3278/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

Bundesminister für Finanzen

Sehr geehrter Herr Präsident!


Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3307/J vom 24. Jänner 2002 der
Abgeordneten Dr. Günther Krauter und Kollegen, betreffend Verbücherung von
Fischereirechten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1 und 2:

Die im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft erfolgte weitgehende Übertragung der Prüfungs- und
Entscheidungskompetenz an den jeweiligen Verwalter des öffentlichen Wassergutes (ÖWG)
in den Ländern gewährleistet eine rasche, praxisbezogene, bürgernahe und
verwaltungsökonomische Vorgangsweise. Das vom Land Kärnten erarbeitete Merkblatt
enthält nicht nur alle wesentlichen Informationen für interessierte Berechtigte, sondern
entspricht auch aus Sicht meines Ressorts grundsätzlich den Erfordernissen. Ich verweise
dazu auch auf meine Beantwortung der Frage 3.

Da jedoch der Prozess der Verbücherung bestehender offenkundiger Fischereirechte erst
am Anfang steht, ersuche ich um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Aussagen über seine praktische Bewährung getroffen werden kann.


Zu 3:

Die zuständige Fachabteilung meines Ressorts hat bereits am 21. Jänner 2002 in einem
Schreiben an das für die Verwaltung des ÖWG zuständige Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft festgehalten, dass die vom Land Kärnten
erarbeitete Vorgangsweise als sehr gut geeignet beurteilt wird und empfohlen wird, diese
sinngemäß auch in anderen Bundesländern anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen