3278/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3307/J vom 24. Jänner 2002 der
Abgeordneten Dr. Günther Krauter und Kollegen, betreffend
Verbücherung von
Fischereirechten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1 und 2:
Die im Einvernehmen mit dem Herrn
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft erfolgte weitgehende Übertragung der Prüfungs-
und
Entscheidungskompetenz an den jeweiligen Verwalter des öffentlichen
Wassergutes (ÖWG)
in den Ländern gewährleistet eine rasche, praxisbezogene,
bürgernahe und
verwaltungsökonomische Vorgangsweise. Das vom Land Kärnten
erarbeitete Merkblatt
enthält nicht nur alle wesentlichen Informationen für interessierte
Berechtigte, sondern
entspricht auch aus Sicht meines Ressorts grundsätzlich den
Erfordernissen. Ich verweise
dazu auch auf meine
Beantwortung der Frage 3.
Da jedoch der Prozess der
Verbücherung bestehender offenkundiger Fischereirechte erst
am Anfang steht, ersuche ich um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt
noch keine
Aussagen über seine praktische Bewährung getroffen werden kann.
Zu 3:
Die zuständige Fachabteilung meines Ressorts hat
bereits am 21. Jänner 2002 in einem
Schreiben an das für die Verwaltung des ÖWG zuständige
Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft festgehalten, dass die vom Land
Kärnten
erarbeitete Vorgangsweise als sehr gut geeignet beurteilt wird und empfohlen
wird, diese
sinngemäß auch in anderen Bundesländern anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen