3279/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

Bundesminister für Finanzen

Sehr geehrter Herr Präsident!


Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3314/J vom 25. Januar 2002 der
Abgeordneten Dr. Günther Krauter und Kollegen, betreffend Geschenkannahme durch
Regierungsmitglieder
(II), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Die Beantwortung dieser Anfrage gilt, soweit sie allgemeine Aussagen in Bezug auf die
Usancen und die Ethik der Geschenkannahme betrifft, nach Rücksprache sinngemäß auch
für den Herrn Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen.

Zu 1. bis 3. und 8.:

Wie ich bereits anlässlich der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3049/J vom 21. Dezember 2001 ausgeführt habe, hält sich der Wert der
Aufmerksamkeiten, die ich anlässlich von Besuchen im In- und Ausland erhalte, im Rahmen
der üblichen Gepflogenheiten. Das Führen von detaillierten Aufzeichnungen wäre in
Anbetracht der Geringwertigkeit der Geschenke sachlich nicht gerechtfertigt und würde
einen in Relation zum Informationsgehalt unangemessen hohen Verwaltungsaufwand
verursachen. Solche Aufzeichnungen würden auch den Grundsätzen einer sparsamen und
zweckmäßigen Verwaltungsführung zuwiderlaufen. Die Beantwortung der gestellten Fragen
im einzelnen ist mir daher nicht möglich.


Zu 4.:

Hier möchte ich zunächst festhalten, dass private Reisen nicht Gegenstand der Vollziehung
sind. Was die von mir durchgeführten Dienstreisen betrifft, so habe ich keinerlei
Zuwendungen bzw. Vergütungen von Reisekosten erhalten oder irgendein Verkehrsmittel
von dritter Seite zur Verfügung gestellt bekommen. Ich gehe davon aus, dass mit der Frage
aber nicht eine Abholung vom Flughafen bei Staats- oder Arbeitsbesuchen im Ausland durch
die Gastgeber gemeint ist.

Zu 5. bis 7.:

Selbstverständlich würde ich jedes in irgend einer Form, also nicht nur wertmäßig nicht
angemessene Geschenk ablehnen, wenn mir ein solches angeboten würde. Da dies jedoch
nicht der Fall ist, gibt es in diesem Zusammenhang bis dato kein Problem. Ich kann hier nur
wiederholen, dass mir im Rahmen meiner Tätigkeit als Finanzminister bei Besuchen
ausschließlich landesübliche Aufmerksamkeiten, wie etwa Bücher oder andere Souvenirs,
überreicht werden, wie sie nach den Regelungen des Beamtendienstrechtes bzw. der in
meinem Ressort geltenden Ethikrichtlinien auch von allen anderen Bediensteten
angenommen werden dürfen.

Zu 9.:

Ich gehe davon aus, dass meine Mitarbeiter wissen, was sie aufgrund der einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen annehmen dürfen und was nicht. Auf jeden Fall ist es mir
wichtig, dass hier ein Maßstab für alle gilt und sich auch meine Mitarbeiter an die
Ethikrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen halten, die ich dem Nationalrat bereits
anlässlich der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3049/J im
Dezember des Vorjahres zur Kenntnis gebracht habe.

Mit freundlichen Grüßen