3281/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3313/J-NR/2002 betreffend Geschenkannahme durch
Regierungsmitglieder (II), die die Abgeordneten Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen am
25. Jänner 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad. 1. bis 3. und 8.:

Es wurden und werden keine Aufzeichnungen geführt, da, wie bereits in der Beantwortung zu
Anfrage 3052/J-NR/2001 dargelegt, es sich bei verschiedensten Gelegenheiten um
Aufmerksamkeiten und Präsentationen von Leistungen handelt, die einen unnötigen
Verwaltungsaufwand und Kosten durch die Bearbeitung verursachen würden.

Ad 4.:

Reisekosten werden grundsätzlich aus den dafür vorgesehenen finanzgesetzlichen Ansätzen
bedeckt, teilweise, insbesondere bei Besuchen im Ausland, werden die verschiedenen Transporte
vor Ort auch durch das Gastgeberland organisiert und finanziert.

Ad 5. bis 7.:

Wie bereits in der Beantwortung zu Anfrage 3052/J-NR/2001 dargelegt, handelt es sich in den
allermeisten Fällen um Projektarbeiten u.a. deren Wert nicht in Geld zu messen ist, sondern vor
allem in den erbrachten Leistungen im Interesse der Ausbildung besteht, oder es handelt sich um
Zuwendungen an Bildungseinrichtungen, die im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung, von
Werbung und Sponsoring oder im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit erfasst werden. Daher hat sich
die Frage einer Ablehnung bisher nicht gestellt.


Ad 9.:

Für die Mitarbeiter meines Büros gelten die Bestimmungen des Beamtendienstrechtsgesetzes bzw.

des Vertragsbedienstetengesetzes.