3281/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3313/J-NR/2002 betreffend Geschenkannahme durch
Regierungsmitglieder (II), die die Abgeordneten Dr. Kräuter,
Kolleginnen und Kollegen am
25. Jänner 2002 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:
Ad. 1. bis 3. und 8.:
Es
wurden und werden keine Aufzeichnungen geführt, da, wie bereits in der
Beantwortung zu
Anfrage 3052/J-NR/2001 dargelegt, es sich
bei verschiedensten Gelegenheiten um
Aufmerksamkeiten und
Präsentationen von Leistungen handelt, die einen unnötigen
Verwaltungsaufwand und Kosten durch
die Bearbeitung verursachen würden.
Ad 4.:
Reisekosten werden grundsätzlich aus den dafür
vorgesehenen finanzgesetzlichen Ansätzen
bedeckt, teilweise, insbesondere bei Besuchen im Ausland, werden die
verschiedenen Transporte
vor Ort
auch durch das Gastgeberland organisiert und finanziert.
Ad 5. bis 7.:
Wie
bereits in der Beantwortung zu Anfrage 3052/J-NR/2001 dargelegt, handelt es
sich in den
allermeisten Fällen um Projektarbeiten u.a. deren Wert nicht in Geld zu
messen ist, sondern vor
allem in den erbrachten Leistungen im
Interesse der Ausbildung besteht, oder es handelt sich um
Zuwendungen an Bildungseinrichtungen, die im Rahmen der zweckgebundenen
Gebarung, von
Werbung und Sponsoring oder im Rahmen der
Teilrechtsfähigkeit erfasst werden. Daher hat sich
die Frage einer Ablehnung bisher
nicht gestellt.
Ad 9.:
Für die Mitarbeiter meines Büros gelten die Bestimmungen des Beamtendienstrechtsgesetzes bzw.
des Vertragsbedienstetengesetzes.