3284/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3287/J-NR/2002 betreffend Übergangsregelung für den
LKW-Transit nach 2003, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und
Freunde am 22.
Jänner 2002 an meine Amtsvorgängerin gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Fragen 1,2 und 3:
Sind die Aussagen von EU-Kommissar
Fischler in der Tiroler Tageszeitung vom 10.1.2002 zur Frage
der Aufhebung der 108%-Klausel zutreffend?
Wenn ja, a) von wem wurde im Namen
Österreichs der Vorschlag zur Aufhebung der 108%-Klausel in
den Verhandlungen mit den EU-Vertreterinnen
wann zuerst gemacht und b) auf welcher Grundlage
bzw. welchen Grundlagen
(Regierungsbeschluss o.ä.) wurde dieser Vorschlag gemacht? Wir
ersuchen um Übermittlung der von Ihnen unter b) angeführten
Grundlagen.
Wenn nein, a) von wem
sonst wurde der Vorschlag zur Aufhebung in den Verhandlungen mit den EU-
Vertreterinnen wann zuerst gemacht und b) welche Belege gibt es für Ihre
Aussage zu 3.a)? Wir
ersuchen um Übermittlung dieser Belege.
Antwort:
Protokoll Nr. 9 der
österreichischen Beitrittsakte über den Straßen- und
Schienenverkehr sowie den
kombinierten Verkehr in Österreich sieht vor, dass das geltende
Ökopunktesystem mit 31.12.2003
ersatzlos ausläuft.
Zur Vermeidung einer rechtlichen
Lücke zwischen dem Auslaufen des Protokolls Nr. 9 der
Beitrittsakte mit Jahresende 2003 und der Anwendung neuer Rechtsakte hat die
Bundesregierung auf
allen geeigneten Ebenen die Notwendigkeit von Übergangsmaßnahmen
betont, die geeignet sind, die
durch die Anwendung des Protokolls Nr. 9 erreichten Verbesserungen für die
Umwelt zu sichern und
die Verlagerung des
Güterverkehrs auf die Schiene zu erhalten.
Nur dem intensiven Bemühen der
Bundesregierung ist es zu verdanken, dass die für Verkehr
zuständige EU-Kommissarin Loyola de
Palacio am 20. Dezember 2001 schließlich doch das
Initiativrecht der Kommission für Gesetzesvorschläge wahrgenommen und
einen Vorschlag zur
Verlängerung des Ökopunktesystems für das gesamte
österreichische Bundesgebiet auf die Dauer
von maximal drei Jahren vorgelegt hat. Auf
den Inhalt eines Kommissionsvorschlages hat die
Bundesregierung ebenso wenig Einfluss wie auf die Diskussionen über
einschlägige Entwürfe im
Kollegium der Kommission.
Im übrigen gibt es trotz des
Vorschlages der Kommission zur Verlängerung des Ökopunktesystems
keine Gewähr, dass dieser in der vorliegenden Form beschlossen wird, da
das Europäische
Parlament diesem
Vorschlag ebenso zustimmen muss, wie die Regierungen der übrigen 14
Mitgliedstaaten der EU.