3286/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

Bundesministeriumfür Verkehr,

Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3321/J-NR/2002 betreffend Geschenkannahme durch

Regierungsmitglieder (II), die die Abgeordneten Dr. Krauter und GenossInnen am

25. Jänner 2002 an meine Amtsvorgängerin gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

Fragen 1 bis 8:

Welche Geschenke bzw. Vermögensvorteile wurden Ihnen in Ihrer Funktion als
Regierungsmitglied seit Ihrem Amtsantritt zugewendet, geordnet nach Datum der
Zuwendung?

Welchen Wert repräsentieren die unter 1. angefragten Geschenke, jeweils bewertet nach
erhaltenem Einzelgeschenk?

Von welchen Institutionen wurden Ihnen die unter 1. angefragten Geschenke bzw.
Vermögensvorteile zugewendet, jeweils geordnet nach schenkender Institution und den von
dieser erhaltenen Geschenken bzw. Vermögensvorteilen?

Erhielten Sie Zuwendungen bzw. Vergütungen für Reisekosten oder wurde Ihnen ein
entsprechendes Verkehrsmittel von dritter Seite zur Verfügung gestellt, wenn ja, um welche
Reise handelte es sich und von wem erfolgte eine entsprechende Begünstigung?

Ab welcher Wertgrenze lehnen Sie Geschenke, die Ihnen aufgrund Ihrer Funktion als
Regierungsmitglied zugewendet werden, ab?

Welche Zuwendungen bzw. Geschenke wurden von Ihnen seit Ihrem Amtsantritt abgelehnt
und von wem stammten diese Zuwendungen?

Aus welchen Gründen lehnten Sie die unter 6. angefragten Zuwendungen ab und wie hoch
war deren Wert?

In welcher Form werden von Ihnen Aufzeichnungen über erhaltene Geschenke und
Zuwendungen geführt?


Antwort:

Zu Ihren Fragen darf ich ausführen, dass ich in meiner Amtszeit keine Zuwendungen bzw.
Vergütungen erhalten habe. Ich werde mich auch in meiner weiteren Amtszeit an die
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen halten.

Zu Frage 9:

Inwieweit wurden durch Sie Weisungen für die Mitarbeiter Ihres Büros, die nicht den
Bestimmungen des Beamten- bzw. Vertragsbedienstetenrechtes unterliegen, hinsichtlich der
Annahme von Geschenken ausgegeben und wie ist der exakte Inhalt dieser Regelungen?

Antwort:

Ich gehe davon aus, dass meine Mitarbeiter darüber informiert sind, welche Zuwendungen sie
annehmen dürfen.