3287/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT


Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Krauter, Kolleginnen und Kollegen vom
24. Jänner 2002, Nr. 3306/J, betreffend Verbücherung von Fischereirechten, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Ja.

Zu Frage 2:

Die im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Finanzen erfolgte weitge-
hende Übertragung der Prüfungs- und Entscheidungskompetenz an den jeweiligen
Verwalter des öffentlichen Wassergutes (ÖWG) in den Ländern gewährleistet eine
rasche, praxisbezogene, bürgernahe und verwaltungsökonomische Vorgangsweise.


Da jedoch der Prozess der Verbücherung bestehender offenkundiger Fischereirechte
erst am Anfang steht, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussa-
gen über die Bewährung in der Praxis getroffen werden.

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Finanzen hat festgehalten, dass die vom Land Kärnten
erarbeitete Vorgangsweise als sehr gut geeignet beurteilt und daher empfohlen wird,
diese sinngemäß auch in anderen Bundesländern anzuwenden. Ein entsprechender
Erlass meines Ressorts an die Landeshauptmänner als Verwalter des öffentlichen
Wassergutes ist in Vorbereitung.