3287/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Krauter,
Kolleginnen und Kollegen vom
24. Jänner 2002, Nr. 3306/J, betreffend Verbücherung von
Fischereirechten, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Die im
Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für
Finanzen erfolgte weitge-
hende Übertragung der Prüfungs- und Entscheidungskompetenz an den
jeweiligen
Verwalter des öffentlichen Wassergutes (ÖWG) in den Ländern
gewährleistet eine
rasche, praxisbezogene, bürgernahe und
verwaltungsökonomische Vorgangsweise.
Da
jedoch der Prozess der Verbücherung bestehender offenkundiger
Fischereirechte
erst am Anfang steht, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten
Aussa-
gen über die Bewährung in der Praxis getroffen werden.
Zu Frage 3:
Das
Bundesministerium für Finanzen hat festgehalten, dass die vom Land
Kärnten
erarbeitete Vorgangsweise als sehr gut geeignet beurteilt und daher empfohlen
wird,
diese sinngemäß auch in anderen Bundesländern anzuwenden. Ein
entsprechender
Erlass meines Ressorts an die Landeshauptmänner als Verwalter des
öffentlichen
Wassergutes ist in
Vorbereitung.