3288/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

 

 


 VIZEKANZLERIN

DER REPUBLIK ÖSTERREICH

Dr. Susanne Riess-Passer

ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT

Die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(3309/J) betreffend “Behindertensport" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Wie wird in Zukunft Ihre Unterstützung für die Behinderten-Sportlerinnen konkret aussehen?
Welche Maßnahmen und Aktionen werden Sie setzen und welche sind geplant? Wie hoch werden
die jeweiligen Kosten sein?

Frage 4:

Wie hoch werden die Etats, die dem Behindertensport zugeteilt sind, in den kommenden Jahren

sein?

Zu den Fragen l und 4:

Der Behindertensport ist mir persönlich ein wichtiges Anliegen und verdient unsere größtmögliche
Unterstützung. Ich möchte, dass behinderte Menschen in unsere Gesellschaft voll integriert
werden undichhabedaherbereitsmehrere Initiativen gesetzt, damit im SportbereichbehinderteMenschen die gleichen Chancen haben wie nicht Behinderte. Deswegen haben wir in unserer
Regierungspolitik dem Behindertensport einen eigenen Schwerpunkt gewidmet und wir werden
auch weiterhin unseren Beitrag für die Behindertensportlerinnen leisten.


Im Rahmen von Gesprächen mit der Österreichischen Bundes-Sportorganisation über die
Neuordnung der Mittel der besonderen Bundessportforderung, die mit 1. Jänner 2003 neu geregelt
werden muss, sowie im Rahmen der Budgetverhandlungen 2003 wird der Behindertensport ein
zentrales Thema sein.

Frage 2:

Welche   konkreten    Unterstützungen   und   Maßnahmen   für   die   Behinderten-Sportler   und

Behinderten-Sportlerinnen haben Sie bisher gesetzt? Wie hoch waren die jeweiligen Kosten?

Frage 3:

Was haben Sie wann wie veranlasst,  “dass die Behindertensportler eine ebenso qualitativ

hochwertige Betreuung erhalten wie alle anderen Athleten "?

Zu den Fragen 2 und 3:

Auf meine Initiative wurde beim Sozialminister eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge
erarbeitet, um die finanzielle Grundlage des Behindertensports ab dem Jahr 2003 sicherzustellen.
Wir haben trotz der restriktiven Budgetpolitik keine Kürzung des Budgets (€ 348.837 / S 4,8 Mio.
im Jahr 2001) vorgenommen.

Erstmals ist den Behindertensportlerinnen möglich, im Rahmen von Top-Sport Austria Projekte
zur Vorbereitung von Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympische Spiele
einzureichen.

Weiters haben wir Prämien im Wert von € 21.802 (S 300.000) an die Medaillengewinnerinnen der
Olympischen Spiele in Sydney (Paralympics) ausbezahlt.

Ich habe veranlasst, dass unsere behinderten Spitzensportlerinnen ebenfalls eine so qualitative
Spitzensportbetreuung bekommen, wie unsere nichtbehinderten Sportlerinnen. Das führende
Sportinstitut, das IMSB Austria, steht jedem(r) behinderten Sportlerin zur Verfügung.


Die Förderungen für den Behindertensport sind in beiliegender Tabelle aufgelistet.

Frage 5:

Wie wird die von Ihnen angekündigte Rubbellos-Aktion im Detail ausgestaltet sein?

Zu Frage 5:

Diese Rubbellosaktion rühren wir gemeinsam mit den Österreichischen Lotterien zugunsten der
behinderten Sportlerinnen durch. Unser partnerschaftliches Projekt wird € 2.180.233 (S 30 Mio.)
für den Behindertensport erbringen. Das Los trägt den Namen "Rubbel Champion" und Franz
Klammer hat sich als Träger zur Verfügung gestellt. Am 22. März 2002 werden wir die
Rubbellosaktion der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellen.

Frage 6:

In welchem Zeitraum wird diese Rubbellos-Aktion genau durchgeführt werden?

Zu Frage 6:

Die Rubbellosaktion endet mit dem Ausverkauf der Lose bzw. spätestens mit 20. März 2004.

Frage 7:

Wie hoch wird die Geldsumme sein, die dem Behindertensport aus dem Erlös der Rubbellos-
Aktion zugute kommen soll?

Zu Frage 7:

€ 2.18 Mio. (S 30 Mio.) werden dem Behindertensport zu Gute kommen.

Frage 8:

Wie kommen Sie auf die von Ihnen genannte Summe von 30 Millionen Schilling (2,18 Millionen

Euro)?


Zu Frage 8:

Ein Teil der Konzessionsabgabe bzw. der Wettgebühren, die die Österreichischen Lotterien laut
Glückspielmonopolgesetz an das BM für Finanzen abfuhren müssen, wird dem Behindertensport
zu Gute kommen. Wie bereits zu Frage 7 ausgeführt, handelt es sich um die Summe von € 2,18
Mio. (S 30 Mio.).

Frage 9:

Wer wird dieses Geld für welche Zwecke bekommen?

Zu Frage 9:

Mit  diesem  Geld  werden  auf der Grundlage  des  Bundessportfördergesetzes  Projekte  des

Behindertensportverbandes gefördert.

Fräse 10:

Wer wird über die Verteilung dieser Gelder wann entscheiden?

Zu Frage 10:

Ein Beirat, der sich aus wissenschaftlichen Experten, Behindertenexperten, dem ÖBSV und dem
BMöLS zusammensetzt, wird die eingereichten Projekte beurteilen und über die Höhe der
jeweiligen Förderung entscheiden.