3288/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
VIZEKANZLERIN
DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Dr. Susanne Riess-Passer
ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT
Die Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(3309/J)
betreffend “Behindertensport" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie wird in Zukunft Ihre Unterstützung für die
Behinderten-Sportlerinnen konkret aussehen?
Welche Maßnahmen und Aktionen werden
Sie setzen und welche sind geplant? Wie hoch werden
die jeweiligen Kosten sein?
Frage 4:
Wie hoch werden die Etats, die dem Behindertensport zugeteilt sind, in den kommenden Jahren
sein?
Zu den Fragen l und 4:
Der Behindertensport ist mir persönlich ein wichtiges
Anliegen und verdient unsere größtmögliche
Unterstützung. Ich möchte, dass behinderte Menschen in unsere
Gesellschaft voll integriert
werden undichhabedaherbereitsmehrere Initiativen gesetzt, damit im
SportbereichbehinderteMenschen die gleichen Chancen haben wie nicht Behinderte.
Deswegen haben wir in unserer
Regierungspolitik dem Behindertensport einen eigenen Schwerpunkt gewidmet und
wir werden
auch weiterhin unseren Beitrag für die Behindertensportlerinnen leisten.
Im Rahmen von Gesprächen mit der
Österreichischen Bundes-Sportorganisation über die
Neuordnung
der Mittel der besonderen Bundessportforderung, die mit 1. Jänner 2003 neu
geregelt
werden
muss, sowie im Rahmen der Budgetverhandlungen 2003 wird der Behindertensport
ein
zentrales
Thema sein.
Frage 2:
Welche konkreten Unterstützungen und Maßnahmen für die Behinderten-Sportler und
Behinderten-Sportlerinnen haben Sie bisher gesetzt? Wie hoch waren die jeweiligen Kosten?
Frage 3:
Was haben Sie wann wie veranlasst, “dass die Behindertensportler eine ebenso qualitativ
hochwertige Betreuung erhalten wie alle anderen Athleten "?
Zu den Fragen 2 und 3:
Auf meine Initiative wurde beim
Sozialminister eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge
erarbeitet, um die finanzielle Grundlage des
Behindertensports ab dem Jahr 2003 sicherzustellen.
Wir haben trotz der restriktiven Budgetpolitik keine Kürzung des
Budgets (€ 348.837 / S 4,8 Mio.
im Jahr 2001) vorgenommen.
Erstmals ist den Behindertensportlerinnen möglich, im
Rahmen von Top-Sport Austria Projekte
zur Vorbereitung von Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympische
Spiele
einzureichen.
Weiters haben wir Prämien im Wert von € 21.802
(S 300.000) an die Medaillengewinnerinnen der
Olympischen Spiele in Sydney (Paralympics)
ausbezahlt.
Ich
habe veranlasst, dass unsere behinderten Spitzensportlerinnen ebenfalls eine so
qualitative
Spitzensportbetreuung bekommen, wie unsere nichtbehinderten Sportlerinnen. Das
führende
Sportinstitut, das IMSB Austria, steht jedem(r) behinderten Sportlerin zur
Verfügung.
Die Förderungen für den Behindertensport sind in beiliegender Tabelle aufgelistet.
Frage 5:
Wie wird die von Ihnen angekündigte Rubbellos-Aktion im Detail ausgestaltet sein?
Zu Frage 5:
Diese Rubbellosaktion rühren wir
gemeinsam mit den Österreichischen Lotterien zugunsten der
behinderten Sportlerinnen durch. Unser partnerschaftliches Projekt wird €
2.180.233 (S 30 Mio.)
für
den Behindertensport erbringen. Das Los trägt den Namen "Rubbel
Champion" und Franz
Klammer hat sich als Träger
zur Verfügung gestellt. Am 22. März 2002 werden wir die
Rubbellosaktion der Öffentlichkeit im
Rahmen einer Pressekonferenz vorstellen.
Frage 6:
In welchem Zeitraum wird diese Rubbellos-Aktion genau durchgeführt werden?
Zu Frage 6:
Die Rubbellosaktion endet mit dem Ausverkauf der Lose bzw. spätestens mit 20. März 2004.
Frage 7:
Wie hoch wird die Geldsumme sein, die dem Behindertensport aus dem
Erlös der Rubbellos-
Aktion zugute kommen soll?
Zu Frage 7:
€ 2.18 Mio. (S 30 Mio.) werden dem Behindertensport zu Gute kommen.
Frage 8:
Wie kommen Sie auf die von Ihnen genannte Summe von 30 Millionen Schilling (2,18 Millionen
Euro)?
Zu Frage 8:
Ein Teil der
Konzessionsabgabe bzw. der Wettgebühren, die die Österreichischen
Lotterien laut
Glückspielmonopolgesetz
an das BM für Finanzen abfuhren müssen, wird dem Behindertensport
zu Gute
kommen. Wie bereits zu Frage 7 ausgeführt, handelt es sich um die Summe
von € 2,18
Mio. (S
30 Mio.).
Frage 9:
Wer wird dieses Geld für welche Zwecke bekommen?
Zu Frage 9:
Mit diesem Geld werden auf der Grundlage des Bundessportfördergesetzes Projekte des
Behindertensportverbandes gefördert.
Fräse 10:
Wer wird über die Verteilung dieser Gelder wann entscheiden?
Zu Frage 10:
Ein Beirat, der sich aus wissenschaftlichen Experten,
Behindertenexperten, dem ÖBSV und dem
BMöLS zusammensetzt, wird die eingereichten Projekte beurteilen und
über die Höhe der
jeweiligen Förderung entscheiden.
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