329/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vom
7. Februar 2000, Nr. 321/J, betreffend Verankerung wirtschaftlicher Grundsätze im WRG -
Fehlen der am 14. Juli 1999 für die „nächsten Wochen“ angekündigten „Vorschläge“ einer
BMU/BMLF - Arbeitsgruppe, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die angesprochene Arbeitsgruppe hat sich 1999 konstituiert und das Thema diskutiert. Ein
endgültiges Ergebnis wird erst nach Befassung der - sowohl mit dem Vollzug des
Wasserrechtsgesetzes als auch mit Teilen der Förderungsabwicklung nach dem
Umweltförderungsgesetz betrauten Bundesländer vorliegen.
Zu Frage 3:
Die in der Anfrage angesprochene Schädigung des öffentlichen Interesses liegt nicht vor, da
durch das Umweltförderungsgesetz und insbesondere die Technischen Richtlinien, welche
im Zuge der 14. Sitzung der Kommission in
Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft
am 17.3.1997 einstimmig, das heißt auch mit Stimme der Grünen beschlossen wurden,
sichergestellt ist, dass auch die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum mit
sozialverträglichen Gebühren erfolgen kann.
Insbesondere durch das in den Technischen Richtlinien unter Punkt 3 festgehaltene
Instrumentarium der Variantenuntersuchung ist bereits im Vorfeld der eigentlichen Planung
unter der Einbindung der betroffenen Dienststellen sichergestellt, dass ausschließlich die
ökologisch - ökonomisch optimale Variante gefördert werden kann.