3290/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
VIZEKANZLERIN
Die Abgeordneten Dr. Caspar Einem und
Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(3435/J)
betreffend “Irak-Reise des Kärntner Landeshauptmannes Haider"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie und wann haben Sie von dieser Reise von Herrn Dr. Haider erfahren?
Frage 2:
Trifft es zu, dass diese Reise ursprünglich für Ende Jänner geplant war?
Frage 3:
Welche Abstimmung von Herrn Dr. Haider hat es mit der Frau Bundesministerin für Äußeres,
mit Ihnen bzw. mit der Bundesregierung vor dieser Reise gegeben?
Frage 4:
Sie haben erklärt, es habe sich um eine Privatreise
des Kärntner Landeshauptmannes
gehandelt. Haben Sie diese Erklärung
als Parteivorsitzende, als Vizekanzlerin und damit als
Stellvertreterin des Bundeskanzlers
oder als Privatperson gemacht?
Frage 5:
Wie schätzen Sie
die Wirkung einer Reise des Privatmannes Dr. Haider ein, der, wie es ein
ranghoher
diplomatischer Vertreter eines EU- und NATO-Mitgliedslandes sagte (vgl. APA
0037/13.02 vom
13.2.2002), nicht “ein Provinzgouverneur", sondern der “mit
Abstand
wichtigste Politiker einer der beiden Koalitionsparteien" und
“Stifter" der gegenwärtigen
Regierung ist?
Frage 6:
Stimmen Sie der Einschätzung der Außenministerin zu, dass diese Reise “klar entbehrlich und
nicht hilfreich "Ja sogar “kontraproduktiv" (vgl. APA 542 vom 13.2.2002) gewesen sei?
Frage 7:
Halten Sie es unter diesen Bedingungen für sinnvoll, die Außenpolitik innerhalb der Koalition
besser zu koordinieren?
Frage 8:
War Herr Dr. Haider durch die Bundesregierung bevollmächtigt, im Namen Österreichs zu
handeln?
Frage 9:
Wer hat Herrn Dr. Haider bevollmächtigt, die Grüße des österreichischen Volkes an den
irakischen Diktator Saddam Hussein zu überbringen?
Frage 10:
Wenn Herr Dr. Haider die Grüße des österreichischen Volkes als Privatperson überbracht
hat, wie qualifizieren Sie ein derartiges Verhalten?
Frage 11:
Wie beurteilen Sie den politischen Nutzen bzw. Schaden dieser Reise Dr. Haiders für
Österreich?
Frage 12:
Vom Generalsekretär Ihrer Partei wurde es so dargestellt, als habe es sich um eine nützliche
Vermittlungsmission Dr. Haider's gehandelt. Was sollte er vermitteln?
Frage 13:
Vom Generalsekretär Ihrer Partei wurde die Reise Dr. Haiders als eine Parallel-Initiative zu
den Bemühungen der Bundesregierung dargestellt. Sehen Sie das auch so?
Fräse 14:
Wer koordiniert diese Initiativen im Interesse Österreichs?
Frage 15:
Gibt es eine politische Strategie Österreichs gegenüber dem Irak?
Frage 16:
Wie lautet sie?
Frage 17:
Ist Präsident Saddam Hussein in diese österreichische außenpolitische Strategie als
wesentlicher Ansprechpartner einbezogen ?
Frage 18:
Inwieweit ist die österreichische Haltung und Strategie gegenüber dem Irak mit den übrigen
EU-Staaten abgestimmt?
Frage 19:
Wird sich die österreichische Außenpolitik in derart sensiblen Regionen bzw. Fragen auch
künftig der guten Dienste von Landeshauptleuten/bzw. von Privatleuten bedienen?
Frage 20:
In welchen Regionen sind derartige Missionen künftig geplant?
Frage 21:
Welcher Vertrauenspersonen aus dem Kreis der Landeshauptleute werden Sie sich dabei
bedienen?
Zu den Fragen 1-21:
Das parlamentarische
Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes-Verfassungsgesetz in
Verbindung
mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den
gesetzlichen
Wirkungsbereich
des befragten Organs im Sinne des § 2 Bundesministeriengesetz 1986. Laut
Art. 69
Abs. 2 erster Satz B-VG besteht die Zuständigkeit des Vizekanzlers/der
Vizekanzlerin
lediglich in der Vertretung
des Bundeskanzlers. Da die gegenständliche Anfrage weder
Tätigkeiten der
Geschäftsführung der Vizekanzlerin noch der Bundesministerin für
öffentliche
Leistung und Sport zum Gegenstand
hat, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer
Beantwortung der
gegenständlichen Anfrage absehe.
Zu den Fragen 3 und 8 möchte ich
anmerken, dass Jörg Haider als Privatmann den Irak
besucht hat und seine Reise
daher weder mit mir noch mit anderen Mitgliedern der
Bundesregierung abzustimmen war. Zu allen
Fragen betreffend Außenpolitik verweise ich auf
die Anfragebeantwortung der PA 3436/J
durch die zuständige Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten.