3291/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.03.2002
Vizekanzlerin
Die Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage
(3456/J) betreffend “den blau-schwarzen Privilegienskandal um den
Sonderurlaub von
Hauptverbandspräsident Ministerialrat
Dr. Herwig Frad" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie ist die dienstrechtliche Stellung von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig
Frad im Wirtschaftsministerium?
Frage 2:
Ist Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad nach dem alten oder nach dem
neuen Besoldungsschema eingestuft?
Frage 3:
Wie ist der Arbeitsplatz von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad im
Wirtschaftsministerium bewertet?
Frage 10:
Wie hoch ist der tatsächliche Bezug den Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig
Frad als arbeitsfreies Einkommen aus Steuermitteln pro Jahr erhält?
Zu den Fragen 1. 2. 3. und 10:
Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, dass die zuständige Dienstbehörde von
MR Dr. Herwig Frad das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist.
Frage 4:
Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert der Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident
Ministerialrat Dr. Herwig Frad?
Frage 5:
Wann hat Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad den Antrag auf
Sonderurlaub abgegeben?
Frage 6:
Mit welcher Begründung hat Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad den
Antrag auf Sonderurlaub abgegeben?
Frage 7:
Wer hat den Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad
genehmigt?
Frage 8:
Standen dem Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad
keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegen?
Frage 9:
Wie lange dauert der Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig
Frad?
Zu den Fragen 4. 5. 6 7. 8 und 9:
Mit Antrag vom 21. Februar 2002 ersuchte das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
um die
Zustimmung zur Gewährung eines Sonderurlaubes gem. § 74 Abs. 4 BDG
1979 für
MR Dr.
Herwig Frad ab 1. März 2002 für die Dauer der Zugehörigkeit zum
Präsidium des
Verwaltungsrates
des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger.
Dieser
Antrag langte am 22. Februar
2002 im BM für öffentliche Leistung und Sport ein. Ein
persönliches Ansuchen von MR Dr.
Herwig Frad lag dem Antrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit nicht bei.
Noch bevor die Prüfung des Antrages abgeschlossen
war, teilte das Bundesministerium für
Wirtschaft
und Arbeit mit Schreiben vom 25. Februar 2002 mit, dass MR Dr. Herwig Frad
sein
Ansuchen auf Gewährung eines Sonderurlaubes zurückgezogen hat und
somit der Antrag
vom 21.
Februar 2002 gegenstandslos ist.