3291/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

 

Vizekanzlerin


 

Die Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(3456/J) betreffend “den blau-schwarzen Privilegienskandal um den Sonderurlaub von
Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Wie ist die dienstrechtliche Stellung von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig

Frad im Wirtschaftsministerium?

Frage 2:

Ist Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad nach dem alten oder nach dem

neuen Besoldungsschema eingestuft?

Frage 3:

Wie ist der Arbeitsplatz von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad im

Wirtschaftsministerium bewertet?

Frage 10:

Wie hoch ist der tatsächliche Bezug den Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig

Frad als arbeitsfreies Einkommen aus Steuermitteln pro Jahr erhält?


Zu den Fragen 1. 2. 3. und 10:

Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, dass die zuständige Dienstbehörde von

MR Dr. Herwig Frad das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist.

Frage 4:

Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert der Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident

Ministerialrat Dr. Herwig Frad?

Frage 5:

Wann   hat  Hauptverbandspräsident  Ministerialrat  Dr.   Herwig  Frad  den   Antrag  auf

Sonderurlaub abgegeben?

Frage 6:

Mit welcher Begründung hat Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad den

Antrag auf Sonderurlaub abgegeben?

Frage 7:

Wer hat den Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad

genehmigt?

Frage 8:

Standen dem Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad

keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegen?

Frage 9:

Wie lange dauert der Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig

Frad?


Zu den Fragen 4. 5. 6 7. 8 und 9:

Mit Antrag vom 21. Februar 2002 ersuchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
um die Zustimmung zur Gewährung eines Sonderurlaubes gem. § 74 Abs. 4 BDG 1979 für
MR Dr. Herwig Frad ab 1. März 2002 für die Dauer der Zugehörigkeit zum Präsidium des
Verwaltungsrates des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger. Dieser
Antrag langte am 22. Februar 2002 im BM für öffentliche Leistung und Sport ein. Ein
persönliches Ansuchen von MR Dr. Herwig Frad lag dem Antrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit nicht bei.

Noch bevor die Prüfung des Antrages abgeschlossen war, teilte das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit mit Schreiben vom 25. Februar 2002 mit, dass MR Dr. Herwig Frad
sein Ansuchen auf Gewährung eines Sonderurlaubes zurückgezogen hat und somit der Antrag
vom 21. Februar 2002 gegenstandslos ist.