3294/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.03.2002

 

 


DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija STOISITS, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend “Rehabilitierung der
österreichischen Opfer der NS-Militärjustiz", gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Unter Bezugnahme  auf die  Beantwortung  der dasselbe  Thema  betreffenden

schriftlichen Anfrage zur Zahl 5690/J-NR/1999 vom 29. März 1999 ist neuerlich fest-
zuhalten, dass die Auffindung einschlägiger, in der unmittelbaren Nachkriegszeit er-
gangener Entscheidungen mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht mög-
lich ist. Die betreffenden Akten befinden sich zum größten Teil in den jeweiligen
örtlichen Landesarchiven. Lediglich das Landesgericht Feldkirch besitzt noch voll-
ständig die Aktenbestände aus den Jahren ab 1944.

Seit der Entschließung des Nationalrates XX. GP 209/E vom Juli 1999 kam es laut
den mir vorliegenden Berichten zu einer, durch das Landesgericht für Strafsachen
Wien verfügten Urteilsaufhebung.

Zu 5 bis 8:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurde im Sinne der Entschließung des

Nationalrates vom 14. Juli 1999 vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur ein entsprechender Forschungsauftrag an das Institut für Staatswissen-
schaft der Universität Wien vergeben. Im Rahmen dieses Forschungsauftrages


wurde vom Auftragnehmer ein Antrag zur Verwendung von personenbezogenen
Daten an die Datenschutzkommission gestellt. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2002
teilte das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit, dass die
Datenschutzkommission eine Genehmigung der Datenverwendung für die wissen-
schaftliche Aufarbeitung zwar für zulässig erachtet, für die Einrichtung einer Daten-

bank mit personenbezogenen Informationen über die Verurteilten zum Zwecke ihrer
allfälligen Rehabilitierung der notwendige Berechtigungs- bzw. Kompetenzumfang
jedoch fehle. Um eine entsprechende Genehmigung der Datenschutzkommission zu
erreichen, werde ich als weiteren Schritt mit dem Institut für Staatswissenschaft eine
vertragliche Vereinbarung in die Wege leiten, in der die Einrichtung der erwähnten
Datenbank beauftragt wird.

Einen darüber hinausgehenden Zeitplan zur Umsetzung einer amtswegigen
Urteilsaufhebung gibt es derzeit nicht.