3295/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.03.2002
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
haben am 22. Jänner 2002 unter der Nr. 3285/J-NR/2002 an mich eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Übergangsregelung für den
LKW-Transit nach 2003
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Protokoll Nr. 9 der österreichischen Beitrittsakte
über den Straßen- und Schienen-
verkehr sowie den kombinierten Verkehr in Österreich sieht in Artikel 11
Absatz 5 vor,
dass ab dem Ende der Übergangszeit (31. Dezember 2003) der
gemeinschaftliche
Besitzstand volle Anwendung findet.
Die
Wahrung der durch die Anwendung des Ökopunktesystems erzielten positiven
Effekte
kann auf Dauer nur durch ein effizientes System zur Tarifierung der Infrastrukturnutzung
gewährleistet werden, um Belastungen der Umwelt und der Bevölkerung
als Folge des zu
erwartenden Verkehrsanstiegs, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des
Beitritts der
ersten neuen Mitgliedstaaten, abzufangen. Die Europäische Kommission beabsichtigt,
heuer einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie vorzulegen, mit der
für alle
Verkehrsträger die Grundsätze der Tarifierung der
Infrastrukturnutzung sowie die
Gebührenstruktur festgelegt werden. Da erfahrungsgemäß von etwa
zwei bis drei Jahren
auszugehen ist, bis ein solcher Vorschlag als Rechtsakt in Kraft tritt, wird
eine neue
Tarifierung der Infrastrukturnutzung voraussichtlich erst nach dem Auslaufen
des
Protokolls
Nr. 9 der Beitrittsakte Österreichs mit Jahresende 2003, wohl aber vor
Jahresende 2006 wirksam werden können.
Zur
Vermeidung einer rechtlichen Lücke zwischen dem Auslaufen des Protokolls
Nr. 9 und
der Anwendung neuer Rechtsakte hat die Bundesregierung zielstrebig und auf
allen
geeigneten Ebenen die Notwendigkeit von Übergangsmaßnahmen betont,
die geeignet
sind, die durch die Anwendung des Protokolls Nr. 9 erreichten Verbesserungen
für die
Umwelt und für die Bevölkerung zu sichern und die Verlagerung des
Güterverkehrs auf
die Schiene zu erhalten. Ich habe in diesem Zusammenhang insbesondere einen
Dialog
mit Vizepräsidentin der Kommission und Verkehrskommissarin Loyola de
Palacio initiiert,
sodass ein entsprechendes Verständnis
für die österreichischen Anliegen geschaffen
werden konnte. Darüber hinaus habe ich in zahlreichen Kontakten zu
Mitgliedern der
Kommission wie auch zu Verkehrs- und Außenministern der EU-Partner die
österreichische Forderung nach einer Übergangsregelung mit Nachdruck
vertreten.
Bundeskanzler Schüssel hat ein “österreichisches Non-Paper zu
einer Übergangslösung
für den Transit von Lastkraftwagen durch Österreich ab 2004" mit
Schreiben vom
23. Oktober 2001 an die anderen Regierungschefs der EU übermittelt,
welches die
besonderen österreichischen Vorleistungen beim Ausbau der
europäischen
Verkehrsinfrastruktur betont und auf die Leistungen des Ökopunktesystems
als Instrument
zur Eindämmung des Gütertransitverkehrs hinweist. Deshalb tritt die
Bundesregierung
auch für die Weiterführung des bestehenden Systems als zweckmäßigste
Lösung für den
Fall ein, dass die neue Rahmenrichtlinie nicht 2004 in Kraft treten kann.
Die
Fragen 1 bis 3 beantworte ich in diesem Sinne zusammenfassend, wobei ich auch
auf
meine mündliche Beantwortung in der
Fragestunde vom 31. Jänner d.J. verweise:
In den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken (14. und 15. Dezember
2001) findet sich folgende Formulierung: “Der Europäische Rat
ersucht die Kommission,
als Zwischenlösung einen Vorschlag zu unterbreiten, der auf eine
Verlängerung des
Ökopunktesystems, das im Protokoll Nr. 9 zur Akte über den Beitritt
Österreichs
vorgesehen ist, abstellt, damit das Kapitel “Verkehr" im Rahmen der
Beitrittsverhandlungen noch vor Jahresende abgeschlossen werden kann."
Die
Kommission ist diesem Verlangen des Europäischen Rates nur wenige Tage
später,
nämlich am 20. Dezember 2001, nachgekommen, indem sie einen Vorschlag
für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, gestützt auf
den Vertrag zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71
Absatz 1, gemäß
dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrages vorgelegt hat. Nach diesem
Verfahren
unterbreitet die Kommission in ihrer eigenen und ausschließlichen
Verantwortung einen
Vorschlag an das Europäische Parlament und den Rat. Auf den Inhalt eines
Kommissionsvorschlags hat die Bundesregierung ebenso wenig Einfluss wie auf die
Diskussionen über einschlägige Entwürfe im Kollegium der
Kommission.
Dieser Vorschlag
der Kommission übernimmt mit Ausnahme der 108%-Klausel das
bestehende Ökopunkte-System. Der Vorschlag enthält keinerlei
Einschränkungen auf
bestimmte Transitrouten, sondern umfasst das gesamte Bundesgebiet, wie dies von
Österreich stets angestrebt wurde. Durch eine automatische
Verlängerung um jeweils ein
Jahr - falls die Rahmenrichtlinie noch nicht in Kraft ist - bis maximal Ende
2006, ist auch
sichergestellt, dass die Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten der neuen
Wegekosten-
Rahmenrichtlinie wirksam sein wird.