3296/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.03.2002
Dr.
Wolfgang Schüssel
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
haben am 22. Jänner 2002 unter der
Nr. 3286/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Übergangsregelung für den
LKW-Transit nach
2003
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs möchte ich festhalten, daß das
Protokoll Nr. 9 der österreichischen
Beitrittsakte über den Straßen- und Schienenverkehr sowie den
kombinierten
Verkehr in Österreich in Artikel 11 Absatz 5 vorsieht, daß ab dem
Ende der
Übergangszeit (31. Dezember 2003) der gemeinschaftliche Besitzstand volle
Anwendung
findet.
Die Bewahrung der durch die Anwendung des
Ökopunktesystems erzielten positiven
Effekte kann aber nur gewährleistet werden, indem mit 2004 ein effizientes
System
zur Tarifierung der Infrastrukturbenutzung in Kraft tritt, das dazu
beiträgt, Umweltver-
schlechterungen im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Verkehrsanstieg nicht
zuletzt auch vor dem Hintergrund des Beitritts der ersten neuen Mitgliedstaaten
ab-
zufangen. Die Europäische Kommission beabsichtigt, heuer einen Vorschlag
für eine
Rahmenrichtlinie vorzulegen, mit der für alle Verkehrsträger die
Grundsätze der
Tarifierung der Infrastrukturnutzung sowie die Gebührenstruktur festgelegt
werden.
Zur Vermeidung einer rechtlichen Lücke zwischen dem
Auslaufen des Protokolls
Nr. 9 der Beitrittsakte Österreichs mit Jahresende 2003 und der Anwendung
neuer
Rechtsakte hat die Bundesregierung auf allen geeigneten Ebenen
Übergangsmaß-
nahmen gefordert, die geeignet sind, die durch die Anwendung des Protokolls Nr.
9
erreichten Verbesserungen für die Umwelt zu sichern und die Verlagerung
des
Güterverkehrs auf die Schiene zu erhalten. Ich habe in diesem Zusammenhang
insbesondere mit der Übermittlung des “Österreichischen
Non-Paper zu einer
Übergangslösung für den Transit von Lastkraftwagen durch
Österreich ab 2004" mit
Schreiben vom 23. Oktober 2001 an die anderen Regierungschefs der EU die
besonderen
österreichischen Vorleistungen beim Ausbau der europäischen
Verkehrsinfrastruktur betont und darauf hingewiesen, daß sich das
Ökopunktesystem
als Instrument zur Eindämmung des Gütertransitverkehrs in vielerlei
Hinsicht bewährt
hat. Deshalb bin ich auch für die Weiterführung des bestehenden
Systems als
zweckmäßigste Lösung für den Fall, daß die neue
Rahmenrichtlinie nicht 2004 in
Kraft treten kann,
eingetreten.
Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich in diesem Sinne zusammenfassend wie folgt:
In den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates
von Laeken (14. und
15. Dezember 2001) findet sich folgende Formulierung: “Der
Europäische Rat
ersucht die Kommission als
Zwischenlösung einen Vorschlag zu unterbreiten, der auf
eine Verlängerung des Ökopunktesystems, das im Protokoll Nr. 9 zur
Akte über den
Beitritt Österreichs vorgesehen ist, abstellt, damit das Kapitel
"Verkehr' im Rahmen
der Beitrittsverhandlungen noch vor Jahresende abgeschlossen werden kann."
Die
Kommission ist diesem Verlangen des Europäischen Rates nur wenige Tage
später, nämlich am 20. Dezember 2001, nachgekommen, indem sie einen
Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
gestützt auf den
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf
Artikel 71
Absatz 1, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrages
vorgelegt hat. Nach
diesem Verfahren unterbreitet die Kommission in ihrer eigenen und
ausschließlichen
Verantwortung einen Vorschlag an das Europäische Parlament und den Rat.
Auf den
Inhalt eines Kommissionsvorschlags hat die Bundesregierung ebenso wenig
Einfluß
wie auf die Diskussionen
über einschlägige Entwürfe im Kollegium der Kommission.