3296/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.03.2002

Dr. Wolfgang Schüssel
Bundeskanzler

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

haben am 22. Jänner 2002 unter der Nr. 3286/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Übergangsregelung für den LKW-Transit nach
2003 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eingangs möchte ich festhalten, daß das Protokoll Nr. 9 der österreichischen
Beitrittsakte über den Straßen- und Schienenverkehr sowie den kombinierten
Verkehr in Österreich in Artikel 11 Absatz 5 vorsieht, daß ab dem Ende der
Übergangszeit (31. Dezember 2003) der gemeinschaftliche Besitzstand volle
Anwendung findet.

Die Bewahrung der durch die Anwendung des Ökopunktesystems erzielten positiven
Effekte kann aber nur gewährleistet werden, indem mit 2004 ein effizientes System
zur Tarifierung der Infrastrukturbenutzung in Kraft tritt, das dazu beiträgt, Umweltver-
schlechterungen im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Verkehrsanstieg nicht
zuletzt auch vor dem Hintergrund des Beitritts der ersten neuen Mitgliedstaaten ab-
zufangen. Die Europäische Kommission beabsichtigt, heuer einen Vorschlag für eine
Rahmenrichtlinie vorzulegen, mit der für alle Verkehrsträger die Grundsätze der
Tarifierung der Infrastrukturnutzung sowie die Gebührenstruktur festgelegt werden.

Zur Vermeidung einer rechtlichen Lücke zwischen dem Auslaufen des Protokolls
Nr. 9 der Beitrittsakte Österreichs mit Jahresende 2003 und der Anwendung neuer
Rechtsakte hat die Bundesregierung auf allen geeigneten Ebenen Übergangsmaß-
nahmen gefordert, die geeignet sind, die durch die Anwendung des Protokolls Nr. 9
erreichten Verbesserungen für die Umwelt zu sichern und die Verlagerung des
Güterverkehrs auf die Schiene zu erhalten. Ich habe in diesem Zusammenhang
insbesondere mit der Übermittlung des “Österreichischen Non-Paper zu einer
Übergangslösung für den Transit von Lastkraftwagen durch Österreich ab 2004" mit
Schreiben vom 23. Oktober 2001 an die anderen Regierungschefs der EU die


besonderen österreichischen Vorleistungen beim Ausbau der europäischen
Verkehrsinfrastruktur betont und darauf hingewiesen, daß sich das Ökopunktesystem
als Instrument zur Eindämmung des Gütertransitverkehrs in vielerlei Hinsicht bewährt
hat. Deshalb bin ich auch für die Weiterführung des bestehenden Systems als
zweckmäßigste Lösung für den Fall, daß die neue Rahmenrichtlinie nicht 2004 in
Kraft treten kann, eingetreten.

Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich in diesem Sinne zusammenfassend wie folgt:

In den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken (14. und
15. Dezember 2001) findet sich folgende Formulierung: “Der Europäische Rat
ersucht die Kommission als Zwischenlösung einen Vorschlag zu unterbreiten, der auf
eine Verlängerung des Ökopunktesystems, das im Protokoll Nr. 9 zur Akte über den
Beitritt Österreichs vorgesehen ist, abstellt, damit das Kapitel "Verkehr' im Rahmen
der Beitrittsverhandlungen noch vor Jahresende abgeschlossen werden kann."

Die Kommission ist diesem Verlangen des Europäischen Rates nur wenige Tage
später, nämlich am 20. Dezember 2001, nachgekommen, indem sie einen Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates gestützt auf den
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71
Absatz 1, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrages vorgelegt hat. Nach
diesem Verfahren unterbreitet die Kommission in ihrer eigenen und ausschließlichen
Verantwortung einen Vorschlag an das Europäische Parlament und den Rat. Auf den
Inhalt eines Kommissionsvorschlags hat die Bundesregierung ebenso wenig Einfluß
wie auf die Diskussionen über einschlägige Entwürfe im Kollegium der Kommission.