3298/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.03.2002

Dr. Wolfgang Schüssel
Bundeskanzler

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und GenossInnen haben am
25. Jänner 2002 unter der Nr. 3311/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder (II) gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1. 2. 3 und 8:

Im Bundeskanzleramt werden - wie auch unter meinen Amtsvorgängern - keine
detaillierten Aufzeichnungen über die dem Bundeskanzler und anfälligen
Bundesministern und Staatssekretären im Bundeskanzleramt gewidmeten
Ehrengeschenke und Aufmerksamkeiten geführt. Der damit verbundene
Verwaltungsaufwand wäre - besonders im Hinblick auf den materiellen Wert der
Gegenstände und den Nutzen solcher Aufzeichnungen - nicht gerechtfertigt,
weshalb eine Auflistung nicht möglich ist.

Was die Verwendung der Aufmerksamkeiten betrifft, so werden diese - so es sich
nicht um persönliche Ehrengeschenke handelt - ausschließlich karitativen Zwecken

zugeführt.

Zu Frage 4:

Nein.

Zu den Fragen 5. 6 und 7:

Geschenke, deren Wert den Rahmen der üblichen Gepflogenheiten im Zusammen-
hang mit Besuchen im In- und Ausland übersteigt, würde ich ablehnen. Solche Ge-
schenke wurden mir bisher in meiner Tätigkeit als Bundeskanzler nicht angeboten.

Zu Frage 9:

Auch jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros, die nicht Beamte oder Ver-
tragsbedienstete des Bundes sind, beachten in der Frage der Geschenkannahme die
Regeln des Beamtendienstrechts.