3298/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.03.2002
Dr. Wolfgang
Schüssel
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Kräuter und GenossInnen haben am
25. Jänner 2002 unter der Nr. 3311/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Geschenkannahme durch
Regierungsmitglieder (II) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1. 2. 3 und 8:
Im
Bundeskanzleramt werden - wie auch unter meinen Amtsvorgängern - keine
detaillierten Aufzeichnungen über die dem Bundeskanzler und
anfälligen
Bundesministern und Staatssekretären im Bundeskanzleramt gewidmeten
Ehrengeschenke und Aufmerksamkeiten geführt. Der damit verbundene
Verwaltungsaufwand wäre - besonders im Hinblick auf den materiellen Wert
der
Gegenstände und den Nutzen solcher Aufzeichnungen - nicht gerechtfertigt,
weshalb eine Auflistung nicht möglich ist.
Was
die Verwendung der Aufmerksamkeiten betrifft, so werden diese - so es sich
nicht um persönliche Ehrengeschenke handelt - ausschließlich
karitativen Zwecken
zugeführt.
Zu Frage 4:
Nein.
Zu den Fragen 5. 6 und 7:
Geschenke,
deren Wert den Rahmen der üblichen Gepflogenheiten im Zusammen-
hang mit Besuchen im In- und Ausland übersteigt, würde ich ablehnen.
Solche Ge-
schenke wurden mir bisher in meiner Tätigkeit als Bundeskanzler nicht
angeboten.
Zu Frage 9:
Auch jene Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter meines Büros, die nicht Beamte oder Ver-
tragsbedienstete des Bundes
sind, beachten in der Frage der Geschenkannahme die
Regeln des Beamtendienstrechts.