33/AB XXI.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Hartinger und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
betreffend Bundesländervergleich "Leistungen - Sozialversicherungen" (Nr. 31/J).
Zur oben angeführten parlamentarischen Anfrage führe ich unter Hinweis auf die in
Kopie beiliegende Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozial-
versicherungsträger Folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der den Anlass der gegenständlichen parlamentarische Anfrage bildende Antrag der
Abgeordneten zum Steiermärkischen Landtag Mag. Hartinger und Schinnerl (sowie
ein weiterer, die gesetzliche Krankenversicherung betreffender Antrag von Land -
tagsabgeordneten) wurde(n) mit Schreiben meines Ressorts vom 17. August 1999,
Zl. 21.115/11 - 5/99, umfassend und sachlich korrekt beantwortet. Hiebei wurde auch
begründet, wieso der gewünschte Vergleich faktisch kaum möglich ist. Ich darf hiezu
insbesondere auf den letzten Absatz der Seite 2 des genannten Schreibens verwei -
sen und habe dem nichts mehr hinzuzufügen. Die im genannten Schreiben meines
Ressorts getätigte Aussage zur Inkommensurabilität der Tarifstrukturen wird im übri -
gen auch durch die der beiliegenden Kopie zu entnehmenden Ausführungen des
Hauptverbandes untermauert.
Zur Frage 3:
Hiezu wird auf die in Kopie beiliegende Stellungnahme des Hauptverbandes samt
Beilagen verwiesen.
Zl. 33:34 - 61.2:62.2/99 Hv/Wj/Zl Wien, 3. Jänner 2000
An das
Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Stubenring 1
A 1010 Wien
Betr.: Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag.
Hartinger und Kollegen an die Fr. Bundesministerin fir
Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Bundeslän-
dervergleich „Leistungen - Sozialversicherungen“ (Nr.
31/J)
Bezug: Ihr Schreiben vom 26. November 1999, GZ: 20.001/139 -
5/99; Telefonat mit Herrn Dr. Wötzlmayr am 23. Dezem -
ber 1999
Zu der von Ihnen erbetenen Information über die in der gegenständlichen
Anfrage unter Pkt. 3. angeführten Leistungen von Vertragspartnern der Krankenver -
sicherungsträger übermitteln wir Ihnen
• zwei Auszüge aus der Honorarordnungsdatenbank des Hauptverbandes
mit den für Vertragsärzte geltenden Honorarpositionen sowie
• einen Tarifvergleich für selbständige Ambulatorien (KAG - Instituten) als
Vertragseinrichtungen sowie freiberuflich tätige Vertragsphysiotherapeu -
tinnen als Vertragspartner der Gebietskrankenkassen.
Die beiden beiliegenden Tarifübersichten über Vertragsärztehonorare bein -
halten einen Bundesländervergleich für den in der gegenständlichen Anfrage ver -
langten Bereich der § 2 - Kassen -
Gebietskrankenkassen, Betriebskrankenkassen,
Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues, Sozialversicherungsanstalt
der Bauern - und umfassen folgende Informationen:
• Linke Spalte: Nummer und Positionstext als datenbankinterne Zuordnungskriterien
• Krankenversicherungsträger - unter „VT“
• Positionsnummer in der Kassenhonorarordnung - unter „TP“
• Positionstext
• Wesentliche Verrechnungsbestimmungen - unter "Anmerkung“
• (Ärzte)fachbezogene Verrechnungszulassung - unter „Fach“
• Tarif in Schilling
Der nach Positionen gegliederte Bundesländervergleich für die Vertragsärz -
tehonorare stellt auf folgende in der gegenständlichen Anfrage angeführten Leistun -
gen ab:
• Tagesordination
• Tagesvisite
• Nachtvisite
• EKG in Ruhe
• Belastungs - EKG (Ergometrie)
• EEG (Elektroenzephalo gramm)
• Psychotherapie (25 Min., 30 Min.)
• Psychotherapie (50 Min., 60 Min.)
• Psychotherapie, Gruppe (90 Min.)
• Heilgymnastik: Einzelbehandlung
• Heilgymnastik: Gruppenbehandlung
• Röntgen: Rippen (Thoraxskelett)
• Röntgen: Herz - Lunge
• Vorsorgeuntersuchung: Basisuntersuchung mit Labor
• Vorsorgeuntersuchung: Basisuntersuchung ohne Labor
• Vorsorgeuntersuchung: Laborblock
• Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
• Gynäkologische Zytodiagnostik
• Vorsorgeuntersuchung - Mammographie
Die Beschreibung der in den Übersichten über die Vertragsärztehonorare
verwendeten Codes für den betreffenden Krankenversicherungsträger („VT“) und die
zur Verrechnung berechtigten Ärztefachsparten (unter „Fach“) finden sich auf der
jeweils letzten Seite der beiden Übersichten. Für die Betriebskrankenkassen, die
Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues und die Sozialversicherungs -
anstalt der Bauern ist der Tarif der jeweiligen für das Bundesland zuständigen Ge -
bietskrankenkasse maßgeblich.
Die unterschiedlichen Tarife für die vergleichbaren Leistungspositionen in
den einzelnen Ärztehonorarordnungen der § 2 - Kassen müssen insofern relativiert
werden, als in den einzelnen Bundesländern
• die Vertragsärzte zu den von ihnen erbrachten Sonderleistungen unter -
schiedlich hohe Grundleistungsvergütungen (Ordinationsvergütung bzw.
Fallpauschale) erhalten,
• die Dotation einzelner Leistungspositionen im Lichte des jeweils gesam -
ten Tarifgefüges gesehen werden muß1
• Tarifsätze durch verschiedene degressiv wirkende Verrechnungsbe -
schränkungen in den Nettoauswirkungen beeinflußt werden.
Zum Bundesländervergleich über die Tarife für selbstständige Ambulatorien
(KAG - Institute) hinsichtlich
• CT - Schädel
• EEG
bzw. Heilgymnastik für freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen wird auf die in der
Übersicht angeführten Erläuterungen verwiesen.
Die angeschlossenen Tarifübersichten konnten nicht gescannt werden !!