330/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Gradwohl, Anna Huber, Mag.

Maier, Mag. Gaßner und Kollegen vom 9. Februar 2000, Nr. 347/J, betreffend das

Forschungsprojekt der Universität für Bodenkultur über eine virusresistente Marille, beehre

ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die Sharka - Virose des Steinobstes (Erreger: Plum Pox Virus) ist heute im gesamten süd -

und mitteleuropäischen Raum stark verbreitet und richtet beträchtliche Schäden an

Steinobstkulturen an (in Österreich insbesondere an Zwetschke und Marille). In der

Europäischen Union wird das Virus als Quarantäneorganismus behandelt. Die Verbreitung

und Übertragung erfolgt durch Blattläuse und zum Teil durch vegetative Vermehrung über

virusinfiziertes Reisermaterial. Insbesondere die Blattlausübertragbarkeit

(Vektorübertragung) stellt ein großes Problem für die Eindämmung der Krankheit dar, da

virusfreie Anlagen binnen weniger Jahre wieder infiziert sein können (mögliche

Reinfektionsquellen sind Wildformen und Einzelpflanzen in Hausgärten). Die

Vektorbekämpfung (Vernichtung der Blattläuse) erfolgt in der Regel dreimal im Jahr

(April/Mai; Juni und September/Oktober).

 

Aus der Praxis wurde aufgrund des relativ geringen Bekämpfungserfolges von Virosen seit

Jahren der Wunsch geäußert, die Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der

Resistenzzüchtung zu forcieren. Den Anstrengungen der Pflanzenschutzmittelindustrie,

Präparate zu entwickeln, die unmittelbar gegen Viren eingesetzt werden können, ist bis dato

kein Erfolg beschieden. Zur Zeit gibt es also keine Möglichkeit einen Virusbefall durch ein

Präparat zu bekämpfen.

 

Die Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Resistenzzüchtung gegen Viruserkrankungen

ist auch für die Umwelt von besonderer Bedeutung, da durch den Einsatz von

virusresistentem Pflanzgut der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel weiter verringert

werden kann. Weiters eröffnet diese Technologie die Möglichkeit, „alte“ Sorten virusfrei zu

machen und den Bestand von gefährdeten „alten“ Obstsorten sowohl für den Anbau als auch

für die weitere Verwendung im Rahmen der Züchtung zu erhalten.

Zu den in der Frage angesprochenen Vorhaben der Universität für Bodenkultur ist einleitend

festzuhalten, dass es sich dabei nicht um ein einzelnes Projekt, sondern um drei gesonderte

Projekte handelt.

 

Klarzustellen ist weiters, dass die geplanten Projekte nicht automatisch nach einer

zweijährigen Vorversuchsphase in eine Freisetzung münden. Für die Auspflanzung

transgener Pflanzen ins Freiland ist eine Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz

erforderlich, über die in einem eigenen Genehmigungsverfahren entschieden wird. Es wird

allerdings auch von den Ergebnissen der Untersuchungen im geschlossenen System, in

denen offene Fragen geklärt werden sollen, abhängen, ob ein Freisetzungsantrag tatsächlich

gestellt werden wird. Diese Ergebnisse sind vor der Aufnahme der Forschungsarbeiten

naturgemäß noch nicht bekannt, sodass auch die Frage einer Freisetzung weiterhin offen

bleibt.

 

Zu Frage 1:

 

Das Gentechnikgesetz (GTG), BGBl. Nr.510/1994 idF BGBl. l Nr.158/1998, und die ihm

zugrunde liegenden EU - Richtlinien haben zum Ziel, die Gesundheit des Menschen und die

Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch gentechnisch veränderte Organismen zu

schützen. Gemäß § 102 GTG haben die zuständigen Bundesminister (§ 100 GTG) nach

Maßgabe des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes unter Bedachtnahme auf den Stand der

Wissenschaft die Forschung auf dem Gebiet der Sicherheit der Anwendungen der

Gentechnik zu fördern.

Die Bundesregierung hat in ihrer Position zur Gentechnik vom 07. März 1997 zum Ausdruck

gebracht, dass die Anwendung der Gentechnik zum Nutzen des Menschen einen

verantwortungsvollen Umgang mit ihr erfordert und alle Vorkehrungen zu treffen sind, dass

die Chancen der Gentechnik genutzt werden, ohne Gefahren für Mensch und Umwelt

einzugehen.

 

Die Beurteilung, ob von gentechnisch veränderten Organismen Risiken für die Sicherheit

ausgehen, hat gemäß Gentechnikgesetz nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu

erfolgen. Für eine zuverlässige Beurteilung ist es sohin erforderlich, auch experimentell

belegte Erkenntnisse zu möglichst umfassender Risiko -  und Sicherheitsforschung zu

gewinnen. Damit diese Untersuchungen und die Ergebnisse der Sicherheitsforschung

bestmöglich abgesichert sind und auch international Anerkennung finden, müssen sie

höchste wissenschaftliche Standards erfüllen. Um dies sicherzustellen, hat sich die

Österreichische Akademie der Wissenschaften bereit erklärt, ein unabhängiges Komitee von

Wissenschaftern zu bestellen, das den Fortschritt der Forschungsarbeiten wissenschaftlich

begleiten und evaluieren wird.

 

Die Sicherheitsforschungsprojekte der Universität für Bodenkultur, die vom

Bundesministerium für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam beauftragt werden

sollen, sind ihrem Inhalt nach ausdrücklich unabhängig von wirtschaftlichen Interessen und

bilden einen unverzichtbaren Beitrag zur aktuellen Grundlagen -  und Sicherheitsforschung in

der Pflanzengentechnik.

 

Ich habe daher weiterhin vor, diese Forschungsarbeiten im Interesse einer umfassenden

Risikoabschätzung finanziell zu unterstützen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Finanzierung der für die Risikoabschätzung erforderlichen Forschungsprojekte erfolgt im

Einvernehmen mit der Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Für die

jetzt schon in Vorbereitung befindlichen drei Forschungsprojekte besteht ein

Finanzierungsbedarf von 23,9 Mio Schilling für 5 Jahre, 50 % davon werden aus den

Budgetansätzen des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft bereitgestellt. Ein allfälliger weiterer Finanzierungsbedarf wird sich erst im

Laufe der wissenschaftlichen Arbeit herausstellen.

 

Zu den Fragen 3 - 5:

 

Ja, die Öffentlichkeit soll über die Ziele und die Inhalte der Projekte von Beginn an genau

informiert werden. Die Informationen sollen in einer auch dem nicht fachkundigen Laien

verständlichen Form zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu Frage 6:

 

Es ist beabsichtigt, die Forschungsaufträge zu vergeben, sobald die dafür erforderlichen

finanziellen Mittel bereit gestellt sind.

 

Zu Frage 7:

 

Die Beurteilung, ob von gentechnisch veränderten Organismen Risiken für die Sicherheit

ausgehen, hat gemäß Gentechnikgesetz nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu

erfolgen. Sofern es für eine zuverlässige Beurteilung erforderlich ist, auch experimentell

belegte Erkenntnisse zu möglichst umfassender Risiko -  und Sicherheitsforschung im

Freiland zu gewinnen, so stehe ich auch zu einer finanziellen Unterstützung derartiger

Versuche durch die öffentliche Hand.

 

Finanzielle Mittel aus Steuergeldern zur Unterstützung von Anträgen auf Freisetzungen im

Hinblick auf Zulassungen zum Inverkehrbringen lehne ich jedoch ab.

 

Zu Frage 8:

 

Der internationale Wissensstand zur Freisetzung wurde laufend verfolgt. Bislang haben in

Österreich nur grundlegende Forschungsarbeiten in geschlossenen Systemen stattgefunden.

Forschungsarbeiten zur Identifizierung, zum Transfer und zu sozioökonomischen

Fragestellungen wurden verfolgt.

Zu Frage 9:

 

Die derzeit laufenden Forschungsprojekte sind:

 

• Mit dem Forschungsprojekt L 849/93 - Institut für Obst -  und Gartenbau der Universität für

   Bodenkultur mit dem Titel: „Prüfung und Gesunderhaltung von virusbefreiten neuen und

   älteren Obstsorten sowie Beobachtung und Testung resistenter Neuzüchtungen

   (transgene Pflanzen) auf geschützter Fläche (Saranhaus)“ (Laufzeit 1993 bis 2000)

   wurden die technischen Möglichkeiten für eine Kontrolle im geschütztem System

   geschaffen.

 

Im Forschungsprojekt 1138 - Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf GesmbH

mit dem Titel: „Auswirkungen von bastaresistentem Raps und der damit verbundenen

Herbizidanwendung auf die Rhizosphären - Mikroflora im Vergleich zu herkömmlichen

landwirtschaftlichen Praktiken“ (Laufzeit 1998 bis 2001) sollen mögliche Auswirkungen

von gentechnisch verändertem Raps auf die Bodenmikroflora untersucht werden. Die

Untersuchungen laufen im geschlossenen System.