3302/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.03.2002
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni Kolleginnen und Kollegen haben am
31. Jänner 2002 unter der Nr. 3369/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend
“Ausgliederung der Bundesbetreuungsstellen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich habe den Auftrag erteilt, die
Möglichkeit einer Ausgliederung der derzeit in
Betreuungsstellen des Bundes erbrachten Betreuung hilfsbedürftiger
Asylwerber zu prüfen.
Es handelt sich hiebei um die Betreuungsstellen Bad Kreuzen, Thalham,
Mödling/Vorderbrühl,
Reichenau, Traiskirchen und Wien/Nußdorferstraße.
Zu Frage 2:
Der Projektplan sieht eine Umsetzung Anfang des Jahres 2003 vor.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Die rechtliche Grundlagen für die Ausschreibung und Vergabe des Dienstleistungsauftrages
im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach der ÖNORM A 2050 bilden die
Bestimmungen des § 3 Abs. 3 des Bundesvergabegesetzes. Da es sich dabei um eine
Dienstleistung gemäß Anhang IV BVergG handelt, sind nur die Bestimmungen des 1. und
des 4. Teiles, sowie die §§ 61, 63, 64 und 71 BVergG anzuwenden. Die Wahl des
Vergabeverfahrens steht dem Auftraggeber somit frei. Das Bundesministerium für Inneres
hat sich für das Verhandlungsverfahren gem. Pkt. 1.4.2.4(2) der ÖNORM 2050 aus 1993
entschieden.
Zum Kandidatenkreis zählen Unternehmen mit sozialer Zielsetzung.
Zu Frage 6:
Der Zugang von Asylwerbern zum
Arbeitsmarkt wird sich auch weiterhin nach den
Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsrechtes richten, dessen
Vollziehung in dem
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit
fällt.
Zu Frage 7:
Die Einheitlichkeit der Betreuungsqualität für alle Asylwerber wird - wie bisher - durch das
Gesetz vorgegeben und darüber hinaus durch Controlling-Maßnahmen gesichert werden.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Die Grundversorgung der Asylwerber wird
weiterhin gemäß dem Bundesbetreuungsgesetz
erfolgen. Künftig wird allerdings auf den Einklang mit der gegenwärtig
erarbeiteten Richtlinie
der EU, betreffend Mindeststandard für die Aufnahmebedingungen für
Asylwerber zu achten
sein. Ich werde allerdings darauf dringen, dass künftig vermehrt darauf
Bedacht genommen
wird, dass der Aufenthalt der Asylwerber in der Betreuung des Bundes das
Asylverfahren
die Durchführung eines fairen, raschen und rechtsstaatlichen
Asylverfahrens unterstützt.
Hiebei ist es notwendig, zusätzliches Gewicht auf die eigentliche
Betreuung der Menschen
zu legen. Dies bedeutet zusätzlich Information über die Ausgangslage
des Asylverfahrens
und Beratung über die spezifische Situation des Betroffenen. Hiezu kann
bei besonderen
Situationen, etwa Traumatisierung oder Minderjährigkeit, noch eine
gesonderte Betreuung
hinzukommen.
Die Größe der einzelnen
Betreuungseinrichtung ist für sich gesehen kein maßgebliches
Entscheidungskriterium; wichtig ist es, für den Zugang an Asylwerbern
insgesamt die
entsprechenden Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten zur
Verfügung zu haben.
Schon derzeit gibt es keine “Massenquartiere". Die Betreuungsstelle
Traiskirchen hat zwar
eine Aufnahmekapazität von etwa 1.000 Plätzen, doch ist das Bestreben
meiner Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen in diesem Bereich darauf gerichtet - entsprechend den
Anforderungen
des Asylverfahrens - eine Verlegung in andere Quartiere vorzunehmen, sobald
dies im
Einzelfall geboten ist.
Zu Frage 11:
Im Bereich des Bundesasylamtes werden
laufend Maßnahmen gesetzt, die gewährleisten,
dass Verfahrensbeschleunigung
nicht zu Lasten der bestehenden hohen Qualität der
Verfahren geht. Neben den Hauptzielrichtungen einer bestmöglichen
Herkunftsländerinformation, von bedarfsorientierten
Fortbildungsmaßnahmen und der
Sicherung der einheitlichen Entscheidungsqualität in allen
Außenstellen des
Bundesasylamtes durch internes Monitoring, widmet sich derzeit ein mit UNHCR
gemeinsam getragenes Projekt den Prozessen der Befragung im Bundesasylamt.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 8 der Anfrage Nr.
3060/J.