3302/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.03.2002

REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTER FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni Kolleginnen und Kollegen haben am
31. Jänner 2002 unter der Nr. 3369/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Ausgliederung der Bundesbetreuungsstellen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Ich habe den Auftrag erteilt, die Möglichkeit einer Ausgliederung der derzeit in
Betreuungsstellen des Bundes erbrachten Betreuung hilfsbedürftiger Asylwerber zu prüfen.
Es handelt sich hiebei um die Betreuungsstellen Bad Kreuzen, Thalham,
Mödling/Vorderbrühl, Reichenau, Traiskirchen und Wien/Nußdorferstraße.

Zu Frage 2:

Der Projektplan sieht eine Umsetzung Anfang des Jahres 2003 vor.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Die rechtliche Grundlagen für die Ausschreibung und Vergabe des Dienstleistungsauftrages

im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach der ÖNORM A 2050 bilden die

Bestimmungen des § 3 Abs. 3 des Bundesvergabegesetzes. Da es sich dabei um eine

Dienstleistung gemäß Anhang IV BVergG handelt, sind nur die Bestimmungen des 1. und

des 4. Teiles, sowie die §§ 61, 63, 64 und 71 BVergG anzuwenden. Die Wahl des

Vergabeverfahrens steht dem Auftraggeber somit frei. Das Bundesministerium für Inneres

hat sich für das Verhandlungsverfahren gem. Pkt. 1.4.2.4(2) der ÖNORM 2050 aus 1993

entschieden.

Zum Kandidatenkreis zählen Unternehmen mit sozialer Zielsetzung.


Zu Frage 6:

Der Zugang von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt wird sich auch weiterhin nach den
Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsrechtes richten, dessen Vollziehung in dem
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit fällt.

Zu Frage 7:

Die Einheitlichkeit der Betreuungsqualität für alle Asylwerber wird - wie bisher - durch das

Gesetz vorgegeben und darüber hinaus durch Controlling-Maßnahmen gesichert werden.

Zu den Fragen 8 bis 10:

Die Grundversorgung der Asylwerber wird weiterhin gemäß dem Bundesbetreuungsgesetz
erfolgen. Künftig wird allerdings auf den Einklang mit der gegenwärtig erarbeiteten Richtlinie
der EU, betreffend Mindeststandard für die Aufnahmebedingungen für Asylwerber zu achten
sein. Ich werde allerdings darauf dringen, dass künftig vermehrt darauf Bedacht genommen
wird, dass der Aufenthalt der Asylwerber in der Betreuung des Bundes das Asylverfahren
die Durchführung eines fairen, raschen und rechtsstaatlichen Asylverfahrens unterstützt.
Hiebei ist es notwendig, zusätzliches Gewicht auf die eigentliche Betreuung der Menschen
zu legen. Dies bedeutet zusätzlich Information über die Ausgangslage des Asylverfahrens
und Beratung über die spezifische Situation des Betroffenen. Hiezu kann bei besonderen
Situationen, etwa Traumatisierung oder Minderjährigkeit, noch eine gesonderte Betreuung
hinzukommen.

Die Größe der einzelnen Betreuungseinrichtung ist für sich gesehen kein maßgebliches
Entscheidungskriterium; wichtig ist es, für den Zugang an Asylwerbern insgesamt die
entsprechenden Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten zur Verfügung zu haben.
Schon derzeit gibt es keine “Massenquartiere". Die Betreuungsstelle Traiskirchen hat zwar
eine Aufnahmekapazität von etwa 1.000 Plätzen, doch ist das Bestreben meiner Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen in diesem Bereich darauf gerichtet - entsprechend den Anforderungen
des Asylverfahrens - eine Verlegung in andere Quartiere vorzunehmen, sobald dies im
Einzelfall geboten ist.

Zu Frage 11:

Im Bereich des Bundesasylamtes werden laufend Maßnahmen gesetzt, die gewährleisten,
dass Verfahrensbeschleunigung nicht zu Lasten der bestehenden hohen Qualität der
Verfahren geht. Neben den Hauptzielrichtungen einer bestmöglichen
Herkunftsländerinformation, von bedarfsorientierten Fortbildungsmaßnahmen und der
Sicherung der einheitlichen Entscheidungsqualität in allen Außenstellen des
Bundesasylamtes durch internes Monitoring, widmet sich derzeit ein mit UNHCR
gemeinsam getragenes Projekt den Prozessen der Befragung im Bundesasylamt.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 8 der Anfrage Nr. 3060/J.