3303/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.03.2002

REPUBLIK OSTERREICH
BUNDESMINISTER
FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und Genossinnen haben am 31. Jänner 2002
unter der Nr. 3370/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Form
und Inhalt der Reisepässe und Passersätze" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 5:

Das Ausstellen von Reisedokumenten bleibt weiter Kernaufgabe der Hoheitsverwaltung, nur
die Herstellung und Personalisierung des Dokumentes erfolgt im Auftrag der Passbehörde
durch eine Privatfirma als Dienstleister im Sinne des § 10 Datenschutzgesetz 2000.

Die eingetretene Arbeitsentlastung durch den geänderten Ausstellungsmodus wird
einerseits durch zusätzlich erforderliche Arbeitsschritte (z.B Einscannen des Lichtbildes und
der Unterschrift), aber auch durch den Anstieg der Anträge (mit dem bei der Konzipierung
des Projektes gerechnet wurde) weitgehendst kompensiert. Eine Personaleinsparung ist
daher derzeit nicht geplant.


Zu Frage 2:

Die in der Einleitung zur Fragestellung erwähnten Kosten pro Ausweis betreffen die
Herstellungskosten und die Personalisierungskosten der Karte, die Euro 15,72 (incl.
Umsatzsteuer) betragen.

Bei den Behörden fielen geringe Investitionskosten im Zusammenhang mit der Einführung
des neuen österreichischen Personalausweises an. Diese betragen für die Installation des
Scanners pro Passbehörde ca. EURO 552,-- und Kosten für die Programmerstellung von
EURO 105.375,-- als Gesamtaufwand für das Bundesministerium für Inneres und die
Bundesländer. Zu diesen Kosten wären noch die Aufwendungen für die Systemeinschulung
hinzuzurechnen, die jedoch auf Grund der unterschiedlichen Berechnungsvorgaben in den
einzelnen Bundesländern nicht exakt festgestellt werden können. Dem gegenüber stehen
die Einnahmen auf Grund des Gebührengesetzes (§ 14 Tarifpost 9).

Zu Frage 3:

Bei   der   Übermittlung   von   Daten   werden   alle   Bestimmungen   des   österreichischen
Datenschutzrechtes beachtet.

Technisch werden die Daten von den Passbehörden im Behörden-lntranet zur EDV-Zentrale
des Bundesministeriums für Inneres gesendet. Im Bereich der Landesnetze sowie im
Bereich des Bundesministeriums für Inneres befinden sich mehrere Firewalls. Die Daten
werden darüber hinaus mit SSL verschlüsselt.

Zu Frage 4:

Die Versandkosten sind im Herstellungspreis enthalten. Die Zustellung erfolgt wie
beispielsweise in der Schweiz oder in den skandinavischen Staaten auf dem Postweg.
Wenn ein übermittelter Ausweis schad- oder fehlerhaft ist, wird der Bürgerin/dem Bürger
kostenlos ein neuer Ausweis zugesendet. Die Kosten sind je nach Verschulden entweder
vom Hersteller oder wenn der Fehler von der Passbehörde her rührt, von dieser zu tragen.

Zu Frage 6:

Es sind derzeit noch keine konkreten Schritte für einen neuen österreichischen Reisepass
eingeleitet worden.