3303/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.03.2002
REPUBLIK OSTERREICH
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und Genossinnen
haben am 31. Jänner 2002
unter der Nr. 3370/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Form
und Inhalt der Reisepässe und Passersätze" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 5:
Das Ausstellen von Reisedokumenten bleibt
weiter Kernaufgabe der Hoheitsverwaltung, nur
die Herstellung und Personalisierung des Dokumentes erfolgt im Auftrag der
Passbehörde
durch eine Privatfirma als Dienstleister im Sinne des § 10
Datenschutzgesetz 2000.
Die eingetretene
Arbeitsentlastung durch den geänderten Ausstellungsmodus wird
einerseits durch zusätzlich erforderliche Arbeitsschritte (z.B Einscannen
des Lichtbildes und
der Unterschrift), aber auch durch den Anstieg der Anträge (mit dem bei
der Konzipierung
des Projektes gerechnet wurde) weitgehendst kompensiert. Eine
Personaleinsparung ist
daher derzeit nicht geplant.
Zu Frage 2:
Die in der Einleitung zur Fragestellung erwähnten
Kosten pro Ausweis betreffen die
Herstellungskosten und die Personalisierungskosten der Karte, die Euro 15,72
(incl.
Umsatzsteuer) betragen.
Bei den Behörden fielen geringe Investitionskosten im
Zusammenhang mit der Einführung
des neuen österreichischen Personalausweises an. Diese betragen für
die Installation des
Scanners pro Passbehörde ca. EURO 552,-- und Kosten für die
Programmerstellung von
EURO 105.375,-- als Gesamtaufwand für das Bundesministerium für
Inneres und die
Bundesländer. Zu diesen Kosten wären noch die Aufwendungen für
die Systemeinschulung
hinzuzurechnen, die jedoch auf Grund der unterschiedlichen Berechnungsvorgaben
in den
einzelnen Bundesländern nicht exakt festgestellt werden können. Dem
gegenüber stehen
die Einnahmen auf Grund des Gebührengesetzes (§ 14 Tarifpost 9).
Zu Frage 3:
Bei der
Übermittlung von Daten
werden alle Bestimmungen des
österreichischen
Datenschutzrechtes beachtet.
Technisch werden die Daten von den
Passbehörden im Behörden-lntranet zur EDV-Zentrale
des Bundesministeriums für Inneres gesendet. Im Bereich der Landesnetze
sowie im
Bereich des
Bundesministeriums für Inneres befinden sich mehrere Firewalls. Die Daten
werden darüber hinaus
mit SSL verschlüsselt.
Zu Frage 4:
Die Versandkosten sind im
Herstellungspreis enthalten. Die Zustellung erfolgt wie
beispielsweise in der Schweiz oder in den skandinavischen Staaten auf dem
Postweg.
Wenn ein übermittelter Ausweis schad- oder fehlerhaft ist, wird der
Bürgerin/dem Bürger
kostenlos ein neuer Ausweis zugesendet. Die Kosten sind je nach Verschulden
entweder
vom Hersteller oder wenn der Fehler von der Passbehörde her rührt,
von dieser zu tragen.
Zu Frage 6:
Es sind derzeit noch keine
konkreten Schritte für einen neuen österreichischen Reisepass
eingeleitet
worden.