3304/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.03.2002
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara Prammer,
MMag. Dr. Madeleine
Petrovic, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage
betref-
fend “Verwendung der Prozessgelder in Diversionsverfahren für
Opferschutzein-
richtungen"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1a)und1b):
Die Veränderungen der Einnahmen nach Einführung der Diversion sind aus der
nachstehenden Übersicht zu ersehen:
(Beträge in Mio ATS)
EINNAHMEN 1999 2000 2001
Strafgelder 301,4 228,2 217,0
Geldbußen (§§ 90b)
und 90c) stopp - 121,7 134,1
Gebühren in Strafsachen 112,5______81,8_______71,0
Summe
413,9
431,7
422,1
Daraus
ergibt sich, dass den im Zusammenhang mit der Diversion stehenden Ein-
nahmen aus Geldbußen ein Rückgang an Einnahmen bei Strafgeldern und
Gebüh-
ren in Strafsachen
gegenübersteht. Insgesamt ist die Summe dieser Einnahmen ge-
genüber dem Jahr 1999 im
Jahr 2000 um 17,8 Mio S und im Jahr 2001 um 8,2 Mio S
gestiegen.
Zu 2a):
In den
Bundesvoranschlägen für die Jahre 2000, 2001 und 2002 sind für
die Förde-
rung von Opferhilfeeinrichtungen beim Bundesministerium für Justiz 3 Mio
S,
6 Mio S bzw. 727.000 EURO veranschlagt, wobei in den Jahren 2001 und 2002 eine
Kreditbindung von jeweils 3 %
besteht.
|
Zu 2b): |
|
Kalenderjahr 2000: |
|
Opferhilfeorganisationen
|
Zahl der ge-
|
gebundene
|
davon in
|
|
Verein 'TAMAR", Beratungsstelle
für
|
17/21
|
S 840.000
|
S 253.400
|
|
Beratungsstelle
für sexuell miss-
|
7/7
|
S 840.000
|
S 104.016,80
|
|
Institut für
Sozialdienste, Gemeinnüt-
|
6/6
|
S 183.300
|
S 26.082
|
|
WEISSER RING, Gemeinnützige
|
15/18
|
S 100.000
|
S 66.412,58
|
Kalenderjahr 2001:
|
Opferhilfeorganisationen
|
Zahl der ge-
|
gebundene
|
davon in
|
|
Verein 'TAMAR", Beratungsstelle
für
|
21/27
|
S 967.500
|
S 471.649
|
|
Beratungsstelle für sexuell
|
19/29
|
S 907.200
|
S 584.337,12
|
|
Institut für
Sozialdienste,
|
31/33
|
S 700.000
|
S 310.822,50
|
|
Interventionsstelle gegen Gewalt in
|
43/42
|
S 490.000
|
S 260.909,30
|
|
Verein "Der Lichtblick",
Frauen und
|
1/1
|
S 50.000
|
S 5.560
|
|
DIE MÖWE, Unabhängiger Verein
für
|
13/14
|
S 390.000
|
S 105.510
|
|
Verein "Frauen für
Frauen",
|
5/5
|
S 40.000
|
S 28.800
|
|
Kinderschutzzentrum, Hilfe für
|
18/19
|
S 270.000
|
S 185.295
|
|
WEISSER RING, Gemeinnützige
|
25/26
|
S 205.000
|
S 114.479
|
|
Verein "Rettet das Kind"
|
8/8
|
S 150.000
|
S 91.182,96
|
|
Kinderschutzzentrum Kärnten, Verein
|
3/3
|
S 70.000
|
S 36. 180
|
|
Verein Frauen gegen
|
3/3
|
S 100.000
|
S 67.068
|
|
Verein Frauenhaus Amstetten,
|
2/3
|
S 100.000
|
S 17.297,66
|
Darüber hinaus wurden folgenden Vereinen Förderzusagen gegeben:
- Verein
der Lateinamerikanischen Emigrierten Frauen
in Österreich (LEFÖ), Kettenbrückengasse 15/2/4,
1050 Wien
- Verein
Frauennotruf - Beratung, Therapie und
Prävention bei sexueller
Gewalt gegen Frauen und
Mädchen,
Schillerstraße 29/1/3, 8010 Graz
-
Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in
der Familie, Steinamangerstraße 4/2, 7400 Oberwart
- Verein
Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5,
7400 Oberwart
-
Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens (AVS),
Fromillerstraße 20, 9020 Klagenfurt
Zu 2c):
Die Höhe der für Opferhilfe zur Verfügung stehenden Mittel ergibt sich - auch für
künftige Jahre - aus dem jeweiligen Bundesvoranschlag
abzüglich allfälliger vom
Bundesminister für Finanzen verfügter Bindungen. Es besteht die
Absicht, diese
Mittel auszuschöpfen, wenn entsprechende förderungswürdige
Vorhaben an das
Bundesministerium für Justiz herangetragen werden.
Eine besondere Vereinbarung
mit dem Bundesministerium für Finanzen ist nicht erforderlich.
Zu 3a):
Artikel VI Abs. 2 der Strafprozessnovelle 1999 sieht vor, dass die Förderungen auch
möglichst
davon abhängig zu machen sind, dass aus Mitteln anderer
Gebietskörper-
schaften jeweils gleichhohe Zuschüsse geleistet werden. Die vom
Bundesministe-
rium für Justiz im Rahmen des Projektes "Prozessbegleitung"
geförderten Vereine
erhalten durchwegs Förderungen vom Bundesministerium für soziale
Sicherheit und
Generationen, vom Bundesministerium für Inneres und anderen
Gebietskörper-
schaften zum Zwecke der Finanzierung der Infrastruktur, der Organisation und
Administration. Der aus den Ressourcen der Vereine getätigte
Verwaltungsaufwand
für die Prozessbegleitung ist im Sinne des Art VI Abs. 2 Strafprozessnovelle 1999
als Zuschuss zu werten. Mit der Einzelfallverrechnung wird sicher gestellt,
dass die
vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellten Mittel den
Opfern
unmittelbar zukommen. Gleichzeitig wird damit eine allfällige
Doppelförderung aus-
geschlossen. Die Betreuung der Opfer von Straftaten ist keineswegs
gefährdet, weil
die psychosoziale Prozessbegleitung nur von professionellen
Psychosozialarbeitern
und Psychotherapeuten und die
rechtliche Begleitung nur von Rechtsanwälten und
Rechtsanwältinnen
durchgeführt wird.
Zu 3b):
Richtig ist, dass das Bundesministerium für Justiz
nicht die Kosten des administrati-
ven und personellen Aufwandes der Oberösterreichischen Interventionsstelle
gegen
Gewalt für die Arbeit im Zusammenhang mit der Prozessbegleitung
übernommen
hat. Die Oberösterreichische Interventionsstelle gegen Gewalt hat ebenso
wie die
übrigen Interventionsstellen vom Bundesministerium für Inneres einen
Auftragsver-
trag, der die psychosoziale und rechtliche Unterstützung von Opfern von
Gewalt im
Familienbereich enthält, dh es wird auch die Unterstützung im
strafrechtlichen Be-
reich von diesem Auftragsvertrag erfasst. Aus diesem Grund wurde von der Inter-
ventionsstelle lediglich die rechtliche Vertretung im Strafverfahren, die durch
einen
Anwalt erfolgt, dem Bundesministerium für Justiz in Rechnung gestellt. Der
administrative Aufwand für diese Vermittlertätigkeit rechtfertigt
wohl kaum die Vor-
gangsweise der Oberösterreichischen Interventionsstelle. Im Übrigen
ist vom Bun-
desministerium für Justiz im Jahr 2002 nicht daran gedacht, die
Interventionsstellen
im Hinblick auf das bestehende Auftragsverhältnis mit dem
Bundesministerium für
Inneres im Rahmen des Projektes
"Prozessbegleitung" zu fördern. Die Prozessbe-
gleitung im Raum Oberösterreich wird im Jahr 2002 vom Kinderschutzzentrum
Linz
und vom Autonomen Frauenzentrum Linz, welchen bereits eine Subvention bewilligt
wurde, und auch vom WEISSEN RING, der österreichweit tätig ist,
wahrgenommen.
Zu 3c):
Auf die Antwort zu 3a) und 3b) wird verwiesen.
Zu 4a):
Das Bundesministerium für Justiz hat die Präsidenten der Oberlandesgerichte und
die
Oberstaatsanwaltschaften ersucht, die Richter und Staatsanwälte auf die
Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Opferhilfeeinrichtungen hinzuweisen.
Das
Angebot von Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet Prozessbegleitung wird
laufend
erweitert.
Zu 4b):
Das Bundesministerium für Justiz nimmt fachliche
Unterstützung durch die Opfer-
schutzeinrichtung selbst nicht in Anspruch nimmt.
Zu 4c):
Es wird auf Antwort 4a) verwiesen. Ergänzend ist
festzuhalten, dass im Bundesmi-
nisterium für soziale Sicherheit und Generationen eine Arbeitsgruppe zur
Implemen-
tierung der Prozessbegleitung und Ausarbeitung von Qualitätsstandards
eingesetzt
ist, in der Vertreter und Vertreterinnen aller mit der Prozessbegleitung
befassten Be-
rufsgruppen tätig sind.