3304/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.03.2002

DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara Prammer, MMag. Dr. Madeleine
Petrovic, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betref-
fend “Verwendung der Prozessgelder in Diversionsverfahren für Opferschutzein-
richtungen" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1a)und1b):

Die Veränderungen der Einnahmen nach Einführung der Diversion sind aus der

nachstehenden Übersicht zu ersehen:

(Beträge in Mio ATS)

EINNAHMEN                                        1999                2000                   2001

Strafgelder                                            301,4               228,2                  217,0

Geldbußen (§§ 90b)

und 90c) stopp                             -                       121,7                  134,1

Gebühren in Strafsachen                        112,5______81,8_______71,0
Summe                                             413,9               431,7                  422,1

Daraus ergibt sich, dass den im Zusammenhang mit der Diversion stehenden Ein-
nahmen aus Geldbußen ein Rückgang an Einnahmen bei Strafgeldern und Gebüh-
ren in Strafsachen gegenübersteht. Insgesamt ist die Summe dieser Einnahmen ge-
genüber dem Jahr 1999 im Jahr 2000 um 17,8 Mio S und im Jahr 2001 um 8,2 Mio S
gestiegen.


Zu 2a):

In den Bundesvoranschlägen für die Jahre 2000, 2001 und 2002 sind für die Förde-
rung von Opferhilfeeinrichtungen beim Bundesministerium für Justiz 3 Mio S,
6 Mio S bzw. 727.000 EURO veranschlagt, wobei in den Jahren 2001 und 2002 eine
Kreditbindung von jeweils 3 % besteht.


Zu 2b):


Kalenderjahr 2000:


 


Opferhilfeorganisationen

 

Zahl der ge-
förderten
Betreuungs-
fälle/Zahl der
betreuten
Personen

 

gebundene
Förderung

 

davon in
Anspruch
genommen und
ausbezahlt

 

Verein 'TAMAR", Beratungsstelle für
misshandelte und sexuell missbrauchte
Frauen und Mädchen,
Wexstraße 22/31,1020 Wien

 

17/21

 

S 840.000

 

S 253.400

 

Beratungsstelle für sexuell miss-
brauchte Mädchen und Frauen,
Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien

 

7/7

 

S 840.000

 

S 104.016,80

 

Institut für Sozialdienste, Gemeinnüt-
zige GmbH, Schedlerstraße 10,
6900 Bregenz

 

6/6

 

S 183.300

 

S 26.082

 

WEISSER RING, Gemeinnützige
Gesellschaft zur Unterstützung von
Kriminalitätsopfern und zur Verhütung
von Straftaten, Marokkanergasse 3/2,
1030 Wien

 

15/18

 

S 100.000

 

S 66.412,58

 

Kalenderjahr 2001:

Opferhilfeorganisationen

 

Zahl der ge-
förderten Be-
treuungsfälle/
Zahl der betreuten
Personen

 

gebundene
Förderung

 

davon in
Anspruch
genommen
und ausbezahlt

 

Verein 'TAMAR", Beratungsstelle für
misshandelte und sexuell
missbrauchte Frauen und Mädchen,
Wexstraße 22/31 , 1020 Wien

 

21/27

 

S 967.500

 

S 471.649

 

Beratungsstelle für sexuell
missbrauchte Mädchen und Frauen,
Theobaldgasse 20/1/9, 1060 Wien

 

19/29

 

S 907.200

 

S 584.337,12

 

Institut für Sozialdienste,
Gemeinnützige GmbH,
Schedlerstraße 10, 6900 Bregenz

 

31/33

 

S 700.000

 

S 310.822,50

 

Interventionsstelle gegen Gewalt in
der Familie in Oberösterreich,
Landstraße 82/2, 4020 Linz

 

43/42

 

S 490.000

 

S 260.909,30

 


Verein "Der Lichtblick", Frauen und
Familienberatungsstelle, Obere
Hauptstraße 27/1/12, 7100
Neusiedl/See

 

1/1

 

S 50.000

 

S 5.560

 

DIE MÖWE, Unabhängiger Verein für
physisch, psychisch oder sexuell
misshandelte Kinder,
Börsegasse 9/1, 1010 Wien

 

13/14

 

S 390.000

 

S 105.510

 

Verein "Frauen für Frauen",
Hoysgasse 2, 2020 Hollabrunn

 

5/5

 

S 40.000

 

S 28.800

 

Kinderschutzzentrum, Hilfe für
Kinder, Jugendliche und Eltern,
Rudolf-Biebl-Straße 50, 5020
Salzburg

 

18/19

 

S 270.000

 

S 185.295

 

WEISSER RING, Gemeinnützige
Gesellschaft zur Unterstützung von
Kriminalitätsopfern und zur
Verhütung von Straftagen,
Marokkanergasse 3/2, 1030 Wien

 

25/26

 

S 205.000

 

S 114.479

 

Verein "Rettet das Kind"
Landesverband Steiermark,
Kalchberggasse 1/I, 8010 Graz

 

8/8

 

S 150.000

 

S 91.182,96

 

Kinderschutzzentrum Kärnten, Verein
Hilfe für Kinder und Eltern,
Beratungs- und Therapieeinrichtung,
Kumpfgasse 20, 9020 Klagenfurt

 

3/3

 

S 70.000

 

S 36. 180

 

Verein Frauen gegen
Vergewaltigung, Wilhelm-Greil-
Straße 1 , 6020 Innsbruck

 

3/3

 

S 100.000

 

S 67.068

 

Verein Frauenhaus Amstetten,
Postfach 47, 3302 Amstetten

 

2/3

 

S 100.000

 

S 17.297,66

 

Darüber hinaus wurden folgenden Vereinen Förderzusagen gegeben:

- Verein der Lateinamerikanischen Emigrierten Frauen
in Österreich (LEFÖ), Kettenbrückengasse 15/2/4,
1050 Wien

- Verein Frauennotruf - Beratung, Therapie und
Prävention bei sexueller Gewalt gegen Frauen und
Mädchen, Schillerstraße 29/1/3, 8010 Graz

- Burgenländische Interventionsstelle gegen Gewalt in
der Familie, Steinamangerstraße 4/2, 7400 Oberwart

- Verein Frauen für Frauen Burgenland, Spitalgasse 5,
7400 Oberwart

- Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens (AVS),
Fromillerstraße 20, 9020 Klagenfurt

Zu 2c):

Die Höhe der für Opferhilfe zur Verfügung stehenden Mittel ergibt sich - auch für

künftige Jahre - aus dem jeweiligen Bundesvoranschlag abzüglich allfälliger vom
Bundesminister für Finanzen verfügter Bindungen. Es besteht die Absicht, diese
Mittel auszuschöpfen, wenn entsprechende förderungswürdige Vorhaben an das


Bundesministerium für Justiz herangetragen werden. Eine besondere Vereinbarung
mit dem Bundesministerium für Finanzen ist nicht erforderlich.

Zu 3a):

Artikel VI Abs. 2 der Strafprozessnovelle 1999 sieht vor, dass die Förderungen auch

möglichst davon abhängig zu machen sind, dass aus Mitteln anderer Gebietskörper-
schaften jeweils gleichhohe Zuschüsse geleistet werden. Die vom Bundesministe-
rium für Justiz im Rahmen des Projektes "Prozessbegleitung" geförderten Vereine
erhalten durchwegs Förderungen vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen, vom Bundesministerium für Inneres und anderen Gebietskörper-
schaften zum Zwecke der Finanzierung der Infrastruktur, der Organisation und
Administration. Der aus den Ressourcen der Vereine getätigte Verwaltungsaufwand
für die Prozessbegleitung ist im Sinne des Art
VI Abs. 2 Strafprozessnovelle 1999
als Zuschuss zu werten. Mit der Einzelfallverrechnung wird sicher gestellt, dass die
vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellten Mittel den Opfern
unmittelbar zukommen. Gleichzeitig wird damit eine allfällige Doppelförderung aus-
geschlossen. Die Betreuung der Opfer von Straftaten ist keineswegs gefährdet, weil
die psychosoziale Prozessbegleitung nur von professionellen Psychosozialarbeitern
und Psychotherapeuten und die rechtliche Begleitung nur von Rechtsanwälten und
Rechtsanwältinnen durchgeführt wird.

Zu 3b):

Richtig ist, dass das Bundesministerium für Justiz nicht die Kosten des administrati-
ven und personellen Aufwandes der Oberösterreichischen Interventionsstelle gegen
Gewalt für die Arbeit im Zusammenhang mit der Prozessbegleitung übernommen
hat. Die Oberösterreichische Interventionsstelle gegen Gewalt hat ebenso wie die
übrigen Interventionsstellen vom Bundesministerium für Inneres einen Auftragsver-
trag, der die psychosoziale und rechtliche Unterstützung von Opfern von Gewalt im
Familienbereich enthält, dh es wird auch die Unterstützung im strafrechtlichen Be-
reich von diesem Auftragsvertrag erfasst. Aus diesem Grund wurde von der Inter-
ventionsstelle lediglich die rechtliche Vertretung im Strafverfahren, die durch einen
Anwalt erfolgt, dem Bundesministerium für Justiz in Rechnung gestellt. Der
administrative Aufwand für diese Vermittlertätigkeit rechtfertigt wohl kaum die Vor-
gangsweise der Oberösterreichischen Interventionsstelle. Im Übrigen ist vom Bun-
desministerium für Justiz im Jahr 2002 nicht daran gedacht, die Interventionsstellen
im Hinblick auf das bestehende Auftragsverhältnis mit dem Bundesministerium für


Inneres im Rahmen des Projektes "Prozessbegleitung" zu fördern. Die Prozessbe-
gleitung im Raum Oberösterreich wird im Jahr 2002 vom Kinderschutzzentrum Linz
und vom Autonomen Frauenzentrum Linz, welchen bereits eine Subvention bewilligt
wurde, und auch vom WEISSEN RING, der österreichweit tätig ist, wahrgenommen.

Zu 3c):

Auf die Antwort zu 3a) und 3b) wird verwiesen.

Zu 4a):

Das Bundesministerium für Justiz hat die Präsidenten der Oberlandesgerichte und

die Oberstaatsanwaltschaften ersucht, die Richter und Staatsanwälte auf die
Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Opferhilfeeinrichtungen hinzuweisen. Das
Angebot von Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet Prozessbegleitung wird
laufend erweitert.

Zu 4b):

Das Bundesministerium für Justiz nimmt fachliche Unterstützung durch die Opfer-
schutzeinrichtung selbst nicht in Anspruch nimmt.

Zu 4c):

Es wird auf Antwort 4a) verwiesen. Ergänzend ist festzuhalten, dass im Bundesmi-
nisterium für soziale Sicherheit und Generationen eine Arbeitsgruppe zur Implemen-
tierung der Prozessbegleitung und Ausarbeitung von Qualitätsstandards eingesetzt
ist, in der Vertreter und Vertreterinnen aller mit der Prozessbegleitung befassten Be-
rufsgruppen tätig sind.