3305/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.03.2002

BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3310/J betreffend
“Haftstrafen für Chefs, die Schwarzarbeiter beschäftigen", welche die Abgeordneten
Dr. Kräuter und Genossen am 25.01.2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Derzeit bestehen keine derartigen Überlegungen. Soweit Ausländer illegal beschäf-
tigt werden, gelangt das Ausländerbeschäftigungsgesetz zur Anwendung. Der dort
vorgesehene Strafrahmen für Geldstrafen reicht derzeit von 726 EURO bis 17.430
EURO pro illegal beschäftigtem Ausländer.

Im Rahmen des Konjunkturpakets ist vorgesehen, neben einer Erhöhung der Strafen
die Kontrolle der illegalen Beschäftigung von Ausländern von den Arbeitsinspekto-
raten, die entsprechend den Intentionen der Bundesregierung verstärkt ihren Bera-
tungsauftrag für Arbeitnehmer im Arbeitnehmerschutz wahrnehmen sollen, an eine
andere Kontrollbehörde zu übertragen. Für strafrechtliche oder fremdenrechtliche
Fragen wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz und des Bun-
desministeriums für Inneres verwiesen
Frau Staatssekretärin Mares Rossmann vertritt die gleiche Meinung wie ich.