3305/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.03.2002
BUNDESMINISTERIUM
für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3310/J betreffend
“Haftstrafen für Chefs, die Schwarzarbeiter beschäftigen",
welche die Abgeordneten
Dr. Kräuter und Genossen am 25.01.2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Derzeit bestehen keine derartigen Überlegungen. Soweit
Ausländer illegal beschäf-
tigt werden, gelangt das Ausländerbeschäftigungsgesetz zur Anwendung.
Der dort
vorgesehene Strafrahmen
für Geldstrafen reicht derzeit von 726 EURO bis 17.430
EURO pro illegal beschäftigtem Ausländer.
Im Rahmen des Konjunkturpakets ist
vorgesehen, neben einer Erhöhung der Strafen
die Kontrolle der illegalen Beschäftigung von Ausländern von den
Arbeitsinspekto-
raten, die entsprechend den Intentionen der Bundesregierung verstärkt
ihren Bera-
tungsauftrag für
Arbeitnehmer im Arbeitnehmerschutz wahrnehmen sollen, an eine
andere Kontrollbehörde zu übertragen. Für strafrechtliche oder
fremdenrechtliche
Fragen wird auf die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz und des Bun-
desministeriums für Inneres verwiesen
Frau Staatssekretärin Mares Rossmann vertritt die gleiche Meinung wie ich.