3307/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.03.2002

BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3348/J betreffend
Mängel bei der Stromkennzeichnung in Österreich, welche die Abgeordneten Georg
Oberhaidinger und Kollegen am 31. Januar 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

§ 45 Abs. 3 des Elektrizitätswirtschafts- und -Organisationsgesetzes, BGBI. l Nr.
121/2000 (EIWOG 2000), legt fest, dass die Überwachung der Richtigkeit der Anga-
ben betreffend den Anteil an verschiedenen Primärenergieträgern durch die Landes-
regierungen zu erfolgen hat.

Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

Gegenwärtig werden zwischen meinem Ressort und den Energieexperten der Bun-
desländer allfällige Umsetzungserfordernisse der EU-Richtlinie 2001/77/EG zur För-
derung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbin-
nenmarkt in nationales Recht erörtert. Dabei erfolgt auch eine Evaluierung des der-
zeitigen Instrumentariums zur Forcierung von Öko-Strom, wobei eine Neukonzeption
des bestehenden Systems untersucht wird. Bei dieser Gelegenheit wurde von den


Vertretern meines Ressorts auch eine bundeseinheitliche Gestaltung der Strom-
kennzeichnung in Österreich in die Diskussion eingebracht.