3307/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.03.2002
BUNDESMINISTERIUM
für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3348/J betreffend
Mängel bei der Stromkennzeichnung in Österreich, welche die
Abgeordneten Georg
Oberhaidinger und Kollegen am 31. Januar 2002 an mich richteten, stelle ich
fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
§ 45 Abs. 3 des Elektrizitätswirtschafts- und
-Organisationsgesetzes, BGBI. l Nr.
121/2000 (EIWOG 2000), legt fest, dass die Überwachung der Richtigkeit der
Anga-
ben betreffend den Anteil an verschiedenen Primärenergieträgern durch
die Landes-
regierungen zu erfolgen hat.
Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:
Gegenwärtig
werden zwischen meinem Ressort und den Energieexperten der Bun-
desländer allfällige Umsetzungserfordernisse der EU-Richtlinie
2001/77/EG zur För-
derung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im
Elektrizitätsbin-
nenmarkt in nationales Recht erörtert. Dabei erfolgt auch eine Evaluierung
des der-
zeitigen Instrumentariums zur Forcierung von Öko-Strom, wobei eine
Neukonzeption
des bestehenden Systems untersucht wird. Bei dieser Gelegenheit wurde von den
Vertretern meines Ressorts auch eine
bundeseinheitliche Gestaltung der Strom-
kennzeichnung in Österreich in die Diskussion eingebracht.