3310/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.03.2002

 

  Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und Genossen haben am 25. Jänner 2002
unter der Nr. 3312/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 bis 3 und 8:

Die Führung von Verzeichnissen über bei Außenminister-Besuchen im In- und Ausland
entsprechend der Gepflogenheiten in verschiedenen Ländern gelegentlich überreichten
Aufmerksamkeiten wie Bücher, CDs, Nipp-Sachen, Ziergegenstände, Blumen u. dgl.
würde einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Angesichts des geringen
materiellen Wertes dieser Aufmerksamkeiten werden deshalb keine derartigen
Aufzeichnungen geführt, wie das auch von früheren Außenministern gehandhabt wurde.

Zu Frage 4:

Nein.


Zu Frage 5:

Hinsichtlich der bei der Beantwortung der Frage 1 erwähnten Aufmerksamkeiten halte ich
mich an die Regelungen des Beamtendienstrechts.

Zu Fragen 6 und 7:

Angesichts der Geringfügigkeit der bei der Beantwortung der Frage 1 erwähnten
gelegentlichen Aufmerksamkeiten ergab sich keine Notwendigkeit zu einer Ablehnung.

Zu Frage 9:

Alle Mitarbeiter des Kabinetts im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
unterliegen den Bestimmungen des Beamten- bzw. Vertragsbedienstetenrechts.