3310/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.03.2002
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Kräuter und Genossen haben am 25. Jänner 2002
unter der Nr. 3312/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Geschenkannahme
durch Regierungsmitglieder gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 3 und 8:
Die Führung von
Verzeichnissen über bei Außenminister-Besuchen im In- und Ausland
entsprechend der Gepflogenheiten in verschiedenen Ländern gelegentlich
überreichten
Aufmerksamkeiten wie
Bücher, CDs, Nipp-Sachen, Ziergegenstände, Blumen u. dgl.
würde einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Angesichts
des geringen
materiellen Wertes dieser Aufmerksamkeiten werden deshalb keine derartigen
Aufzeichnungen geführt, wie das auch von früheren
Außenministern gehandhabt wurde.
Zu Frage 4:
Nein.
Zu Frage 5:
Hinsichtlich der bei der Beantwortung der Frage 1
erwähnten Aufmerksamkeiten halte ich
mich an die Regelungen des Beamtendienstrechts.
Zu Fragen 6 und 7:
Angesichts der Geringfügigkeit der bei der
Beantwortung der Frage 1 erwähnten
gelegentlichen Aufmerksamkeiten ergab sich keine Notwendigkeit zu einer
Ablehnung.
Zu Frage 9:
Alle Mitarbeiter des Kabinetts im Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten
unterliegen den Bestimmungen des Beamten- bzw. Vertragsbedienstetenrechts.