3313/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.03.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
3323/J der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl wie folgt:
Frage 1:
Im Hinblick auf die künftige
Zusammenfassung der Agenden der Lebensmittelunter-
suchung und der veterinärmedizinischen Untersuchungen in der Agentur
für Ge-
sundheit und Ernährungssicherheit war die Ausschreibung für
eine/einen Veterinär-
medizinerIn am zweckmäßigsten, da diese Studienrichtung eine
entsprechende
Ausbildung in beiden Bereichen sicherstellt.
Frage 2:
Von den genannten Personen wurde Kritik geäußert.
Frage 3:
Die Ausschreibung erfolge am 7. November
2001 durch die Veröffentlichung im
Amtsblatt
zur Wiener Zeitung.
Frage 4:
Der Ausschreibung war wie folgt formuliert:
“Ausschreibung der Funktion der Leitung
der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und —
forschung in Wien
Gemäß § 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 3
des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBI.
Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Funktion der Leitung der
Bundesan-
stalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in
Wien ausgeschrieben. Diese
Funktion ist der Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordnet und
gelangt mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 zur Nachbesetzung.
Der Aufgabenbereich dieser Funktion umfasst:
Vertretung der Bundesanstalt nach außen
Koordination der Öffentlichkeitsarbeit
Koordination der Kontrolle der Analysen und Methodenentwicklung
Auskunftserteilung im Sinne des Lebensmittelgesetzes 1975
Organisation, Koordination und Überwachung des gesamten Dienstbetriebes
Planung und Organisation des Personaleinsatzes
Dienst- und Fachaufsicht innerhalb der Bundesanstalt
Koordination im Bestellwesen und Planung des Einsatzes der finanziellen Mittel
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
1.
Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3
des Vertragsbe-
dienstetengesetzes 1948, BGBI.Nr. 86, in der
derzeit geltenden Fassung.
2. Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1.
3. Erfolgreicher Abschluss des Studiums der Veterinärmedizin.
4.
Fachliche Kenntnisse auf dem Gebiet der Bakteriologischen Untersuchungs-
und Anreicherungsverfahren, dem Gebiet
neuester molekularbiologischer und
immunologischer Methoden, virologischen
Untersuchungen, der Hygiene, Le-
bensmittelanalytik und Lebensmittelwarenkunde, dem Zusammenfassen von
Untersuchungsergebnissen und deren
gutachtliche Bewertung auf dem Gebiet
tierischer und pflanzlicher Lebensmittel, Trinkwasser, kosmetischer Mittel und
Verzehrprodukte.
5. Langjährige Erfahrung im Umgang mit den Medien und der Pressearbeit.
6. Erfahrung im Bereich
der EDV, versierter Umgang und Fähigkeiten im Bereich
der neuen Medien und Kommunikationsmittel sowie Angelegenheiten der
Qualitätssicherung.
7. Gute Kenntnisse der englischen Sprache.
8. Besondere Kenntnisse
und Erfahrungen in den angeführten Aufgabengebieten
und besondere Fähigkeit zu deren Leitung.
9.
Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entschei-
dungsfähigkeit.
10. Erfahrung im Bereich der
Menschenführung, Teamfähigkeit sowie hohe soziale
Kompetenz und Erfahrung im Sozialbereich.
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen ist bemüht, den Anteil
von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher
nachdrücklich Frauen zur
Bewerbung ein. Gemäß § 43 des
Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 1993, BGBI.
Nr. 100, in der derzeit geltenden Fassung,
werden Bewerberinnen, die für die ange-
strebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind, wie der
bestgeeignete Mitbewer-
ber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe
überwiegen, bei
der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsgesuche sind
innerhalb eines Monates nach Kundmachung dieser Aus-
schreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
unmittelbar beim Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen (Präsidialreferat 1a) einzubringen.
Im Bewerbungsgesuch sind die Gründe
anzuführen, welche die Bewerberin - den Be-
werber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen
lassen."
Frage 5:
Es haben sich acht Personen um die Funktion der Leitung der
BALUF-Wien bewor-
ben: A.Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Friedrich
Bauer, Dr. Harald Fostel, Dr. Christine Has-
san-Hauser, Dr. Michaela Mann, Dr. Alfred Rammelmayr, Dr. Robert Riedl,
Dr. Christine Weber sowie Dr. Peter Wiedner.
Fragen 6 und 12:
Gemäß § 14 des Ausschreibungsgesetzes 1989
(AusG) unterliegt der Inhalt und die
Auswertung der Bewerbungsgesuche sowie das Bewerbungsgespräch der Vertrau-
lichkeit.
Frage 7:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass - da der
Leiter der zuständigen Zent-
ralstelle für die Betrauungen in seinem Bereich die volle rechtliche und
politische
Verantwortung zu tragen hat - es auch legitim ist, eine Betrauung vorzunehmen.
Im
gegenständlichen Fall haben mich nachstehende Gründe bewogen, eine
Entschei-
dung zu treffen:
Das Gesetzesvorhaben zur Errichtung einer Agentur für
Gesundheit und Ernährung
befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Diese Agentur soll mit
1. Juni 2002 ihre Tätigkeit aufnehmen. Im Hinblick auf die
Überführung der Bundes-
anstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien in diese
Agentur ist
der Aufbau einer kompletten internen Informationsstruktur auf EDV-Basis sowie
der
Aufbau einer Abteilung Public Relations erforderlich.
Die von mir bestellte Kandidatin absolvierte nach der
Matura das Studium und das
Doktorratsstudium der Veterinärmedizin.
Sie hat sich - im Gegensatz zu den anderen
Kandidaten/innen - bereits während ihres Studiums auf das Fach
Lebensmittelhygie-
ne spezialisiert und kann deshalb auf umfangreiche Kenntnisse im Bereich der
Bak-
teriologischen Untersuchungs- und
Anreicherungsverfahren, Virologischen Untersu-
chungen, der Histopathologie, der Sektion und Dokumentation verweisen. Weitere
profunde Kenntnisse erwarb sich die Kandidatin in Chemischen Analyseverfahren
sowie bei organoleptischen Lebensmitteluntersuchungen und deren Dokumentation.
Ebenfalls war
sie als Laboruntersuchungstierärztin am Mikrobiologischen Labor des
Instituts für Milchhygiene und
Milchtechnologie der Veterinärmedizinischen Universi-
tät beschäftigt, wo sie auch als Vortragende tätig war.
Der von mir zur Beurteilung der Kandidatin
hinzugezogene Fachexperte bewertet
ihre verfasste Arbeit
“über der Einsatz molekularbiologischer, immunologischer und
immunomagnetischer Methoden beim IDF Standardverfahren 143A:1995 zum
Nachweis von Listeria monocytogenes" im Lichte des Lebensmittelgesetzes
1975 als
wissenschaftlich richtungsweisend. Ihr Wissen bei der Anreicherung und
Kultivierung
von Listeria Monocytogenes, ihre Kenntnisse bei der Analyse und Klassifizierung
der
gefundenen
pathogenen Mikroorganismen mittels Polymerase Kettenreaktion (PCR)
gehen eindeutig über das in der Bundesanstalt für
Lebensmitteluntersuchung prakti-
zierte Maß hinaus.
Umfangreiche - und entscheidende
Kenntnisse für die Erfüllung einer Leiterfunktion -
erwarb sie sich unter anderem während ihrer Tätigkeit im Parlament
bezüglich des
gesamten parlamentarischen Ablaufes der Gesetzwerdung und der Vorbereitung der
parlamentarischen
Ausschüsse für die Bereiche Gesundheit, Veterinärwesen, Le-
bensmittel, und Konsumentenschutz. Die Kollegin weist selbstverständlich
auch ei-
nen erweiterten Wirkungsbereich auf, der das Gebiet “Soziales", die
Vorbereitung
des Sozialausschusses sowie die zu allen genannten Bereichen erforderliche Pres-
searbeit und Koordination umfasst.
Neben Ihrer Tätigkeit als
Pressesprecherin der Bundesministerin für soziale Sicher-
heit und Generationen war die Kandidatin im Ministerbüro für die
gesamten Belange
der Sektion IX (Verbraucher, Gesundheit und Veterinärwesen)
des BMSG zuständig.
Darüber hinaus war sie
die einzige Kandidatin die umfangreiche Erfahrungen mit den
Aufbau und dem Management von Kommunikationsstrukturen mittels neuer Medien
aufweisen konnte.
Die Kandidatin weist zahlreiche
Fachpublikationen ausschließlich aus dem Lebens-
mittel- und Veterinärbereich auf und hat sich regelmäßig in
diesen Fachbereichen
fort-
und weitergebildet.
Weiters möchte ich Ihnen noch
mitteilen, dass ich mir von der Leiterin der Bundes-
anstalt für
Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien Organisationstalent,
umfassende Erfahrung in verschiedenen konsumentenschutzrelevanten Bereichen
und die Fähigkeit, vernetzt zu denken, erwarte. Denn nur so sehe ich die
Wahrung
der Interesse der
Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich auch gesichert!
Frage 8:
Die in der Anfrage
angesprochene Bewerberin war in der Zeit vom 21. März 2000 bis
30. Juni 2000 im Kabinett der ehemaligen Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl
be-
schäftigt.
Frage 9:
Nein.
Frage 10:
Nein.
Frage 11:
Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die durch §
14 AusG angeordnete Vertrau-
lichkeit.
Frage 13:
Ja.
Frage 14:
Gegenständliche Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.
Frage 15:
Ja.
Frage 16:
Wie
in der Beantwortung zu Frage 7 zu lesen ist, ist die angesprochene Bewerberin
bestens für die Tätigkeit geeignet und wurde daher mit Wirksamkeit
vom 1. Februar
2002 mit der Leitung der BALUF-Wien betraut.
Frage 17:
Meine Maßnahmen sind -
einschließlich der gegenständlichen Bestellung - auf die
Förderung der Lebensmittelkontrolle und der Lebensmittelsicherheit
ausgerichtet,
wobei ich mir gerade von der Gründung der Agentur für Gesundheit und
Ernäh-
rungssicherheit besonders positive Auswirkungen erwarte.