3313/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.03.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3323/J der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl wie folgt:

Frage 1:

Im Hinblick auf die künftige Zusammenfassung der Agenden der Lebensmittelunter-
suchung und der veterinärmedizinischen Untersuchungen in der Agentur für Ge-
sundheit und Ernährungssicherheit war die Ausschreibung für eine/einen Veterinär-
medizinerIn am zweckmäßigsten, da diese Studienrichtung eine entsprechende
Ausbildung in beiden Bereichen sicherstellt.

Frage 2:

Von den genannten Personen wurde Kritik geäußert.

Frage 3:

Die Ausschreibung erfolge am 7. November 2001 durch die Veröffentlichung im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

Frage 4:

Der Ausschreibung war wie folgt formuliert:

“Ausschreibung der Funktion der Leitung
der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und — forschung in Wien

Gemäß § 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBI.
Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Funktion der Leitung der Bundesan-


stalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien ausgeschrieben. Diese
Funktion ist der Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordnet und
gelangt mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 zur Nachbesetzung.

Der Aufgabenbereich dieser Funktion umfasst:

Vertretung der Bundesanstalt nach außen

Koordination der Öffentlichkeitsarbeit

Koordination der Kontrolle der Analysen und Methodenentwicklung

Auskunftserteilung im Sinne des Lebensmittelgesetzes 1975

Organisation, Koordination und Überwachung des gesamten Dienstbetriebes

Planung und Organisation des Personaleinsatzes

Dienst- und Fachaufsicht innerhalb der Bundesanstalt

Koordination im Bestellwesen und Planung des Einsatzes der finanziellen Mittel

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

1.   Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbe-
dienstetengesetzes 1948, BGBI.Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung.

2.   Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1.

3.   Erfolgreicher Abschluss des Studiums der Veterinärmedizin.

4.   Fachliche Kenntnisse auf dem Gebiet der Bakteriologischen Untersuchungs-
und Anreicherungsverfahren, dem Gebiet neuester molekularbiologischer und
immunologischer Methoden, virologischen Untersuchungen, der Hygiene, Le-
bensmittelanalytik und Lebensmittelwarenkunde, dem Zusammenfassen von
Untersuchungsergebnissen und deren gutachtliche Bewertung auf dem Gebiet
tierischer und pflanzlicher Lebensmittel, Trinkwasser, kosmetischer Mittel und
Verzehrprodukte.

5.   Langjährige Erfahrung im Umgang mit den Medien und der Pressearbeit.

6.   Erfahrung im Bereich der EDV, versierter Umgang und Fähigkeiten im Bereich
der neuen Medien und Kommunikationsmittel sowie Angelegenheiten der
Qualitätssicherung.

7.   Gute Kenntnisse der englischen Sprache.

8.   Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den angeführten Aufgabengebieten
und besondere Fähigkeit zu deren Leitung.

9.   Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entschei-
dungsfähigkeit.

10. Erfahrung im Bereich der Menschenführung, Teamfähigkeit sowie hohe soziale
Kompetenz und Erfahrung im Sozialbereich.

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ist bemüht, den Anteil
von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur
Bewerbung ein. Gemäß § 43 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 1993, BGBI.
Nr. 100, in der derzeit geltenden Fassung, werden Bewerberinnen, die für die ange-
strebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind, wie der bestgeeignete Mitbewer-
ber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei
der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Kundmachung dieser Aus-
schreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unmittelbar beim Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen (Präsidialreferat 1a) einzubringen.


Im Bewerbungsgesuch sind die Gründe anzuführen, welche die Bewerberin - den Be-
werber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen."

Frage 5:

Es haben sich acht Personen um die Funktion der Leitung der BALUF-Wien bewor-
ben: A.Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Friedrich Bauer, Dr. Harald Fostel, Dr. Christine Has-
san-Hauser, Dr. Michaela Mann, Dr. Alfred Rammelmayr, Dr. Robert Riedl,
Dr. Christine Weber sowie Dr. Peter Wiedner.

Fragen 6 und 12:

Gemäß § 14 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG) unterliegt der Inhalt und die
Auswertung der Bewerbungsgesuche sowie das Bewerbungsgespräch der Vertrau-
lichkeit.

Frage 7:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass - da der Leiter der zuständigen Zent-
ralstelle für die Betrauungen in seinem Bereich die volle rechtliche und politische
Verantwortung zu tragen hat - es auch legitim ist, eine Betrauung vorzunehmen. Im
gegenständlichen Fall haben mich nachstehende Gründe bewogen, eine Entschei-
dung zu treffen:

Das Gesetzesvorhaben zur Errichtung einer Agentur für Gesundheit und Ernährung
befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Diese Agentur soll mit
1. Juni 2002 ihre Tätigkeit aufnehmen. Im Hinblick auf die Überführung der Bundes-
anstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien in diese Agentur ist
der Aufbau einer kompletten internen Informationsstruktur auf EDV-Basis sowie der
Aufbau einer Abteilung Public Relations erforderlich.

Die von mir bestellte Kandidatin absolvierte nach der Matura das Studium und das
Doktorratsstudium der Veterinärmedizin. Sie hat sich - im Gegensatz zu den anderen
Kandidaten/innen - bereits während ihres Studiums auf das Fach Lebensmittelhygie-
ne spezialisiert und kann deshalb auf umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Bak-
teriologischen Untersuchungs- und Anreicherungsverfahren, Virologischen Untersu-
chungen, der Histopathologie, der Sektion und Dokumentation verweisen. Weitere
profunde Kenntnisse erwarb sich die Kandidatin in Chemischen Analyseverfahren
sowie bei organoleptischen Lebensmitteluntersuchungen und deren Dokumentation.

Ebenfalls war sie als Laboruntersuchungstierärztin am Mikrobiologischen Labor des
Instituts für Milchhygiene und Milchtechnologie der Veterinärmedizinischen Universi-
tät beschäftigt, wo sie auch als Vortragende tätig war.

Der von mir zur Beurteilung der Kandidatin hinzugezogene Fachexperte bewertet
ihre verfasste Arbeit “über der Einsatz molekularbiologischer, immunologischer und
immunomagnetischer Methoden beim IDF Standardverfahren 143A:1995 zum
Nachweis von Listeria monocytogenes" im Lichte des Lebensmittelgesetzes 1975 als
wissenschaftlich richtungsweisend. Ihr Wissen bei der Anreicherung und Kultivierung
von Listeria Monocytogenes, ihre Kenntnisse bei der Analyse und Klassifizierung der


gefundenen pathogenen Mikroorganismen mittels Polymerase Kettenreaktion (PCR)
gehen eindeutig über das in der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung prakti-
zierte Maß hinaus.

Umfangreiche - und entscheidende Kenntnisse für die Erfüllung einer Leiterfunktion -
erwarb sie sich unter anderem während ihrer Tätigkeit im Parlament bezüglich des
gesamten parlamentarischen Ablaufes der Gesetzwerdung und der Vorbereitung der
parlamentarischen Ausschüsse für die Bereiche Gesundheit, Veterinärwesen, Le-
bensmittel, und Konsumentenschutz. Die Kollegin weist selbstverständlich auch ei-
nen erweiterten Wirkungsbereich auf, der das Gebiet “Soziales", die Vorbereitung
des Sozialausschusses sowie die zu allen genannten Bereichen erforderliche Pres-
searbeit und Koordination umfasst.

Neben Ihrer Tätigkeit als Pressesprecherin der Bundesministerin für soziale Sicher-
heit und Generationen war die Kandidatin im Ministerbüro für die gesamten Belange
der Sektion
IX (Verbraucher, Gesundheit und Veterinärwesen) des BMSG zuständig.
Darüber hinaus war sie die einzige Kandidatin die umfangreiche Erfahrungen mit den
Aufbau und dem Management von Kommunikationsstrukturen mittels neuer Medien
aufweisen konnte.

Die Kandidatin weist zahlreiche Fachpublikationen ausschließlich aus dem Lebens-
mittel- und Veterinärbereich auf und hat sich regelmäßig in diesen Fachbereichen
fort- und weitergebildet.

Weiters möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass ich mir von der Leiterin der Bundes-
anstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien Organisationstalent,
umfassende Erfahrung in verschiedenen konsumentenschutzrelevanten Bereichen
und die Fähigkeit, vernetzt zu denken, erwarte. Denn nur so sehe ich die Wahrung
der Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich auch gesichert!

Frage 8:

Die in der Anfrage angesprochene Bewerberin war in der Zeit vom 21. März 2000 bis
30. Juni 2000 im Kabinett der ehemaligen Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl be-
schäftigt.

Frage 9:

Nein.

Frage 10:

Nein.

Frage 11:

Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die durch § 14 AusG angeordnete Vertrau-
lichkeit.


Frage 13:

Ja.

Frage 14:

Gegenständliche Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.

Frage 15:

Ja.

Frage 16:

Wie in der Beantwortung zu Frage 7 zu lesen ist, ist die angesprochene Bewerberin
bestens für die Tätigkeit geeignet und wurde daher mit Wirksamkeit vom 1. Februar
2002 mit der Leitung der BALUF-Wien betraut.

Frage 17:

Meine Maßnahmen sind - einschließlich der gegenständlichen Bestellung - auf die
Förderung der Lebensmittelkontrolle und der Lebensmittelsicherheit ausgerichtet,
wobei ich mir gerade von der Gründung der Agentur für Gesundheit und Ernäh-
rungssicherheit besonders positive Auswirkungen erwarte.