3316/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.03.2002
Dr.
Wolfgang Schüssel
Bundeskanzler
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde
haben am 30. Jänner 2002 unter der Nr. 3328/J an mich eine schriftliche
parla-
mentarische Anfrage betreffend Filmförderung in Niederösterreich
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Vorerst
halte ich fest, daß der Bund keine Förderzusage an das Land
Niederöster-
reich leisten wird, sondern an das Filmarchiv und die Österreichische
Filmgalerie
GmbH.
Hierbei
wird es sich insgesamt um einen Investitionsbeitrag in der Höhe von Euro
872.074 (ATS 12 Mill.) handeln.
Zu den Fragen 3 und 11:
Die
Zuordnung des oben erwähnten Betrages erfolgt beim Förderansatz
“Film-
wesen".
Zu
Frage 4:
Nein.
Zu Frage 5:
Selbstverständlich bleiben Förderzusagen weiter aufrecht.
Zu Frage 6:
Abgesehen
davon, daß die Aktivitäten des Filmarchivs Austria und des
Österreichi-
schen Filmmuseums seit Jahrzehnten aus Bundesmitteln mitfinanziert werden und
beide Institutionen in die oben erwähnte Gesellschaft eingebunden sind,
obliegt die
Gestaltung des kulturellen Angebotes den zuständigen Vereinsgremien.
Zu Frage 7:
Da der
Bund nicht als Betreiber des Filmarchivs Austria und des Österreichischen
Filmmuseums fungiert, ist auch die Standortfrage im Rahmen der Vereinsautonomie
zu lösen.
Zu Frage 8:
Die
Aufgaben beider Institutionen sind definiert. Für allenfalls vermutete
parteipoliti-
sche Ranküne sehe ich keinen Platz.
Zu Frage 9 und 10:
Es ist
sehr positiv zu werten, daß das Land Niederösterreich mit einem großen
finan-
ziellen Aufwand zum Abbau struktureller Defizite im Filmbereich beiträgt.
Somit ist es
selbstverständlich, sich auch von Seiten des Bundes finanziell zu
engagieren.
Selbstverständlich
hätte ich ein ähnliches finanzielles Engagement seitens des Lan-
des Wien ebenso begrüßt.
Im
übrigen betreffen diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des
Bundes-
kanzlers.
Zu den Fragen 12 und 13:
Diese Ausschreibung ist europaweit erfolgt.
Zu
Frage 14:
Ja.
Zu Frage 15:
Die
Mitfinanzierung der Jahrestätigkeit des Programmkinos St. Polten erfolgt
in
einem Ausmaß von ATS 300.000.- und entspricht damit
betragsmäßig der Förderung
anderer Programmkinos. Die budgetäre Bedeckung erfolgt beim
finanzgesetzlichen
Ansatz 1/13046.