332/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 335/J betreffend Fehlen

von Infrastrukturmaßnahmen im FPÖVP - Regierungsprogramm, welche die Abgeordneten

Mag. Plank und Genossen am 9.2.2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1, 2 und 5 der Anfrage:

 

In der in Abstimmung mit den Bundesstraßenverwaltungen der Länder erstellten

Bedarfsfeststellung 1999 für den Bundesstraßenausbau ist ersichtlich, welche

Ausbauvorhaben im Land Steiermark und auch im Bezirk Liezen vorgesehen sind, bzw.

für welchen Zeitpunkt aus heutiger Sicht die Realisierung geplant ist (siehe Beilage).

 

Wie im Regierungsübereinkommen im Kapitel Budgetpolitik 2000 - 2003 dargelegt, ist die

Sicherstellung der Finanzierung für begonnene und geplante Straßenbauvorhaben

(Lückenschluss im hochrangigen Straßennetz) durch eine Anpassung der Vignettenpreise

und durch die Einführung der LKW - Maut vorgesehen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

In der im Jänner 1999 fertiggestellten GSD - Studie (Gestaltung des Straßennetzes im

Donaueuropäischen Raum unter besonderer Beachtung des Wirtschaftsstandortes

Österreich) ist die B 146 (Verbindung zwischen A 9 und A 10) als höchstrangige

Straßenverbindung (Typ 1) ausgewiesen. Dies wird bei den künftigen Ausbaumaßnahmen

berücksichtigt werden.

In die Mautüberlegungen wird diese Strecke nicht einbezogen, weil Maut lt. EU -

Bestimmungen nur auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen eingehoben werden

darf, und ein solcher Ausbau hier nicht geplant ist.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

 

 

Beilage "Bundestrassen - Ausbau" konnte nicht gescannt werden !!!