332/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 335/J betreffend Fehlen
von Infrastrukturmaßnahmen im FPÖVP - Regierungsprogramm, welche die Abgeordneten
Mag. Plank und Genossen am 9.2.2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2 und 5 der Anfrage:
In der in Abstimmung mit den Bundesstraßenverwaltungen der Länder erstellten
Bedarfsfeststellung 1999 für den Bundesstraßenausbau ist ersichtlich, welche
Ausbauvorhaben im Land Steiermark und auch im Bezirk Liezen vorgesehen sind, bzw.
für welchen Zeitpunkt aus heutiger Sicht die Realisierung geplant ist (siehe Beilage).
Wie im Regierungsübereinkommen im Kapitel Budgetpolitik 2000 - 2003 dargelegt, ist die
Sicherstellung der Finanzierung für begonnene und geplante Straßenbauvorhaben
(Lückenschluss im hochrangigen Straßennetz) durch eine Anpassung der Vignettenpreise
und durch die Einführung der LKW - Maut
vorgesehen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
In der im Jänner 1999 fertiggestellten GSD - Studie (Gestaltung des Straßennetzes im
Donaueuropäischen Raum unter besonderer Beachtung des Wirtschaftsstandortes
Österreich) ist die B 146 (Verbindung zwischen A 9 und A 10) als höchstrangige
Straßenverbindung (Typ 1) ausgewiesen. Dies wird bei den künftigen Ausbaumaßnahmen
berücksichtigt werden.
In die Mautüberlegungen wird diese Strecke nicht einbezogen, weil Maut lt. EU -
Bestimmungen nur auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen eingehoben werden
darf, und ein solcher Ausbau hier nicht geplant ist.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Beilage "Bundestrassen - Ausbau" konnte nicht gescannt werden !!!