3320/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.03.2002

Dr. Wolfgang Schüssel
Bundeskanzler

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
1. Februar 2002 unter der Nr. 3376/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Begünstigung Pultar bei Ausgliederungen der Artothek gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eingangs möchte ich festhalten, daß die in der Einleitung der Anfrage enthaltenen
Pauschalvorwürfe - insbesondere die Feststellung, daß Fragen in bezug auf die
Artothek von Staatssekretär Morak unzureichend oder falsch beantwortet wurden -
unzutreffend sind; ich weise sie daher auf das Entschiedenste zurück.

Im übrigen verweise ich auf nachstehende Beantwortung der Anfrage.

Zu Frage 1:

a) Zur Anbotslegung wurden zunächst das Österreichische Museum für angewandte
Kunst, die Österreichische Galerie, die Akademie der bildenden Künste, das Mu-
seum Moderner Kunst, die Albertina, das Historische Museum der Stadt Wien,
die Stiftung Ludwig Wien und die Bundestheater-Holding eingeladen. Da lediglich
eine Tochter der Bundestheater-Holding, nämlich die Theaterservice GmbH, ein
Angebot gelegt hat, wurde, der gängigen Praxis bei Verhandlungsverfahren fol-
gend, ein weiterer Interessent, und zwar die Gesellschaft zur Förderung der Di-
gitalisierung des Kulturgutes, zur Angebotslegung eingeladen.

b)  Da die in der Beantwortung der Frage 1.a angeführten Museen und Galerien
schließlich die eigenen Kunstwerke sachgerecht verwahren und verwalten müs-
sen, Ist das Bundeskanzleramt davon ausgegangen, daß diese Institutionen die
Erfahrung und Leistungsfähigkeit besitzen, auch die Kunstobjekte der Artothek zu
verwalten. Darüber hinaus wurden auch die Bundestheater-Holding und die Ge-
sellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes eingeladen, da diese
Institutionen einen besonderen Konnex zum Kulturmanagement haben. Es wur-
den nur Institutionen mit Sitz in Wien zur Anbotslegung eingeladen, da die Ver-


leihtätigkeit, so wie bisher, vor allem im Wiener Raum stattfindet und den Interes-
sierten die Möglichkeit gegeben werden soll, in der Artothek vor Ort die von ihnen
zur Leihe gewünschten Objekte zu besichtigten.

c)   Die Einladungen zur Anbotslegung wurden Ende Mai 2001 an die betroffenen
Stellen versandt. Dabei wurde die Auffassung vertreten, daß eine einmonatige
Anbotsfrist ausreichend sei. Aus diesem Grund wurde der Termin für die Frist der
Anbotslegung zunächst mit 29.6.2001 festgelegt.

d)  Es war von vornherein die Beauftragung zur Verwaltung der Artothek im Rahmen
eines Verhandlungsverfahrens vorgesehen.

e)  Innerhalb dieser Angebotsfrist hat nur ein Interessent, und zwar eine Tochter-
gesellschaft der Bundestheater-Holding, nämlich die Theaterservice GmbH, ein
Angebot gelegt.

f)   Auch nach Ablauf der Nachfrist lag nur ein Angebot vor, und zwar jenes der The-
aterservice GmbH.

g)  Um im Verhandlungsverfahren die Verhandlungsposition des Bundes zu stärken
und das Angebot der Theaterservice GmbH mit anderen vergleichen zu können,
war das Bundeskanzleramt bestrebt, weitere Interessenten zur Abgabe eines An-
gebotes ausfindig zu machen. Im Mai 2001 hat die Gesellschaft zur Förderung
der Digitalisierung des Kulturgutes das Bundeskanzleramt um Unterstützung des
Projektes “Neue Beschäftigung durch Digitalisierung des Kulturgutes" Im Rahmen
der “EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL in Österreich" ersucht. Auf Grund der
Projektbeschreibung erschien es für das Bundeskanzleramt möglich, daß im
Rahmen dieses Projektes Abgänger von Kunstakademien ihre theoretisch erwor-
benen Kenntnisse im Wege “Training on the Job" in der Artothek vertiefen könn-
ten. Aus diesen Überlegungen sagte das Bundeskanzleramt am 6.8.2001 der
Gesellschaft zu, das Projekt unterstützen zu wollen. Weiters wurde die Gesell-
schaft eingeladen, ein Angebot für die Verwaltung der Artothek zu legen, um
einen Vergleich mit dem Angebot der Theaterservice GmbH zu ermöglichen. Die-
sem Ersuchen ist die Gesellschaft mit Angebot vom 8.8.2001 nachgekommen.

h)  Siehe Beantwortung zu Frage 1f).
i)   Siehe Beantwortung zu Frage 1.f).

j)   Das Bundeskanzleramt hat im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative “EQUAL" kein
Projekt eingereicht und somit auch nicht das in der Frage Angesprochene.

Zur Frage 2:

a) Siehe Beantwortung zu Frage 1a).

b)  Aus der Sicht der Albertina hätte die Übernahme der Verwaltung der Artothek
einen “riesigen Verwaltungsaufwand" bedeutet. Die Albertina hat vorgeschlagen,
die Artothek überhaupt aufzulassen und die Objekte den einzelnen Institutionen


zu überlassen. Die Albertina hätte sich für die Kunstobjekte, Grafiken und Foto-
grafien interessiert.

Das Österreichische Museum für angewandte Kunst teilte mit, daß es keine Mög-
lichkeit gibt, die Verwaltung der Artothek zu übernehmen, ohne hiezu nähere
Gründe anzugeben.

Das Kunsthistorische Museum der Stadt Wien teilte ohne nähere Begründung
mit, daß es ebenfalls die Verwaltung der Artothek nicht übernehmen kann.

Die österreichische Galerie Belvedere teilte mit, daß sie zwar die geeigneten
Räumlichkeiten für die Unterbringung der Kunstobjekte hätte, diese aber durch
die eigenen Werke belegt sind und sie aus diesen Gründen Räume für die Arto-
thek außerhalb des Museums annieten müßte. Weiters müßte bei Übernahme
der Artothek zusätzliches Verwaltungspersonal aufgenommen werden, was aber
wegen drückendem Platzmangel nicht möglich ist. Auch ist die Sammeltätigkeit
der Österreichischen Galerie Belvedere nicht im Einklang zu bringen mit einer
Verwaltungstätigkeit der Artothek.

Die übrigen Institutionen haben auf die Einladung überhaupt nicht reagiert,

c)  Siehe Beantwortung zu Frage 1a).

d) Siehe Beantwortung zu Frage 1a).

e)  Das Bundeskanzleramt hat die ihm geeignet erschienenen Einrichtungen an-
geschrieben.

Zur Frage 3:

a)  Offensichtlich ist hier die “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" gemeint. Im Übrigen siehe Beantwortung zu Frage 1g).

b) Siehe Beantwortung zu Frage 1g).

c)   Da auch nach Setzung der Nachfrist nur ein Angebot vorlag, war es zulässig,
auch darüber hinaus geeignete Einrichtungen zur Legung eines Angebotes
einzuladen.

d)  Der Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" hat
seinerzeit im Mai 2001 um Unterstützung des Projektes “Neue Beschäftigung
durch Digitalisierung des Kulturgutes" ersucht. Aus der Projektbeschreibung und
den vorgelegten Unterlagen war davon auszugehen, daß der Verein entspre-
chende Erfahrung im Kulturbereich besitzt. Der Verein “Gesellschaft zur Förde-
rung der Digitalisierung des Kulturgutes" war zum Zeitpunkt der Offertlegung bei
der Vereinsbehörde angemeldet.

e)  Ich verweise auf die Beantwortung zu Frage 3d.


f)   Die Frage von Kontakten zu Vereinen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bun-
deskanzlers.

g)  Das Bundeskanzleramt hat weder Vorbereitungen für das angesprochene Projekt
begonnen noch durchgeführt. Im August 2001 hat das Bundeskanzleramt ledig-
lich eine Unterstützungserklärung für dieses Projekt abgegeben und ist damit der
Entwicklungspartnerschaft dieses Projektes beigetreten. Im übrigen verweise ich
auf meine Regierungserklärung vom 9.2.2001, wonach sich die Bundesregierung
zur Förderung der Digitalisierung des kulturellen Erbes Österreichs bekennt, da-
mit Kunst und Kultur einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden kann.

h)  Das Bundeskanzleramt hat kein Projekt im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative
EQUAL eingereicht.

i)   Das Bundeskanzleramt hat keine Vorbereitungen bezüglich des angesprochenen
Projekts begonnen, noch durchgeführt; auch wurde “Catro" nicht darauf ange-
sprochen. Die Initiative zu den betreffenden “EQUAL-Projekten" ist jeweils von
den Antragstellern ausgegangen.

j)   Das Bundeskanzleramt hat keine Institution aufgefordert, EQUAL-Projekte ein-
zureichen. Es ist Sache der betreffenden Institutionen, die ein EQUAL-Projekt
durchführen wollen, an die entsprechenden Stellen um Unterstützung heranzu-
treten. Das Bundeskanzleramt hätte auch Anträge von anderen Kulturinitiativen
und kulturellen Einrichtungen in gleicher Weise wie die angesprochenen Projekte
unterstützt, wenn solche an das Bundeskanzleramt herangetragen worden wä-
ren.

Zu Frage 4:

a)  Offensichtlich ist auch mit dieser Frage der Verein “Gesellschaft zur Förderung
der Digitalisierung des Kulturgutes" gemeint.

Die Theaterservice GmbH hat die ausgeschriebenen Leistungen um einen Jah-
respauschalbetrag von € 166.116,- zzgl. USt. angeboten. Bei einer Vertrags-
dauer von 5 Jahren ergibt dies einen Betrag von € 830.580,- zzgl. USt.

Der Verein "Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" hat
zwei Varianten angeboten. In der Variante 1 wurden die Leistungen um einen
Jahrespauschalbetrag von € 202.685,- zzgl. USt., in der Variante 2 um einen
Jahrespauschalbetrag von € 109.009,™ zzgl. USt. für die ersten 3 Vertragsjahre
und für jedes weitere Jahr um einen Jahrespauschalbetrag von € 202.685,-
zuzüglich USt. angeboten. Bei einer Vertragsdauer von 5 Jahren ergibt dies
einen Betrag von € 732,397,-- zzgl. USt.

(Da diese Zahlen bereits im Internet der Tageszeitung “Der Standard" veröffent-
licht wurden, ist deren neuerliche Bekanntgabe datenschutzrechtlich unbedenk-
lich.)

b)  Es wurden 2 Varianten angeboten, die von der Leistung gleich, aber von den Ver-
gütungen her unterschiedlich waren. Die unterschiedliche Vergütung ergab sich
daraus, daß im Falle einer positiven Bewertung des EQUAL-Projektes der Gesell-
schaft im Rahmen des Projekts auszubildende Personen “Training on the Job" in


der Artothek absolvieren sollen und die dadurch gewonnenen Synergien dem
Bundeskanzleramt im Wege einer geringeren Vergütung zu Gute kommen wür-
den.

c)  Offensichtlich ist mit der Frage die Theaterservice GmbH gemeint. Zum Angebot
dieser Gesellschaft siehe Beantwortung zu Frage 4a.

d)  Nein.

e)  Für jeden Anbieter gibt es die Möglichkeit, so wie in jedem Vergabeverfahren,
Hauptangebot und Alternativangebote zu legen. Die für Vergabeverfahren kun-
digen Einrichtungen kennen diese Möglichkeit und bedürfen diesbezüglich keiner
besonderen Aufklärung.

f)   Das Bundeskanzleramt hat niemanden eingeladen, ein EQUAL-Projekt zu bean-
tragen, somit auch nicht die Theaterservice GmbH.

g)  Das Bundeskanzleramt hat mit keinem Anbieter ein EQUAL-Projekt vorbereitet,
somit war eine derartige Information auch nicht möglich.

h)  Der Rechnungshof stellte im letzten Bericht fest, daß die Inventarisierung der
Kunstwerke in der Artothek nicht vollständig ist und die Aufzeichnungen über die
Lokation der verliehenen Kunstwerke äußerst lückenhaft sind. Der zuständige
Abteilungsleiter in der Kunstsektion hat diese Mangelhaftigkeit u.a. damit begrün-
det, daß nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht und er dies nur mit zu-
sätzlichem Personal bewerkstelligen kann. Wenn man die Mehrkosten für zusätz-
liches Personal berücksichtigt, ist die Ausgliederung für den Bund auch budget-
mäßig wirtschaftlicher. Für die Verwaltung der Artothek wurden vom Verein "Ge-
sellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" keine Förderungs-
mittel beantragt. Förderungsmittel werden im Rahmen des EQUAL-Projektes
“Neue Beschäftigung durch Digitalisierung des Kulturgutes" allenfalls für Qualifi-
zierungsmaßnahmen von Abgängern von Kunstakademien zuerkannt.

i)    Der mit der Gesellschaft abgeschlossene Vertrag besteht aus zwei Teilen. Der
erste Teil liegt unter dem Schwellenwert der Mitbefassung der Innenrevision und
des Bundesministeriums für Finanzen und betrifft lediglich die Digitalisierung und
die Feststellung der Lokationen der verliehenen Kunstwerke. Der zweite Teil be-
trifft die Verwaltung der Artothek. Er tritt erst nach Herstellung des Einverneh-
mens mit dem Bundesministerium für Finanzen in Kraft. Vor Befassung des Bun-
desministeriums für Finanzen wurde zum 2. Teil des Vertrages die Innenrevision
befaßt, die keine Einwendungen erhoben hat.

j)   Siehe Beantwortung zu Frage 4i. Eine Stellungnahme des Bundesministeriums
für Finanzen liegt noch nicht vor.


Zu Frage 5:

a)  Die Artothek ist Teil der Abteilung II/1 des Bundeskanzleramtes, der darüber hi-
naus die übrigen Angelegenheiten der bildenden Kunst - Inland und die künstle-
rische Fotografie zugeordnet sind. Dadurch sind die Bediensteten der Abteilung
zum Teil mit Aufgaben der Artothek und zum Teil mit übrigen Aufgaben der Abtei-
lung befaßt. Lt. Feststellungen des Rechnungshofes im Jahre 2000 fallen vom
Leiter der Abteilung U/1 insgesamt 20 % seiner Gesamttätigkeit der Artothek zu.
Weiters sind eine Bedienstete der Verwendungsgruppe B und 2 Kuratorinnen in
vollem Beschäftigungsausmaß für die Artothek tätig. Darüber hinaus wurden zur
Digitalisierung und Auffindung der verliehenen Kunstwerke 2 Personen im Rah-
men eines Leistungsvertrages beschäftigt.

b) Eine Beamtin der Verwendungsgruppe B, Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 (dies
entspricht einem Monatsbezug von € 1.975,-), ist ausschließlich für Zwecke der
Verwahrung der Kunstwerke tätig. Für sie gelten - so wie für alle Bundesbeam-
ten - die Regelungen des Beamten-, Dienst- und Gehaltsrechtes.

c)   Siehe Beantwortung zu Frage 5a).

d)  Der Leiter der Artothek ist Beamter der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VIII,
Gehaltsstufe 7; die Kuratorinnen wurden in einem freien Dienstvertrag mit einem
Monatsbezug von € 2.616,- (ATS 36.000,-) beschäftigt. Mit den 2 Personen, die
mit einem Leistungsvertrag für die Digitalisierung und Erfassung der Kunstobjekte
der Artothek herangezogen wurden, ist ein Pauschalentgelt von ATS 200.000,-
exkl. USt. vereinbart worden, wobei als Leistungsumfang die Erfassung von
35 Werken täglich vereinbart wurde. Die aushilfsweise herangezogenen Perso-
nen für Katalogisierungen, Vornahme von Rahmungsarberten u.ä. wurden mit
einem Stundensatz honoriert.

e) Eine Kuratorin wurde bei der Gesellschaft im Rahmen eines Dienstvertrages an-
gestellt, wobei die finanziellen Konditionen des freien Dienstvertrages übernom-
men worden sind. Die zweite Kuratorin ist beim Bund verblieben und wurde in ein
Dienstverhältnis übernommen. Das Bundeskanzleramt hat bei der Neuorganisa-
tion der Artothek besonderes Augenmerk darauf gerichtet, daß die betroffenen
Personen weiterhin in Beschäftigung bleiben. Die Personen, die im Rahmen
eines Leistungsvertrages die Digitalisierung und Erfassung der Kunstobjekte
durchgeführt haben, stehen in keinem Vertragsverhältnis mehr zum Bund, da sie
die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht haben. Der Gesellschaft wur-
den die Namen dieser Personen mitgeteilt, für den Fall, daß die Gesellschaft
Dritte für die Digitalisierung und Erfassung der Kunstobjekte benötigt.

f)   Dem Bundeskanzleramt ist kein EQUAL-Projekt der Familie Pultar bekannt. Auch
das Bundeskanzleramt hat kein EQUAL-Projekt beantragt.

g)  Siehe Beantwortung zu Frage 5f).

h)   Siehe Beantwortung zu Frage 5f).

i)   Siehe Beantwortung zu Frage 5f).


j)   Siehe Beantwortung zu Frage 5f).

k)  Siehe Beantwortung zu Frage 5f).

1)  Siehe Beantwortung zu Frage 5f).

m) Das Bundeskanzleramt hat mit der Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung
des Kulturgutes einen Vertrag abgeschlossen, in dem in der ersten Phase noch
nicht erfaßte Kunstobjekte der Artothek digitalisiert und der Gesellschaft für kon-
krete Leistungen eine Vergütung entrichtet wird. Dasselbe gilt für den zweiten
Teil des erst in Kraft tretenden Vertrages für die Verwaltung der Kunstobjekte der
Artothek. Der Vertrag stellt einen Werkvertrag dar.

Zur Frage 6:

a)  Der Werkvertrag mit der Gesellschaft gilt unabhängig davon, ob die Gesellschaft
im Rahmen des EQUAL-Projektes Fördermittel erhält oder nicht.

b)   Nein.

c)  Abgesehen davon, daß dem Bundeskanzleramt ein “Pultar-Projekt" nicht bekannt
ist, ist diese Frage derzeit jedenfalls nicht aktuell.

d)  Bei den in der Anfrage angesprochenen Geschenken handelt es sich, soweit aus
den Akten ersichtlich, um
folgende;

 

Künstler

 

 

Titel

 

 

Schenkungsempfänger/Zweck,

Schenkungsjahr

 

heutiger Wert

maximal ATS

 

Breitwiser

Altwiener Harfenisten

       Fr. Dir. Weil Abschiedsgeschenk, 1955

5.000,--

Mik

 

Alter Hof in Perchtoldsd.

 

Fr. Dir. Weil Abschiedsgeschenk, 1955

 

2.000,--

 

Foitik

 

Blick vom Heldenplatz

 

Preis für Jugendsingtreffen 1950

 

3.000,--

 

Ulrich

 

Millstättersee

 

Fr. Dir. Scheiber Abschiedsgeschenk

 

5.000.--

 

Schütz

 

Portrait Prof.
Schönbauer

 

Geschenk an Prof. Schönbauer

 

10.000.--

 

Schwamb.-
Riemer

 

Hausaltar

 

Universität Washington Geschenk 1963

 

40.000,--

 

Pickert

 

Das Wurmbrandhäusl

 

Preis für Tag der Briefmarke

 

2.000,--

 

Stöhr

 

Bibel

 

Dr. Hießmannseder 1957

 

20.000.--

 

Stöhr

 

Osterreich Mappe

 

UdSSR Botschafter 1960

 

25.000,--

 

Stöhr

 

Emailkreuz

 

HR Zaunbauer 1959

 

35.000.--

 

Weiter

 

Rote Pflanzen

 

Dr. Markove New York 1966

 

900.000»

 

Kosel

 

Wiener Staatsoper
Zuschauerraum

 

Senegales Nationaltheater Eröffnung 1965

 

35.000,--

 

Praschl

 

Nashörner

 

Kunstausst. Barnard College Club 1964

 

5.000,--

 

Stöhr

 

Stand kreuz

 

Monsignore Schulteis New York 1963

 

40.000,--

 

Waldert

 

Mann mit dem Kalb

 

Leiter der Ägyptischen Kommission 1964

 

20.000.--

 

Freiinger

 

Am Odacher Sattel

 

Dallas Int. Cultural and Social Circle1962

 

5.000,--

 

Freiinger

 

Raiblsee Julische Alpen

 

Dallas Int. Cultural and Social Circle 1962

 

5.000,--

 

Sorger

 

Eisenstadt
Kalvarienbergkirche

 

Wettbewerb Briefmarkensammler 1963

 

5.000,--

 

Matulla

 

Höfe

 

Verband Österr. Philatetistenv.1962

 

7.000,--

 

Schutt

 

Einsamer Wanderer

 

Bundesv. Österr. Briefmarkensammler 1962

 

4.000.--

 


Kaiser

 

Nachtfalter

 

Operdirektor Karajan 1963

 

30.000,--

 

Hädelmayr

 

Spanische Reitschule

 

Philatelistenv. Mödling1963

 

5.000,--

 

Schmölzer

 

Silberkreuz mit Topas

 

Kardinaldekan Tisserant Geschenk 1964

 

45.000,--

 

Neubauer

 

Blumenschale blau

 

Unbekannt 1964

 

3.000,--

 

Neubauer

 

Flasche blau

 

Unbekannt 1964

 

3.000,--

 

Neubauer

 

Schale blau

 

Unbekannt 1964

 

3.000.--

 

Neubauer

 

Schale gelb

 

Unbekannt 1964

 

3.000,--

 

Neubauer

 

Bodenvase mit Einsatz

 

Frau Kaiser 1964

 

4.000.--

 

Wagner

 

Salzburg - Dom

 

Prof. Dr. Kinder-Hannlmann 1964

 

5.000.--

 

Watzl

 

Schwarzenbergplatz

 

Briefmarkensammler 1964

 

4.000,--

 

Höffinger

 

Federzeichnung

 

Philatelistenv. Amstetten 1965

 

5.000,--

 

Schwarzen-
berger

 

Straßenszene

 

Philatelistenv. Graz 1965

 

4.000,--

 

Schwarzen-
berger

 

Baumlandschaft

 

Briefmarkensammler 1965

 

4.000.--

 

Mazzucco

 

Reiher

 

Briefmarkenausstellung 1967

 

5.000,-

 

Haas

 

Wiener Neustadt

 

Philatelisten 1966

 

5.000,--

 

Wondrusch

 

Augenzeugen

 

Donaukommission Budapest 1988

 

55.000,--

 

Brauer

 

Das Geständnis

 

an Schule in Guatemala 1987-1990

 

5.000,--