3320/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.03.2002
Dr. Wolfgang
Schüssel
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen
und Freunde haben am
1. Februar 2002 unter der Nr.
3376/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Begünstigung Pultar bei Ausgliederungen der Artothek
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs möchte ich festhalten, daß die in der
Einleitung der Anfrage enthaltenen
Pauschalvorwürfe - insbesondere die Feststellung, daß Fragen in
bezug auf die
Artothek von Staatssekretär Morak unzureichend oder falsch beantwortet wurden
-
unzutreffend sind; ich weise sie daher auf das Entschiedenste zurück.
Im übrigen verweise ich auf nachstehende Beantwortung der Anfrage.
Zu Frage 1:
a) Zur Anbotslegung wurden zunächst
das Österreichische Museum für angewandte
Kunst, die Österreichische Galerie, die Akademie der bildenden
Künste, das Mu-
seum Moderner Kunst, die Albertina, das Historische Museum der Stadt Wien,
die Stiftung Ludwig Wien und die Bundestheater-Holding eingeladen. Da lediglich
eine Tochter der Bundestheater-Holding, nämlich die Theaterservice GmbH,
ein
Angebot gelegt hat, wurde, der gängigen Praxis bei Verhandlungsverfahren
fol-
gend, ein weiterer Interessent, und zwar die Gesellschaft zur Förderung
der Di-
gitalisierung des Kulturgutes, zur
Angebotslegung eingeladen.
b) Da die in der Beantwortung der
Frage 1.a angeführten Museen und Galerien
schließlich die eigenen Kunstwerke sachgerecht verwahren und verwalten
müs-
sen, Ist das Bundeskanzleramt davon ausgegangen, daß diese Institutionen
die
Erfahrung und Leistungsfähigkeit besitzen, auch die Kunstobjekte der
Artothek zu
verwalten. Darüber hinaus wurden auch die Bundestheater-Holding und die
Ge-
sellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes eingeladen,
da diese
Institutionen einen besonderen Konnex zum Kulturmanagement haben. Es wur-
den nur Institutionen mit Sitz in Wien zur Anbotslegung eingeladen, da die Ver-
leihtätigkeit,
so wie bisher, vor allem im Wiener Raum stattfindet und den Interes-
sierten die Möglichkeit gegeben werden soll, in der Artothek vor Ort die
von ihnen
zur Leihe gewünschten Objekte zu
besichtigten.
c) Die Einladungen zur
Anbotslegung wurden Ende Mai 2001 an die betroffenen
Stellen versandt. Dabei wurde die Auffassung vertreten, daß eine
einmonatige
Anbotsfrist ausreichend sei.
Aus diesem Grund wurde der Termin für die Frist der
Anbotslegung zunächst mit 29.6.2001
festgelegt.
d) Es war von vornherein die
Beauftragung zur Verwaltung der Artothek im Rahmen
eines Verhandlungsverfahrens vorgesehen.
e) Innerhalb dieser Angebotsfrist
hat nur ein Interessent, und zwar eine Tochter-
gesellschaft der Bundestheater-Holding, nämlich die Theaterservice GmbH,
ein
Angebot
gelegt.
f) Auch nach Ablauf der
Nachfrist lag nur ein Angebot vor, und zwar jenes der The-
aterservice GmbH.
g) Um im Verhandlungsverfahren die
Verhandlungsposition des Bundes zu stärken
und das Angebot der Theaterservice GmbH mit anderen vergleichen zu können,
war das Bundeskanzleramt bestrebt, weitere Interessenten zur Abgabe eines An-
gebotes ausfindig zu machen. Im Mai 2001 hat die Gesellschaft zur
Förderung
der Digitalisierung des Kulturgutes das Bundeskanzleramt um Unterstützung
des
Projektes “Neue Beschäftigung durch Digitalisierung des
Kulturgutes" Im Rahmen
der “EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL in Österreich" ersucht.
Auf Grund der
Projektbeschreibung erschien es für das Bundeskanzleramt möglich,
daß im
Rahmen dieses Projektes Abgänger von Kunstakademien ihre theoretisch
erwor-
benen Kenntnisse im Wege “Training on the Job" in der Artothek
vertiefen könn-
ten. Aus diesen Überlegungen sagte das Bundeskanzleramt am 6.8.2001 der
Gesellschaft zu, das Projekt unterstützen zu wollen. Weiters wurde die
Gesell-
schaft eingeladen, ein Angebot für die Verwaltung der Artothek zu legen,
um
einen Vergleich mit dem Angebot der Theaterservice GmbH zu ermöglichen.
Die-
sem Ersuchen ist die Gesellschaft mit Angebot vom 8.8.2001 nachgekommen.
h) Siehe Beantwortung zu Frage 1f).
i) Siehe Beantwortung zu Frage 1.f).
j) Das Bundeskanzleramt hat im
Rahmen der Gemeinschaftsinitiative “EQUAL" kein
Projekt eingereicht und somit auch nicht das in der Frage Angesprochene.
Zur Frage 2:
a) Siehe Beantwortung zu Frage 1a).
b) Aus der Sicht der Albertina
hätte die Übernahme der Verwaltung der Artothek
einen “riesigen Verwaltungsaufwand" bedeutet. Die Albertina hat
vorgeschlagen,
die Artothek überhaupt aufzulassen und die Objekte den einzelnen Institutionen
zu
überlassen. Die Albertina hätte sich für die Kunstobjekte,
Grafiken und Foto-
grafien interessiert.
Das Österreichische Museum für angewandte Kunst
teilte mit, daß es keine Mög-
lichkeit gibt, die Verwaltung der Artothek zu übernehmen, ohne hiezu
nähere
Gründe
anzugeben.
Das Kunsthistorische Museum der Stadt Wien teilte ohne
nähere Begründung
mit, daß es ebenfalls die Verwaltung
der Artothek nicht übernehmen kann.
Die österreichische Galerie Belvedere teilte mit,
daß sie zwar die geeigneten
Räumlichkeiten für die Unterbringung der Kunstobjekte hätte,
diese aber durch
die eigenen Werke belegt sind
und sie aus diesen Gründen Räume für die Arto-
thek außerhalb des Museums annieten müßte. Weiters
müßte bei Übernahme
der Artothek
zusätzliches Verwaltungspersonal aufgenommen werden, was aber
wegen drückendem Platzmangel nicht möglich ist. Auch ist die
Sammeltätigkeit
der Österreichischen Galerie Belvedere nicht im Einklang zu bringen mit
einer
Verwaltungstätigkeit
der Artothek.
Die übrigen Institutionen haben auf die Einladung überhaupt nicht reagiert,
c) Siehe Beantwortung zu Frage 1a).
d) Siehe Beantwortung zu Frage 1a).
e)
Das Bundeskanzleramt hat die ihm geeignet erschienenen Einrichtungen an-
geschrieben.
Zur Frage 3:
a) Offensichtlich ist hier die
“Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" gemeint. Im Übrigen
siehe Beantwortung zu Frage 1g).
b) Siehe Beantwortung zu Frage 1g).
c) Da auch nach Setzung der
Nachfrist nur ein Angebot vorlag, war es zulässig,
auch darüber hinaus geeignete Einrichtungen zur Legung eines Angebotes
einzuladen.
d) Der Verein “Gesellschaft
zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" hat
seinerzeit im Mai 2001 um
Unterstützung des Projektes “Neue Beschäftigung
durch Digitalisierung des Kulturgutes" ersucht. Aus der
Projektbeschreibung und
den vorgelegten Unterlagen war davon auszugehen, daß der Verein entspre-
chende Erfahrung im Kulturbereich besitzt. Der Verein “Gesellschaft zur
Förde-
rung der Digitalisierung des Kulturgutes" war zum Zeitpunkt der
Offertlegung bei
der
Vereinsbehörde angemeldet.
e) Ich verweise auf die Beantwortung zu Frage 3d.
f) Die Frage von Kontakten zu
Vereinen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bun-
deskanzlers.
g) Das Bundeskanzleramt hat weder
Vorbereitungen für das angesprochene Projekt
begonnen noch durchgeführt. Im August 2001 hat das Bundeskanzleramt ledig-
lich eine Unterstützungserklärung für dieses Projekt abgegeben
und ist damit der
Entwicklungspartnerschaft dieses Projektes beigetreten. Im übrigen
verweise ich
auf meine Regierungserklärung vom 9.2.2001, wonach sich die
Bundesregierung
zur Förderung der Digitalisierung des kulturellen Erbes Österreichs
bekennt, da-
mit Kunst und Kultur einem breiten Publikum
zugänglich gemacht werden kann.
h) Das Bundeskanzleramt hat kein
Projekt im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative
EQUAL
eingereicht.
i) Das Bundeskanzleramt hat
keine Vorbereitungen bezüglich des angesprochenen
Projekts begonnen, noch durchgeführt; auch wurde “Catro" nicht
darauf ange-
sprochen. Die Initiative zu den betreffenden “EQUAL-Projekten" ist
jeweils von
den Antragstellern ausgegangen.
j) Das Bundeskanzleramt hat
keine Institution aufgefordert, EQUAL-Projekte ein-
zureichen. Es ist Sache der betreffenden Institutionen, die ein EQUAL-Projekt
durchführen wollen, an die entsprechenden Stellen um Unterstützung
heranzu-
treten. Das Bundeskanzleramt hätte auch Anträge von anderen
Kulturinitiativen
und kulturellen Einrichtungen in gleicher Weise wie die angesprochenen Projekte
unterstützt, wenn solche an das Bundeskanzleramt herangetragen worden
wä-
ren.
Zu Frage 4:
a) Offensichtlich ist auch mit
dieser Frage der Verein “Gesellschaft zur Förderung
der Digitalisierung des Kulturgutes"
gemeint.
Die
Theaterservice GmbH hat die ausgeschriebenen Leistungen um einen Jah-
respauschalbetrag von € 166.116,- zzgl. USt. angeboten. Bei einer
Vertrags-
dauer von 5 Jahren ergibt dies einen Betrag von € 830.580,- zzgl. USt.
Der Verein "Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung des Kulturgutes" hat
zwei Varianten angeboten. In der Variante 1 wurden die Leistungen um einen
Jahrespauschalbetrag von
€ 202.685,- zzgl. USt., in der Variante 2 um einen
Jahrespauschalbetrag von € 109.009,™ zzgl. USt. für die ersten
3 Vertragsjahre
und für jedes weitere Jahr um einen Jahrespauschalbetrag von €
202.685,-
zuzüglich USt. angeboten. Bei einer Vertragsdauer von 5 Jahren ergibt dies
einen Betrag von € 732,397,-- zzgl.
USt.
(Da diese Zahlen bereits im Internet der Tageszeitung
“Der Standard" veröffent-
licht wurden, ist deren neuerliche Bekanntgabe datenschutzrechtlich unbedenk-
lich.)
b) Es wurden 2 Varianten angeboten,
die von der Leistung gleich, aber von den Ver-
gütungen her unterschiedlich waren. Die unterschiedliche Vergütung
ergab sich
daraus, daß im Falle einer positiven
Bewertung des EQUAL-Projektes der Gesell-
schaft im Rahmen des Projekts auszubildende Personen “Training on
the Job" in
der Artothek absolvieren sollen und die dadurch gewonnenen
Synergien dem
Bundeskanzleramt im Wege einer geringeren Vergütung zu Gute kommen
wür-
den.
c) Offensichtlich ist mit der Frage
die Theaterservice GmbH gemeint. Zum Angebot
dieser Gesellschaft siehe Beantwortung zu
Frage 4a.
d) Nein.
e) Für jeden Anbieter gibt es
die Möglichkeit, so wie in jedem Vergabeverfahren,
Hauptangebot und Alternativangebote zu legen. Die für Vergabeverfahren
kun-
digen Einrichtungen kennen
diese Möglichkeit und bedürfen diesbezüglich keiner
besonderen Aufklärung.
f) Das Bundeskanzleramt hat
niemanden eingeladen, ein EQUAL-Projekt zu bean-
tragen, somit auch nicht die Theaterservice GmbH.
g) Das Bundeskanzleramt hat mit
keinem Anbieter ein EQUAL-Projekt vorbereitet,
somit war eine derartige Information auch nicht
möglich.
h) Der Rechnungshof stellte im
letzten Bericht fest, daß die Inventarisierung der
Kunstwerke in der Artothek nicht vollständig ist und die Aufzeichnungen
über die
Lokation der verliehenen Kunstwerke äußerst lückenhaft sind.
Der zuständige
Abteilungsleiter in der Kunstsektion hat diese Mangelhaftigkeit u.a. damit
begrün-
det, daß nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht und er dies
nur mit zu-
sätzlichem Personal bewerkstelligen kann. Wenn man die Mehrkosten für
zusätz-
liches Personal berücksichtigt, ist die Ausgliederung für den Bund
auch budget-
mäßig wirtschaftlicher. Für die Verwaltung der Artothek wurden
vom Verein "Ge-
sellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" keine
Förderungs-
mittel beantragt. Förderungsmittel werden im Rahmen des EQUAL-Projektes
“Neue Beschäftigung durch Digitalisierung des Kulturgutes"
allenfalls für Qualifi-
zierungsmaßnahmen von Abgängern
von Kunstakademien zuerkannt.
i) Der mit der
Gesellschaft abgeschlossene Vertrag besteht aus zwei Teilen. Der
erste Teil liegt unter dem Schwellenwert der Mitbefassung der Innenrevision und
des Bundesministeriums für Finanzen und betrifft lediglich die
Digitalisierung und
die Feststellung der Lokationen der verliehenen Kunstwerke. Der zweite Teil be-
trifft die Verwaltung der Artothek. Er tritt erst nach Herstellung des
Einverneh-
mens mit dem Bundesministerium für Finanzen in Kraft. Vor Befassung des
Bun-
desministeriums für Finanzen wurde zum 2. Teil des Vertrages die
Innenrevision
befaßt, die keine Einwendungen
erhoben hat.
j) Siehe Beantwortung zu Frage
4i. Eine Stellungnahme des Bundesministeriums
für Finanzen liegt noch nicht vor.
Zu Frage 5:
a) Die Artothek ist Teil der
Abteilung II/1 des Bundeskanzleramtes, der darüber hi-
naus die übrigen
Angelegenheiten der bildenden Kunst - Inland und die künstle-
rische Fotografie zugeordnet sind. Dadurch sind die Bediensteten der Abteilung
zum Teil mit Aufgaben der Artothek und zum Teil mit übrigen Aufgaben der
Abtei-
lung befaßt. Lt. Feststellungen des Rechnungshofes im Jahre 2000 fallen
vom
Leiter der Abteilung U/1 insgesamt 20 % seiner Gesamttätigkeit der
Artothek zu.
Weiters sind eine Bedienstete der Verwendungsgruppe B und 2 Kuratorinnen in
vollem
Beschäftigungsausmaß für die Artothek tätig. Darüber
hinaus wurden zur
Digitalisierung und Auffindung der verliehenen Kunstwerke 2 Personen im Rah-
men eines Leistungsvertrages
beschäftigt.
b) Eine Beamtin der Verwendungsgruppe B,
Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 (dies
entspricht einem Monatsbezug von € 1.975,-), ist ausschließlich
für Zwecke der
Verwahrung der Kunstwerke tätig. Für sie gelten - so wie für
alle Bundesbeam-
ten - die Regelungen des Beamten-, Dienst-
und Gehaltsrechtes.
c) Siehe Beantwortung zu Frage 5a).
d) Der Leiter der Artothek ist
Beamter der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VIII,
Gehaltsstufe 7; die
Kuratorinnen wurden in einem freien Dienstvertrag mit einem
Monatsbezug von € 2.616,- (ATS 36.000,-) beschäftigt. Mit den 2
Personen, die
mit einem Leistungsvertrag für die Digitalisierung und Erfassung der
Kunstobjekte
der Artothek herangezogen wurden, ist ein Pauschalentgelt von ATS 200.000,-
exkl. USt. vereinbart worden, wobei als Leistungsumfang die Erfassung von
35 Werken täglich vereinbart wurde. Die aushilfsweise herangezogenen
Perso-
nen für Katalogisierungen, Vornahme von Rahmungsarberten u.ä. wurden
mit
einem Stundensatz honoriert.
e) Eine Kuratorin wurde bei der
Gesellschaft im Rahmen eines Dienstvertrages an-
gestellt, wobei die finanziellen Konditionen des freien Dienstvertrages
übernom-
men worden sind. Die zweite Kuratorin ist beim Bund verblieben und wurde in ein
Dienstverhältnis übernommen. Das Bundeskanzleramt hat bei der
Neuorganisa-
tion der Artothek besonderes Augenmerk darauf gerichtet, daß die
betroffenen
Personen weiterhin in Beschäftigung bleiben. Die Personen, die im Rahmen
eines Leistungsvertrages die Digitalisierung und Erfassung der Kunstobjekte
durchgeführt haben, stehen in keinem Vertragsverhältnis mehr zum
Bund, da sie
die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht haben. Der
Gesellschaft wur-
den die Namen dieser Personen mitgeteilt, für den Fall, daß die
Gesellschaft
Dritte für die Digitalisierung und
Erfassung der Kunstobjekte benötigt.
f) Dem Bundeskanzleramt ist
kein EQUAL-Projekt der Familie Pultar bekannt. Auch
das Bundeskanzleramt hat kein EQUAL-Projekt
beantragt.
g) Siehe Beantwortung zu Frage 5f).
h) Siehe Beantwortung zu Frage 5f).
i) Siehe Beantwortung zu Frage 5f).
j) Siehe Beantwortung zu Frage 5f).
k) Siehe Beantwortung zu Frage 5f).
1) Siehe Beantwortung zu Frage 5f).
m) Das Bundeskanzleramt hat mit der
Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung
des Kulturgutes einen Vertrag abgeschlossen, in dem in der ersten Phase noch
nicht erfaßte Kunstobjekte der Artothek digitalisiert und der
Gesellschaft für kon-
krete Leistungen eine Vergütung entrichtet wird. Dasselbe gilt für
den zweiten
Teil des erst in Kraft tretenden Vertrages für die Verwaltung der
Kunstobjekte der
Artothek. Der Vertrag stellt einen
Werkvertrag dar.
Zur Frage 6:
a)
Der Werkvertrag mit der Gesellschaft gilt unabhängig davon, ob die
Gesellschaft
im Rahmen des EQUAL-Projektes
Fördermittel erhält oder nicht.
b) Nein.
c)
Abgesehen davon, daß dem Bundeskanzleramt ein “Pultar-Projekt"
nicht bekannt
ist, ist diese Frage derzeit jedenfalls
nicht aktuell.
d) Bei den in der
Anfrage angesprochenen Geschenken handelt es sich, soweit aus
den Akten ersichtlich, um folgende;
|
|
|||
|
Künstler
|
Titel
|
Schenkungsempfänger/Zweck, Schenkungsjahr
|
heutiger Wert maximal ATS
|
|
Breitwiser |
Altwiener Harfenisten |
Fr. Dir. Weil Abschiedsgeschenk, 1955 |
5.000,-- |
|
Mik
|
Alter Hof in Perchtoldsd.
|
Fr. Dir. Weil Abschiedsgeschenk, 1955
|
2.000,--
|
|
Foitik
|
Blick vom Heldenplatz
|
Preis für Jugendsingtreffen 1950
|
3.000,--
|
|
Ulrich
|
Millstättersee
|
Fr. Dir. Scheiber Abschiedsgeschenk
|
5.000.--
|
|
Schütz
|
Portrait Prof.
|
Geschenk an Prof. Schönbauer
|
10.000.--
|
|
Schwamb.-
|
Hausaltar
|
Universität Washington Geschenk 1963
|
40.000,--
|
|
Pickert
|
Das Wurmbrandhäusl
|
Preis für Tag der Briefmarke
|
2.000,--
|
|
Stöhr
|
Bibel
|
Dr. Hießmannseder 1957
|
20.000.--
|
|
Stöhr
|
Osterreich Mappe
|
UdSSR Botschafter 1960
|
25.000,--
|
|
Stöhr
|
Emailkreuz
|
HR Zaunbauer 1959
|
35.000.--
|
|
Weiter
|
Rote Pflanzen
|
Dr. Markove New York 1966
|
900.000»
|
|
Kosel
|
Wiener Staatsoper
|
Senegales Nationaltheater Eröffnung 1965
|
35.000,--
|
|
Praschl
|
Nashörner
|
Kunstausst. Barnard College Club 1964
|
5.000,--
|
|
Stöhr
|
Stand kreuz
|
Monsignore Schulteis New York 1963
|
40.000,--
|
|
Waldert
|
Mann mit dem Kalb
|
Leiter der Ägyptischen Kommission 1964
|
20.000.--
|
|
Freiinger
|
Am Odacher Sattel
|
Dallas Int. Cultural and Social Circle1962
|
5.000,--
|
|
Freiinger
|
Raiblsee Julische Alpen
|
Dallas Int. Cultural and Social Circle 1962
|
5.000,--
|
|
Sorger
|
Eisenstadt
|
Wettbewerb Briefmarkensammler 1963
|
5.000,--
|
|
Matulla
|
Höfe
|
Verband Österr. Philatetistenv.1962
|
7.000,--
|
|
Schutt
|
Einsamer Wanderer
|
Bundesv. Österr. Briefmarkensammler 1962
|
4.000.--
|
|
Kaiser
|
Nachtfalter
|
Operdirektor Karajan 1963
|
30.000,--
|
|
Hädelmayr
|
Spanische Reitschule
|
Philatelistenv. Mödling1963
|
5.000,--
|
|
Schmölzer
|
Silberkreuz mit Topas
|
Kardinaldekan Tisserant Geschenk 1964
|
45.000,--
|
|
Neubauer
|
Blumenschale blau
|
Unbekannt 1964
|
3.000,--
|
|
Neubauer
|
Flasche blau
|
Unbekannt 1964
|
3.000,--
|
|
Neubauer
|
Schale blau
|
Unbekannt 1964
|
3.000.--
|
|
Neubauer
|
Schale gelb
|
Unbekannt 1964
|
3.000,--
|
|
Neubauer
|
Bodenvase mit Einsatz
|
Frau Kaiser 1964
|
4.000.--
|
|
Wagner
|
Salzburg - Dom
|
Prof. Dr. Kinder-Hannlmann 1964
|
5.000.--
|
|
Watzl
|
Schwarzenbergplatz
|
Briefmarkensammler 1964
|
4.000,--
|
|
Höffinger
|
Federzeichnung
|
Philatelistenv. Amstetten 1965
|
5.000,--
|
|
Schwarzen-
|
Straßenszene
|
Philatelistenv. Graz 1965
|
4.000,--
|
|
Schwarzen-
|
Baumlandschaft
|
Briefmarkensammler 1965
|
4.000.--
|
|
Mazzucco
|
Reiher
|
Briefmarkenausstellung 1967
|
5.000,-
|
|
Haas
|
Wiener Neustadt
|
Philatelisten 1966
|
5.000,--
|
|
Wondrusch
|
Augenzeugen
|
Donaukommission Budapest 1988
|
55.000,--
|
|
Brauer
|
Das Geständnis
|
an Schule in Guatemala 1987-1990
|
5.000,--
|