3326/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emmerich
Schwemlein, Kolleginnen und Kol-
legen vom 31. Jänner 2002, Nr. 3367/J, betreffend Gefahr der Mehrbelastung
der Touris-
musbranche durch
Seenbewirtschaftung, beehre ich mich nach Befassung der ÖBf AG Fol-
gendes
mitzuteilen:
Einleitend ist festzuhalten, dass die in der Anfrage
angesprochenen elf Seen erst seit Anfang
2002 von der ÖBf AG verwaltet werden.
Zu den Fragen 1,2,6 und 7:
Bisher wurden rund 40 Mio. Euro durch Grundverkäufe
der ÖBf AG eingenommen. Für wei-
tere Grundverkäufe mit einem Volumen von rund 25 Mio. Euro liegt bereits
die Genehmigung
des Aufsichtsrates der ÖBf AG vor.
Im Jahr 2001 wurden aus dem Bereich des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bundeseigene Liegenschaften in Höhe
von rund 7,3
Mio.
Euro verkauft.
Für
das Jahr 2002 ist der Verkauf von weiteren bundeseigenen Grundstücken,
Bereich Bun-
desministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(Bauland/Wien)
geplant. Über den Preis laufen derzeit Verhandlungen.
Zu Frage 3:
In der von den Organen der ÖBf AG beschlossenen
Grundverkehrsstrategie ist als zentraler
Punkt auch die besondere Berücksichtigung des Interesses bäuerlicher
Nachbarn zur
Strukturverbesserung der waldbäuerlichen Betriebe vorgesehen. Dieser
Vorgabe folgend
betraf eine erhebliche Anzahl der bisher im Rahmen der Grundverkehrsstrategie
2001
durchgeführten Transaktionen Liegenschaften mit einer
Gesamtgröße bis etwa 50 ha und
vorwiegend land- und
forstwirtschaftlicher Nutzung, d.h. Liegenschaften, die vermutlich
schwerpunktmäßig von bäuerlichen Betrieben kleinerer und
mittlerer Größe erworben wur-
den. Zusammenführende Aufzeichnungen über die Erwerbstätigkeit
der Käufer werden nicht
geführt. Ergänzend ist auch auf die strengen Schutzbestimmungen der
Grundverkehrsgeset-
ze der Länder hinzuweisen.
Zu Frage 4:
Es wurden 25.435.491,96 Euro für ein Jahr
fremdfinanziert; die Zinsbelastung beläuft sich
auf
853.905,8 Euro.
Zu Frage 5:
Die Republik Österreich wird im Laufe des Jahres 2002
Seegrundstücke erwerben, die in der
Folge in Anlehnung an die im Jahr 2001 erfolgte Übertragung in die
Verwaltung der ÖBf AG
eingegliedert werden sollen.
Zu den Fragen 8 und 10:
Die
in der Verwaltung der ÖBf AG stehenden Seen sollen nach modernsten
ökologischen
Maßstäben betreut werden. Es wird eine Fülle von
Aktivitäten im Interesse von Natur und
Öffentlichkeit geben,
vom Ankauf von ökologisch bedeutsamen Seeufern bis zur Wiederher-
Stellung
von Schilf- und Röhrichtzonen. Darüber hinaus wird durch die
Betreuung und Pflege
von vielen Kilometern Naturufer der freie Zugang zu den Seen ermöglicht.
Die notwendigen Mittel für
diese Investitionen in die österreichische Wasserlandschaft kön-
nen im Zuge einer marktorientierten Verpachtung im Bereich der Seen bereit
gestellt werden.
Diese Marktorientiertheit gilt für private und kommerzielle Nutzer und
deren exklusive Nut-
zung von Seeufern und Seeflächen. Für die öffentliche Nutzung
sind umfangreiche und
langfristige Ermäßigungen vorgesehen. So können
Hilfsorganisationen Ermäßigungen bis zu
100% erhalten. Die
Verträge mit Gemeinden bleiben bis Ende 2021 unverändert. Für
neue
Verträge mit Gemeinden wird es Ermäßigungen bis zu 75% und
für Tourismusbetriebe in
Härtefällen
Einzellösungen geben.
Für die exklusive Nutzung des Sees durch Private bzw.
durch kommerzielle Verwerter gibt
es marktkonforme Tarifwerte, die sich an den Grundstückswerten, deren
Wertrahmen von
unabhängigen Gutachtern
erhoben wurden, orientieren. Als Ausgangsziffer wurden in Anleh-
nung an die Bewertungsgrundsätze 4% des Verkehrswertes entsprechender
Grundflächen
festgelegt, wobei Abschläge aufgrund der eingeschränkten
Verkehrsfähigkeit von über 50%
vorgenommen wurden. Zusätzlich wird es im Sinne einer kontinuierlichen
Tarifanpassung
eine langfristige Einschleifphase über einen Zeitraum von 10 Jahren geben.
Um punktuelle
Belastungen zu vermeiden, beträgt in diesem Einschleifzeitraum die reale
Erhöhung pro Jahr
maximal 8%. Die Tarife
für Bojen werden nicht angehoben.
Zu Frage 9:
Die
Bundesforste haben sich im Zuge der Übertragung der Seen verpflichtet,
bestehende
Verträge nicht aus dem Titel des § 1120 ABGB (Auflösung des
Bestandvertrages bei Veräu-
ßerung der Sache) zu kündigen. Im Übrigen darf auf die
Beantwortung der Frage 8 hinge-
wiesen werden.
Zu den Fragen 11 und 12:
Grundlage
des Kostenrechnungssystems der ÖBf AG ist die Kundenorientierung. Daher
gibt
es derzeit keine Gliederung und Auswertungsmöglichkeit nach
landschaftsorientierten Ge-
sichtspunkten wie Wald, Wiese, Acker, See, fließendes Gewässer u.a.
Insgesamt sind für
eine
detaillierte Darstellung der Einnahmen aus den Seen Zusatzeinstellungen im
Kosten-
rechnungssystem der ÖBf AG wie auch eine Definition der Abgrenzung zu den
umliegenden
Flächen notwendig. Dies wird im Rahmen eines Projektes der ÖBf AG
derzeit erarbeitet.
Zu Frage 13:
Die in der Verwaltung der ÖBf AG befindlichen Seen
stehen gemäß § 1 Abs 2a Bundes-
forstegesetz 1996 unter einem besonderen rechtlichen Bestandschutz.
Seeuferflächen oder
Seen, die dem Liegenschaftsbestand der Republik Österreich
(Österreichische Bundesfors-
te) angehören, sind im Eigentum des Bundes zu erhalten, die
Veräußerungserlöse sind
zwingend zum Ankauf neuer Seeuferflächen oder Seen oder zur Erhaltung oder
Verbesse-
rung der Substanz von Seeuferflächen oder Seen zu verwenden.
Zu Frage 14:
Gemäß Grundbuchstand beläuft sich die
Gesamtfläche der elf übertragenen Seen auf
98.325.129 m2, von
denen über 99% die Widmung “Gewässer (See)" aufweisen. An
Landflä-
chen befinden sich derzeit 51.948 m2 unter Vertrag. Die
Gesamtfläche (Land/Anlandung)
wird erst nach der Vermessung
der Seen feststehen.
Zu Frage 15:
Ich
habe der ÖBf AG im Jahr 2001 den Auftrag erteilt, auf Basis des
Washingtoner Abkom-
mens Erhebungen vorzunehmen und einen Bericht zu erarbeiten. Die ÖBf AG
hat mit dieser
Tätigkeit einen eigenen Mitarbeiter betraut, der in enger Abstimmung mit
der Historikerkom-
mission diese Fragen bearbeitet. Der diesbezügliche Bericht sollte im
ersten Quartal 2002
fertiggestellt
sein.