3326/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.03.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emmerich Schwemlein, Kolleginnen und Kol-
legen vom 31. Jänner 2002, Nr. 3367/J, betreffend Gefahr der Mehrbelastung der Touris-
musbranche durch Seenbewirtschaftung, beehre ich mich nach Befassung der ÖBf AG Fol-
gendes mitzuteilen:

Einleitend ist festzuhalten, dass die in der Anfrage angesprochenen elf Seen erst seit Anfang
2002 von der ÖBf AG verwaltet werden.

Zu den Fragen 1,2,6 und 7:

Bisher wurden rund 40 Mio. Euro durch Grundverkäufe der ÖBf AG eingenommen. Für wei-
tere Grundverkäufe mit einem Volumen von rund 25 Mio. Euro liegt bereits die Genehmigung
des Aufsichtsrates der ÖBf AG vor.

Im Jahr 2001 wurden aus dem Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bundeseigene Liegenschaften in Höhe von rund 7,3
Mio. Euro verkauft.


Für das Jahr 2002 ist der Verkauf von weiteren bundeseigenen Grundstücken, Bereich Bun-
desministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Bauland/Wien)
geplant. Über den Preis laufen derzeit Verhandlungen.

Zu Frage 3:

In der von den Organen der ÖBf AG beschlossenen Grundverkehrsstrategie ist als zentraler
Punkt auch die besondere Berücksichtigung des Interesses bäuerlicher Nachbarn zur
Strukturverbesserung der waldbäuerlichen Betriebe vorgesehen. Dieser Vorgabe folgend
betraf eine erhebliche Anzahl der bisher im Rahmen der Grundverkehrsstrategie 2001
durchgeführten Transaktionen Liegenschaften mit einer Gesamtgröße bis etwa 50 ha und
vorwiegend land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, d.h. Liegenschaften, die vermutlich
schwerpunktmäßig von bäuerlichen Betrieben kleinerer und mittlerer Größe erworben wur-
den. Zusammenführende Aufzeichnungen über die Erwerbstätigkeit der Käufer werden nicht
geführt. Ergänzend ist auch auf die strengen Schutzbestimmungen der Grundverkehrsgeset-
ze der Länder hinzuweisen.

Zu Frage 4:

Es wurden 25.435.491,96 Euro für ein Jahr fremdfinanziert; die Zinsbelastung beläuft sich
auf 853.905,8 Euro.

Zu Frage 5:

Die Republik Österreich wird im Laufe des Jahres 2002 Seegrundstücke erwerben, die in der
Folge in Anlehnung an die im Jahr 2001 erfolgte Übertragung in die Verwaltung der ÖBf AG
eingegliedert werden sollen.

Zu den Fragen 8 und 10:

Die in der Verwaltung der ÖBf AG stehenden Seen sollen nach modernsten ökologischen
Maßstäben betreut werden. Es wird eine Fülle von Aktivitäten im Interesse von Natur und
Öffentlichkeit geben, vom Ankauf von ökologisch bedeutsamen Seeufern bis zur Wiederher-


Stellung von Schilf- und Röhrichtzonen. Darüber hinaus wird durch die Betreuung und Pflege
von vielen Kilometern Naturufer der freie Zugang zu den Seen ermöglicht.

Die notwendigen Mittel für diese Investitionen in die österreichische Wasserlandschaft kön-
nen im Zuge einer marktorientierten Verpachtung im Bereich der Seen bereit gestellt werden.
Diese Marktorientiertheit gilt für private und kommerzielle Nutzer und deren exklusive Nut-
zung von Seeufern und Seeflächen. Für die öffentliche Nutzung sind umfangreiche und
langfristige Ermäßigungen vorgesehen. So können Hilfsorganisationen Ermäßigungen bis zu
100% erhalten. Die Verträge mit Gemeinden bleiben bis Ende 2021 unverändert. Für neue
Verträge mit Gemeinden wird es Ermäßigungen bis zu 75% und für Tourismusbetriebe in
Härtefällen Einzellösungen geben.

Für die exklusive Nutzung des Sees durch Private bzw. durch kommerzielle Verwerter gibt
es marktkonforme Tarifwerte, die sich an den Grundstückswerten, deren Wertrahmen von
unabhängigen Gutachtern erhoben wurden, orientieren. Als Ausgangsziffer wurden in Anleh-
nung an die Bewertungsgrundsätze 4% des Verkehrswertes entsprechender Grundflächen
festgelegt, wobei Abschläge aufgrund der eingeschränkten Verkehrsfähigkeit von über 50%
vorgenommen wurden. Zusätzlich wird es im Sinne einer kontinuierlichen Tarifanpassung
eine langfristige Einschleifphase über einen Zeitraum von 10 Jahren geben. Um punktuelle
Belastungen zu vermeiden, beträgt in diesem Einschleifzeitraum die reale Erhöhung pro Jahr
maximal 8%. Die Tarife für Bojen werden nicht angehoben.

Zu Frage 9:

Die Bundesforste haben sich im Zuge der Übertragung der Seen verpflichtet, bestehende
Verträge nicht aus dem Titel des § 1120 ABGB (Auflösung des Bestandvertrages bei Veräu-
ßerung der Sache) zu kündigen. Im Übrigen darf auf die Beantwortung der Frage 8 hinge-
wiesen werden.

Zu den Fragen 11 und 12:

Grundlage des Kostenrechnungssystems der ÖBf AG ist die Kundenorientierung. Daher gibt
es derzeit keine Gliederung und Auswertungsmöglichkeit nach landschaftsorientierten Ge-
sichtspunkten wie Wald, Wiese, Acker, See, fließendes Gewässer u.a. Insgesamt sind für


eine detaillierte Darstellung der Einnahmen aus den Seen Zusatzeinstellungen im Kosten-
rechnungssystem der ÖBf AG wie auch eine Definition der Abgrenzung zu den umliegenden
Flächen notwendig. Dies wird im Rahmen eines Projektes der ÖBf AG derzeit erarbeitet.

Zu Frage 13:

Die in der Verwaltung der ÖBf AG befindlichen Seen stehen gemäß § 1 Abs 2a Bundes-
forstegesetz 1996 unter einem besonderen rechtlichen Bestandschutz. Seeuferflächen oder
Seen, die dem Liegenschaftsbestand der Republik Österreich (Österreichische Bundesfors-
te) angehören, sind im Eigentum des Bundes zu erhalten, die Veräußerungserlöse sind
zwingend zum Ankauf neuer Seeuferflächen oder Seen oder zur Erhaltung oder Verbesse-
rung der Substanz von Seeuferflächen oder Seen zu verwenden.

Zu Frage 14:

Gemäß Grundbuchstand beläuft sich die Gesamtfläche der elf übertragenen Seen auf
98.325.129 m2, von denen über 99% die Widmung “Gewässer (See)" aufweisen. An Landflä-
chen befinden sich derzeit 51.948 m2 unter Vertrag. Die Gesamtfläche (Land/Anlandung)
wird erst nach der Vermessung der Seen feststehen.

Zu Frage 15:

Ich habe der ÖBf AG im Jahr 2001 den Auftrag erteilt, auf Basis des Washingtoner Abkom-
mens Erhebungen vorzunehmen und einen Bericht zu erarbeiten. Die ÖBf AG hat mit dieser
Tätigkeit einen eigenen Mitarbeiter betraut, der in enger Abstimmung mit der Historikerkom-
mission diese Fragen bearbeitet. Der diesbezügliche Bericht sollte im ersten Quartal 2002
fertiggestellt sein.