3329/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.03.2002
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3366/J betreffend
Basel II - Gefährdung der Klein- und
Mittelbetriebe im Gastronomie- und Beherber-
gungswesen, welche die Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Genossen am
31. Jänner 2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das Förderungswesen des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit hat schon
seit dem Jahre 1997 darauf reagiert. Im Bereich der
TOP-Tourismus-Förderung wur-
de die Eigenkapitalfinanzierung bzw. -förderung dadurch verbessert, dass
die dort
ausgezahlten Zinsenzuschüsse nicht vom fallenden sondern vom stehenden
Kapital
berechnet
werden.
Um die Eigenkapitalfinanzierung weiter zu forcieren, kann
mit Hilfe der über die Tou-
rismusbank abgewickelten
Eigenkapitalgarantie im Rahmen der Richtlinien des Wirt-
schaftsministeriums “Übernahme von Garantien für die Tourismus-
und Freizeitbe-
triebe" die Einbringung von Eigenkapital (soweit sie nicht von
Verwandtschaftsseite
erfolgt) durch Übernahme einer Garantie von 80 % des Kapitals
unterstützt werden,
für die der Bund die Tourismusbank schadlos hält; für eine
vergleichbare Finanzie-
rung mit Fremdkapital ist nur
eine Garantiequote bis zu 70 % möglich.
Weitere
Förderungsmaßnahmen im Tourismusbereich wie etwa die Kooperations-
förderung, die Förderung von Destinationsfinanzierungsmodellen und
auch die TOP-
Restrukturierungsaktion tragen ebenfalls
zu einer verbesserten wirtschaftlichen Lage
der Unternehmen oder zu deren Entschuldung bei.
Antwort zu den Punkten 2 und 10 der Anfrage:
Die Bestimmungen von Basel II sehen eine risikoadäquate Verzinsung der einge-
setzten Kredite vor. Die Verhandlungen zu Basel II sind aber noch nicht abgeschlos-
sen und der ursprüngliche Zeitplan verschiebt sich nach hinten. Daher
liegt noch
kein aussagekräftiges Ergebnis vor.
Die
Banken beginnen, die Überlegungen von Basel II umzusetzen, Unternehmen auf
eventuelle Änderungen vorzubereiten. Auch durch die EURO-Einführung
wird die
Kapitalmarktsituation
entschärft.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat
eine Informationsbroschüre in
Bearbeitung, die bereits als Konzept vorliegt und nach Fertigstellung an die
Unter-
nehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zur Verteilung gelangt.
Auch den Homepages des BMWA, der Tourismusbank und der Wirtschaftskammer
Österreich werden Informationen zu diesem Thema zu entnehmen sein bzw.
sind
bereits einsehbar.
Es
haben bereits zahlreiche Veranstaltungen zum Thema Basel II wie zB. seitens
der Interessenvertretungen, privater Institutionen und Universitäten
stattgefunden bei
welchen entweder das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
mitgearbei-
tet/kooperiert hat oder die mit Experten des Hauses beschickt wurden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Mit Basel II soll eine
Differenzierung der möglichen Kreditausleihungen unter Be-
rücksichtigung von
Laufzeiten, Kreditrisiken, allgemeinen Risiken etc. erreicht wer-
den. Zukünftig soll bei der Ermittlung der Höhe der vorzuhaltenden
Eigenmittel zur
Deckung der Kredit- bzw. Adressausfallsrisiken bei Banken verstärkt auf
die tatsäch-
liche Bonität eines Kreditnehmers und somit des Eigenkapitals abgestellt
werden. Es
ist von Bedeutung, dass die Unternehmen bei ihrer Finanzierung nicht nur auf
den
klassischen Bankkredit zurückgreifen, sondern auch neue Finanzformen
annehmen.
Eine Überlegung wäre, das Eigenkapital in der
Unternehmensfinanzierung nicht zu
diskriminieren und die Quellen der Finanzierung aus steuerlicher Sicht
zumindest
gleich zu behandeln, um den Standort Österreich und die
mittelständische Struktur
zu
stärken.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die öffentliche Investitionsförderung soll
förderungspolitische Zielsetzungen wie etwa
Betriebsgrößenoptimierung,
Qualitätsverbesserung, Angebotsdiversifizierung, Sai-
sonverlängerung, etc.,
die für eine erfolgversprechende Fortentwicklung des Touris-
mus erforderlich sind,
verfolgen. Nähere Förderbedingungen können den entspre-
chenden Förderungsrichtlinien entnommen werden.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Folgende Umsetzungsvorschläge, um die
Klein- und Mittelbetriebe allgemein und in
der Tourismuswirtschaft nicht zu benachteiligen, werden zur Zeit diskutiert:
•
Beseitigen des befürchteten Risikoaufschlages auf Finanzierungen mit
langer
Laufzeit
• Verringerung der Risikogewichte für Kredite an KMUs
• Einführen einer
Kredit- oder Umsatzgrenze, bis zu welcher der sogenannte “Re-
tail"-Ansatz zum Tragen kommt. D.h. Kleinunternehmen werden wie bisher
einer
einheitlichen Risikobetrachtung und Kapitalunterlegung unterworfen.
• Erweiterung des
Umfanges möglicher Sicherheiten, wobei vor allem hypothekari-
sche Sicherheiten von Bedeutung sind.
• Einbeziehen von
Branchenspezifika wie etwa Beurteilung der Bonität vor allem
durch dynamische Kennzahlen wie Umsatz oder Cashflow, wo bessere Werte als
bei statischen Kennzahlen (Eigenkapitalausstattung) erzielt werden.
Weiters besteht mit dem Instrument der Bundesgarantie, die
über die FGG und Tou-
rismusbank angeboten wird, eine hervorragende Möglichkeit sowohl
erforderliche
Eigenkapitalunterlegungen als auch Risikozuschläge von Banken zu
reduzieren, weil
für den spezifischen garantierten Kredit von der AAA-Bonität des
Bundes im Umfang
der Garantiequote ausgegangen werden kann.
Im Zusammenhang mit Basel II gab es u.a. bereits einen Entschließungsantrag des
Parlaments, einen Beschluss der Bundesregierung und zahlreichen Briefverkehr
mit
den zuständigen Kommissaren der Europäischen Kommission.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Es
gibt eine Darstellung der Auswirkungen durch Jochen Lawrenz und Waler S.A.
Schwaiger in der Studie “Basel II: Quantitative
Impact Study für Österreich (QIS2.5)",
die Auswirkungen auf die österreichische und deutsche Bankenwelt
beschreiben.
Auf Initiative wurde von der Europäischen Kommission eine Studie “Basel
II und Ra-
ting von KMU" in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen auf den Zugang zur
Ban-
kenfinanzierung für Klein- und Mittelunternehmen untersucht.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Aussagen zu folge stellen sich die Banken bereits auf die
Grundzüge der Bestim-
mungen ein, wobei die Großbanken mit dem Risikomanagement großteils
weiter
fortgeschritten sind und Regional- und Lokalbanken folgen werden.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Auch der österreichische Tourismus ist - wie auch die
übrigen Bereiche der Wirt-
schaft - einem Wandel unterworfen, der in Richtung höherer Qualität
und größere
Unternehmenseinheiten geht. Dieser Wandel wird langfristig - unabhängig
von Basel
II - zu strukturellen Veränderungen
führen. Kleinbetriebe haben aber durchaus
Chancen, soweit sie in Nischen agieren, (etwa Schutzhütten, kleine
Gastronomiebe-
triebe mit einem exklusiven Angebot) weiterhin erfolgreich zu sein.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Der
Markt für Mezzaninfinanzierungen wurde durch Konzepte wie das
Mittelstands-
Finanzierungs-Gesetz bereits belebt. Mit diesen Finanzierungen konnten
größere
mittelständische Unternehmen teilweise finanziert werden. Das Augenmerk
künftiger
Wirtschaftspolitik wird der Weiterentwicklung dieser Instrumente gehören,
um auch
kleinere Unternehmen erreichen zu können. Diese Entwicklung ist allerdings
vom
Bankensektor
voranzutreiben.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Die
Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht wurde auf eine neue gesetzliche
Grundlage gestellt und entsteht in neuer Organisation mit einem
Mitarbeiterstock,
der die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erlaut. Weitere
aussagekräftige Beur-
teilungen in Bezug auf zusätzlichen
Bedarf von qualifizierten Finanztechnikern er-
scheinen verfrüht.
Antwort zu den Punkten 13 bis 15 der Anfrage:
Nach derzeitigem Stand der Basel II Bestimmungen werden national tätige Banken
grundsätzlich nicht von Basel II ausgenommen.
Sollten sich dies Bestimmungen
nicht verändern, steht
es ihnen frei, verschiedene Ansätze zu wählen, etwa den
Standard-Ansatz (mit externem Rating) oder den Internen-Rating-Ansatz.
Rating-Verfahren beruhen aufgrund der bereits jetzt
aufgebauten Historie von Kenn-
zahlen auf entsprechender Erfahrung und werden von der Bankenaufsicht auf Taug-
lichkeit
geprüft.
Für
Details dieser Bestimmungen sind die Vorschriften der EU bzw. die entspre-
chenden nationalen Gesetze maßgeblich, die erst in den nächsten
Jahren entstehen
werden.