3331/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.03.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3330/J-NR/2002 betreffend aufklärungsbedürftige
Vorgänge im Bereich Forschung und Entwicklung, die die Abgeordneten Dobnigg, Kolleginnen und
Kollegen am 30. Jänner 2002 an meine Amtsvorgängerin gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:

Fragen 1 und 4:

Wann wurde die Stelle des 3. Geschäftsführers für die ARG Seibersdorf research GmbH
ausgeschrieben?

Wenn ja, wann fand diese Ausschreibung statt?

Antwort:

Die Stelle des 3. Geschäftsführers für die ARG Seibersdorf research GmbH wurde am 21. Jänner
2000 ausgeschrieben.

Fragen 2 und 3:

Wann wurde die ARG Seibersdorf research GmbH in eine Holding umgewandelt?

Wurden die Positionen der Geschäftsführer für diese Holding ausgeschrieben?

Antwort:

Die Umwandlung in eine Holding erfolgte am 27. Juni 2001.

Eine Ausschreibung von Geschäftsführerpositionen der Holding war nicht erforderlich, da die Holding
die Gesamtrechtsnachfolge der (alten) ÖFZ Seibersdorf GmbH angetreten hat. Eine Ausschreibung
von Geschäftsführerpositionen wurde daher nur bei der am 27. Juni 2001 abgespalteten operativen
(neuen) Tochtergesellschaft Seibersdorf research GmbH durchgeführt.

Frage S.-
Ist die Ausschreibung für den 3. Geschäftsführer von ARG Seibersdorf research GmbH mit der
Ausschreibung der Geschäftsführer für die Holding ident?


Antwort:

Die Ausschreibung für den 3. Geschäftsführer von ARG Seibersdorf research GmbH deckt alle
Anforderungen ab, die dem 3. Geschäftsführer nunmehr in der Holding übertragen wurden.

Frage 6:

Wer hat die Ausschreibung für den 3. Geschäftsführer von ARG Seibersdorf research GmbH und für
die Holding durchgeführt?

Antwort:

Die Ausschreibung wurde von der Generalversammlung der österreichischen Forschungszentrum
Seibersdorf GmbH durchgeführt.

Frage 7:

Welche Reihungen der Kandidaten ergaben sich aus den Ausschreibungsprozessen und wann
standen die Reihungen fest?

 

Antwort:

Insgesamt haben sich 24 Personen beworben. Eine von der Generalversammlung beauftragte
Personalberatungsfirma hat nach Ausscheiden der weniger qualifizierten Bewerbungen mit acht
aussichtsreichen Bewerbern Gespräche geführt und aus ihrer Mitte eine short-list der drei
bestplazierten Kandidaten erarbeitet. Mit diesen drei in die engere Wahl kommenden Kandidaten hat
der von der Generalversammlung eingesetzte Personalausschuss am 19. Mai 2000 ein Hearing
durchgeführt und zwei Kandidaten, unter denen sich auch Dr. Krünes befand, als in besonderem
Maße geeignet für die Übernahme der ausgeschriebenen Funktion klassifiziert.

Frage 8:

Haben die Ausschreibungen für den 3. Geschäftsführer von ARG Seibersdorf research GmbH und für
die Geschäftsführer der Holding den gesetzlichen Ausschreibungsrichtlinien entsprochen?

Antwort:

Ja.

Frage 9:

Den Medien ist zu entnehmen, dass Herr Dr. Helmut Krünes mit 01.01.2002 zum Geschäftsführer der
Holding bestellt wurde. Aufgrund welcher Qualifikationen fand diese Bestellung statt?

Antwort:

Herr Dr. Krünes besitzt langjährige Kenntnisse und Erfahrungen im universitären Bereich, in
mehreren forschungs- und technologieintensiven Industriebetrieben, in einschlägigen Vorstands- und
Aufsichtsratsfunktionen sowie als Aufsichtsratsvorsitzender der Holdingtochter Arsenal research
GmbH. Seine internationale Reputation sowie seine Qualifikation in der Personalführung und
Organisationsentwicklung stehen ebenfalls außer Streit.

Frage 10:

Aufgrund welchen Ausschreibungsverfahrens wurde Herr Dr. Krünes bestellt?


Antwort:

Eine Bestellung von Dr. Krünes erfolgte aufgrund des von der Generalversammlung am 12. Jänner
2000 entsprechend dem Stellenbesetzungsgesetz festgelegten Verfahrens.

Frage 11:

Wann erfolgte der Beschluss für die Bestellung?

Antwort:

Der Beschluss für die Bestellung erfolgte am 18. Dezember 2001.

Frage 12 und 13:

Wann hat sich Herr Dr. Krünes um diese Funktion beworben?

An welchem Ausschreibungsverfahren hat er sich beteiligt?

Antwort:                                                                                                           

Herr Dr. Krünes hat sich im Februar 2000 um diese Funktion beworben. Im Übrigen verweise ich auf
die Ausführungen zu den Fragepunkten 1 und 10.

Frage 14:

Hat es im Vorfeld dieser Bestellung Interventionen gegeben, Herrn Dr. Krünes in diese Funktion zu
bestellen?

Antwort:

Nein.

Fragen 15 bis 19:

Wann wurde Herr Dr. Helmut Krünes zum Präsidenten des Vereines “Forschung Austria" bestellt?

Wie hoch ist diese Präsidentenfunktion dotiert?

Wie hoch sind die Aufwandsentschädigungen, die sich aus dieser Funktion ergeben?
Ist es richtig, dass Herr Dr. Krünes nach wie vor Präsident der Forschung Austria ist?
Wenn ja, sehen Sie darin eine Unvereinbarkeit?

Antwort:

Herr Dr. Krünes wurde am 22. August 2001 zum Präsidenten des Vereines Forschung Austria bestellt

und übt nach wie vor diese Funktion aus.

Die Präsidentenfunktion ist ehrenamtlich, Aufwandsentschädigungen ergeben sich keine.

In der Ausübung dieser Funktion sehe ich keine Unvereinbarkeit.

Fragen 20,21,24 und 25:

Ist es richtig, dass die Generalsekretärin der Forschung Austria als Forschungsreferentin in ihrem
Kabinett tätig ist?

Wenn ja, sehen Sie darin eine Unvereinbarkeit?


Wann hat die Generalsekretärin der Forschung Austria ihre Tätigkeit im Kabinett aufgenommen?

Nach welchen Vertragsrichtlinien wurde sie eingestellt und was für ein Typ von Arbeitsvertrag wurde
mit ihr abgeschlossen?

Antwort:

Wie mir berichtet wurde, hat meine Amtsvorgängerin im Rahmen der Entscheidungsfindung zu
forschungs- und technologiepolitischen aktuellen Fragestellungen die Generalsekretärin des Vereins
Forschung Austria, wie im übrigen auch andere Persönlichkeiten aus der österreichischen
Forschungs- und Technologielandschaft, zur Beratung herangezogen.

Ein Dienst- bzw. Arbeitsleihvertrag wurde zwischen dem bmvit und der Generalsekretärin des Vereins
Forschung Austria nicht abgeschlossen.

Frage 22:

Hat es für die Funktion der Generalsekretärin eine Ausschreibung gegeben?

Antwort:

Die Generalsekretärin ist im Sinne der von der Vereinsbehörde genehmigten Statuten von Forschung
Austria nicht Mitglied eines Leitungsorgans. Eine Ausschreibung gemäß Stellenbesetzungsgesetz
konnte daher entfallen.

Frage 23:

Wann wurde die Generalsekretärin für die Forschung Austria bestellt und mit welchen Aufgaben ist
sie betraut?

Antwort:

Die Generalsekretärin wurde am 1. Oktober 2001 bestellt und war bis 15. März 2002 ausführendes
Organ des Vorstandes.

Frage 26:

Welche Höhe haben (hatten) die Budgetansätze für den Verein Forschung Austria in den Jahren
1999,2000, 2001 und 2002?

Antwort:

Erfolg 1999:1,2 Mio ATS
Erfolg 2000:1,2 Mio ATS
Erfolg 2001:1,8 Mio ATS
Bundesvoranschlag 2002: €155.084,-

Frage 27:

Sehen Sie es als gegeben an, dass sowohl die Funktion des Präsidenten der Forschung Austria und
des Geschäftsführers der Holding, als auch die Funktion der Generalsekretärin der Forschung Austria
und die der Forschungsreferentin in Ihrem Kabinett, jeweils in Doppelfunktion, im Interesse der
österreichischen Forschungseinrichtungen objektiv ausgeübt werden können?


Antwort:

Die Wahl bzw. die Bestellung von Dr. Krünes zum Präsidenten von Forschung Austria bzw. zum
Geschäftsführer der Holding erfolgte jeweils einstimmig. Daraus ergibt sich, dass die zuständigen
Gremien und auch meine Amtsvorgängerin keinen Zweifel daran hegten, dass die beiden
Doppelfunktionen, die sich synergetisch gegenseitig ergänzen und nicht behindern, objektiv ausgeübt
werden. Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragepunkten 20, 21,24 und 25.

Frage 28:

Planen Sie die Forschungsförderungsmittel im außeruniversitären Bereich hauptsächlich auf eine
Forschungseinrichtung - die Holding - zu konzentrieren?

Antwort:

Nein. So wie in den vergangenen Jahren werden 2002 und in den Folgejahren auch andere wichtige
Forschungsreinrichtungen (z.B. Joanneum Research, Österreichische Gesellschaft für
Weltraumfragen, K-Pluszentren, ApIusB-Zentren, regionale Gründer- und Technologiezentren) in
erheblichem Ausmaß aus Mitteln des bmvit gefördert.            '

Frage 29:

Beabsichtigt Ihr Ressort die außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Länder - allen voran
Joanneum Research, Upper Austria Research und Salzburg Research - und die Kompetenzzentren
(die auch von den Ländern mitfinanziert werden) in die Bundesholding als einzige große
außeruniversitäre Forschungsstelle zu integrieren?

Antwort:

Die ARC-Holding ist prinzipiell offen für neue Formen der wechselseitigen Beteiligung von bzw. an
Bundesländereinrichtungen. Als für die außeruniversitäre, wirtschaftsbezogene Forschung
zuständiger Ressortleiter würde ich einen solchen Integrationsvorgang begrüßen, schon alleine
deswegen, um die Wettbewerbschancen der österreichischen gemeinnützigen F&E-Unternehmen im
europäischen Forschungsmarkt wesentlich zu verbessern. Andererseits gilt in allen als GmbH
organisierten F&E-Unternehmungen der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz der
Erwerbsfreiheit, und ich erwarte daher entsprechende Initiativen, die von den jeweils zuständigen
GmbH-Organen ausgehen und nicht vom Minister dekretiert werden sollten.

Fragen 30 und 31:

Gibt es dazu bereits Gespräche mit den verantwortlichen Landesregierungen?

Wenn ja, wie ist der Stand?

Antwort:

Die Holdinggeschäftsführung hat bereits begonnen, konkrete Kooperationsmöglichkeiten mit
Mitgliedern einiger Landesregierungen zu sondieren.

Von den Ländern Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Burgenland und Kämten liegen bereits
erste Interessensbekundungen an der Durchführung gemeinsamer Projekte vor.

Fragen 32 und 33:

Ist der Rat für Forschung und Technologieentwicklung mit den neuen Plänen für eine integrierte
außeruniversitäre Forschungsholding konfrontiert worden?


Wenn ja, wie ist seine Meinung dazu? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Dem Rat wurden diese Pläne bereits in seiner konstituierenden Sitzung im September 2000 vom
damaligen Bundesminister DI Michael Schmid und vom Aufsichtsratsvorsitzenden der ARG
Seibersdorf GmbH, GD DI Albert Hochleitner, vorgetragen.
Alle Ratsmitglieder sprachen sich einstimmig für die Holdinglösung aus.

Frage 34:

Wie werden die freiwerdenden Mittel aus dem Verkauf der Industriebeteiligungen der Gesellschaft
des Bundes für industriepolitische Maßnahmen (GBI) verwendet?

Antwort:

Eine Vorlage konkreter Vorschläge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wäre abzuwarten,
erst dann werde ich eine Entscheidung treffen. Jedenfalls möchte ich im Einvernehmen mit dem
Herrn Finanzminister sicherstellen, dass die freigewordenen Mittel für forschungs-, technologie- und
innovationspolitisch wichtige Vorhaben des Ressorts (z.B. Beteiligung an Firmengründungen im High-
Techbereich, Auf- und Ausbau von regionalen Gründer- und Forschungszentren, etc.) verwendet
werden.

Fragen 35 und 36:

Ist der Rat für Forschung und Technologieentwicklung mit dieser Frage befasst?

Wenn ja, wie lauten seine Empfehlungen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Der Rat wurde bisher nicht mit dieser Frage befasst, weil es zunächst um eine genuine
Eigentümerfrage geht, die vorerst mit dem Herrn Finanzminister zu klären ist.