3332/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.03.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3346/J-NR/2002 betreffend fehlgeschlagene
Privatisierung der ÖDOBAG, die die Abgeordneten Dietachmayr und
Genossinnen am 31. Jänner
2002 an meine Amtsvorgängerin gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Wird die ÖDOBAG derzeit im Auftrag des
Verkehrsministeriums von einem Unternehmen namens
“Trust Consult" oder einem anderen Unternehmen geprüft?
Falls ja, was sind die konkreten Aufgaben der
“Trust Consult” oder eines sonstigen mit der Prüfung
beauftragten Unternehmens im Zusammenhang mit der ÖDOBAG?
Antwort:
Die Fa. “TRUST CONSULF wurde mit einer Untersuchung
zur “Unterstützung des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie bei der
Aufgabenkritik und
Reorganisation der Bereiche Schifffahrt und
Wasserstraßen", in welcher auch die ÖDOBAG
miteingebunden ist, beauftragt.
Aufgabe der Firma “TRUST-Consult” ist es, im
Rahmen der Strukturreform des BMVIT ein neues
Organisationskonzept für die Bereiche Schifffahrt und Wasserstraßen
sowie für die
ausgegliederten Bereiche der Donau-Betriebs AG und der Donau-Technik-GmbH
zwecks
Erzielung von Synergieeffekten zwischen den Teilbereichen zu erarbeiten.
Frage 3:
Liegt bereits ein Ergebnis der Prüfung vor?
a. Falls ja, welches?
b. Was bedeutet dieses Ergebnis für die Mitarbeiter der ÖDOBAG und für das Unternehmen?
Antwort:
Der Auftrag ist noch nicht abgeschlossen, es liegen daher
auch noch keine endgültigen
Ergebnisse vor.
Fragen 4, 6,7, 8, 9,10,11 und 12:
Befürworten Sie die Forderung der
Belegschaftsvertreter, dass eine Zusammenlegung aller in
hoheitlicher Verwaltung für die Donau gesetzlich zuständigen Bereiche
und der damit
verbundenen Auftragserfüllung erfolgen sollte?
a. Fall nein, warum nicht?
b. Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?
Befürworten Sie die Forderung der Belegschaftsvertreter, dass eine Ermittlung und Festlegung des
- für alle wiederkehrenden und notwendigen Tätigkeiten auf und an der Donau - benötigten
Personals, der Liegenschaften, Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge, schwimmenden Geräte inkl.
Vorhaltegeräte erfolgen muss?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?
Befürworten Sie die Forderung der Belegschaftsvertreter, dass eine Feststellung der Kosten und
der Finanzierung betreffend aller wiederkehrenden und notwendigen Tätigkeiten auf und an der
Donau und des dazu benötigten Personals, der Liegenschaften, Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge,
schwimmenden Geräte inkl. Vorhaltegeräte erfolgen muss?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?
Befürworten Sie die Forderung der Belegschaftsvertreter, dass die Beauftragung einer
Gesellschaft, welche ausnahmslos und ausschließlich die festgelegten Tätigkeiten durchführt
(Arbeitsservice) erfolgen sollte?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?
Befürworten Sie die
Forderung der Belegschaftsvertreter, dass eine Prüfung der Notwendigkeit,
der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit der gesetzten
Maßnahmen (Ausgliederung der
ÖDOBAG, Teilung in Donau-Technik-GmbH und Donau-Betriebs-AG, etc.)
erfolgen sollte?
a. Falls nein,
warum nicht?
b. Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages
unternehmen?
Besteht eine Möglichkeit, dass die ÖDOBAG die exklusive Donaubetreuung eingeräumt bekommt?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, ab wann und auf welche Art und Weise?
Welche Schritte werden Sie veranlassen um
jene Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die
ÖDOBAG auf der Donau
gewinnbringend wirtschaften kann?
Gibt es eine Möglichkeit, einen Teil
der Beamten der ÖDOBAG bei der unter Personalmangel
leidenden Schifffahrtspolizei einzusetzen?
a. Falls nein, warum nicht?
b.
Falls ja, wie viele Mitarbeiter der ÖDOBAG könnten unter welchen
Voraussetzungen ab wann
bei der Schifffahrtspolizei eingesetzt werden?
Antwort:
Die unter diesen Punkten angeschnittenen
Fragen der Belegschaftsvertreter bilden
weitgehend den Untersuchungsgegenstand der Fa. TRUST-Consult. Eine Beantwortung
von
Detailfragen könnte das Ergebnis von TRUST-Consult präjudizieren und
erscheint zum derzeitigen
Zeitpunkt daher nicht zielführend.
Frage 5:
Befürworten Sie die Forderung der Belegschaftsvertreter, dass eine jährliche Festlegung aller
wiederkehrenden und notwendigen Tätigkeiten auf und an der Donau erfolgen muss?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages konkret unternehmen?
Antwort:
Dieser Forderung wird im Rahmen der
jährlichen Jahresplanung und Bauprogrammerstellung der
Wasserstraßendirektion entsprochen.
Frage 13:
Was werden Sie dagegen unternehmen, dass Landwirte
über den Maschinenring (somit steuerlich
begünstigt und unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen) - teilweise am
Wochenende -
Mäharbeiten im Uferbereich übernehmen und den Mitarbeitern der
ÖDOBAG nur mehr jene zum
Teil gefährlichen Arbeiten im Uferbereich bleiben, welche die Landwirte
nicht erledigen können und
wollen?
Antwort:
Das Maschinenringservice reg. Ges. m.b. H.
wurde im Ausschreibungsverfahren als
Bestbieter festgestellt und war nach Maßgabe der vergaberechtlichen
Bestimmungen zu
beauftragen. Zur Durchführung von Spezialarbeiten wurden fachlich
geeignete Firmen heran-
gezogen.
Frage 14:
Was werden Sie unternehmen, damit Privatunternehmen - die
zur Betreuung der Donau
eingesetzt werden - einer strengeren Leistungskontrolle unterworfen werden?
Antwort:
Die Überprüfung der Leistungserbringung
sämtlicher von der Wasserstraßendirektion
beauftragten Unternehmen wird grundsätzlich nach gleichen
Prüfkriterien vorgenommen.
Frage 15:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass jene
Privatunternehmen, die keine ordnungsgemäße
Leistung erbringen (z.B.: zu tiefe Baggerungen vornehmen), künftig von
Ausschreibungen
ausgeschlossen werden?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls nein,
welche sonstigen Maßnahmen werden künftig gegen Privatunternehmen
gesetzt,
die die ÖDOBAG konkurrieren aber keine ordnungsgemäße Leistung
erbringen?
Antwort:
Ein Ausschluss von Unternehmen von Ausschreibungen kann nur
nach Kriterien erfolgen, welche
den vergaberechtlichen Bestimmungen entsprechen.