3335/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.03.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3362/J-NR/2002 betreffend unterbliebene Maßnahmen
trotz umfassender Informationen über Mißstände in der
Transportbranche, die die Abgeordneten
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 31. Jänner 2002 an meine Amtsvorgängerin
gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Ihren Fragen 1 bis 10:
Wann genau und bei welcher Gelegenheit wurde
Ihnen das von Abg. Wattaul im Nationalrat
angesprochene und physisch präsentierte Konvolut an Informationen und
Dokumenten übergeben?
Sind Sie bereit, diese Informationen und Dokumente auch den vier
Nationalratsfraktionen zugänglich
zu machen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Informationen und Dokumente im einzelnen waren
Inhalt dieses Konvoluts? Wir ersuchen Sie
um detaillierte Angabe.
Welche Aktivitäten haben sie hinsichtlich jeder dieser
Informationen und Dokumente im einzelnen
wann gesetzt? Wir ersuchen Sie um
detaillierte Angabe.
Haben sich unter den Informationen und
Dokumenten solche mit strafrechtlich relevantem Inhalt
befunden?
Welche weiteren Informationen und
Dokumente zu arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen,
steuerrechtlichen, fremdenrechtlichen,
verkehrssicherheitsrelevanten und weiteren Verstößen im
Bereich des
Straßengütertransportes wurden Ihnen neben den parlamentarischen
Aktivitäten von
Grünen und SPÖ seit ihrem Amtsantritt wann von wem im
einzelnen zugänglich gemacht? Wir
ersuchen Sie um detaillierte Angabe.
Welche Aktivitäten haben sie hinsichtlich jeder dieser
Informationen und Dokumente im einzelnen
wann gesetzt? Wir ersuchen Sie um
detaillierte Angabe.
Welches Verhältnis haben sie zum
derzeitigen Fachgruppenvorsteher des Güterbeförderungs-
gewerbes in der Wirtschaftskammer
Oberösterreich?
Warum haben Sie dem derzeitigen Fachgruppenvorsteher des
Güterbeförderungsgewerbes in der
Wirtschaftskammer Oberösterreich beim Fachgruppentag am 25.11.2001 vor
großem Publikum Tipps
zum “Verfahren der Ökopunkte, wie Sie wollen" gegeben, somit zu
vermeidbaren LKW-Fahrten
zulasten der Menschen und der Umwelt angespornt?
Welche Konsequenzen haben Sie aus der dokumentierten
Aussage desselben Großfrächters und
Kammerfunktionärs bei derselben Veranstaltung, “rechnen Sie uns das
am Jahresende auf, was wir
seit März schwarz gefahren sind", somit aus dem offenen Eingestehen
eigener rechtlicher
Verfehlungen, gezogen? Wir ersuchen Sie um detaillierte Beantwortung samt
Angabe von
Zeitpunkten, Einzelaktivitäten,
Ansprechpartnerinnen etc.
Antwort:
Zu den Fragen 1 bis 10 bezüglich der
von Herrn Abg. Wattaul an meine Amtsvorgängerin
übergebenen Informationen und Unterlagen ist es mir nicht möglich,
Auskunft zu geben, da ich
keinerlei Kenntnis bzw. Informationen bezüglich einer solchen
Übergabe an Frau Dipl. Ing. Dr.
Forstinger habe. Somit liegen mir auch keine Informationen über den Inhalt
dieser Dokumente,
über deren strafrechtliche Relevanz, über die Bereitschaft von Frau
Dipl. Ing. Dr. Forstinger diese
weiterzugeben oder über ihre Absicht, bezüglich dieser oder anderer
von den Grünen und der
SPÖ an sie übermittelter Informationen und Dokumente Aktivitäten
zu setzen, vor.
Weiters verfüge ich auch über keine Informationen, über die in
der parlamentarischen Anfrage
behauptete Aussage von Frau Dipl. Ing. Dr. Forstinger hinsichtlich des
“Verfahrens" von
Ökopunkten noch jene zum
sogenannten “Schwarzfahren".
Grundsätzlich
möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die Problematik des Einsatzes von
Fahrern aus Nicht-EU/EWR-Staaten auf EU/EWR-Fahrzeugen ohne ordnungsgemäßes
Beschäftigungsverhältnis nicht nur zu starken Wettbewerbsverzerrungen
(Preisdumping) aufgrund
hoher Lohnunterschiede zwischen den Unternehmen führt, sondern auch zu
einer weiteren
Verschärfung der Wettbewerbsverzerrungen zwischen Schiene und Straße
zu Lasten der
Schiene, da es hierdurch zu einer weiteren drastischen Verbilligung der
Straße kommt sowie zu
volkswirtschaftlichen Schäden durch Steuerentgänge und Entgänge
von Sozialversicherungs- und
sonstigen Beiträgen. Vor allem führt diese Praxis jedoch auch zu
enormen Verkehrssicherheits-
problemen, da diese Fahrer aufgrund der herrschenden Entlohnungspraxis die
Lenk- und
Ruhezeiten oft extrem
überschreiten müssen.
Um diesem Problem entgegenwirken zu
können, wurde schon im Oktober 2000 unter der
Federführung meines Ressorts zusammen mit dem Bundesministerium für
Finanzen, dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesministerium
für Inneres eine
koordinierte Kontrollliste, die die Bereiche des
Güterbeförderungsrechts, des Arbeitsrechts und des
Fremdenrechts umfasst, ausgearbeitet und an alle zuständigen
Kontrollorgane ausgegeben. Diese
Kontrollliste ist auch Teil der offiziellen Dienstanweisung
“Grenzüberschreitender Kfz-Verkehr" des
Bundesministeriums für Finanzen und wurde auch dem Bundesministerium
für Inneres zur
Information der diesem Ressort unterstellten Kontrollorgane übermittelt.
Zudem werden von den Fachleuten meines
Ressorts regelmäßig Schulungs- und Informations-
veranstaltungen für die zuständigen Kontrollbeamten abgehalten.
Hierdurch wurden die
Kontrollmöglichkeiten verbessert und konnte dem Missbrauch im Bereich
"Drittstaatenlenker" auf
EU/EWR-LKW - insbesondere auch jener in Verbindung mit Vermietung von
österreichischen
LKW an ausländische (mittel- und osteuropäische) Unternehmen -
entgegengewirkt werden.
Weiters haben die zuständigen Beamten
meines Ressorts die Behörden aus den mittel- und
osteuropäischen Ländern kontaktiert, um im Bereich der Vermietung von
LKW die dort geltenden
Rechtsvorschriften zu erfahren. Diese Information wurde ebenfalls an alle
zuständigen Kontroll-
organe zusammen mit der Kontrollliste weitergegeben (dies betrifft vor allem
die verpflichtende
Ummeldung der LKW und diesbezügliche Fristen sowie die Genehmigungsvergabe
an solcherart
“vermietete" LKW in den mittel- und osteuropäischen
Ländern).
In meinem Ressort fand des
weiteren Ende Februar 2001 eine Besprechung zum Thema “illegale
Beschäftigung von Fahrern aus Drittländern" statt, an der das
Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit, die Wirtschaftskammer
Österreich, die Bundesarbeitskammer sowie die Gewerkschaft
Handel, Transport und Verkehr teilnahmen
und anlässlich derer die mit der illegalen Beschäftigung
von Drittstaatenlenkern auftretenden Probleme ausführlich erörtert
wurden.
Auch wurde in einem Schreiben von Frau
Dipl. Ing. Dr. Forstinger an den Herrn Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit, Dr. Bartenstein, vom Mai 2001 auf die Problematik der
illegalen Fahrer
ausführlich hingewiesen und darauf, dass diesbezüglich seitens der
Arbeitsgemeinschaft
Internationaler Straßenverkehr Österreich (AISÖ) vor allem in
das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit ressortierende Fragen aufgeworfen wurden. Im Februar 2002
erging bereits
kurz nach meinem Amtsantritt ein weiteres Schreiben in der Frage der illegalen
Fahrer an Herrn
Bundesminister Dr. Bartenstein, in dem ich insbesondere auf die Luxemburger
Problematik
eingegangen
bin.
Nicht zuletzt möchte ich auf die vor
kurzem auf EU-Ebene eingeführte Fahrerlizenz hinweisen, aus
der für die Kontrollorgane ersichtlich ist, dass der aus einem Drittstaat
stammende Lenker eines
EU-Fahrzeuges in einem ordnungsgemäßen
Beschäftigungsverhältnis steht. Diese Fahrerlizenz
tritt mit 1. 3. 2003 in Kraft. Seitens meines in dieser Angelegenheit auf
EU-Ebene federführenden
Ressorts wurde die Einführung dieser Lizenz auf EU-Ebene immer massivst
befürwortet und
maßgeblich die relevanten Vorschriften auf EU-Ebenen mitausgearbeitet.