3335/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.03.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3362/J-NR/2002 betreffend unterbliebene Maßnahmen
trotz umfassender Informationen über Mißstände in der Transportbranche, die die Abgeordneten
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 31. Jänner 2002 an meine Amtsvorgängerin gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Zu Ihren Fragen 1 bis 10:

Wann genau und bei welcher Gelegenheit wurde Ihnen das von Abg. Wattaul im Nationalrat
angesprochene und physisch präsentierte Konvolut an Informationen und Dokumenten übergeben?
Sind Sie bereit, diese Informationen und Dokumente auch den vier Nationalratsfraktionen zugänglich
zu machen, und wenn nein, warum nicht?

Welche Informationen und Dokumente im einzelnen waren Inhalt dieses Konvoluts? Wir ersuchen Sie
um detaillierte Angabe.

Welche Aktivitäten haben sie hinsichtlich jeder dieser Informationen und Dokumente im einzelnen
wann gesetzt? Wir ersuchen Sie um detaillierte Angabe.

Haben sich unter den Informationen und Dokumenten solche mit strafrechtlich relevantem Inhalt
befunden?

Welche weiteren Informationen und Dokumente zu arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen,
steuerrechtlichen, fremdenrechtlichen, verkehrssicherheitsrelevanten und weiteren Verstößen im
Bereich des Straßengütertransportes wurden Ihnen neben den parlamentarischen Aktivitäten von
Grünen und SPÖ seit ihrem Amtsantritt wann von wem im einzelnen zugänglich gemacht? Wir
ersuchen Sie um detaillierte Angabe.

Welche Aktivitäten haben sie hinsichtlich jeder dieser Informationen und Dokumente im einzelnen
wann gesetzt? Wir ersuchen Sie um detaillierte Angabe.

Welches Verhältnis haben sie zum derzeitigen Fachgruppenvorsteher des Güterbeförderungs-
gewerbes in der Wirtschaftskammer Oberösterreich?

Warum haben Sie dem derzeitigen Fachgruppenvorsteher des Güterbeförderungsgewerbes in der
Wirtschaftskammer Oberösterreich beim Fachgruppentag am 25.11.2001 vor großem Publikum Tipps
zum “Verfahren der Ökopunkte, wie Sie wollen" gegeben, somit zu vermeidbaren LKW-Fahrten
zulasten der Menschen und der Umwelt angespornt?

Welche Konsequenzen haben Sie aus der dokumentierten Aussage desselben Großfrächters und
Kammerfunktionärs bei derselben Veranstaltung, “rechnen Sie uns das am Jahresende auf, was wir
seit März schwarz gefahren sind", somit aus dem offenen Eingestehen eigener rechtlicher
Verfehlungen, gezogen? Wir ersuchen Sie um detaillierte Beantwortung samt Angabe von
Zeitpunkten, Einzelaktivitäten, Ansprechpartnerinnen etc.


Antwort:

Zu den Fragen 1 bis 10 bezüglich der von Herrn Abg. Wattaul an meine Amtsvorgängerin
übergebenen Informationen und Unterlagen ist es mir nicht möglich, Auskunft zu geben, da ich
keinerlei Kenntnis bzw. Informationen bezüglich einer solchen Übergabe an Frau Dipl. Ing. Dr.
Forstinger habe. Somit liegen mir auch keine Informationen über den Inhalt dieser Dokumente,
über deren strafrechtliche Relevanz, über die Bereitschaft von Frau Dipl. Ing. Dr. Forstinger diese
weiterzugeben oder über ihre Absicht, bezüglich dieser oder anderer von den Grünen und der
SPÖ an sie übermittelter Informationen und Dokumente Aktivitäten zu setzen, vor.
Weiters verfüge ich auch über keine Informationen, über die in der parlamentarischen Anfrage
behauptete Aussage von Frau Dipl. Ing. Dr. Forstinger hinsichtlich des “Verfahrens" von
Ö
kopunkten noch jene zum sogenannten “Schwarzfahren".

Grundsätzlich möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die Problematik des Einsatzes von
Fahrern aus Nicht-EU/EWR-Staaten auf EU/EWR-Fahrzeugen ohne ordnungsgemäßes
Beschäftigungsverhältnis nicht nur zu starken Wettbewerbsverzerrungen (Preisdumping) aufgrund
hoher Lohnunterschiede zwischen den Unternehmen führt, sondern auch zu einer weiteren
Verschärfung der Wettbewerbsverzerrungen zwischen Schiene und Straße zu Lasten der
Schiene, da es hierdurch zu einer weiteren drastischen Verbilligung der Straße kommt sowie zu
volkswirtschaftlichen Schäden durch Steuerentgänge und Entgänge von Sozialversicherungs- und
sonstigen Beiträgen. Vor allem führt diese Praxis jedoch auch zu enormen Verkehrssicherheits-
problemen, da diese Fahrer aufgrund der herrschenden Entlohnungspraxis die Lenk- und
Ruhezeiten oft extrem überschreiten müssen.

Um diesem Problem entgegenwirken zu können, wurde schon im Oktober 2000 unter der
Federführung meines Ressorts zusammen mit dem Bundesministerium für Finanzen, dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesministerium für Inneres eine
koordinierte Kontrollliste, die die Bereiche des Güterbeförderungsrechts, des Arbeitsrechts und des
Fremdenrechts umfasst, ausgearbeitet und an alle zuständigen Kontrollorgane ausgegeben. Diese
Kontrollliste ist auch Teil der offiziellen Dienstanweisung “Grenzüberschreitender Kfz-Verkehr" des
Bundesministeriums für Finanzen und wurde auch dem Bundesministerium für Inneres zur
Information der diesem Ressort unterstellten Kontrollorgane übermittelt.

Zudem werden von den Fachleuten meines Ressorts regelmäßig Schulungs- und Informations-
veranstaltungen für die zuständigen Kontrollbeamten abgehalten. Hierdurch wurden die
Kontrollmöglichkeiten verbessert und konnte dem Missbrauch im Bereich "Drittstaatenlenker" auf
EU/EWR-LKW - insbesondere auch jener in Verbindung mit Vermietung von österreichischen
LKW an ausländische (mittel- und osteuropäische) Unternehmen - entgegengewirkt werden.

Weiters haben die zuständigen Beamten meines Ressorts die Behörden aus den mittel- und
osteuropäischen Ländern kontaktiert, um im Bereich der Vermietung von LKW die dort geltenden
Rechtsvorschriften zu erfahren. Diese Information wurde ebenfalls an alle zuständigen Kontroll-
organe zusammen mit der Kontrollliste weitergegeben (dies betrifft vor allem die verpflichtende
Ummeldung der LKW und diesbezügliche Fristen sowie die Genehmigungsvergabe an solcherart
“vermietete" LKW in den mittel- und osteuropäischen Ländern).

In meinem Ressort fand des weiteren Ende Februar 2001 eine Besprechung zum Thema “illegale
Beschäftigung von Fahrern aus Drittländern" statt, an der das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit, die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundesarbeitskammer sowie die Gewerkschaft


Handel, Transport und Verkehr teilnahmen und anlässlich derer die mit der illegalen Beschäftigung
von Drittstaatenlenkern auftretenden Probleme ausführlich erörtert wurden.

Auch wurde in einem Schreiben von Frau Dipl. Ing. Dr. Forstinger an den Herrn Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit, Dr. Bartenstein, vom Mai 2001 auf die Problematik der illegalen Fahrer
ausführlich hingewiesen und darauf, dass diesbezüglich seitens der Arbeitsgemeinschaft
Internationaler Straßenverkehr Österreich (AISÖ) vor allem in das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit ressortierende Fragen aufgeworfen wurden. Im Februar 2002 erging bereits
kurz nach meinem Amtsantritt ein weiteres Schreiben in der Frage der illegalen Fahrer an Herrn
Bundesminister Dr. Bartenstein, in dem ich insbesondere auf die Luxemburger Problematik
eingegangen bin.

Nicht zuletzt möchte ich auf die vor kurzem auf EU-Ebene eingeführte Fahrerlizenz hinweisen, aus
der für die Kontrollorgane ersichtlich ist, dass der aus einem Drittstaat stammende Lenker eines
EU-Fahrzeuges in einem ordnungsgemäßen Beschäftigungsverhältnis steht. Diese Fahrerlizenz
tritt mit 1. 3. 2003 in Kraft. Seitens meines in dieser Angelegenheit auf EU-Ebene federführenden
Ressorts wurde die Einführung dieser Lizenz auf EU-Ebene immer massivst befürwortet und
maßgeblich die relevanten Vorschriften auf EU-Ebenen mitausgearbeitet.