3338/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.03.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die
an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und
Genossinnen,
Nr. 3354/J, wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Ich
verweise auf den in diesen Angelegenheiten zuständigen Bundesminister
für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft.
Frage 5:
Die Ausgliederung der Fleisch- und Schlachthofkontrollen aus dem Agrarressort eines Landes ist
Angelegenheit der Organisationshoheit bzw. der Geschäftseinteilung der Länder, auf die ich kei-
nen Einfluss habe.
Frage 6:
Die Veterinärgesetze werden in
mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen; in der mittelbaren
Bundesverwaltung
besteht Weisungszusammenhang, d.h. die Möglichkeit, dass der
zuständige
Bundesminister
dem Landeshauptmann eine Weisung erteilt.
Fragen 7 bis 11:
Die Fleischuntersuchungstierärzte
werden vom Schlachthofbesitzer weder angestellt noch ent-
lohnt.
Vielmehr werden die Fleischuntersuchungstierärzte vom Landeshauptmann
bestellt.
Sie sind daher als Organe der Behörde nicht vom
Betriebsinhaber abhängig. Neue Unvereinbar-
keitsbestimmungen im Fleischuntersuchungsgesetz führen zu einer weitem
Verbesserung. Diese
Unvereinbarkeitsbestimmungen sollen demnächst noch verschärft werden.
Fragen 12 bis 14:
Hierüber liegen mir keine verifizierbaren Informationen vor.
Frage 15:
Die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit wird die bisher getrennt von den Bundesan-
stalten für
Lebensmitteluntersuchung, den veterinärmedizinischen Bundesanstalten, den
Bundes-
staatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten und einigen
Anstalten aus dem
Landwirtschaftsbereich
getrennt besorgten Aktivitäten zusammenfassen; das ist im Interesse einer
umfassenden und gesamtheitlichen Lebensmittelkontrolle und einer Nutzung von
Synergieeffekten
gelegen. Die Agentur
wird im Rahmen der Vollziehung der Fleischuntersuchungsvorschriften die er-
forderlichen
laborgestutzten Untersuchungen, beispielsweise auf BSE und
Rückstände, durchführen.
Die Durchführung
der Schlachttier- und Fleischuntersuchung selbst wird nicht die Aufgabe der
Agentur sondern wie
bisher die der vom Landeshauptmann bestellten
Fleischuntersuchungstierärzte
sein.
Frage 16:
Für die zu
errichtende Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit sind
folgende finan-
zielle
Mittel vorgesehen:
1. Basiszuwendung
für das Finanzjahr 2002 in Höhe von € 33,0661 Mio. (Zeitraum VI -
XII/2002), in den Finanzjahren 2003 und 2004 € 56,6848 Mio.
jährlich, im Jahr 2005
€
55,9580 Mio., im Jahr 2006 € 55,2313 Mio., nach dem Jahr 2006 €
54,5046 Mio.
2. Bareinlage
von insgesamt € 14,5345 Mio. (inkl. Stammkapital von € l Mio.)
sowie nach
Maßgabe
der wirtschaftlichen Entwicklung bis 31.12.2004 eine weitere Bareinlage von
bis zu
€ 7,2673 Mio.).
3. Bauträgerfinanzierung: 2002 € 5,3778 Mio., 2003 € 5,3778 Mio., 2004 € 6,0246 Mio.
4. Zusätzlich
kann der Bund insbesondere aufgrund der Übertragung weiterer Aufgaben
einer
Erhöhung der Basiszuwendung unter der Voraussetzung vergüten, dass
dies trotz
wirtschaftlicher
sparsamer und zweckmäßiger Gebarung und wirtschaftlicher Führung
der Geschäfte und unter Bedachtnahme auf
Rationalisierungsmaßnahmen erforderlich
ist.
5. Im
Jahre 2004 ist die wirtschaftliche Entwicklung der Agentur zu
überprüfen, entspre-
chend dem
Prüfergebnis kann eine Kürzung oder Erhöhung der Basiszuwendung
erfol-
gen.
Fragen 17 und 18:
Das Fleischuntersuchungsgesetz wurde
dahingehend geändert, dass der Landeshauptmann Kontrol-
len durch
Amtstierärzte in den Betrieben im jeweils erforderlichen Maß
anzuordnen hat, die Mängel
festzustellen und deren
Abstellung zu veranlassen hat. Die angesprochene “Gneist-Studie" ist
mei-
nem Ressort nicht bekannt.
Frage 19:
Die 122 großen
Schlachthöfe wurden in diesen Jahren (1999-2001) vom
Fleischuntersuchungstier-
arzt an jedem Arbeitstag
kontrolliert, zusätzlich zumindest zweimal jährlich durch den
zuständigen
Amtstierarzt. Die rund
5.000 kleinen Schlachtbetriebe wurden im Jahre 1999 durch den Fleischun-
tersuchungstierarzt und den Amtstierarzt
20.130 mal (das ist ein Durchschnitt von vier Kontrollen
pro Jahr) und im Jahre 2000 33.562 mal (das
ist ein Durchschnitt von 6,7 Kontrollen pro Jahr) kon-
trolliert. Darüber hinausgehende Daten liegen nicht vor, ebenso noch nicht
die Zahlen des
Jahres 2001.
Frage 20:
Die Beanstandungen werden
vom Kontrollorgan dem Betriebe nachweislich mitgeteilt und je nach
Schwere eine Frist zu
dessen Behebung gesetzt. Eine zentrale Auswertung ist auf Grund der Daten-
flut nicht möglich.
Frage 21:
Die 122 großen
Schlachthöfe werden vom Fleischuntersuchungstierarzt an jedem Arbeitstag
kontrolliert.
Zusätzlich werden diese Betriebe nach einem Plan des Landeshauptmannes
nach den
jeweiligen Erfordernissen
vom Amtstierarzt kontrolliert. Die ca. 5.000 kleinen Schlachtbetriebe
werden nach einem Plan
des Landeshauptmannes nach den jeweiligen Erfordernissen vom
Fleischuntersuchungstierarzt
und vom Amtstierarzt kontrolliert.
Fragen 22 bis 25:
Die
Zuständigkeit im Agrarbereich liegt beim Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt
und Wasserwirtschaft. Im Bereich der Fleischuntersuchung und Schlachtung wurden
bereits
alle gesetzlichen Vorkehrungen getroffen, die es dem Landeshauptmann
ermöglichen
effizient
zu kontrollieren. Im übrigen verweise ich auf die Erhebungen, die derzeit
im Justiz-
bzw.
Finanzbereich im Gange sind.