3338/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.03.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und
Genossinnen, Nr. 3354/J, wie folgt:

Fragen 1 bis 4:

Ich verweise auf den in diesen Angelegenheiten zuständigen Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Frage 5:

Die Ausgliederung der Fleisch- und Schlachthofkontrollen aus dem Agrarressort eines Landes ist

Angelegenheit der Organisationshoheit bzw. der Geschäftseinteilung der Länder, auf die ich kei-


nen Einfluss habe.

Frage 6:

Die Veterinärgesetze werden in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen; in der mittelbaren
Bundesverwaltung besteht Weisungszusammenhang, d.h. die Möglichkeit, dass der zuständige
Bundesminister dem Landeshauptmann eine Weisung erteilt.

Fragen 7 bis 11:

Die Fleischuntersuchungstierärzte werden vom Schlachthofbesitzer weder angestellt noch ent-
lohnt. Vielmehr werden die Fleischuntersuchungstierärzte vom Landeshauptmann bestellt.


Sie sind daher als Organe der Behörde nicht vom Betriebsinhaber abhängig. Neue Unvereinbar-
keitsbestimmungen im Fleischuntersuchungsgesetz führen zu einer weitem Verbesserung. Diese
Unvereinbarkeitsbestimmungen sollen demnächst noch verschärft werden.

Fragen 12 bis 14:

Hierüber liegen mir keine verifizierbaren Informationen vor.

Frage 15:

Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wird die bisher getrennt von den Bundesan-
stalten für Lebensmitteluntersuchung, den veterinärmedizinischen Bundesanstalten, den Bundes-
staatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten und einigen Anstalten aus dem
Landwirtschaftsbereich getrennt besorgten Aktivitäten zusammenfassen; das ist im Interesse einer
umfassenden und gesamtheitlichen Lebensmittelkontrolle und einer Nutzung von Synergieeffekten
gelegen. Die Agentur wird im Rahmen der Vollziehung der Fleischuntersuchungsvorschriften die er-
forderlichen laborgestutzten Untersuchungen, beispielsweise auf BSE und Rückstände, durchführen.
Die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung selbst wird nicht die Aufgabe der
Agentur sondern wie bisher die der vom Landeshauptmann bestellten Fleischuntersuchungstierärzte
sein.

Frage 16:

Für die zu errichtende Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit sind folgende finan-
zielle Mittel vorgesehen:

1.           Basiszuwendung für das Finanzjahr 2002 in Höhe von € 33,0661 Mio. (Zeitraum VI -
XII/2002), in den Finanzjahren 2003 und 2004 € 56,6848 Mio. jährlich, im Jahr 2005
€ 55,9580 Mio., im Jahr 2006 € 55,2313 Mio., nach dem Jahr 2006 € 54,5046 Mio.

2.           Bareinlage von insgesamt € 14,5345 Mio. (inkl. Stammkapital von € l Mio.) sowie nach
Maßgabe der wirtschaftlichen Entwicklung bis 31.12.2004 eine weitere Bareinlage von
bis zu € 7,2673 Mio.).

3.           Bauträgerfinanzierung: 2002 € 5,3778 Mio., 2003 € 5,3778 Mio., 2004 € 6,0246 Mio.

4.                Zusätzlich kann der Bund insbesondere aufgrund der Übertragung weiterer Aufgaben
einer Erhöhung der Basiszuwendung unter der Voraussetzung vergüten, dass dies trotz
wirtschaftlicher sparsamer und zweckmäßiger Gebarung und wirtschaftlicher Führung


der Geschäfte und unter Bedachtnahme auf Rationalisierungsmaßnahmen erforderlich
ist.

5.                Im Jahre 2004 ist die wirtschaftliche Entwicklung der Agentur zu überprüfen, entspre-
chend dem Prüfergebnis kann eine Kürzung oder Erhöhung der Basiszuwendung erfol-
gen.

Fragen 17 und 18:

Das Fleischuntersuchungsgesetz wurde dahingehend geändert, dass der Landeshauptmann Kontrol-
len durch Amtstierärzte in den Betrieben im jeweils erforderlichen Maß anzuordnen hat, die Mängel
festzustellen und deren Abstellung zu veranlassen hat. Die angesprochene “Gneist-Studie" ist mei-
nem Ressort nicht bekannt.

Frage 19:

Die 122 großen Schlachthöfe wurden in diesen Jahren (1999-2001) vom Fleischuntersuchungstier-
arzt an jedem Arbeitstag kontrolliert, zusätzlich zumindest zweimal jährlich durch den zuständigen
Amtstierarzt. Die rund 5.000 kleinen Schlachtbetriebe wurden im Jahre 1999 durch den Fleischun-
tersuchungstierarzt und den Amtstierarzt 20.130 mal (das ist ein Durchschnitt von vier Kontrollen
pro Jahr) und im Jahre 2000 33.562 mal (das ist ein Durchschnitt von 6,7 Kontrollen pro Jahr) kon-
trolliert. Darüber hinausgehende Daten liegen nicht vor, ebenso noch nicht die Zahlen des
Jahres 2001.

Frage 20:

Die Beanstandungen werden vom Kontrollorgan dem Betriebe nachweislich mitgeteilt und je nach
Schwere eine Frist zu dessen Behebung gesetzt. Eine zentrale Auswertung ist auf Grund der Daten-
flut nicht möglich.

Frage 21:

Die 122 großen Schlachthöfe werden vom Fleischuntersuchungstierarzt an jedem Arbeitstag
kontrolliert. Zusätzlich werden diese Betriebe nach einem Plan des Landeshauptmannes nach den
jeweiligen Erfordernissen vom Amtstierarzt kontrolliert. Die ca. 5.000 kleinen Schlachtbetriebe
werden nach einem Plan des Landeshauptmannes nach den jeweiligen Erfordernissen vom
Fleischuntersuchungstierarzt und vom Amtstierarzt kontrolliert.


Fragen 22 bis 25:

Die Zuständigkeit im Agrarbereich liegt beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft. Im Bereich der Fleischuntersuchung und Schlachtung wurden
bereits alle gesetzlichen Vorkehrungen getroffen, die es dem Landeshauptmann ermöglichen
effizient zu kontrollieren. Im übrigen verweise ich auf die Erhebungen, die derzeit im Justiz-
bzw. Finanzbereich im Gange sind.