334/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 375/J betreffend B 115 -

Umfahrung Vordernberg, welche die Abgeordneten Dobnigg und Genossen am 24. Februar

2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Notwendigkeit ist mir bewusst, jedoch gibt es neben dem genannten Projekt noch andere

ebenfalls wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Nein.

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Die Prüfung des Detailprojektes steht vor dem Abschluss.

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 10 der Anfrage:

 

Alle Verfahren setzen zunächst das Vorliegen eines genehmigten Detailprojektes voraus.

Eingeleitet werden diese aber erst, wenn die Finanzierbarkeit der Baumaßnahme innerhalb

der nächsten zwei bis drei Jahre gegeben ist. Vom Ergebnis dieser Vorverfahren wird es

abhängen, ob ein Umweltverträglichkeitsprüfungs -  oder ein Bürgerbeteiligungsverfahren

erforderlich sein wird. Über die Verfahrensdauer können derzeit keine konkreten Angaben

gemacht werden, weil im Rahmen der noch dieses Jahr zu erwartenden Novellierung des

UVP - Gesetzes mit Verfahrensvereinfachungen und  - straffungen zu rechnen ist. Die

Trassenverordnung kann erst nach Abschluss der zuvor genannten Verfahren erlassen

werden. Die Bauzeit selbst wird rd. vier Jahre betragen.