3341/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2002
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3419/J betreffend
Euro (doppelte Preisauszeichnung, Umtausch von Münzgeld und
Einführung von 1
bzw. 2 Büro-Banknoten), welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
Freundinnen
und Freunde am 14. Februar 2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Der Wunsch nach einer Verlängerung der Pflicht zur
doppelten Währungsangabe
wurde bereits Anfang Februar 2002 ua. seitens der Bundesarbeitskammer
geäußert,
weswegen die Euro-Preiskommission am 14. Februar 2002 diese Frage unter den
Aspekten der Gewöhnung der Verbraucher an den Euro und der
Preisstabilität aus-
führlich diskutiert hat. Neben den ständigen Sachverständigen in
der Euro-Preis-
kommission wurden auch die Betreuer des von der Oesterreichischen Nationalbank
in Auftrag gegebenen Forschungsprojektes “Eurowertverständnis -
Einstellungen,
Wissen und Erwartungen", Univ. Prof. Dr. Bretschneider und Dr.
Meier-Pesti, als
Sachverständige
hinzugezogen.
Die
Umstellung vom Schilling auf die gemeinsame europäische Währung Euro
ist in
Österreich schnell und problemlos vor sich gegangen. Ein Inflationsschub
ist trotz
wiederholter Befürchtungen bislang nicht eingetreten.
Die Euro-Preiskommission war sich einig, dass die doppelte
Währungsangabe die
Umstellung auf den Euro wesentlich erleichtert hat. Aus lernpsychologischer
Sicht
wurde allerdings bemerkt, dass gerade die Verlängerung der verpflichtenden
dop-
pelten Währungsangabe die Gefahr eines negativen Umstellungseffektes
bergen
könnte, nämlich insofern, als die Ausbildung eines Wertgefühls
für den Euro verzö-
gert wird, zumal der Schilling weiterhin die Bezugseinheit bleiben würde.
Dem stellte
der Vertreter der Bundesarbeitskammer gegenüber, dass in einer sozial
orientierten
Gesellschaft den
Problemgruppen alle mögliche didaktischen Hilfen anzubieten
wären.
Nach eingehender Diskussion hat sich die
Euro-Preiskommission schließlich im
Hinblick auf die Ziele des Euro-Währungsangabengesetzes gegen eine
Verlänge-
rung der Pflicht zur doppelten Währungsangabe über den 28. Februar
2002 hinaus
ausgesprochen.
Die Euro-Preiskommission war sich aber ebenso bewusst, dass
die Fortführung der
doppelten Währungsangabe für bestimmte Bevölkerungsgruppen den
Abschied vom
Schilling erleichtert und die Gefahr, dass mit der Umstellung der Preise auf
aus-
schließlich Euro-Preise Preiserhöhungen einhergehen, verringert.
Die Wirtschaft wurde daher von mir und der
Euro-Preiskommission nachdrücklich
aufgerufen, die Angabe der Geldbeträge in Schilling und in Euro auch nach
dem
Ende der Verpflichtung freiwillig fortzuführen, wie dies bereits
zahlreiche Unter-
nehmen angekündigt
haben.
Um
auch der Befürchtung, die Euroumstellung könnte insbesondere nach
Wegfall
der doppelten
Währungsangabe zu Preiserhöhungen genützt werden, entgegen-
zutreten, habe ich mich
überdies dafür eingesetzt, dass bereits bestehende Preis-
beobachtungsinstrumente weiterhin - zumindest bis Sommer 2002 - zum Einsatz
kommen.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Laut Auskunft der Oesterreichischen Nationalbank (bzw. It.
Geschäftsbericht 2000
der OeNB) wird bis Ende März 2002 jedwedes
EU-Fremdwährungs-Münzgeld durch
die OeNB in Euro umgetauscht, ab April 2002 jedoch nur mehr Valuten. Dies ist
durch ein EZB-Abkommen geregelt (Art. 52 der Statuten des Europäischen
Systems
von Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB)
verpflichtet die
nationalen Zentralbanken, den Umtausch von Euro in das jeweilige, nationale ge-
setzliche Zahlungsmittel gebührenfrei zur Parität des unwiderruflich
festgelegten Um-
rechnungskurses für die Allgemeinheit zu ermöglichen). Die
ausländischen Münzen
können jederzeit bei den jeweiligen Nationalbanken umgetauscht werden.
Durch
diese Regelung wird die
richtige Darstellung des gesamten Banknoten- und Münz-
umlaufs des Eurosystems in
der konsolidierten ESZB-Bilanz sichergestellt.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Frau Staatssekretärin Rossmann hat am
Binnenmarkt-Ministerrat am 1. März 2002
den Wunsch Österreichs deponiert, 2-Euro-Banknoten einzuführen. Die
OeNB weist
jedoch darauf hin, dass es vor 2006 zu keiner Neuauflage von Euro-Banknoten
kommen
wird.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Die Zuständigkeit
für etwaige diesbezügliche Initiativen im ECOFIN-Rat liegt beim
Bundesminister für
Finanzen, die im ESZB-Rat beim Gouverneur der OeNB.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Diesbezüglich darf ich
auf die gem. § 19 Abs. 5 Euro-Währungsangabengesetz
(EWAG) bestehende Berichtspflicht der Euro-Preiskommission an den Nationalrat
bzw.
die oben erwähnten Zuständigkeiten des Bundesministers für
Finanzen und
des Gouverneurs der OeNB hinweisen. Der erste und zweite Bericht der
Euro-Preis-
kommission wurden bereits an den Nationalrat übermittelt.