3341/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.04.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3419/J betreffend
Euro (doppelte Preisauszeichnung, Umtausch von Münzgeld und Einführung von 1
bzw. 2 Büro-Banknoten), welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen
und Freunde am 14. Februar 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:


Der Wunsch nach einer Verlängerung der Pflicht zur doppelten Währungsangabe
wurde bereits Anfang Februar 2002 ua. seitens der Bundesarbeitskammer geäußert,
weswegen die Euro-Preiskommission am 14. Februar 2002 diese Frage unter den
Aspekten der Gewöhnung der Verbraucher an den Euro und der Preisstabilität aus-
führlich diskutiert hat. Neben den ständigen Sachverständigen in der Euro-Preis-
kommission wurden auch die Betreuer des von der Oesterreichischen Nationalbank
in Auftrag gegebenen Forschungsprojektes “Eurowertverständnis - Einstellungen,
Wissen und Erwartungen", Univ. Prof. Dr. Bretschneider und Dr. Meier-Pesti, als
Sachverständige hinzugezogen.

Die Umstellung vom Schilling auf die gemeinsame europäische Währung Euro ist in
Österreich schnell und problemlos vor sich gegangen. Ein Inflationsschub ist trotz
wiederholter Befürchtungen bislang nicht eingetreten.


Die Euro-Preiskommission war sich einig, dass die doppelte Währungsangabe die
Umstellung auf den Euro wesentlich erleichtert hat. Aus lernpsychologischer Sicht
wurde allerdings bemerkt, dass gerade die Verlängerung der verpflichtenden dop-
pelten Währungsangabe die Gefahr eines negativen Umstellungseffektes bergen
könnte, nämlich insofern, als die Ausbildung eines Wertgefühls für den Euro verzö-
gert wird, zumal der Schilling weiterhin die Bezugseinheit bleiben würde. Dem stellte
der Vertreter der Bundesarbeitskammer gegenüber, dass in einer sozial orientierten
Gesellschaft den Problemgruppen alle mögliche didaktischen Hilfen anzubieten
wären.

Nach eingehender Diskussion hat sich die Euro-Preiskommission schließlich im
Hinblick auf die Ziele des Euro-Währungsangabengesetzes gegen eine Verlänge-
rung der Pflicht zur doppelten Währungsangabe über den 28. Februar 2002 hinaus
ausgesprochen.

Die Euro-Preiskommission war sich aber ebenso bewusst, dass die Fortführung der
doppelten Währungsangabe für bestimmte Bevölkerungsgruppen den Abschied vom
Schilling erleichtert und die Gefahr, dass mit der Umstellung der Preise auf aus-
schließlich Euro-Preise Preiserhöhungen einhergehen, verringert.

Die Wirtschaft wurde daher von mir und der Euro-Preiskommission nachdrücklich
aufgerufen, die Angabe der Geldbeträge in Schilling und in Euro auch nach dem
Ende der Verpflichtung freiwillig fortzuführen, wie dies bereits zahlreiche Unter-
nehmen angekündigt haben.

Um auch der Befürchtung, die Euroumstellung könnte insbesondere nach Wegfall
der doppelten Währungsangabe zu Preiserhöhungen genützt werden, entgegen-
zutreten, habe ich mich überdies dafür eingesetzt, dass bereits bestehende Preis-
beobachtungsinstrumente weiterhin - zumindest bis Sommer 2002 - zum Einsatz
kommen.


Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

Laut Auskunft der Oesterreichischen Nationalbank (bzw. It. Geschäftsbericht 2000
der OeNB) wird bis Ende März 2002 jedwedes EU-Fremdwährungs-Münzgeld durch
die OeNB in Euro umgetauscht, ab April 2002 jedoch nur mehr Valuten. Dies ist
durch ein EZB-Abkommen geregelt (Art. 52 der Statuten des Europäischen Systems
von Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) verpflichtet die
nationalen Zentralbanken, den Umtausch von Euro in das jeweilige, nationale ge-
setzliche Zahlungsmittel gebührenfrei zur Parität des unwiderruflich festgelegten Um-
rechnungskurses für die Allgemeinheit zu ermöglichen). Die ausländischen Münzen
können jederzeit bei den jeweiligen Nationalbanken umgetauscht werden. Durch
diese Regelung wird die richtige Darstellung des gesamten Banknoten- und Münz-
umlaufs des Eurosystems in der konsolidierten ESZB-Bilanz sichergestellt.

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

Frau Staatssekretärin Rossmann hat am Binnenmarkt-Ministerrat am 1. März 2002
den Wunsch Österreichs deponiert, 2-Euro-Banknoten einzuführen. Die OeNB weist
jedoch darauf hin, dass es vor 2006 zu keiner Neuauflage von Euro-Banknoten
kommen wird.

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

Die Zuständigkeit für etwaige diesbezügliche Initiativen im ECOFIN-Rat liegt beim
Bundesminister für Finanzen, die im ESZB-Rat beim Gouverneur der OeNB.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Diesbezüglich darf ich auf die gem. § 19 Abs. 5 Euro-Währungsangabengesetz
(EWAG) bestehende Berichtspflicht der Euro-Preiskommission an den Nationalrat


bzw. die oben erwähnten Zuständigkeiten des Bundesministers für Finanzen und
des Gouverneurs der OeNB hinweisen. Der erste und zweite Bericht der Euro-Preis-
kommission wurden bereits an den Nationalrat übermittelt.