3347/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.04.2002

Bundesminister für Inneres

Die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben an mich am 14.02.2002
unter der Nr. 3426/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die “barrie-
refreie Gestaltung der Webangebote" gestellt.


Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Inneres betreibt die Webangebote <www.bmi.gv.at>,
<www.polizei.gv.at> und <www.gendarmerie.gv.at> .

Zu Frage 2:

Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Webinhalte und Online Dienste allen
Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von physischen oder technischen Behinderungen zu-
gänglich zu machen. Um diesem Anliegen gerecht zu werden, arbeitet auch das Bundesmi-
nisterium für Inneres bereits seit dem Jahr 2001 an der Umsetzung des Mindeststandards der
WAI-Leitlinien auf Priorität 1 Stufe.

Der Internet-Content des Innenressorts, der Bundespolizei und -gendarmerie
(<www.bmi.gv.at> , <www.polizei.gv.at> und <www.gendarmerie.gv.at>) entspricht weitest-
gehend den Zugänglichkeitsrichtlinien (mindestens Priority 1) des W3C für barrierefreie
Webinhalte. Es darf jedoch darauf hingewiesen werden, dass im Zuge der Redesign-Phase
bereits ein sog. "state-of-the-art"-Layout entworfen wurde, die diesbezügliche Umsetzung
bereits in Arbeit ist und nach Maßgabe der beim internen ITDienstleister vorhandenen Res-
sourcen voraussichtlich bis Jahresende 2002 abgeschlossen wird.

Zu Frage 3:

Für das Jahr 2002 ist im wesentlichen die Anpassung des bisherigen Webangebotes an die
derzeitigen grafisch und technisch üblichen Rahmenbedingungen (=Redesign) geplant. Intern
wird laufend ein besonderes Augenmerk auf eine Überarbeitung und Modifizierung der ange-
botenen Inhalte durch die entsprechenden internen Redaktionsteams gelegt.


Zu Frage 4:

Es wird entsprechend den technischen Gegebenheiten danach getrachtet, dass nach Abschluss
der Redesign-Phase alle Webangebote des Ressorts die Voraussetzungen der Zugänglichkeits-
richtlinien für barrierefreie Webinhalte 1.0 erfüllen.

Zu Frage 5:

Die barrierefreie Gestaltung der Webinhalte war in allen Webprojekten integrativer Bestand-
teil. Eine explizite monetäre Bewertung dieser Aufwendungen ist nicht möglich, da die Be-
rücksichtigung der Zugänglichkeitsrichtlinien für barrierefreie Webinhalte als Realisierungs-
grundsatz in die Projekte eingeflossen ist, jedoch aus Aufwandssicht nicht gesondert ausge-
wertet wurde.

Zu Frage 6:

Im Zuge der Redesign-Phase finden die Richtlinien, wie von mir bereits in den Fragen 2 und
3 ausgeführt, weitestgehend Berücksichtigung.

Zu Frage 7:

Das Webangebot soll unter Berücksichtigung der Richtlinien ausgebaut und erweitert werden
(Realisierung von e-Government-Funktionalitäten).

Zu Frage 8:

Es wurde ein internes Redaktionssystems, bestehend aus mehreren lokalen und einem zentra-
len Redaktionsteam, zur Gewährleistung der Aktualität der angebotenen Inhalte etabliert.
Desweiteren wurde auch eine Feedback-Schiene in das Internet-Angebot integriert, um Anre-
gungen der Internet-Community entsprechend entgegennehmen zu können. Das Ergebnis der
genannten Bemühungen ist nach meiner Auffassung ein speziell auf die österreichischen Ver-
hältnisse zugeschnittenes, breit gefächertes und verständlich formuliertes Informationsange-
bot über das Innenressort als Sicherheits-Dienstleister.

Zu Frage 9:

Soweit dies nach Maßgabe der geforderten Funktionalität möglich ist geschieht dies.