3347/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.04.2002
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde haben an mich am 14.02.2002
unter der Nr. 3426/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die
“barrie-
refreie
Gestaltung der Webangebote" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für Inneres
betreibt die Webangebote <www.bmi.gv.at>,
<www.polizei.gv.at>
und <www.gendarmerie.gv.at> .
Zu Frage 2:
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen,
Webinhalte und Online Dienste allen
Bürgerinnen und Bürgern,
unabhängig von physischen oder technischen Behinderungen zu-
gänglich zu machen. Um diesem
Anliegen gerecht zu werden, arbeitet auch das Bundesmi-
nisterium für Inneres bereits
seit dem Jahr 2001 an der Umsetzung des Mindeststandards der
WAI-Leitlinien auf Priorität 1 Stufe.
Der Internet-Content des
Innenressorts, der Bundespolizei und -gendarmerie
(<www.bmi.gv.at>
, <www.polizei.gv.at> und <www.gendarmerie.gv.at>) entspricht
weitest-
gehend den
Zugänglichkeitsrichtlinien (mindestens Priority 1) des W3C für
barrierefreie
Webinhalte. Es darf jedoch darauf
hingewiesen werden, dass im Zuge der Redesign-Phase
bereits ein sog.
"state-of-the-art"-Layout entworfen wurde, die diesbezügliche
Umsetzung
bereits in Arbeit ist und nach
Maßgabe der beim internen ITDienstleister vorhandenen Res-
sourcen voraussichtlich bis
Jahresende 2002 abgeschlossen wird.
Zu Frage 3:
Für das Jahr 2002 ist im wesentlichen die Anpassung
des bisherigen Webangebotes an die
derzeitigen
grafisch und technisch üblichen Rahmenbedingungen (=Redesign) geplant.
Intern
wird laufend ein besonderes Augenmerk auf eine Überarbeitung und
Modifizierung der ange-
botenen
Inhalte durch die entsprechenden internen Redaktionsteams gelegt.
Zu Frage 4:
Es wird entsprechend den technischen
Gegebenheiten danach getrachtet, dass nach Abschluss
der Redesign-Phase alle Webangebote des Ressorts die Voraussetzungen der
Zugänglichkeits-
richtlinien
für barrierefreie Webinhalte 1.0 erfüllen.
Zu Frage 5:
Die barrierefreie Gestaltung der
Webinhalte war in allen Webprojekten integrativer Bestand-
teil.
Eine explizite monetäre Bewertung dieser Aufwendungen ist nicht
möglich, da die Be-
rücksichtigung
der Zugänglichkeitsrichtlinien für barrierefreie Webinhalte als
Realisierungs-
grundsatz
in die Projekte eingeflossen ist, jedoch aus Aufwandssicht nicht gesondert
ausge-
wertet
wurde.
Zu Frage 6:
Im Zuge der Redesign-Phase finden die
Richtlinien, wie von mir bereits in den Fragen 2 und
3
ausgeführt, weitestgehend Berücksichtigung.
Zu Frage 7:
Das Webangebot soll unter
Berücksichtigung der Richtlinien ausgebaut und erweitert werden
(Realisierung von e-Government-Funktionalitäten).
Zu Frage 8:
Es wurde ein internes Redaktionssystems, bestehend aus
mehreren lokalen und einem zentra-
len Redaktionsteam, zur
Gewährleistung der Aktualität der angebotenen Inhalte etabliert.
Desweiteren wurde auch eine
Feedback-Schiene in das Internet-Angebot integriert, um Anre-
gungen der Internet-Community
entsprechend entgegennehmen zu können. Das Ergebnis der
genannten Bemühungen ist nach meiner Auffassung ein speziell auf die
österreichischen Ver-
hältnisse zugeschnittenes, breit
gefächertes und verständlich formuliertes Informationsange-
bot über das Innenressort als
Sicherheits-Dienstleister.
Zu Frage 9:
Soweit dies nach Maßgabe der geforderten Funktionalität möglich ist geschieht dies.