3350/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.04.2002

BM für Inneres

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde ha-
ben an mich unter der ZI. 3413/J-NR/2002 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Sicherheitscheck des Betriebssystems Microsoft Windows XP" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:


Zu Frage 1:

Seit 1996 wird im BMI im Rahmen des BAKS (Büroautomations- und Kommunikationssys-
tem) ein Betriebssystem der Fa. Microsoft (NT 4.0) eingesetzt.

Dieses System hat nun das Ende seines Lifecycles erreicht. Aus diesem Grund wurde für das
Nachfolgesystem eine Analyse durchgeführt, die Möglichkeiten einer deutlichen Reduktion
der TCO (Total Costs of Ownership) ergab. Auf Basis der Ergebnisse dieser Analyse, zu der
übrigens Analysewerkzeuge der in der EDV-Branche als Referenz anerkannten Fa. Gartner-
Group dienten, erging der Auftrag zur Entwicklung eines ressortweiten Nachfolgesystems für
das derzeitige BAKS 3. Die Entwicklung dieses neuen Systems, das intern den Arbeitstitel
BAKS 4 trägt, ist bereits weit gediehen. Insgesamt wird dieses System auf rund 15.500 PC-
Arbeitsplätzen des Ressorts zum Einsatz kommen. Abgesehen von den Entwicklungsarbeits-
plätzen wird MS-Windows XP derzeit nur sporadisch zur Evaluierung anderer Einsatzberei-
che als BAKS 4 eingesetzt.

Zu Frage 2:

Das bisher auf den rund 15.500 BAKS-Arbeitsplätzen eingesetzte Betriebssystem ist MS
Windows NT 4.0. Im Rahmen des BAKS-Projektes wurden seit 1990 bereits SCO Unix Rel.
V und seit 1996 MS Windows NT 3.5 eingesetzt.

Zu Frage 3:

Das MS-REJ (Rapid Economic Justification) Vorgangsmodell inklusive des TCO-Analysten
der Fa. Gärtner Group wurden methodisch für die Ermittlung der zu erwartenden Vorteils
angewandt. Die zu erwartenden Vorteile liegen in den deutlich verbesserten Möglichkeiten


der Systemadministration und dem Benutzersupport, einem ressortweit einheitlichen System
zur Rechteverwaltung (Active Directory), bei einem sehr moderaten Schulungsbedarf durch
die Fortführung der bisherigen Betriebssystemfamilie.

Zu Frage 4:

Die Lizenzkosten für den Umstieg vom Betriebssystem Windows NT 4.0. (welches seit sie-
ben Jahren im Einsatz ist) betragen ca. 14,3 Mio. €. Damit sind die Lizenzrechte für ca.
16.000 Workstations und 2.100 Server, sowie für ein beliebiges Versions-Upgrade der einge-
setzten MS-Produkte bis inkl. 2004 abgedeckt.

Bis zum Einsatz der bundesweiten Kostenrechnung unter SAP können die Personalkosten für
die Systemadministration für die ca. 34.000 Bedienstete des BM für Inneres nicht seriös an-
gegeben werden. Eine mit Hilfe eines Analysetools der Gärtner Group durchgeführten TCO-
Studie zum Umstieg von Windows NT 4.0 auf Win2k (bzw. XP) hat allerdings einen ROI
zwischen 2,3 und maximal knapp 4 Jahren ergeben. Dies ist auf jeden Fall ein kürzerer Zeit-
raum, als die Nutzung von Windows XP im Ressort vorgesehen ist.

Zu Frage 5:

Insbesondere das BMI ist an höchsten Sicherheitsstandards interessiert, dennoch bestehen in
diesem Zusammenhang keine erhöhten Sicherheitsbedenken, da von einem Betriebssystem
für das BAKS unabhängige Sicherheitsstrukturen für sämtliche Netzwerkverbindungen erfor-
derlich sind. Diese Strukturen regeln neben den Zugriffen von außen auch sämtliche Zugriffe
und Übermittlungen aus dem Ressort nach außen. Prinzipiell bleibt das BAKS abgesehen von
Kommunikationsdiensten und die Möglichkeit des Internetzugriffs über die erwähnten Si-
cherheitsstrukturen in sich geschlossen.

Zu Frage 6:

Diese Frage ist durch das BMI nicht zu beantworten, da das Betriebssystem aus tausenden
einzelnen Modulen mit unterschiedlich komplexen Codes besteht. Eine entsprechende Aus-
wertung im Hinblick auf die Beantwortung der Fragestellung wäre mit unverhältnismäßig
hohem Verwaltungsaufwand verbunden.

Zu Frage 7:

Für das BMI ist die Verfügbarkeit des Codes für den Anlassfall entscheidend. In Abwägung
der Verhältnismäßigkeit kann so dieser Code im Rahmen von Ermittlungen durchaus auch
unter Einbindung externer Sachverständiger einen Beitrag liefern.

Zu Frage 8:

Durch das BMI ist dies nicht möglich.
Zu Frage 9:

Selbstverständlich können derartige Probleme technisch, aber auch vertraglich nicht ausge-
schlossen werden.


Zu Frage 10:

Derzeit haben 3 Bedienstete des BMIs auf den Quellcode Zugriff. Dieser Code steht nebenbei
nicht auf einem Datenträger zur Verfügung, sondern über das Internet, wobei der Zugriff über
eine Chipkarte und einem persönlichen PIN geschützt ist.

Zu Frage 11:

Nein.

Zu Frage 12:

Die Bediensteten, die die Möglichkeit des Zugriffs auf den Quellcode der Fa. Microsoft ha-
ben, sind bereits seit Jahren in der Betriebssystementwicklung des BAKS befasst.

Zu Frage 13:

Es entstehen keinerlei zusätzliche Kosten.
Zu Frage 14:

Durch das BMI ist keine Prüfung sicherheitsrelevanter Probleme des Betriebssystems vorge-
sehen. Für die operationalen Systeme im BMI besteht ein Supportvertrag mit der Fa. Micro-
soft (Premier Support Vertrag).

Zu Frage 15:

Durch das BMI ist keine Sicherheitsüberprüfung des Betriebssystems ohne konkreten ge-
richtlichen Auftrag vorgesehen. In einem solchen Fall würde jedenfalls die Einbindung ge-
richtlich beeideter Sachverständiger erforderlich.

Zu Frage 16:

Das BMI erwartet sich keine Verbesserung der Sicherheit der eingesetzten IT-Systeme. Im
übrigen verweise ich auf die Frage 3.

Zu Frage 17:

Selbstverständlich wird die Entwicklung der sogenannten Open Source Betriebssysteme akri-
bisch beobachtet. Im Rahmen der IT-Koordination des Bundes wurde eine Arbeitsgruppe un-
ter Beteiligung des BMIs eingerichtet, deren momentane Empfehlung keine Verwendung
dieser Betriebssysteme auf Arbeitsplatzrechnern vorsieht, sondern nur einige funktionale Ser-
verfunktionen für diese Betriebssysteme in Betracht zieht.

Zu Frage 18:

Seitens des Bundesministeriums für Inneres konnten bisher keine Verbesserungen der Soft-
ware gemacht werden. Dies scheint auch zukünftig als sehr unwahrscheinlich, da durch das
Ressort andere Aufgabenstellungen zu erledigen sind. Somit stehen keine Kapazitäten, die für
eine “Entwicklungshilfe" in Frage kämen, zur Verfügung.