336/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Gaßner, Wimmer, Sophie

Bauer, Mag. Ulli Sima, Schwemlein und Kollegen vom 9.Februar 2000, Nr. 343/J, betreffend

konkrete Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Im Rahmen der Sparte Qualitätsverbesserung und Produktionsalternativen in der Tierhaltung

der Sonderrichtlinie zur Förderung von Sach -  und Personalaufwand in der Landwirtschaft

können Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten heimischen

Nutztierrassen oder  - linien im Rahmen eines Generhaltungsprogrammes gefördert werden.

1999 wurden schwerpunktmäßig folgende Aktivitäten gefördert:

 

-  Durchführung von Blutgruppenanalysen und Erstellung von Anpaarungsvorschlägen

    nach dem Heterozygotieprogramm von Prof. Schleger bei vier Rinderrassen;

 

-  Anwendung des Populationsplanungsprogrammes OPTIMATE auf die Rasse Waldschaf;

 

-  Züchterische Maßnahmen bei der Rinderrasse Murbodner;

 

-  Maßnahmen zur Erhaltung der Scheckenfärbung beim Noriker.

Zu Frage 2:

 

Im Jahre 1999 wurden für diese Maßnahmen S 262.000,-- an Bundesmitteln und rund

S 175.000,-- an Landesmitteln ausgegeben.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Die Sicherung gefährdeter Rassen ist alleine auf einzelbetrieblicher Ebene nicht möglich. Um

eine kontinuierliche, fachlich fundierte Rassenentwicklung zu gewährleisten, haben sich die

Betriebe zu Zuchtorganisationen zusammengeschlossen. Die gegenständliche Fördermaß -

nahme ist daher nicht an Einzelbetriebe gerichtet, sondern an Organisationen, die Ge -

nerhaltungsprogramme durchführen oder unterstützen. Bäuerliche Betriebe sind nur indirekt

Nutznießer, sie erhalten jedoch für die Haltung und Aufzucht gefährdeter Tierrassen Förde -

rungen im Rahmen des ÖPUL . Ergänzend darf ich daher auf die Beantwortung der schriftli -

chen parlamentarischen Anfrage Nr. 344/J betreffend ÖPUL 2000 verweisen.