336/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Gaßner, Wimmer, Sophie
Bauer, Mag. Ulli Sima, Schwemlein und Kollegen vom 9.Februar 2000, Nr. 343/J, betreffend
konkrete Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der Sparte Qualitätsverbesserung und Produktionsalternativen in der Tierhaltung
der Sonderrichtlinie zur Förderung von Sach - und Personalaufwand in der Landwirtschaft
können Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten heimischen
Nutztierrassen oder - linien im Rahmen eines Generhaltungsprogrammes gefördert werden.
1999 wurden schwerpunktmäßig folgende Aktivitäten gefördert:
- Durchführung von Blutgruppenanalysen und Erstellung von Anpaarungsvorschlägen
nach dem Heterozygotieprogramm von Prof. Schleger bei vier Rinderrassen;
- Anwendung des Populationsplanungsprogrammes OPTIMATE auf die Rasse Waldschaf;
- Züchterische Maßnahmen bei der Rinderrasse Murbodner;
- Maßnahmen zur Erhaltung der Scheckenfärbung
beim Noriker.
Zu Frage 2:
Im Jahre 1999 wurden für diese Maßnahmen S 262.000,-- an Bundesmitteln und rund
S 175.000,-- an Landesmitteln ausgegeben.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Sicherung gefährdeter Rassen ist alleine auf einzelbetrieblicher Ebene nicht möglich. Um
eine kontinuierliche, fachlich fundierte Rassenentwicklung zu gewährleisten, haben sich die
Betriebe zu Zuchtorganisationen zusammengeschlossen. Die gegenständliche Fördermaß -
nahme ist daher nicht an Einzelbetriebe gerichtet, sondern an Organisationen, die Ge -
nerhaltungsprogramme durchführen oder unterstützen. Bäuerliche Betriebe sind nur indirekt
Nutznießer, sie erhalten jedoch für die Haltung und Aufzucht gefährdeter Tierrassen Förde -
rungen im Rahmen des ÖPUL . Ergänzend darf ich daher auf die Beantwortung der schriftli -
chen parlamentarischen Anfrage Nr. 344/J betreffend ÖPUL 2000 verweisen.