3365/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.04.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen
haben am 14. Februar 2002 unter der ZI. 3436/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Irak-Reise des Kärntner Landeshauptmannes
Haider gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Die gegenständlichen Fragen wurden bereits wiederholt und ausführlich im
Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrates, im Rat für Fragen der
österreichischen Integrations- und Außenpolitik sowie im Plenum von Bundesrat und
Nationalrat besprochen. Ich verweise auf meine diesbezüglichen Ausführungen.

Zu Frage 1:

Aus Berichten über Medienmeldung am 11. Februar 2002, während eines Fluges von
Wien nach Istanbul.

Zu Frage 2:

Ja.

Zu Frage 3:

Keine.

Zu Frage 4:

Nein.

Zu Frage 5:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.

Zu Frage 6:

Allfällige Parallelinitiativen müssten vorher mit der Bundesregierung abgesprochen
werden.

Zu Frage 7:

Nein.


Zu Frage 8:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 9:

Ein derartiger Empfang hängt von zahlreichen Umständen ab, ist aber nach der
internationalen Staatenpraxis nicht ausgeschlossen.

Zu Frage 10:

Ich habe bereits am 13. Februar 2002 - als ich mich anlässlich der Eröffnung des
Kulturforums noch in Paris aufhielt - gegenüber der APA erklärt, dass ich die Irak-
Reise des Kärntner Landeshauptmanns für “klar entbehrlich und nicht hilfreich", ja für
“kontraproduktiv" halte.

Zu Frage 11:

Ja.

Zu Frage 12:

Zum Zeitpunkt der Äußerung gegenüber der APA war die Tatsache von Gesprächen
mit der irakischen Führung nicht bekannt; sie konnten daher auch nicht begrüßt
werden. Es gab keinen Vermittlungsauftrag der Bundesregierung oder des
Außenministeriums.

Zu Frage 13:

Ja.

Zu Frage 14:

Österreich tritt - wie unsere EU-Partner - für eine Aufrechterhaltung der UN-
Sanktionen gegen das Regime von Saddam Hussein ein, solange die völkerrechtlich
verbindlichen Forderungen der Vereinten Nationen nach einer Wiederaufnahme der
Waffeninspektionen nicht erfüllt werden. Durch seine Weigerung, mit den VN bei der
Verifizierung, dass der Irak keine Massenvernichtungsmittel produziert oder lagert, zu
kooperieren, hat sich das irakische Regime außerhalb der Staatengemeinschaft
gestellt und ist damit für die Sanktionen verantwortlich.

Zu Frage 15:

Nein.

Zu Frage 16:

Die österreichische Haltung gegenüber dem Irak entspricht der Haltung unserer EU-
Partner.

Zu Fragen 17 bis 19:

Gute Dienste auch von Privatpersonen sind in der internationalen
Diplomatengeschichte immer wieder herangezogen worden. Die österreichische
Außenpolitik hat aber weder im Anlassfall der parlamentarischen Anfrage davon
Gebrauch gemacht noch entsprechende Planungen für künftige Missionen.