337/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Gaßner, Wimmer, Sophie

Bauer, Mag. Ulli Sima, Schwemlein und Kollegen vom 9. Februar 2000, Nr. 344/J, betreffend

ÖPUL 2000, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Bereits im Rahmen des ÖPUL - 95 wurde die Maßnahme Haltung und Aufzucht gefährdeter

Tierrassen angeboten:

Landwirtschaftlichen Betrieben, die den allgemeinen Richtlinienanforderungen des ÖPUL

entsprechen, wird für die Haltung fortpflanzungsfähiger Tiere vom Aussterben bedrohter

Rassen eine Halteprämie gewährt. Die Tierzahl kann im Laufe der Programmperiode stei -

gen, es muss jedoch mindestens die gemeldete Tierzahl erreicht werden. Die Tiere müssen

in ein Register oder Herdebuch eingetragen sein und Belegungen dürfen nur mit Vatertieren

der selben Rasse erfolgen.

 

Die Prämienhöhe gemäß ÖPUL - 95 und ÖPUL - 98 beträgt pro Jahr:

 

 

S 2.000,--   je Kuh, Zuchtstier, Stute, Zuchthengst,

S    300,--   je Mutterschaf, Widder, Mutterziege, Bock.

Der Prämienzuschlag bei besonders gefährdeten Rassen und speziellen Bedingungen (bis -

her tatsächlich nur für Rinder) beträgt S 2.000,-- je Kuh oder Zuchtstier.

 

Bisher wurden jährlich Prämien in Höhe von ca. S 22 bis 23 Mio. ausbezahlt.

 

Im Programmentwurf für das ÖPUL - 2000 wurden gegenüber dem ÖPUL - 95 bzw. dem hin -

sichtlich seltener Tierrassen unveränderten ÖPUL - 98 folgende Anpassungen vorgenommen:

 

-   Die Rassenliste wurde überarbeitet und ergänzt, sodass nunmehr für insgesamt 33 ge -

    fährdete Nutztierrassen eine Förderung möglich ist.

 

-   Erstmals konnten auch zwei Schweinerassen (Mangaliza und Turopolje) berücksichtigt

    werden. Die Fördermaßnahme war seitens der Europäischen Kommission ursprünglich

    nur für Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen vorgesehen.

 

-   Es gibt nur für jene Rassen aus der Rassenliste eine Förderung, bei welchen eine ver -

    antwortliche Zuchtorganisation ein österreichweit einheitliches Generhaltungsprogramm

    koordiniert und durchführt. Die Bewertung dieser Programme und somit die Entscheidung

    über die tatsächliche Förderung für die Halter einer bestimmten Rasse trifft das Bundes -

    ministerium für Land -  und Forstwirtschaft nach Befassung der ÖNGENE (Österreichische

    Nationalvereinigung für Genreserven). Dieser gehören unter anderem Vertreter der Uni -

    versität für Bodenkultur und der Veterinärmedizinischen Universität Wien, die Landes -

    landwirtschaftskammern (ausser Bgld., Wien) und der Verein zur Erhaltung gefährdeter

    Haustierrassen an.

 

-  Für besonders gefährdete Rassen gibt es einen Prämienzuschlag dann, wenn aufwendi -

    ge Programme durchgeführt werden, um Inzuchtsteigerungen möglichst gering zu halten.

 

- Die Prämien für die Haltung männlicher Tiere werden verdreifacht. Es soll damit dem

   Umstand entgegengewirkt werden, dass die Inzucht umso stärker steigt, je geringer die

   Anzahl der männlichen Tiere im aktiven Zuchteinsatz ist.

 

- Vorgesehene Prämienhöhe ÖPUL - 2000 pro Jahr:

 

S 2.000,--   je Kuh, Stute

S 6.000,--   je Zuchtstier, Zuchthengst

S    300,--   je Mutterschaf, Mutterziege

S    900,--   je Widder, Bock

S    600,--   je Muttersau

S 1.800,--   je Zuchteber

 

Prämienzuschlag bei besonders gefährdeten Rassen:

 

S 2.000,--   je Kuh, Zuchtstier, Stute, Zuchthengst

S    300,--   je Mutterschaf, Widder, Mutterziege, Bock

S    600,--   je Muttersau, Zuchteber

 

Zu Frage 2:

 

Die Rassenliste laut Programmentwurf für das ÖPUL 2000 ist der Beilage A zu entnehmen.

Diese abschließende Liste gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kom -

mission sowie der Genehmigung jeweils rassenspezifischer Generhaltungsprogramme durch

das Bundesministerium für Land -  und Forstwirtschaft.

 

Zu Frage 3:

 

Das ÖPUL - 2000 ist Bestandteil des österreichischen Programmes für die Entwicklung des

ländlichen Raumes. Österreich hat als erster Mitgliedstaat das Programm bereits im Herbst

1999 der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung ist noch

abzuwarten. Aufgrund notwendiger Verwaltungsabläufe und insbesondere einer angemes -

senen Vorlaufzeit, um die Landwirte über die letztlich genehmigte Fassung zu informieren, ist

mit dem Inkrafttreten mit Beginn des Jahres 2001 zu rechnen.

 

Zu Frage 4:

 

Die erwähnte fachliche Beurteilung und später begleitende Kontrolle der Generhal -

tungsprogramme bringt einen gewissen Mehraufwand im Bundesministerium für Land -  und

Forstwirtschaft mit sich, stellt aber andererseits die Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit der

Fördermaßnahme sicher.

Der Verwaltungs -  und Kontrollaufwand der AMA ist in erster Linie an die Zahl der an der

Maßnahme teilnehmenden Betriebe gebunden. Trotz Aufnahme neuer - von der Bestandes -

größe her jedoch kleiner - Rassen wird sich die Anzahl der Betriebe gegenüber den vorheri -

gen Programmen jedoch nur geringfügig erhöhen.

Rassenliste

Maßnahme „Haltung und Aufzucht gefährdeter Tierrassen“

 

Tierart

 Originalrasse

Rind

 Ennstaler Bergschecken*)

Jochberger Hummeln*)

Kärntner Blondvieh*)

Murbodner*)

Tux - Zillertaler *)

Ungarisches Steppenrind *)

Waldviertler Blondvieh *)

Pustertaler Sprintzen *)

Pferd

 Alt - Österreichische Huzulen *)

Alt – Österreichisches Warmblut*)

Lipizzaner*)

Österreichischer Noriker

Shagya Araber*)

Schaf

 Braunes Bergschaf *)

 

Kärntner Brillenschaf*)

 

Krainer Steinschaf*)

 

Tiroler Steinschaf

 

Montafoner Steinschaf*)

 

Original Steinschaf*)

 

Waldschaf *)

 

Zackelschaf*)

Ziege

 Gemsfarbige Gebirgsziege

 

Pinzgauer Ziege*)

 

Bündner Strahlenziege*)

 

Tauernschecken*)

 

Steirische Scheckenziege*)

 

Toggenburgerziege

Schwein

 Mangaliza*)

 

Turopolje *)

 

 

 

 

*) Prämienzuschlag möglich