3374/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.04.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3336/J-NR/2002 betreffend Kunsthistorisches
Museum, die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen am
30. Jänner 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. bis 3.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat durch Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.1999 die im Jahresabschluss offen gelegten Forderungen bis auf die in
der Eröffnungsbilanz unter dem Titel "Sozialkapital" verbuchte Forderung anerkannt. Eine
Forderung in Höhe von rund € 146.000,-- wurde bereits bezahlt, der Restbetrag betrifft die
Abgeltung der zum 1.1.1999 bestehenden und unter Bundesverantwortung erworbenen
Anwartschaften auf Abfertigungen und Pensionen. Auf Grund der Langfristigkeit der Forderung
wurde eine Wertberichtigung vorgenommen.

Ad 4.:

Sonstige Forderungen an den Bund:

Die sonstigen Forderungen betreffen im Wesentlichen die offene Abrechnung aus den zwischen

dem Bund und dem Kunsthistorischen Museum im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit getroffenen

Vereinbarungen betreffend die Sonderausstellung "Bilder aus dem Wüstensand", die im Auftrage

des Bundes organisiert und abgewickelt worden ist.