3374/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.04.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3336/J-NR/2002 betreffend Kunsthistorisches
Museum,
die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen am
30.
Jänner 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur hat durch Feststellung des
Jahresabschlusses
zum 31.12.1999 die im Jahresabschluss offen gelegten Forderungen bis auf die in
der
Eröffnungsbilanz unter dem Titel "Sozialkapital" verbuchte
Forderung anerkannt. Eine
Forderung in Höhe von
rund € 146.000,-- wurde bereits bezahlt, der Restbetrag betrifft die
Abgeltung der zum 1.1.1999 bestehenden und
unter Bundesverantwortung erworbenen
Anwartschaften auf Abfertigungen und Pensionen. Auf Grund der
Langfristigkeit der Forderung
wurde eine Wertberichtigung vorgenommen.
Ad 4.:
Sonstige Forderungen an den Bund:
Die sonstigen Forderungen betreffen im Wesentlichen die offene Abrechnung aus den zwischen
dem Bund und dem Kunsthistorischen Museum im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit getroffenen
Vereinbarungen betreffend die Sonderausstellung "Bilder aus dem Wüstensand", die im Auftrage
des Bundes organisiert und abgewickelt worden ist.