3375/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.04.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3396/J-NR/2002 betreffend zwei Jahre blau-schwarze
Verschwendung, die die
Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen am
13. Februar 2002 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Einleitend möchte ich festhalten, dass die vorliegende
Anfrage mit ingesamt 105 Fragepunkten
nicht nur das übliche Ausmaß bei
weitem sprengt, sondern überdies eine Vielzahl der Fragen bereits
in der Vergangenheit gestellt und schon beantwortet wurden. Ohne das
Interpellationsrecht des
Nationalrates in Frage stellen zu wollen
sei aber betont, dass die Beantwortung nur dieser einen
Anfrage einen Verwaltungsaufwand nach
sich zieht, der wohl in keinem Zusammenhang mit der -
auch von der Opposition immer wieder geforderten - Verwaltungsvereinfachung
oder -einsparung
stehen kann. Da diese Anfrage aber nur eine von vielen ähnlichen
umfangreichen Anfragen ist,
verweise ich zunächst auf die in den
letzten beiden Jahren wortgleichen an mich gestellten Anfra-
gen und deren Beantwortung,
insbesondere 1390, 1608, 1854, 1911, 1914, 2313, 2335, 2393, 2403
und 2405 des Nationalrates und die
dazu ergangenen Antworten.
Ad 1. und 2.:
Zunächst wird auf die Anfragebeantwortungen zu
2335/J-NR/2001 verwiesen. Folgende Be-
dienstete des Ministerbüros stehen zum
Zeitpunkt der Anfragestellung in einem öffentlich-recht-
lichen Dienstverhältnis
(Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979):
1. Sektionschef Dr. Peter MAHRINGER
2. Abteilungsleiter Mag. Oliver HENHAPEL
3. Amtsdirektor Karl HAVLICEK
Folgende Bedienstete des Ministerbüros stehen zum
Zeitpunkt der Anfragestellung in einem privat-
rechtlichen
Dienstverhältnis zum Bund (Vertragsbedienstetengesetz 1948):
1. Dr. Reinhold HOHENGARTNER
2. Günther SIMONITSCH
3. Mag. Mirjam RINDERER
4. Ronald ZECHA
Bedienstete
des Ministerbüros mit Arbeitsleihverträgen:
1. Mag.
Elisabeth ALTRICHTER
Ein Arbeitsleihvertrag wurde mit 30.
Juni 2001 beendet, wobei keine in der Frage 2 angeführten
Kosten
anfielen.
Ad 3.:
Die Ermittlung des Gehaltsanspruches erfolgt bei den zu
Frage l angeführten Personen gemäß den
Bestimmungen
des Gehaltsgesetzes 1956 bzw. Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Ermittlung des
Vorrückungsstichtages).
Bei den Arbeitsleihverträgen werden die von den Bediensteten im bisheri-
gen
Dienstverhältnis erreichten Gehaltsansprüche übernommen
(Refundierung). Der Gehalts-
anspruch
des Büroleiters und Leiters der Zentralsektion ergibt sich
ausschließlich aus der Richt-
verwendung
die gemäß Anlage l zum Beamten-Dienstrechtsgesetz für die
Leitung der Sektion vor-
gesehen
ist. Der Gehaltsanspruch der übrigen Bundesbediensteten des
Ministerbüros beträgt im
jährlichen
Durchschnitt in Summe rund € 335.000,--. Zum Refundierungsaufwand
für den Arbeits-
leihvertrag
kann aufgrund der Tatsache, dass es sich nur um eine einzelne Person handelt,
aus
datenschutzrechtlichen
Gründen nicht Stellung genommen werden.
Ad 4.:
Von den unter Punkt l genannten Personen erhalten Mag.
Rinderer, Dr. Hohengartner und Günther
Simonitsch
kein Überstundenpauschale. Bei den Bediensteten ADir. Havlicek und Ronald
Zecha
werden
die Überstunden im Einzelfall geleistet und ausbezahlt. Bei
Arbeitsleihverträgen sind mit
den
vereinbarten Entgelten auch alle Mehrleistungen abgegolten.
Ad 5.:
Bei den Bediensteten Mag. Rinderer, Dr. Hohengartner,
Günther Simonitsch und Ronald Zecha
wurde im Dienstvertrag die Anwendung der
Bestimmungen des § 66 Vertragsbedienstetengesetz
1948 (Ausbildungsphase) für die
Dauer der Verwendung im Ministerbüro ausgeschlossen. Dadurch
erübrigt sich die Vereinbarung
eines erhöhten Sonderentgeltes.
Ad 6 und 7.:
Hierzu wird auf die Beantwortung zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2335/J-NR/2001
verwiesen.
Ad 8.:
Seitens des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden keine Förderungen
an die Unternehmungen, die
als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem
Ressort stehen oder standen, vergeben.
Ad 9.:
Sektionschef Dr Peter Mahringer ist als Büroleiter
zugleich Leiter der Zentralsektion des Bundes-
ministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Mag. Henhapel ist neben seiner
Referenten-
tätigkeit im
Ministerbüro zugleich Leiter der Abteilung III/A/7 (früher III/D/14).
Beide Leiter-
funktionen werden in vollem Umfange
ausgeübt.
Ad 10. und 11.:
Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 4.
Ad 12.:
Die in Beantwortung der Frage 1 und 2 aufgelisteten
Mitarbeiter haben ab 4. Februar 2000 Beloh-
nungen
in der Höhe zwischen S 103.000,- (ca. 7.485 €) und S 15.000,- (ca.
1.090 €) erhalten. Der
Gesamtbetrag
der Belohnungen für den genannten Personenkreis beträgt ab 2. April
2000
S
388.800,-(ca. 28.255 €).
Ad 13.:
Sektionschef
Dr. Peter Mahringer ist Mitglied des Stiftungsrates der Österreichischen
Ludwig-
Stiftung sowie Versicherungsvertreter aus der Gruppe der Dienstgeber für
die Kontrollver-
sammlung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Außer
Abgeltung allfälliger Reise-
spesen und Auszahlung von Sitzungsgeldern (BVA) erhält der Genannte keine
finanzielle Ver-
gütung. Darüber hinaus werden von keinem/r Mitarbeiter/in des
Ministerbüros Nebentätigkeiten
oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen
ausgeübt.
Ad 14. bis 20.:
Seit
dem 4. Februar 2000 bis zum Einlangen der Anfrage (15. Februar 2002) wurde im
Bundes-
ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kein Sektionsleiter
bestellt. Hinsichtlich der Mit-
glieder der Begutachtungskommission werden
neben den bestehenden Kommissionen gemäß § 7
Abs. l Z. l Ausschreibungsgesetz 1989 für die Bestellung von
Sektionsleitern Kommissionen für
den Einzelfall, bestehend aus vier Mitgliedern, eingerichtet, wobei die zwei
Mitglieder die seitens
der Ressortleitung bestellt werden in der
Regel höhere leitende Beamte der Zentralleitung sind. Die
beiden anderen Kommissionsmitglieder
werden seitens der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und
des zuständigen
Zentralausschusses nominiert und entsandt.
Ad 21. und 22.:
Folgende Bedienstete des BMBWK-Zentralleitung, die weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter im
Ministerbüro sind, üben entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus:
NAME
|
BETRAG
|
ZEITRAUM
|
MR DDr. Claus WALTER
|
€ 792,2
|
2000
|
MR Helmut MENZEL
|
€ 436,1
|
2001
|
OR Dr. Nikolaus DOUDA
|
€ 436,1
|
2001
|
OR Dr. Eva GAISBAUER
|
€ 436,1
|
2001
|
MR Dr. Walter ROSENBERGER
|
€ 1.380,8
|
2000
|
MR Dr. Sepp REDL
|
€ 330,5
|
7-12 2000
|
MR Dr. Stephan NAGLER
|
€ 1.380,8
|
2000
|
MR Dr. Martin SCHREINER
|
€ 726,8
|
1999/2000
|
Ad 23.:
Von den derzeit dem Ressort
angehörenden Mitarbeitern im Bereich der Zentralleitung leisteten im
Jahre 2001 23 Mitarbeiter/innen mehr als 240 Überstunden. Die in diesem
Jahr geleistete Gesamt-
überstundenzahl
dieses Personenkreises beträgt 8081,55 Überstunden.
Ad 24.:
1. Dr. Christian RUHS, Oberrat
Verwendung an der Ständigen Vertretung
Österreichs bei der Europäischen Union in Brüssel
(dienstzugeteilt dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) für den
Bereich
Bildung.
2. Mag. Eleonora SCHMID, Oberrätin
Entsendung als nationale Expertin an das Zentrum zur
Förderung der Berufsbildung
(CEDEFOP)
in Thessaloniki (über die Auslandszulage hinaus werden auf Grund von
EU-Vorschriften
50 % des Gehaltes von CEDEFOP bezahlt).
3. Mag. Jörg TAGGER, Vertragsbediensteter
Verwaltungsbeamter an der
Rechtsabteilung DG.V.E.TJI der Europäischen Union in Brüssel
(Karenzurlaub
gemäß § 29b VBG 1948).
4. DDr. Franz PICHLER, Ministerialrat
Verwendung an der Ständigen Vertretung
Österreichs bei der Europäischen Union in Brüssel
(dienstzugeteilt dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) für den
Bereich
Wissenschaft.
5. Mag. Holger HELLER, Vertragsbediensteter
Entsendung als nationaler Experte an
die Europäische Kommission/Generaldirektion XXII. in
Brüssel
(Fortzahlung der Inlandsbezüge, keine weiteren Kosten, da
Verzichtserklärung gemäß
§ 39a Abs. 5 BDG in
Verbindung mit § 6b VBG auf alle aus Anlass der Entsendung nach
§ 21 Gehaltsgesetz und nach der
Reisegebührenvorschrift gebührenden Leistungen vorliegt).
6. Dr. Andrea SCHMÖLZER, Beamtin
Entsendung als nationale Expertin zur EU-Kommission in
Brüssel, Generaldirektion Forschung,
Bereich
Sozioökonomie (Fortzahlung der Inlandsbezüge, keine weiteren Kosten
auf Grund der
abgegebenen
Verzichtserklärung).
7. Dr. Arnold KOPECZEK, Oberrat
Entsendung als nationaler Experte zum General
Sekretariat des Rates der Europäischen Union,
Generaldirektion C in Brüssel (Fortzahlung der Inlandsbezüge sowie
Bemessung der Auslands-
zulage
gemäß § 21 Gehaltsgesetz 1956).
8. Dr. Irene GABRIEL, Oberrätin
Entsendung als nationale Expertin zur Europäischen
Kommission, Generaldirektion XII,
Wissenschaft,
Forschung und Entwicklung (Fortzahlung der Inlandsbezüge, keine weiteren
Kosten
auf Grund der abgegebenen Verzichtserklärung).
Ad 25. und 26.:
Außerhalb des Ministerbüros wird als
Geschäftsführer der Arbeitsgruppe Strukturfonds-Ziel 3 (ISF)
Mag. Martin Winder als Bediensteter der Arbeiterkammer Vorarlberg mit
Arbeitsleihvertrag
beschäftigt. Zum Refundierungsaufwand für den Arbeitsleihvertrag kann
aufgrund der Tatsache,
dass es sich nur um eine einzelne Person handelt, aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht
Stellung genommen werden.
Ad 27. und 28.:
Seit
dem 4. Februar 2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage wurden in der
Zentralleitung
22 Bedienstete (8 männlich, 14
weiblich) und bei den nachgeordneten Dienststellen 139 Bedienstete
(54 männlich, 85 weiblich) in ein öffentlich-rechtliches
Dienstverhältnis übernommen und definitiv
gestellt. Diese Pragmatisierungen wurden auf Grund der Erfüllung der
Ernennungserfordernisse
gemäß den Bestimmungen des
Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Vorliegens eines beson-
deren Leistungskalküls und der Befürwortung der Dienstvorgesetzten
vorgenommen.
Ad 29.:
Zum Zeitpunkt der Anfragestellung waren im Bereich der Zentralleitung 639 Bedienstete
(322 männlich, 317 weiblich) und bei den
nachgeordneten Dienststellen 26.146 (13.506 männlich,
12.640 weiblich) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Ad 30.:
Zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage waren keine
Beamte an ausgegliederte Unter-
nehmen im Bereich des Ressorts
dienstzugeteilt.
Zu den Anfragen im Bereich Infrastruktur wird der
Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass
aufgrund der Fragestellung "ad Infrastruktur des Ministeriums", die
Angaben jeweils ohne den
Bereich der Schulen und Universitäten zu verstehen sind, die in einer
solchen Beantwortung aus
verwaltungsökonomischen Gründen
auch nicht dargestellt werden könnten.
Ad31.:
Im Büro der Frau Bundesministerin und in den
Büros des Kabinetts wurden keine wesentlichen
Umbauten
vorgenommen, es wurden lediglich Empfehlungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes
für
Verbesserungsmaßnahmen im Beleuchtungsbereich umgesetzt.
Ad 32.:
Es sind Kosten in Höhe von € 11.627,65 entstanden.
Ad 33.:
Für die Kanzleistelle des Ministerbüros wurden
6 Büroarbeitsplätze neu angeschafft. Dies war not-
wendig,
da die Kanzleistelle in anderen Räumlichkeiten unterzubringen waren. Die
Möbel waren
ca. 25
Jahre alt und konnten in den neuen Räumlichkeiten nicht sinnvoll
weiterverwendet werden.
Ad 34.:
Es sind Kosten in Höhe von € 1.925,83. pro Arbeitsplatz wobei darin auch die Erneuerung bzw.
Erweiterung der Registratureinrichtung enthalten ist.
Ad 35.:
Es wurden für die Frau
Bundesministerin und Ihre Mitarbeiter/innen 11 Stück Handys neu ange-
schafft.
Im EDV-Bereich wurden 18 Personalcomputer ausgetauscht und ein l Bereichsserver
ange-
schafft.
Ad 36.:
Die Kosten für Handybeschaffung betrugen € l .742,69.
Anschaffungskosten im EDV-Bereich: € 103.873,69.
Ad 37.:
Windows NT 4.0, Windows 95/98, Testlauf Windows 2000 / XP
Novell NetWare 4.x
UNIX-Systeme: Sun Solaris 8.0, Linux SUSE 6.2, Compaq True64, IBM OS/390 auslaufend
Ad 38.:
Es werden 1100
EDV-Arbeitsplätze von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts
ver-
wendet.
Ad 39.:
LCI Interconnect
T-Systems
ACP (All Computer Products)
Data Systems Austria
Artaker
Ad 40.:
Gesamt € 389,79 pro Arbeitsplatz
Ad 41.:
MS - Office und Derivate, LinkWorks, Oracle, Excalibur RetrievalWare, MS-Exchange
Ad 42.:
Es entstehen Durchschnittskosten von rund € 130,81 pro Monat.
Ad 43. und 44.:
BRZ GesmbH
SCIO
Compaq
T-System
Artaker
Hersteller-Upgrades (Microsoft, Oracle)
Insgesamt betrugen die Kosten € 1.567.540,--, wobei darin auch die Kosten für den gesamten nach-
geordneten Bereich einschließlich der Schulverwaltung vor Ort enthalten sind, ebenso wie die
Abrechnungen und Verrechnungen des gesamten Bereiches der Lehrerinnen und Lehrer, somit für
einen Bereich von rund 45.000 Bediensteten.
Ad 45. und 46.:
Im Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Zentralleitung sind für die
EDV-
Betreuung
32 Planstellen vorgesehen, die sich wie folgt aufgliedern:
A/VIII 3
A2/7 1
A2/4 1
A2/3 1
A3/3 1
A3/2 1
A3/GL 1
VBv1/1 1
VB I/b 1
ADV 2 9
ADV 3 8
ADV 4 3
ADV 5
1
32
Die
geschätzten Gesamtkosten für diesen Personenkreis pro Budgetjahr
belaufen sich auf ca.
€
1,427.000,-.
Ad 47.:
Es werden keine Ansätze als Sachaufwand veranschlagt um damit Personalkosten abzudecken.
Ad 48.:
Nein.
Ad 49.:
Keine, da die laufende redaktionelle Wartung der Homepage durch Mitarbeiter der Abteilung
Öffentlichkeitsarbeit erfolgt.
Ad 50.:
Aufgrund der Zusammenführung des
ehemaligen BMUK mit dem ehemaligen BMWF erfolgte eine
Neugestaltung
der Homepage, für Design und Programmierung, inbesondere für die
erforderlichen
Anpassungen
der darin enthaltenen umfangreichen Datenbanken, betrugen die Kosten €
145.345,67.
Ad 51. und 52.:
Die neue gestaltete Homepage des bm:bwk ist seit 17.12.2001 online, für das Jahr 2001 stehen
daher keine Auswertungen zur Verfügung.
Ad 53.:
Online-Anträge
und Downloadmöglichkeit von Formularen und Publikationen; Direktkontakt
mittels
E-Mail, Übersichten und Orientierungshilfen über das
österreichische Bildungssystem mit
Links,
Informationen zu aktuellen Themen, beispielsweise Gesetzestexte im
Begutachtungsver-
fahren,
Rechtsinformationen zum Schul- und Studienrecht, aktuelle Stellenausschreibungen,
um nur
einige
Bespiele zu nennen.
Ad 54.:
Mit 2.5.2002 wird das neue
“Bildungsportal" eröffnet, das es auch ermöglichen wird,
die Zugriffs-
zahlen zu erfassen. Eine rückwirkende Erfassung dieser Zahlen aus dem
“alten" System ist nicht
möglich.
Ad 55.:
Betreuung der Lebenssituation “Schuleintritt", “Studium" und “Beihilfen". Unterstützung des
HELP-Teams bei speziellen Sachfragen zum Bereich Bildung und Wissenschaft.
Ad 56.:
Daten- und Informationsaustausch mit den Dienststellen, sowie jene, die über IKT-Boards laufen.
Ad 57.:
Im Bildungsressort gibt es den ELAK, er wird im Rahmen der Erstellung des bundeseinheitlichen
EDV-Systems an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Ad 58.:
Für die Erstellung waren ca. € 581.382,67 (ATS 8 Mio.) nötig.
Ad 59. und 63.:
Die
Einsparung von Planstellen kann nur gesamteinheitlich im Zusammenhang mit der
Struktur-
reform gesehen werden. Die Verwendung elektronischer Medien und einheitlicher
EDV-Systeme
beschleunigt die Arbeitsabläufe, führt jedoch nicht zum Wegfall
inhaltlicher Aufgaben, eine Zuord-
nung für eine Zahl an Planstellen kann
daher in dieser Form nicht vorgenommen werden.
Ad 60.:
Aktive
Teilnahme an den diversen Fachgremien zur Spezifikation von
Standardschnittstellen und
Erarbeitung von Empfehlungen für die neuen Technologien. Außerdem
verweise ich auf die
Beantwortungen des BMöLS
(2399/J-NR/2001) und des BMFin. (2394/J-NR/2001).
Ad 61.:
Das Bildungsressort hat schon bisher EDV-Systeme zu günstigen Konditionen betreiben können. Es
ist erst von weiteren Verhandlungen abhängig, wie sich die Kostensituation entwickeln wird.
Ad 62.:
Die Beschaffung erfolgt durch die Bundesbeschaffungs GesmbH.
Ad 64.:
Im
Zuge der Bundesbeschaffungs GmbH. (Ausschreibung im Mai 2001) wurde bei der
Firma Ford
ein Ford Transit Vario Bus 300 K 2,0 Diesel (74 kW) Kosten € 19.561,28
(ATS 269.169,12) inkl.
Klimaanlage und Satz M+S Reifen auf Felgen
für Postzwecke angeschafft.
Ad 65.:
Im Laufe der
Umstrukturierungsmaßnahmen der letzten Jahre konnten bereits mehrere
Objekte in
welchen
dislozierte Organisationseinheiten untergebracht waren, aufgelassen werden. Es
werden
derzeit
keine weiteren Anmietungen geplant.
Ad 66. bis 75.:
Die entsprechende Aufstellung befindet sich in der Beilage 1.
Ad 76. bis 88.:
Da
der Begriff “Veranstaltung" äußerst umfangreich ist,
werden - in Ergänzung zu der wort-
gleichen Anfrage vom April des Vorjahres - wieder jene Veranstaltungen
angeführt bei welchen
seitens des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur Einladungen an ausländische
Teilnehmer ausgesprochen wurden. Die Teilnehmer waren jeweils Experten
der eingeladenen
Staaten sowie die zuständigen Beamten
des Bildungsressorts. Was den in den Fragen 79, 83 und 87
angesprochenen Zeitaufwand betrifft, sind die Fragen nicht beantwortbar,
da der Zeitaufwand
einzelner Personen für einzelne
Tätigkeiten nicht gesondert erfasst werden kann.
Internationale Veranstaltungen auf Einladung der Task Force
Education and Youth
(Stabilitätspakt für
Südosteuropa) 2001
8. Mai Arbeitsgruppe Systementwicklung , Wien
12. Juli Treffen der Task Force Mitglieder, Arbeitsgruppenkoordinatoren und
Repräsentanten des Stabilitätspaktbüros, Brüssel
27.
September Sectorial
Donors' Meeting, Brüssel
7.
Oktober Arbeitsgruppe
Jugend, Sofia (Bulgarien)
23. November Task
Force - Technical Committee, Wien
15./l6.
Dezember Erweiterte Arbeitsgruppe Geschichte
Sarajevo (BiH)
Veranstaltungen mit europäischen Teilnehmer/innen im Zeitraum Mai bis Dezember 2001:
“Workshop: Evaluation in School
Development": Wien, 15.-17. November 2001;
25 Teilnehmer/innen
aus 14 europäischen Ländern; Kosten für das Ressort: ca. €
7.500,-
Ad 89.:
Das BMBWK hat am Gesamtprojekt Impuls 01, durchgeführt von Arthur Andersen, teilgenommen.
Ad 90.. 91. 95 und 96:
Der Vertrag wurde durch das Bundesministerium für Finanzen abgeschlossen und bezahlt, es wird
zur Beantwortung auf die Antwort des Bundesministeriums für Finanzen verwiesen.
Ad 92.:
Verwaltungsreform ist ein laufender Prozess, der allerdings immer wieder neuer Impulse bedarf.
Durch dieses ressortübergreifende Projekt war es möglich, in einem bundesinternen Benchmarking
Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Durch Arthur Andersen wurde unter anderem vorgeschlagen, bei den zentralen Supportfunktionen
durch Clusterbildung eine Ergebnisverbesserung zu erzielen.
Ad 93.:
Die Umsetzung der Reformmaßnahmen ist im Wesentlichen mit Ende des Kalenderjahres zu
erwarten.
Ad 94.:
Es ist eine Ergänzung des Projektes Impuls 01 für den Bereich Informationsmanagement, Schule-
Landesschulrat-Ministerium, sowie eine Unterstützung für die Reorganisation des Kanzleiwesens
vorgesehen.
Ad 97. bis 101.:
Es wurden an die genannten Firmen keine weiteren Aufträge erteilt.
Ad 102.:
Außer
den Veränderungen, die sich bei der Durchführung des
Bundesministeriengesetzes 2000
ergaben, wurden in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur im gefragten Zeitraum durch Umorganisation l Sektion und 4 Gruppen
aufgelöst. Die
Planstelleneinsparung bis Ende Februar 2002
betrug insgesamt 17 Planstellen. Eine konkrete Zahl
von Planstellen, die bis Ende der
Legislaturperiode noch eingespart werden, kann nicht genannt
werden, da die Zahl der durch
Pensionierungen freiwerdenden Planstellen nicht vorhersehbar ist.
Ad 103.:
Die
Bürgerinnen und Bürger haben Recht auf Information über die
Tätigkeiten staatlicher
Behörden, daher werden gelegentlich
Einschaltungen in den verschiedenen Medien zu einzelnen
Sachthemen getätigt, was insbesondere bei Einführungphasen von
Veränderungen bei welcher
bestimmte Personenkreise betroffen sind,
erforderlich ist.
Es wurden im genannten Zeitraum keine Aufträge für Werbekampagnen vergeben.
Ad 104.:
Für Repräsentationsausgaben waren in den Jahren 2000 und 2001 jeweils ATS 400.000,--
vorgesehen, für das Jahr 2002 sind € 29.000,— veranschlagt.
Ad 105.:
Die entsprechende Aufstellung befindet sich in der Beilage l.