3375/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.04.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3396/J-NR/2002 betreffend zwei Jahre blau-schwarze
Verschwendung, die die Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen am
13. Februar 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Einleitend möchte ich festhalten, dass die vorliegende Anfrage mit ingesamt 105 Fragepunkten
nicht nur das übliche Ausmaß bei weitem sprengt, sondern überdies eine Vielzahl der Fragen bereits
in der Vergangenheit gestellt und schon beantwortet wurden. Ohne das Interpellationsrecht des
Nationalrates in Frage stellen zu wollen sei aber betont, dass die Beantwortung nur dieser einen
Anfrage einen Verwaltungsaufwand nach sich zieht, der wohl in keinem Zusammenhang mit der -
auch von der Opposition immer wieder geforderten - Verwaltungsvereinfachung oder -einsparung
stehen kann. Da diese Anfrage aber nur eine von vielen ähnlichen umfangreichen Anfragen ist,
verweise ich zunächst auf die in den letzten beiden Jahren wortgleichen an mich gestellten Anfra-
gen und deren Beantwortung, insbesondere 1390, 1608, 1854, 1911, 1914, 2313, 2335, 2393, 2403
und 2405 des Nationalrates und die dazu ergangenen Antworten.

Ad 1. und 2.:

Zunächst wird auf die Anfragebeantwortungen zu 2335/J-NR/2001 verwiesen. Folgende Be-
dienstete des Ministerbüros stehen zum Zeitpunkt der Anfragestellung in einem öffentlich-recht-
lichen Dienstverhältnis (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979):

1. Sektionschef Dr. Peter MAHRINGER

2. Abteilungsleiter Mag. Oliver HENHAPEL

3. Amtsdirektor Karl HAVLICEK


Folgende Bedienstete des Ministerbüros stehen zum Zeitpunkt der Anfragestellung in einem privat-
rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Vertragsbedienstetengesetz 1948):

1. Dr. Reinhold HOHENGARTNER

2. Günther SIMONITSCH

3. Mag. Mirjam RINDERER

4. Ronald ZECHA

Bedienstete des Ministerbüros mit Arbeitsleihverträgen:
1. Mag. Elisabeth ALTRICHTER

Ein Arbeitsleihvertrag wurde mit 30. Juni 2001 beendet, wobei keine in der Frage 2 angeführten
Kosten anfielen.

Ad 3.:

Die Ermittlung des Gehaltsanspruches erfolgt bei den zu Frage l angeführten Personen gemäß den
Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956 bzw. Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Ermittlung des
Vorrückungsstichtages). Bei den Arbeitsleihverträgen werden die von den Bediensteten im bisheri-
gen Dienstverhältnis erreichten Gehaltsansprüche übernommen (Refundierung). Der Gehalts-
anspruch des Büroleiters und Leiters der Zentralsektion ergibt sich ausschließlich aus der Richt-
verwendung die gemäß Anlage l zum Beamten-Dienstrechtsgesetz für die Leitung der Sektion vor-
gesehen ist. Der Gehaltsanspruch der übrigen Bundesbediensteten des Ministerbüros beträgt im
jährlichen Durchschnitt in Summe rund € 335.000,--. Zum Refundierungsaufwand für den Arbeits-
leihvertrag kann aufgrund der Tatsache, dass es sich nur um eine einzelne Person handelt, aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht Stellung genommen werden.

Ad 4.:

Von den unter Punkt l genannten Personen erhalten Mag. Rinderer, Dr. Hohengartner und Günther
Simonitsch kein Überstundenpauschale. Bei den Bediensteten ADir. Havlicek und Ronald Zecha
werden die Überstunden im Einzelfall geleistet und ausbezahlt. Bei Arbeitsleihverträgen sind mit
den vereinbarten Entgelten auch alle Mehrleistungen abgegolten.


Ad 5.:

Bei den Bediensteten Mag. Rinderer, Dr. Hohengartner, Günther Simonitsch und Ronald Zecha
wurde im Dienstvertrag die Anwendung der Bestimmungen des § 66 Vertragsbedienstetengesetz
1948 (Ausbildungsphase) für die Dauer der Verwendung im Ministerbüro ausgeschlossen. Dadurch
erübrigt sich die Vereinbarung eines erhöhten Sonderentgeltes.

Ad 6 und 7.:

Hierzu wird auf die Beantwortung zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2335/J-NR/2001

verwiesen.

Ad 8.:

Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden keine Förderungen
an die Unternehmungen, die als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem
Ressort stehen oder standen, vergeben.

Ad 9.:

Sektionschef Dr Peter Mahringer ist als Büroleiter zugleich Leiter der Zentralsektion des Bundes-
ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Mag. Henhapel ist neben seiner Referenten-
tätigkeit im Ministerbüro zugleich Leiter der Abteilung III/A/7 (früher III/D/14). Beide Leiter-
funktionen werden in vollem Umfange ausgeübt.

Ad 10. und 11.:

Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 4.

Ad 12.:

Die in Beantwortung der Frage 1 und 2 aufgelisteten Mitarbeiter haben ab 4. Februar 2000 Beloh-
nungen in der Höhe zwischen S 103.000,- (ca. 7.485 €) und S 15.000,- (ca. 1.090 €) erhalten. Der
Gesamtbetrag der Belohnungen für den genannten Personenkreis beträgt ab 2. April 2000
S 388.800,-(ca. 28.255 €).


Ad 13.:

Sektionschef Dr. Peter Mahringer ist Mitglied des Stiftungsrates der Österreichischen Ludwig-
Stiftung sowie Versicherungsvertreter aus der Gruppe der Dienstgeber für die Kontrollver-
sammlung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Außer Abgeltung allfälliger Reise-
spesen und Auszahlung von Sitzungsgeldern (BVA) erhält der Genannte keine finanzielle Ver-
gütung. Darüber hinaus werden von keinem/r Mitarbeiter/in des Ministerbüros Nebentätigkeiten
oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen ausgeübt.

Ad 14. bis 20.:

Seit dem 4. Februar 2000 bis zum Einlangen der Anfrage (15. Februar 2002) wurde im Bundes-
ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kein Sektionsleiter bestellt. Hinsichtlich der Mit-
glieder der Begutachtungskommission werden neben den bestehenden Kommissionen gemäß § 7
Abs. l Z. l Ausschreibungsgesetz 1989 für die Bestellung von Sektionsleitern Kommissionen für
den Einzelfall, bestehend aus vier Mitgliedern, eingerichtet, wobei die zwei Mitglieder die seitens
der Ressortleitung bestellt werden in der Regel höhere leitende Beamte der Zentralleitung sind. Die
beiden anderen Kommissionsmitglieder werden seitens der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und
des zuständigen Zentralausschusses nominiert und entsandt.

Ad 21. und 22.:

Folgende Bedienstete des BMBWK-Zentralleitung, die weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter im

Ministerbüro sind, üben entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus:

NAME

 

BETRAG

 

ZEITRAUM

 

MR DDr. Claus WALTER

 

€    792,2

 

2000

 

MR Helmut MENZEL

 

€    436,1

 

2001

 

OR Dr. Nikolaus DOUDA

 

€    436,1

 

2001

 

OR Dr. Eva GAISBAUER

 

€    436,1

 

2001

 

MR Dr. Walter ROSENBERGER

 

€ 1.380,8

 

2000

 

MR Dr. Sepp REDL

 

€    330,5

 

7-12 2000

 

MR Dr. Stephan NAGLER

 

€ 1.380,8

 

2000

 

MR Dr. Martin SCHREINER

 

€    726,8
€      80,5

 

1999/2000
2000/01

 


Ad 23.:

Von den derzeit dem Ressort angehörenden Mitarbeitern im Bereich der Zentralleitung leisteten im
Jahre 2001 23 Mitarbeiter/innen mehr als 240 Überstunden. Die in diesem Jahr geleistete Gesamt-
überstundenzahl dieses Personenkreises beträgt 8081,55 Überstunden.

Ad 24.:

1.   Dr. Christian RUHS, Oberrat

Verwendung an der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union in Brüssel
(dienstzugeteilt dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) für den Bereich
Bildung.

2.   Mag. Eleonora SCHMID, Oberrätin

Entsendung als nationale Expertin an das Zentrum zur Förderung der Berufsbildung
(CEDEFOP) in Thessaloniki (über die Auslandszulage hinaus werden auf Grund von
EU-Vorschriften 50 % des Gehaltes von CEDEFOP bezahlt).

3.   Mag. Jörg TAGGER, Vertragsbediensteter

Verwaltungsbeamter an der Rechtsabteilung DG.V.E.TJI der Europäischen Union in Brüssel
(Karenzurlaub gemäß § 29b VBG 1948).

4.   DDr. Franz PICHLER, Ministerialrat

Verwendung an der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union in Brüssel
(dienstzugeteilt dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) für den Bereich
Wissenschaft.

5.   Mag. Holger HELLER, Vertragsbediensteter

Entsendung als nationaler Experte an die Europäische Kommission/Generaldirektion XXII. in
Brüssel (Fortzahlung der Inlandsbezüge, keine weiteren Kosten, da Verzichtserklärung gemäß
§ 39a Abs. 5 BDG in Verbindung mit § 6b VBG auf alle aus Anlass der Entsendung nach
§ 21 Gehaltsgesetz und nach der Reisegebührenvorschrift gebührenden Leistungen vorliegt).

6.   Dr. Andrea SCHMÖLZER, Beamtin

Entsendung als nationale Expertin zur EU-Kommission in Brüssel, Generaldirektion Forschung,
Bereich Sozioökonomie (Fortzahlung der Inlandsbezüge, keine weiteren Kosten auf Grund der
abgegebenen Verzichtserklärung).

7.   Dr. Arnold KOPECZEK, Oberrat

Entsendung als nationaler Experte zum General Sekretariat des Rates der Europäischen Union,
Generaldirektion C in Brüssel (Fortzahlung der Inlandsbezüge sowie Bemessung der Auslands-
zulage gemäß § 21 Gehaltsgesetz 1956).

8.   Dr. Irene GABRIEL, Oberrätin

Entsendung als nationale Expertin zur Europäischen Kommission, Generaldirektion XII,
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (Fortzahlung der Inlandsbezüge, keine weiteren
Kosten auf Grund der abgegebenen Verzichtserklärung).


Ad 25. und 26.:

Außerhalb des Ministerbüros wird als Geschäftsführer der Arbeitsgruppe Strukturfonds-Ziel 3 (ISF)
Mag. Martin Winder als Bediensteter der Arbeiterkammer Vorarlberg mit Arbeitsleihvertrag
beschäftigt. Zum Refundierungsaufwand für den Arbeitsleihvertrag kann aufgrund der Tatsache,
dass es sich nur um eine einzelne Person handelt, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
Stellung genommen werden.

Ad 27. und 28.:

Seit dem 4. Februar 2000 bis zum Einlangen dieser Anfrage wurden in der Zentralleitung
22 Bedienstete (8 männlich, 14 weiblich) und bei den nachgeordneten Dienststellen 139 Bedienstete
(54 männlich, 85 weiblich) in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen und definitiv
gestellt. Diese Pragmatisierungen wurden auf Grund der Erfüllung der Ernennungserfordernisse
gemäß den Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Vorliegens eines beson-
deren Leistungskalküls und der Befürwortung der Dienstvorgesetzten vorgenommen.

Ad 29.:

Zum   Zeitpunkt   der   Anfragestellung  waren   im   Bereich   der  Zentralleitung   639 Bedienstete

(322 männlich, 317 weiblich) und bei den nachgeordneten Dienststellen 26.146 (13.506 männlich,
12.640 weiblich) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

Ad 30.:

Zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage waren keine Beamte an ausgegliederte Unter-
nehmen im Bereich des Ressorts dienstzugeteilt.

Zu den Anfragen im Bereich Infrastruktur wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass
aufgrund der Fragestellung "ad Infrastruktur des Ministeriums", die Angaben jeweils ohne den
Bereich der Schulen und Universitäten zu verstehen sind, die in einer solchen Beantwortung aus
verwaltungsökonomischen Gründen auch nicht dargestellt werden könnten.


Ad31.:

Im Büro der Frau Bundesministerin und in den Büros des Kabinetts wurden keine wesentlichen
Umbauten vorgenommen, es wurden lediglich Empfehlungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes
für Verbesserungsmaßnahmen im Beleuchtungsbereich umgesetzt.

Ad 32.:

Es sind Kosten in Höhe von € 11.627,65 entstanden.

Ad 33.:

Für die Kanzleistelle des Ministerbüros wurden 6 Büroarbeitsplätze neu angeschafft. Dies war not-
wendig, da die Kanzleistelle in anderen Räumlichkeiten unterzubringen waren. Die Möbel waren
ca. 25 Jahre alt und konnten in den neuen Räumlichkeiten nicht sinnvoll weiterverwendet werden.

Ad 34.:

Es sind Kosten in Höhe von € 1.925,83. pro Arbeitsplatz wobei darin auch die Erneuerung bzw.

Erweiterung der Registratureinrichtung enthalten ist.

Ad 35.:

Es wurden für die Frau Bundesministerin und Ihre Mitarbeiter/innen 11 Stück Handys neu ange-
schafft. Im EDV-Bereich wurden 18 Personalcomputer ausgetauscht und ein l Bereichsserver ange-
schafft.

Ad 36.:

Die Kosten für Handybeschaffung betrugen € l .742,69.

Anschaffungskosten im EDV-Bereich: € 103.873,69.

Ad 37.:

Windows NT 4.0, Windows 95/98, Testlauf Windows 2000 / XP

Novell NetWare 4.x

UNIX-Systeme: Sun Solaris 8.0, Linux SUSE 6.2, Compaq True64, IBM OS/390 auslaufend


Ad 38.:

Es werden 1100 EDV-Arbeitsplätze von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts ver-
wendet.

Ad 39.:

LCI Interconnect

T-Systems

ACP (All Computer Products)

Data Systems Austria

Artaker

Ad 40.:

Gesamt € 389,79 pro Arbeitsplatz

Ad 41.:

MS - Office und Derivate, LinkWorks, Oracle, Excalibur RetrievalWare, MS-Exchange

Ad 42.:

Es entstehen Durchschnittskosten von rund € 130,81 pro Monat.

Ad 43. und 44.:

BRZ GesmbH

SCIO

Compaq

T-System

Artaker

Hersteller-Upgrades (Microsoft, Oracle)

Insgesamt betrugen die Kosten € 1.567.540,--, wobei darin auch die Kosten für den gesamten nach-

geordneten Bereich einschließlich der Schulverwaltung vor Ort enthalten sind, ebenso wie die

Abrechnungen und Verrechnungen des gesamten Bereiches der Lehrerinnen und Lehrer, somit für

einen Bereich von rund 45.000 Bediensteten.


Ad 45. und 46.:

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Zentralleitung sind für die EDV-
Betreuung 32 Planstellen vorgesehen, die sich wie folgt aufgliedern:

A/VIII       3

A2/7             1

A2/4             1

A2/3             1

A3/3             1

A3/2             1                                              

A3/GL          1

VBv1/1      1

VB I/b        1

ADV 2           9

                                     ADV 3           8                 

ADV 4               3

ADV 5           1
32

Die geschätzten Gesamtkosten für diesen Personenkreis pro Budgetjahr belaufen sich auf ca.
€ 1,427.000,-.

Ad 47.:

Es werden keine Ansätze als Sachaufwand veranschlagt um damit Personalkosten abzudecken.

Ad 48.:
Nein.

Ad 49.:

Keine, da die laufende redaktionelle Wartung der Homepage durch Mitarbeiter der Abteilung

Öffentlichkeitsarbeit erfolgt.


Ad 50.:

Aufgrund der Zusammenführung des ehemaligen BMUK mit dem ehemaligen BMWF erfolgte eine
Neugestaltung der Homepage, für Design und Programmierung, inbesondere für die erforderlichen
Anpassungen der darin enthaltenen umfangreichen Datenbanken, betrugen die Kosten € 145.345,67.

Ad 51. und 52.:

Die neue gestaltete Homepage des bm:bwk ist seit 17.12.2001 online, für das Jahr 2001 stehen

daher keine Auswertungen zur Verfügung.

Ad 53.:

Online-Anträge und Downloadmöglichkeit von Formularen und Publikationen; Direktkontakt
mittels E-Mail, Übersichten und Orientierungshilfen über das österreichische Bildungssystem mit
Links, Informationen zu aktuellen Themen, beispielsweise Gesetzestexte im Begutachtungsver-
fahren, Rechtsinformationen zum Schul- und Studienrecht, aktuelle Stellenausschreibungen, um nur
einige Bespiele zu nennen.

Ad 54.:

Mit 2.5.2002 wird das neue “Bildungsportal" eröffnet, das es auch ermöglichen wird, die Zugriffs-
zahlen zu erfassen. Eine rückwirkende Erfassung dieser Zahlen aus dem “alten" System ist nicht
möglich.

Ad 55.:

Betreuung der Lebenssituation “Schuleintritt", “Studium" und “Beihilfen". Unterstützung des

HELP-Teams bei speziellen Sachfragen zum Bereich Bildung und Wissenschaft.

Ad 56.:

Daten- und Informationsaustausch mit den Dienststellen, sowie jene, die über IKT-Boards laufen.


Ad 57.:

Im Bildungsressort gibt es den ELAK, er wird im Rahmen der Erstellung des bundeseinheitlichen

EDV-Systems an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Ad 58.:

Für die Erstellung waren ca. € 581.382,67 (ATS 8 Mio.) nötig.

Ad 59. und 63.:

Die Einsparung von Planstellen kann nur gesamteinheitlich im Zusammenhang mit der Struktur-
reform gesehen werden. Die Verwendung elektronischer Medien und einheitlicher EDV-Systeme
beschleunigt die Arbeitsabläufe, führt jedoch nicht zum Wegfall inhaltlicher Aufgaben, eine Zuord-
nung für eine Zahl an Planstellen kann daher in dieser Form nicht vorgenommen werden.

Ad 60.:

Aktive Teilnahme an den diversen Fachgremien zur Spezifikation von Standardschnittstellen und
Erarbeitung von Empfehlungen für die neuen Technologien. Außerdem verweise ich auf die
Beantwortungen des BMöLS (2399/J-NR/2001) und des BMFin. (2394/J-NR/2001).

Ad 61.:

Das Bildungsressort hat schon bisher EDV-Systeme zu günstigen Konditionen betreiben können. Es

ist erst von weiteren Verhandlungen abhängig, wie sich die Kostensituation entwickeln wird.

Ad 62.:

Die Beschaffung erfolgt durch die Bundesbeschaffungs GesmbH.

Ad 64.:

Im Zuge der Bundesbeschaffungs GmbH. (Ausschreibung im Mai 2001) wurde bei der Firma Ford
ein Ford Transit Vario Bus 300 K 2,0 Diesel (74 kW) Kosten € 19.561,28 (ATS 269.169,12) inkl.
Klimaanlage und Satz M+S Reifen auf Felgen für Postzwecke angeschafft.


Ad 65.:

Im Laufe der Umstrukturierungsmaßnahmen der letzten Jahre konnten bereits mehrere Objekte in
welchen dislozierte Organisationseinheiten untergebracht waren, aufgelassen werden. Es werden
derzeit keine weiteren Anmietungen geplant.

Ad 66. bis 75.:

Die entsprechende Aufstellung befindet sich in der Beilage 1.

Ad 76. bis 88.:

Da der Begriff “Veranstaltung" äußerst umfangreich ist, werden - in Ergänzung zu der wort-
gleichen Anfrage vom April des Vorjahres - wieder jene Veranstaltungen angeführt bei welchen
seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Einladungen an ausländische
Teilnehmer ausgesprochen wurden. Die Teilnehmer waren jeweils Experten der eingeladenen
Staaten sowie die zuständigen Beamten des Bildungsressorts. Was den in den Fragen 79, 83 und 87
angesprochenen Zeitaufwand betrifft, sind die Fragen nicht beantwortbar, da der Zeitaufwand
einzelner Personen für einzelne Tätigkeiten nicht gesondert erfasst werden kann.

Internationale Veranstaltungen auf Einladung der Task Force Education and Youth
(Stabilitätspakt für Südosteuropa) 2001

8. Mai                         Arbeitsgruppe Systementwicklung , Wien

12. Juli                       Treffen   der   Task   Force   Mitglieder,   Arbeitsgruppenkoordinatoren   und

Repräsentanten des Stabilitätspaktbüros, Brüssel
27. September          Sectorial Donors' Meeting, Brüssel
7. Oktober                 Arbeitsgruppe Jugend, Sofia (Bulgarien)
23. November            Task Force - Technical Committee, Wien
15./l6. Dezember      Erweiterte Arbeitsgruppe Geschichte Sarajevo (BiH)

Veranstaltungen mit europäischen Teilnehmer/innen im Zeitraum Mai bis Dezember 2001:

“Workshop: Evaluation in School Development": Wien, 15.-17. November 2001;
25 Teilnehmer/innen aus 14 europäischen Ländern; Kosten für das Ressort: ca. € 7.500,-


Ad 89.:

Das BMBWK hat am Gesamtprojekt Impuls 01, durchgeführt von Arthur Andersen, teilgenommen.

Ad 90.. 91. 95 und 96:

Der Vertrag wurde durch das Bundesministerium für Finanzen abgeschlossen und bezahlt, es wird

zur Beantwortung auf die Antwort des Bundesministeriums für Finanzen verwiesen.

Ad 92.:

Verwaltungsreform ist ein laufender Prozess, der allerdings immer wieder neuer Impulse bedarf.

Durch dieses ressortübergreifende Projekt war es möglich, in einem bundesinternen Benchmarking

Verbesserungspotenziale zu identifizieren.

Durch Arthur Andersen wurde unter anderem vorgeschlagen, bei den zentralen Supportfunktionen

durch Clusterbildung eine Ergebnisverbesserung zu erzielen.

Ad 93.:

Die Umsetzung der Reformmaßnahmen ist im Wesentlichen mit Ende des Kalenderjahres zu

erwarten.

Ad 94.:

Es ist eine Ergänzung des Projektes Impuls 01 für den Bereich Informationsmanagement, Schule-

Landesschulrat-Ministerium, sowie eine Unterstützung für die Reorganisation des Kanzleiwesens

vorgesehen.

Ad 97. bis 101.:

Es wurden an die genannten Firmen keine weiteren Aufträge erteilt.


Ad 102.:

Außer den Veränderungen, die sich bei der Durchführung des Bundesministeriengesetzes 2000
ergaben, wurden in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur im gefragten Zeitraum durch Umorganisation l Sektion und 4 Gruppen aufgelöst. Die
Planstelleneinsparung bis Ende Februar 2002 betrug insgesamt 17 Planstellen. Eine konkrete Zahl
von Planstellen, die bis Ende der Legislaturperiode noch eingespart werden, kann nicht genannt
werden, da die Zahl der durch Pensionierungen freiwerdenden Planstellen nicht vorhersehbar ist.

Ad 103.:

Die Bürgerinnen und Bürger haben Recht auf Information über die Tätigkeiten staatlicher
Behörden, daher werden gelegentlich Einschaltungen in den verschiedenen Medien zu einzelnen
Sachthemen getätigt, was insbesondere bei Einführungphasen von Veränderungen bei welcher
bestimmte Personenkreise betroffen sind, erforderlich ist.

Es wurden im genannten Zeitraum keine Aufträge für Werbekampagnen vergeben.

Ad 104.:

Für  Repräsentationsausgaben waren  in  den  Jahren  2000  und  2001   jeweils   ATS 400.000,--

vorgesehen, für das Jahr 2002 sind € 29.000,— veranschlagt.

Ad 105.:

Die entsprechende Aufstellung befindet sich in der Beilage l.