3382/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

BM für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3425/J, vom 14. Februar 2002, der
Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Kollegen, betreffend barrierefreie Gestaltung der
Webangebote, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:


Das Bundesministerium für Finanzen betreibt die Website: www.bmf.gv.at

Zu 2. und 8.:

Die wesentlichen Änderungsschritte zur Erfüllung der Priority 1 wurden im Jänner 2002

abgeschlossen. Gleichzeitig wurde die Wartung des Informationsangebotes über ein

Content-Management-System (CMS) vorbereitet. Mit der Produktionsaufnahme im

März 2002 wird die Einhaltung der WAI-Richtlinien durch das CMS sichergestellt. Die noch

offenen Anpassungen, insbesondere der auf der Website angebotenen IT-Anwendungen,

werden nach derzeitigem Planungsstand bis Juni 2002 abgeschlossen werden können.

Zu 3. und 4.:

Das Bundesministerium für Finanzen plant für das Jahr 2002 keine neuen Webangebote.
Selbstverständlich wird aber die BMF-Website www.bmf.gv.at unter Berücksichtigung der
WAI-Richtlinien kontinuierlich ausgebaut und laufend weiter entwickelt.


Zu 5.:

Es wird ständig in die Umstellung aller Seiten auf WAI-konforme Lösungen investiert. Neben
dem Aufwand des Web-Masters für die WAI-Anpassungen in der Höhe von ca. 60.000 €
wurde auf Empfehlung des BMöLS das Produkt InFocus zur Überprüfung des bestehenden
Web-Angebotes für Ressorts beschafft (Kosten ca. 2.015 €).

Zu 6.:

Die WAI-Konformität wird von allen Redakteuren mittels eines Content Management
Systems eingehalten. Weiters werden alle programmierten Lösungen zur Erstellung
dynamischer Web-Seiten im Sinne der WAI-Richtlinien überarbeitet. Wie bereits in der
Vergangenheit, werden auch weiterhin Benutzertests in Zusammenarbeit mit dem
Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband durchgeführt. Ich möchte hier nicht
unerwähnt lassen, dass das Bundesministerium für Finanzen einer der ersten Teilnehmer an
diesem Programm des österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ist.

Zu 7.:

Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung lassen sich Maßnahmen für das Jahr

2003 derzeit noch nicht exakt abschätzen. Grundsätzlich sollte auf internationaler Ebene

eine Entwicklung in Gang gesetzt werden, wonach Softwarehersteller bereits bei der

Entwicklung von Softwareprodukten auf die Einhaltung der WAI-Richtlinien Bedacht nehmen

müssten.

Diese Ausrichtung gilt bereits für alle Web-Applikationen des Ressorts und ist auch bei

Neuentwicklungen im Bundesministerium für Finanzen einzuhalten. Bei der Umstellung

bestehender IT-Anwendungen auf Web-Technologie wird die WAI-Konformität nach

Möglichkeit hergestellt.

Zu 9.:

Bei der Vergabe künftiger Aufträge für Webangebote wird grundsätzlich auf die
Zugänglichkeitsrichtlinien Bedacht genommen, soweit dies technisch möglich ist und den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entspricht.