3382/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3425/J, vom 14. Februar 2002, der
Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Kollegen, betreffend barrierefreie
Gestaltung der
Webangebote, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Bundesministerium für Finanzen betreibt die Website: www.bmf.gv.at
Zu 2. und 8.:
Die wesentlichen Änderungsschritte zur Erfüllung der Priority 1 wurden im Jänner 2002
abgeschlossen. Gleichzeitig wurde die Wartung des Informationsangebotes über ein
Content-Management-System (CMS) vorbereitet. Mit der Produktionsaufnahme im
März 2002 wird die Einhaltung der WAI-Richtlinien durch das CMS sichergestellt. Die noch
offenen Anpassungen, insbesondere der auf der Website angebotenen IT-Anwendungen,
werden nach derzeitigem Planungsstand bis Juni 2002 abgeschlossen werden können.
Zu 3. und 4.:
Das Bundesministerium für Finanzen plant für das
Jahr 2002 keine neuen Webangebote.
Selbstverständlich
wird aber die BMF-Website www.bmf.gv.at unter Berücksichtigung der
WAI-Richtlinien
kontinuierlich ausgebaut und laufend weiter entwickelt.
Zu 5.:
Es wird ständig in die
Umstellung aller Seiten auf WAI-konforme Lösungen investiert. Neben
dem Aufwand des Web-Masters für die WAI-Anpassungen in der Höhe von
ca. 60.000 €
wurde auf Empfehlung des BMöLS das Produkt InFocus zur
Überprüfung des bestehenden
Web-Angebotes für
Ressorts beschafft (Kosten ca. 2.015 €).
Zu 6.:
Die WAI-Konformität wird
von allen Redakteuren mittels eines Content Management
Systems eingehalten. Weiters werden alle programmierten Lösungen zur
Erstellung
dynamischer Web-Seiten im Sinne der WAI-Richtlinien überarbeitet. Wie
bereits in der
Vergangenheit, werden auch weiterhin Benutzertests in Zusammenarbeit mit dem
Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband durchgeführt. Ich
möchte hier nicht
unerwähnt lassen, dass das Bundesministerium für Finanzen einer der
ersten Teilnehmer an
diesem Programm des österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
ist.
Zu 7.:
Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung lassen sich Maßnahmen für das Jahr
2003 derzeit noch nicht exakt abschätzen. Grundsätzlich sollte auf internationaler Ebene
eine Entwicklung in Gang gesetzt werden, wonach Softwarehersteller bereits bei der
Entwicklung von Softwareprodukten auf die Einhaltung der WAI-Richtlinien Bedacht nehmen
müssten.
Diese Ausrichtung gilt bereits für alle Web-Applikationen des Ressorts und ist auch bei
Neuentwicklungen im Bundesministerium für Finanzen einzuhalten. Bei der Umstellung
bestehender IT-Anwendungen auf Web-Technologie wird die WAI-Konformität nach
Möglichkeit hergestellt.
Zu 9.:
Bei der Vergabe künftiger
Aufträge für Webangebote wird grundsätzlich auf die
Zugänglichkeitsrichtlinien Bedacht genommen, soweit dies technisch
möglich ist und den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit entspricht.