3383/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3439/J vom 19. Februar 2002 der
Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Kollegen, betreffend
Bestätigungsvermerk der
Abschlußbilanz des Kunsthistorischen Museums zum 31.12.1999, beehre ich
mich
Folgendes mitzuteilen:
Gemäß Teil 2 der Anlage zu
§ 2 Abschnitt C Z.4 des Bundesministeriengesetzes 1986,
BGBI.Nr.76/1986
i.d.g.F., wonach die Angelegenheiten der Museen in den
Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur fallen,
unterliegt auch das
Kunsthistorische Museum als wissenschaftliche Anstalt nach Abschnitt 2
§ 3 (1) des Bundesmuseen-Gesetzes 2002, BGBI. l Nr.14/2002 der Aufsicht
der Bundes-
ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Aufsicht bezieht sich
auf die Einhaltung
der Gesetze und Verordnungen. Darüber hinaus obliegt ihr gemäß
§ 3 (3) leg.cit. auch die
Prüfung und Feststellung
des Jahresabschlusses des KHM sowie die Entlastung des
Geschäftsführers und des Kuratoriums.
Ausgehend von diesen
umfassenden, auch die zuständigen Unternehmensorgane
umfassenden Kompetenzregelungen, die einen Teilzuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Finanzen nicht vorsehen, ersuche ich Sie um
Verständnis dafür,
dass ich die an mich
gerichteten Fragen nicht beantworten kann und verweise auf die
Beantwortung der Anfrage Nr. 3445/J vom 19. Februar 2002 durch die Frau
Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur.