3388/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3431/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Frage 1:


Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen verfügt über die
Homepage: www.bmsg.gv.at.

Frage 2:

Dazu verweise ich auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für öffentliche
Leistung und Sport zu Frage 2 der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage
Nr. 3430/J.

Frage 3:

Es ist geplant, sämtliche im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generatio-
nen erhältlichen Formulare zumindest im PDF-Format zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wird das Informationsangebot der Internet-Site des Bundesministeri-
ums für soziale Sicherheit und Generationen täglich aktualisiert und erweitert. In
Vorbereitung sind unter anderem neue Informationsblöcke zu den Themen “Kran-
kenanstalten in Zahlen", “Stammzellen/Nabelschnurblut" sowie “Kaliumjodid".

Weiters werden neue bzw. aktualisierte Publikationen und Berichte auch über die
Internet-Site des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen be-
kanntgemacht oder als PDF-Datei veröffentlicht. Dies betrifft die Publikationen “Das
Gesundheitswesen in Österreich" in deutscher und englischer Sprache sowie den


“Datenband" des Sozialberichtes, der ab 2002 ausschließlich über die Internet-Site
veröffentlicht wird.

Darüber hinaus wird auch in Erwägung gezogen, Ausschreibungen über die Home-
page des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen zu veröffent-
lichen.

Frage 4:

Soweit dies technisch möglich ist, werden alle neu zu implementierenden Angebote
oder Anwendungen die Zugänglichkeitsrichtlinien erfüllen.

Frage 5:

Da für die Gestaltung der Homepage ein Pauschalhonorar vereinbart ist, das auch
die barrierefreie Gestaltung mitumfasst, kann die Höhe nicht angegeben werden.

Fragen 6 und 7:

Es ist geplant, die gesamte Homepage bis Ende 2002 gemäß den WAI (Web Ac-
cessibility Initiative)-Richtlinien zu adaptieren.

Frage 8:

Die gesamte Homepage wurde mittels Bobby Tool durch verschiedene Organisa-
tionen (Österreichischer Gehörlosenbund, Bundesblindeninstitut) auf Zugänglich-
keit geprüft; es konnten keine schwerwiegenden Einstiegsbarrieren für Personen
mit besonderen Bedürfnissen festgestellt werden.

Frage 9:

Wie bereits ausgeführt, ist beabsichtigt, die Homepage bis Ende 2002 gemäß den
WAI-Richtlinien zu adaptieren; bei einer eventuellen Auftragsvergabe wird dies -
im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten - ein wesentliches
Kriterium darstellen.