3390/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Inge Jäger, Kolleginnen und Kollegen haben am 14.
Februar 2002 unter der ZI. 3408/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend jüngste Ereignisse im Zusammenhang mit der Irakreise von
Landeshauptmann Jörg Haider gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Die gegenständlichen Fragen wurden bereits wiederholt und ausführlich im
Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrates, im Rat für Fragen der österreichischen
Integrations- und Außenpolitik sowie im Plenum vom Bundesrat und Nationalrat
besprochen. Ich verweise auf meine diesbezüglichen Ausführungen.

Zu Frage 1:                  

Der österreichischen Vertretung in New York war die Ablehnung von Reiseanträgen durch
das UN-Sanktionenkomitee bekannt. Sie unterrichtete am 21. und 22. Jänner 2002 die
Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Ablehnung
des Antrages vom 16. Jänner 2002.

Zu Frage 2:

Landeshauptmann Dr. Haider wurde von der österreichischen Bundesregierung nicht
informiert. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass jedem interessierten
Staatsbürger die auch von Österreich mitgetragenen Sanktionenbeschlüsse der UN
gegen den Irak und die Position der österreichischen Bundesregierung bekannt sind.

Zu Frage 3:

Österreich tritt wie die Vereinigten Staaten und im Gleichklang mit unseren EU-Partnern
für eine Aufrechterhaltung der UN-Sanktionen gegen das Regime von Saddam Hussein
ein, solange die völkerrechtlich verbindlichen Forderungen der Vereinten Nationen nach
einer Wiederaufnahme der Waffeninspektionen nicht erfüllt werden. Durch seine
Weigerung mit den VN bei der Verifizierung, dass der Irak keine Massenvernichtungs-
mittel produziert oder lagert, zu kooperieren, hat sich das irakische Regime außerhalb der
Staatengemeinschaft gestellt und ist damit für die Sanktionen verantwortlich.


Zu Frage 4:

Zum Zeitpunkt der Äußerung gegenüber der APA war die Tatsache von Gesprächen mit
der irakischen Führung nicht bekannt; sie konnten daher auch nicht begrüßt werden.

Zu Frage 5:

Nein.

Zu Frage 6:

Eine Solidaritätsbotschaft an die “weise Führung des Irak" ist dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten nicht bekannt.

Zu Frage 7:

Nein. Die Haltung der österreichischen Bundesregierung wurde den US-Regierungsstellen
anlässlich des Besuches von Vizekanzlerin Riess-Passer in Washington dargelegt.

Zu Frage 8:

Der Mechanismus der Koordination außenpolitischer Fragen innerhalb der
Bundesregierung ist im Bundesministeriengesetz vorgezeichnet und hat sich gegenüber
der Praxis früherer Regierungen nicht verändert. Eine institutioneile Koordination mit den
Landesregierungen in außenpolitischen Fragen gibt es nicht, es finden jedoch
anlassbezogene ad hoc-Absprachen mit den Landesregierungen statt.