3390/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
BM für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Inge
Jäger, Kolleginnen und Kollegen haben am 14.
Februar 2002 unter der ZI. 3408/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend jüngste Ereignisse im Zusammenhang mit der Irakreise
von
Landeshauptmann Jörg Haider gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die
gegenständlichen Fragen wurden bereits wiederholt und ausführlich im
Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrates, im Rat für Fragen der
österreichischen
Integrations- und Außenpolitik sowie im
Plenum vom Bundesrat und Nationalrat
besprochen. Ich verweise auf meine
diesbezüglichen Ausführungen.
Zu Frage 1:
Der österreichischen Vertretung in
New York war die Ablehnung von Reiseanträgen durch
das UN-Sanktionenkomitee bekannt. Sie unterrichtete am 21. und 22. Jänner
2002 die
Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
über die Ablehnung
des Antrages vom 16. Jänner 2002.
Zu Frage 2:
Landeshauptmann Dr. Haider wurde von der
österreichischen Bundesregierung nicht
informiert. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass jedem interessierten
Staatsbürger die auch von Österreich mitgetragenen
Sanktionenbeschlüsse der UN
gegen den Irak und die
Position der österreichischen Bundesregierung bekannt sind.
Zu Frage 3:
Österreich tritt wie die Vereinigten
Staaten und im Gleichklang mit unseren EU-Partnern
für eine Aufrechterhaltung der UN-Sanktionen gegen das Regime von Saddam
Hussein
ein, solange die völkerrechtlich verbindlichen Forderungen der Vereinten
Nationen nach
einer Wiederaufnahme der
Waffeninspektionen nicht erfüllt werden. Durch seine
Weigerung mit den VN bei der Verifizierung, dass der Irak keine
Massenvernichtungs-
mittel produziert oder lagert, zu kooperieren, hat sich das irakische Regime
außerhalb der
Staatengemeinschaft gestellt und ist damit für die Sanktionen
verantwortlich.
Zu Frage 4:
Zum Zeitpunkt der Äußerung gegenüber der
APA war die Tatsache von Gesprächen mit
der irakischen Führung nicht bekannt; sie konnten daher auch nicht
begrüßt werden.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu Frage 6:
Eine Solidaritätsbotschaft an die “weise
Führung des Irak" ist dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten nicht bekannt.
Zu Frage 7:
Nein. Die Haltung der österreichischen
Bundesregierung wurde den US-Regierungsstellen
anlässlich des Besuches von Vizekanzlerin Riess-Passer in Washington
dargelegt.
Zu Frage 8:
Der Mechanismus der Koordination außenpolitischer
Fragen innerhalb der
Bundesregierung ist im Bundesministeriengesetz vorgezeichnet und hat sich
gegenüber
der Praxis früherer Regierungen nicht verändert. Eine institutioneile
Koordination mit den
Landesregierungen in außenpolitischen Fragen gibt es nicht, es finden
jedoch
anlassbezogene ad hoc-Absprachen mit den Landesregierungen statt.