3394/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

BM für Justiz

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef CAP, Kolleginnen und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend .zwei Jahre blau-schwarze
Verschwendung" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Die Anfrage umfasst 105 Einzelfragen, die nahezu alle wortgleich in dieser
Gesetzgebungsperiode durch mehrere parlamentarische Anfragen bereits gestellt
wurden. Teilwiese liegen diese Anfragen nur einige Monate zurück. Die
Beantwortung dieser Anfrage bezieht sich daher in weiten Bereichen nur auf jenen
Zeitraum, der seit der Beantwortung der jeweils letzten Anfrage zurückliegt.
Diesbezüglich darf auf die Beantwortung dieser Anfragen verwiesen werden.

Ohne das Interpellationsrecht der Abgeordneten grundsätzlich in Frage stellen zu
wollen, muss doch die Sinnhaftigkeit von Fragen in Zweifel gezogen werden, die
identisch wenige Monate zuvor bereits gestellt und beantwortet worden waren,
zumal mit deren Beantwortung ein enormer Zeitaufwand verbunden ist. Mehrere
Mitarbeiter in allen Ressorts sind oft wochenlang mit der Ausarbeitung der
Antwortentwürfe beschäftigt.

Die Bundesregierung ist überaus bemüht, die Kosten der Verwaltung zu minimieren.
Sie wird dazu von den Oppositionsparteien auch immer wieder aufgefordert.
Anfragen der vorliegenden Art konterkarieren also nicht nur die
Einsparungsbemühungen der Bundesregierung, sie lassen auch Sparappelle der
Oppositionsparteien als unglaubwürdig erscheinen.


Generell wird vermerkt, dass einzelbezogenes Zahlenmaterial mit dem Namen einer
Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verknüpft werden kann.

Zu 1 und 2:

Nachstehende Personen wurden seit 4. Februar 2000 als Mitarbeiter im Büro des

Bundesministers für Justiz beschäftigt

Mitarbeiter im Ministerbüro

 

Zeitraum (4.2.2000 bis 1.2.2002)

 

Mag. Robert CZEDIK-EYSENBERG

 

bis 29.2.2000

 

Mag. Michael SCHWANDA

 

bis 29.2.2000

 

Mag. Gudrun STOGER

 

1.5.2000 bis 30. 11. 2000

 

Mag. Thomas KONIG

 

22.3.2000 bis 15.7.2000

 

LStA Dr. Gerhard LITZKA

 

bis 31. 7.2000

 

Mag. Sigrid MILLAUER

 

16. 11. 2000 bis 19.2.2001

 

Mag. Marc ZIMMERMANN

 

3.7.2000 bis 31. 1.2002

 

Mag. Gerald URBANZ

 

von 8. 1.2001 bis 31. 5.2001

 

Mag. Dr. Friedrich KALTENEGGER

 

von 1.3.2001 bis 31. 8.2001

 

Derzeit im Kabinett beschäftigte Mitarbeiter

 

 

Mag. Katharina PESCHKO-GRUBER

 

ab 6.7.2000

 

 

Dr. Peter FRANZMAYR

 

ab 1.8.2001

 

 

Mag. Ferdinand PIRCHER

 

ab 1.9.2001

 

 

Dr. Gerald WAITZ

 

ab 17.12.2001

 

 

ADir RegRat Otto MULLER

 

durchgehend

 

 

Jene vier akademisch ausgebildeten Mitarbeiter, die derzeit meinem Ministerbüro
angehören, sind Vertragsbedienstete des Verwaltungsdienstes, wobei in drei Fällen
Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 aufrecht bestehen.
Der weitere Mitarbeiter ist Beamter der Verwendungsgruppe A2 und mit 30 % einer
Vollzeitkraft im Ministerbüro tätig.

Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit Kanzlei- und Schreibkräfte,
Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen. Diese Bediensteten sind
weder im Sinn der einleitenden Ausführungen der Anfrage noch sonst dem Begriff
"Ministersekretäre" zuzuordnen und werden deshalb bei den folgenden Antworten
nicht berücksichtigt.

Grundlage der Dienstverhältnisse jener Bediensteten, die nach dem 4. Februar 2000
dem Ministerbüro angehörten und vor dem 1. Februar 2002 ausgeschieden sind,
waren in einem Fall das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, in drei Fällen befristete


Arbeitsleihverträge und in drei weiteren Fällen das Richterdienstgesetz. Mit zwei der
ehemaligen Mitarbeiter bestanden Sonderverträge gemäß § 36 VBG.

Die Tätigkeiten von Mitarbeitern im Ministerbüro endeten in jeweils zwei Fällen durch
Zeitablauf, durch Aufhebung der Dienstzuteilung und durch eine
Verwendungsänderung innerhalb der Zentralstelle meines Ressorts. In weiteren drei
Fällen wurden die Vertragsverhältnisse einverständlich aufgelöst. Abgesehen von
der Auszahlung einer im § 28b VBG vorgesehenen Ersatzleistung für nicht
konsumierten Erholungsurlaub in der Höhe von (brutto) 19.279,40 S sind aus Anlass
der Beendigung von Dienst- bzw. Arbeitsleihverträgen keine Kosten angefallen.

Zu 3:

Die auf der Grundlage von Sonderverträgen nach dem Vertragsbediensteten-
gesetz 1948 tätigen (bzw. tätig gewesenen) Mitarbeiter in meinem Ministerbüro
beziehen (bezogen) ein durchschnittliches Bruttogehalt einschließlich der anteiligen
Sonderzahlungen und pauschalierten Überstundenvergütungen in der Höhe
zwischen 58.000 S und 63.000 S monatlich. Der Beamte des Allgemeinen
Verwaltungsdienstes ist in der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 7
eingestuft. Die Leiterin des Kabinettsdienstes bezieht ein fixes Monatsentgelt gemäß
§ 74 VBG.

Zu 4:

Für  vier   Mitarbeiter   in   meinem   Ministerbüro   sind   monatlich   insgesamt   174

Überstunden pauschaliert.

Alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen der Leiterin des
Kabinettsdienstes sind durch das fixe Monatsentgelt abgegolten (§ 74 Abs. 4 VBG).

Zu 5:

Im Zeitraum 4. Februar 2000 bis 1. Februar 2002 wurde mit insgesamt sechs
Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 3, gemäß § 36
VBG ein nicht steigerungsfähiges Sonderentgelt vereinbart, welches sich an der
Bewertung der Arbeitsplätze (A1/4) orientierte. Die Leiterin des Kabinettsdienstes
wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2001 mit einem der Verwendungsgruppe A1/7
zugeordneten Arbeitsplatz betraut.

Zu 6:

Im Zeitraum 4. Februar 2000 bis 1. Februar 2002 wurden insgesamt drei befristete

Arbeitsleihverträge abgeschlossen. Hinsichtlich der Vertragsinhalte verweise ich auf


das bereits aus Anlass der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten zum
Nationalrat Otmar BRIX, ZI. 2338/J-NR/2001, vorgelegte Vertragsmuster.

Zu 7:

Eine Bekanntgabe der dem Abschluss von Arbeitsleihverträgen vorausgegangenen
Dienstverhältnisse von Mitarbeitern in meinem Ministerbüro ist aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Die Arbeitsleihverträge wurden von der zuständigen Personalabteilung meines
Ressorts ausgearbeitet und mit dem jeweiligen Arbeitskräfteüberlasser vor dem
Abschluss akkordiert.

Zu 8:
An keine.

Zu 9:
Keine.

Zu 10:

Abgesehen von der Abgeltung der pauschalierten Überstunden ist eine darüber

hinausgehende Einzelstundenabrechnung nicht vorgesehen.

Zu 11:

Die Gesamtkosten für die Abgeltung der pauschalierten Überstunden für die
Mitarbeiter in meinem Ministerbüro beliefen sich im Zeitraum 4. Februar 2000 bis
31. Dezember 2001 auf 919.208,44 S.

Zu 12:

Die in einem öffentlichen Dienstverhältnis stehenden Mitarbeiter in meinem
Ministerbüro erhielten im Jahr 2000 Belohnungen in der Höhe von insgesamt
68.300 S und im Jahr 2001 Belohnungen in der Höhe von insgesamt 55.500 S.

Belohnungen für Mitarbeiter, die auf Basis eines Arbeitsleihvertrages tätig sind,
erfolgten im Jahr 2001 in der Höhe von insgesamt 5.000 S.

Zu 13:
Keine.


Zu 14:

Im angefragten Zeitraum wurde der Leitende Staatsanwalt im Bundesministerium für
Justiz Dr. Werner Pürstl gemäß § 3 Abs. 1 und § 141 Abs. 1 des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes 1979 für den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2005 auf
die mit der Funktion der Leitung der Sektion Straf- und Gnadensachen (Sektion
IV)
des Bundesministeriums für Justiz verbundene Planstelle des Allgemeinen
Verwaltungsdienstes in der Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 8 ernannt.

Zu 15:

Für die Ausschreibung einer Sektionsleiterfunktion ist gemäß § 7 Abs. 1 Z 1
Ausschreibungsgesetz 1989 im Einzelfall eine Begutachtungskommission
einzurichten. Ich ersuche um Verständnis dafür, dass die Namen der einzigen im
angefragten Zeitraum ad hoc eingesetzten Begutachtungskommission auf Grund
des im Ausschreibungsverfahren geltenden Prinzips besonderer Vertraulichkeit nicht
bekannt gegeben werden können.

Zu 16:

Auch der Inhalt der Beurteilung der Bewerber um die einzige seit dem 4. Februar
2000 zur Besetzung gelangte Sektionsleiterfunktion unterliegt gemäß
§ 14 Ausschreibungsgesetz 1989 einer strengen Vertraulichkeit. Es kann aber
mitgeteilt werden, dass die Begutachtungskommission bei Dr. Pürstl und einem
weiteren der fünf Mitbewerber die Eignungskriterien als in höchstem Maß erfüllt sah.

Zu 17:

Im Justizressort hat kein Sektionsleiter zugleich auch eine Funktion in meinem

Ministerbüro inne.

Zu 18:

Durch das Fixgehalt gelten alle Mehrleistungen der Beamten, die mit der Funktion
von Sektionsleitern betraut sind, in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als
abgegolten. 13,65 % des Fixgehaltes gelten als Abgeltung für zeitliche
Mehrleistungen (§ 31 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956).

Zu 19:

An die Sektionsleiter meines Ressorts wurden in den Jahren 2000 und 2001
Belohnungen ausbezahlt, deren Höhe im Einzelfall zwischen 3.500 S und 14.000 S
lag. Ich ersuche um Verständnis, dass ich die einzelnen Personen zuerkannten
Beträge aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt geben kann.


Zu 20:

Keiner der Sektionsleiter meines Ressorts übt eine öffentliche Führungsfunktion im

Sinn des § 8 Abs. 3 Z 6 Datenschutzgesetz 2000 als Nebentätigkeit aus.

Zu 21 und 22:

Der (damalige) Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat für
folgende Institutionen die nachstehenden vom Bundesminister für Justiz auf Grund
ihrer (früheren oder aktuellen) ressortinternen Befassung mit urheberrechtlichen
Fragen nominierten stellvertretenden Staatskommissäre bestellt:

- Für die AKM, die Verwertungsgesellschaft Rundfunk, die Austro-Mechana,
die Österreichische Interpretengesellschaft, die LSG (Wahrnehmung von
Leistungsschutzrechten), die Literarische Verwertungsgesellschaft, die
Literar - Mechana und die Verwertungsgesellschaft Musikedition reg.
Gen.m.b.H: Dr. Günter AUER.

- Für die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler, die Verwertungs-
gesellschaft Audio-Visuelle Medien, die Verwertungsgesellschaft
Dachverband Filmschaffender und für Bild und Ton: Dr. Erich STORMANN.

Die    Höhe    des    für    diese    Tätigkeiten    bezogenen
datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden.


Entgelts    kann    aus


 

Zu 23:

In den Jahren 2000 und 2001 verzeichneten im Bundesministerium für Justiz-
Zentralleitung jeweils 29 Mitarbeiter mehr als 240 Überstunden pro Kopf. Zur
besseren Darstellung wird auf die nachstehende Übersicht verwiesen.

Anzahl der Mitarbeiter

 

Verwendungsgruppe/
Entlohnungsgruppe

 

Überstunden

 

Jahr 2000

 

Jahr 2001

 

 

 

Jahr 2000

 

Jahr 2001

 

2

 

2

 

V1

 

741

 

1.107

 

23

 

22

 

A2/v2

 

7.263

 

6.860

 

1

 

1

 

A3

 

420

 

262

 

3

 

4

 

H1,h2

 

2.344,84

 

2.480,22

 

Die Abgeltung der zeitlichen Mehrleistungen erfolgt bei den Staatsanwälten der
Gehaltsgruppe l bis
III (altes Schema) durch die Dienstzulage gemäß § 160 Abs. 1
Gehaltsgesetz 1956 und bei den Beamten der Allgemeinen Verwaltung durch eine
Verwendungszulage gem. § 121 Abs. 3 Gehaltsgesetz 1956.


Zu 24:

Der Referent in den Abteilungen l 3 und l 4 des Bundesministeriums für Justiz-
Zentralleitung Staatsanwalt Mag. Christian AUINGER wurde gemäß § 39a Abs. 1
Z1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 in der Zeit vom 1. Oktober 1999 bis
30. September 2001 als Nationaler Experte zur Generaldirektion "Binnenmarkt und
Finanzdienstleistungen" (GD
XV) der Europäischen Kommission entsendet.

Zu 25:
Nein.

Zu 26:
Entfällt.

Zu 27:

Im Justizressort gehören die Bedienstetengruppen der Richter, Staatsanwälte,
Richteramtsanwärter und Rechtspfleger sowie der Exekutivdienst den Gruppen ohne
vertragliche Alternative zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis an. Daher wurden
sie bei der Berechnung der zu erreichenden Zielwerte vom Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport ausgenommen.

Die Übernahmen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis im Zeitraum vom
4. Februar 2000 bis 13. Februar 2002 stellen sich wie folgt dar:

 

 

BMJ-ZI

 

OGH/GenProk

 

Justizbehörden in den
Ländern (davon Richter-
amtsanwärter bzw. Richter)

 

Justizanstalten
(Exekutivdienst)

 

Bewährungshilfe

 

Männlich

 

1

 

 

 

75 (39)

 

83

 

 

 

Weiblich

 

1

 

 

 

145 (92)

 

31

 

 

 

Gesamt

 

2

 

Keine

 

220(131)

 

114

 

Keine

 

Diese Aufnahmen in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis erfolgten jeweils im
Hinblick auf die Funktionen, für die die Beamteneigenschaft gesetzliche
Voraussetzung ist (vgl. § 1 Rechtspflegergesetz), die nach generellen Erlässen des
Bundesministerium für Justiz von den Einschränkungen bei Pragmatisierungen
ausgenommen sind, weil sie dem Kernbereich der Hoheitsverwaltung zuzuordnen
sind (Gerichtsvollzieher, Bezirksanwälte, Vorsteher der Geschäftsstellen bei den
Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie Leitung des Vollzugsdienstes) oder weil
Laufbahnnachteile zu Planstellen in den Bereichen der Justizbehörden in den
Ländern vermieden und die Durchlässigkeit zwischen der Zentralstelle und den
Justizbehörden in den Ländern gewährleistet sein soll.


Durch die Ernennung auf eine Planstelle eines Richteramtsanwärters (bzw. in zwei
Fällen auf die eines Richters/einer Richterin) wird ebenfalls von Gesetzes wegen ein
öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet und zugleich die Aufnahme in den
richterlichen Vorbereitungsdienst bewirkt (vgl. § 1 Richterdienstgesetz). Das
Dienstverhältnis des Richteramtsanwärters ist provisorisch (§ 4 Richterdienstgesetz).
Die Aufnahmen waren erforderlich, um für absehbare Abgänge
(Ruhestandsversetzungen, Karenzurlaube, etc.) im Bereich der Richter und
Staatsanwälte zeitgerecht Vorsorge zu treffen und sicherzustellen, dass - bei jährlich
reduzierter Planstellenzahl - alle zur Besetzung anstehenden Richter- und
Staatsanwaltschaftsplanstellen zeitgerecht besetzt werden können.

Zu 28:

Der Umstand der Definitivstellung wird elektronisch nicht erfasst und wäre nur mit
einem unvertretbar hohem Verwaltungsaufwand feststellbar. Die Definitivstellung ist
eine an gesetzlich bestimmte Bedingungen geknüpfte Rechtsfolge, die für Ermessen
keinen Spielraum lässt.

Zu 29:

Die  Zahlen  der  Personen  in  einem  öffentlich-rechtlichen  Dienstverhältnis  am

13. Februar 2002 stellen sich wie folgt dar:

 

 

BMJ-ZI

 

OGH/GenProk

 

Justizbehörden
in den Ländern

 

Justizanstalten

 

Bewährungshilfe

 

Männlich

 

115

 

70

 

2.566

 

2.798

 

67

 

weiblich

 

60

 

18

 

2.120

 

323

 

49

 

Gesamt

 

175

 

88

 

4.686

 

3.121

 

116

 

Das sind in Summe 8.186 Personen, davon 5.616 Männer und 2.570 Frauen.

Zu 30:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 26 und 26a Bewährungshilfegesetz waren am
13. Februar 2002 116 Beamte (67 Männer und 49 Frauen) dem mit der Führung der
Bewährungshilfe betrauten Verein "Neustart" (vormals "Verein für Bewährungshilfe
und soziale Arbeit") zur Verfügung gestellt.

Zu 31 bis 34:

In den Räumlichkeiten des Ministerbüros wurden unter Planung und Bauaufsicht der
Burghauptmannschaft Österreich baulich notwendige Sanierungen der Böden und
Wände, der Verkabelung sowie der Raumausstattung vorgenommen. Die vom


Bundesministerium für Justiz hiefür zu tragenden Sachaufwendungen betrugen
52.533 Büro (722.865 S).

Für mein Büro wurden keine neuen Möbel angeschafft. Im Rahmen der
Neuausstattung zahlreicher Amtsräume im Bundesministerium für Justiz werden die
teils über 30 Jahre alten Büromöbel ausgetauscht. Für diese Beschaffung wurde ein
Vergabeverfahren durchgeführt. Dabei wurden auch für Mitarbeiter im Kabinett - in
gleicher Ausstattung wie für die anderen Bediensteten der Zentralstelle -
Schreibtische, Aktenschränke und Bürosessel angekauft. Hiefür wurden 12.370 Euro
(170.219 S) aufgewendet.

Zu 35 und 36:

Für das Ministerbüro wurden neben der normalen PC-Ausstattung, über die jeder

Justizmitarbeiter verfügt, zwei Laptops angeschafft. Dies hat einen Aufwand von

rund 5.000 Euro erfordert. Für Mobiltelefone und Palmtops wurden 2.165 Euro

aufgewendet.

Zu 37:

Die Justiz verfügt in allen Dienststellen über eine Server-Client Landschaft unter

dem Betriebssystem Windows NT, wobei die wesentlichen Applikationen durch den
Host des Bundesrechenzentrums unterstützt werden.

Zu 38:

Die EDV-Systeme im Justizbereich werden von etwa 10.000 bis 12.000 Personen

genutzt.

Zu 39:

Personal Computer (PC), Server und Einzelplatzdrucker werden von der Debis CAE

GmbH & Co KG, Netzwerkdrucker von der Fa. Artacker Bürosysteme GmbH
geliefert.

Zu 40:

Für die Anschaffung der Hardware (Client + Serveranteil) wurden pro Arbeitsplatz

etwa 25.000 S aufgewendet.


Zu 41:

In der Justiz wird das Betriebssystem Windows NT mit Microsoft Explorer eingesetzt.

Darüber hinaus werden Lotus SmartSuite (Büroanwendung), IBM-Antivirus und IBM
PersCom (Host-Emulation) eingesetzt.

Zu 42:

Die Anschaffungskosten dieser Software betragen - umgelegt auf den einzelnen

Arbeitsplatz - durchschnittlich 5.000 S.

Zu 43 und 44:

Die   Bundesrechenzentrums-GmbH   (BRZ-GmbH)   erstellt   die   Installationssätze,

betreibt das Systemmanagement und steht als .Helpdesk' zur Verfügung. Der
dadurch entstehende jährliche Aufwand beläuft sich auf rund 725.000 Büro. Die
BRZ-GmbH betreut ferner die im Justizbereich eingesetzte Software um etwa
290.000 Euro jährlich. Mit Debis CAE GmbH & Co KG bestehen Wartungsverträge
bezüglich der Hardware (etwa 580.000 Euro jährlich).

Zu 45 und 46:

Das Bundesministerium für Justiz verfügt grundsätzlich über keine Bediensteten mit

sogenannten "ADV-Sonderverträgen". Neben der Informationstechnik (IT)-
Koordination in der Präsidialsektion des Bundesministeriums für Justiz ist jedoch auf
der Basis bewerteter Arbeitsplätze und im Stellenplan ausgewiesener Planstellen ein
IT - Administratoren- und IT - Leitbediener - Konzept verwirklicht, um das Funktionieren
der Informationstechnik-Anwendungen in der Justiz vor Ort sicherzustellen.

Konkret ist bei jedem der vier Oberlandesgerichte ein IT - Administrator eingesetzt.
Die Arbeitsplätze dieser Bediensteten wurden im Rahmen der Besoldungsreform der
Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A 2 zugeordnet.

Den IT - Administratoren unterstehen die IT - Leitbediener, die bei den
Landesgerichten und bei den größeren Bezirksgerichten eingesetzt sind. Die
Einstufung der IT - Leitbediener richtet sich nach dem Ausmaß ihrer Verwendung. Je
nach dem, ob sie in ausschließlicher oder in überwiegender Verwendung stehen,
sind sie der Funktionsgruppe 7 oder der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe
A 3 zugeordnet. Im Justizressort befinden sich bundesweit 28 IT - Leitbediener (davon
16 A 3/7- und 12 A 3/5-wertig) im Einsatz.


Der IT-Koordination des Bundesministeriums für Justiz gehören insgesamt sieben
Bedienstete an. Die Leitung obliegt einem der Funktionsgruppe 6 der
Verwendungsgruppe A 1 zugeordneten Bediensteten. Von den weiteren sechs
Mitarbeitern sind einer in der A 1/4, einer in der A 2/7, drei in der A 2/6 sowie einer in
der A 3/3 eingestuft.

Zu 47:

Mit dieser Frage sollen offenbar sog. "versteckte Personalkosten" durch Abschluss

von "Arbeitsleihverträgen" angesprochen werden. Derartige Verträge wurden vom
BMJ nicht abgeschlossen.

Zu 48:
Ja.

Zu 49 und 50:

Das Bundesministerium für Justiz betreibt seit Anfang des Jahres 2000 unter

www.justiz.gv.at. www.bmi.gv.at bzw. www.justiz.at eine eigene Website. Für die
Erstellung der Homepage (Design, Navigation, technische Implementierung) wurde
ein Entgelt in Höhe von 229.000 S (inkl. 20% USt) geleistet. Für die im Frühjahr
2001 durchgeführte Umgestaltung und Erneuerung der Website des BMJ wurde ein
Pauschalentgelt in Höhe von 160.560 S (inkl. 20% USt.) bezahlt.

Über den programmiertechnischen und grafischen Ausbau der Website wurde ein
Rahmenvertrag abgeschlossen, aus dem Einzelleistungen abrufbar sind. Für eine
Arbeitsstunde werden 1.440 S (inkl. 20 % USt) bzw 104,65 Euro verrechnet. Auf
dieser rechtlichen Grundlage wurden die Kosten für die Programmierung einer
erweiterten Gerichtsdatenbank auf der Website und für zusätzliche externe
Programmierarbeiten seit Anfang 2000 bis März 2002 in Höhe von 32.714,40 Euro
(inkl. USt) abgerechnet.

Für den laufenden Betrieb der Website ("Web-Hosting"), etwa die Bereitstellung von
Speicherplatz für die Homepage, Betriebsgarantie, Datensicherung, tägliche
Zugriffsstatistik und Auswertung sind monatlich 75 Euro (inkl. USt), jährlich somit
900 Euro zu entrichten.


Zu 51 und 52:

Aufgrund des Redesigns der Website im Frühjahr 2001 wurde die Webstatistik neu

gestartet. Es liegen daher nur die statistischen Online-Monatsauswertungen ab Mai
2001 vor. Im Mai 2001 wurden 16.600 externe Zugriffe (Visits) auf die Homepage
des Bundesministerium für Justiz gemessen, im Monat November 2001 wurde der
Vorjahresrekord von 21.620 Besuchern erreicht. Im Januar 2002 wurden sogar
32.791 Besucher unserer Website registriert.

Zu den absoluten Besucherzahlen ist zu bemerken, dass sich der Parteienverkehr
im Justizressort grundsätzlich auf die Gerichte beschränkt, wo der Elektronische
Rechtsverkehr (siehe Beantwortung der Frage 53) zum Einsatz kommt. Die Website
des Bundesministeriums bietet daher Informationen und andere Serviceleistungen,
die kontinuierlich ausgebaut werden.

Aufgrund der stark steigenden Zugriffszahlen und der durchgehend positiven
Rückmeldungen aus der Bevölkerung kann von einer sehr guten Akzeptanz
ausgegangen werden. Das Magazin e-media hat die Website des BMJ in der
Ausgabe 7/2001 mit "Sehr Gut" bewertet. Im Februar 2002 wurde die Website vom
Internet-Magazin www.vibe.at (Verein für Internet-Benutzer Österreichs) zum
Testsieger in einem Benutzerfreundlichkeitstest gekürt.

Zu 53:

Bereits seit 1990 ist ein Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) eingerichtet. Dieser

bietet die Möglichkeit, verfahrensrelevante Daten (in Form von Anträgen) von einem
lokalen Arbeitsplatz über ein Modem an ein Gericht elektronisch zu übermitteln. Die
Vorteile für den Bürger liegen auf der Hand: Keine Postgebühr, kein Ausdrucken und
Kuvertieren von Schriftstücken, kürzere Übermittlungszeiten. Die Vorteile auf
Gerichtsseite: Keine Eingabe der auf Papier verfügbaren Daten in das gerichtliche
Verfahrensautomationssystem, sondern automatische Übernahme der bereits
strukturierten elektronischen Daten von Exekutionsanträgen im vereinfachten
Bewilligungsverfahren sowie Mahnklagen und unstrukturiert beliebige andere
Eingaben (abgesehen von der Bilanzvorlage mit Ausnahme der Bereiche Grund-
und Firmenbuch). Für die Gerichte bedeutet der Betrieb des ERV eine wesentliche
Vereinfachung bei der Erfassung der Klagen im gerichtlichen Verfahrensregister. Die
Daten der eingebrachten Anträge müssen von den Erfassungsorganen nicht mehr
händisch eingegeben werden, sondern können per Knopfdruck übernommen


werden. Diese Vereinfachung im manipulativen Bereich der Antragserfassung
brachte bisher eine Einsparung entsprechend etwa 130 Vollzeitkapazitäten. Seit
1. Februar 1999 ist aufgrund einer Novelle zur Rechtsanwaltsordnung die Schaffung
der technischen Voraussetzungen zur Durchführung des ERV für alle Anwälte
verpflichtend.

Bei der Datenübertragung fungiert die 'datakom austria' als elektronische Clearing-
und Übermittlungsstelle. Dort werden die vom ERV-Nutzer überspielten Daten so
aufbereitet, dass sie die Bundesrechenzentrum-GmbH, bei welcher sich der
sogenannte Host (Zentralrechner) für die Justiz befindet, übernehmen und dem
zuständigen Gericht übermitteln kann. Unter Verwendung des bestehenden
Verbindungssystems zwischen ERV-Nutzer und Gericht ist nunmehr auch der
sogenannte Rückverkehr möglich. Das bedeutet, dass Gerichte dem ERV-Nutzer auf
dem gleichen Weg auch gerichtliche Erledigungen auf elektronischem Weg
übersenden können.

Dem Bürger wird angeboten, im Internet sowohl das Grundbuch als auch das
Firmenbuch abzufragen. Der Bürger muss sich daher nicht mehr zu Gericht
bemühen, um eine Auskunft aus dem Grund- und Finnenbuch zu erhalten. Beide
Abfragemöglichkeiten sind kostenpflichtig, weshalb sechs so genannte
Verrechnungsstellen in der Kommunikation zwischen Bürger und Datenbank
bestehen, damit die Gebühreneinhebung möglichst einfach erfolgen kann. Der
Bürger meldet sich bei einer dieser Verrechnungsstellen an und eröffnet ein Konto.

Über www.edikte.justiz.gv.at stellt die Justiz dem Bürger die kostenlose
Einsichtnahme in die Ediktsdatei zur Verfügung. Derzeit werden in der Ediktsdatei
alle Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren und Ediktalzustellungen der
Firmenbuchgerichte ausschließlich und rechtsverbindlich kundgemacht; die Datei
ersetzt für die genannten Bereiche die herkömmliche Gerichtstafel aber auch die
bisherigen Veröffentlichungen in den Printmedien. In den Insolvenzvorschriften
wurde festgelegt, dass die Wirkungen der Insolvenzeröffnung am Tag nach der
Veröffentlichung im Internet eintreten. Als nächste Ausbaustufe erfolgen seit
1.1.2002 Veröffentlichungen der Liegenschaftsexekutionen (mit Bildern, Plänen und
Kurzfassungen der Schätzungsgutachten) und alle Bekanntmachungen der
Firmenbuchgerichte in der Ediktsdatei. Weiters beabsichtigt die Justiz, die
Veröffentlichungen auch für alle ihre übrigen Verfahren nur noch im Internet dem


Bürger anzubieten. Der tägliche Zugriff von ca. 7.000 Internet-Usern unterstreicht die
Wichtigkeit dieser Informationsmöglichkeit.

Die Website des BMJ bietet ferner häufig gebrauchte gerichtliche Antragsformulare
zum Download an (http://www.iustiz.qv.at/buergerservice/fomnulare.html).

Zu 54:

Rund 10 Mio. Grund- und Firmenbuchabfragen wurden im Jahr 2001  über das

Internet abgewickelt.

Zu 55:

Die   Beitragsleistungen   des   BMJ   für  das   Projekt   "@mtshelfer   online"   sind

redaktioneller Natur. Dem BMJ werden von der Firma net@value regelmäßig
sogenannte "Lebenssituationen", die die Zuständigkeit des Justizressorts berühren
(zB. Heirat, Scheidung, Todesfall, Privatkonkurs, Firmenbuch, Grundbuch, Wohnen,
Gewalt gegen Frauen, Gewalt an Kindern, Grundstückskauf), zur inhaltlichen
Prüfung für die Freischaltung auf der Website
www.help.gv.at übermittelt.

Zu 56:

Infolge der technischen Innovation bei der Sicherheit von Datentransfers über das

Internet werden Überlegungen angestellt, die derzeit noch in das geschlossene
Netzwerk Justiz einfließenden Daten der ERV-Nutzer durch eine Übertragung im
Wege des Internet möglich zu machen. Die sich dafür bietenden Angebote sind vor
allem im Hinblick auf eine Standardisierung eines elektronischen Signatursystems
noch zu evaluieren.

Zu 57 und 58:

Die     administrative     Abwicklung     und     inhaltliche     Berichterstattung     bei

Auslandsdienstreisen erfolgt in einem elektronischen, auf Lotus Notes basierendem
Workflow, der den herkömmlichen Papierakt vollständig ersetzt. Über den
Arbeitseinsatz der Mitarbeiter der Zentralstelle hinaus sind keine Kosten angefallen.

Eine Realisierung des elektronischen Aktes im weiteren Sinn ist durch das
elektronische Kanzleiinformationssystem KIS in der Zentralstelle des Justizressorts
bereits seit 1993 umgesetzt. Sämtliche für die Geschäftsbehandlung von Referaten
notwendigen Daten werden im System erfasst. Über eine Schnittstelle zu einem
Textverarbeitungsprogramm (Ami Pro) ist ein jederzeitiger Abruf der zum jeweiligen


Referat gehörigen Dokumente möglich. Derzeit werden Gespräche mit dem BKA
über den möglichen Einsatz von 'e-gov' (Realisierung des elektronischen Aktes
durch Einsatz von adaptierten Fabasoft Components) geführt. Ein
ressortübergreifendes, einheitliches Kanzleiinformationssystem wird durch den
elektronischen Akt gewährleistet. Das Ausschreibungsverfahren ist im Gange;
dessen Ergebnis wird umzusetzen sein.

Bei den Gerichten werden in der Verfahrensautomation Justiz seit nahezu 15 Jahren
die notwendigen Verfahrensdaten erfasst und zentral gespeichert. Über die
Erfassung von speziellen Parametern sind auch statistische Abfragen und
Auswertungen vor allem im Hinblick auf personelle Aspekte und auf das
Aufgabenquantum bei den Gerichten bundesweit aber auch regional
(Personalanforderungsrechnung, Betriebliches Informationssystem) möglich.

Zu 59:

Die Justiz hat die Zahl ihrer Mitarbeiter gemäß den Budgetvorgaben in der
Vergangenheit reduziert. Dies und die Übernahme neuer Aufgaben wurde durch die
Verwendung elektronischer Medien ermöglicht.

Zu 60:

Das BMJ wirkt im IKT-Board mit und war auch an den ersten Beschaffungen der
Bundesbeschaffung-GmbH (PC, Server, Drucker etc.) durch Miterstellung der
Ausschreibungsunterlagen beteiligt.

Zu 61 und 63:

Die  durch  die  Vereinheitlichung  der  EDV-Systeme  ermöglichten   Kosten-   und

Planstelleneinsparungen sind derzeit noch nicht ziffernmäßig bewertbar.

Zu 62:

Die zu diesem Zweck errichtete Bundesbeschaffung-GmbH wird bei Beschaffungen
gemäß der .Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener
Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer
Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu
beschaffen sind' vom Bundesministerium für Justiz herangezogen.


Zu 64:

Bereich

Bundesministerium für Justiz, Oberster Gerichtshof und
Justizbehörden in den Ländern

Seit dem 4.2.2000 wurden für den Bereich der Zentralstelle, Oberster Gerichtshof
und Justizbehörden in den Ländern 6 PKW angekauft, zwei PKW wurden bestellt,
sind jedoch noch nicht ausgeliefert und fakturiert worden.

Nachstehende Kraftfahrzeuge wurden angeschafft:

2000:

Mercedes Benz E 220CDI Classic 445.886 S (32.403,80 Euro) BMJ-Zentral
Mercedes Benz E 220CDI Classic 445.886 S (32.403,80 Euro) BMJ-Zentral
Mercedes  Benz E 220CDI    Classic   445.886 S (32.403,80 Euro) OLG Graz

2001:

Mercedes Benz E 220CDI Classic     458.059 S (32.288,45 Euro) OLG Graz
Mercedes Benz E 220CDI Classic     458.059 S (32.288,45 Euro) OLG Wien

2002:
Mercedes Benz E220CDI Classic      462.001 S (33.575,-- Euro) OGH

Bestellt, aber noch nicht geliefert und fakturiert:

Ford Galaxy Flair TD
Ford Galaxy Flair TD

 

345.805,66 S (25.120,68 Euro) BMJ-Zentral
328.380 S (23.864,30 Euro) OLG Innsbruck

 

Die Fahrzeuge wurden unter Beachtung der Typenempfehlungsliste des
Bundesministeriums für Finanzen bzw. des Ergebnisses des Vergabeverfahrens der
Bundesbeschaffung GmbH gekauft.

Der Ankauf der Kraftfahrzeuge war erforderlich, damit die bei den Gerichtshöfen
I. Instanz - auf Grund ihres Alters und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und
Sicherheit - auszuscheidenden Fahrzeuge ersetzt werden konnten. Die durch den
Ankauf frei gewordenen Fahrzeuge wurden daher an die Gerichtshöfe l. Instanz
weitergegeben. Die Gesamtzahl der Fahrzeuge hat sich dadurch nicht erhöht. Die


auszuscheidenden Fahrzeuge wurden nach den Richtlinien für die Benützung von
Kraftfahrzeugen des Bundes veräußert.

Bereich Strafvollzug

Seit dem 4.2.2000 wurden für den Bereich des Strafvollzuges 12 Kraftfahrzeuge
angekauft, ein KFZ wurde bestellt. Die Kraftfahrzeuge werden überwiegend für
Insassen- und Materialtransport benötigt.

Die Fahrzeuge wurden unter Beachtung der Typenempfehlungsliste des
Bundesministeriums für Finanzen bzw. des Ergebnisses des Vergabeverfahrens der
Bundesbeschaffung GmbH gekauft. Nachstehende Kraftfahrzeuge wurden als
Ersatz für auf Grund des Alters und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und
Sicherheit auszuscheidende Fahrzeuge angeschafft:

 

VW-Kombi T4 TDI 75KW

 

376.793,50 S (27.382,65 Euro)

 

 

VW-Kombi T4 TDI 75KW

 

380.686,93 S (27.665,60 Euro)

 

 

VW-Kombi T4 TDI 75KW

 

370.740,89 S (24.762,61 Euro)

 

 

VW-Kombi T4 TDI 75KW

 

370.740,89 S (24.762,61 Euro)

 

 

VW-Kombi T4 TDI 75KW

 

370.740,89 S (24.762,61 Euro)

 

 

VW-Kombi T4 TDI 75KW

 

366.377,26 S (26.625,67 Euro)

 

 

Mercedes Benz VITO 1 10 CDI

 

381.246,00 S (27.706,23 Euro)

 

 

VW-Kombi T4 TDI 75KW

 

376.323,30 S (27.348,48 Euro)

 

-#•

 

Ford Transit FT300LTdi

 

359.640,00 S (26.136,06 Euro)

 

 

VW-Kombi T4 TDI 75KW

 

369.913,72 S (26.882,68 Euro)

 

 

VW-Kombi T4 TDI 75KW

 

363.677,29 S (26.429,46 Euro)

 

 

VW Sharan TDI

 

362.797,34 S (26.365,51 Euro)

 

 

Ford Transit VB300M

 

272.139,10 S (19.777,12 Euro).

 

Zu 65:

Seit dem 4.2.2000 wurden für die Zentralstelle keine Kanzleiräumlichkeiten neu

angemietet. Derzeit bestehen keine Pläne, Neuanmietungen vorzunehmen.


Zu 66:

Ich verweise für das Jahr 2000 auf die Beantwortung der Anfragen zu den Zahlen

1748/J-NR/2001 und 2316/J-NR/2001.

Im Jahr 2001 habe ich nachstehende Auslandsdienstreisen durchgeführt:

Zeitraum

 

Zweck

 

Ziel

 

Kosten

 

8.2. bis 9.2.2001

 

Informeller EU-Rat
Justiz/Inneres

 

Stockholm

 

20.569,45 S
(1. 494,84 Euro)

 

15.3.2001

 

Formeller EU-Rat
Justiz/Inneres

 

Brüssel

 

8.170,995
(593,81 Euro)

 

26.3. bis 27.3.2001

 

Justizministertreffen der
Zentraleuropäischen Initiative

 

Triest

 

Keine

 

27.4. bis 28.4.2001

 

Informelles
Konsumentenschutzminister-treffen

 

Lund
(Schweden)

 

5.966,04 S
(433,57 Euro)

 

30.5.2001

 

EU-Rat Justiz/Inneres und
Binnenmark Verbraucherschutz

 

Brüssel

 

Von der EU bezahlt

 

20.9.2001

 

Sonderministerrat betreffend
“Rahmenbeschluss Terrorismus und
Europäische Haftbefehle"

 

Brüssel

 

7.748,58 S
(563,11 Euro)

 

3.10. bis 5. 10.2001

 

24. Europäische
Justizministerkonferenz

 

Moskau

 

8.176,675
(594,21 Euro)

 

16.10.2001

 

Formeller EU Rat
Justiz/Inneres

 

Luxemburg

 

8.425,33 S
(61 2,29 Euro)

 

16.11.2001

 

Formeller EU Rat
Justiz/Inneres

 

Brüssel

 

9.229,03 S
(670 Euro)

 

22.11. bis 23.1 1.2001

 

Unterzeichnung des
Übereinkommens betreffend
Computerkriminalität

 

Budapest

 

Keine Kosten

 

3.12.2001

 

Offizieller Besuch in der
Slowakei

 

Pressburg

 

Keine Kosten

 

6.12.2001

 

Formeller EU Rat
Justiz/Inneres

 

Brüssel

 

9.230,55 S
(670,81 Euro)

 

Im Jahr 2001 habe ich demnach 12 Auslandsdienstreisen durchgeführt, insgesamt
wurden für meine Auslandsdienstreisen 77.516,64 S (5.632,64 Euro) aufgewendet.
Die Verrechnung erfolgte je nach dem, ob es sich um Reisen zur Europäischen
Union oder sonstige Auslandsdienstreisen handelte, beim Budgetansatz 1/30008-
6216-901 bzw 1/30008-6216-990.

Bei der Auslandsdienstreise zu 1) wurde ich von LStA Dr. Gert F. und Mag. Marc Z.
begleitet.

Zu Reise 2 wurde ich von LStA Dr. Gert F., OStA Dr. Fritz Z. und Mag. U. begleitet.
Zu Reise 3 wurde ich von LStA Dr. Gert F. und Mag. U. begleitet.


Zu Reise 4 wurde ich von SChef Dr. Gottfried M., LStA Dr. Gert F. und Oberrätin
Dr. Maria R. begleitet.

Zu Reise 5 wurde von SChef Dr. Gottfried M., LStA Dr. Gert F., OStA Dr. Fritz Z.,
Oberrätin Dr. Maria R. und Oberrätin Dr. Beate B.

Zu Reise 6 wurde ich von LStA Dr. Gert F. und Dr. Peter F. begleitet.

Zu Reise 7 wurde ich von LStA Dr. Werner S., LStA Dr. Karl D. und Dr. Peter F.
begleitet.

Zu Reise 8 wurde ich von LStA Dr. Gert F. und Dr. Peter F. begleitet.
Zu Reise 9 wurde ich von LStA Dr. Gert F. und Dr. Peter F. begleitet.
Zu Reise 10 wurde ich von Mag. Roland H. und ADir RegRat Otto M. begleitet.

Zu Reise 11 wurde ich von SChef Dr. Wolfgang F. und LStA Dr. Gertraude K.
begleitet.

Zu Reise 12 wurde ich von LStA Dr. Gert F. und Dr. Peter F. begleitet.

Im Jahr 2002 habe ich bis zu dem in der Anfrage angegebenen Stichtag (1.2.2002)
keine Auslandsdienstreisen durchgeführt.

Zu 67:

Die Auslandsdienstreisen dienten der Vertretung außen- und justizpolitischer Ziele

sowie der wirtschaftlichen Interessen Österreichs.

Zu 68:

Meine   Auslandsdienstreisen   erstreckten   sich   in   der   Regel   auf   einen   Tag

ausgenommen bei den Auslandsdienstreisen nach Stockholm, Triest, Lund, Moskau
und Budapest, hier wurden zwei Tage beansprucht. Dies gilt auch für die
Begleitpersonen.

Zu 69:

Zu den Reisen nach Moskau und Luxemburg wurde ich von je einem Journalisten

begleitet. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl
1877/J-BR/2001 (von der eine Ablichtung beiliegt).


Zu 70:

Die Teilnehmer wurden nach dem jeweiligen Sachthema ausgewählt.

Zu 71:

Seit 4.2.2000 wurden von den Sektionsleitern meines Ressorts insgesamt 26

Auslandsdienstreisen durchgeführt. Hiefür wurden 44 Reisetage (=Aufenthaltstage)
aufgewendet und es sind nachstehende Reisekosten entstanden:

SChef Dr. M., Interlaken

 

17.823,70 S

 

SChef Dr. M., Brüssel

 

1.567,00 S

 

SChef Dr. M., Brüssel

 

1 .455,00 S

 

SChef Dr. M., Albufeira (Portugal)

 

1.150,005

 

SChef Dr. M., Straßburg

 

Keine Kosten

 

SChef Dr. M., Brüssel

 

1.863,00 S

 

SChef Dr. M., Brüssel

 

10.115,555

 

SChef Dr. P., Karlsruhe

 

7.015,005

 

SChef Dr. N., Budapest

 

2.096,00 S

 

SChef Dr. M., Brüssel

 

1 .924,00 S

 

SChef Dr. M., Krakau

 

7.158,005

 

SChef Dr. G. M., Brüssel

 

1.410,00 S

 

SChef Dr. G. M., Brüssel

 

1.635,005

 

SChef Dr. M., Interlaken

 

Keine Kosten

 

SChef Dr. F., Hannover

 

Keine Kosten

 

SChef Dr. G. M., Lund (Schweden)

 

12.838,005

 

SChef Dr. M., Stockholm

 

10.801, 00 S (Büro 784,94)

 

SChef Dr. M., Brüssel

 

3.472,08 S (Büro 252,33)

 

SChef Dr. M., Warschau

 

12.554,80 (Büro 91 2,39)

 

SChef Dr. F., Rom

 

11. 31 6,87 (Büro 822,43)

 

SChef Dr. M., Essen

 

3.838,40 S (Büro 278,95)

 

SChef Dr. G. M., Brüssel

 

3.043,78 (Büro 221, 20)

 

SChef Dr. M., Leuven

 

8.288,01 S (Büro 602,31)

 

SChef Dr. M., Brüssel

 

4.869,13 S (Büro 353,85)

 

SChef Dr. F., Brüssel

 

1.519,14 S (Büro 110,40)

 

SChef Dr. F., Pressburg

 

Keine Kosten

 

Zu 72:

Bei den zu Frage 71 genannten Dienstreisen handelt es sich um Reisen zu formellen

und informellen EU-Ratssitzungen Justiz/Inneres, zu Sitzungen des Artikel
36-Ausschusses der Europäischen Union, Tagung der OSZE, Konferenz im Rahmen
der Aus- und Fortbildung der Richter, Richteramtsanwärtern und Staatsanwälten,
eGovemment Konferenz “From Policy to Practice", Demonstration des Tivoli
Softwareprogramms, eines strafrechtlichen wissenschaftlichen Symposions und


einen offiziellen Besuch in die Slowakei. Die Dienstreisen dienten der Vertretung
justizpolitischer Ziele Österreichs.

Zu 73 und 74:

Seit 4.2.2000 wurden von Mitarbeitern meines Büros 12 Auslandsdienstreisen

durchgeführt. Hiefür wurden 17 Reisetage (=Aufenthaltstage) aufgewendet und es
sind Gesamtkosten an Reise-, Tages- bzw. Nächtigungsgebühren in der Höhe von
S 79.547,52, d.s. 5.780,94 Euro anerlaufen, wobei dieser Betrag in der
Gesamtabrechnung zur Frage 66 enthalten ist.

Bei diesen Reisen handelt es sich um Reisen zu formellen bzw. informellen Räten
nach Brüssel und Luxemburg, Stockholm, Lund, zur 24. Europäischen
Justizministerkonferenz sowie zur Unterzeichnung des Übereinkommens betreffend
Computerkriminalität. Die Dienstreisen dienten der Unterstützung bei der Vertretung
Justiz- und europapolitischer Ziele Österreichs.

Zu 75:

Im Jahr 2002 wurden bereits Dienstreisen zum formellen EU-Rat Justiz/Inneres nach

Santiago de Compostela, zum informellen EU-Rat Justiz/Inneres nach Brüssel und
in die Ukraine durchgeführt. Weiters sind für das Jahr 2002 noch
Auslandsdienstreisen in den Iran und zum informellen EU-Rat nach Dänemark bzw.
formellen EU-Räten nach Brüssel geplant. Für das Jahr 2003 sind noch keine
Auslandsdienstreisen in Planung.

Zu 76 bis 83 und 86 bis 88:

Es   wird    auf   die   Beantwortung   der   parlamentarischen   Anfrage   zur   Zahl

2316/J-N R/2001 verwiesen.

Im Jahr 2002 wurde die Internationale Medienenquete zum Thema "Pressefreiheit
und Personenschutz in der EU" durchgeführt. Sie fand am 11. und 12. Februar 2002
im Parlament statt. Alleinveranstalter war das Bundesministerium für Justiz. Zweck
der Veranstaltung war ein Vergleich der Mediengesetzgebung und deren
Vollziehung.

Für 2003 ist eine Veranstaltung mit dem Titel "Freezing and confiscation of crime
proceeds" geplant. Diese Veranstaltung soll gemeinsam mit Irland und den


Niederlanden durchgeführt werden, sie findet jedoch nur für den Fall statt, dass eine
EU-Förderung gewährt wird.

Zu 84:

Im  Jahr 2001   wurde  eine  EU-Veranstaltung  durchgeführt.   Der Titel  lautete:

7. Internationales Symposion für Richter/Innen und Staatsanwälte/Innen zum Thema
"Auf dem Weg zu einem Europäischen Rechtsraum - die Zusammenarbeit in
Strafsachen in Europa: Entwicklungstendenzen zu gemeinsamen Tatbeständen und
Verfahrensregelungen".

Zu 85:

Die Veranstaltung fand am 8. und 9. März 2001 statt. Das Bundesministerium für

Justiz war Alleinveranstalter, Einladungen wurden jedoch auch durch die
Rechtsakademie Trier verteilt. Ziel der Veranstaltung war es, die Zusammenarbeit in
Strafsachen in Europa zu verbessern und dadurch ein Näherrücken der Nationen zu
erreichen. Es nahmen daran ca. 100 Personen aus 17 verschiedenen Staaten teil.

Zu 89 bis 96:

Im   Bundesministerium  für  Justiz wurden   keine  Aufträge  an  externe   Berater

hinsichtlich einer Strukturreform des Bundesministeriums für Justiz (Zentralstelle)
vergeben. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl
1857/J-BR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen.

Vom Beratungsunternehmen Arthur Andersen wurde eine Analyse zur Optimierung
der Support-Prozesse in allen Zentralstellen durchgeführt, in deren Rahmen die
aufgewendeten Personalkapazitäten für 50 Haupt- und Teilaufgaben an Hand von
Kostentreibern vergleichend untersucht wurden.

Mitarbeiter des Bundesministeriums für Justiz waren in den Arbeitsgruppen
vertreten.

Die Ergebnisse der Untersuchung haben im Bereich des Bundesministeriums für
Justiz primär aus Empfehlungen zur Optimierung der Organisation im Bereich des
Kanzlei- und Schreibdienstes bestanden. Hiezu wurden vom Bundesministerium für
Justiz die nachstehend wiedergegebenen Umsetzungsvorschläge erarbeitet und mit
dem Beratungsunternehmen akkordiert.


Das Bundesministerium für Justiz hat diese dienstbehördlichen Zuständigkeiten für
die ca. 3700 Bediensteten im Bereich des Strafvollzuges im Sinne einer
Konzentration der Zentralstelle auf Planungs-, Strategie- und Legistikaufgaben an
die Präsidenten der Oberlandesgerichte, die sich bereits in der Vergangenheit in der
Administration des Gerichtspersonals sehr bewährt haben, delegiert. Dies hat zu
einer Reduktion des Personals der Zentralstelle um rund 13
Vollbeschäftigtenäquivalente geführt.

Im Bereich der Schreibdienste werden durch das Projekt "Digitales Diktat" bzw.
"Digitale Diktataufzeichnung" Effizienzvorteile erzielt werden. Durch die digitale
Aufzeichnung und Weiterleitung von Diktaten wird es nicht nur zu einer Verringerung
zeitverzehrender Wegzeiten kommen, sondern es werden auch aktuelle Daten über
die bei den Schreibdiensten bzw. Schreibkräften zu erledigenden Arbeitsmengen
(anhand der Größe der übermittelten Dateien) vorhanden sein. Dadurch wird ein
sehr effizientes Instrument zur besseren Steuerung des Arbeitsanfalles und des
Personaleinsatzes geschaffen.

Durch organisatorische Verbesserungen im Bereich der Einlauf- und Abgangsstelle
konnte der Personaleinsatz um zwei Vollzeitkapazitäten reduziert werden.

Mit der Einführung des elektronischen Aktes im Bundesministerium für Justiz werden
sich weitere Rationalisierungsmöglichkeiten ergeben. Im Übrigen verweise ich auf
die einleitenden Ausführungen zur Beantwortung der Anfrage ZI 1859/J-BR/2001.

Verwaltungsreform ist ein permanenter Prozess zur Steigerung von Effizienz,
Effektivität und Qualität. Derzeit sind keine Vertragsabschlüsse über
Beratungsdienstleistungen betreffend die Reorganisation des Bundesministeriums
für Justiz (Zentralstelle) geplant.

Zu 97:

An die genannten Unternehmen wurden keine Aufträge vergeben.

Vollständigkeitshalber wird auf den Generalvertrag des Bundesministeriums für
Finanzen mit der Fa. Arthur Andersen hingewiesen.

Zu 98:

Das Bundesministerium für Justiz hat an die Firma WIBERA Wirtschaftsberatung AG

mit Sitz in Düsseldorf, bei dem es sich um ein Unternehmen der Gruppe PwC


Deutsche Revision AG (PriceWaterhouseCoopers) handelt, seit 4.2.2000 zwei
Aufträge vergeben. Beide Aufträge dienen der Optimierung der Dienstzeiteinteilung
in den österreichischen Justizanstalten. Ferner wurde im Rahmen der
Verwaltungsreform mit Schreiben vom 24. August 2000 ein Auftrag zur
Effizienzverbesserung im Bereich der gerichtlichen Fahrnisexekution an die Firma
ROI Management Consulting AG vergeben.

Die Firma WIBERA hat zunächst eine Studie zu möglichen Effizienzsteigerungen in
der Dienstzeit-Organisation an Hand der Justizanstalt Linz durchgeführt. Der
Ergebnisbericht ist im April 2001 vorgelegt worden. Das vereinbarte Gesamthonorar
hat 33.000 Euro zuzüglich 16% Umsatzsteuer betragen, von dem das
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport 29.069,14 Euro zur Zahlung
übernommen hat.

Zur Umsetzung der in der Studie ausgesprochenen Empfehlungen hat das
Bundesministerium für Justiz die Firma WIBERA am 20.9.2001 mit
Beratungsleistungen bei der Durchführung eines Pilotprojekts in den Justizanstalten
Wien-Josefstadt und Garsten zu einem Festpreis von 245.000 Euro zuzüglich
Umsatzsteuer beauftragt. Der Auftrag umfasst sämtliche Betreuungs- und
Beratungsleistungen während des Pilotbetriebs im Jahr 2002 einschließlich der
Nutzung der von der Firma WIBERA entwickelten ADV-Programme.

Aus dem ersten Auftrag (Studie) sind vom Bundesministerium für Justiz an die Firma
WIBERA 9.210,87 Euro zur Anweisung gebracht worden. Im Rahmen des derzeit
laufenden Pilotprojekts ist vom Bundesministerium für Justiz am 8.1.2002 eine erste
Teilzahlung von umgerechnet 12.587,17 Euro geleistet worden. Den Differenzbetrag
auf die erste Teilrechnung von 85.260 Euro hat das Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport im Rahmen einer Co-Finanzierung übernommen.

Die von der Firma ROI Management Consulting AG erbrachten Beratungsleistungen
im Bereich der gerichtlichen Fahrnisexekution umfassen:

Analyse

•    der Ablauforganisation und der Abläufe

•    des Personaleinsatzes und der Auslastung im Hinblick auf einen möglichst
wirtschaftlichen und effizienten Personaleinsatz

•   des Honorierungssystems der Gerichtsvollzieher


•   des Einsatzes von Informationstechnik und anderer Hilfsmittel unter
Berücksichtigung der IT-Applikation Verfahrensautomation Justiz

Ausarbeitung von Vorschlägen zur Steigerung der Effizienz samt Quantifizierung
möglicher Einsparungspotenziale

Erstellung zeitlich gegliederter Projektpläne zur Umsetzung
Darstellung der Umsetzungskosten

Die Analyse war an Hand einer für den Bund repräsentativen Stichprobe
vorzunehmen, die insbesondere auf die unterschiedliche Gerichtsstruktur im Bereich
größerer, mittlerer und kleinerer Städte sowie im ländlichen Raum Bedacht zu
nehmen hat.

Dafür wurde ein Betrag von 143.610,55 CHF an die Firma ROI Management
Consulting AG zur Auszahlung gebracht.

Für das Budgetjahr 2002 wurde für das Projekt zur Umsetzung der Ergebnisse der
Analyse ein weiterer Betrag in der Höhe von 99.757 Euro budgetär gebunden.

Zu 99 und 100:

Das Bundesministerium für Justiz ist an keiner Unternehmung mit mindestens 50 %

des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt. Aus Anlass der Anfrage ZI.
2525/J-NR 2001 wurden Rechtsträger, hinsichtlich der die Meinung vertreten werden
könnte, dass eine relevante Ingerenz des Bundesministeriums für Justiz im Sinne
des Art. 52 Abs. 2 B-VG vorliege, um Stellungnahmen zur Anfrage gebeten (Verein
für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit, Verein für Sachwalterschaft und
Patientenanwaltschaft, Niederösterreichischer Landesverein für Sachwalterschaft,
Institut für Sozialdienste - Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, Hilfswerk
Salzburg - Verein für Sachwalterschaft, Center of Legal Competence sowie der
Verein für Konsumenteninformation).

Nach den mir vorliegenden Stellungnahmen wurden von diesen Rechtsträgern im
relevanten Zeitraum keine Unternehmensberatungen im Zuge der
Verwaltungsreform im Sinne des vorliegenden Anfrage beauftragt oder bezahlt.


Zu 101:

Die Kosten für die Beratungsleistungen der Firma WIBERA im Zusammenhang mit

der Optimierung der Dienstzeit-Organisation in den Justizanstalten verteilen sich wie
folgt auf die Budgetjahre 2000 bis 2003:

Budgetjahr 2000:

 

keine budgetwirksamen Ausgaben

 

 

 

Budgetjahr 2001:

 

Projektstudie Justizanstalt Linz
Restbetrag 1. Teilrechnung Pilotprojekt
Justizanstalten Wien-Josefstadt und Garsten

 

9.210,87 Euro

12.587,1 7 Euro

 

Budgetjahr 2002:

 

2. Teilzahlung Pilotprojekt Justizanstalten
Wien-Josefstadt und Garsten

 

11 3.680 Euro

 

Budgetjahr 2003:

 

3. Teilzahlung Pilotprojekt Justizanstalten
Wien-Josefstadt und Garsten

 

85.260 Euro

 

Für das Projekt zur Effizienzsteigerung im Bereich der Fahrnisexekution wird auf die
Beantwortung der Frage 98 hingewiesen.

Zu 102:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl 1859/J-BR/2001, von der

ich eine Ablichtung beischließe, sowie auf die Beantwortung der Frage 98. Zur
Steigerung der Effektivität der Vertretung im EU-Bereich wurden die
Angelegenheiten der EU-Koordination einer Stabstelle für europäische Integration
übertragen, nach Ruhestandsversetzung der ehemaligen Leiterin wurde die Abt. V 7
der Strafvollzugssektion aufgelöst.

Es wurden keine ehemaligen Mitarbeiter des Ministerbüros in Organisationen des
Ministeriums integriert. Die ehemals in meinem Ministerbüro tätige Richterin
Mag. Gudrun Stöger ist als dienstzugeteilte Richterin in der Funktion einer
Referentin in der Abteilung 11 des Bundesministeriums für Justiz tätig.

Zu 103:

Vom Bundesministerium für Justiz wurden keine Aufträge zu "Werbekampagnen und

ähnlichen öffentlichen Darstellungen" erteilt, sondern Öffentlichkeitsarbeit zur
Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung geleistet. Die im "Amtsblatt zur Wiener
Zeitung" und ähnlichen Publikationsorganen veröffentlichten Ausschreibungen,
Edikte etc. erfolgen auf Grund gesetzlicher Anordnungen und sind daher nicht als
Werbung im Sinne der vorliegenden Anfrage zu qualifizieren. Für Beratungs-
leistungen im Bereich der Medienanalyse und -beratung wurden 650.364,71 S
verausgabt.


Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl 1393/J-NR/2000
verwiesen.

Zu 104:

Der Repräsentationsaufwand für mein Ressort (inkl. internationale Kontakte) beträgt

für den Zeitraum 4.2.2000 bis 1.2.2002 insgesamt 79.640,82 Euro. Dieser Betrag
wurde für Staatsbesuche, Einladungen von in- und ausländischen Delegationen,
Enqueten, Symposien u.a.m. aufgewendet, wobei ich nicht an jeder Veranstaltung
persönlich teilnehmen konnte. Ein für mich in diesen Fällen errechenbarer
Repräsentationsaufwand ist auch nach Einsicht in sämtliche Akten und Unterlagen
der Buchhaltung nicht möglich.

Ein allfälliger Repräsentationsaufwand für mich und allenfalls für die Mitarbeiter
meines Büros kommt lediglich in der Amtspauschale zum Tragen, welche derzeit
monatlich 765,33 Euro beträgt.

Zu 105:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 66.


Die Bundesräte Roswitha Bachner, Genossinnen und Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage, betreffend "Reorganisation im Bundesministerium für
Justiz", gerichtet.

Einleitend führe ich aus wie folgt:

Grundsätzliches Ziel der Bundesregierung ist eine konsequente Ausgaben- und
Aufgabenreform, um die Kosten der Verwaltung zu reduzieren und die öffentlichen
Haushalte zu entlasten, Beiträge zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich
zu leisten und die Bürgernähe durch verbesserte Servicequalitäten zu stärken. In
diesem Sinne werden auch im Bereich des Justizressorts alle Möglichkeiten zu
Straffungen und Einsparungen ausgeschöpft.

Das Bundesministerium für Justiz mit derzeit rund 285 Mitarbeiter-Vollzeitkapazitä-
ten ist - abgesehen vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport - die
kleinste Zentralstelle. Mit rund 12000 Mitarbeiter-Vollzeitkapazitäten und mehr als
270 Dienststellen, den Legislativbereichen des Straf-, Strafprozess-, Zivil-, Handels-,
Gesellschafts-, Exekutions- und Zivilprozessrechtes, der Aufsicht über die Anklage-
behörden, dem gesamten Strafvollzug sowie dem Konsumentenschutz zählt das
Justizressort jedoch zu den größten Ressorts.

Die Zentralstelle, in der nur rund 2,2 % des Ressortpersonals beschäftigt sind, hat
bereits jetzt eine sehr schlanke Struktur. So sind im Bundesministerium für Justiz -
im Gegensatz zu den anderen Zentralstellen - keine Referate und Gruppen einge-


richtet, sodass eine zeitgemäße, flache hierarchische Gliederung besteht. Nichtsde-
stotrotz konnten jüngst zwei Abteilungen mit anderen Abteilungen zusammengelegt
werden. Zudem ist eine interne Organisationsanalyse zur Neuordnung des dem
Justizressort obliegenden Konsumentenschutzes in Aussicht genommen.

Im Übrigen beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu1 bis 7. 16 und 24:

Im Bundesministerium für Justiz wurden keine Aufträge an externe Berater hinsicht-
lich einer Strukturreform des Bundesministeriums für Justiz (Zentralstelle) vergeben.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl 1857/J-BR/2001
durch den Bundesminister für Finanzen.

Zu 8 bis 13. 17 bis 19 und 21:

Vom Beratungsunternehmen Arthur Andersen wurde eine Analyse zur Optimierung
der Support-Prozesse in allen Zentralstellen durchgeführt, in deren Rahmen die
aufgewendeten Personalkapazitäten für 50 Haupt- und Teilaufgaben an Hand von
Kostentreibern vergleichend untersucht wurden.

Mitarbeiter des Bundesministeriums für Justiz waren in den Arbeitsgruppen
vertreten.

Die Ergebnisse der Untersuchung haben im Bereich des Bundesministeriums für
Justiz primär aus Empfehlungen zur Optimierung der Organisation im Bereich des
Kanzlei- und Schreibdienstes bestanden. Hiezu wurden vom Bundesministerium für
Justiz die nachstehend wiedergegebenen Umsetzungsvorschläge erarbeitet und an
das Beratungsunternehmen weitergeleitet.

Das Bundesministerium für Justiz, das nach wie vor Dienstbehörde erster Instanz für
die ca. 3700 Bediensteten im Bereich des Strafvollzuges ist, wird diese dienstbe-
hördlichen Zuständigkeiten im Sinne einer Konzentration der Zentralstelle auf
Planungs-, Strategie- und Legistikaufgaben an die Präsidenten der Oberlandesge-
richte, die sich bereits in der Vergangenheit in der Administration des Gerichtsperso-
nals sehr bewährt haben, delegieren. Dies wird zu einer Reduktion des
Personalstandes der Zentralstelle um rund 13 Vollbeschäftigtenäquivalente führen.


Im Bereich der Schreibdienste sollen durch das Projekt "Digitales Diktat" bzw.
"Digitale Diktataufzeichnung" Effizienzvorteile erzielt werden. Durch die digitale
Aufzeichnung und Weiterleitung von Diktaten wird es nicht nur zu einer Verringerung
zeitverzehrender Wegzeiten kommen, sondern es werden auch aktuelle Daten über
die bei den Schreibdiensten bzw. Schreibkräften zu erledigenden Arbeitsmengen
(anhand der Größe der übermittelten Dateien) vorhanden sein. Dadurch wird ein
sehr effizientes Instrument zur besseren Steuerung des Arbeitsanfalles und des
Personaleinsatzes geschaffen.

Durch organisatorische Verbesserungen im Bereich der Einlauf- und Abgangsstelle
konnte der Personaleinsatz um zwei Vollzeitkapazitäten reduziert werden.

Mit der Einführung des elektronischen Aktes im Bundesministerium für Justiz
werden sich weitere Rationalisierungsmöglichkeiten ergeben.

Zu 14 und 15:

Die Personalvertreter werden jeweils im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten

befasst.

Zu 20:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage zu Zahl 1861/J-BR/2001 durch die

Vizekanzlerin.

Zu 22 und 23:

Verwaltungsreform ist ein permanenter Prozess zur Steigerung von Effizienz,
Effektivität und Qualität. Derzeit sind keine Vertragsabschlüsse über Beratungs-
dienstleistungen betreffend die Reorganisation des Bundesministeriums für Justiz
(Zentralstelle) geplant.


Die Bundesräte Prof. Albert Konecny, Genossinnen und Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage, betreffend "Böhmdorfers Spione im EU-Ministerrat"
gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Seit meiner Bestellung zum Bundesminister für Justiz habe  ich an folgenden

Ministerräten der Europäischen Union teilgenommen:

a)     Informeller Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 3. und 4. März 2000, Lissabon

b)     Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 27. März 2000, Brüssel

c)      Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz

am 29. und 30. Mai 2000, September 2000, Brüssel

d)     Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 28. September 2000, Brüssel

e)    Gemeinsamer Rat Justiz und Inneres - ECOFIN
am 17. Oktober 2000, Luxemburg

f)    Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz wie auch Rat Binnenmarkt
und Verbraucherschutz
am 30. November 2000, Brüssel

g)    Informeller Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 9. Februar 2001, Stockholm


h)   Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 15. und 16. März 2001, Brüssel

i)     Informeller Rat Binnenmarkt und Verbraucherschutz
am 27. und 28. April 2001, Lund

j)     Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz und Rat Binnenmarkt
am 28. und 29.Mai 2001, Brüssel

k)   Außerordentlicher Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 20. September 2001, Brüssel

l)     Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 27. und 28. September 2001, Brüssel

m)  Gemeinsamer Rat Justiz, Inneres und ECOFIN sowie außerordentlicher
Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 16. Oktober 2001, Luxemburg

n)   Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 16. November 2001, Brüssel

o)   Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 6. Dezember 2001, Brüssel

Zu 2:

Nachstehende Bedienstete meines Ressorts haben mich zu diesen Sitzungen

begleitet:

zu a) SChef Dr. Roland Miklau, Dr. Ihor Tarko

zu b) Dr. Gert Felsenstein, Dr. Ihor Tarko

zu c) Dr. Ihor Tarko, Dr. Fritz Zeder

zu d) Dr. Gert Felsenstein, Pressesprecher Mag. Marc Zimmermann

zu e) Dr. Ulrike Kathrein, Dr. Fritz Zeder und Mag. Gudrun Stöger,
Richterin

zu f) Dr. Fritz Zeder, Dr. Gottfried Musger, Richter, Mag. Katharina Peschko
und Mag. Marc Zimmermann am Rat Justiz und Inneres,
SChef Dr. Gottfried Mayer und Mag. Dr. Maria Reiffenstein am
Verbraucherschutzrat


zu g) Dr. Gert Felsenstein und Mag. Marc Zimmermann

zu h) Dr. Gert Felsenstein, Dr. Fritz Zeder, Mag. Gerald Urbanz

zu i) SChef Dr. Gottfried Mayer und Mag. Dr. Maria Reiffenstein

zu j) Dr. Gert Felsenstein und Dr. Fritz Zeder

(EU-Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz)

SChef Dr. Gottfried Mayer, Mag. Dr. Maria Reiffenstein und

Oberrätin Dr. Beate Blaschek (Rat Binnenmarkt)

zu k) Dr. Gert Felsenstein, Dr. Christian Manquet und Dr. Peter Franzmayr
zu l) Dr. Gert Felsenstein und Dr. Peter Franzmayr
zu m) Dr. Gert Felsenstein und Dr. Peter Franzmayr
zu n) Dr. Gert Felsenstein und Dr. Peter Franzmayr
zu o) Dr. Gert Felsenstein und Dr. Peter Franzmayr.

Zu 4:

Außer den Beamten des Bundesministeriums für Justiz sind bei EU-Räten
regelmäßig auch der Ständige Vertreter Österreichs bei der Europäischen Union
sowie die zuständigen Referenten der österreichischen Vertretung anwesend.
Weiters werden regelmäßig vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenhei-
ten und gelegentlich vom Bundeskanzleramt Vertreter entsandt. Darüber hinaus war
ich in folgenden Fällen von weiteren Personen begleitet:

• Am 30. November 2000 von einem Vertreter der Rechtsanwaltskammer Wien,

•  am 28. und 29. Mai 2001 vom Abgeordneten zum Nationalrat Brigadier Wolfgang
Jung und

•  am 16. Oktober 2001 von einem Journalisten.

Zu 3 und 5 bis 7:

Von  einem  "abgesicherten  Sperrbereich"   kann  nicht  gesprochen  werden,   bei

Routinesitzungen erfolgt auch keine Zutrittskontrolle zum Verhandlungssaal. Eine


ausdrückliche Erlaubnis zur Anwesenheit des Vertreters der Rechtsanwaltskammer
am 30. November 2000 und des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Jung am
28. und 29. Mai 2000 ist nicht eingeholt worden.

Vor und nach der Ratssitzung sind im Verhandlungssaal immer Journalisten
zugelassen und anwesend. Der mich am 16. November 2001 begleitende Journalist
war während der Debatte nicht im Verhandlungssaal anwesend, sondern nur vor
und nach der Ratssitzung.

Zu 8:

Über die Mitglieder anderer Delegationen bei den Ministerräten der Europäischen

Union oder allfällige Begleiter liegen mir keine Informationen vor.

Zu 9 a) und9b):

Meine Flugkosten betrugen insgesamt 118.651,90 S, wobei die Reisen nach Brüssel
vom 16. November 2001 und 6. Dezember 2001 [siehe zu 1 n) und o)] noch nicht
zur Abrechnung gelangt sind.

Die Flugkosten der mich zu den Ratssitzungen begleitenden Bediensteten betrugen
insgesamt 183.440,86 S.

Die von der EU erstatteten Flugkosten wurden bereits in Abzug gebracht.

Zu9c):

Die Kosten beliefen sich auf 9.030,60 S.

Zu 9 d):

Mein Aufenthalt bei den Ratstagungen hat in der Regel jeweils nur einen Tag

umfasst. Ich habe für diese Dienstreisen weder Tages- noch Nächtigungsgebühren

beansprucht.

Zu 9 e) und h):

Die  Reisegebühren der mich zu den  Ratssitzungen begleitenden Bediensteten

haben insgesamt 33.939,10 S betragen. Dieser Betrag enthält auch die Tages- und

Nächtigungsgebühren.

Zu 9 f):
Keine Kosten.


Zu 9g):
Keine Kosten.

Zu 9 i:)
Keine Kosten.