3394/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
BM für Justiz
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef CAP, Kolleginnen und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend .zwei Jahre blau-schwarze
Verschwendung"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Die Anfrage umfasst 105 Einzelfragen, die nahezu alle
wortgleich in dieser
Gesetzgebungsperiode durch mehrere parlamentarische Anfragen bereits gestellt
wurden. Teilwiese liegen diese Anfragen nur einige Monate zurück. Die
Beantwortung dieser Anfrage bezieht sich daher in weiten Bereichen nur auf
jenen
Zeitraum, der seit der
Beantwortung der jeweils letzten Anfrage zurückliegt.
Diesbezüglich darf auf die
Beantwortung dieser Anfragen verwiesen werden.
Ohne das Interpellationsrecht der Abgeordneten
grundsätzlich in Frage stellen zu
wollen, muss doch die Sinnhaftigkeit von Fragen in Zweifel gezogen werden, die
identisch wenige Monate zuvor bereits gestellt und beantwortet worden waren,
zumal mit deren Beantwortung ein enormer Zeitaufwand verbunden ist. Mehrere
Mitarbeiter in allen Ressorts sind oft wochenlang mit der Ausarbeitung der
Antwortentwürfe
beschäftigt.
Die
Bundesregierung ist überaus bemüht, die Kosten der Verwaltung zu
minimieren.
Sie wird dazu von den Oppositionsparteien auch immer wieder aufgefordert.
Anfragen der vorliegenden Art konterkarieren also nicht nur die
Einsparungsbemühungen der Bundesregierung, sie lassen auch Sparappelle der
Oppositionsparteien als unglaubwürdig erscheinen.
Generell wird vermerkt, dass einzelbezogenes
Zahlenmaterial mit dem Namen einer
Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verknüpft werden
kann.
Zu 1 und 2:
Nachstehende Personen wurden seit 4. Februar 2000 als Mitarbeiter im Büro des
Bundesministers für Justiz beschäftigt
|
Mitarbeiter im Ministerbüro
|
Zeitraum (4.2.2000 bis 1.2.2002)
|
||
|
Mag. Robert CZEDIK-EYSENBERG
|
bis 29.2.2000
|
||
|
Mag. Michael SCHWANDA
|
bis 29.2.2000
|
||
|
Mag. Gudrun STOGER
|
1.5.2000 bis 30. 11. 2000
|
||
|
Mag. Thomas KONIG
|
22.3.2000 bis 15.7.2000
|
||
|
LStA Dr. Gerhard LITZKA
|
bis 31. 7.2000
|
||
|
Mag. Sigrid MILLAUER
|
16. 11. 2000 bis 19.2.2001
|
||
|
Mag. Marc ZIMMERMANN
|
3.7.2000 bis 31. 1.2002
|
||
|
Mag. Gerald URBANZ
|
von 8. 1.2001 bis 31. 5.2001
|
||
|
Mag. Dr. Friedrich KALTENEGGER
|
von 1.3.2001 bis 31. 8.2001
|
||
|
Derzeit im Kabinett beschäftigte Mitarbeiter
|
|
||
|
Mag. Katharina PESCHKO-GRUBER
|
ab 6.7.2000
|
|
|
|
Dr. Peter FRANZMAYR
|
ab 1.8.2001
|
|
|
|
Mag. Ferdinand PIRCHER
|
ab 1.9.2001
|
|
|
|
Dr. Gerald WAITZ
|
ab 17.12.2001
|
|
|
|
ADir RegRat Otto MULLER
|
durchgehend
|
|
|
Jene
vier akademisch ausgebildeten Mitarbeiter, die derzeit meinem Ministerbüro
angehören, sind Vertragsbedienstete des Verwaltungsdienstes, wobei in drei
Fällen
Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948
aufrecht bestehen.
Der weitere Mitarbeiter ist Beamter der Verwendungsgruppe A2 und mit 30 % einer
Vollzeitkraft im
Ministerbüro tätig.
Darüber
hinaus sind dieser Organisationseinheit Kanzlei- und Schreibkräfte,
Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen. Diese Bediensteten sind
weder im Sinn der einleitenden
Ausführungen der Anfrage noch sonst dem Begriff
"Ministersekretäre" zuzuordnen und werden deshalb bei den
folgenden Antworten
nicht
berücksichtigt.
Grundlage der
Dienstverhältnisse jener Bediensteten, die nach dem 4. Februar 2000
dem Ministerbüro angehörten und vor dem 1. Februar 2002 ausgeschieden
sind,
waren in einem Fall das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, in drei Fällen
befristete
Arbeitsleihverträge und in drei weiteren Fällen
das Richterdienstgesetz. Mit zwei der
ehemaligen Mitarbeiter bestanden Sonderverträge gemäß § 36
VBG.
Die Tätigkeiten von Mitarbeitern im Ministerbüro
endeten in jeweils zwei Fällen durch
Zeitablauf, durch Aufhebung der Dienstzuteilung und durch eine
Verwendungsänderung innerhalb der Zentralstelle meines Ressorts. In
weiteren drei
Fällen wurden die Vertragsverhältnisse einverständlich
aufgelöst. Abgesehen von
der Auszahlung einer im § 28b VBG vorgesehenen Ersatzleistung für
nicht
konsumierten Erholungsurlaub in der Höhe von (brutto) 19.279,40 S sind aus
Anlass
der Beendigung von Dienst- bzw. Arbeitsleihverträgen keine Kosten
angefallen.
Zu 3:
Die auf der Grundlage von Sonderverträgen nach dem
Vertragsbediensteten-
gesetz 1948 tätigen (bzw. tätig gewesenen) Mitarbeiter in meinem
Ministerbüro
beziehen (bezogen) ein durchschnittliches Bruttogehalt einschließlich der
anteiligen
Sonderzahlungen und pauschalierten Überstundenvergütungen in der
Höhe
zwischen 58.000 S und 63.000 S monatlich. Der Beamte des Allgemeinen
Verwaltungsdienstes ist in der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 7
eingestuft. Die Leiterin des Kabinettsdienstes bezieht ein fixes Monatsentgelt
gemäß
§
74 VBG.
Zu 4:
Für vier Mitarbeiter in meinem Ministerbüro sind monatlich insgesamt 174
Überstunden pauschaliert.
Alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen
der Leiterin des
Kabinettsdienstes sind durch das fixe Monatsentgelt abgegolten (§ 74 Abs.
4 VBG).
Zu 5:
Im Zeitraum 4. Februar 2000 bis 1. Februar 2002 wurde mit
insgesamt sechs
Vertragsbediensteten der
Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 3, gemäß § 36
VBG ein nicht steigerungsfähiges Sonderentgelt vereinbart, welches sich an
der
Bewertung der Arbeitsplätze (A1/4) orientierte. Die Leiterin des
Kabinettsdienstes
wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2001 mit einem der Verwendungsgruppe A1/7
zugeordneten Arbeitsplatz betraut.
Zu 6:
Im Zeitraum 4. Februar 2000 bis 1. Februar 2002 wurden insgesamt drei befristete
Arbeitsleihverträge abgeschlossen. Hinsichtlich der Vertragsinhalte verweise ich auf
das bereits aus Anlass der Beantwortung der Anfrage des
Abgeordneten zum
Nationalrat
Otmar BRIX, ZI. 2338/J-NR/2001, vorgelegte Vertragsmuster.
Zu 7:
Eine Bekanntgabe der dem Abschluss von
Arbeitsleihverträgen vorausgegangenen
Dienstverhältnisse von
Mitarbeitern in meinem Ministerbüro ist aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Arbeitsleihverträge wurden von der
zuständigen Personalabteilung meines
Ressorts ausgearbeitet und mit dem jeweiligen Arbeitskräfteüberlasser
vor dem
Abschluss
akkordiert.
Zu
8:
An
keine.
Zu 9:
Keine.
Zu 10:
Abgesehen von der Abgeltung der pauschalierten Überstunden ist eine darüber
hinausgehende Einzelstundenabrechnung nicht vorgesehen.
Zu 11:
Die Gesamtkosten für die Abgeltung der pauschalierten
Überstunden für die
Mitarbeiter in meinem Ministerbüro beliefen sich im Zeitraum 4. Februar
2000 bis
31.
Dezember 2001 auf 919.208,44 S.
Zu 12:
Die in einem öffentlichen Dienstverhältnis
stehenden Mitarbeiter in meinem
Ministerbüro erhielten im Jahr 2000 Belohnungen in der Höhe von
insgesamt
68.300 S und im Jahr 2001 Belohnungen in der Höhe von insgesamt 55.500 S.
Belohnungen für Mitarbeiter, die auf Basis eines
Arbeitsleihvertrages tätig sind,
erfolgten im Jahr 2001 in der
Höhe von insgesamt 5.000 S.
Zu 13:
Keine.
Zu 14:
Im
angefragten Zeitraum wurde der Leitende Staatsanwalt im Bundesministerium
für
Justiz Dr. Werner Pürstl gemäß § 3 Abs. 1 und § 141
Abs. 1 des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes 1979 für den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni
2005 auf
die mit der Funktion der Leitung der Sektion Straf- und Gnadensachen (Sektion IV)
des Bundesministeriums für Justiz
verbundene Planstelle des Allgemeinen
Verwaltungsdienstes in
der Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 8 ernannt.
Zu 15:
Für
die Ausschreibung einer Sektionsleiterfunktion ist gemäß § 7
Abs. 1 Z 1
Ausschreibungsgesetz 1989 im Einzelfall eine Begutachtungskommission
einzurichten. Ich ersuche um Verständnis dafür, dass die Namen der
einzigen im
angefragten Zeitraum ad hoc eingesetzten
Begutachtungskommission auf Grund
des im Ausschreibungsverfahren geltenden Prinzips besonderer Vertraulichkeit nicht
bekannt gegeben werden können.
Zu 16:
Auch
der Inhalt der Beurteilung der Bewerber um die einzige seit dem 4. Februar
2000 zur Besetzung gelangte Sektionsleiterfunktion unterliegt gemäß
§ 14 Ausschreibungsgesetz 1989 einer strengen Vertraulichkeit. Es kann
aber
mitgeteilt werden, dass die Begutachtungskommission bei Dr. Pürstl und
einem
weiteren der fünf Mitbewerber die Eignungskriterien als in höchstem
Maß erfüllt sah.
Zu 17:
Im Justizressort hat kein Sektionsleiter zugleich auch eine Funktion in meinem
Ministerbüro inne.
Zu 18:
Durch
das Fixgehalt gelten alle Mehrleistungen der Beamten, die mit der Funktion
von Sektionsleitern betraut sind, in zeitlicher und mengenmäßiger
Hinsicht als
abgegolten. 13,65 % des Fixgehaltes gelten als Abgeltung für zeitliche
Mehrleistungen (§ 31 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956).
Zu 19:
An
die Sektionsleiter meines Ressorts wurden in den Jahren 2000 und 2001
Belohnungen ausbezahlt, deren Höhe im
Einzelfall zwischen 3.500 S und 14.000 S
lag. Ich ersuche um Verständnis, dass ich die einzelnen Personen
zuerkannten
Beträge aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt geben kann.
Zu 20:
Keiner der Sektionsleiter meines Ressorts übt eine öffentliche Führungsfunktion im
Sinn des § 8 Abs. 3 Z 6 Datenschutzgesetz 2000 als Nebentätigkeit aus.
Zu 21 und 22:
Der
(damalige) Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat
für
folgende Institutionen die nachstehenden vom Bundesminister für Justiz auf
Grund
ihrer (früheren oder aktuellen) ressortinternen Befassung mit
urheberrechtlichen
Fragen nominierten stellvertretenden Staatskommissäre bestellt:
- Für die AKM, die Verwertungsgesellschaft
Rundfunk, die Austro-Mechana,
die Österreichische
Interpretengesellschaft, die LSG (Wahrnehmung von
Leistungsschutzrechten), die
Literarische Verwertungsgesellschaft, die
Literar - Mechana und die Verwertungsgesellschaft Musikedition reg.
Gen.m.b.H:
Dr. Günter AUER.
- Für die Verwertungsgesellschaft bildender
Künstler, die Verwertungs-
gesellschaft Audio-Visuelle Medien, die Verwertungsgesellschaft
Dachverband Filmschaffender
und für Bild und Ton: Dr. Erich STORMANN.
|
Die
Höhe des für
diese Tätigkeiten bezogenen |
|
Entgelts kann aus |
Zu 23:
In den
Jahren 2000 und 2001 verzeichneten im Bundesministerium für Justiz-
Zentralleitung jeweils 29 Mitarbeiter mehr als 240 Überstunden pro Kopf.
Zur
besseren Darstellung wird auf die nachstehende Übersicht verwiesen.
|
Anzahl der Mitarbeiter
|
Verwendungsgruppe/
|
Überstunden
|
||
|
Jahr 2000
|
Jahr 2001
|
|
Jahr 2000
|
Jahr 2001
|
|
2
|
2
|
V1
|
741
|
1.107
|
|
23
|
22
|
A2/v2
|
7.263
|
6.860
|
|
1
|
1
|
A3
|
420
|
262
|
|
3
|
4
|
H1,h2
|
2.344,84
|
2.480,22
|
Die
Abgeltung der zeitlichen Mehrleistungen erfolgt bei den Staatsanwälten der
Gehaltsgruppe l bis III
(altes Schema) durch die
Dienstzulage gemäß § 160 Abs. 1
Gehaltsgesetz 1956 und bei den Beamten der Allgemeinen Verwaltung durch eine
Verwendungszulage gem. §
121 Abs. 3 Gehaltsgesetz 1956.
Zu 24:
Der Referent in den Abteilungen l 3 und l 4 des
Bundesministeriums für Justiz-
Zentralleitung Staatsanwalt Mag. Christian AUINGER wurde gemäß
§ 39a Abs. 1
Z1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 in der Zeit vom 1. Oktober 1999 bis
30. September 2001 als Nationaler Experte zur Generaldirektion
"Binnenmarkt und
Finanzdienstleistungen" (GD XV) der
Europäischen Kommission entsendet.
Zu
25:
Nein.
Zu
26:
Entfällt.
Zu 27:
Im Justizressort gehören die Bedienstetengruppen der
Richter, Staatsanwälte,
Richteramtsanwärter und
Rechtspfleger sowie der Exekutivdienst den Gruppen ohne
vertragliche Alternative zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
an. Daher wurden
sie bei der Berechnung der zu erreichenden Zielwerte vom Bundesministerium
für
öffentliche Leistung und Sport ausgenommen.
Die
Übernahmen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis im
Zeitraum vom
4. Februar 2000 bis 13.
Februar 2002 stellen sich wie folgt dar:
|
|
BMJ-ZI
|
OGH/GenProk
|
Justizbehörden in den
|
Justizanstalten
|
Bewährungshilfe
|
|
|
Männlich
|
1
|
|
75 (39)
|
83
|
|
|
|
Weiblich
|
1
|
|
145 (92)
|
31
|
|
|
|
Gesamt
|
2
|
Keine
|
220(131)
|
114
|
Keine
|
|
Diese Aufnahmen in das öffentlich-rechtliche
Dienstverhältnis erfolgten jeweils im
Hinblick auf die Funktionen, für die die Beamteneigenschaft gesetzliche
Voraussetzung ist (vgl. § 1 Rechtspflegergesetz), die nach generellen
Erlässen des
Bundesministerium für Justiz von den Einschränkungen bei
Pragmatisierungen
ausgenommen sind, weil sie dem Kernbereich der Hoheitsverwaltung zuzuordnen
sind (Gerichtsvollzieher, Bezirksanwälte, Vorsteher der
Geschäftsstellen bei den
Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie Leitung des Vollzugsdienstes) oder
weil
Laufbahnnachteile zu Planstellen in den Bereichen der Justizbehörden in
den
Ländern vermieden und die Durchlässigkeit zwischen der Zentralstelle
und den
Justizbehörden in den Ländern gewährleistet sein soll.
Durch die Ernennung auf eine Planstelle eines
Richteramtsanwärters (bzw. in zwei
Fällen auf die eines Richters/einer Richterin) wird ebenfalls von Gesetzes
wegen ein
öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet und zugleich
die Aufnahme in den
richterlichen Vorbereitungsdienst bewirkt (vgl. § 1 Richterdienstgesetz).
Das
Dienstverhältnis des Richteramtsanwärters ist provisorisch (§ 4
Richterdienstgesetz).
Die Aufnahmen waren erforderlich, um für absehbare Abgänge
(Ruhestandsversetzungen,
Karenzurlaube, etc.) im Bereich der Richter und
Staatsanwälte zeitgerecht Vorsorge zu treffen und sicherzustellen, dass -
bei jährlich
reduzierter Planstellenzahl -
alle zur Besetzung anstehenden Richter- und
Staatsanwaltschaftsplanstellen zeitgerecht besetzt werden können.
Zu 28:
Der Umstand der Definitivstellung wird elektronisch nicht
erfasst und wäre nur mit
einem unvertretbar hohem Verwaltungsaufwand feststellbar. Die Definitivstellung
ist
eine an gesetzlich bestimmte Bedingungen geknüpfte Rechtsfolge, die
für Ermessen
keinen Spielraum lässt.
Zu 29:
Die Zahlen der Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis am
13. Februar 2002 stellen sich wie folgt dar:
|
|
BMJ-ZI
|
OGH/GenProk
|
Justizbehörden
|
Justizanstalten
|
Bewährungshilfe
|
|
Männlich
|
115
|
70
|
2.566
|
2.798
|
67
|
|
weiblich
|
60
|
18
|
2.120
|
323
|
49
|
|
Gesamt
|
175
|
88
|
4.686
|
3.121
|
116
|
Das sind in Summe 8.186 Personen, davon 5.616 Männer und 2.570 Frauen.
Zu 30:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 26 und
26a Bewährungshilfegesetz waren am
13. Februar 2002 116 Beamte
(67 Männer und 49 Frauen) dem mit der Führung der
Bewährungshilfe
betrauten Verein "Neustart" (vormals "Verein für
Bewährungshilfe
und soziale Arbeit") zur Verfügung gestellt.
Zu 31 bis 34:
In
den Räumlichkeiten des Ministerbüros wurden unter Planung und
Bauaufsicht der
Burghauptmannschaft Österreich baulich notwendige Sanierungen der
Böden und
Wände, der Verkabelung sowie der Raumausstattung vorgenommen. Die vom
Bundesministerium
für Justiz hiefür zu tragenden Sachaufwendungen betrugen
52.533
Büro (722.865 S).
Für
mein Büro wurden keine neuen Möbel angeschafft. Im Rahmen der
Neuausstattung zahlreicher
Amtsräume im Bundesministerium für Justiz werden die
teils über 30 Jahre alten Büromöbel ausgetauscht. Für diese
Beschaffung wurde ein
Vergabeverfahren durchgeführt. Dabei wurden auch für Mitarbeiter im
Kabinett - in
gleicher Ausstattung wie für die anderen Bediensteten der Zentralstelle -
Schreibtische, Aktenschränke und Bürosessel angekauft. Hiefür
wurden 12.370 Euro
(170.219
S) aufgewendet.
Zu 35 und 36:
Für das Ministerbüro wurden neben der normalen PC-Ausstattung, über die jeder
Justizmitarbeiter verfügt, zwei Laptops angeschafft. Dies hat einen Aufwand von
rund 5.000 Euro erfordert. Für Mobiltelefone und Palmtops wurden 2.165 Euro
aufgewendet.
Zu 37:
Die Justiz verfügt in allen Dienststellen über eine Server-Client Landschaft unter
dem Betriebssystem Windows NT, wobei die wesentlichen
Applikationen durch den
Host des Bundesrechenzentrums unterstützt werden.
Zu 38:
Die EDV-Systeme im Justizbereich werden von etwa 10.000 bis 12.000 Personen
genutzt.
Zu 39:
Personal Computer (PC), Server und Einzelplatzdrucker werden von der Debis CAE
GmbH & Co KG, Netzwerkdrucker von der Fa. Artacker
Bürosysteme GmbH
geliefert.
Zu 40:
Für die Anschaffung der Hardware (Client + Serveranteil) wurden pro Arbeitsplatz
etwa 25.000 S aufgewendet.
Zu 41:
In der Justiz wird das Betriebssystem Windows NT mit Microsoft Explorer eingesetzt.
Darüber
hinaus werden Lotus SmartSuite (Büroanwendung), IBM-Antivirus und IBM
PersCom (Host-Emulation) eingesetzt.
Zu 42:
Die Anschaffungskosten dieser Software betragen - umgelegt auf den einzelnen
Arbeitsplatz - durchschnittlich 5.000 S.
Zu 43 und 44:
Die Bundesrechenzentrums-GmbH (BRZ-GmbH) erstellt die Installationssätze,
betreibt das
Systemmanagement und steht als .Helpdesk' zur Verfügung. Der
dadurch entstehende jährliche Aufwand beläuft sich auf rund 725.000
Büro. Die
BRZ-GmbH betreut ferner die im Justizbereich eingesetzte Software um etwa
290.000 Euro jährlich. Mit Debis CAE GmbH & Co KG bestehen
Wartungsverträge
bezüglich der Hardware (etwa 580.000 Euro jährlich).
Zu 45 und 46:
Das Bundesministerium für Justiz verfügt grundsätzlich über keine Bediensteten mit
sogenannten
"ADV-Sonderverträgen". Neben der Informationstechnik (IT)-
Koordination in der Präsidialsektion des Bundesministeriums für
Justiz ist jedoch auf
der Basis bewerteter Arbeitsplätze und im Stellenplan ausgewiesener Planstellen
ein
IT - Administratoren- und IT - Leitbediener - Konzept verwirklicht, um das
Funktionieren
der Informationstechnik-Anwendungen in der Justiz vor Ort sicherzustellen.
Konkret
ist bei jedem der vier Oberlandesgerichte ein IT - Administrator eingesetzt.
Die Arbeitsplätze dieser Bediensteten wurden im Rahmen der
Besoldungsreform der
Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A 2 zugeordnet.
Den IT -
Administratoren unterstehen die IT - Leitbediener, die bei den
Landesgerichten und bei den größeren Bezirksgerichten eingesetzt
sind. Die
Einstufung der IT - Leitbediener richtet sich nach dem Ausmaß ihrer
Verwendung. Je
nach dem, ob sie in ausschließlicher oder in überwiegender
Verwendung stehen,
sind sie der Funktionsgruppe 7 oder der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe
A 3 zugeordnet. Im Justizressort befinden sich bundesweit 28 IT - Leitbediener
(davon
16 A 3/7- und 12 A 3/5-wertig) im Einsatz.
Der IT-Koordination des Bundesministeriums für Justiz
gehören insgesamt sieben
Bedienstete an. Die Leitung obliegt einem der Funktionsgruppe 6 der
Verwendungsgruppe A 1 zugeordneten Bediensteten. Von den weiteren sechs
Mitarbeitern sind einer in der A 1/4, einer in der A 2/7, drei in der A 2/6
sowie einer in
der A
3/3 eingestuft.
Zu 47:
Mit dieser Frage sollen offenbar sog. "versteckte Personalkosten" durch Abschluss
von
"Arbeitsleihverträgen" angesprochen werden. Derartige
Verträge wurden vom
BMJ nicht abgeschlossen.
Zu
48:
Ja.
Zu 49 und 50:
Das Bundesministerium für Justiz betreibt seit Anfang des Jahres 2000 unter
www.justiz.gv.at. www.bmi.gv.at bzw. www.justiz.at eine eigene
Website. Für die
Erstellung der Homepage
(Design, Navigation, technische Implementierung) wurde
ein Entgelt in Höhe von 229.000 S (inkl. 20% USt) geleistet. Für die
im Frühjahr
2001 durchgeführte
Umgestaltung und Erneuerung der Website des BMJ wurde ein
Pauschalentgelt in Höhe
von 160.560 S (inkl. 20% USt.) bezahlt.
Über den programmiertechnischen und grafischen Ausbau
der Website wurde ein
Rahmenvertrag abgeschlossen, aus dem Einzelleistungen abrufbar sind. Für
eine
Arbeitsstunde werden 1.440 S (inkl. 20 % USt) bzw 104,65 Euro verrechnet. Auf
dieser rechtlichen Grundlage wurden die Kosten für die Programmierung
einer
erweiterten Gerichtsdatenbank auf der Website und für zusätzliche
externe
Programmierarbeiten seit Anfang 2000 bis März 2002 in Höhe von
32.714,40 Euro
(inkl.
USt) abgerechnet.
Für
den laufenden Betrieb der Website ("Web-Hosting"), etwa die
Bereitstellung von
Speicherplatz für die Homepage, Betriebsgarantie, Datensicherung,
tägliche
Zugriffsstatistik und Auswertung sind monatlich 75 Euro (inkl. USt),
jährlich somit
900 Euro zu entrichten.
Zu 51 und 52:
Aufgrund des Redesigns der Website im Frühjahr 2001 wurde die Webstatistik neu
gestartet. Es
liegen daher nur die statistischen Online-Monatsauswertungen ab Mai
2001 vor. Im Mai 2001 wurden 16.600 externe
Zugriffe (Visits) auf die Homepage
des Bundesministerium für Justiz
gemessen, im Monat November 2001 wurde der
Vorjahresrekord von 21.620 Besuchern erreicht. Im Januar 2002 wurden sogar
32.791 Besucher unserer Website registriert.
Zu
den absoluten Besucherzahlen ist zu bemerken, dass sich der Parteienverkehr
im Justizressort grundsätzlich auf die Gerichte beschränkt, wo der
Elektronische
Rechtsverkehr (siehe Beantwortung der Frage 53) zum Einsatz kommt. Die Website
des Bundesministeriums bietet daher Informationen und andere Serviceleistungen,
die kontinuierlich ausgebaut werden.
Aufgrund
der stark steigenden Zugriffszahlen und der durchgehend positiven
Rückmeldungen aus der Bevölkerung kann von einer sehr guten Akzeptanz
ausgegangen werden. Das Magazin e-media hat die Website des BMJ in der
Ausgabe 7/2001 mit "Sehr Gut" bewertet. Im Februar 2002 wurde die
Website vom
Internet-Magazin www.vibe.at
(Verein für Internet-Benutzer
Österreichs) zum
Testsieger in einem
Benutzerfreundlichkeitstest gekürt.
Zu 53:
Bereits seit 1990 ist ein Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) eingerichtet. Dieser
bietet die
Möglichkeit, verfahrensrelevante Daten (in Form von Anträgen) von
einem
lokalen Arbeitsplatz über ein Modem an ein Gericht elektronisch zu
übermitteln. Die
Vorteile für den Bürger liegen auf der Hand: Keine Postgebühr,
kein Ausdrucken und
Kuvertieren von Schriftstücken, kürzere Übermittlungszeiten. Die
Vorteile auf
Gerichtsseite: Keine Eingabe der auf Papier verfügbaren Daten in das
gerichtliche
Verfahrensautomationssystem, sondern automatische Übernahme der bereits
strukturierten elektronischen Daten von Exekutionsanträgen im
vereinfachten
Bewilligungsverfahren sowie Mahnklagen und unstrukturiert beliebige andere
Eingaben (abgesehen von der Bilanzvorlage mit Ausnahme der Bereiche Grund-
und Firmenbuch). Für die Gerichte bedeutet der Betrieb des ERV eine
wesentliche
Vereinfachung bei der Erfassung der Klagen im gerichtlichen Verfahrensregister.
Die
Daten der eingebrachten Anträge müssen von den Erfassungsorganen
nicht mehr
händisch eingegeben werden, sondern können per Knopfdruck
übernommen
werden. Diese Vereinfachung im manipulativen Bereich der
Antragserfassung
brachte bisher eine Einsparung entsprechend etwa 130 Vollzeitkapazitäten.
Seit
1. Februar 1999 ist aufgrund einer Novelle zur Rechtsanwaltsordnung die
Schaffung
der technischen Voraussetzungen zur Durchführung des ERV für alle
Anwälte
verpflichtend.
Bei der Datenübertragung fungiert die 'datakom
austria' als elektronische Clearing-
und Übermittlungsstelle. Dort werden die vom ERV-Nutzer überspielten
Daten so
aufbereitet, dass sie die Bundesrechenzentrum-GmbH, bei welcher sich der
sogenannte Host (Zentralrechner) für die Justiz befindet, übernehmen
und dem
zuständigen Gericht übermitteln kann. Unter Verwendung des
bestehenden
Verbindungssystems zwischen ERV-Nutzer und Gericht ist nunmehr auch der
sogenannte Rückverkehr möglich. Das bedeutet, dass Gerichte dem
ERV-Nutzer auf
dem gleichen Weg auch gerichtliche Erledigungen auf elektronischem Weg
übersenden können.
Dem Bürger wird angeboten, im Internet sowohl das
Grundbuch als auch das
Firmenbuch abzufragen. Der Bürger muss sich daher nicht mehr zu Gericht
bemühen, um eine Auskunft aus dem Grund- und Finnenbuch zu erhalten. Beide
Abfragemöglichkeiten sind kostenpflichtig, weshalb sechs so genannte
Verrechnungsstellen in der Kommunikation zwischen Bürger und Datenbank
bestehen, damit die Gebühreneinhebung möglichst einfach erfolgen
kann. Der
Bürger meldet sich bei einer dieser Verrechnungsstellen an und
eröffnet ein Konto.
Über
www.edikte.justiz.gv.at stellt die Justiz dem Bürger die kostenlose
Einsichtnahme in die
Ediktsdatei zur Verfügung. Derzeit werden in der Ediktsdatei
alle Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren und Ediktalzustellungen der
Firmenbuchgerichte ausschließlich und rechtsverbindlich kundgemacht; die
Datei
ersetzt für die genannten Bereiche die herkömmliche Gerichtstafel
aber auch die
bisherigen Veröffentlichungen in den Printmedien. In den
Insolvenzvorschriften
wurde festgelegt, dass die Wirkungen der Insolvenzeröffnung am Tag nach
der
Veröffentlichung im Internet eintreten. Als nächste Ausbaustufe
erfolgen seit
1.1.2002 Veröffentlichungen der Liegenschaftsexekutionen (mit Bildern,
Plänen und
Kurzfassungen der Schätzungsgutachten) und alle Bekanntmachungen der
Firmenbuchgerichte in der Ediktsdatei. Weiters beabsichtigt die Justiz, die
Veröffentlichungen auch für alle ihre übrigen Verfahren nur noch
im Internet dem
Bürger anzubieten. Der tägliche Zugriff von ca.
7.000 Internet-Usern unterstreicht die
Wichtigkeit dieser
Informationsmöglichkeit.
Die Website des BMJ bietet ferner häufig gebrauchte
gerichtliche Antragsformulare
zum
Download an (http://www.iustiz.qv.at/buergerservice/fomnulare.html).
Zu 54:
Rund 10 Mio. Grund- und Firmenbuchabfragen wurden im Jahr 2001 über das
Internet abgewickelt.
Zu 55:
Die Beitragsleistungen des BMJ für das Projekt "@mtshelfer online" sind
redaktioneller
Natur. Dem BMJ werden von der Firma net@value regelmäßig
sogenannte "Lebenssituationen", die die Zuständigkeit des
Justizressorts berühren
(zB. Heirat, Scheidung,
Todesfall, Privatkonkurs, Firmenbuch, Grundbuch, Wohnen,
Gewalt gegen Frauen, Gewalt an Kindern, Grundstückskauf), zur inhaltlichen
Prüfung für die Freischaltung auf
der Website www.help.gv.at übermittelt.
Zu 56:
Infolge der technischen Innovation bei der Sicherheit von Datentransfers über das
Internet
werden Überlegungen angestellt, die derzeit noch in das geschlossene
Netzwerk Justiz einfließenden Daten der ERV-Nutzer durch eine
Übertragung im
Wege des Internet möglich zu machen. Die sich dafür bietenden
Angebote sind vor
allem im Hinblick auf eine Standardisierung eines elektronischen
Signatursystems
noch zu evaluieren.
Zu 57 und 58:
Die administrative Abwicklung und inhaltliche Berichterstattung bei
Auslandsdienstreisen erfolgt in einem elektronischen, auf
Lotus Notes basierendem
Workflow, der den herkömmlichen Papierakt vollständig ersetzt.
Über den
Arbeitseinsatz der Mitarbeiter der Zentralstelle hinaus sind keine Kosten
angefallen.
Eine
Realisierung des elektronischen Aktes im weiteren Sinn ist durch das
elektronische
Kanzleiinformationssystem KIS in der Zentralstelle des Justizressorts
bereits seit 1993 umgesetzt. Sämtliche für die
Geschäftsbehandlung von Referaten
notwendigen Daten werden im System erfasst. Über eine Schnittstelle zu
einem
Textverarbeitungsprogramm (Ami Pro) ist ein jederzeitiger Abruf der zum
jeweiligen
Referat gehörigen Dokumente möglich. Derzeit
werden Gespräche mit dem BKA
über den möglichen Einsatz von 'e-gov' (Realisierung des
elektronischen Aktes
durch Einsatz von adaptierten Fabasoft Components) geführt. Ein
ressortübergreifendes, einheitliches Kanzleiinformationssystem wird durch
den
elektronischen Akt gewährleistet. Das Ausschreibungsverfahren ist im
Gange;
dessen Ergebnis wird umzusetzen sein.
Bei den Gerichten werden in der Verfahrensautomation Justiz
seit nahezu 15 Jahren
die notwendigen Verfahrensdaten erfasst und zentral gespeichert. Über die
Erfassung von speziellen
Parametern sind auch statistische Abfragen und
Auswertungen vor allem im
Hinblick auf personelle Aspekte und auf das
Aufgabenquantum bei den Gerichten bundesweit aber auch regional
(Personalanforderungsrechnung, Betriebliches Informationssystem) möglich.
Zu 59:
Die Justiz hat die Zahl ihrer Mitarbeiter gemäß
den Budgetvorgaben in der
Vergangenheit reduziert. Dies und die Übernahme neuer Aufgaben wurde durch
die
Verwendung elektronischer Medien ermöglicht.
Zu 60:
Das BMJ wirkt im IKT-Board mit und war auch an den ersten
Beschaffungen der
Bundesbeschaffung-GmbH (PC,
Server, Drucker etc.) durch Miterstellung der
Ausschreibungsunterlagen beteiligt.
Zu 61 und 63:
Die durch die Vereinheitlichung der EDV-Systeme ermöglichten Kosten- und
Planstelleneinsparungen sind derzeit noch nicht ziffernmäßig bewertbar.
Zu 62:
Die
zu diesem Zweck errichtete Bundesbeschaffung-GmbH wird bei Beschaffungen
gemäß der .Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur
Bestimmung jener
Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die
Errichtung einer
Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz)
zu
beschaffen sind' vom Bundesministerium für Justiz herangezogen.
Zu 64:
Bereich
Bundesministerium für Justiz, Oberster
Gerichtshof und
Justizbehörden
in den Ländern
Seit
dem 4.2.2000 wurden für den Bereich der Zentralstelle, Oberster
Gerichtshof
und Justizbehörden in
den Ländern 6 PKW angekauft, zwei PKW wurden bestellt,
sind jedoch noch nicht ausgeliefert und fakturiert worden.
Nachstehende Kraftfahrzeuge wurden angeschafft:
2000:
Mercedes Benz E 220CDI Classic 445.886 S (32.403,80 Euro)
BMJ-Zentral
Mercedes Benz E 220CDI Classic 445.886 S (32.403,80 Euro) BMJ-Zentral
Mercedes Benz E 220CDI Classic 445.886 S
(32.403,80 Euro) OLG Graz
2001:
Mercedes Benz E 220CDI
Classic 458.059 S (32.288,45 Euro) OLG Graz
Mercedes Benz E 220CDI Classic 458.059 S (32.288,45
Euro) OLG Wien
2002:
Mercedes Benz E220CDI
Classic 462.001 S (33.575,-- Euro) OGH
Bestellt, aber noch nicht geliefert und fakturiert:
|
Ford Galaxy Flair TD
|
345.805,66 S
(25.120,68 Euro) BMJ-Zentral
|
Die Fahrzeuge wurden unter Beachtung der
Typenempfehlungsliste des
Bundesministeriums für Finanzen bzw. des Ergebnisses des Vergabeverfahrens
der
Bundesbeschaffung GmbH gekauft.
Der Ankauf der Kraftfahrzeuge war erforderlich, damit die
bei den Gerichtshöfen
I. Instanz - auf Grund ihres Alters und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
und
Sicherheit - auszuscheidenden Fahrzeuge ersetzt werden konnten. Die durch den
Ankauf frei gewordenen Fahrzeuge wurden daher an die Gerichtshöfe l.
Instanz
weitergegeben. Die Gesamtzahl der Fahrzeuge hat sich dadurch nicht erhöht.
Die
auszuscheidenden Fahrzeuge wurden nach den
Richtlinien für die Benützung von
Kraftfahrzeugen des Bundes
veräußert.
Bereich Strafvollzug
Seit
dem 4.2.2000 wurden für den Bereich des Strafvollzuges 12 Kraftfahrzeuge
angekauft, ein KFZ wurde bestellt. Die Kraftfahrzeuge werden überwiegend
für
Insassen- und Materialtransport benötigt.
Die
Fahrzeuge wurden unter Beachtung der Typenempfehlungsliste des
Bundesministeriums für Finanzen bzw. des Ergebnisses des Vergabeverfahrens
der
Bundesbeschaffung GmbH gekauft. Nachstehende Kraftfahrzeuge wurden als
Ersatz für auf Grund des Alters und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
und
Sicherheit auszuscheidende Fahrzeuge angeschafft:
|
-»
|
VW-Kombi T4 TDI 75KW
|
376.793,50 S (27.382,65 Euro)
|
|
-»
|
VW-Kombi T4 TDI 75KW
|
380.686,93 S (27.665,60 Euro)
|
|
-»
|
VW-Kombi T4 TDI 75KW
|
370.740,89 S (24.762,61 Euro)
|
|
-»
|
VW-Kombi T4 TDI 75KW
|
370.740,89 S (24.762,61 Euro)
|
|
-»
|
VW-Kombi T4 TDI 75KW
|
370.740,89 S (24.762,61 Euro)
|
|
-»
|
VW-Kombi T4 TDI 75KW
|
366.377,26 S (26.625,67 Euro)
|
|
-»
|
Mercedes Benz VITO 1 10 CDI
|
381.246,00 S (27.706,23 Euro)
|
|
-»
|
VW-Kombi T4 TDI 75KW
|
376.323,30 S (27.348,48 Euro)
|
|
-#•
|
Ford Transit FT300LTdi
|
359.640,00 S (26.136,06 Euro)
|
|
-»
|
VW-Kombi T4 TDI 75KW
|
369.913,72 S (26.882,68 Euro)
|
|
-»
|
VW-Kombi T4 TDI 75KW
|
363.677,29 S (26.429,46 Euro)
|
|
-»
|
VW Sharan TDI
|
362.797,34 S (26.365,51 Euro)
|
|
-»
|
Ford Transit VB300M
|
272.139,10 S (19.777,12 Euro).
|
Zu 65:
Seit dem 4.2.2000 wurden für die Zentralstelle keine Kanzleiräumlichkeiten neu
angemietet. Derzeit bestehen keine Pläne, Neuanmietungen vorzunehmen.
Zu 66:
Ich verweise für das Jahr 2000 auf die Beantwortung der Anfragen zu den Zahlen
1748/J-NR/2001 und 2316/J-NR/2001.
Im Jahr 2001 habe ich nachstehende Auslandsdienstreisen durchgeführt:
|
Zeitraum
|
Zweck
|
Ziel
|
Kosten
|
|
8.2. bis 9.2.2001
|
Informeller EU-Rat
|
Stockholm
|
20.569,45 S
|
|
15.3.2001
|
Formeller EU-Rat
|
Brüssel
|
8.170,995
|
|
26.3. bis 27.3.2001
|
Justizministertreffen der
|
Triest
|
Keine
|
|
27.4. bis 28.4.2001
|
Informelles
|
Lund
|
5.966,04 S
|
|
30.5.2001
|
EU-Rat Justiz/Inneres und
|
Brüssel
|
Von der EU bezahlt
|
|
20.9.2001
|
Sonderministerrat betreffend
|
Brüssel
|
7.748,58 S
|
|
3.10. bis 5. 10.2001
|
24. Europäische
|
Moskau
|
8.176,675
|
|
16.10.2001
|
Formeller EU Rat
|
Luxemburg
|
8.425,33 S
|
|
16.11.2001
|
Formeller EU Rat
|
Brüssel
|
9.229,03 S
|
|
22.11. bis 23.1 1.2001
|
Unterzeichnung des
|
Budapest
|
Keine Kosten
|
|
3.12.2001
|
Offizieller Besuch in der
|
Pressburg
|
Keine Kosten
|
|
6.12.2001
|
Formeller EU Rat
|
Brüssel
|
9.230,55 S
|
Im Jahr 2001 habe ich demnach 12 Auslandsdienstreisen
durchgeführt, insgesamt
wurden für meine Auslandsdienstreisen
77.516,64 S (5.632,64 Euro) aufgewendet.
Die Verrechnung erfolgte je
nach dem, ob es sich um Reisen zur Europäischen
Union oder sonstige Auslandsdienstreisen handelte, beim Budgetansatz 1/30008-
6216-901 bzw 1/30008-6216-990.
Bei der Auslandsdienstreise zu 1) wurde ich von LStA Dr.
Gert F. und Mag. Marc Z.
begleitet.
Zu Reise 2 wurde ich von LStA
Dr. Gert F., OStA Dr. Fritz Z. und Mag. U. begleitet.
Zu Reise 3 wurde ich von LStA Dr. Gert F. und Mag. U. begleitet.
Zu Reise 4 wurde ich von SChef Dr. Gottfried M., LStA Dr.
Gert F. und Oberrätin
Dr. Maria R. begleitet.
Zu Reise 5 wurde von SChef Dr. Gottfried M., LStA Dr. Gert
F., OStA Dr. Fritz Z.,
Oberrätin Dr. Maria R. und Oberrätin Dr. Beate B.
Zu Reise 6 wurde ich von LStA Dr. Gert F. und Dr. Peter F. begleitet.
Zu Reise 7 wurde ich von LStA Dr. Werner S., LStA Dr. Karl
D. und Dr. Peter F.
begleitet.
Zu Reise 8 wurde ich von LStA Dr. Gert F. und Dr. Peter F.
begleitet.
Zu Reise 9 wurde ich von LStA Dr. Gert F. und Dr. Peter F. begleitet.
Zu Reise 10 wurde ich von Mag. Roland H. und ADir RegRat Otto M. begleitet.
Zu Reise 11 wurde ich von SChef Dr. Wolfgang F. und LStA
Dr. Gertraude K.
begleitet.
Zu Reise 12 wurde ich von LStA Dr. Gert F. und Dr. Peter F. begleitet.
Im Jahr 2002 habe ich bis zu dem in der Anfrage angegebenen
Stichtag (1.2.2002)
keine Auslandsdienstreisen durchgeführt.
Zu 67:
Die Auslandsdienstreisen dienten der Vertretung außen- und justizpolitischer Ziele
sowie der wirtschaftlichen Interessen Österreichs.
Zu 68:
Meine Auslandsdienstreisen erstreckten sich in der Regel auf einen Tag
ausgenommen
bei den Auslandsdienstreisen nach Stockholm, Triest, Lund, Moskau
und Budapest, hier wurden zwei Tage beansprucht. Dies gilt auch für die
Begleitpersonen.
Zu 69:
Zu den Reisen nach Moskau und Luxemburg wurde ich von je einem Journalisten
begleitet. Im Übrigen verweise ich auf die
Beantwortung der Anfrage zur Zahl
1877/J-BR/2001 (von der eine Ablichtung beiliegt).
Zu 70:
Die Teilnehmer wurden nach dem jeweiligen Sachthema ausgewählt.
Zu 71:
Seit 4.2.2000 wurden von den Sektionsleitern meines Ressorts insgesamt 26
Auslandsdienstreisen durchgeführt. Hiefür wurden
44 Reisetage (=Aufenthaltstage)
aufgewendet und es sind
nachstehende Reisekosten entstanden:
|
SChef Dr. M., Interlaken
|
17.823,70 S
|
|
SChef Dr. M., Brüssel
|
1.567,00 S
|
|
SChef Dr. M., Brüssel
|
1 .455,00 S
|
|
SChef Dr. M., Albufeira (Portugal)
|
1.150,005
|
|
SChef Dr. M., Straßburg
|
Keine Kosten
|
|
SChef Dr. M., Brüssel
|
1.863,00 S
|
|
SChef Dr. M., Brüssel
|
10.115,555
|
|
SChef Dr. P., Karlsruhe
|
7.015,005
|
|
SChef Dr. N., Budapest
|
2.096,00 S
|
|
SChef Dr. M., Brüssel
|
1 .924,00 S
|
|
SChef Dr. M., Krakau
|
7.158,005
|
|
SChef Dr. G. M., Brüssel
|
1.410,00 S
|
|
SChef Dr. G. M., Brüssel
|
1.635,005
|
|
SChef Dr. M., Interlaken
|
Keine Kosten
|
|
SChef Dr. F., Hannover
|
Keine Kosten
|
|
SChef Dr. G. M., Lund (Schweden)
|
12.838,005
|
|
SChef Dr. M., Stockholm
|
10.801, 00 S (Büro 784,94)
|
|
SChef Dr. M., Brüssel
|
3.472,08 S (Büro 252,33)
|
|
SChef Dr. M., Warschau
|
12.554,80 (Büro 91 2,39)
|
|
SChef Dr. F., Rom
|
11. 31 6,87 (Büro 822,43)
|
|
SChef Dr. M., Essen
|
3.838,40 S (Büro 278,95)
|
|
SChef Dr. G. M., Brüssel
|
3.043,78 (Büro 221, 20)
|
|
SChef Dr. M., Leuven
|
8.288,01 S (Büro 602,31)
|
|
SChef Dr. M., Brüssel
|
4.869,13 S (Büro 353,85)
|
|
SChef Dr. F., Brüssel
|
1.519,14 S (Büro 110,40)
|
|
SChef Dr. F., Pressburg
|
Keine Kosten
|
Zu 72:
Bei den zu Frage 71 genannten Dienstreisen handelt es sich um Reisen zu formellen
und informellen EU-Ratssitzungen Justiz/Inneres, zu
Sitzungen des Artikel
36-Ausschusses der
Europäischen Union, Tagung der OSZE, Konferenz im Rahmen
der Aus- und Fortbildung der Richter, Richteramtsanwärtern und
Staatsanwälten,
eGovemment Konferenz “From Policy to Practice", Demonstration des
Tivoli
Softwareprogramms, eines strafrechtlichen wissenschaftlichen Symposions und
einen offiziellen Besuch in die Slowakei. Die Dienstreisen
dienten der Vertretung
justizpolitischer
Ziele Österreichs.
Zu 73 und 74:
Seit 4.2.2000 wurden von Mitarbeitern meines Büros 12 Auslandsdienstreisen
durchgeführt.
Hiefür wurden 17 Reisetage (=Aufenthaltstage) aufgewendet und es
sind Gesamtkosten an Reise-,
Tages- bzw. Nächtigungsgebühren in der Höhe von
S 79.547,52, d.s. 5.780,94
Euro anerlaufen, wobei dieser Betrag in der
Gesamtabrechnung zur Frage 66
enthalten ist.
Bei diesen Reisen handelt es sich um Reisen zu formellen bzw.
informellen Räten
nach Brüssel und
Luxemburg, Stockholm, Lund, zur 24. Europäischen
Justizministerkonferenz sowie zur Unterzeichnung des Übereinkommens
betreffend
Computerkriminalität. Die Dienstreisen dienten der Unterstützung bei
der Vertretung
Justiz- und europapolitischer Ziele
Österreichs.
Zu 75:
Im Jahr 2002 wurden bereits Dienstreisen zum formellen EU-Rat Justiz/Inneres nach
Santiago
de Compostela, zum informellen EU-Rat Justiz/Inneres nach Brüssel und
in die Ukraine durchgeführt. Weiters sind für das Jahr 2002 noch
Auslandsdienstreisen in den Iran und zum informellen EU-Rat nach Dänemark
bzw.
formellen EU-Räten nach
Brüssel geplant. Für das Jahr 2003 sind noch keine
Auslandsdienstreisen in
Planung.
Zu 76 bis 83 und 86 bis 88:
Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl
2316/J-N R/2001 verwiesen.
Im
Jahr 2002 wurde die Internationale Medienenquete zum Thema "Pressefreiheit
und Personenschutz in der EU" durchgeführt. Sie fand am 11. und 12.
Februar 2002
im Parlament statt.
Alleinveranstalter war das Bundesministerium für Justiz. Zweck
der Veranstaltung war ein
Vergleich der Mediengesetzgebung und deren
Vollziehung.
Für 2003 ist eine Veranstaltung mit dem Titel
"Freezing and confiscation of crime
proceeds" geplant. Diese Veranstaltung soll gemeinsam mit Irland und den
Niederlanden durchgeführt werden, sie findet jedoch
nur für den Fall statt, dass eine
EU-Förderung gewährt wird.
Zu 84:
Im Jahr 2001 wurde eine EU-Veranstaltung durchgeführt. Der Titel lautete:
7.
Internationales Symposion für Richter/Innen und Staatsanwälte/Innen
zum Thema
"Auf dem Weg zu einem Europäischen Rechtsraum - die Zusammenarbeit in
Strafsachen in Europa: Entwicklungstendenzen zu gemeinsamen Tatbeständen
und
Verfahrensregelungen".
Zu 85:
Die Veranstaltung fand am 8. und 9. März 2001 statt. Das Bundesministerium für
Justiz
war Alleinveranstalter, Einladungen wurden jedoch auch durch die
Rechtsakademie Trier verteilt. Ziel der Veranstaltung war es, die
Zusammenarbeit in
Strafsachen in Europa zu verbessern und dadurch ein Näherrücken der
Nationen zu
erreichen. Es nahmen daran ca. 100 Personen aus 17 verschiedenen Staaten teil.
Zu 89 bis 96:
Im Bundesministerium für Justiz wurden keine Aufträge an externe Berater
hinsichtlich einer Strukturreform des Bundesministeriums
für Justiz (Zentralstelle)
vergeben. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage zur
Zahl
1857/J-BR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen.
Vom Beratungsunternehmen Arthur Andersen wurde eine Analyse
zur Optimierung
der Support-Prozesse in allen Zentralstellen durchgeführt, in deren Rahmen
die
aufgewendeten Personalkapazitäten für 50 Haupt- und Teilaufgaben an
Hand von
Kostentreibern vergleichend untersucht wurden.
Mitarbeiter des Bundesministeriums für Justiz waren in
den Arbeitsgruppen
vertreten.
Die
Ergebnisse der Untersuchung haben im Bereich des Bundesministeriums für
Justiz primär aus Empfehlungen zur Optimierung der Organisation im Bereich
des
Kanzlei- und Schreibdienstes bestanden. Hiezu wurden vom Bundesministerium
für
Justiz die nachstehend wiedergegebenen Umsetzungsvorschläge erarbeitet und
mit
dem Beratungsunternehmen akkordiert.
Das Bundesministerium für Justiz hat diese
dienstbehördlichen Zuständigkeiten für
die ca. 3700 Bediensteten im Bereich des Strafvollzuges im Sinne einer
Konzentration der Zentralstelle auf Planungs-, Strategie- und Legistikaufgaben
an
die Präsidenten der Oberlandesgerichte, die sich bereits in der
Vergangenheit in der
Administration des Gerichtspersonals sehr bewährt haben, delegiert. Dies
hat zu
einer Reduktion des Personals der Zentralstelle um rund 13
Vollbeschäftigtenäquivalente
geführt.
Im Bereich der Schreibdienste werden durch das Projekt
"Digitales Diktat" bzw.
"Digitale Diktataufzeichnung" Effizienzvorteile erzielt werden. Durch
die digitale
Aufzeichnung und
Weiterleitung von Diktaten wird es nicht nur zu einer Verringerung
zeitverzehrender Wegzeiten kommen, sondern es werden auch aktuelle Daten
über
die bei den Schreibdiensten bzw. Schreibkräften zu erledigenden
Arbeitsmengen
(anhand der Größe der übermittelten Dateien) vorhanden sein.
Dadurch wird ein
sehr effizientes Instrument zur besseren Steuerung des Arbeitsanfalles und des
Personaleinsatzes
geschaffen.
Durch organisatorische Verbesserungen im Bereich der
Einlauf- und Abgangsstelle
konnte der Personaleinsatz um zwei Vollzeitkapazitäten reduziert werden.
Mit der Einführung des elektronischen Aktes im
Bundesministerium für Justiz werden
sich weitere Rationalisierungsmöglichkeiten ergeben. Im Übrigen
verweise ich auf
die einleitenden Ausführungen zur Beantwortung der Anfrage ZI
1859/J-BR/2001.
Verwaltungsreform ist ein permanenter Prozess zur
Steigerung von Effizienz,
Effektivität und Qualität. Derzeit sind keine Vertragsabschlüsse
über
Beratungsdienstleistungen betreffend die Reorganisation des Bundesministeriums
für Justiz
(Zentralstelle) geplant.
Zu 97:
An die genannten Unternehmen wurden keine Aufträge vergeben.
Vollständigkeitshalber wird auf den Generalvertrag des
Bundesministeriums für
Finanzen mit der Fa. Arthur Andersen hingewiesen.
Zu 98:
Das Bundesministerium für Justiz hat an die Firma WIBERA Wirtschaftsberatung AG
mit Sitz in Düsseldorf, bei dem es sich um ein Unternehmen der Gruppe PwC
Deutsche Revision AG (PriceWaterhouseCoopers) handelt, seit
4.2.2000 zwei
Aufträge vergeben. Beide Aufträge dienen der Optimierung der
Dienstzeiteinteilung
in den österreichischen Justizanstalten. Ferner wurde im Rahmen der
Verwaltungsreform mit Schreiben vom 24. August 2000 ein Auftrag zur
Effizienzverbesserung im Bereich der gerichtlichen Fahrnisexekution an die
Firma
ROI Management Consulting AG vergeben.
Die Firma WIBERA hat zunächst eine Studie zu
möglichen Effizienzsteigerungen in
der Dienstzeit-Organisation an Hand der Justizanstalt Linz durchgeführt.
Der
Ergebnisbericht ist im April 2001 vorgelegt worden. Das vereinbarte
Gesamthonorar
hat 33.000 Euro zuzüglich 16% Umsatzsteuer betragen, von dem das
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport 29.069,14 Euro
zur Zahlung
übernommen hat.
Zur Umsetzung der in der Studie ausgesprochenen
Empfehlungen hat das
Bundesministerium für Justiz die Firma WIBERA am 20.9.2001 mit
Beratungsleistungen bei der Durchführung eines Pilotprojekts in den
Justizanstalten
Wien-Josefstadt und Garsten zu einem Festpreis von 245.000 Euro zuzüglich
Umsatzsteuer beauftragt. Der Auftrag umfasst sämtliche Betreuungs- und
Beratungsleistungen während des Pilotbetriebs im Jahr 2002
einschließlich der
Nutzung der von der Firma WIBERA entwickelten ADV-Programme.
Aus dem ersten Auftrag (Studie) sind vom Bundesministerium
für Justiz an die Firma
WIBERA 9.210,87 Euro zur
Anweisung gebracht worden. Im Rahmen des derzeit
laufenden Pilotprojekts ist vom Bundesministerium für Justiz am 8.1.2002
eine erste
Teilzahlung von umgerechnet 12.587,17 Euro geleistet worden. Den
Differenzbetrag
auf die erste Teilrechnung
von 85.260 Euro hat das Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport im Rahmen einer Co-Finanzierung
übernommen.
Die von der Firma ROI Management Consulting AG erbrachten
Beratungsleistungen
im Bereich der gerichtlichen Fahrnisexekution umfassen:
Analyse
• der Ablauforganisation und der Abläufe
•
des Personaleinsatzes und der Auslastung im Hinblick auf einen möglichst
wirtschaftlichen und effizienten Personaleinsatz
• des Honorierungssystems der Gerichtsvollzieher
•
des Einsatzes von Informationstechnik und anderer Hilfsmittel unter
Berücksichtigung der IT-Applikation Verfahrensautomation Justiz
Ausarbeitung von
Vorschlägen zur Steigerung der Effizienz samt Quantifizierung
möglicher Einsparungspotenziale
Erstellung zeitlich gegliederter
Projektpläne zur Umsetzung
Darstellung der Umsetzungskosten
Die
Analyse war an Hand einer für den Bund repräsentativen Stichprobe
vorzunehmen, die insbesondere auf die unterschiedliche Gerichtsstruktur im
Bereich
größerer, mittlerer und kleinerer Städte sowie im
ländlichen Raum Bedacht zu
nehmen hat.
Dafür wurde ein Betrag von 143.610,55 CHF an die Firma
ROI Management
Consulting AG zur Auszahlung gebracht.
Für das Budgetjahr 2002 wurde für das Projekt zur
Umsetzung der Ergebnisse der
Analyse ein weiterer Betrag in der Höhe von 99.757 Euro budgetär
gebunden.
Zu 99 und 100:
Das Bundesministerium für Justiz ist an keiner Unternehmung mit mindestens 50 %
des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt. Aus Anlass
der Anfrage ZI.
2525/J-NR 2001 wurden Rechtsträger, hinsichtlich der die Meinung vertreten
werden
könnte, dass eine relevante Ingerenz des Bundesministeriums für
Justiz im Sinne
des Art. 52 Abs. 2 B-VG vorliege, um Stellungnahmen zur Anfrage gebeten (Verein
für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit, Verein für
Sachwalterschaft und
Patientenanwaltschaft,
Niederösterreichischer Landesverein für Sachwalterschaft,
Institut für Sozialdienste - Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft,
Hilfswerk
Salzburg - Verein für Sachwalterschaft, Center of Legal Competence sowie
der
Verein für Konsumenteninformation).
Nach
den mir vorliegenden Stellungnahmen wurden von diesen Rechtsträgern im
relevanten Zeitraum keine Unternehmensberatungen im Zuge der
Verwaltungsreform im Sinne des vorliegenden Anfrage beauftragt oder bezahlt.
Zu 101:
Die Kosten für die Beratungsleistungen der Firma WIBERA im Zusammenhang mit
der Optimierung der Dienstzeit-Organisation in den
Justizanstalten verteilen sich wie
folgt auf die Budgetjahre 2000 bis 2003:
|
Budgetjahr 2000:
|
keine budgetwirksamen Ausgaben
|
|
|
Budgetjahr 2001:
|
Projektstudie Justizanstalt Linz
|
9.210,87 Euro 12.587,1 7 Euro
|
|
Budgetjahr 2002:
|
2. Teilzahlung Pilotprojekt
Justizanstalten
|
11 3.680 Euro
|
|
Budgetjahr 2003:
|
3. Teilzahlung Pilotprojekt
Justizanstalten
|
85.260 Euro
|
Für
das Projekt zur Effizienzsteigerung im Bereich der Fahrnisexekution wird auf
die
Beantwortung der Frage 98 hingewiesen.
Zu 102:
Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl 1859/J-BR/2001, von der
ich
eine Ablichtung beischließe, sowie auf die Beantwortung der Frage 98. Zur
Steigerung der Effektivität der Vertretung im EU-Bereich wurden die
Angelegenheiten der EU-Koordination einer
Stabstelle für europäische Integration
übertragen, nach Ruhestandsversetzung der ehemaligen Leiterin wurde die
Abt. V 7
der Strafvollzugssektion aufgelöst.
Es
wurden keine ehemaligen Mitarbeiter des Ministerbüros in Organisationen
des
Ministeriums integriert. Die ehemals in meinem Ministerbüro tätige
Richterin
Mag. Gudrun Stöger ist als dienstzugeteilte Richterin in der Funktion
einer
Referentin in der Abteilung 11 des
Bundesministeriums für Justiz tätig.
Zu 103:
Vom Bundesministerium für Justiz wurden keine Aufträge zu "Werbekampagnen und
ähnlichen öffentlichen Darstellungen"
erteilt, sondern Öffentlichkeitsarbeit zur
Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung geleistet. Die im "Amtsblatt
zur Wiener
Zeitung" und ähnlichen Publikationsorganen veröffentlichten
Ausschreibungen,
Edikte etc. erfolgen auf
Grund gesetzlicher Anordnungen und sind daher nicht als
Werbung im Sinne der
vorliegenden Anfrage zu qualifizieren. Für Beratungs-
leistungen im Bereich der Medienanalyse und -beratung wurden 650.364,71 S
verausgabt.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Anfrage zur
Zahl 1393/J-NR/2000
verwiesen.
Zu 104:
Der Repräsentationsaufwand für mein Ressort (inkl. internationale Kontakte) beträgt
für den Zeitraum 4.2.2000 bis 1.2.2002 insgesamt
79.640,82 Euro. Dieser Betrag
wurde für Staatsbesuche,
Einladungen von in- und ausländischen Delegationen,
Enqueten, Symposien u.a.m. aufgewendet, wobei ich nicht an jeder Veranstaltung
persönlich teilnehmen konnte. Ein für mich in diesen Fällen
errechenbarer
Repräsentationsaufwand
ist auch nach Einsicht in sämtliche Akten und Unterlagen
der Buchhaltung nicht möglich.
Ein allfälliger Repräsentationsaufwand für
mich und allenfalls für die Mitarbeiter
meines Büros kommt lediglich in der Amtspauschale zum Tragen, welche
derzeit
monatlich 765,33 Euro beträgt.
Zu 105:
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 66.
Die Bundesräte Roswitha Bachner, Genossinnen und
Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage,
betreffend "Reorganisation im Bundesministerium für
Justiz",
gerichtet.
Einleitend führe ich aus wie folgt:
Grundsätzliches Ziel der Bundesregierung ist eine
konsequente Ausgaben- und
Aufgabenreform, um die Kosten der Verwaltung zu reduzieren und die
öffentlichen
Haushalte zu entlasten, Beiträge zur Stärkung des
Wirtschaftsstandortes Österreich
zu leisten und die Bürgernähe durch verbesserte
Servicequalitäten zu stärken. In
diesem Sinne werden auch im Bereich des Justizressorts alle Möglichkeiten
zu
Straffungen und Einsparungen ausgeschöpft.
Das
Bundesministerium für Justiz mit derzeit rund 285
Mitarbeiter-Vollzeitkapazitä-
ten ist - abgesehen vom Bundesministerium für öffentliche Leistung
und Sport - die
kleinste Zentralstelle. Mit rund 12000 Mitarbeiter-Vollzeitkapazitäten und
mehr als
270 Dienststellen, den Legislativbereichen des Straf-, Strafprozess-, Zivil-,
Handels-,
Gesellschafts-, Exekutions- und Zivilprozessrechtes, der Aufsicht über die
Anklage-
behörden, dem gesamten Strafvollzug sowie dem Konsumentenschutz zählt
das
Justizressort jedoch zu den größten Ressorts.
Die Zentralstelle, in der nur rund 2,2 % des
Ressortpersonals beschäftigt sind, hat
bereits jetzt eine sehr schlanke Struktur. So sind im Bundesministerium
für Justiz -
im Gegensatz zu den anderen Zentralstellen - keine Referate und Gruppen einge-
richtet, sodass eine zeitgemäße, flache
hierarchische Gliederung besteht. Nichtsde-
stotrotz konnten jüngst zwei Abteilungen mit anderen Abteilungen
zusammengelegt
werden. Zudem ist eine interne Organisationsanalyse zur Neuordnung des dem
Justizressort obliegenden
Konsumentenschutzes in Aussicht genommen.
Im Übrigen beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu1 bis 7. 16 und 24:
Im Bundesministerium für Justiz wurden keine
Aufträge an externe Berater hinsicht-
lich einer Strukturreform des Bundesministeriums für Justiz
(Zentralstelle) vergeben.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl
1857/J-BR/2001
durch den Bundesminister für Finanzen.
Zu 8 bis 13. 17 bis 19 und 21:
Vom Beratungsunternehmen Arthur Andersen wurde eine Analyse
zur Optimierung
der Support-Prozesse in allen Zentralstellen durchgeführt, in deren Rahmen
die
aufgewendeten Personalkapazitäten für 50 Haupt- und Teilaufgaben an
Hand von
Kostentreibern vergleichend untersucht wurden.
Mitarbeiter des Bundesministeriums für Justiz waren in
den Arbeitsgruppen
vertreten.
Die
Ergebnisse der Untersuchung haben im Bereich des Bundesministeriums für
Justiz primär aus Empfehlungen zur Optimierung der Organisation im Bereich
des
Kanzlei- und Schreibdienstes bestanden. Hiezu wurden vom Bundesministerium
für
Justiz die nachstehend wiedergegebenen Umsetzungsvorschläge erarbeitet und
an
das
Beratungsunternehmen weitergeleitet.
Das Bundesministerium für Justiz, das nach wie vor
Dienstbehörde erster Instanz für
die ca. 3700 Bediensteten im
Bereich des Strafvollzuges ist, wird diese dienstbe-
hördlichen Zuständigkeiten im Sinne einer Konzentration der
Zentralstelle auf
Planungs-, Strategie- und Legistikaufgaben an die Präsidenten der Oberlandesge-
richte, die sich bereits in der Vergangenheit in der Administration des
Gerichtsperso-
nals sehr bewährt haben, delegieren. Dies wird zu einer Reduktion des
Personalstandes der Zentralstelle um rund 13
Vollbeschäftigtenäquivalente führen.
Im Bereich der Schreibdienste sollen durch das Projekt
"Digitales Diktat" bzw.
"Digitale Diktataufzeichnung" Effizienzvorteile erzielt werden. Durch
die digitale
Aufzeichnung und Weiterleitung von Diktaten wird es nicht nur zu einer
Verringerung
zeitverzehrender Wegzeiten kommen, sondern es werden auch aktuelle Daten
über
die bei den Schreibdiensten bzw. Schreibkräften zu erledigenden
Arbeitsmengen
(anhand der Größe der übermittelten Dateien) vorhanden sein.
Dadurch wird ein
sehr effizientes Instrument zur besseren Steuerung des Arbeitsanfalles und des
Personaleinsatzes
geschaffen.
Durch organisatorische Verbesserungen im Bereich der
Einlauf- und Abgangsstelle
konnte der Personaleinsatz um zwei
Vollzeitkapazitäten reduziert werden.
Mit der Einführung des elektronischen Aktes im
Bundesministerium für Justiz
werden sich weitere Rationalisierungsmöglichkeiten ergeben.
Zu 14 und 15:
Die Personalvertreter werden jeweils im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten
befasst.
Zu 20:
Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage zu Zahl 1861/J-BR/2001 durch die
Vizekanzlerin.
Zu 22 und 23:
Verwaltungsreform ist ein permanenter Prozess zur
Steigerung von Effizienz,
Effektivität und Qualität. Derzeit sind keine Vertragsabschlüsse
über Beratungs-
dienstleistungen betreffend die Reorganisation des Bundesministeriums für
Justiz
(Zentralstelle) geplant.
Die Bundesräte Prof. Albert Konecny, Genossinnen und
Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage, betreffend "Böhmdorfers Spione im
EU-Ministerrat"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Seit meiner Bestellung zum Bundesminister für Justiz habe ich an folgenden
Ministerräten der Europäischen Union teilgenommen:
a)
Informeller Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 3. und 4. März 2000, Lissabon
b)
Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 27. März 2000, Brüssel
c) Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 29. und 30. Mai 2000, September 2000, Brüssel
d)
Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 28. September 2000,
Brüssel
e)
Gemeinsamer Rat Justiz und Inneres - ECOFIN
am 17. Oktober 2000,
Luxemburg
f)
Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz wie auch Rat Binnenmarkt
und Verbraucherschutz
am 30. November 2000, Brüssel
g)
Informeller Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 9. Februar 2001, Stockholm
h)
Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 15. und 16. März 2001, Brüssel
i)
Informeller Rat Binnenmarkt und Verbraucherschutz
am 27. und 28. April 2001,
Lund
j)
Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz und Rat Binnenmarkt
am 28. und 29.Mai 2001, Brüssel
k)
Außerordentlicher Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 20. September 2001,
Brüssel
l)
Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 27. und 28. September
2001, Brüssel
m)
Gemeinsamer Rat Justiz, Inneres und ECOFIN sowie außerordentlicher
Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 16. Oktober 2001, Luxemburg
n)
Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 16. November 2001, Brüssel
o)
Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz
am 6. Dezember 2001,
Brüssel
Zu 2:
Nachstehende Bedienstete meines Ressorts haben mich zu diesen Sitzungen
begleitet:
zu a) SChef Dr. Roland Miklau, Dr. Ihor Tarko
zu b) Dr. Gert Felsenstein, Dr. Ihor Tarko
zu c) Dr. Ihor Tarko, Dr. Fritz Zeder
zu d) Dr. Gert Felsenstein, Pressesprecher Mag. Marc Zimmermann
zu e) Dr.
Ulrike Kathrein, Dr. Fritz Zeder und Mag. Gudrun Stöger,
Richterin
zu f) Dr.
Fritz Zeder, Dr. Gottfried Musger, Richter, Mag. Katharina Peschko
und Mag. Marc Zimmermann am Rat Justiz und Inneres,
SChef Dr. Gottfried Mayer und Mag. Dr. Maria Reiffenstein am
Verbraucherschutzrat
zu g) Dr. Gert Felsenstein und Mag. Marc Zimmermann
zu h) Dr. Gert Felsenstein, Dr. Fritz Zeder, Mag. Gerald Urbanz
zu i) SChef Dr. Gottfried Mayer und Mag. Dr. Maria Reiffenstein
zu j) Dr. Gert Felsenstein und Dr. Fritz Zeder
(EU-Rat Justiz, Inneres und Katastrophenschutz)
SChef Dr. Gottfried Mayer, Mag. Dr. Maria Reiffenstein und
Oberrätin Dr. Beate Blaschek (Rat Binnenmarkt)
zu k) Dr. Gert Felsenstein,
Dr. Christian Manquet und Dr. Peter Franzmayr
zu l) Dr. Gert Felsenstein und Dr. Peter Franzmayr
zu m) Dr. Gert Felsenstein und Dr. Peter Franzmayr
zu n) Dr. Gert Felsenstein und Dr. Peter Franzmayr
zu o) Dr. Gert Felsenstein und Dr. Peter Franzmayr.
Zu 4:
Außer
den Beamten des Bundesministeriums für Justiz sind bei EU-Räten
regelmäßig auch der Ständige Vertreter Österreichs bei der
Europäischen Union
sowie die zuständigen Referenten der österreichischen Vertretung
anwesend.
Weiters werden regelmäßig vom Bundesministerium für
auswärtige Angelegenhei-
ten und gelegentlich vom Bundeskanzleramt Vertreter entsandt. Darüber
hinaus war
ich in folgenden Fällen von weiteren Personen begleitet:
• Am 30. November 2000 von einem Vertreter der Rechtsanwaltskammer Wien,
•
am 28. und 29. Mai 2001 vom Abgeordneten zum Nationalrat Brigadier Wolfgang
Jung und
• am 16. Oktober 2001 von einem Journalisten.
Zu 3 und 5 bis 7:
Von einem "abgesicherten Sperrbereich" kann nicht gesprochen werden, bei
Routinesitzungen erfolgt auch keine Zutrittskontrolle zum Verhandlungssaal. Eine
ausdrückliche Erlaubnis zur Anwesenheit des Vertreters
der Rechtsanwaltskammer
am 30. November 2000 und des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Jung am
28. und 29. Mai 2000 ist nicht eingeholt worden.
Vor und nach der Ratssitzung sind im Verhandlungssaal immer
Journalisten
zugelassen und anwesend. Der mich am 16. November 2001 begleitende Journalist
war während der Debatte nicht im Verhandlungssaal anwesend, sondern nur
vor
und nach der Ratssitzung.
Zu 8:
Über die Mitglieder anderer Delegationen bei den Ministerräten der Europäischen
Union oder allfällige Begleiter liegen mir keine Informationen vor.
Zu 9 a) und9b):
Meine Flugkosten betrugen insgesamt 118.651,90 S, wobei die
Reisen nach Brüssel
vom 16. November 2001 und 6.
Dezember 2001 [siehe zu 1 n) und o)] noch nicht
zur Abrechnung gelangt sind.
Die Flugkosten der mich zu den Ratssitzungen begleitenden
Bediensteten betrugen
insgesamt
183.440,86 S.
Die von der EU erstatteten Flugkosten wurden bereits in Abzug gebracht.
Zu9c):
Die Kosten beliefen sich auf 9.030,60 S.
Zu 9 d):
Mein Aufenthalt bei den Ratstagungen hat in der Regel jeweils nur einen Tag
umfasst. Ich habe für diese Dienstreisen weder Tages- noch Nächtigungsgebühren
beansprucht.
Zu 9 e) und h):
Die Reisegebühren der mich zu den Ratssitzungen begleitenden Bediensteten
haben insgesamt 33.939,10 S betragen. Dieser Betrag enthält auch die Tages- und
Nächtigungsgebühren.
Zu 9 f):
Keine Kosten.
Zu 9g):
Keine
Kosten.
Zu 9 i:)
Keine Kosten.