3400/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier,
Kolleginnen und Kollegen vom
13.02.2002, Nr. 3387/J,
betreffend “Saatgutgesetz - Berichte - Kontrolle - Konsequenzen -
Kompetenzen", beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Wie bereits in vorangegangenen Anfragebeantwortungen (z.B.
2771/J) ausgeführt wurde,
darf darauf hingewiesen werden, dass gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG
die Regelungen des
geschäftlichen Verkehrs mit Saatgut in Gesetzgebung und Vollziehung
Bundessache sind.
Regelungen hinsichtlich des
Anbaus (Aussaat) und der Verwendung von Saatgut, auch
Betriebskontrollen, die nicht im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren stehen,
sind
gemäß Art. 15 B-VG
Landessache.
Zu den einzelnen Fragen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Da gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG Regelungen
über den geschäftlichen Verkehr mit
Saatgut in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, gibt es weder
Dokumentations- und Berichtspflichten des Landeshauptmannes an den
Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft noch entsprechende
Durchführungsbestimmungen.
Das
Saatgutgesetz 1997 (SaatG) wird von den derzeit zwei Bundesbehörden,
Bundesamt
und Forschungszentrum für Landwirtschaft Wien (BFL) und Bundesamt für
Agrarbiologie
Linz (BAB), in erster Instanz vollzogen.
Derzeit gibt es hinsichtlich der gemäß Art. 15
B-VG in die Zuständigkeit der Länder fallenden
Bestimmungen über den Anbau und die Verwendung von Saatgut keine
landesrechtlichen
Regelungen, somit auch keine Berichtspflichten.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Gemäß § 71 Abs. 4 SaatG 1997, BGBI. l Nr.
72 zgd. BGBI. l Nr. 109/2001, sind Verstöße
gegen das SaatG 1997 als Verwaltungsübertretungen von der örtlich
zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde zu verfolgen. Im Falle eines begründeten
Verdachtes einer
Übertretung des SaatG 1997 gibt die Saatgutanerkennungsbehörde (BFL)
eine
Sachverhaltsdarstellung zur weiteren Veranlassung an die zuständige
Bezirksverwaltungsbehörde
ab.
Über den Ausgang von Verwaltungsstrafverfahren ist
gemäß § 71 Abs. 4 SaatG 1997 die
anzeigende Behörde (BFL) zu informieren. Soweit die zuständigen
Behörden die
Informationen der Saatgutanerkennungsbehörde zur Verfügung stellen,
werden diese
archiviert.
Bei
den Saatgutbehörden (Kontrollbehörden) werden die
Gesetzesverstöße dokumentiert.
Seit zwei Jahren werden die Kontrolltätigkeiten im Geschäftsfeld
“AGRO-Kontroll" (eine
Arbeitsgruppe der beiden Bundesbehörden) behandelt. Eine Dokumentation
liegt vor, wurde
jedoch nicht veröffentlicht.
Zu den Fragen 6. 32 und 33:
In Österreich gibt es derzeit nach den
saatgutrechtlichen Bestimmungen ein direktes
Durchgriffsrecht im Rahmen des hierarchischen Aufbaues (die Bundesämter
unterstehen
dem BMLFUW). Es können daher mit Weisung die Art und der Umfang der
Kontrolltätigkeit
angeordnet
werden.
Meinem
Ressort sind keinerlei gesonderte Bestimmungen über ein unmittelbares
Durchgriffsrecht auf die Vollziehung saatgutrechtlicher Bestimmungen in anderen
EU-
Mitgliedstaaten bekannt. Die Saatgutanerkennungsbehörden in der EU
führen technische
Prüfungen durch und sind daher in den staatlichen Ministerien weder
organisatorisch noch
letztinstanzlich vertreten.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die
gegenständlichen Fragen nicht in meinen
Kompetenzbereich fallen; die Einrichtung bzw. der Aufbau von
Organisationsstrukturen
nationaler Dienststellen sind dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten, es gibt
keine
Vorgaben seitens der EU.
Eine
dem EU-Futtermittelrecht entsprechende Verpflichtung zur Meldung der für
die
Saatgutkontrolle und -analyse zuständigen Laboratorien und Behörden
gibt es im
Saatgutbereich nicht. Die Liste der Ansprechpartner in der EU und in
Drittländern wird in der
“OECD-list of varieties
eligible for certification - (2000)" jährlich publiziert (homepage:
http://www.
oecd. org/agr/code/seeds/seeds 1.htm). Die Liste der Ansprechpartner der EU-
Mitgliedstaaten ist der Beilage
A zu entnehmen.
In den Niederlanden ist der NAK (“Nederlandse Algemene Keuringsdienst") für Saat- und
Pflanzgutkontrollen bzw. Zertifizierungen zuständig.
Dieser ist in Form einer Stiftung (mit
Vorstand und Geschäftsführung) organisiert. Die Finanzierung erfolgt
zu 50 % durch den
Staat, sowie durch berufliche Interessensvertretungen und beteiligte Firmen in
den einzelnen
Teilsparten
(Landwirtschaft, Gemüse, Obst usw.).
Zu den Fragen 7 bis 15:
Die Saatgutverkehrsregelungen der EU sehen keine generellen
Berichtspflichten Österreichs
gegenüber Dienstellen der EU-Kommission vor, es gibt daher weder
gemeinschaftliche noch
nationale Durchführungsbestimmungen. Weiters gibt es auch keine
gemeinschaftlichen oder
nationalen Bestimmungen
über die Durchführung von Kontrollen seitens der
Kommissionsdienststellen in Österreich und daher auch keine Berichte.
Wohl
gibt es aber einzelne Verfahren, die Berichte Österreichs an die
Kommission erfordern,
z.B. Berichte über die Qualität von Saatgut in zeitlich begrenzten
Versuchen, Information
über national in die Sortenliste eingetragenen Sorten zur Aufnahme in
einer der
gemeinschaftlichen
Sortenkataloge.
Gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen (gelten für
alle EG-Saatgut-Vermarktungsrichtlinien,
siehe beispielsweise in
Artikel 20 der Richtlinie 66/402/EWG bei Getreide) werden auf
Betreiben der EU-Kommission zur Nachkontrolle von Stichproben von in der EU
vermarktetem Saatgut vorgenommen. Österreich nimmt an diesen
verpflichtenden
Versuchen nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Saatgut der
geprüften Art und Sorte an den
Versuchen teil. Die Vergleichsversuche werden im Auftrag der Kommission von
kompetenten
Stellen der Mitgliedstaaten durchgeführt. Nach Abschluss der
mehrjährigen
Vergleichsprüfungen wird von den durchführenden Stellen ein vertraulicher
Bericht an die
Dienststellen der EU-Kommission und den teilnehmenden Mitgliedstaaten
abgegeben.
Saatgutverkehrsrechtliche Fragen werden laufend im
“Ständigen Ausschuss für das
landwirtschaftliche,
gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzengutwesen", im
Folgenden “Ausschuss" genannt, behandelt. Der Ausschuss wird auf
Basis der EU-
Saatgutverkehrsrichtlinien einberufen. Aufgrund derselben Rechtsgrundlage wird
auch die
EU-Kommission (EK) bei den
Mitgliedstaaten tätig. Folgende Tätigkeiten finden zwischen der
EK und den Mitgliedstaaten statt bzw. werden aufgrund von Beschlüssen des
in den
Saatgutverkehrsrichtlinien
festgelegten Ausschussverfahrens durchgeführt:
Vergleichsprüfungen zur Harmonisierung und
Überprüfung der Anwendung technischer
Normen betreffend die
Erhaltung und Vermehrung von Pflanzensorten (jeweils ein
Mitgliedstaat ist
Veranstalter, die EK finanziert die Vergleichsprüfungen),
-
EU-Experimente zur Weiterentwicklung der EU-Saatgutverkehrsrichtlinien,
Überarbeitung und Aktualisierung technischer Protokolle und Anhänge,
- Aktualisierung der
gemeinschaftlichen Sortenkataloge: regelmäßige Meldung der
Mitgliedstaaten an die EK betreffend nationale Neuzulassungen von Sorten,
- Zulassungsverfahren
für Saatgut verminderter Qualität (Behelfssaatgut), wenn bei einer
bestimmten Kulturart der Binnenmarkt nicht mit Saatgut vorgeschriebener
Qualität
versorgt werden kann (zumeist Saatgut verminderter Keimfähigkeit, verbunden
mit
Preisabschlägen).
Die
nationalen Saatgutbehörden sind regelmäßig im Ausschuss
vertreten. Die EK führt
ihrerseits keine Kontrollen im engeren Sinne des Wortes in den Mitgliedstaaten
durch. Es
erfolgen also keine speziellen nationalen Besuche von EK-Beamten in
Österreich, welche
die Einhaltung saatgutverkehrsrechtlicher Bestimmungen an Ort und Stelle
überprüfen.
Zu den Fragen 16 bis 22 und 34 :
Im Geschäftsfeld “AGRO-Kontroll" des BFL
werden die nationalen Kontrollpläne akkordiert.
Dort wird auch die Probenanzahl nach den Erfordernissen (Beobachtung des
Marktes - z.B.
verstärkte Kontrolle wenn Unregelmäßigkeiten am Markt vermutet
werden) festgelegt.
Vorgaben aus dem Saatgutgesetz gibt es nicht.
Bei Saatgut erfolgt zum Unterschied vom Düngemittel-
und Futtermittelrecht generell eine
Zulassungs- bzw. Bewilligungspflicht (dies trifft
für die ganze EU zu). Daher sind die
einzelnen Saatgutpartien bereits amtlich anerkannt bzw. zugelassen. Bei
Gemüsesaatgut
erfolgt die Inverkehrbringung ohne Anerkennung.
Grundsätzlich ist anzuführen, dass nach dem SaatG
1997 im Rahmen der Verfahren auf
Anerkennung und Zulassung von Saatgut umfangreiche Untersuchungen und Testungen
am
Feld und im Labor erfolgen. Danach wird in Verkehr gebrachtes Saatgut im Rahmen
der
Saatgutverkehrskontrolle auf die Einhaltung der Bestimmungen des SaatG 1997
überwacht.
Im Rahmen der Sortenordnung erfolgen mehrjährige, umfangreiche
Sortenprüfungen in Feld-
und Laborversuchen im Rahmen der Zulassungsverfahren.
Die Parameter für die Saatgutuntersuchung sowie die
Sortenzulassung basieren
weitgehendst auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sowie einer Reihe von
internationalen
Vorgaben (z.B. ISTA1, UPOV2). Aufgrund der Vielzahl von
gemeinschaftsrechtlichen
Bestimmungen können diese nicht aufgelistet werden.
1 International Seed Testing Association
2 Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Die
gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben werden aufgrund des SaatG 1997 in den
Methoden
für Saatgut und Sorten gemäß § 5 SaatG 1997 mit
Verordnungscharakter umgesetzt und
laufend im Sorten- und Saatgutblatt veröffentlicht. Die Methoden für
Saatgut und Sorten sind
auch im
Internet unter www.bfl.at/institut/saatgut/ ersichtlich.
Die Stichprobengröße und Mindestprobenanzahl
richtet sich aber in der Regel nach der
botanischen Art und der Menge des zu beprobenden Saatgutes
(Partiengröße). Dies gilt
auch für die Einfuhr von Saatgut aus Drittstaaten.
Betreffend die Überwachung von autorisierten Personen
(Personal des Antragstellers) zur
Feldbesichtigung werden Mindest-Checkraten von 20 (15) % für
Fremdbefruchter und 10
(5) % für
Selbstbefruchter in der EU-Ratsrichtlinie 98/96/EG vorgeschrieben. Im Rahmen
eines Experimentes zur
Autorisierung von Laboratorien werden Mindest-Checkraten von 7 %
für Saatgut von Getreide und 10 % für Saatgut anderer Arten und 5 %
bei Probenahmen
vorgeschrieben. Bei den in Österreich vorgenommenen Autorisierungen wurden
die
angegebenen Mindest-Checkraten erreicht. Die Untersuchungen im Rahmen der
Überwachungen zeigten keine signifikanten Abweichungen.
Österreich
hat in der Saison 2000/2001 am freiwilligen EU-Aktionsplan betreffend GVO-
Verunreinigungen in Saatgut
teilgenommen. Untersucht wurden insgesamt 628
Saatgutpartien, in 21 davon konnten gentechnische Kontaminationen im geringen
Ausmaß
festgestellt werden. Die Untersuchungsergebnisse wurden immer umgehend an die
Gentechnikbehörde im BMSG weitergegeben.
Das
SaatG 1997 behandelt verschiedene Kontrollbereiche: Im operativen Anerkennungs-
und Zulassungsverfahren sind die Anforderungen geregelt, die der Antragsteller
für die
Saatgutzertifizierung und Sortenzulassung benötigt. Es gibt formelle
Anforderungen wie
Beibringung von Dokumenten
und Proben sowie technische Anforderungen wie
Produktionsauflagen. Der Umfang der behördlichen Tätigkeit richtet
sich hier nach der Zahl
der Anträge. Bereits in
Verkehr befindliches Saatgut unterliegt der stichprobenartigen
Saatgutverkehrskontrolle. Die Kontrollen erfolgen hier einerseits nach dem
Zufallsprinzip,
andererseits auch infolge konkreter Hinweise oder Verdachtsmomente.
Zu den Fragen 23 bis 31:
Im Bereich des SaatG 1997, das auch die
Zuständigkeiten der Behörden regelt, gibt es
weder Weisungen an die Vollzugsbehörden noch Erlässe hinsichtlich des
Gesetzesvollzugs.
Zu den Fragen 35 bis 37:
Gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 SaatG 1997 ist die
Einfuhr aus Drittstaaten und die nachweisliche
Durch- und Ausfuhr von Saatgut nicht unter “Inverkehrbringen" iSd
SaatG 1997 zu
verstehen. Da gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG das SaatG 1997 das
“Inverkehrbringen" von
Saatgut regelt, ist dieses auf die Ausfuhr von Saatgut grundsätzlich nicht
anzuwenden.
Demzufolge könnte Saatgut grundsätzlich ohne die Durchführung
eines amtlichen
Verfahrens ausgeführt
werden.
Anzumerken ist, dass unter “Ausfuhr" nur der
Export von Saatgut in Drittstaaten zu verstehen
ist. Für das Verbringen
von Saatgut in andere Mitgliedstaaten der EU gelten die
Bestimmungen der EG-Saatgutverkehrsrichtlinien und somit des SaatG 1997 zur
Schaffung
des
Binnenmarktes.
Es ist branchenüblich (vgl. z.B. Usancen der FIS3),
dass Saatgut im internationalen Verkehr
und damit auch das auszuführende Saatgut einem fakultativen
Zertifizierungsverfahren im
Rahmen der OECD und ISTA
(ISTA - Partiezertifikate) durch die Saatgutbehörden des
Ausfuhrlandes unterzogen
wird. Zumeist verlangen auch die staatlichen Importregelungen
für die Einfuhr von Saatgut
(beispielsweise die EU-Äquivalenzbestimmungen bei Saatgut;
Ratsentscheidungen 95/514/EG oder 97/788/EG), desgleichen die Vertragspartner,
derartige
international standardisierte Zertifikate. In Österreich führt das
BFL als
Saatgutanerkennungsbehörde entsprechende Zertifizierungsverfahren
(OECD-Verfahren)
gemäß § 22 SaatG 1997 durch. Die österreichischen
Verfahren und Saatgutnormen erfüllen
sowohl die EG- als auch die
internationalen Anforderungen, insbesondere gemäß OECD und
ISTA. Das BFL - Institut für Saatgut ist von beiden Organisationen
akkreditiert.
3 FIS = Federation Internationale du Commerce des Semences
Die
auszuführenden zertifizierten Saatgutpartien erhalten ein amtliches
Etikett (OECD-
Etikett), das bestätigt, dass das Saatgut den internationalen
Anforderungen entspricht. In
diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass Österreich stets unter
den 10
größten Exportländern (mit einem großen Anteil im
Veredlungsverkehr) bei Saatgut in den
OECD-Statistiken
aufscheint.
Gemäß § 79 Z 2 iVm § 37 SaatG 1997 ist
der Bundesminister für Finanzen im
Zusammenhang mit der Einfuhr von Saatgut nach Österreich mit der
Vollziehung des SaatG
1997 betraut. Es erfolgt jedoch keine Einbindung des Bundesministers für Finanzen und
somit der Zollorgane in die
Ausfuhr von Saatgut.
Die Ausfuhr von Saatgut ist somit ohne oder mit fakultativ
durchgeführtem
Zertifizierungsverfahren durch die Saatgutanerkennungsbehörde
möglich. Bei der Ausfuhr
erfolgen auch keine Kontrollen durch die österreichischen
Zollbehörden. Somit besteht aber
auch im Rahmen der Ausfuhr von Saatgut keine Zusammenarbeit der
Zollbehörden mit den
Saatgutanerkennungsbehörden.
Zu Frage 38:
Gemäß EG-Saatgutverkehrsrichtlinien sind die
Untersuchungen, die Zertifizierung und
Zulassung von Saatgut grundsätzlich durch staatliche Stellen vorzunehmen.
Durch die
Richtlinie 98/96/EG wird jedoch die Autorisierung von Firmenpersonal für die
Feldbesichtigung und durch die Entscheidung der EK 98/320/EG die Autorisierung
von
Firmenlabors für die Untersuchung sowie von Firmenpersonal für die
Probenahme
ermöglicht.
Aus den Niederlanden ist der bereits angeführte NAK
bekannt (s. Antwort zur Frage 6, 32
und 33). Detaillierte Unterlagen über den Vollzug in den anderen
Mitgliedstaaten liegen dem
Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht vor.
Zu den Fragen 39 bis 41:
Die durchgeführten Forschungsprojekte sowie deren
Ergebnisse und die bereits geplanten
bzw. fortzusetzenden Projekte sind den Beilagen B bis C zu entnehmen.
Das BAB hat Forschungsprojekte im Zusammenhang mit Saatgut
im Biolandbau
durchgeführt.
Neben
der Fortsetzung der in den Vorjahren beauftragten Projekte ist eine
Ausschreibung
zur Berücksichtigung spezifischer Züchtungserfordernisse für den Biologischen Landbau
geplant.
ÖSTERREICH:
Bundesamt und Forschungszentrum für
Landwirtschaft
Institut für Saatgut
Postfach 400
Spargelfeldstraße 191
A-1226 Wien
BELGIEN:
Ministere des classes moyennes et de
l'agriculture
Administration de la Qualite
Tour WTC/3 - 11 ième
étage
Avenue Simon Bolivar 30
B-1000 Bruxelles
DÄNEMARK:
Ministry of Agriculture Plant Directorate
Skovbrynet 20
DK-2800 Lyngby
FINNLAND:
PPIC. State seed Testing Station
P.O. BOX 111
FIN-33210
LOIMAA
FRANKREICH:
Ministere de L'Agriculture
GNIS/SOC
44 rue du Louvre
F-75001 Paris
DEUTSCHLAND:
Bundessortenamt
Postfach 61 04 40
D-30604 Hannover
IRLAND:
Department of Agriculture and Fisheries
Agriculture House
Kildarf. Street
Dublin 2
ITALIEN:
Ministero per le Politiche Agricole
Direzione Generale Delle Politiche Agricole
Ed
Agroindustriali
Nazionali Ufficio Ill-Peroduzioni Vegetali
Via XX Settembre 20 00187 Roma
NIEDERLANDE:
Nederlandse Algemene Keuringdienst (NAK)
Radnweg 14
P.O. BOX 1115
8300 BC Emmeloord
PORTUGAL:
Direccäo Geral De Proteccäo Das
Culturas
Tapada da Ajuda
1349-018 Lisboa
SCHWEDEN:
Seed Testing and Certification Institute
Onsjovagen
S-268 81 Svalov
VEREINIGTES KÖNIGREICH:
Ministry of Agriculture Fisheries and Food
Plant Variety Rights Office Seeds Division
Whitehouse Lane
Huntingdon Road
Cambridge CB 3 OLF
GRIECHLAND:
Ministry of Agriculture
Directorate of Inputs for Plant Producton
2 Acharnon Street
Athens 101-76
LUXEMBURG;
Administration des Services Techniques de
L'Agriculture
Division Agronomique Service De La Production Vegetale
16 Route D'esch
B-P. 1904L-1019
SPANIEN:
Subdirección General de Sanidad
Vegetal
Avenida Ciudad de Barcelona NO6
28007-Madrid
Bei diesen Behörden handelt es sich
um die Nationalen Koordinationsstellen, da die
Saatgutanerkennung in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlichst
organisiert sind (z.B.
Landes-
oder Regionalbehörden).
Beilage
B
Forschungsaktivitäten
des BMLFUW
Um eine ausreichende Übersicht über die
Forschungsarbeiten zum Themenbereich Saatgut geben zu
können, werden sowohl die aus früheren Jahren in Bearbeitung
befindlichen Projekte als auch die
1999, 2000 und 2001 neu beauftragten Forschungsprojekte angeführt.
Projekte aus früheren Jahren, die in den Jahren 1999-2001 weiter bearbeitet wurden:
Institut für Botanik und
Lebensmittelkunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
(Dipl.-lng. Dr. Georg DOBOS)
Projekt Nr. 1075 -
Selektionsarbeiten bei neuen Wintermohn-Herkünften mit besonderer
Berücksichtigung
des Morphin- und Fettgehaltes bzw. morphologischer Merkmale
(1998-1999)
Dr. Karl BUCHGRABER
BAL 952306 - Überprüfung der Qualitätssaatgutmischungen auf die Sortenbeständigkeit und
deren Konkurrenzkraft sowie Feststellung des Ertrages und der Futterqualität (1995 - 2002)
IFA-Tulln Betriebsgesellschaft m.b.H., Konrad Lorenz Str. 20, A-3430 Tulln (Univ.-Prof. Dr. Tamas
LELLEY)
Projekt Nr. 1089 - Entwicklung molekularer Selektionsmethoden und Züchtung virusresistenter
Ölkürbissorten für österreichische Anbaubedingungen (1997 - 2000)
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der
Universität für Bodenkultur,
Gregor-Mendel-Straße
33, A-1180 Wien (Dipl.-lng. Elisabeth ZECHNER)
Projekt Nr. 1080 - Neue
Selektionsstrategien zur Züchtung von Qualitätshafer speziell
für die
Nahrungsmittelindustrie
(1997 - 2001)
Dr. Herbert HUSS
BAB 982900 - Die Sprenkelkrankheit der Gerste und ihre Bedeutung für den
Pflanzenbau in Österreich (1998 - 2000)
Österreichische Forschungszentrum Seibersdorf G.m.b.H., A-2444 Seibersdorf (Dr. Angela
SESSITSCH)
Projekt Nr. 1138 - Auswirkungen von Basta-resistentem Raps und der damit verbundenen
Herbizidanwendung auf die Rhizosphären-Mikroflora im Vergleich zu herkömmlichen
landwirtschaftlichen Praktiken (1998 - 2001)
BAL 982719 EU
Dr. Bernhard KRAUTZER
Seed propagation of indigenous species and their use for restoration of eroded areas
of the alps (ALPEROS) (1999 - 2001)
Projekte aus 1999
BAL 992923
Dr. Bernhard KRAUTZER
Entwicklung und Erhaltung standortgerechter Gräser und Leguminosen für die
Grünlandwirtschaft und den Landschaftsbau im Alpenraum (1999 - 2003)
BAB 992901
Dr. Hans LEW
Die mikrobiologische und mykotoxikologische Qualität von Nackt- und Spelzhafer in
Hinsicht auf die Produktion von Haferkleie und -flocken (1999 - 2001)
Interuniversitäres
Forschungsinstitut für Agrarbiotechnologie, Konrad Lorenz Straße 20,
A-3430 Tulln
(O.Univ.-Prof. Dipl.-lng. Dr. Peter RUCKENBAUER)
Projekt Nr. 1153 - Kolbenfusariose
bei Mais: Resistenzuntersuchungen und
Mykotoxinkontamination unter österreichischen Anbaubedingungen (1999 -
2001)
Dipl.-lng. Sonja SCHANTL
BFL 992110 - Nutzungsaspekte von Landsorten und alten Sorten von Sommergerste
(1999-2002)
Projekte aus 2000
Dr. Horst LUFTENSTEINER
BFL 002122 - Qualitätsvergleich europäischer Dauerwiesenmischungen (2000 - 2004)
Dipl.-lng. Michael OBERFÖRSTER
BFL 002933 - Verbesserung der Qualitätssicherheit in der Erzeugung hochwertiger
Durumweizenpartien (2000 - 2003)
IFA-Tulln Betriebsgesellschaft m.b.H., Konrad Lorenz Str. 20, A-3430 Tulln (Univ.-Prof. Dr. Tamas
LELLEY)
Projekt Nr. 1228 - Einführung weiterer Resistenzgene gegen das Zucchini-Gelbmosaikvirus
(ZYMV) in den steirischen Ölkürbis mit klassischen und molekularen Selektionsmethoden
(2001-2003)
Projekte aus 2001
BFL 012132
Dipl.-lng. OBERFÖRSTER
Entwicklung von Strategien zur kosteneffizienten und umweltschonenden Erzeugung
von Backweizen im Rahmen des ÖPUL 2000 (2001 - 2006)
Verein zur Förderung der Mohn- und Getreidezüchtung (Ökonomierat Ing. Konrad
SCHULMEISTER)
Projekt Nr. 1270 "Selektion von Weizen mit Trockenheitstoleranz und
Dünnsaatverträglichkeit: Das Problem bei der Wurzel anpacken!" (2001 - 2004)
Die Endergebnisse bzw. bedeutende
Zwischenberichte wurden in Form von Kurzfassungen
in den Forschungsberichten 1999 sowie 2000 des BMLFUW sowie in den
Jahresberichten
der ressortzugehörigen Dienststellen veröffentlicht. Einzelne
Berichte wurden auch auf der
Homepage des BMLFUW bzw. auf den Homepages der ressortzugehörigen
Dienststellen
veröffentlicht. Der Forschungsbericht über das Jahr 2001 ist derzeit
in Arbeit und wird nach
der Fertigstellung in die
Homepage des BMLFUW gestellt (http://www.lebensministerium.at)
Kurzfassungen abgeschlossener Forschungsprojekte:
BAB 992901
Dr. Hans LEW
Die mikrobiologische und mykotoxikologische Qualität von Nackt- und Spelzhafer in
Hinsicht auf die Produktion von Haferkleie und -flocken (1999 - 2001)
Kooperationspartner: Landwirtschaftliche Fakultät der Südböhmischen Universität Budweis, Saatzucht
Edelhof
Problem-/Aufgabenstellung:
Hafer ist wegen seines günstigen
Nährstoffverhältnisses, seiner spezifischen Ballaststoffe
(hoher ß-Glucangehalt) und der anregenden Wirkung eines der wertvollsten
Nahrungsmittel.
Außerdem zeigen neuere
Untersuchungen, dass Haferprodukte risikolos in eine glutenfreie
Diät bei Zöliakie integriert werden können
Wichtige Haferprodukte wie Flocken und
Kleien können entweder aus Nackthafer oder aus
Spelzhafer produziert werden.
Nackthafer besitzt als Ausgangsstoff gegenüber Spelzhafer
einige morphologische und technologische Vorteile. Die Körner von
Nackthafer sind etwas
größer, die Lagerung und der Transport sind kostengünstiger,
die Schälkosten können
eingespart werden und die Entsorgungsprobleme mit dem Spelzenabfall fallen weg.
Auf der
anderen Seite ist Nackthafer
wegen der Exponiertheit der Karyopse und des Keimlings
anfällig für Beschädigungen bei Drusch, Lagerung und Transport
sowie für chemischen
Verderb. Der bislang unvermeidbare Anteil an bespelzten Körnern bei
Nackthafer bereitet
zusätzlich technologische Probleme bei der Haferflockenproduktion.
Ein wichtiger Faktor, der in diesem Entscheidungsprozess zwischen Nackt- und
Spelzhafer
bis jetzt nicht berücksichtigt wurde, ist die mikrobielle Qualität
bzw. die Mykotoxinbelastung
der Haferprodukte.
Primäres Ziel des Projektes war es daher abzuklären, ob entspelzter
Spelzhafer oder Nackthafer die bessere mikrobielle Qualität als
Ausgangsrohstoff für die
Haferkleie- bzw.-flockenproduktion aufweist. Die Ergebnisse diese Projektes
sollen erstmalig
mikrobiologische Entscheidungskriterien für und wider die diskutierten
Herstellungsverfahren
für Haferprodukte unter dem Aspekt des Gesundheitswertes liefern.
Als Parameter der mikrobiellen Qualität wurden dabei Bakterien- und
Pilzkeimzahlen,
Ergosterin als chemischer Gradmesser der Verpilzung, sowie die Kontamination
mit den
wichtigsten Fusarientoxinen herangezogen.
Ergebnisse:
Im vorliegenden Projekt wurde die mikrobielle Qualität
(Kontamination mit Mikroorganismen und
Fusarientoxinen) von je 3 Nackt- und Spelzhafersorten an je 2 Standorten in der
Tschechischen
Republik und in Österreich 2 Vegetationsperioden hindurch geprüft.
Bei den Spelzhafersorten erfolgte
die mikrobiologische Qualitätsprüfung vor und nach dem Entspelzen.
Die Ergebnisse der mikrobiologischen
Untersuchungen zeigten, dass durch das Entspelzen
die mikrobielle Belastung der Haferkörner drastisch reduziert wird. So
betrugen in den
entspelzten Kernen der Ernte 1999 die Bakterienkeimzahlen nur ca. 15% und die
Pilzkeimzahlen nur ca. 7% des Wertes der Spelzhaferproben. Die Bakterien- und
Pilzkeimzahlen der Nackthaferproben aus der Ernte 1999 lagen bei ca. 35% bzw.
ca. 28%
der Spelzhaferwerte.
Die Ergosteringehalte der Nackthaferproben
lagen trotz höherer Pilzkeimzahlen aber
durchaus im Bereich der entspelzten Haferkerne. Da Ergosterin als
verlässlicherer
Gradmesser der Verpilzung bzw. der Pilzmasse gilt als die Pilzkeimzahl, kann
man davon
ausgehen, dass in den untersuchten Proben der Ernte 1999 keine wesentlichen
Unterschiede zwischen den beiden Ausgangsrohstoffen für Haferprodukte hinsichtlich der
epiphytischen und saprophytischen Verpilzung auftraten.Noch deutlicher
reduzierte das
Entspelzen die Keimzahlen im Erntejahr 2000. Die Bakterienkeimzahlen in den
entspelzten
Kernen verringerten sich auf ca. 7 % und die Pilzkeimzahlen auf ca. 5% des
Ausgangswertes der Spelzhaferproben. Die Bakterien- und Pilzkeimzahlen der
Nackthaferproben betrugen nur ca. 10% bzw. ca. 8% der Spelzhaferwerte. Die
Ergosteringehalte der entspelzten Kerne lagen im Jahr 2000 in
Übereinstimmung mit den
Pilzkeimzahlen etwas unter denen der Nackthaferproben.
Die niedrigen DON-Kontaminationen der
Haferernten 1999 und 2000 ließen keinen
schlüssigen Vergleich zwischen Nackthafer und entspelzten Kernen zu. Auch
Zearalenon
kam nur bei einer Spelzhafer- und einer Nackthaferprobe in geringen Mengen vor.
Aussagekräftiger erwiesen sich die Kontaminationen der Haferproben mit
Nivalenol und den
Trichothecenen der A- Gruppe T-2 Toxin und HT-2 Toxin.
An den Standorten Budweis und Lambach
konnten im Erntejahr 2000 hohe Nivalenolgehalte
( bis zu 1,86 mg/kg) in den Spelzhaferproben nachgewiesen werden. Dennoch lag
dieses
Toxin in den entspelzten Kernen generell unter der Bestimmungsgrenze von 0,1
mg/kg. Die
Toxinkontamination war hier
offensichtlich auf die Spelzen beschränkt. 2/3 der
Nackthaferproben vom Standort Budweis wiesen allerdings ebenfalls moderate
Nivalenolgehalte ( bis zu 0,28 mg/kg) auf
Besorgniserregend waren die Gehalte an T-2
Toxin (bis zu 0,55 mg/kg) und HT-2 Toxin (bis
zu 1,15 mg/kg) im Jahr 1999 an den Standorten Lambach und Freistadt, in
Hinblick auf die
relativ hohe Toxizität
der beiden Verbindungen. Wie das Nivalenol waren auch diese beiden
Toxine fast ausschließlich in den Haferspelzen lokalisiert. Speziell in
der Tierfütterung, wo
der nicht entspelzte Hafer eingesetzt wird, wären bei diesen
Toxinkonzentrationen
gesundheitliche Störungen zu erwarten. In den Nackthaferproben waren
geringere Gehalte
an beiden Toxinen nachweisbar
( bis zu 0,29 mg T-2 Toxin/kg und 0,47 mg HT-2 Toxin/kg),
während die entspelzten
Kerne hingegen praktisch frei von Trichothecenen der A-Gruppe
waren.
In mykotoxikologischer Hinsicht wiesen die
Kerne von Spelzhafer daher eine bessere
Qualität auf als die Kerne von Nackthafer.
Titel und Laufzeit des Projekts BAB 982900
Die Sprenkelkrankheit der Gerste und ihre Bedeutung für den Pflanzenbau in
Österreich (1998 - 2000)
Projektleiter: Dr. Herbert HUSS
Kooperationspartner
Botanisches Institut der Universität Graz, Biologische Bundesanstalt in Kleinmachnow,
Deutschland, Institut für Meteorologie und Physik der Universität für Bodenkultur
Problem-/Aufgabenstellung:
Die Sprenkelkrankheit der Gerste ist eine in Bayern und Österreich weit verbreitete
Krankheit, die in den Jahren 1994 und 1997 zu einer massiven Schädigung der
Gerstenbestände führte. Die wirtschaftliche Bedeutung, das zunehmende Interesse seitens
der Pflanzenschützer, Pflanzenzüchter und Landwirte und der Umstand, dass diese
Krankheit in der einschlägigen Fachliteratur bisher praktisch unerwähnt blieb, sind Anlass für
dieses Projekt.
Das Projekt befasst sich mit folgenden Teilaufgaben:
1. Nachweis des Erregers
2. Epidemiologie der Krankheit
3. Verbreitung der Krankheit
4. Klimatische Ansprüche des Erregers
5. Auswertung der bisherigen Fungizidversuche
6. Resistenz
Ergebnisse:
Die Symptome der Sprenkelkrankheit der
Gerste sind in Österreich und Bayern schon seit
längerem bekannt. Eine
Abbildung von Blattflecken dieses Typs findet sich bei FABER und
ZWATZ (1967), die sie
Helminthosporium sativum, also der Braunfleckigkeit der Gerste
zuordnen. Untersuchungen an
der Versuchsstation Lambach-Stadl-Paura ergaben jedoch,
dass es sich um eine neue, bisher offenbar übersehene Krankheit handelt,
die vom
imperfekten Pilz Ramularia
collo-cygni hervorgerufen wird. Obwohl diese Untersuchungen
auch von englischen Autoren bestätigt wurden, ist dieser Pilz für
andere Autoren lediglich ein
Saprophyt, also ein Sekundärbesiedler. Um Klarheit in dieser Frage zu
bekommen, wurden
in Zusammenarbeit mit der Biologischen Bundesanstalt in Kleinmachnow
Infektionsversuche
durchgeführt. Die Sommergerstensorte Scarlett wurde im 3-Blattstadium mit
Sporensuspensionen beimpft. Nach 7 Tagen traten die ersten Symptome auf. Nach
dem
Auslegen der befallenen Blätter auf Wasseragar bildeten sich die typischen
Konidienträgerbüschel von Ramularia collo-cygni. Außerdem
gelang es, den Pilz von den
künstlich erzeugten Blattflecken zu reisolieren.
Die Sporen von Ramularia collo-cygni
werden nach Absterben des befallenen Blattgewebes
in großen Massen produziert und mit dem Wind verfrachtet. Versuche in
einem Folientunnel
und in einem Glashaus in
Lambach bescheinigen den Ramularia - Sporen eine besonders
gute Flugfähigkeit,
Blattteile, die den auf den Bestand niedergehenden Sporenwolken
besonders ausgesetzt sind, zeigen eine sehr intensive Sprenkelung. Bei den
meist flach
ausgebreiteten Fahnenblättern ist die Sprenkelung relativ
gleichmäßig, während sie auf den
darunter liegenden Blattetagen mit steil
aufgerichteten und überhängenden Blättern
zumindest zu Beginn der Infektion auf den Krümmungsbereich des Blattes
beschränkt sind.
Junge Blätter sind deutlich resistenter als ältere. Der Ausbruch der
Krankheit erfolgt erst ab
einem bestimmten Alter der Blätter, wobei die physiologischen
Hintergründe dieses
Phänomens noch völlig unbekannt sind. Der “innere Zeitgeber"
für den Ausbruch der
Krankheit scheint allerdings sehr exakt definiert zu sein. Bei Sorten
unterschiedlicher Reife
und ähnlicher Resistenz verschiebt sich der Ausbruch der Krankheit analog
zur
Reifeeinstufung. Bei frühen Sorten beginnt die Krankheit entsprechend
früher als bei späten
Sorten, Ähnliches kann im Gerstenbestand beobachtet werden. Die Krankheit
beginnt an
den unteren (älteren)
Blattetagen und schreitet allmählich nach oben hin fort. Die ersten
Symptome an den obersten Blattetagen werden in der Regel zur Zeit des
Ährenschiebens
sichtbar.
Die Sprenkelkrankheit wird an der
Versuchsstation Lambach-Stadl-Paura seit 1986
beobachtet, wobei sie am Abreifegeschehen der Wintergerste bis 1994 sehr
unterschiedlichen Anteil hatte. Neben der Netzfleckenkrankheit hatte
insbesondere der
Zwergrost große Bedeutung, wobei ein gewisser Antagonismus zwischen
dieser Krankheit
und R. c.-c unverkennbar war. In einem starken Zwergrost-Jahr, wie 1989,
verschwand
Ramularia fast völlig, während der Zwergrost in den letzten, von
Ramularia dominierten
Jahren fast nicht mehr in Erscheinung trat. Es ist auch bezeichnend, dass
Ramularia c.-c. in
dem vom Zwergrost dominierten Marchfeld nur auf der zwergrostresistenten Sorte
Carola
gefunden
wurde.
Mit der zunehmenden Dominanz der
Sprenkelkrankheit war auch eine Änderung der
Befallsdynamik zu beobachten. Während 1987 auf den Fahnenblättern
erst um den 10. Juni
die ersten Symptome sichtbar wurden, war 1999 um diese Zeit der gesamte
Blattapparat
bereits tot. Mit der Zunahme der Intensität der Krankheit verlagerte sich
das
Krankheitsgeschehen auch in Richtung physiologisch relativ jüngere
Blattstadien. Damit
verbunden war offenbar auch eine Ausweitung des Areals von Ramularia c.-c. War
die
Sprenkelkrankheit ursprünglich auf das oberösterreichische
Alpenvorland, das oststeirische
und südburgenländische Hügelland sowie Teile von Kärnten
beschränkt, erfuhr sie in den
letzten Jahren eine Ausweitung in Richtung westliche und südliche Teile
des Weinviertels,
die östlichen Teile des Alpenvorlandes sowie das inneralpine Mur- und
Mürztal. In Bayern
und Baden Württemberg hat die Krankheit ebenfalls an Bedeutung gewonnen.
Besonders
spektakulär ist sie erstmals 1997 in Schottland und Irland in Erscheinung
getreten., wo sie
bislang unbekannt war und zu massiven Ertragseinbußen bei der für
die Whisky-Produktion
wichtigen Sommergerstensorte Chariot geführt hat. Auch in Mittelnorwegen
ist sie seit
Jahren die dominierende Abreifekrankheit. Nachgewiesen wurde sie außerdem
in der
Schweiz , in Tschechien, Sachsen und Thüringen sowie in Neuseeland.
Seit 1986 werden an der Versuchsstation Lambach-Stadl-Paura Fungizid-Versuche
durchgeführt. Wegen des unterschiedlichen Anteils der Sprenkelkrankheit am
Komplex der
Abreifekrankheiten waren Aussagen über das tatsächliche Ausmaß
der Schädigung der
Wintergerste durch die Sprenkelkrankheit meist nur sehr eingeschränkt
möglich. Aus diesem
Grund werden nur die Ergebnisse der Wintergersten-Versuche aus dem Jahr 1994
bzw.
1997 bis 1999 mitgeteilt, also in den Jahren mit eindeutiger Dominanz der
Sprenkelkrankheit.
Die Gerste wurden nach dem Ährenschieben, nachdem sich das Fahnenblatt
entfaltet hatte,
mit Folicur behandelt. 1994
und 1997 betrug die Aufwandmenge 1,51, 1998 und 1999 1,251.
Nach der Fungizid-Behandlung
blieben die Blätter deutlich länger grün, gänzlich saniert
werden konnte die Krankheit allerdings nicht. Die Sprenkelkrankheit führt
zu einer deutlichen,
auch optisch ohne weiteres erkennbaren Verschlechterung der Kornqualität
und zu
markanten Ertragseinbußen. Bei den mehrjährig untersuchten Sorten
Astrid, Venus und Dido
sind es 18%, 17%, bzw. 16% ,
bei der Sorte Montana allerdings nur 5%.
Davon
Forschungsaktivitäten des BFL
a) Institut für Saatgut
Folgende Forschungsaktivitäten wurden
im Berichtszeitraum vom BFL - Institut für Saatgut -
in Form von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Tätigkeiten
durchgeführt:
• Entwicklung und
Organisation eines Qualitätssicherungssystems im Hinblick auf
Kontrolle der Erhaltungszüchtung sowie Vor- und Nachkontrolle
•
Verfahrenstechnische Maßnahmen und biometrische Bewertung von
Untersuchungsergebnissen aus der Feld- und Laborprüfung (insbesondere
biochemische
Verfahren) im Rahmen der Kontrolle der Erhaltungszüchtung sowie Vor- und
Nachkontrolle
• Biometrische
Bewertung der Zusammenhänge zwischen den Feldbesichtigungen,
Laborprüfungen und der Vor- und Nachkontrolle im Rahmen des
Anerkennungsverfahrens von Saatgut
•
Methodenentwicklung im Hinblick auf die Evaluierung von Parametern im Zertifizierungs-
und Kontrollverfahren bei
Hybridraps
•
Methodenentwicklung im Hinblick auf die Evaluierung von Parametern im
Zertifizierungs-
und Kontrollverfahren bei CMS-Mais
• Evaluierung
viraler samenbürtiger Pathogene in Saatgutvermehrungsbeständen von
Ölkürbis (Cucurbita
pepo)
• Untersuchungen zur Epidemiologie der
Streifenkrankheit der Gerste (Pyrenophora
graminea) und deren Konsequenzen für
nachhaltige Bewirtschaftungssysteme
• Der
Gebrauchswert von unbehandeltem Getreidesaatgut im Hinblick von Ökologie
und
Ökonomie in Produktion und Anwendung
• Erhaltung der
Anerkennungswürdigkeit von überlagertem Saatgut gemäß
Saatgutgesetz
1997, insbesondere bei der Bewertung des Beschaffenheitsmerkmales
Keimfähigkeit
Neben diesen
wissenschaftlichen Aktivitäten wurden
wissenschaftliche Tätigkeiten im
Rahmen der Teilnahme an EG-Vergleichsprüfungen durchgeführt:
• EG-Vergleichsprüfung bei Mais
• EG-Vergleichsprüfung bei Winterweizen
• EG-Vergleichsprüfung bei Wintergerste / Sommergerste
Für 2002 sind folgende wissenschaftliche Aktivitäten geplant:
•
EG-Vergleichsprüfungen Labor bei den Kulturarten Weizen, Gerste,
Beta-Rüben, Raps
und Englisches Raygras;
• Evaluierung von Parametern im Überwachungsverfahren bei CMS-Mais;
• EG-Vergleichsprüfungen bei Raps, Weizen, Sonnenblume, Tomaten, Mais, Sojabohne.
Folgende wissenschaftliche
Aktivitäten werden im BFL - Inst. f. Saatgut - 2002 weitergeführt
oder abgeschlossen:
•
Biometrische Bewertung der Zusammenhänge zwischen den Feldbesichtigungen,
Laborprüfungen und der
Vor- und Nachkontrolle im Rahmen des
Anerkennungsverfahrens von
Saatgut;
•
Methodenentwicklung im Hinblick auf die Evaluierung von Parametern im
Zerifizierungs-
und Kontrollverfahren bei Hybridraps;
•
Untersuchungen zur Epidemiologie der Streifenkrankheit der Gerste (Pyrenophora
graminea) und deren Konsequenzen für nachhaltige
Bewirtschaftungssysteme;
•
Der Gebrauchswert von unbehandeltem Saatgut im Blickpunkt von Ökologie und
Ökonomie in Produktion und Anwendung;
Evaluierung viraler
samenbürtiger Pathogene in Saatgutvermehrungsbeständen von
Ölkürbis
(Cucurbita pepo).
Forschungsaktivitäten
des BFL
b) Institut für Pflanzenbau
Folgende Forschungsaktivitäten wurden im
Berichtszeitraum vom BFL - Institut für
Pflanzenbau- in Form von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen
Tätigkeiten
durchgeführt:
• Ertrag und Qualitätsleistung von Khorassanweizen sowie seine Adaption
•
Umweltabhängigkeit der Ausprägung von Spelzfrüchten bei
Nackthafer unter
österreichischen Anbaubedingungen
•
Proteinbildungsvermögen u. N-Translokation v. Triticale im Vergleich zu
Weizen unter
differenten klimatischen Bedingungen und unterschiedlichen
Produktionsintensitäten
•
Eignung von Wechselweizen im Vergleich zu Winterweizen für Saattermine im Dezember
und Jänner
• Erarbeitung einer praxisgerechten Methode zur Trockenschadenserhebung bei Getreide
• Untersuchungen über das Auftreten braunfleckiger Körner bei Durumweizen
•
genetischer Einfluß und Umweltabhängigkeit der Neigung zu Halm- und
Ährenkmicken
bei Winter- und Sommergerste
•
Erstellung von Sortenkorrekturwerten für
die Anwendung des Hydro-N-testers als
Teilaspekt zur Stickstoffbedarfsermittlung von Wintergetreide
•
Agronomische und qualitative Effekte langjähriger
Erhaltungszüchtungsmaßnahmen am
Beispiel
der Winterroggensorte "EHO-Kurz"
•
Verbesserung der Qualitätssicherheit in der Erzeugung hochwertiger
Durumweizenpartien
•
Verbesserung der Qualitätssicherheit in der Erzeugung hochwertiger
Durumweizenpartien
•
Untersuchung pflanzenbaulicher Einflussfaktoren auf Ertrag und Qualität
von Winterhafer
unter besonderer Berücksichtigung der Fusarienproblematik
Die Ergebnisse dieser Projekte werden in
Berichten an das BMLFUW dargestellt, im den
Forschungsberichten sowie den Jahresberichten des BFL, weiters in
einschlägigen
Fachpublikationen (z.B. der
ALVA, Vereinigung österreichischer Pflanzenzüchter oder
einschlägigen
Fachjournalen) veröffentlicht. Weiters sind Informationen dazu und zum
Teil
auch Publikationen auf der Homepage des BFL (www.bfl.at/institut/saatqut/) ersichtlich.
Außerdem dienen die durch diese Versuche erzielten Erkenntnisse zur
Erweiterung des
Stand der Technik und Wissenschaft und werden daher laufend bei der
Methodenerstellung
berücksichtigt.
Beilage
C
Forschungsproiekte zu Saatgutanqeleqenheiten:
1) BIOSAATGUT
Projektnr. L876/94: Zur Saatguterzeugung und -qualität im Ökologischen Landbau
Österreichs unter besonderer Berücksichtigung von Winterweizen
Betreiber: Institut für Ökologischen Landbau, BOKU
Dauer: 1994-1998
Ergebnis (Endbericht):
-
Telefonische und postalische Umfrage: Auf rd. 47% der befragten Betriebe wird
Nachbau
betrieben, wobei ein- bis zweijähriger Nachbau einer Sorte am weitesten
verbreitet ist.
Verbreitung von Weizensteinbrand: Von den 76 auswertbaren Proben von
Weizennachbausaatgutherkünften erwies sich nur eine steinbrandfrei, nur
knapp 1/3 der
Herkünfte wies einen Befall unter dem gesetzlichen Schwellenwert auf.
In Sortenresistenz- bzw. toleranzversuchen mit im österreichischen
Bioanbau
verbreiteten, künstlich
mit Steinbrandsporen hyperinfizierten, Mahl- und
Qualitätsweizensorten konnten keine vollständig steinbrandresistenten
Sorten gefunden
werden.
In Saatzeitversuchen konnte
durch eine Vor- bzw. Rückverlegung des betriebsüblichen
Aussaattermines von steinbrandinfiziertem Winterweizensaatgut auf Ende
September/Anfang Oktober bzw. Ende Oktober/Anfang November eine signifikante
Verringerung des Anteils steinbrandinfizierter Ähren im Feldbestand
erreicht werden.
Projektnr. 1063: Erhaltung,
Charakterisierung und Nutzen sekundärer Kartoffelsorten
für den biol. Landbau und ökol. Produktionssysteme, EU-Projekt
RESGEN-CT95-34
Betreiber: Arche Noah
Dauer: 1996-2000
Ergebnis (Endbericht): Es konnten Sorten lokalen Ursprungs, alte Sorten und
ungebräuchliche modernere Sorten ermittelt werden, die unter den Bedingungen des
Biologischen Landbaues hinsichtlich marktfähigem Ertrag, Krankheitsverhalten sowie
äußerer und innerer Knollenqualität mit den Standardsorten konkurrieren können.
2) ZÜCHTUNG
Projektnr. L 0897: Neue Selektionsstrategie zur Schaffung von Low-lnput-
Gerstensorten
aus den vorhandenen Sommergerstenpopulationen
des Saatzuchtbetriebes Edelhof
Betreiber: Institut für Pflanzenbau der BOKU
Dauer: 1994-1997
Ergebnis: Mit der Entwicklung von Zuchtmaterial mit
hohem Nährstoffaufnahme- und
Verwertungsvermögen und insbesondere gut ausgeprägten
Resistenzeigenschaften sollen insbesondere Sorten für eine umweltgerechte
Getreideproduktion und auch für den ökologischen Landbau vorbereitet
werden.
Projektnr. L1075: Selektionsarbeiten bei neuen Wintermohn-Herkünften mit
besonderer
Berücksichtigung des Morphin- und Fettgehaltes bzw.
morphologischer Merkmale (Ergänzung zu 819/93)
Betreiber: Inst. f. Botanik d. vet.-med. Universität
Dauer: 1998-1999
Ergebnis (Endbericht): Das Ziel der Morphinfreiheit ist in einer Population der Kreuzung der
morphinarmen Sorte SOMA x Wintermohn erreichbar. Es konnten immerhin 43 % der
selektierten Eliten als morphinarm identifiziert werden.
Projektnr. L1080: Neue Selektionsstrategien zur
Züchtung von Qualitätshafer speziell
für die Nahrungsmittelindustrie
Betreiber: BOKU
Dauer: bis 30.5. 2000
Ergebnis: Mit der NIT-Kalibrierung ist es nun möglich, bereits in jungen Generationen (ab F4)
auf indirektem Wege zerstörungsfrei (nicht vermählen und nicht entspelzt, sodass sie wieder
ausgesät werden können), zuverlässig und sehr schnell die fünf Merkmale Feuchte, Protein,
Fett, ß-Glucan und Spelzengehalt zu bestimmen.
Projektnr. 1235: Erhöhung der komplexen
Phytophtora-Resistenz der Kartoffel durch
Einbeziehung unterschiedlicher Resistenzgene und -mechanismen
Betreiber: Ö Forschungszentrum Seibersdorf
Projekt wurde im Forschungs-Jour-Fixe 2002 angenommen.
Projektnr. 1270: Selektion von Weizen mit Trockenheitstoleranz und
Dünnsaatverträglichkeit: “Das Problem bei der Wurzel anpacken"
Betreiber: Verein zur Förderung der Mohn- und Getreidezüchtung
Dauer: 2002-2004
Projekt wurde vom Lenkungsausschuss als zu finanzierendes Projekt empfohlen.
3) Wissenschaftliche Arbeiten am Ölkürbis
Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft:
Institut für Pflanzenschutzmittelprüfung (PSM. Frau DI Riedle-Bauer)
-
302/1998: Vektorlose Virusübertragung bei Ölkürbiskulturen (ZYMV,
WMV2)
(Frau Dr. Richter: Untersuchungen von
Ernteresten und Vektoren im
Boden)
9922..301
Strategien zur Bekämpfung von Zucchinigelbmosaikvirus und
Wassermelonenmosaikvirus2 (Nr. 2236)
Verschiedene Behandlungsweisen zur
Blattlausbekämpfung in
Gurkenkulturen werden erprobt.
1999-2000
Institut für Saatgut (SG. Herr DI Gaberniq)
Evaluierung der Bewertung viraler
samenbürtiger Pathogene in Saatgut-
vermehrungsbeständen
von Ölkürbis im Rahmen des Saatgutanerkennungs-
verfahrens
(Projektpartner: Saatmaisbau, Wollsdorf)
Dauer: 2000
Evaluierung
samenbürtiger Pathogene in Saatgutvermehrungsbeständen von
Ölkürbis
(Projektpartner: Saatmaisbau, Wollsdorf)
Dauer: 2001-2003
Saatgutanerkennung in Feld und Labor soll auf eine fundierte wissenschaftl. Basis
gestellt werden.
Untersuchung der Einflussfaktoren auf das Auftreten viraler Pathogene:
• Blattlausauftreten, Klima, Standort, Boden, pflanzenbaul. Maßnahmen,
Anbaudesign, Wirtspflanzen, ZYMV Befall innerhalb der Pflanze, inkl.
Samenbürtigkeit, Hitzebehandlung
Interuniversitäres
Forschungsinstitut für Agrarbiotechnologie - IFA Tulln
(VitroPlant, SZ Gleisdorf, Inst. f. MB+Genetik d. BOKU, BFL)
Projektnr. 1089: Entwicklung molekularer
Selektionsmethoden und Züchtung
virusresistenter
Ölkürbissorten für österreichische
Anbaubedingungen
Einführung einer genetisch bedingten
Resistenz/Toleranz gegen ZYMV
und Entwicklung molekularer Marker für die Selektion auf Virustoleranz im
Züchtungsprogramm, um den Ausleseprozess auf der Suche nach
virustol. Pflanzen zu beschleunigen
Dauer: 1997-2001 (36 Monate)
Projektnr. 1228: Einführung weiterer Resistenzgene
gegen ZYMV in den
steirischen
Ölkürbis mit klassischen und molekularen
Selektionsmethoden
Einkreuzung eines dominanten Resistenzgens aus
C.moschata in
Zucchini-Sorte True French, welche weiter in das österreichische
Zuchtmaterial eingekreuzt werden soll -> umfangreiches
Rückkreuzungsprogramm. Weiters sollen Marker für den
Selektionsprozess zur Identifizierung verschiedener Virustypen entwickelt
werden, um den Selektionserfolg auf das Zuchtziel hin zu optimieren.
Wenn einmal molekulare Marker für die Resistenzgene gefunden werden,
können diese in jedem beliebigen Kreuzungsprogramm, das die
Übertragung dieser Gene zum Ziel hat, verwendet werden.
Dauer: 2001 -2004 (36 Monate)
Saatzucht Gleisdorf GmbH & Co KG
Zur Sicherung des
Ölkürbisanbaues über züchterische Maßnahmen
läuft
das Forschungsprojekt
"Entwicklung virusresistenter Ölkürbissorten und
Produktion
virusfreien
Ausgangssaatgutes"
Erhaltungszüchtung auf Virusfreiheit bei bestehenden
Sorten
Screening auf vorhandene Resistenzen (Kotyledonen-Infektion)
Screening im Zuchtgarten
Begleidende Analytik (ELISA)
Abschluß: 2002
Projektantrag “Beschleunigungsmaßnahmen in der
Züchtung auf
Virusresistenz (ZYMV) in Steirischem Ölkürbis"
Forschung an der BOKU (Prof. Glauninger)
Diplomarbeit, bei der “die
Rolle von Unkräutern als ZYMV-
Wirtspflanzen" untersucht wird.
Dauer: 2001
Forschung an der Universität Graz, Institut für Pflanzenphysiologie
Projekt
für “Untersuchungen zur Problematik des ZYMV im
Zusammenhang mit Infektionen am steirischen Ölkürbis" geplant.
Dauer: 2001, 2002 ?
Ludwig-Boltzmann Institut
EU-Forschungsprojekt (FAIR CT97-3664) “Untersuchungen
zur
Hitzebehandlung von Ölkürbissaatgut" in Zusammenarbeit mit
dem
Institut für Saatgut
Dauer: 2001-2002
Saatmaisbau reg.Gen.m.b.H. Wollsdorf
“Minimierung und Bewertung samenbürtiger
Pathogene im
Kürbissaatgut"
Dauer: 1999
Projekt soll weitere 3-5 Jahre weiterlaufen
Zielsetzung ist, aus der Ernte 1999 optisch und auch untersuchungsmäßig
einwandfreie Kürbiskerne zu ernten, diese im Glashaus weiterzuziehen,
sodass für die Saatgutvermehrung des Jahres 2000 und auch danach
gesundes Saatgut zur Verfügung steht.
Saatmaisbau reg.Gen.m.b.H. Wollsdorf
“Minimierung
und Bewertung samenbürtiger Pathogene im
Kürbissaatgut"
in Zusammenarbeit mit dem BFL-ISG (Integrierter
Bestandteil des
Forschungsprojektes “Evaluierung viraler samenbürtiger Pathogene in
Saatgutvermehrungsbeständen von Ölkürbis)
-
Systematische Erhebung der Einflussfaktoren auf den ZYMV-Infektionsverlauf
->
Anpassung der Standards und Richtlinien zur
Saatgutanerkennung
-
Anwendung integrativer Strategien zur Verminderung der Krankheitsausbreitung
bei der Ölkürbissaatgutherstellung
unter Mitwirkung der Landwirtschaftskammern (fachlich
befähigte Personen) sowie
dem Ludwig Bolzmann Institut für biol. Landbau (Untersuchungen zur
Hitzebehandlung von Ölkürbissaatgut)
Projektdauer: 2001-2002,
4) Forschung zu Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO)
Projekt: Über das Monitoring einer möglichen Verunreinigung mit
zugelassenen
und nicht zugelassenen Gentechnisch Veränderten
Organismen
(GVO) im Rahmen der Überwachung der
Anerkennung
von Maissaatgut in Österreich
Dauer: 2001
Betreiber: BFL - Institut für Saatgut
Ergebnis: Anbau von insgesamt 337 Ausgangssaatgutpartien (Vorstufen-, Basis- und
Züchtermaterial), die in Maissaatgutproduktionen der Anbausaison 2000/2001 in
Österreich verwendet wurden.
Von den 337 Vermehrungssaatgutpartien hatten 333 Partien in der
Kornuntersuchung einen negativen GVO-Nachweis.
Nur die restlichen 4 Ausgangssaatgutpartien hatten einen
positiven GVO-Nachweis
in der Kornuntersuchung. Aus dem Aufwuchs dieser 4 Partien wurde 1 Outcross
ermittelt, dessen Untersuchung einen eindeutig positiven GVO-Nachweis ergab.
Die anderen, sortenidenten Pflanzen dieser 4 Parzellen wiesen einen negativen
GVO-Nachweis auf.