3400/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT


Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen vom
13.02.2002, Nr. 3387/J, betreffend “Saatgutgesetz - Berichte - Kontrolle - Konsequenzen -
Kompetenzen", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Wie bereits in vorangegangenen Anfragebeantwortungen (z.B. 2771/J) ausgeführt wurde,
darf darauf hingewiesen werden, dass gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG die Regelungen des
geschäftlichen Verkehrs mit Saatgut in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind.
Regelungen hinsichtlich des Anbaus (Aussaat) und der Verwendung von Saatgut, auch
Betriebskontrollen, die nicht im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren stehen, sind
gemäß Art. 15 B-VG Landessache.

Zu den einzelnen Fragen:
Zu den Fragen 1 und 2:

Da gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG Regelungen über den geschäftlichen Verkehr mit
Saatgut in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, gibt es weder
Dokumentations- und Berichtspflichten des Landeshauptmannes an den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft noch entsprechende
Durchführungsbestimmungen.


Das Saatgutgesetz 1997 (SaatG) wird von den derzeit zwei Bundesbehörden, Bundesamt
und Forschungszentrum für Landwirtschaft Wien (BFL) und Bundesamt für Agrarbiologie
Linz (BAB), in erster Instanz vollzogen.

Derzeit gibt es hinsichtlich der gemäß Art. 15 B-VG in die Zuständigkeit der Länder fallenden
Bestimmungen über den Anbau und die Verwendung von Saatgut keine landesrechtlichen
Regelungen, somit auch keine Berichtspflichten.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Gemäß § 71 Abs. 4 SaatG 1997, BGBI. l Nr. 72 zgd. BGBI. l Nr. 109/2001, sind Verstöße
gegen das SaatG 1997 als Verwaltungsübertretungen von der örtlich zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde zu verfolgen. Im Falle eines begründeten Verdachtes einer
Übertretung des SaatG 1997 gibt die Saatgutanerkennungsbehörde (BFL) eine
Sachverhaltsdarstellung zur weiteren Veranlassung an die zuständige
Bezirksverwaltungsbehörde ab.

Über den Ausgang von Verwaltungsstrafverfahren ist gemäß § 71 Abs. 4 SaatG 1997 die
anzeigende Behörde (BFL) zu informieren. Soweit die zuständigen Behörden die
Informationen der Saatgutanerkennungsbehörde zur Verfügung stellen, werden diese
archiviert.

Bei den Saatgutbehörden (Kontrollbehörden) werden die Gesetzesverstöße dokumentiert.
Seit zwei Jahren werden die Kontrolltätigkeiten im Geschäftsfeld “AGRO-Kontroll" (eine
Arbeitsgruppe der beiden Bundesbehörden) behandelt. Eine Dokumentation liegt vor, wurde
jedoch nicht veröffentlicht.

Zu den Fragen 6. 32 und 33:

In Österreich gibt es derzeit nach den saatgutrechtlichen Bestimmungen ein direktes
Durchgriffsrecht im Rahmen des hierarchischen Aufbaues (die Bundesämter unterstehen
dem BMLFUW). Es können daher mit Weisung die Art und der Umfang der Kontrolltätigkeit
angeordnet werden.


Meinem Ressort sind keinerlei gesonderte Bestimmungen über ein unmittelbares
Durchgriffsrecht auf die Vollziehung saatgutrechtlicher Bestimmungen in anderen EU-
Mitgliedstaaten bekannt. Die Saatgutanerkennungsbehörden in der EU führen technische
Prüfungen durch und sind daher in den staatlichen Ministerien weder organisatorisch noch
letztinstanzlich vertreten.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die gegenständlichen Fragen nicht in meinen
Kompetenzbereich fallen; die Einrichtung bzw. der Aufbau von Organisationsstrukturen
nationaler Dienststellen sind dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten, es gibt keine
Vorgaben seitens der EU.

Eine dem EU-Futtermittelrecht entsprechende Verpflichtung zur Meldung der für die
Saatgutkontrolle und -analyse zuständigen Laboratorien und Behörden gibt es im
Saatgutbereich nicht. Die Liste der Ansprechpartner in der EU und in Drittländern wird in der
“OECD-list of varieties eligible for certification - (2000)" jährlich publiziert (homepage:
http://www. oecd. org/agr/code/seeds/seeds 1.htm). Die Liste der Ansprechpartner der EU-
Mitgliedstaaten ist der Beilage A zu entnehmen.

In den Niederlanden ist der NAK (“Nederlandse Algemene Keuringsdienst") für Saat- und

Pflanzgutkontrollen bzw. Zertifizierungen zuständig. Dieser ist in Form einer Stiftung (mit
Vorstand und Geschäftsführung) organisiert. Die Finanzierung erfolgt zu 50 % durch den
Staat, sowie durch berufliche Interessensvertretungen und beteiligte Firmen in den einzelnen
Teilsparten (Landwirtschaft, Gemüse, Obst usw.).

Zu den Fragen 7 bis 15:

Die Saatgutverkehrsregelungen der EU sehen keine generellen Berichtspflichten Österreichs
gegenüber Dienstellen der EU-Kommission vor, es gibt daher weder gemeinschaftliche noch
nationale Durchführungsbestimmungen. Weiters gibt es auch keine gemeinschaftlichen oder
nationalen Bestimmungen über die Durchführung von Kontrollen seitens der
Kommissionsdienststellen in Österreich und daher auch keine Berichte.


Wohl gibt es aber einzelne Verfahren, die Berichte Österreichs an die Kommission erfordern,
z.B. Berichte über die Qualität von Saatgut in zeitlich begrenzten Versuchen, Information
über national in die Sortenliste eingetragenen Sorten zur Aufnahme in einer der
gemeinschaftlichen Sortenkataloge.

Gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen (gelten für alle EG-Saatgut-Vermarktungsrichtlinien,
siehe beispielsweise in Artikel 20 der Richtlinie 66/402/EWG bei Getreide) werden auf
Betreiben der EU-Kommission zur Nachkontrolle von Stichproben von in der EU
vermarktetem Saatgut vorgenommen. Österreich nimmt an diesen verpflichtenden
Versuchen nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Saatgut der geprüften Art und Sorte an den
Versuchen teil. Die Vergleichsversuche werden im Auftrag der Kommission von kompetenten
Stellen der Mitgliedstaaten durchgeführt. Nach Abschluss der mehrjährigen
Vergleichsprüfungen wird von den durchführenden Stellen ein vertraulicher Bericht an die
Dienststellen der EU-Kommission und den teilnehmenden Mitgliedstaaten abgegeben.

Saatgutverkehrsrechtliche Fragen werden laufend im “Ständigen Ausschuss für das
landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzengutwesen", im
Folgenden “Ausschuss" genannt, behandelt. Der Ausschuss wird auf Basis der EU-
Saatgutverkehrsrichtlinien einberufen. Aufgrund derselben Rechtsgrundlage wird auch die
EU-Kommission (EK) bei den Mitgliedstaaten tätig. Folgende Tätigkeiten finden zwischen der
EK und den Mitgliedstaaten statt bzw. werden aufgrund von Beschlüssen des in den
Saatgutverkehrsrichtlinien festgelegten Ausschussverfahrens durchgeführt:

Vergleichsprüfungen zur Harmonisierung und Überprüfung der Anwendung technischer
Normen betreffend die Erhaltung und Vermehrung von Pflanzensorten (jeweils ein
Mitgliedstaat ist Veranstalter, die EK finanziert die Vergleichsprüfungen),

-     EU-Experimente zur Weiterentwicklung der EU-Saatgutverkehrsrichtlinien,
Überarbeitung und Aktualisierung technischer Protokolle und Anhänge,

-    Aktualisierung der gemeinschaftlichen Sortenkataloge: regelmäßige Meldung der
Mitgliedstaaten an die EK betreffend nationale Neuzulassungen von Sorten,

-    Zulassungsverfahren für Saatgut verminderter Qualität (Behelfssaatgut), wenn bei einer
bestimmten Kulturart der Binnenmarkt nicht mit Saatgut vorgeschriebener Qualität
versorgt werden kann (zumeist Saatgut verminderter Keimfähigkeit, verbunden mit
Preisabschlägen).


Die nationalen Saatgutbehörden sind regelmäßig im Ausschuss vertreten. Die EK führt
ihrerseits keine Kontrollen im engeren Sinne des Wortes in den Mitgliedstaaten durch. Es
erfolgen also keine speziellen nationalen Besuche von EK-Beamten in Österreich, welche
die Einhaltung saatgutverkehrsrechtlicher Bestimmungen an Ort und Stelle überprüfen.

Zu den Fragen 16 bis 22 und 34 :

Im Geschäftsfeld “AGRO-Kontroll" des BFL werden die nationalen Kontrollpläne akkordiert.
Dort wird auch die Probenanzahl nach den Erfordernissen (Beobachtung des Marktes - z.B.
verstärkte Kontrolle wenn Unregelmäßigkeiten am Markt vermutet werden) festgelegt.
Vorgaben aus dem Saatgutgesetz gibt es nicht.

Bei Saatgut erfolgt zum Unterschied vom Düngemittel- und Futtermittelrecht generell eine
Zulassungs- bzw. Bewilligungspflicht (dies trifft für die ganze EU zu). Daher sind die
einzelnen Saatgutpartien bereits amtlich anerkannt bzw. zugelassen. Bei Gemüsesaatgut
erfolgt die Inverkehrbringung ohne Anerkennung.

Grundsätzlich ist anzuführen, dass nach dem SaatG 1997 im Rahmen der Verfahren auf
Anerkennung und Zulassung von Saatgut umfangreiche Untersuchungen und Testungen am
Feld und im Labor erfolgen. Danach wird in Verkehr gebrachtes Saatgut im Rahmen der
Saatgutverkehrskontrolle auf die Einhaltung der Bestimmungen des SaatG 1997 überwacht.
Im Rahmen der Sortenordnung erfolgen mehrjährige, umfangreiche Sortenprüfungen in Feld-
und Laborversuchen im Rahmen der Zulassungsverfahren.

Die Parameter für die Saatgutuntersuchung sowie die Sortenzulassung basieren
weitgehendst auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sowie einer Reihe von internationalen
Vorgaben (z.B. ISTA1, UPOV2). Aufgrund der Vielzahl von gemeinschaftsrechtlichen
Bestimmungen können diese nicht aufgelistet werden.

1 International Seed Testing Association

2 Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen


Die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben werden aufgrund des SaatG 1997 in den Methoden
für Saatgut und Sorten gemäß § 5 SaatG 1997 mit Verordnungscharakter umgesetzt und
laufend im Sorten- und Saatgutblatt veröffentlicht. Die Methoden für Saatgut und Sorten sind
auch im Internet unter www.bfl.at/institut/saatgut/ ersichtlich.

Die Stichprobengröße und Mindestprobenanzahl richtet sich aber in der Regel nach der
botanischen Art und der Menge des zu beprobenden Saatgutes (Partiengröße). Dies gilt
auch für die Einfuhr von Saatgut aus Drittstaaten.

Betreffend die Überwachung von autorisierten Personen (Personal des Antragstellers) zur
Feldbesichtigung werden Mindest-Checkraten von 20 (15) % für Fremdbefruchter und 10
(5) % für Selbstbefruchter in der EU-Ratsrichtlinie 98/96/EG vorgeschrieben. Im Rahmen
eines Experimentes zur Autorisierung von Laboratorien werden Mindest-Checkraten von 7 %
für Saatgut von Getreide und 10 % für Saatgut anderer Arten und 5 % bei Probenahmen
vorgeschrieben. Bei den in Österreich vorgenommenen Autorisierungen wurden die
angegebenen Mindest-Checkraten erreicht. Die Untersuchungen im Rahmen der
Überwachungen zeigten keine signifikanten Abweichungen.

Österreich hat in der Saison 2000/2001 am freiwilligen EU-Aktionsplan betreffend GVO-
Verunreinigungen in Saatgut teilgenommen. Untersucht wurden insgesamt 628
Saatgutpartien, in 21 davon konnten gentechnische Kontaminationen im geringen Ausmaß
festgestellt werden. Die Untersuchungsergebnisse wurden immer umgehend an die
Gentechnikbehörde im BMSG weitergegeben.

Das SaatG 1997 behandelt verschiedene Kontrollbereiche: Im operativen Anerkennungs-
und Zulassungsverfahren sind die Anforderungen geregelt, die der Antragsteller für die
Saatgutzertifizierung und Sortenzulassung benötigt. Es gibt formelle Anforderungen wie
Beibringung von Dokumenten und Proben sowie technische Anforderungen wie
Produktionsauflagen. Der Umfang der behördlichen Tätigkeit richtet sich hier nach der Zahl
der Anträge. Bereits in Verkehr befindliches Saatgut unterliegt der stichprobenartigen
Saatgutverkehrskontrolle. Die Kontrollen erfolgen hier einerseits nach dem Zufallsprinzip,
andererseits auch infolge konkreter Hinweise oder Verdachtsmomente.


Zu den Fragen 23 bis 31:

Im Bereich des SaatG 1997, das auch die Zuständigkeiten der Behörden regelt, gibt es
weder Weisungen an die Vollzugsbehörden noch Erlässe hinsichtlich des Gesetzesvollzugs.

Zu den Fragen 35 bis 37:

Gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 SaatG 1997 ist die Einfuhr aus Drittstaaten und die nachweisliche
Durch- und Ausfuhr von Saatgut nicht unter “Inverkehrbringen" iSd SaatG 1997 zu
verstehen. Da gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG das SaatG 1997 das “Inverkehrbringen" von
Saatgut regelt, ist dieses auf die Ausfuhr von Saatgut grundsätzlich nicht anzuwenden.
Demzufolge könnte Saatgut grundsätzlich ohne die Durchführung eines amtlichen
Verfahrens ausgeführt werden.

Anzumerken ist, dass unter “Ausfuhr" nur der Export von Saatgut in Drittstaaten zu verstehen
ist. Für das Verbringen von Saatgut in andere Mitgliedstaaten der EU gelten die
Bestimmungen der EG-Saatgutverkehrsrichtlinien und somit des SaatG 1997 zur Schaffung
des Binnenmarktes.

Es ist branchenüblich (vgl. z.B. Usancen der FIS3), dass Saatgut im internationalen Verkehr
und damit auch das auszuführende Saatgut einem fakultativen Zertifizierungsverfahren im
Rahmen der OECD und ISTA (ISTA - Partiezertifikate) durch die Saatgutbehörden des
Ausfuhrlandes unterzogen wird. Zumeist verlangen auch die staatlichen Importregelungen
für die Einfuhr von Saatgut (beispielsweise die EU-Äquivalenzbestimmungen bei Saatgut;
Ratsentscheidungen 95/514/EG oder 97/788/EG), desgleichen die Vertragspartner, derartige
international standardisierte Zertifikate. In Österreich führt das BFL als
Saatgutanerkennungsbehörde entsprechende Zertifizierungsverfahren (OECD-Verfahren)
gemäß § 22 SaatG 1997 durch. Die österreichischen Verfahren und Saatgutnormen erfüllen
sowohl die EG- als auch die internationalen Anforderungen, insbesondere gemäß OECD und
ISTA. Das BFL - Institut für Saatgut ist von beiden Organisationen akkreditiert.

3 FIS = Federation Internationale du Commerce des Semences


Die auszuführenden zertifizierten Saatgutpartien erhalten ein amtliches Etikett (OECD-
Etikett), das bestätigt, dass das Saatgut den internationalen Anforderungen entspricht. In
diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass Österreich stets unter den 10
größten Exportländern (mit einem großen Anteil im Veredlungsverkehr) bei Saatgut in den
OECD-Statistiken aufscheint.

Gemäß § 79 Z 2 iVm § 37 SaatG 1997 ist der Bundesminister für Finanzen im
Zusammenhang mit der Einfuhr von Saatgut nach Österreich mit der Vollziehung des SaatG
1997 betraut. Es erfolgt jedoch keine Einbindung des Bundesministers für Finanzen und
somit der Zollorgane in die Ausfuhr von Saatgut.

Die Ausfuhr von Saatgut ist somit ohne oder mit fakultativ durchgeführtem
Zertifizierungsverfahren durch die Saatgutanerkennungsbehörde möglich. Bei der Ausfuhr
erfolgen auch keine Kontrollen durch die österreichischen Zollbehörden. Somit besteht aber
auch im Rahmen der Ausfuhr von Saatgut keine Zusammenarbeit der Zollbehörden mit den
Saatgutanerkennungsbehörden.

Zu Frage 38:

Gemäß EG-Saatgutverkehrsrichtlinien sind die Untersuchungen, die Zertifizierung und
Zulassung von Saatgut grundsätzlich durch staatliche Stellen vorzunehmen. Durch die
Richtlinie 98/96/EG wird jedoch die Autorisierung von Firmenpersonal für die
Feldbesichtigung und durch die Entscheidung der EK 98/320/EG die Autorisierung von
Firmenlabors für die Untersuchung sowie von Firmenpersonal für die Probenahme
ermöglicht.

Aus den Niederlanden ist der bereits angeführte NAK bekannt (s. Antwort zur Frage 6, 32
und 33). Detaillierte Unterlagen über den Vollzug in den anderen Mitgliedstaaten liegen dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht vor.


Zu den Fragen 39 bis 41:

Die durchgeführten Forschungsprojekte sowie deren Ergebnisse und die bereits geplanten
bzw. fortzusetzenden Projekte sind den Beilagen B bis C zu entnehmen.

Das BAB hat Forschungsprojekte im Zusammenhang mit Saatgut im Biolandbau
durchgeführt.

Neben der Fortsetzung der in den Vorjahren beauftragten Projekte ist eine Ausschreibung
zur Berücksichtigung spezifischer Züchtungserfordernisse für den Biologischen Landbau
geplant.


ÖSTERREICH:

Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft
Institut für Saatgut
Postfach 400
Spargelfeldstraße 191
A-1226 Wien

BELGIEN:

Ministere des classes moyennes et de l'agriculture
Administration de la Qualite
Tour WTC/3 - 11 ième étage
Avenue Simon Bolivar 30
B-1000 Bruxelles

DÄNEMARK:

Ministry of Agriculture Plant Directorate
Skovbrynet 20
DK-2800 Lyngby

FINNLAND:

PPIC. State seed Testing Station
P.O. BOX 111
FIN-33210  LOIMAA

FRANKREICH:

Ministere de L'Agriculture

GNIS/SOC

44 rue du Louvre

F-75001 Paris

DEUTSCHLAND:

Bundessortenamt
Postfach 61 04 40
D-30604 Hannover

IRLAND:

Department of Agriculture and Fisheries
Agriculture House
Kildarf. Street
Dublin 2

ITALIEN:

Ministero per le Politiche Agricole
Direzione Generale Delle Politiche Agricole
Ed Agroindustriali

Nazionali Ufficio Ill-Peroduzioni Vegetali
Via XX Settembre 20 00187 Roma


NIEDERLANDE:

Nederlandse Algemene Keuringdienst (NAK)
Radnweg 14
P.O. BOX 1115
8300 BC Emmeloord

PORTUGAL:

Direccäo Geral De Proteccäo Das Culturas
Tapada da Ajuda
1349-018 Lisboa

SCHWEDEN:

Seed Testing and Certification Institute

Onsjovagen

S-268 81 Svalov

VEREINIGTES KÖNIGREICH:

Ministry of Agriculture Fisheries and Food
Plant Variety Rights Office Seeds Division
Whitehouse Lane
Huntingdon Road
Cambridge CB 3 OLF

GRIECHLAND:

Ministry of Agriculture

Directorate of Inputs for Plant Producton

2 Acharnon Street

Athens 101-76

LUXEMBURG;

Administration des Services Techniques de

L'Agriculture

Division Agronomique Service De La Production Vegetale

16 Route D'esch

B-P. 1904L-1019

SPANIEN:

Subdirección General de Sanidad Vegetal
Avenida Ciudad de Barcelona NO6
28007-Madrid

Bei diesen Behörden handelt es sich um die Nationalen Koordinationsstellen, da die
Saatgutanerkennung in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlichst organisiert sind (z.B.
Landes- oder Regionalbehörden).


Beilage B
Forschungsaktivitäten des BMLFUW

Um eine ausreichende Übersicht über die Forschungsarbeiten zum Themenbereich Saatgut geben zu
können, werden sowohl die aus früheren Jahren in Bearbeitung befindlichen Projekte als auch die
1999, 2000 und 2001 neu beauftragten Forschungsprojekte angeführt.

Projekte aus früheren Jahren, die in den Jahren 1999-2001 weiter bearbeitet wurden:

Institut für Botanik und Lebensmittelkunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
(Dipl.-lng. Dr. Georg DOBOS)

Projekt Nr. 1075 - Selektionsarbeiten bei neuen Wintermohn-Herkünften mit besonderer
Berücksichtigung des Morphin- und Fettgehaltes bzw. morphologischer Merkmale

(1998-1999)

Dr. Karl BUCHGRABER

BAL 952306 - Überprüfung der Qualitätssaatgutmischungen auf die Sortenbeständigkeit und

deren Konkurrenzkraft sowie Feststellung des Ertrages und der Futterqualität (1995 - 2002)

IFA-Tulln Betriebsgesellschaft m.b.H., Konrad Lorenz Str. 20, A-3430 Tulln (Univ.-Prof. Dr. Tamas

LELLEY)

Projekt Nr. 1089 - Entwicklung molekularer Selektionsmethoden und Züchtung virusresistenter

Ölkürbissorten für österreichische Anbaubedingungen (1997 - 2000)

Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Universität für Bodenkultur, Gregor-Mendel-Straße
33, A-1180 Wien (Dipl.-lng. Elisabeth ZECHNER)

Projekt Nr. 1080 - Neue Selektionsstrategien zur Züchtung von Qualitätshafer speziell für die
Nahrungsmittelindustrie (1997 - 2001)

Dr. Herbert HUSS

BAB 982900 - Die Sprenkelkrankheit der Gerste und ihre Bedeutung für den

Pflanzenbau in Österreich (1998 - 2000)

Österreichische Forschungszentrum Seibersdorf G.m.b.H., A-2444 Seibersdorf (Dr. Angela

SESSITSCH)

Projekt Nr. 1138 - Auswirkungen von Basta-resistentem Raps und der damit verbundenen

Herbizidanwendung auf die Rhizosphären-Mikroflora im Vergleich zu herkömmlichen

landwirtschaftlichen Praktiken (1998 - 2001)

BAL 982719 EU

Dr. Bernhard KRAUTZER

Seed propagation of indigenous species and their use for restoration of eroded areas

of the alps (ALPEROS) (1999 - 2001)

Projekte aus 1999

BAL 992923

Dr. Bernhard KRAUTZER

Entwicklung und Erhaltung standortgerechter Gräser und Leguminosen für die

Grünlandwirtschaft und den Landschaftsbau im Alpenraum (1999 - 2003)

BAB 992901

Dr. Hans LEW

Die mikrobiologische und mykotoxikologische Qualität von Nackt- und Spelzhafer in

Hinsicht auf die Produktion von Haferkleie und -flocken (1999 - 2001)

Interuniversitäres Forschungsinstitut für Agrarbiotechnologie, Konrad Lorenz Straße 20, A-3430 Tulln
(O.Univ.-Prof. Dipl.-lng. Dr. Peter RUCKENBAUER)


Projekt Nr. 1153 - Kolbenfusariose bei Mais: Resistenzuntersuchungen und
Mykotoxinkontamination unter österreichischen Anbaubedingungen (1999 - 2001)

Dipl.-lng. Sonja SCHANTL

BFL 992110 - Nutzungsaspekte von Landsorten und alten Sorten von Sommergerste

(1999-2002)

Projekte aus 2000

Dr. Horst LUFTENSTEINER

BFL 002122 - Qualitätsvergleich europäischer Dauerwiesenmischungen (2000 - 2004)

Dipl.-lng. Michael OBERFÖRSTER

BFL 002933 - Verbesserung der Qualitätssicherheit in der Erzeugung hochwertiger

Durumweizenpartien (2000 - 2003)

IFA-Tulln Betriebsgesellschaft m.b.H., Konrad Lorenz Str. 20, A-3430 Tulln (Univ.-Prof. Dr. Tamas

LELLEY)

Projekt Nr. 1228 - Einführung weiterer Resistenzgene gegen das Zucchini-Gelbmosaikvirus

(ZYMV) in den steirischen Ölkürbis mit klassischen und molekularen Selektionsmethoden

(2001-2003)

Projekte aus 2001

BFL 012132

Dipl.-lng. OBERFÖRSTER

Entwicklung von Strategien zur kosteneffizienten und umweltschonenden Erzeugung

von Backweizen im Rahmen des ÖPUL 2000 (2001 - 2006)

Verein   zur   Förderung   der   Mohn-   und   Getreidezüchtung   (Ökonomierat   Ing.   Konrad

SCHULMEISTER)

Projekt     Nr.     1270     "Selektion     von     Weizen     mit    Trockenheitstoleranz     und

Dünnsaatverträglichkeit: Das Problem bei der Wurzel anpacken!" (2001 - 2004)

Die Endergebnisse bzw. bedeutende Zwischenberichte wurden in Form von Kurzfassungen
in den Forschungsberichten 1999 sowie 2000 des BMLFUW sowie in den Jahresberichten
der ressortzugehörigen Dienststellen veröffentlicht. Einzelne Berichte wurden auch auf der
Homepage des BMLFUW bzw. auf den Homepages der ressortzugehörigen Dienststellen
veröffentlicht. Der Forschungsbericht über das Jahr 2001 ist derzeit in Arbeit und wird nach
der Fertigstellung in die Homepage des BMLFUW gestellt (http://www.lebensministerium.at)

Kurzfassungen abgeschlossener Forschungsprojekte:

BAB 992901

Dr. Hans LEW

Die mikrobiologische und mykotoxikologische Qualität von Nackt- und Spelzhafer in

Hinsicht auf die Produktion von Haferkleie und -flocken (1999 - 2001)

Kooperationspartner: Landwirtschaftliche Fakultät der Südböhmischen Universität Budweis, Saatzucht

Edelhof

Problem-/Aufgabenstellung:

Hafer ist wegen seines günstigen Nährstoffverhältnisses, seiner spezifischen Ballaststoffe
(hoher ß-Glucangehalt) und der anregenden Wirkung eines der wertvollsten Nahrungsmittel.


Außerdem zeigen neuere Untersuchungen, dass Haferprodukte risikolos in eine glutenfreie
Diät bei Zöliakie integriert werden können

Wichtige Haferprodukte wie Flocken und Kleien können entweder aus Nackthafer oder aus
Spelzhafer produziert werden. Nackthafer besitzt als Ausgangsstoff gegenüber Spelzhafer
einige morphologische und technologische Vorteile. Die Körner von Nackthafer sind etwas
größer, die Lagerung und der Transport sind kostengünstiger, die Schälkosten können
eingespart werden und die Entsorgungsprobleme mit dem Spelzenabfall fallen weg. Auf der
anderen Seite ist Nackthafer wegen der Exponiertheit der Karyopse und des Keimlings
anfällig für Beschädigungen bei Drusch, Lagerung und Transport sowie für chemischen
Verderb. Der bislang unvermeidbare Anteil an bespelzten Körnern bei Nackthafer bereitet
zusätzlich technologische Probleme bei der Haferflockenproduktion.
Ein wichtiger Faktor, der in diesem Entscheidungsprozess zwischen Nackt- und Spelzhafer
bis jetzt nicht berücksichtigt wurde, ist die mikrobielle Qualität bzw. die Mykotoxinbelastung
der Haferprodukte. Primäres Ziel des Projektes war es daher abzuklären, ob entspelzter
Spelzhafer oder Nackthafer die bessere mikrobielle Qualität als Ausgangsrohstoff für die
Haferkleie- bzw.-flockenproduktion aufweist. Die Ergebnisse diese Projektes sollen erstmalig
mikrobiologische Entscheidungskriterien für und wider die diskutierten Herstellungsverfahren
für Haferprodukte unter dem Aspekt des Gesundheitswertes liefern.
Als Parameter der mikrobiellen Qualität wurden dabei Bakterien- und Pilzkeimzahlen,
Ergosterin als chemischer Gradmesser der Verpilzung, sowie die Kontamination mit den
wichtigsten Fusarientoxinen herangezogen.

Ergebnisse:

Im vorliegenden Projekt wurde die mikrobielle Qualität (Kontamination mit Mikroorganismen und
Fusarientoxinen) von je 3 Nackt- und Spelzhafersorten an je 2 Standorten in der Tschechischen
Republik und in Österreich 2 Vegetationsperioden hindurch geprüft. Bei den Spelzhafersorten erfolgte
die mikrobiologische Qualitätsprüfung vor und nach dem Entspelzen.

Die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen zeigten, dass durch das Entspelzen
die mikrobielle Belastung der Haferkörner drastisch reduziert wird. So betrugen in den
entspelzten Kernen der Ernte 1999 die Bakterienkeimzahlen nur ca. 15% und die
Pilzkeimzahlen nur ca. 7% des Wertes der Spelzhaferproben. Die Bakterien- und
Pilzkeimzahlen der Nackthaferproben aus der Ernte 1999 lagen bei ca. 35% bzw. ca. 28%
der Spelzhaferwerte.

Die Ergosteringehalte der Nackthaferproben lagen trotz höherer Pilzkeimzahlen aber
durchaus im Bereich der entspelzten Haferkerne. Da Ergosterin als verlässlicherer
Gradmesser der Verpilzung bzw. der Pilzmasse gilt als die Pilzkeimzahl, kann man davon
ausgehen, dass in den untersuchten Proben der Ernte 1999 keine wesentlichen
Unterschiede zwischen den beiden Ausgangsrohstoffen für Haferprodukte hinsichtlich der
epiphytischen und saprophytischen Verpilzung auftraten.Noch deutlicher reduzierte das
Entspelzen die Keimzahlen im Erntejahr 2000. Die Bakterienkeimzahlen in den entspelzten
Kernen verringerten sich auf ca. 7 % und die Pilzkeimzahlen auf ca. 5% des
Ausgangswertes der Spelzhaferproben. Die Bakterien- und Pilzkeimzahlen der
Nackthaferproben betrugen nur ca. 10% bzw. ca. 8% der Spelzhaferwerte. Die
Ergosteringehalte der entspelzten Kerne lagen im Jahr 2000 in Übereinstimmung mit den
Pilzkeimzahlen etwas unter denen der Nackthaferproben.

Die niedrigen DON-Kontaminationen der Haferernten 1999 und 2000 ließen keinen
schlüssigen Vergleich zwischen Nackthafer und entspelzten Kernen zu. Auch Zearalenon
kam nur bei einer Spelzhafer- und einer Nackthaferprobe in geringen Mengen vor.
Aussagekräftiger erwiesen sich die Kontaminationen der Haferproben mit Nivalenol und den
Trichothecenen der A- Gruppe T-2 Toxin und HT-2 Toxin.

An den Standorten Budweis und Lambach konnten im Erntejahr 2000 hohe Nivalenolgehalte
( bis zu 1,86 mg/kg) in den Spelzhaferproben nachgewiesen werden. Dennoch lag dieses
Toxin in den entspelzten Kernen generell unter der Bestimmungsgrenze von 0,1 mg/kg. Die
Toxinkontamination war hier offensichtlich auf die Spelzen beschränkt. 2/3 der
Nackthaferproben vom Standort Budweis wiesen allerdings ebenfalls moderate
Nivalenolgehalte ( bis zu 0,28 mg/kg) auf


Besorgniserregend waren die Gehalte an T-2 Toxin (bis zu 0,55 mg/kg) und HT-2 Toxin (bis
zu 1,15 mg/kg) im Jahr 1999 an den Standorten Lambach und Freistadt, in Hinblick auf die
relativ hohe Toxizität der beiden Verbindungen. Wie das Nivalenol waren auch diese beiden
Toxine fast ausschließlich in den Haferspelzen lokalisiert. Speziell in der Tierfütterung, wo
der nicht entspelzte Hafer eingesetzt wird, wären bei diesen Toxinkonzentrationen
gesundheitliche Störungen zu erwarten. In den Nackthaferproben waren geringere Gehalte
an beiden Toxinen nachweisbar ( bis zu 0,29 mg T-2 Toxin/kg und 0,47 mg HT-2 Toxin/kg),
während die entspelzten Kerne hingegen praktisch frei von Trichothecenen der A-Gruppe
waren.

In mykotoxikologischer Hinsicht wiesen die Kerne von Spelzhafer daher eine bessere
Qualität auf als die Kerne von Nackthafer.

Titel und Laufzeit des Projekts BAB 982900

Die Sprenkelkrankheit der Gerste und ihre Bedeutung für den Pflanzenbau in

Österreich (1998 - 2000)

Projektleiter: Dr. Herbert HUSS

Kooperationspartner

Botanisches Institut der Universität Graz, Biologische Bundesanstalt in Kleinmachnow,

Deutschland, Institut für Meteorologie und Physik der Universität für Bodenkultur

Problem-/Aufgabenstellung:

Die Sprenkelkrankheit der Gerste ist eine in Bayern und Österreich weit verbreitete

Krankheit, die in den Jahren 1994 und 1997 zu einer massiven Schädigung der

Gerstenbestände führte. Die wirtschaftliche Bedeutung, das zunehmende Interesse seitens

der Pflanzenschützer, Pflanzenzüchter und Landwirte und der Umstand, dass diese

Krankheit in der einschlägigen Fachliteratur bisher praktisch unerwähnt blieb, sind Anlass für

dieses Projekt.

Das Projekt befasst sich mit folgenden Teilaufgaben:

1. Nachweis des Erregers

2. Epidemiologie der Krankheit

3. Verbreitung der Krankheit

4. Klimatische Ansprüche des Erregers

5. Auswertung der bisherigen Fungizidversuche

6. Resistenz
Ergebnisse:

Die Symptome der Sprenkelkrankheit der Gerste sind in Österreich und Bayern schon seit
längerem bekannt. Eine Abbildung von Blattflecken dieses Typs findet sich bei FABER und
ZWATZ (1967), die sie Helminthosporium sativum, also der Braunfleckigkeit der Gerste
zuordnen. Untersuchungen an der Versuchsstation Lambach-Stadl-Paura ergaben jedoch,
dass es sich um eine neue, bisher offenbar übersehene Krankheit handelt, die vom
imperfekten Pilz Ramularia collo-cygni hervorgerufen wird. Obwohl diese Untersuchungen
auch von englischen Autoren bestätigt wurden, ist dieser Pilz für andere Autoren lediglich ein
Saprophyt, also ein Sekundärbesiedler. Um Klarheit in dieser Frage zu bekommen, wurden
in Zusammenarbeit mit der Biologischen Bundesanstalt in Kleinmachnow Infektionsversuche
durchgeführt. Die Sommergerstensorte Scarlett wurde im 3-Blattstadium mit
Sporensuspensionen beimpft. Nach 7 Tagen traten die ersten Symptome auf. Nach dem
Auslegen der befallenen Blätter auf Wasseragar bildeten sich die typischen
Konidienträgerbüschel von Ramularia collo-cygni. Außerdem gelang es, den Pilz von den
künstlich erzeugten Blattflecken zu reisolieren.

Die Sporen von Ramularia collo-cygni werden nach Absterben des befallenen Blattgewebes
in großen Massen produziert und mit dem Wind verfrachtet. Versuche in einem Folientunnel
und in einem Glashaus in Lambach bescheinigen den Ramularia - Sporen eine besonders
gute Flugfähigkeit, Blattteile, die den auf den Bestand niedergehenden Sporenwolken
besonders ausgesetzt sind, zeigen eine sehr intensive Sprenkelung. Bei den meist flach
ausgebreiteten Fahnenblättern ist die Sprenkelung relativ gleichmäßig, während sie auf den


darunter liegenden Blattetagen mit steil aufgerichteten und überhängenden Blättern
zumindest zu Beginn der Infektion auf den Krümmungsbereich des Blattes beschränkt sind.
Junge Blätter sind deutlich resistenter als ältere. Der Ausbruch der Krankheit erfolgt erst ab
einem bestimmten Alter der Blätter, wobei die physiologischen Hintergründe dieses
Phänomens noch völlig unbekannt sind. Der “innere Zeitgeber" für den Ausbruch der
Krankheit scheint allerdings sehr exakt definiert zu sein. Bei Sorten unterschiedlicher Reife
und ähnlicher Resistenz verschiebt sich der Ausbruch der Krankheit analog zur
Reifeeinstufung. Bei frühen Sorten beginnt die Krankheit entsprechend früher als bei späten
Sorten, Ähnliches kann im Gerstenbestand beobachtet werden. Die Krankheit beginnt an
den unteren (älteren) Blattetagen und schreitet allmählich nach oben hin fort. Die ersten
Symptome an den obersten Blattetagen werden in der Regel zur Zeit des Ährenschiebens
sichtbar.

Die Sprenkelkrankheit wird an der Versuchsstation Lambach-Stadl-Paura seit 1986
beobachtet, wobei sie am Abreifegeschehen der Wintergerste bis 1994 sehr
unterschiedlichen Anteil hatte. Neben der Netzfleckenkrankheit hatte insbesondere der
Zwergrost große Bedeutung, wobei ein gewisser Antagonismus zwischen dieser Krankheit
und R. c.-c unverkennbar war. In einem starken Zwergrost-Jahr, wie 1989, verschwand
Ramularia fast völlig, während der Zwergrost in den letzten, von Ramularia dominierten
Jahren fast nicht mehr in Erscheinung trat. Es ist auch bezeichnend, dass Ramularia c.-c. in
dem vom Zwergrost dominierten Marchfeld nur auf der zwergrostresistenten Sorte Carola
gefunden wurde.

Mit der zunehmenden Dominanz der Sprenkelkrankheit war auch eine Änderung der
Befallsdynamik zu beobachten. Während 1987 auf den Fahnenblättern erst um den 10. Juni
die ersten Symptome sichtbar wurden, war 1999 um diese Zeit der gesamte Blattapparat
bereits tot. Mit der Zunahme der Intensität der Krankheit verlagerte sich das
Krankheitsgeschehen auch in Richtung physiologisch relativ jüngere Blattstadien. Damit
verbunden war offenbar auch eine Ausweitung des Areals von Ramularia c.-c. War die
Sprenkelkrankheit ursprünglich auf das oberösterreichische Alpenvorland, das oststeirische
und südburgenländische Hügelland sowie Teile von Kärnten beschränkt, erfuhr sie in den
letzten Jahren eine Ausweitung in Richtung westliche und südliche Teile des Weinviertels,
die östlichen Teile des Alpenvorlandes sowie das inneralpine Mur- und Mürztal. In Bayern
und Baden Württemberg hat die Krankheit ebenfalls an Bedeutung gewonnen. Besonders
spektakulär ist sie erstmals 1997 in Schottland und Irland in Erscheinung getreten., wo sie
bislang unbekannt war und zu massiven Ertragseinbußen bei der für die Whisky-Produktion
wichtigen Sommergerstensorte Chariot geführt hat. Auch in Mittelnorwegen ist sie seit
Jahren die dominierende Abreifekrankheit. Nachgewiesen wurde sie außerdem in der
Schweiz , in Tschechien, Sachsen und Thüringen sowie in Neuseeland.
Seit 1986 werden an der Versuchsstation Lambach-Stadl-Paura Fungizid-Versuche
durchgeführt. Wegen des unterschiedlichen Anteils der Sprenkelkrankheit am Komplex der
Abreifekrankheiten waren Aussagen über das tatsächliche Ausmaß der Schädigung der
Wintergerste durch die Sprenkelkrankheit meist nur sehr eingeschränkt möglich. Aus diesem
Grund werden nur die Ergebnisse der Wintergersten-Versuche aus dem Jahr 1994 bzw.
1997 bis 1999 mitgeteilt, also in den Jahren mit eindeutiger Dominanz der Sprenkelkrankheit.
Die Gerste wurden nach dem Ährenschieben, nachdem sich das Fahnenblatt entfaltet hatte,
mit Folicur behandelt. 1994 und 1997 betrug die Aufwandmenge 1,51, 1998 und 1999 1,251.
Nach der Fungizid-Behandlung blieben die Blätter deutlich länger grün, gänzlich saniert
werden konnte die Krankheit allerdings nicht. Die Sprenkelkrankheit führt zu einer deutlichen,
auch optisch ohne weiteres erkennbaren Verschlechterung der Kornqualität und zu
markanten Ertragseinbußen. Bei den mehrjährig untersuchten Sorten Astrid, Venus und Dido
sind es 18%, 17%, bzw. 16% , bei der Sorte Montana allerdings nur 5%.


Davon Forschungsaktivitäten des BFL
a) Institut für Saatgut

Folgende Forschungsaktivitäten wurden im Berichtszeitraum vom BFL - Institut für Saatgut -
in Form von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Tätigkeiten durchgeführt:

•    Entwicklung und Organisation eines Qualitätssicherungssystems im Hinblick auf
Kontrolle der Erhaltungszüchtung sowie Vor- und Nachkontrolle

•    Verfahrenstechnische Maßnahmen und biometrische Bewertung von
Untersuchungsergebnissen aus der Feld- und Laborprüfung (insbesondere biochemische
Verfahren) im Rahmen der Kontrolle der Erhaltungszüchtung sowie Vor- und
Nachkontrolle

•    Biometrische Bewertung der Zusammenhänge zwischen den Feldbesichtigungen,
Laborprüfungen und der Vor- und Nachkontrolle im Rahmen des
Anerkennungsverfahrens von Saatgut

•    Methodenentwicklung im Hinblick auf die Evaluierung von Parametern im Zertifizierungs-
und Kontrollverfahren bei Hybridraps

•    Methodenentwicklung im Hinblick auf die Evaluierung von Parametern im Zertifizierungs-
und Kontrollverfahren bei CMS-Mais

•    Evaluierung viraler samenbürtiger Pathogene in Saatgutvermehrungsbeständen von
Ölkürbis (Cucurbita pepo)

•    Untersuchungen zur Epidemiologie der Streifenkrankheit der Gerste (Pyrenophora
graminea)
und deren Konsequenzen für nachhaltige Bewirtschaftungssysteme

•    Der Gebrauchswert von unbehandeltem Getreidesaatgut im Hinblick von Ökologie und
Ökonomie in Produktion und Anwendung

•    Erhaltung der Anerkennungswürdigkeit von überlagertem Saatgut gemäß Saatgutgesetz
1997, insbesondere bei der Bewertung des Beschaffenheitsmerkmales Keimfähigkeit

Neben   diesen   wissenschaftlichen   Aktivitäten   wurden   wissenschaftliche   Tätigkeiten   im
Rahmen der Teilnahme an EG-Vergleichsprüfungen durchgeführt:

•    EG-Vergleichsprüfung bei Mais

•    EG-Vergleichsprüfung bei Winterweizen

•    EG-Vergleichsprüfung bei Wintergerste / Sommergerste

Für 2002 sind folgende wissenschaftliche Aktivitäten geplant:

•    EG-Vergleichsprüfungen Labor bei den Kulturarten Weizen, Gerste, Beta-Rüben, Raps
und Englisches Raygras;

•    Evaluierung von Parametern im Überwachungsverfahren bei CMS-Mais;

•    EG-Vergleichsprüfungen bei Raps, Weizen, Sonnenblume, Tomaten, Mais, Sojabohne.

Folgende wissenschaftliche Aktivitäten werden im BFL - Inst. f. Saatgut - 2002 weitergeführt
oder abgeschlossen:

•    Biometrische Bewertung der Zusammenhänge zwischen den Feldbesichtigungen,
Laborprüfungen und der Vor- und Nachkontrolle im Rahmen des
Anerkennungsverfahrens von Saatgut;

•    Methodenentwicklung im Hinblick auf die Evaluierung von Parametern im Zerifizierungs-
und Kontrollverfahren bei Hybridraps;

•    Untersuchungen zur Epidemiologie der Streifenkrankheit der Gerste (Pyrenophora
graminea)
und deren Konsequenzen für nachhaltige Bewirtschaftungssysteme;

•    Der Gebrauchswert von unbehandeltem Saatgut im Blickpunkt von Ökologie und
Ökonomie in Produktion und Anwendung;


Evaluierung viraler samenbürtiger Pathogene in Saatgutvermehrungsbeständen von
Ölkürbis (Cucurbita pepo).

Forschungsaktivitäten des BFL
b) Institut für Pflanzenbau

Folgende Forschungsaktivitäten wurden im Berichtszeitraum vom BFL - Institut für
Pflanzenbau- in Form von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Tätigkeiten
durchgeführt:

•    Ertrag und Qualitätsleistung von Khorassanweizen sowie seine Adaption

•    Umweltabhängigkeit der Ausprägung von Spelzfrüchten bei Nackthafer unter
österreichischen Anbaubedingungen

•    Proteinbildungsvermögen u. N-Translokation v. Triticale im Vergleich zu Weizen unter
differenten klimatischen Bedingungen und unterschiedlichen Produktionsintensitäten

•    Eignung von Wechselweizen im Vergleich zu Winterweizen für Saattermine im Dezember
und Jänner

•    Erarbeitung einer praxisgerechten Methode zur Trockenschadenserhebung bei Getreide

•    Untersuchungen über das Auftreten braunfleckiger Körner bei Durumweizen

•    genetischer Einfluß und Umweltabhängigkeit der Neigung zu Halm- und Ährenkmicken
bei Winter- und Sommergerste

•    Erstellung von Sortenkorrekturwerten für die Anwendung des Hydro-N-testers als
Teilaspekt zur Stickstoffbedarfsermittlung von Wintergetreide

•    Agronomische und qualitative Effekte langjähriger Erhaltungszüchtungsmaßnahmen am
Beispiel der Winterroggensorte "EHO-Kurz"

•    Verbesserung der Qualitätssicherheit in der Erzeugung hochwertiger
Durumweizenpartien

•    Verbesserung der Qualitätssicherheit in der Erzeugung hochwertiger
Durumweizenpartien

•    Untersuchung pflanzenbaulicher Einflussfaktoren auf Ertrag und Qualität von Winterhafer
unter besonderer Berücksichtigung der Fusarienproblematik

Die Ergebnisse dieser Projekte werden in Berichten an das BMLFUW dargestellt, im den
Forschungsberichten sowie den Jahresberichten des BFL, weiters in einschlägigen
Fachpublikationen (z.B. der ALVA, Vereinigung österreichischer Pflanzenzüchter oder
einschlägigen Fachjournalen) veröffentlicht. Weiters sind Informationen dazu und zum Teil
auch Publikationen auf der Homepage des BFL
(www.bfl.at/institut/saatqut/) ersichtlich.
Außerdem dienen die durch diese Versuche erzielten Erkenntnisse zur Erweiterung des
Stand der Technik und Wissenschaft und werden daher laufend bei der Methodenerstellung
berücksichtigt.


Beilage C
Forschungsproiekte zu Saatgutanqeleqenheiten:

1) BIOSAATGUT

Projektnr. L876/94: Zur Saatguterzeugung und -qualität im Ökologischen Landbau

Österreichs unter besonderer Berücksichtigung von Winterweizen

Betreiber: Institut für Ökologischen Landbau, BOKU

Dauer: 1994-1998

Ergebnis (Endbericht):

-    Telefonische und postalische Umfrage: Auf rd. 47% der befragten Betriebe wird Nachbau
betrieben, wobei ein- bis zweijähriger Nachbau einer Sorte am weitesten verbreitet ist.
Verbreitung von Weizensteinbrand: Von den 76 auswertbaren Proben von
Weizennachbausaatgutherkünften erwies sich nur eine steinbrandfrei, nur knapp 1/3 der
Herkünfte wies einen Befall unter dem gesetzlichen Schwellenwert auf.
In Sortenresistenz- bzw. toleranzversuchen mit im österreichischen Bioanbau
verbreiteten, künstlich mit Steinbrandsporen hyperinfizierten, Mahl- und
Qualitätsweizensorten konnten keine vollständig steinbrandresistenten Sorten gefunden
werden.

In Saatzeitversuchen konnte durch eine Vor- bzw. Rückverlegung des betriebsüblichen
Aussaattermines von steinbrandinfiziertem Winterweizensaatgut auf Ende
September/Anfang Oktober bzw. Ende Oktober/Anfang November eine signifikante
Verringerung des Anteils steinbrandinfizierter Ähren im Feldbestand erreicht werden.

Projektnr. 1063:   Erhaltung, Charakterisierung und Nutzen sekundärer Kartoffelsorten
für den biol. Landbau und ökol. Produktionssysteme, EU-Projekt
RESGEN-CT95-34

Betreiber: Arche Noah

Dauer: 1996-2000

Ergebnis (Endbericht): Es konnten Sorten lokalen Ursprungs, alte Sorten und

ungebräuchliche modernere Sorten ermittelt werden, die unter den Bedingungen des

Biologischen Landbaues hinsichtlich marktfähigem Ertrag, Krankheitsverhalten sowie

äußerer und innerer Knollenqualität mit den Standardsorten konkurrieren können.

2) ZÜCHTUNG

Projektnr. L 0897: Neue Selektionsstrategie zur Schaffung von Low-lnput-

Gerstensorten aus den vorhandenen    Sommergerstenpopulationen
des Saatzuchtbetriebes Edelhof

Betreiber: Institut für Pflanzenbau der BOKU

Dauer: 1994-1997

Ergebnis: Mit der Entwicklung von Zuchtmaterial mit hohem Nährstoffaufnahme- und
Verwertungsvermögen und insbesondere gut ausgeprägten
Resistenzeigenschaften sollen insbesondere Sorten für eine umweltgerechte
Getreideproduktion und auch für den ökologischen Landbau vorbereitet werden.


Projektnr. L1075: Selektionsarbeiten bei neuen Wintermohn-Herkünften mit

besonderer Berücksichtigung des Morphin- und Fettgehaltes bzw.
morphologischer Merkmale (Ergänzung zu 819/93)

Betreiber: Inst. f. Botanik d. vet.-med. Universität

Dauer: 1998-1999

Ergebnis (Endbericht): Das Ziel der Morphinfreiheit ist in einer Population der Kreuzung der

morphinarmen Sorte SOMA x Wintermohn erreichbar. Es konnten immerhin 43 % der

selektierten Eliten als morphinarm identifiziert werden.

Projektnr. L1080: Neue Selektionsstrategien zur Züchtung von Qualitätshafer speziell
für die Nahrungsmittelindustrie

Betreiber: BOKU

Dauer: bis 30.5. 2000

Ergebnis: Mit der NIT-Kalibrierung ist es nun möglich, bereits in jungen Generationen (ab F4)

auf indirektem Wege zerstörungsfrei (nicht vermählen und nicht entspelzt, sodass sie wieder

ausgesät werden können), zuverlässig und sehr schnell die fünf Merkmale Feuchte, Protein,

Fett, ß-Glucan und Spelzengehalt zu bestimmen.

Projektnr. 1235: Erhöhung der komplexen Phytophtora-Resistenz der Kartoffel durch
Einbeziehung unterschiedlicher Resistenzgene und -mechanismen

Betreiber: Ö Forschungszentrum Seibersdorf

Projekt wurde im Forschungs-Jour-Fixe 2002 angenommen.

Projektnr. 1270:   Selektion von Weizen mit Trockenheitstoleranz und

Dünnsaatverträglichkeit: “Das Problem bei der Wurzel anpacken"

Betreiber: Verein zur Förderung der Mohn- und Getreidezüchtung

Dauer: 2002-2004

Projekt wurde vom Lenkungsausschuss als zu finanzierendes Projekt empfohlen.

3) Wissenschaftliche Arbeiten am Ölkürbis

Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft:

Institut für Pflanzenschutzmittelprüfung (PSM. Frau DI Riedle-Bauer)

-    302/1998: Vektorlose Virusübertragung bei Ölkürbiskulturen (ZYMV, WMV2)
(Frau Dr. Richter: Untersuchungen von Ernteresten und Vektoren im
Boden)

9922..301 Strategien zur Bekämpfung von Zucchinigelbmosaikvirus und
Wassermelonenmosaikvirus2
(Nr. 2236)
Verschiedene Behandlungsweisen zur Blattlausbekämpfung in
Gurkenkulturen werden erprobt.
1999-2000

Institut für Saatgut (SG. Herr DI Gaberniq)

Evaluierung der Bewertung viraler samenbürtiger Pathogene in Saatgut-
vermehrungsbeständen von Ölkürbis im Rahmen des Saatgutanerkennungs-
verfahrens

(Projektpartner: Saatmaisbau, Wollsdorf)
Dauer: 2000


Evaluierung samenbürtiger Pathogene in Saatgutvermehrungsbeständen von
Ölkürbis

(Projektpartner: Saatmaisbau, Wollsdorf)

Dauer: 2001-2003

Saatgutanerkennung in Feld und Labor soll auf eine fundierte wissenschaftl. Basis

gestellt werden.

Untersuchung der Einflussfaktoren auf das Auftreten viraler Pathogene:

•   Blattlausauftreten, Klima, Standort, Boden, pflanzenbaul. Maßnahmen,

Anbaudesign, Wirtspflanzen, ZYMV Befall innerhalb der Pflanze, inkl.

Samenbürtigkeit, Hitzebehandlung

Interuniversitäres Forschungsinstitut für Agrarbiotechnologie - IFA Tulln
(VitroPlant, SZ Gleisdorf, Inst. f. MB+Genetik d. BOKU, BFL)

Projektnr. 1089:   Entwicklung molekularer Selektionsmethoden und Züchtung
virusresistenter Ölkürbissorten für österreichische
Anbaubedingungen

Einführung einer genetisch bedingten Resistenz/Toleranz gegen ZYMV
und Entwicklung molekularer Marker für die Selektion auf Virustoleranz im
Züchtungsprogramm, um den Ausleseprozess auf der Suche nach
virustol. Pflanzen zu beschleunigen
Dauer: 1997-2001 (36 Monate)

Projektnr. 1228: Einführung weiterer Resistenzgene gegen ZYMV in den
steirischen Ölkürbis mit klassischen und molekularen
Selektionsmethoden

Einkreuzung eines dominanten Resistenzgens aus C.moschata in
Zucchini-Sorte True French, welche weiter in das österreichische
Zuchtmaterial eingekreuzt werden soll -> umfangreiches
Rückkreuzungsprogramm. Weiters sollen Marker für den
Selektionsprozess zur Identifizierung verschiedener Virustypen entwickelt
werden, um den Selektionserfolg auf das Zuchtziel hin zu optimieren.
Wenn einmal molekulare Marker für die Resistenzgene gefunden werden,
können diese in jedem beliebigen Kreuzungsprogramm, das die
Übertragung dieser Gene zum Ziel hat, verwendet werden.
Dauer: 2001 -2004 (36 Monate)

Saatzucht Gleisdorf GmbH & Co KG

Zur Sicherung des Ölkürbisanbaues über züchterische Maßnahmen läuft
das Forschungsprojekt

"Entwicklung virusresistenter Ölkürbissorten und Produktion
virusfreien Ausgangssaatgutes"

Erhaltungszüchtung auf Virusfreiheit bei bestehenden Sorten
Screening auf vorhandene Resistenzen (Kotyledonen-Infektion)
Screening im Zuchtgarten
Begleidende Analytik (ELISA)
Abschluß: 2002


Projektantrag “Beschleunigungsmaßnahmen in der Züchtung auf
Virusresistenz (ZYMV) in Steirischem Ölkürbis"

Forschung an der BOKU (Prof. Glauninger)

Diplomarbeit, bei der “die Rolle von Unkräutern als ZYMV-
Wirtspflanzen"
untersucht wird.
Dauer: 2001

Forschung an der Universität Graz, Institut für Pflanzenphysiologie

Projekt für “Untersuchungen zur Problematik des ZYMV im
Zusammenhang mit Infektionen am steirischen Ölkürbis"
geplant.
Dauer: 2001, 2002 ?

Ludwig-Boltzmann Institut

EU-Forschungsprojekt (FAIR CT97-3664) “Untersuchungen zur
Hitzebehandlung von Ölkürbissaatgut"
in Zusammenarbeit mit dem
Institut für Saatgut
Dauer: 2001-2002

Saatmaisbau reg.Gen.m.b.H. Wollsdorf

“Minimierung und Bewertung samenbürtiger Pathogene im
Kürbissaatgut"

Dauer: 1999

Projekt soll weitere 3-5 Jahre weiterlaufen

Zielsetzung ist, aus der Ernte 1999 optisch und auch untersuchungsmäßig

einwandfreie Kürbiskerne zu ernten, diese im Glashaus weiterzuziehen,

sodass für die Saatgutvermehrung des Jahres 2000 und auch danach

gesundes Saatgut zur Verfügung steht.

Saatmaisbau reg.Gen.m.b.H. Wollsdorf

“Minimierung und Bewertung samenbürtiger Pathogene im
Kürbissaatgut"

in Zusammenarbeit mit dem BFL-ISG (Integrierter Bestandteil des
Forschungsprojektes “Evaluierung viraler samenbürtiger Pathogene in
Saatgutvermehrungsbeständen von Ölkürbis)

-    Systematische Erhebung der Einflussfaktoren auf den ZYMV-Infektionsverlauf ->
Anpassung der Standards und Richtlinien zur Saatgutanerkennung

-    Anwendung integrativer Strategien zur Verminderung der Krankheitsausbreitung
bei der Ölkürbissaatgutherstellung

unter Mitwirkung der Landwirtschaftskammern (fachlich befähigte Personen) sowie
dem Ludwig Bolzmann Institut für biol. Landbau (Untersuchungen zur
Hitzebehandlung von Ölkürbissaatgut)
Projektdauer: 2001-2002,


4) Forschung zu Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO)

Projekt:       Über das Monitoring einer möglichen Verunreinigung mit

zugelassenen und nicht zugelassenen Gentechnisch Veränderten
Organismen (GVO) im Rahmen der Überwachung der
Anerkennung von Maissaatgut in Österreich

Dauer: 2001

Betreiber: BFL - Institut für Saatgut

Ergebnis: Anbau von insgesamt 337 Ausgangssaatgutpartien (Vorstufen-, Basis- und

Züchtermaterial), die in Maissaatgutproduktionen der Anbausaison 2000/2001 in

Österreich verwendet wurden.

Von den 337 Vermehrungssaatgutpartien hatten 333 Partien in der

Kornuntersuchung einen negativen GVO-Nachweis.

Nur die restlichen 4 Ausgangssaatgutpartien hatten einen positiven GVO-Nachweis
in der Kornuntersuchung. Aus dem Aufwuchs dieser 4 Partien wurde 1 Outcross
ermittelt, dessen Untersuchung einen eindeutig positiven GVO-Nachweis ergab.
Die anderen, sortenidenten Pflanzen dieser 4 Parzellen wiesen einen negativen
GVO-Nachweis auf.