3405/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage vom 13. Februar 2002, Nr. 3397/J, der
Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Günther Kräuter und Kollegen,
betreffend zwei Jahre blau-
schwarze Verschwendung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die Anfrage umfasst 105
Einzelfragen, die nahezu alle wortgleich in dieser Gesetzge-
bungsperiode durch mehrere Parlamentarische Anfragen bereits gestellt wurden.
Teilweise
liegen diese Anfragen nur einige Monate zurück. Die Beantwortung dieser
Anfrage bezieht
sich daher nur auf jenen Zeitraum, der seit der Beantwortung der jeweils
letzten Anfrage
zurückliegt. Diesbezüglich darf auf die Beantwortung dieser Anfragen
verwiesen werden.
Ohne das Interpellationsrecht der
Abgeordneten grundsätzlich in Frage stellen zu wollen,
muss doch die Sinnhaftigkeit
von Fragen in Zweifel gezogen werden, die identisch wenige
Monate zuvor bereits gestellt und beantwortet worden waren, zumal mit deren
Beantwortung
ein enormer Zeitaufwand
verbunden ist. Mehrere Mitarbeiter in allen Ressorts sind oft
wochenlang mit der Ausarbeitung der Antwortentwürfe beschäftigt.
Die Bundesregierung ist
überaus bemüht, die Kosten der Verwaltung zu minimieren. Sie wird
dazu von den Oppositionsparteien auch immer wieder aufgefordert. Anfragen der
vor-
liegenden Art konterkarieren also nicht nur die Einsparungsbemühungen der
Bundes-
regierung, sie lassen auch
Sparappelle der Oppositionsparteien als unglaubwürdig
erscheinen.
Generell wird vermerkt, dass
die Verknüpfung von einzelpersonenbezogenem
Zahlenmaterial mit dem Namen
einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
gemacht werden kann.
Zur konkreten Beantwortung:
Als Zeitraum, den meine folgende
Anfragebeantwortung umfasst, wurde grundsätzlich
jeweils die Zeitspanne von meinen Beantwortungen der eingangs angeführten
Anfragen bis
zum 1. Februar 2002 festgelegt.
ad personeller Nahebereich des Ministers:
Einleitend darf ich um Verständnis
dafür ersuchen, dass aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht alle gewünschten personsbezogenen Detailangaben
möglich sind.
Angemerkt wird, dass die Besoldungsdaten - soweit nichts anderes vermerkt ist -
das
Jahr 2001 betreffen und sich die Angaben nicht auf Sekretariats- und
Bürohilfskräfte be-
ziehen.
Zu1.:
Seit dem 4. Februar 2000 waren bzw. sind folgende Personen
in meinem Büro bzw. im Büro
des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz beschäftigt bzw. beschäftigt
gewesen (der jeweilige
Status des Dienstverhältnisses bzw. bei Bundesbediensteten die Einreihung
sind angeführt):
|
Ministerbüro
|
|
|
Kabinettschef
|
A1/7
|
|
Referent/in
|
VB (v1/SV)
|
|
Referent/in
|
VB (v1/SV)
|
|
Referent/in
|
Werkvertrag
|
|
Referent/in
|
Arbeitsleihvertrag
|
|
'Sekretariat
|
Arbeitsleihvertrag
|
|
Presse
|
Arbeitsleihvertrag
|
|
Referent/in
|
Arbeitsleihvertrag
|
|
Pressesprecher
|
Arbeitsleihvertrag
|
|
Sekretariat
|
VB (v2)
|
|
Referent/in
|
Arbeitsleihvertrag
|
Seite 3
|
Referent/in
|
Arbeitsleihvertrag
|
|
Referent/in
|
Arbeitsleihvertrag
|
|
Referent/in
|
Arbeitsleihvertrag
|
|
Referent/in
|
Werkvertrag
|
|
Büro Staatssekretär
|
|
|
Kabinettschef
|
A1/7
|
|
Referent/in
|
Werkvertrag
|
|
Referent/in
|
A/VIII
|
|
Pressesprecher/in
|
VB (v1/SV)
|
|
Referent/in
|
A1/4
|
|
Referent/in
|
A1/4
|
|
Pressesprecher/in
|
Arbeitsleihvertrag
|
|
Sekretariat
|
VB (v2)
|
|
Sekretariat
|
VB/SE (v2)
|
|
Sekretariat
|
VB/SE (v2)
|
|
Referent/in
|
Werkvertrag
|
Zu 2.:
Aus dem Bereich des Ministerbüros endete die Verwendung nachstehender Personen:
|
Referent/in
|
31. Mai 2001
|
(einvernehmliche Beendigung)
|
Aus dem Bereich des Büros des Herrn Staatssekretärs endete die Verwendung von nach-
|
stehenden Personen:
|
2. November 2000 30. April 2001
|
(Verwendung in anderer OE des Hauses)
|
Aus der Beendigung dieser
Verwendungen entstanden keine zusätzlichen Kosten.
(Ausnahme:
1 Referent erhielt €2.291,01 Urlaubsentschädigung)
Zu 3.:
Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen für die Entlohnung verweise ich auf die Beantwortung der
Frage 5 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2336/J.
Eine Zuordnung der konkreten Einkünfte auf die
einzelnen Mitarbeiter/innen ist mir aus
Gründen des Datenschutzes nicht möglich.
Die im Jahr 2001 für die
Mitarbeiter/innen des Ministerbüros und des Staatssekretariats auf-
gewendeten monatlichen Gesamtkosten (einschließlich aliquoter
Sonderzahlungen, Über-
stunden, Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer) betragen insgesamt rund
€ 134.730,41.
Die zu refundierenden Gesamt-Jahresbeträge für die einzelnen
Bediensteten liegen
zwischen €
37.037,80 und € 128.016,10.
Zum Vergleich lagen
die zu refundierenden Gesamt-Jahresbeträge für die einzelnen
Bediensteten im Jahr 1998
zwischen € 69.329 und € 145.345.
Zu 4.. 10. und 11.:
Die Abgeltung zeitlicher Mehrleistungen
erfolgt bei den nach A1/7 eingereihten Beamten
durch das Fixgehalt gemäß § 31 des Gehaltsgesetzes 1956. Von
den sonstigen
Mitarbeiter/innen beziehen 5 eine pauschalierte Überstundenvergütung
für 60 Stunden
monatlich (eine Person gehört mittlerweile dem Büro des Herrn
Staatssekretärs nicht mehr
an). Bei den im Wege eines Arbeitsleihvertrages beschäftigten Bediensteten
ist ein "all-in-
Gehalt" vereinbart, mit dem Gehalt sind alle Mehrleistungen abgegolten.
Bei den übrigen
Mitarbeiter/innen werden die Überstunden aufgrund entsprechender (und
bestätigter)
Aufzeichnungen abgerechnet. Diese Überstundenleistungen sind nach
Arbeitsanfall sehr
unterschiedlich, im Monatsdurchschnitt werden von diesen Mitarbeiter/innen
zwischen
22 und 29 Überstunden geleistet.
Die Vergleichszahlen für 1996 stellen sich wie folgt dar:
Die Mehrleistungen wurden bei einem
Beamten durch das Fixgehalt abgegolten. Eine
Mitarbeiterin bezug eine
Überstundenpauschale für 62 Stunden, eine Mitarbeiterin für 30
Stunden. Die übrigen Mitarbeiterinnen verrechneten
ungleichmäßig hohe Einzelüberstunden;
im Monatsdurchschnitt
ergaben sich Abrechnungen zwischen 15,5 und 78,5 Überstunden.
Zu 5.:
Hierzu verweise ich auf meine Beantwortung der Frage 5 der Anfrage Nr. 2336/J, da in der
Sachlage keine Änderungen eingetreten sind.
Zu 6. und 7.:
10 Mitarbeiter/innen wurden bzw. werden aufgrund von
Arbeitsleihverträgen tätig. Diese Ver-
träge wurden mit folgenden
Dienstgebern abgeschlossen:
1 mit dem Amt der Kärntner Landesregierung
1 mit der Technologie-Land Kärnten GmbH
1 mit Manpower Austria
1 mit Bildungswerk der Industrie
6 mit dem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen Flexwork
Was die Modalitäten der
Vertragsabschlüsse bzw. die Vertragsmuster anbelangt, verweise
ich auf meine Beantwortung
der Fragen 6 und 7 der Anfrage Nr. 2336/J sowie die dort als
Beilage beigefügten Muster.
Zu 8.:
An die zu 6. und 7. angeführten Dienstgeber der überlassenen Dienstnehmer werden keine
Förderungen des Ressorts vergeben.
Zu 9.:
Gegenüber meiner Beantwortung der gleichlautenden Frage 9 der Anfrage Nr. 2336/J hat
sich keine Änderung ergeben.
ZU 12.:
Die Mitarbeiter/innen meines Büros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs erhielten im
Jahr 2001 Belohnungen zwischen € 595,20 und € 3.800,80.
Zu 13.:
Von den Mitarbeiter/innen des
Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs
werden folgende Nebentätigkeiten bzw. Aufsichtsratsfunktionen
ausgeübt (Stand
1. Februar 2002):
Kabinettschef
Regierungskommissär bei der Zentralbank Österreich AG
Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Bausparkasse der österr. Landes-Hypotheken-
banken AG
Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Notartreuhandbank AG
Referent/in
Regierungskommissär bei der Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Staatskommissär bei der Volksbank Wien AG
Mitglied des Aufsichtsrates bei der FMA
Referent/in
Stellvertreter des ständigen Beauftragten
des BMF bei der Versicherungsanstalt des öster-
reichischen Bergbaues
Staatskommissär bei der Volkskreditbank AG
Aufsichtsrat bei der WBG-Wohnen und Bauen
GesmbH Wien
Aufsichtsrat bei der Monopolverwaltung
Staatskommissär bei der österr.
Verkehrskreditbank AG
Kabinettschef
Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Bausparkasse der österr. Sparkassen
Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien rGenmbH
Da Aufsichtsratsvergütungen erst
nachträglich bemessen werden, können die endgültigen
Einkünfte aus diesen Tätigkeiten noch nicht ermittelt werden. Die
monatlichen Entschädi-
gungen betrugen bisher pro Person insgesamt
zwischen € 458,00 und € 1.311,00.
Im
Jahr 1998 übten 5 Mitarbeiterinnen aus dem gemeinsamen Büro meines
Amtsvorgängers
Nebentätigkeiten aus. Die Entgelte für dieses Jahr betrugen zwischen
€1.511
und €10.828.
Tabellarische Aufzeichnungen von der
Dienstbehörde gemeldeten Nebenbeschäftigungen
liegen im Bundesministerium für Finanzen nicht auf; es ist dies auch nicht
gesetzlich vorge-
sehen.
Zu 14. und 16. bis 20.:
Seit 4. Februar 2000 wurden in meinem Ressort keine Sektionsleiter neu bestellt. Die
Funktion eines Generalsekretärs ist im Bundesministerium für Finanzen nicht eingerichtet.
Zu 15.:
Seit 4. Februar 2000 wurden 2
Begutachtungskommissionen in der Zentralleitung einge-
richtet:
Die vom Herrn Bundesminister bestellten Mitglieder sind:
Sektionschef Dr. Kurt Haslinger
Sektionschef Mag. Thomas Wieser
Sektionschef Dr. Wolfgang Nolz
Ministerialrätin Mag. Gerlinde
Bauer
Zu 21.:
Folgende Mitarbeiter/innen
des Bundesministeriums für Finanzen (Beamte und Vertrags-
bedienstete - ausgenommen Sektionsleiter und Mitarbeiter/innen im
Ministerbüro sowie im
Staatssekretariat) sind zum Stichtag 1. Februar 2002 mit der Ausübung
einer entgeltlichen
Aufsichtsratsfunktion
betraut:
ADir. RR Christine APPL
VB/SV Dr. Kurt BAYER
VB Romana BECK
ADir. RR Knut BEITL
MR Dr. Nikolaus DITFURTH
MRin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA
ADir. Ferry ELSHOLZ
Beamtin Mag. Corinna FEHR
MR Mag. Wolfgang FRITZ
Beamter Mag. Richard GAUSS
MR Dr. Rudolf GLÖCKEL
MR Mag. Heinz GRASER
MRätin Dr. Monika MUTTER
Beamter DI Herbert KASSER
OR Franz KLUG
MR DI Dr. Gerhard LINDEMANN
MR Dr. Hans LUKSCH
MRätin Mag. Silvia MACA
OR Dr. Michael MANHARD
MR Dr. Josef MANTLER
MR Dr. Anton MATZINGER
MR Dr. Alexander MAZURKIEWICZ
MR Mag. Heinz MOOSBAUER
Beamtin Mag. Gabriele OFFNER
MR Mag. Alfred PICHLER
MR Dr. Johannes RANFTL
MR Dr. Friedrich RESEL
MR Mag. Alois SCHNEEBAUER
ORätin Friederike SCHWARZEN DORFER
Beamter Mag. Martin SAILER
ADir. RR Friedrich SMETANA
MR Dr. Franz SPIESS
OR Dr. Friedrich STANZEL
ADir. Christine STICH
MR Dr. Wilfried TRABOLD
MR Mag. Christian TRATTNER
MR Dr. Robert TUMMELTSHAMMER
OR Dr. Ingobert WALTENBERGER
Beamtin Mag. Silvia ZENDRON
Zu 22.:
Einer detaillierten Beantwortung dieser
Frage - d.h. eine Zuordnung der Einkünfte auf die zu
21. angeführten Beamten
- steht die in Art. 20 Abs. 3 B-VG normierte Verpflichtung zur
Amtsverschwiegenheit entgegen, weil es sich um Tatsachen handelt, deren
Geheimhaltung
im Interesse der betroffenen
Personen als Parteien geboten ist und ein überwiegendes
“öffentliches Interesse" an der Bekanntgabe dieser Daten nicht
vorliegt.
Anhaltspunkte über die AR -
Vergütungen ergeben sich jedoch in anonymisierter Form aus
den Berichten des Rechnungshofes “über Erhebungen betreffend die
durchschnittlichen
Einkommen sowie die
zusätzlichen Leistungen für die Personen bei Unternehmungen und
Einrichtungen im Bereich der
öffentlichen Wirtschaft des Bundes" der auch dem Nationalrat
jeweils vom Rechnungshof übermittelt wird.
Weiters möchte ich folgenden Sachverhalt erläutern bzw. darlegen:
Liegt eine Nebentätigkeit
gemäß § 37 (2) BOG vor, so haben Gesellschaften mit Beteiligung
des Bundes etwaige AR - Vergütungen nicht an die aktiven Beamten
auszuzahlen sondern
diese an das Bundesministerium für Finanzen abzuführen. Das
Bundesministerium für
Finanzen leistet eine sich an der jeweiligen AR - Vergütung orientierende
Vergütung für
Nebentätigkeit
gemäß § 25 (2) GG.
Die Abfuhr der AR - Vergütungen an
das Bundesministerium für Finanzen erfolgt erst nach
Ablauf des Geschäftsjahres (nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch
HV bzw.
GV) sowie Entlastung des
Aufsichtsrates.
Zum Stichtag 1. Februar 2002
steht die Höhe der Nebentätigkeitsvergütungen für 2001 in
vielen Fällen noch nicht
fest.
An Vertragsbedienstete mit AR
- Funktionen erfolgt die Auszahlung der AR - Vergütungen
jeweils direkt durch die Gesellschaft.
Ohne eine Verletzung der Amtsverschwiegenheit zu begehen
kann ich bekanntgeben, dass
die geringste Aufsichtsratvergütung, die ein unter 21. genannter Beamter
im Jahr 2000 bzw.
2001 erhalten hat, bei rund € 436,00 (vor Steuern) und die höchste
bei € 15.043,00 lag. Der
gewichtete Durchschnitt lag bei rund € 2.180,00 pro Jahr (vor Steuern).
Zu 23.:
70 Mitarbeiter/innen der Zentralleitung
des Bundesministeriums für Finanzen verrechneten
im Jahr 2001 mehr als 240
Überstunden. Für diesen Personenkreis sind insgesamt
24.041 Überstunden
angefallen. Hier sind jedoch jene Mitarbeiter/innen nicht erfasst, deren
zeitliche Mehrleistungen nach anderen Vorschriften abzugelten sind (z.B.
Fixgehalt, all-in-
Bezug, Verwendungszulagen,
Funktionszulagen).
Im Jahr 1998 haben
100 Mitarbeiterinnen der Zentralleitung des Bundesministeriums für
Finanzen
mehr als 240 Überstunden verrechnet. Für diesen Personenkreis sind
insgesamt
33.719
Überstunden angefallen.
Zu 24.:
Derzeit sind die nachstehend
angeführten Mitarbeiter/innen gemäß § 39a des
Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, allenfalls in Verbindung mit § 6b des
Vertragsbedien-
stetengesetzes 1948, entsandt:
Beamtin Mag. Margit Mischkulnig zur
Europäischen Kommission,
VB (v1) Mag. Thomas Micholitsch-Twinning Projekt
Beamter Mag. Helmut Schamp zur Europäischen Kommission
Für die Dauer der
Entsendung gelangt der Inlandsbezug zur Anweisung. Die Höhe der Be-
züge, die diese Mitarbeiter/innen von der EU erhalten, sind dem BMF nicht
bekannt.
Folgende Mitarbeiter/innen sind im
Zusammenhang mit Tätigkeiten bei Institutionen der EU
gegen Entfall der Bezüge karenziert:
ADir. Ing. Günther WERNIG beim
Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung
MRat Mag. Georg FISCHER bei
der EU
MRat Dr. Edith KITZMANTEL bei der EU
Zu 25. und 26.:
3 Mitarbeiter/innen sind aufgrund von Überlassungsverträgen mit der Firma Flexwork im
Bundesministerium für Finanzen beschäftigt:
Die durchschnittlichen monatlichen Kosten liegen zwischen € 2.166,37 und € 11.625,16.
Zu 27.:
a) Zentralleitung:
Seit meiner Beantwortung der
Anfrage vom 16. Februar 2001, Nr. 1915/J, wurde in der
Zentralleitung keine Person in ein öffentlich-rechtliches
Dienstverhältnis übernommen.
b) nachgeordnete Dienststellen:
Zwischen dem 16. Februar 2001 und dem 1.
Februar 2002 wurden insgesamt
81 Personen, davon 17 Frauen
und 64 Männer in ein öffentlich-rechtliches Dienst-
verhältnis übernommen.
Diese Personen wurden ausschließlich aus dem Bereich der Zollwache
pragmatisiert.
Zu dieser Frage möchte
ich darauf hinweisen, dass mit Erlass vom 22. September 2000,
GZ. 161030/2-1/6/00, im Ressort sämtliche Pragmatisierungen gestoppt
wurden, wenn nicht
bereits vorher nachweislich Maßnahmen zur Pragmatisierung eingeleitet
worden waren.
Zu 28.:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass
der Umstand der Definitivstellung elektronisch nicht
erfasst wird und daher nur
durch Rückschluss errechnet werden kann.
a) Zentralleitung:
Es wurden die Dienstverhältnisse von
6 weiblichen und 5 männlichen Bediensteten
definitiv
gestellt.
b) nachgeordnete Dienststellen:
Seit der Beantwortung der Anfrage vom 16.
Februar 2001, Nr. 1915/J, wurden im
nachgeordneten Bereich 90 Dienstverhältnisse (69 Frauen/21 Männer)
definitiv gestellt.
Zu 29.:
a) Zentralleitung:
Inklusive der karenzierten
Bediensteten waren 579 Personen in einem öffentlich-
rechtlichen Dienstverhältnis, davon 195 weibliche und 384 männliche
Bedienstete.
b) nachgeordnete Dienststellen:
Zum Stichtag 1. Februar 2002 standen im nachgeordneten
Bereich insgesamt
11.429 Personen (3.681 Frauen/7.748 Männer) in einem
öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis.
Zu 30.:
a) Zentralleitung:
Einschließlich karenzierter Beamter sind 10
Bedienstete der Zentralleitung an
ausgegliederte Unternehmen dienstzugeteilt.
b) nachgeordnete Dienststellen:
An das Amt der Münze
Österreich sind 32 Beamte (9 Frauen/23 Männer), an die
österreichische Salinen
AG 1 Beamter (1 Mann) und an das österreichische
Postsparkassenamt 425 Beamte
(244 Frauen/181 Männer) zur Dienstleistung
zugewiesen. In Summe sind daher zum Stichtag 1. Februar 2002 458 Beamte
(253 Frauen/205 Männer) an ausgegliederte Unternehmen zur Dienstleistung
zugewiesen.
ad Infrastruktur des Ministeriums:
Zu 31. und 32.:
Meiner Beantwortung der Fragen 1 und 2 der Anfrage vom 4. Mai 2001, Nr. 2406/J, habe ich
nichts hinzuzufügen, da zwischenzeitig keinerlei Änderungen eingetreten sind.
Zu 33. und 34.:
Wie bereits unter der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2406/J vom 4. Mai 2001 dargestellt,
entsprachen die in meinem Büro vorhandenen repräsentativen,
historischen Prunkmöbeln
nicht den ergonomischen Mindesterfordernissen die an moderne Büro- und
Bildschirmar-
beitsplätze gestellt werden. Im Interesse der Bediensteten meines
Büros, die in der Regel
weit über die normale Dienstzeit hinaus ihren Dienst versehen, wurde eine
sanfte und dem
Denkmalschutz entsprechende zweckmäßige Umgestaltung der Büros
in den Prunkräumen
durchgeführt.
Seit meiner damaligen Beantwortung wurden folgende zusätzliche Anschaffungen getätigt:
€
4 Teppiche 3.777,00
1 Drehsessel 2.064,99
4Fauteil 3.566,00
UV-Tisch 1.217,00
1 Tischleuchte 669,46
3 Besprechungstische 366,00
15 Besuchersessel 1.514,00
1 Flip Chart 148,11
3 Glastische 2.235,00
3 Zeitschriftenständer 2.877,00
Sitzgruppe für
Besucher___________
___14.002.00
Summe 32.436.06
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin,
dass die obige Aufstellung auch die Be-
schaffungen für Entree und Besucherwarteraum umfasst.
EDV-Ausstattung;
Zu diesem Themenbereich möchte ich darauf
hinweisen, dass die gesamte
EDV-Ausstattung des Bundesministeriums für Finanzen (zentrale Systeme,
Server und
EDV-Arbeitsplätze einschließlich Notebooks) mit Errichtung der
Bundesrechenzentrum
GmbH (BRZ GmbH) besagter Gesellschaft übereignet wurde; das
Bundesministerium für
Finanzen besitzt keine eigene EDV mehr, sondern nutzt die EDV-Ausstattung der
Bundes-
rechenzentrum GmbH gegen Entgelt. Ebenso werden Beschaffungen der
EDV-Ausstattung
einschließlich Zubehör durch die Gesellschaft vorgenommen.
Zu 35.:
Im Finanzressort ist die Vollausstattung mit
Arbeitsplatzcomputern (APC) erreicht. Zur Ar-
beitsplatzausstattung der Ressortbediensteten gehören daher jeweils ein PC
mit Druckmög-
lichkeit und die notwendige Software für die Büroautomation (z.B.
Textverarbeitung, E-Mail,
Fachanwendungen für die Finanz- und
Zollverwaltung).
Entsprechend diesem Ressortstandard sind auch die
Mitarbeiter/innen des Ministerbüros mit
APC ausgestattet. Die APC werden für die Ausstattung der
Ressortbediensteten nicht ge-
sondert beschafft, sondern dem
Bundesministerium für Finanzen als Gesamtpaket gegen
ein monatliches Entgelt von der Bundesrechenzentrum GmbH zur Nutzung
überlassen.
Die eingesetzten APC
können entweder Neugeräte oder gebrauchte Geräte sein, die zum
Beispiel wegen Pensionierung oder Karenzierung an anderen Arbeitsplätzen
im Ressort
nicht mehr benötigt werden.
Für die APC ist mit der
Bundesrechenzentrum GmbH eine Nutzungsdauer von vier Jahren
vereinbart. Nach vier Jahren Nutzungsdauer werden jeweils die ältesten APC
in einer
rollierenden Technologieablöse durch neue APC ersetzt.
Die ADV-Ausstattung für das Ministerbüro besteht aus folgenden Komponenten:
13 Stück APC
13 Stück 17" TFT-Bildschirme
1 Stück Scanner
16 Stück Drucker
10 Stück Notebook
I Stück PSION 5MX PRO
4 Stück PSION REVO PLUS
Die ADV-Ausstattung für das Büro
des Staatssekretärs besteht aus folgenden Komponen-
ten:
II Stück APC
11 Stück 17" TFT-Bildschirme
11 Stück Drucker
3 Stück Notebook
2 Stück PALM Nie
Sonstige technische Ausstattung:
Seit der Beantwortung der
Anfrage vom 4. Mai 2001, Nr. 2406/J, wurden folgende andere
technische Geräte
zusätzlich für den Bereich meines Büros beschafft:
€
1 Aktenvernichter 361,00
|
1 Digitalkamera
|
735,00
|
|
1 Kopiergeräte
|
968,00
|
|
1 Videorecorder
|
166,80
|
Zu 36.:
Die mit der BRZ GmbH getroffene
Vereinbarung sieht für die Bezahlung von standardisierter
Hardware eine auf die durchschnittliche Verwendungsdauer bezogene Jahreszahlung
vor,
für Sonderanschaffungen wird der entsprechende Anschaffungspreis in
Rechnung gestellt.
|
pro APC
|
€
|
277,00
|
jährlich
|
|
pro Bildschirm
|
€
|
98,00
|
jährlich
|
|
pro Drucker
|
€
|
210,00
|
jährlich
|
|
pro Notebook
|
€
|
853,00
|
jährlich
|
|
pro Scanner
|
€
|
151,00
|
jährlich
|
|
pro PSION 5MX PRO
|
€
|
908,00
|
einmalig
|
|
pro PSION REVO PLUS
|
€
|
508,00
|
einmalig
|
|
pro PALM l llc
|
€
|
508,00
|
einmalig
|
Zu 37.:
Die HOST-Anwendungen des Bundesministeriums für Finanzen sind derzeit auf zwei IBM-
und fünf SIEMENS-HOST-Systemen, Serveranwendungen auf 151 UNIX- und
334 INTEL-Servern implementiert.
Zu 38.:
Mit Stichtag 1. Februar 2002
sind im Ressortbereich 10.715 Bildschirmarbeitsplätze (PC)
und 3.340 transportable Arbeitsplätze (Notebooks) eingerichtet; damit ist
die Vollausstattung
im Ressort erreicht.
Zu 39.:
An Herstellern der EDV-Ausstattung scheinen auf (in % des Gesamtequipments):
|
PC-Systemeinheiten
|
SIEMENS
|
99,7%
|
|
PC-Bildschirme
|
IBM
|
67,8%
|
|
Notebooks
|
ACER
|
50,4%
|
|
Drucker
|
HP
|
71,9%
|
Als Lieferanten der Bundesrechenzentrum GmbH scheinen auf:
|
PC-Systemeinheiten
|
Fa. DATACONTACT GmbH
|
|
PC-Bildschirme
|
Fa. DATACONTACT GmbH
|
|
Notebooks
|
Fa. DEBIS GmbH, Fa. GLANZ
|
|
Drucker
|
Fa. DATACONTACT GmbH
|
|
Intelserver
|
Fa. DATACONTACT GmbH
|
|
Unixserver
|
Fa. SIEMENS GmbH, Fa. IBM GmbH
|
Zu 40.:
Das Nutzungsentgelt für die von der Bundesrechenzentrum GmbH bereitgestellte Hardware
beträgt:
|
Komponente
|
Nutzungsentgelt (EUR)
|
Anschaffungswert (EUR)
|
|
PC-Systemeinheit
|
18,5
|
688,50
|
|
PC-Bildschirm
|
5,5
|
235,45
|
|
PC-Drucker
|
17,57
|
749,11
|
|
Notebook (ACER)
|
48,33
|
2.059,83
|
|
Notebook (TP600E)
|
71,15
|
3.032,63
|
|
Notebookdrucker
|
3,59
|
137,78
|
Zu 41.:
Zum Einsatz kommen folgende Softwareprodukte (in % des Gesamtequipments):
|
Betriebssysteme PC
|
MS Windows NT 4.0
|
100%
|
|
Betriebssysteme Notebooks
|
MS Windows NT 4.0
|
100%
|
|
Anwendungssoftware
|
MS Office
|
100%
|
|
DB-System Unix Server
|
Oracle
|
100%
|
|
DB-System NT Server
|
Poet
|
geringe Stückzahlen
|
Zu 42.:
Die Kosten für die Betriebssysteme sind im Hardware-Anschaffungspreis enthalten.
Zu 43.:
Die Bundesrechenzentrum GmbH ist mit der
Herstellung der Netzwerkeinbindung, der Be-
nutzerbetreuung und der Hardwarewartung beauftragt. Für die Wartung werden
die auftrag-
nehmenden Firmen DEBIS GmbH
und SIEMENS GmbH (mit Subunternehmer Firma IBM
GmbH) herangezogen.
An Jahreswartungskosten fallen an (in EUR):
|
PC-Systemeinheit (inkl. Bildschirm)
|
51,28
|
|
PC-Drucker
|
51,28
|
|
Notebook
|
69,07
|
|
Notebookdrucker
|
28,26
|
Zu 44.:
Für die Software auf Arbeitsplatzebene werden keine Wartungsverträge abgeschlossen. Der
Implementierungsaufwand und allfällige Wartungskosten für andere Software
(z.B. 3270-Emulationen) sind in den Kosten für die Netzwerkeinbindung enthalten.
Zu 45. und 46.:
In der IT-Sektion sind mit Stichtag 1. Jänner 2002 für die Betreuung der EDV
112 Planstellen eingerichtet. Der Gesamtjahrespersonalaufwand im Jahr 2001 betrug
€4,714.868,00.
Die Einstufungen sind tabellarisch aufgeführt:
|
Verwendungs-Entlohnungsgruppe
|
Anzahl
|
|
A1
|
7
|
|
A2
|
28
|
|
A3
|
5
|
|
VwGr A
|
7
|
|
VwGr B
|
1
|
|
VBv1
|
2
|
|
VBv2
|
3
|
|
VBv3
|
7
|
|
SV ADV Gruppe 2
|
26
|
|
SV Gruppe 3
|
19
|
|
SV Gruppe 5
|
6
|
|
Lehrlinge/Gewerbe
|
1
|
|
Summe
|
112
|
Zu 47.:
Im Bereich der IT-Sektion werden keine Personalkosten als Sachaufwand veranschlagt.
Zu 48. bis 50.:
Die Kosten für die Gestaltung und
Betreuung der Homepage sind in den EDV-Kosten enthal-
ten.
An
Betriebskosten sind ca. € 232.550 zu veranschlagen, für
Projektaufwendungen ca.
€
145.300.
Zu 51. und 52.:
Im Jahr 2001 gab es 56,66
Millionen Hits, 21,96 Millionen Seitenimpressionen und erfolgten
1,16 Millionen Anwendersitzungen auf der Homepage des Bundesministeriums
für Finanzen.
Eine Erhebung der Akzeptanz der Homepage ist bisher nicht erfolgt, doch bietet
die Zahl der
Zugriffe ein deutliches Indiz für das Interesse und die Akzeptanz der
Bürger/innen, zumal
gegenüber den Vorjahren die Zugriffszahl eine Steigerung auf ein Vielfaches
erfahren hat.
Zu 53.:
Das Bundesministerium für Finanzen
bietet den Bürger/innen folgende Internetdienstleistun-
gen an:
a)
FINANZONLINE: Zugang zu Finanzverfahren für berufliche Parteienvertreter
(Wirt-
schaftstreuhänder, Steuerberater,
Rechtsanwälte und Notare).
b)
Bereitstellung von speicherbaren Formularen über die ressorteigene
Homepage und
über
"www.help.gv.at".
c)
Ab 2003 den Zugang für Steuerpflichtige zur Vornahme der
Arbeitnehmerveranlagung
über Internet.
Zu 54.:
Seit Betriebsbeginn von FINANZONLINE wurden 12.700 Teilnehmer registriert; im
Jahr 2001 wurden über das Internet 9,24 Mio. Transaktionen abgewickelt. Weiters wurden
13.788 elektronische Anbringen (e-mail) bearbeitet.
Zu 55.:
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde die
Organisation und Entwicklung des
Informationsmediums "www.help.gv.at"
von 1997 bis zum 31.
März 2000 vorgenommen (ab
diesem Zeitpunkt ist das Bundesministerium für öffentliche Leistung
und Sport zuständig).
Im Informationsmedium "www.help.gv.at" betreut das Bundesministerium für
Finanzen die
Lebenssituation "Steuern", einschließlich zugehöriger
Themenkreise wie Arbeitnehmerveran-
lagung (Gästebuch, Fragenbeantwortung und Informationen, Bereitstellung
von Formularen
aus dem Ressort).
Zu 56.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist
bemüht, zur weiteren Verbesserung einer informati-
ven und bürgernahen Verwaltung die bestehenden Informations- und
Kommunikations-
dienstleistungen auszubauen.
Derzeit sind in Betrieb bzw. geplant:
|
Betrieb/Projekt
|
Inhalt
|
Kundenkreis
|
|
FINANZONLINE Status: in Betrieb
|
Elektronische Abfrage und Über-
|
Wirtschaftstreuhänder,
|
|
FINANZONLINE Status: Endphase
|
Weiterentwicklung von FINANZON-
|
Wirtschaftstreuhänder,
|
|
Selbstberechnung Status: in Realisierung
|
Elektronische Übermittlung von
Da-
|
Wirtschaftstreuhänder,
|
|
FINANZONLINE- Status: in Realisierung
|
Öffnung von FINANZONLINE für
|
Alle Steuerpflichtigen
|
|
ZOLLONLINE Status: in Entwicklung
|
Öffnung des Zuganges zu den
|
Zollpflichtige Unternehmen
|
|
Elektronische Steuer- Status: Probebetrieb
|
Dokumentation aller relevanten Er-
|
Wirtschaftstreuhänder,
|
|
Elektronische Zolldo- Status: in Betrieb
|
Dokumentation aller relevanten Er-
|
Zollpflichtige Unternehmen
|
|
New Computerised Status: in Entwicklung
|
Online-Zugang für die
Zollverwal-
|
Zollpflichtige Unternehmen
|
Zu 57. bis 59.:
Derzeit wird im Auftrag des
Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport
(IKT-Board) ein ELAK-Projekt durchgeführt, das eine einheitliche
ELAK-Lösung (gleiches
Produkt) und eine zentrale Betriebsführung (ein ELAK-Betreiber) für
alle Ressorts zum Ziel
hat. Im Sinne einer Vereinheitlichung der bundesweiten IT-Strategie wirkt das
Bundes-
ministerium für Finanzen an diesem Projekt auch aktiv mit. Aufgrund dieses
Projektes gibt
es auch noch keine umfassende ELAK-lmplementierung im Finanzressort. Das dies-
bezügliche Vergabeverfahren ist im Laufen (Durchführung
Bundesbeschaffung GmbH), der
Zuschlag soll im Sommer 2002 erfolgen. Der ELAK-Rollout wird im Jahr 2003
erfolgen,
indem bereits bestehende ELAK-Lösungen in einzelnen Ressorts allenfalls
integriert bzw.
abgelöst und in den restlichen Ressorts die zugeschlagene neue
ELAK-Lösung eingeführt
wird.
Im Finanzressort wird das
derzeit bestehende Kanzleiinformationssystem (Zentralstelle und
Finanzlandesdirektionen) durch die neue ELAK-Lösung abgelöst.
Zu 60.:
Das Bundesministerium
für Finanzen hat bei der Errichtung der Bundesbeschaffung GmbH
weitgehende Unterstützungsleistungen erbracht und wird im Wege der
Bundesrechen-
zentrum GmbH auch weitere Unterstützungen bei den ersten
IT-Vergabeverfahren der
Bundesbeschaffung GmbH, soferne erforderlich, erbringen.
Bei den ressortübergreifenden Querschnittsanwendungen -
z.B. Bundeshaushaltsverrechung,
Personalinformationssystem - war und ist das Bundes-
ministerium für Finanzen bemüht, als
"Ausstattungsregulativ" auf eine Vereinheitlichung der
in diesen Verfahren einzusetzenden EDV-Ausstattung zu dringen, ebenso wurde
bisher bei
den Beschaffungsaufträgen an die Bundesrechenzentrum GmbH der
Vereinheitlichung der
EDV-Ausstattung höchste Priorität eingeräumt.
Im Bereich der
Anwendungsentwicklung werden neue Anwendungen nach den Standards
des IKT-Boards entwickelt. Das Bundesministerium für Finanzen hat an deren
Spezifikation
gemeinsam mit der operativen Unit mitgewirkt (Modelllösungen für den
Einparteienantrag
"Strafregisterbescheinigung"
und "Arbeitnehmerveranlagung" bzw. "Einkommensteuer-
erklärung").
Zu 61. und 62.:
Grundsätzlich sind weitere
Einsparungen nur mehr möglich, wenn noch günstigere Beschaf-
fungskonditionen erzielt werden können. Dieser erfolgreiche Weg wurde im
Ressortbereich
bereits durch die Auslagerung des gesamten IT-Beschaffungswesens in die
Bundesrechen-
zentrum GmbH beschriften und wird durch die Errichtung der Bundesbeschaffung
GmbH
noch dadurch optimiert, dass
nunmehr die IT-Beschaffungsvorgänge der gesamten
Bundesverwaltung dort konzentriert werden.
Die Bundesbeschaffung GmbH
hat gemäß dem Gesetzesauftrag bei den Bundesdienst-
stellen Bedarfserhebungen vorzunehmen, den Bedarf zu bündeln,
Vergabeverfahren durch-
zuführen, wobei durch die bestehende Marktmacht maximale Konditionen
erwartet werden
können. Durch ein von ihr einzurichtendes Einkaufsmarketing, das
Marktbeobachtungen,
Lieferantenanalysen und die Entwicklung spezifischer Beschaffungsstrategien
umfasst, ist
darüberhinaus eine rasche und effiziente Bedarfsdeckung der
Bundesdienststellen gegeben.
Da überdies der Bundesbeschaffung GmbH auch die Implementierung von
Normen, die Ent-
wicklung und Anwendung von
Standards und die Modularisierung von Bedarfen obliegt, wird
in dieser Hinsicht ein
weiterer Schritt in Richtung auf eine Vereinheitlichung der EDV-Aus-
stattung gesetzt.
Zu 63.:
Bei einer eventuellen
Vereinheitlichung aller EDV-Systeme des Bundes können im Bereich
der IT-Sektion des Bundesministerium für Finanzen keine Planstellen
eingespart werden, da
die IT-Anwendungen des Bundesministeriums für Finanzen durch die Bundesrechen-
zentrum GmbH durchgeführt und betreut werden und im organisatorischen
Bereich kein
Einsparungspotential besteht.
Zu 64.:
Zusätzlich zu dem in der
Beantwortung der Anfrage 2926/J vom 12. Oktober 2001 er-
wähnten Dienstkraftwagen wurden gemäß den Bestimmungen des
Bundesfinanzgesetzes
und in Übereinstimmung mit dem Fahrzeugplan bzw. den
Typenempfehlungsrichtlinien des
Bundesministeriums für Finanzen im Jahre 2000 zwei Hausdienstwagen der
Marke
BMW 520 D angeschafft. Die
Kosten beliefen sich auf € 59.492,08 (S 818.628,87).
Zu 65.:
Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen/Zentralstelle wurden seit 4. Februar 2000
keine zusätzlichen Büroräumlichkeiten angemietet.
ad Dienstreisen, internationale Veranstaltungen:
Zu 66. bis 70.:
An Kosten für die gefragten Dienstreisen
sind für mich im Jahr 2001 € 41.479 und für Herrn
Staatssekretär Dr. Finz € 10.809
angefallen. Die Begleitung bestand in der Regel aus dem
zum jeweiligen Thema sachlich zuständigen Angehörigen meines
Kabinetts bzw. dem
sachlich zuständigen Sektionschef. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass in
vielen Fällen die Flugkosten von der EU refundiert wurden.
Die Reisen dienten ausschließlich der
Vertretung der Republik Österreich und der
Verfolgung ihrer Ziele und Interessen, wobei die Teilnehmer nach den der Reise
zu Grunde
liegenden Themen ausgesucht wurden.
Zu 71. und 72.:
Die entsprechenden Daten, hinsichtlich der Dienstreisen der Sektionsleiter meines Ressorts
lauten wie folgt:
Insgesamt fielen für die Sektionsleiter
331 Dienstreisetage mit Kosten in Höhe von
€138.777,83 an.
Zu 73. und 74.:
Hier
beträgt die Gesamtsumme der Tage 236 und der Kosten € 141.688,31.
Das Ziel dieser
Reisen war jeweils ident mit meinen Dienstreisen bzw. derjenigen des Herrn
Staatssekretärs
(ECOFIN, OECD, Weltbank
usw.).
Zu 75.:
Soweit die Dienstreisen für das Jahr 2002 schon abgerechnet sind, betrugen die Kosten
dafür €11.740.
Zu 76. bis 88.:
Wie schon bei der Beantwortung der Anfrage vom 4. April
2001, Nr. 2314/J erwähnt, ist der
weitläufige Begriff “Veranstaltungen" dahingehend zu
interpretieren, dass darunter nur
seminar- bzw. konferenzartige Organisationsformen wie z.B. Seminare zu
verstehen sind, zu
denen von mir oder Herrn Staatssekretär
Dr. Finz eingeladen wurde und deren Durch-
führung von der Zentralstelle des
Bundesministeriums für Finanzen erfolgte, wobei bloße
Abendempfänge bzw. Podiumsdiskussionen
nicht dazu zählen.
Im Sinne dieser Auslegung hat es seitens
meines Ressorts im gefragten Zeitraum weder
solche Veranstaltungen gegeben noch sind solche geplant.
Zu 89. und 91.:
Hier verweise ich grundsätzlich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 1857/J-BR vom
6. August 2001, die ich in Kopie beilege (siehe dort Fragen 1 und 4).
Zu 90.:
Auch hier verweise ich auf die Anfrage Nr. 1857/J-BR (siehe dort Frage 3).
Zu 92. und 93.:
Siehe meine Beantwortung der Fragen 21 und 22 der Anfrage 1857/J-BR.
Zu 94.:
Derzeit ist eine EU-weite
Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz für Beratungs-
leistungen betreffend “Change-Management im Rahmen der
Organisationsreform der
Finanzverwaltung" im Gange.
Zu 95.:
a) Beratungsleistungen für die gesamte Bundesverwaltung für die das Bundesministerium
für Finanzen die Kosten zentral übernommen hat:
|
•
|
Arthur Andersen
|
€
4.290.482,00 € noch keine Zahlungen
|
Die Kostenaufteilung auf die
einzelnen Ressorts ist der beiliegenden Anfragebeantwortung
der Anfrage Nr. 1857/J-BR vom 6. August 2001 zu entnehmen.
b) Beratungsleistungen nur für das Bundesministerium für Finanzen
|
•
mc Kinsey
|
€ €
|
344.469,00
|
Die unter a.) und b.) genannten Beträge verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
Zu 96.:
Da es sich aufgrund der
Schwellenwertüberschreitungen um EU-weite Ausschreibungen
nach dem Bundesvergabegesetz handelte, wo derartige Eigungskriterien
selbstverständlich
mit den Ausschreibungsunterlagen abzufragen sind (Referenzlisten,
Präsentationen, etc.)
und jeweils selbstverständlich der Bestbieter den Zuschlag erhielt,
konnten nur Anbieter mit
den entsprechenden Kenntnissen und Referenzen berücksichtigt werden. Eine
detaillierte
öffentliche Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse ist aufgrund der
Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes
(Geschäftsgeheimnis, Amtsverschwiegenheit, Vertraulichkeits-
erklärungen etc.) nicht möglich.
Derartige
Beschaffungsvorgänge unterliegen aber selbstverständlich der
Nachprüfungs-
möglichkeit
durch den Rechnungshof.
Zu 97.:
Hinsichtlich der
Beratungsfirma Arthur Andersen Business Consulting GmbH wird auf die
Beantwortung der Frage 89 verwiesen. Weitere Aufträge an die genannte
Firma wurden
durch das Bundesministerium für Finanzen nicht vergeben. An
PriceWaterhouseCoopers,
Coopers & Lybrand Management Consulting GmbH wurden keine Aufträge
vergeben.
Zu 98.:
Außerhalb der Strukturreform wurden
mit folgenden Beratungsunternehmungen Werkver-
träge
abgeschlossen:
H. Neumann International € 223.071,00
KPMG € 570.752,00
Egon Zehnder International € 9.420,00
Wentner Havranek € 79.069,63
Univ.Prof. Dr. Zechner € 171.420,00
Prof. Anold € 14.716,00
Mag. Rossbacher € 1.744,00
Prof. Torggler € 2.543,00
FGG € 467.000,00
Dorda, Brugger & Jordis € 80.609,72
Zu 99. und 100.:
Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52
Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b
Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat.
In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellations-
recht allerdings “nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in
der Hauptver-
sammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner
Organe beziehen,
nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von
den Eigentümer-
vertretern bestellt wurden." (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).
Nach den aktienrechtlichen
Bestimmungen hat auch der Mehrheitsaktionär keine direkten
Einflussnahmemöglichkeiten auf die Tätigkeiten der
Geschäftsführung bzw. kann er dem
Vorstand keine Weisungen erteilen. Die Frage hat hinsichtlich der Aktiengesellschaften
nicht
die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern
die Ge-
schäftsführung der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betrifft damit
keinen Gegenstand
der Vollziehung im Sinne des
Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Auf Tochtergesellschaften von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung besteht aufgrund
der gesetzlichen Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit, wenn der
Bund bei der
Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die
Muttergesellschaft an der Tochterge-
sellschaft mit mehr als 50%
beteiligt ist.
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden keine derartigen Aufträge erteilt.
Im Übrigen verweise ich
diesbezüglich auf meine ausführliche Beantwortung der Anfrage
vom 6. Juni 2001, Nr. 2523/J.
Zu 101:
Im Bereich des Bundesministeriums für
Finanzen werden sämtliche Ausgaben für externe
Berater bzw. Beratungsunternehmungen, bei
den VA-Posten 727*/*** bis 728*/*** ver-
anschlagt bzw. verrechnet. Konkret handelt es sich dabei um Ausgaben im
Zusammenhang
mit
ärztlichen Tätigkeiten, Reinigungstätigkeiten,
Gutachtertätigkeiten, Öffentlichkeits-
arbeiten,
Wartungsverträgen, Entsorgungsleistungen, Dolmetschkosten, der
Personal-Card,
dem
Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, Schulung und Weiterbildungsmaßnahmen.
Im Jahre 2000 wurden für alle diese
Leistungen Zahlungen in der Höhe von
5,098 Millionen Büro und im Jahre 2001 11,739 Millionen Euro
getätigt.
Im Bundesvoranschlag 2002 wurden Ausgaben in der
Höhe von 4,072 Millionen Euro ver-
anschlagt.
Format_____________12.11.2001_____163.247.38
11.863.65
Gesamt
4.490.800,23 326.359,18
Die angegebenen Kosten sind
Netteogesamtkosten (zuzüglich 20% Umsatzsteuer) und
beinhalten sämtliche Rabatte und 5 % Werbeabgabe und wurden vom
Bundesministerium
für Finanzen bezahlt.
b) Folgende
Inseratenkampagnen wurden ausschließlich für das Bundesministerium
für
Finanzen durchgeführt.
5 Inserate in der Kronen
Zeitung mit dem Thema “Euro-ehrlich" erschienen am 5., 12., 19.,
und 26.
November sowie 3. Dezember 2001. Gesamtkosten: € 91.567,80
(ATS
1.260.000,40).
3 Inserate im Magazin News
zum Thema “Euro" in den Ausgaben 44/01 und 45/01 je
2
Seiten sowie 01/02 (3 Seiten). Gesamtkosten: € 96.486,84 (ATS 1.327.681,67)
1 Inserat in der Financial Times am
30.11.2001 betreffend Information über Österreich
(Regierung,
Wirtschaftsdaten, Handelsergebnisse, Finanzmarkt, Osterweiterung,
Stabilitätspakt, Steuerpolitik).
Gesamtkosten: € 59.010,34 (ATS 812.000,00)
Zu 104.:
Wie ich schon in meiner Beantwortung der
Frage 16. der Anfrage vom 19. Oktober 2000,
Nr. 1391/J, ausgeführt habe, stehen einer detaillierten Beantwortung
dieser Frage sowohl
Datenschutzaspekte als auch eine Unverhältnismäßigkeit zwischen
Informationsnutzen und
Aufwand entgegen. Die Kosten aus dem Titel Repräsentationsaufwendungen
für mich und
mein Büro betrugen für den gefragten Zeitraum insgesamt €
86.539,00.
Allein im Zeitraum
4. Februar 1999 bis 19. Oktober 1999 betrugen die Aufwendungen aus
dem
Titel Repräsentation zum Vergleich € 203.323.
Zu 105.:
Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 66. bis 70 bzw. die dort angeführten
Beilagen.
der Bundesräte Reisenberger
und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Reorganisation im Bundesministerium für Finanzen
Aus
zahlreichen Anfragebeantwortungen und darauf bezughabenden Pressemeldungen
läßt
sich
entnehmen, dass in den letzten Monaten mehr als 100 Millionen Schilling an
externe
Anbieter für Beratungsdienstleistungen durch den Bund bezahlt wurden.
Größtenteils handelt
es sich hiebei um Berateraufträge, die sich im wesentlichen unter dem
Titel “Verwaltungs -
reform" mit einer Strukturreorganisation der Ministerien
beschäftigen.
Staatssekretär
Dr. Finz gebt nun davon aus (Salzburger Nachrichten vom 20.7.2001), dass
nachdem
alleine durch sein Ressort 111 Millionen Schilling für die angesprochenen
Leistungen
ausgegeben wurden, es keine Pläne gebe, weitere Berater einzukaufen.
Unklar
bleibt, inwieweit die bisher bezahlten Beratungen hinsichtlich einer
Reorganisation
Ihres
Ministeriums verwertet wurden bzw. überhaupt verwertet werden können.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Von welchen externen Beratern wurden
bzw. werden Modelle hinsichtlich einer
Strukturreform Ihres Ministeriums entwickelt?
2. Wurden als Berater für Ihr
Ministerium nur Kapitalgesellschaften tätig oder wurden
auch
Einzelpersonen in Form eines Werk - oder Konsulentenvertrages mit diesen
Tätigkeiten
beauftragt?
Wenn ja,
um welche Personen handelt es sich?
3. Worin besteht der exakte Inhalt der
Beraterverträge mit den unter 1.) und 2.)
beauskunfteten
Unternehmen?
4. Von welcher Zentralstelle (Ministerium, BKA)
wurden die unter 1.) und 2.)
beauskunfteten
Beraterverträge abgeschlossen und von welcher Zentralstelle
(Ministerium,
BKA) wurden bzw. werden diese Leistungen bezahlt?
5. Aufgrund welcher Qualifikationen bzw.
aufgrund welcher Ausschreibungsnormen
wurden
die entsprechenden Beraterverträge, gereiht nach Auftragnehmer, vergeben?
6. Welche Mitbieter, gereiht nach dem
Abstand zum Bestbieter, wurden abgelehnt und
welche
Gründe waren dafür maßgeblich?
7. Welche andere
öffentliche Institutionen in Österreich wurden durch die nunmehr
für
Ihr Ministerium tätigen Consulting - Unternehmen bzw. Einzelpersonen
bereits
erfolgreich
beraten?
8. Welche Vorschläge zur
Reorganisation Ihres Ministeriums wurden bisher von den
damit
befaßten Unternehmensberater an Sie herangetragen?
9. Sollten entsprechende
Vorschläge existent sein, handelt es sich hiebei um eine bloße
Istanalyse
der bestehenden Organisationsstruktur mit entsprechenden
Veränderungsvorschlägen
oder beinhalten diese Konzepte der Beratungsunternehmen
weitergehende
Reformabsichten?
Wenn ja,
welche?
10. In welcher Form wurden bzw. werden
Ergebnisse der Reorganisationsberatung bisher
umgesetzt?
11. Inwieweit wurden bzw. werden Mitarbeiter
Ihres Ressorts in die Erarbeitung von
Reformvorschlägen
eingebunden?
12. Welche Auswirkung hat eine (mögliche)
Umsetzung der Beraterkonzepte auf die
Planpostenstruktur in Ihrem Ministerium?
13. Ist Ihrerseits geplant, den Mitarbeiterstand 211 verringern?
14. In welcher Form wurden bisher die Personal
Vertreter in den Reformprozess
eingebunden?
15. Sollte der Reformprozess in Form von Arbeitsgruppen (z.B. Steuerungsgruppe,
Lenkungsausschuss,
etc.) durchgeführt werden, in welche Gruppen sind auch
Personalvertreter
eingebunden?
16. Wurde den externen
Beratungsunternehmen in Ihrem Ministerium eine
Büroinfrastruktur
zur Verfügung gestellt?
Wenn ja, in welchem
Ausmaß (Quadratmeter) wurden entsprechende Büroflächen
zur Verfügung gestellt?
17. Wie viele Reformmodelle wurden Ihnen bisher präsentiert?
18. Wieviele Reformmodelle wurden bisher abgeändert?
19. Welche Auswirkungen haben die bisher vorgeschlagenen Reformen auf die
Organisation der Zentralstelle?
20. Wurden von den externen Beratern auch
Überlegungen zu einer Änderung des
Dienst -, Besoldungs - und Pensionsrechtes angestellt?
Wenn ja,
welche Neuregelungen sind vorgesehen?
21. Worin liegen generell die Gründe für
eine Organisationsreform in Ihrem
Ministerium?
22. Wann ist ein entsprechender Abschluß dieses Reorganisationsprozesses geplant?
23. Können Sie weitere Vertragsabschlüsse
über Beratungsdienstleistungen betreffend
die
Reorganisation Ihres Ressorts ausschließen?
24. Wie hoch sind die bisher angelaufenen Kosten
für externe Berater (Kapitalgesell -
Schäften
und Einzelpersonen), die sich mit der Reorganisation Ihres Ressorts befasst
haben
bzw. befassen, unabhängig von der auszahlenden Stelle?
1715/AB-BRBR
Eingelangt
am: 5.10.2001
Bundesminister
für Finanzen
Auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Harald Reisenberger
und
Genossen, Nr. 1857/J - BR, vom 6. August 2001, betreffend Reorganisation im
Bundes -
ministerium für Finanzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich
erläuternd klarstellen, dass ich aufgrund der Formulierung der Ein -
leitung der Anfrage im Folgenden nur jene Projekte anführe, die sich auf
die Strukturreform
des Bundesministeriums für Finanzen -
Zentralstelle bzw. auf andere Zentralstellen beziehen.
Auf die Projekte der Reform der nachgeordneten Dienststellen (Finanz -
bzw. Zollverwaltung)
gehe ich daher nicht weiter ein.
Weiters ist
festzuhalten, dass als Zeitraum der Zeitraum zwischen meinen Amtsantritt
(4. Februar 2000) und dem Tag der Anfragestellung (6. August 2001) festgelegt
wurde.
Die Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1.. 2. und 4.:
Nachstehende externe Berater entwickelten
Modelle für eine Strukturreform der Zentralstelle.
In der Aufstellung sind auch
Unternehmungen, die in der gesamten Bundesverwaltung tätig
gewesen sind, enthalten (siehe zu
Frage 24.).
- Institut für Verwaltungsmangement GmbH
- Arthur Andersen Business Consulting GmbH
- A.T. Kearney GmbH
Als Einzelperson wurde in Form eines
Werkvertrages Univ. Prof. Dr. Josef ZECHNER mit
einem
Projekt beauftragt.
Die Beraterverträge wurden von
meinem Ressort abgeschlossen und bezahlt. Die Verträge
mit
Arthur Andersen Business Consulting GmbH und A.T. Kearney GmbH umfassen auch
Kosten,
die für die Beratung anderer Ministerien entstanden sind.
Zu 3.:
Der Inhalt der Beraterverträge stellte sich wie folgt dar:
a) Institut für Verwaltungsmanagement GmbH:
Unterstützung
bei der Konzeption und Einführung einer Kosten - und Leistungsrechnung
für
die öffentliche Verwaltung.
b) Arthur Andersen Business Consulting GmbH:
Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Budgetrestrukturierung
c) A.T. Kearnev GmbH:
Neuorganisation
und Konzentration des gesamten öffentlichen Beschaffungswesens des
Bundes
für Lieferaufträge und Dienstleistungen inklusive IT - Leistungen
(ausgenommen
militärische
Güter und Bauleistungen).
d) Univ. Prof. Dr. Josef ZECHNER:
Reform der österreichischen Bankenaufsicht (Finanzmarktaufsicht).
Zu 5. und 6.:
Soferne es sich nicht
um prioritäre Dienstleistungen im Sinne des Bundesvergabegesetzes
handelte,
wurden jeweils EU - weite Ausschreibungen nach dem Bundes Vergabegesetz oder
bei
Zutreffen der entsprechenden Wertgrenzen Vergabeverfahren nach den Bestimmungen
der
ÖNORM A - 2050 durchgeführt.
Die jeweils in diesen
Verfahren ermittelten Bestbieter erhielten den Zuschlag. Aufgrund der
datenschutzrechtlichen
und der vergaberechtlichen Bestimmungen ist es mir nicht möglich
ohne
deren Zustimmung die nicht zum Zuge gekommenen Bieter zu nennen.
Die
Protokolle über die Ermittlung der Bestbieter (in den meisten Fällen
erfolgte diese Er -
mittlung unter Beiziehung externer Fachleute kommissionell) liegen auf und
unterliegen der
Einschaumöglichkeit
durch den Rechnungshof.
Zu 7.:
Soferne dies meinem Ressort überhaupt bekannt ist, möchte ich daraufhinweisen, dass diese
Frage eine Angelegenheit betrifft, die nicht Gegenstand der Vollziehung ist und damit auch
nicht dem parlamentarischen Fragerecht gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Bundesrates
unterliegt.
Zu 8. bis 10. und 17. bis 19.:
a) Kosten - und Leistungsverrechnung für die öffentliche Verwaltung
Mit
Ministerratsbeschluss vom 3. Oktober 2000 wurde von der Bundesregierung die
Kosten -
rechnung
als eine der ressortübergreifenden Maßnahmen benannt und im Zuge der
be -
schleunigten
Budgetkonsolidierung sowie der von der Bundesregierung forcierten Ver -
waltungsinnovation festgelegt. Die Federführung wurde dem
Bundesministerium für Finanzen
übertragen.
Im Sinne des Regierungsabkommens, das die Anwendung der Grundsätze des
betriebswirtschaftlichen
Rechnungswesens vorsieht, wird die Einführung der Kosten - und
Leistungsrechnung für die Zentralstellen der Bundesministerien nach
einheitlichen Gesichts -
punkten in Angriff genommen.
Die
Planung, Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit,
Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit
des Verwaltungshandelns soll in Hinkunft vordringlich durch
Leistungscontrolling verstärkt
unterstützt
werden und unter anderem die Voraussetzungen für eine Globalbudgetierung
ge -
schaffen
werden. Eine Basis dazu bilden die aus der Kosten und Leistungsrechnung (KLR)
ermittelbaren
Daten. Die Kosten - und Leistungsrechnung soll primär in jenen Bereichen,
wo
entgeltliche Leistungen erbracht werden bzw. wo viele gleichartige
Einrichtungen einander
gegenüber
gestellt werden können, forciert werden.
Dabei bietet sich vor allem die Kosten - und
Leistungsrechnung für die Zentralstellen an. In -
wieweit bundeseinheitliche Anforderungsprofile an die Kosten - und
Leistungsrechnung be -
stehen, die einheitliche Klassifizierungen und Codierungen verlangen
könnte, wird erarbeitet.
Weiters
soll für diesen Bereich die Software SAP bei allen Bundesdienststellen
eingeführt
werden.
Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen.
b) Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Budgetrestrukturierung:
Der im
Juli 2000 von der Bundesregierung beschlossene Stabilitätskurs hat einen
gesamt -
staatlichen Budgetausgleich ab dem Jahr 2002 zum Ziel. Dazu bedarf es
umfangreicher Neu -
Organisationen in der Verwaltung.
Das
Projekt Arthur Andersen besteht im wesentlichen (neben ressortspezifischen
Projekten)
aus 3
Querschnittsprojekten. Das sind:
1) New Public Management
a) Haushaltsrecht (Federführung Bundesministerium für Finanzen)
b) Dienstrecht (Federführung Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport)
2) Support (Federführung Bundeskanzleramt)
3) Informationstechnologie und Verwaltungsinnovation (Federführung
Bundesministerium für
öffentliche
Leistung und Sport)
Da die gegenständliche
Anfrage an alle Ressorts gestellt wurde beschränke ich mich bei den
folgenden
Ausführungen auf jenes Querschnittsprojekt, bei welchem mein Ressort die
Feder -
führung innehat (la.).
In
Zusammenarbeit mit der Budgetsektion im Bundesministerium für Finanzen hat
die Be -
raterfirma eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, die noch einer
eingehenden Diskussion und
Prüfung
bedürfen, da dazu eine Reihe von Rechtsvorschriften geändert werden
müssen.
Diskussionspunkte sind insbesondere:
• Kameralistik versus kaufmännisches Rechnungswesen
• Verbindung von Input - und Outputorientierung der Verwaltung
• Globalbudget
• Ausweitung der bestehenden Flexibilisierungsklausel
• Ergänzung des Personal - und Budgetcontrollings durch ein Leistungscontrolling
• Verstärkung der budgetären Anreize bzw.
Sanktionsmechanismen zur besseren Budget -
Steuerung
und Verstärkung der budgetären Ergebnisverantwortung.
c) Reform des Beschaffungswesens des Bundes:
Mit Beschluss der
Bundesregierung vom 3. Oktober 2000 wurde die Federführung für dieses
Projekt
dem Bundesministerium für Finanzen übertragen.
Ziel der
Reform ist die Neuorganisation des öffentlichen Beschaffungswesens des
Bundes fiir
Lieferaufträge
und Dienstleistungen nach zeitgemäßen “state of the art"
Kriterien, wobei
militärische
Güter und Bauleistungen ausgenommen sind. Durch die Nutzung der Nachfrage
-
macht des
Bundes können günstigere Einkaufskonditionen ausgehandelt und so Ein
-
sparungen
bei den Anschaffungskosten erzielt werden. Überdies soll durch die
Entwicklung
zeitgemäßer
Organisationsstrukturen im Beschaffungswesen des Bundes eine Reduktion des
Verwaltungsaufwandes (Prozesskostenreduktion) herbeigeführt werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass das jährliche Einsparungspotential bei den
Preisen für die erste Gruppe von zu beschaffenden Waren im Vollausbau rund 570 Mio. ATS
betragen wird. Beim Sach - und Personalaufwand des Bundes selbst sollten sich rund
100 Mio. ATS bei Umsetzung entsprechender Reformmaßnahmen in den Ressorts an jähr -
liehen Einsparungen ergeben. Die Bundesbeschaffungsgesellschaft hat ihre Tätigkeit bereits
aufgenommen.
d) Reform der österreichischen Bankenaufsicht (Finanzmarktaufsicht)
Bereits
seit 1997 wurden grundsätzliche Überlegungen zur Gestaltung einer
idealtypischen
Bankenaufsicht
angestellt, dies aus grundsätzlichen strategischen Erwägungen ohne be
-
sonderen Anlass, wobei auch externe Experten in die Beratungen einbezogen
waren. Weiters
wurden
zur Frage der Aufsichtsorganisation Gutachten renommierter nationaler und inter
-
nationaler Experten eingeholt, wobei verschiedene Modelle evaluiert und die
verfassungs -
rechtlichen
Rahmenbedingungen untersucht wurden. Als Ergebnis ist festzuhalten:
- Die
operationelle Unabhängigkeit der Banken -, Versicherungs - und Wertpapier
-
aufsichtsbehörden
entspricht dem internationalen Standard und wird in den
maßgeblichen
internationalen Aufsichtsgremien (Basler Ausschuss für Bankenaufsicht,
IOSCO
für Börse - und Wertpapieraufsicht und IAIS für
Versicherungsaufsicht) als
wesentliche
Anforderung gesehen.
- Die
Schaffung einer Allfinanzaufsicht führt zur größtmöglichen
Synergiennutzung und
entspricht
auf Seite der beaufsichtigten Unternehmen der Tendenz zu deren zu -
nehmender
Verflechtung (“Allfinanzkonzerne"). Dieser Trend zeigt sich auch auf
inter-
nationaler
Ebene, es sind in jüngerer Zeit zunehmend Allfinanz -
Aufsichtsbehörden ge -
schaffen
worden (z.B. Vereinigtes Königreich), bzw. weiterhin im Entstehen
begriffen
(z.B.
Deutschland). Auch die EU - Beitrittskandidaten setzen zunehmend auf diese
Organisationsform.
Das Projekt ist insofern erledigt, als
die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die “Er -
richtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde" mit BGBI. I Nr.97/2001 bereits
geschaffen
worden sind.
Die organisatorischen Maßnahmen
im Bereich der derzeit im Bundesministerium für Finanzen
situierten Bankenaufsicht und Versicherungsaufsicht sind in Vorbereitung bzw. Umsetzung.
Zu 11.. 14. und 15.:
Mitarbeiter/innen
meines Ressorts (Zentralstelle) wurden bzw. werden in diversen Arbeits -
gruppen
in die Erarbeitung von Reformvorschlägen eingebunden. In diesem
Zusammenhang
möchte
ich erwähnen, dass an jeder Arbeitsgruppe grundsätzlich mindestens
ein Vertreter der
betroffenen Sektionen teilnimmt.
Weiters
ist zu erwähnen, dass die Mitarbeiter meines Ressorts in
Informationsveranstaltungen
über den Fortgang der Projekte laufend informiert werden (beispielsweise
zuletzt am
17.9.2001
- über das Projekt “Reorganisation BMF - Zentralleitung").
Sofern die Personalver -
tretung
nicht ohnehin in den verschiednen Lenkungsausschüssen direkt vertreten
ist, wird sie
selbstverständlich im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten in
die Reformprozesse
eingebunden.
Zu 12.. 13. und 21.:
Einleitend zu dieser
Frage möchte ich daraufhinweisen, dass diese Bundesregierung ange -
treten
ist, das gesamtstaatliche jährliche Budgetdefizit mit dem Ziel einer
ausgeglichenen
Budgetierung
(“Nulldefizit") abzubauen.
Dieses
Ziel ist nur erreichbar, wenn die Kosten der Verwaltung durch eine konsequente
Aus -
gaben - und Aufgabenreform reduziert werden und dabei gleichzeitig
Beiträge zur Stärkung
des Wirtschaftsstandortes
Österreich geleistet werden und die Bürgernähe durch verbesserte
Servicequalität
der Verwaltung erhöht wird. Dies bedeutet aber auch, dass Tätigkeiten
und
Aufgaben
laufend auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit zu hinterfragen
sind und der
Staat
sich auf seine Kernfunktionen beschränkt.
Die Bundesregierung
hat sich daher auch das Ziel gesetzt, den Mitarbeiterstand in der öffent -
liehen Verwaltung bis zum Jahr 2003 um 11.000 Mitarbeiter zu senken (ohne
ausgegliederte
Unternehmen).
Die erwähnten Beraterprojekte dienen unter anderem zur Unterstützung
dieser
Zielerreichung.
Durch Hinterfragung aller Aufgaben auf ihre Notwendigkeit, Organi -
sationsänderungen,
Nichtnachbesetzung des natürlichen Abganges von Mitarbeitern etc. wird
es in einem
kontinuierlichen Prozess - kein/e Mitarbeiter/in wird gekündigt - zu einer
Verringerung
der Zahl der Mitarbeiter/innen auch im Bundesministerium für Finanzen -
Zentralleitung
kommen.
Da die
Projekte teilweise noch nicht abgeschlossen, Vorschläge noch im
Diskussionsstadium
und noch Gespräche mit der Personalvertretung zu führen sind, ersuche
ich um Verständnis
dafür,
dass ich zu diesen Fragen derzeit keine konkreten Antworten geben kann.
Zu 16.:
Den externen
Beratungsunternehmungen wurde - soweit sie dies benötigten - die ent -
sprechende
Büroinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Da die Anzahl der
Mitarbeiter und Teams
dieser
Unternehmen, die vor Ort ihre Tätigkeit durchführten, starken
Schwankungen unterlag,
und
dementsprechend die Größe der benötigten Büroinfrastruktur
je nach Projektfortschritt
variierte,
kann ich keine konkrete Quadratmeteranzahl nennen, wofür ich um
Verständnis
ersuche.
Im Wesentlichen handelte es sich aber um vorhandene Besprechungsräumlich -
keiten.
Zu 20.:
Zu dieser Frage verweise ich auf die parlamentarische Anfrage Nr. 1861/J - BR durch die Frau
Vizekanzler in.
Zu 22. und 23/
Wie ich bereits bei meiner Beantwortung der Fragen 12., 13. und 21. dargelegt habe, handelt
es ich bei diesem Prozess um einen dynamischen und keinen statischen.
Ich kann daher keinen
Stichtag nennen, bis zu dem alle Maßnahmen abgeschlossen sind; die
Umsetzung der wichtigsten Projektvorschläge hat möglichst rasch zu
erfolgen.
Aus
heutiger Sicht sind keine weiteren derartigen Auftragsvergaben geplant;
definitiv auszu -
schließen
sind kleinere Vergaben auf diesem Sektor jedoch nicht.
Zu 24.:
Die bisher angelaufenen Kosten (Stichtag 6.8.2001) für externe Berater in meinem Ressort
betragen:
- Arthur Andersen Business Consulting GmbH: 47.657.400,- ATS
Dieser
Betrag teilt sich auf Leistungen für die Ressorts wie folgt auf:
BKA 1,2 Mio ATS
BMLV 0,9 Mio ATS
BMI 1,7 Mio ATS
BMöLS 0,7 Mio ATS
BMWA 2,0 Mio ATS
BMLF 0,7 Mio ATS
BMVIT 2,3 Mio ATS
BMBWuK 1,5 Mio ATS
BmaA 1,2 Mio ATS
BMSG 1,9 Mio ATS
BMJ 2,0 Mio ATS
BMF 2,5 Mio ATS
Rest: Mehrwertsteuer und zugekaufte Beraterleistungen
- A.T. Kearney GmbH: 30.794.080,80 ATS
- Univ. Prof. Dr. ZECHNER: 2.358.801,32 ATS
- Institut für Verwaltungsmanagement GmbH: (bisher noch keine Zahlungen)