3405/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 13. Februar 2002, Nr. 3397/J, der
Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Günther Kräuter und Kollegen, betreffend zwei Jahre blau-
schwarze Verschwendung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Die Anfrage umfasst 105 Einzelfragen, die nahezu alle wortgleich in dieser Gesetzge-
bungsperiode durch mehrere Parlamentarische Anfragen bereits gestellt wurden. Teilweise
liegen diese Anfragen nur einige Monate zurück. Die Beantwortung dieser Anfrage bezieht
sich daher nur auf jenen Zeitraum, der seit der Beantwortung der jeweils letzten Anfrage
zurückliegt. Diesbezüglich darf auf die Beantwortung dieser Anfragen verwiesen werden.

Ohne das Interpellationsrecht der Abgeordneten grundsätzlich in Frage stellen zu wollen,
muss doch die Sinnhaftigkeit von Fragen in Zweifel gezogen werden, die identisch wenige
Monate zuvor bereits gestellt und beantwortet worden waren, zumal mit deren Beantwortung
ein enormer Zeitaufwand verbunden ist. Mehrere Mitarbeiter in allen Ressorts sind oft
wochenlang mit der Ausarbeitung der Antwortentwürfe beschäftigt.

Die Bundesregierung ist überaus bemüht, die Kosten der Verwaltung zu minimieren. Sie wird
dazu von den Oppositionsparteien auch immer wieder aufgefordert. Anfragen der vor-
liegenden Art konterkarieren also nicht nur die Einsparungsbemühungen der Bundes-


regierung, sie lassen auch Sparappelle der Oppositionsparteien als unglaubwürdig
erscheinen.

Generell wird vermerkt, dass die Verknüpfung von einzelpersonenbezogenem
Zahlenmaterial mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
gemacht werden kann.

Zur konkreten Beantwortung:

Als Zeitraum, den meine folgende Anfragebeantwortung umfasst, wurde grundsätzlich
jeweils die Zeitspanne von meinen Beantwortungen der eingangs angeführten Anfragen bis
zum 1. Februar 2002 festgelegt.

ad personeller Nahebereich des Ministers:

Einleitend darf ich um Verständnis dafür ersuchen, dass aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht alle gewünschten personsbezogenen Detailangaben möglich sind.
Angemerkt wird, dass die Besoldungsdaten - soweit nichts anderes vermerkt ist - das
Jahr 2001 betreffen und sich die Angaben nicht auf Sekretariats- und Bürohilfskräfte be-
ziehen.

Zu1.:

Seit dem 4. Februar 2000 waren bzw. sind folgende Personen in meinem Büro bzw. im Büro
des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz beschäftigt bzw. beschäftigt gewesen (der jeweilige
Status des Dienstverhältnisses bzw. bei Bundesbediensteten die Einreihung sind angeführt):

Ministerbüro

 

 

 

Kabinettschef

 

A1/7

 

Referent/in

 

VB (v1/SV)

 

Referent/in

 

VB (v1/SV)

 

Referent/in

 

Werkvertrag

 

Referent/in

 

Arbeitsleihvertrag

 

'Sekretariat

 

Arbeitsleihvertrag

 

Presse

 

Arbeitsleihvertrag

 

Referent/in

 

Arbeitsleihvertrag

 

Pressesprecher

 

Arbeitsleihvertrag

 

Sekretariat

 

VB (v2)

 

Referent/in

 

Arbeitsleihvertrag

 


Seite 3

Referent/in

 

Arbeitsleihvertrag

 

Referent/in

 

Arbeitsleihvertrag

 

Referent/in

 

Arbeitsleihvertrag

 

Referent/in

 

Werkvertrag

 

Büro Staatssekretär

 

 

 

Kabinettschef

 

A1/7

 

Referent/in

 

Werkvertrag

 

Referent/in

 

A/VIII

 

Pressesprecher/in

 

VB (v1/SV)

 

Referent/in

 

A1/4

 

Referent/in

 

A1/4

 

Pressesprecher/in

 

Arbeitsleihvertrag

 

Sekretariat

 

VB (v2)

 

Sekretariat

 

VB/SE (v2)

 

Sekretariat

 

VB/SE (v2)

 

Referent/in

 

Werkvertrag

 

Zu 2.:

Aus dem Bereich des Ministerbüros endete die Verwendung nachstehender Personen:

Referent/in
Referent/in
Referent/in

 

31. Mai 2001
31. Mai 2001
31. Oktober 2001

 

(einvernehmliche Beendigung)
(einvernehmliche Beendigung)
(Verwendung in anderer OE des Hauses)

 

Aus dem Bereich des Büros des Herrn Staatssekretärs endete die Verwendung von nach-

stehenden Personen:
Referent/in
Referent/in
Sekretariat

 

2. November 2000

30. April 2001
31. Dezember 2001

 

(Verwendung in anderer OE des Hauses)
(Dienstzuteilung zu anderem Ressort)
(Verwendung in anderer OE des Hauses)

 

Aus der Beendigung dieser Verwendungen entstanden keine zusätzlichen Kosten.
(Ausnahme: 1 Referent erhielt €2.291,01 Urlaubsentschädigung)

Zu 3.:

Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen für die Entlohnung verweise ich auf die Beantwortung der

Frage 5 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2336/J.


Eine Zuordnung der konkreten Einkünfte auf die einzelnen Mitarbeiter/innen ist mir aus
Gründen des Datenschutzes nicht möglich.

Die im Jahr 2001 für die Mitarbeiter/innen des Ministerbüros und des Staatssekretariats auf-
gewendeten monatlichen Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Über-
stunden, Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer) betragen insgesamt rund € 134.730,41.
Die zu refundierenden Gesamt-Jahresbeträge für die einzelnen Bediensteten liegen
zwischen € 37.037,80 und € 128.016,10.

Zum Vergleich lagen die zu refundierenden Gesamt-Jahresbeträge für die einzelnen
Bediensteten im Jahr 1998 zwischen € 69.329 und € 145.345.

Zu 4.. 10. und 11.:

Die Abgeltung zeitlicher Mehrleistungen erfolgt bei den nach A1/7 eingereihten Beamten
durch das Fixgehalt gemäß § 31 des Gehaltsgesetzes 1956. Von den sonstigen
Mitarbeiter/innen beziehen 5 eine pauschalierte Überstundenvergütung für 60 Stunden
monatlich (eine Person gehört mittlerweile dem Büro des Herrn Staatssekretärs nicht mehr
an). Bei den im Wege eines Arbeitsleihvertrages beschäftigten Bediensteten ist ein "all-in-
Gehalt" vereinbart, mit dem Gehalt sind alle Mehrleistungen abgegolten. Bei den übrigen
Mitarbeiter/innen werden die Überstunden aufgrund entsprechender (und bestätigter)
Aufzeichnungen abgerechnet. Diese Überstundenleistungen sind nach Arbeitsanfall sehr
unterschiedlich, im Monatsdurchschnitt werden von diesen Mitarbeiter/innen zwischen
22 und 29 Überstunden geleistet.

Die Vergleichszahlen für 1996 stellen sich wie folgt dar:

Die Mehrleistungen wurden bei einem Beamten durch das Fixgehalt abgegolten. Eine
Mitarbeiterin bezug eine Überstundenpauschale für 62 Stunden, eine Mitarbeiterin für 30
Stunden. Die übrigen Mitarbeiterinnen verrechneten ungleichmäßig hohe Einzelüberstunden;
im Monatsdurchschnitt ergaben sich Abrechnungen zwischen 15,5 und 78,5 Überstunden.

Zu 5.:

Hierzu verweise ich auf meine Beantwortung der Frage 5 der Anfrage Nr. 2336/J, da in der

Sachlage keine Änderungen eingetreten sind.

Zu 6. und 7.:

10 Mitarbeiter/innen wurden bzw. werden aufgrund von Arbeitsleihverträgen tätig. Diese Ver-
träge wurden mit folgenden Dienstgebern abgeschlossen:


1 mit dem Amt der Kärntner Landesregierung

1 mit der Technologie-Land Kärnten GmbH

1 mit Manpower Austria

1 mit Bildungswerk der Industrie

6 mit dem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen Flexwork

Was die Modalitäten der Vertragsabschlüsse bzw. die Vertragsmuster anbelangt, verweise
ich auf meine Beantwortung der Fragen 6 und 7 der Anfrage Nr. 2336/J sowie die dort als
Beilage beigefügten Muster.

Zu 8.:

An die zu 6. und 7. angeführten Dienstgeber der überlassenen Dienstnehmer werden keine

Förderungen des Ressorts vergeben.

Zu 9.:

Gegenüber meiner Beantwortung der gleichlautenden Frage 9 der Anfrage Nr. 2336/J hat

sich keine Änderung ergeben.

ZU 12.:

Die Mitarbeiter/innen meines Büros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs erhielten im

Jahr 2001 Belohnungen zwischen € 595,20 und € 3.800,80.

Zu 13.:

Von den Mitarbeiter/innen des Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs
werden folgende Nebentätigkeiten bzw. Aufsichtsratsfunktionen ausgeübt (Stand
1. Februar 2002):

Kabinettschef

Regierungskommissär bei der Zentralbank Österreich AG

Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Bausparkasse der österr. Landes-Hypotheken-

banken AG

Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Notartreuhandbank AG

Referent/in

Regierungskommissär bei der Bank für Tirol und Vorarlberg AG

Staatskommissär bei der Volksbank Wien AG

Mitglied des Aufsichtsrates bei der FMA


Referent/in

Stellvertreter des ständigen Beauftragten des BMF bei der Versicherungsanstalt des öster-
reichischen Bergbaues
Staatskommissär bei der Volkskreditbank AG
Aufsichtsrat bei der WBG-Wohnen und Bauen GesmbH Wien
Aufsichtsrat bei der Monopolverwaltung
Staatskommissär bei der österr. Verkehrskreditbank AG

Kabinettschef

Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Bausparkasse der österr. Sparkassen

Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien rGenmbH

Da Aufsichtsratsvergütungen erst nachträglich bemessen werden, können die endgültigen
Einkünfte aus diesen Tätigkeiten noch nicht ermittelt werden. Die monatlichen Entschädi-
gungen betrugen bisher pro Person insgesamt zwischen € 458,00 und € 1.311,00.

Im Jahr 1998 übten 5 Mitarbeiterinnen aus dem gemeinsamen Büro meines
Amtsvorgängers Nebentätigkeiten aus. Die Entgelte für dieses Jahr betrugen zwischen
€1.511 und €10.828.

Tabellarische Aufzeichnungen von der Dienstbehörde gemeldeten Nebenbeschäftigungen
liegen im Bundesministerium für Finanzen nicht auf; es ist dies auch nicht gesetzlich vorge-
sehen.

Zu 14. und 16. bis 20.:

Seit 4. Februar 2000 wurden in meinem Ressort keine Sektionsleiter neu bestellt. Die

Funktion eines Generalsekretärs ist im Bundesministerium für Finanzen nicht eingerichtet.

Zu 15.:

Seit 4. Februar 2000 wurden 2 Begutachtungskommissionen in der Zentralleitung einge-
richtet:

Die vom Herrn Bundesminister bestellten Mitglieder sind:
Sektionschef Dr. Kurt Haslinger
Sektionschef Mag. Thomas Wieser
Sektionschef Dr. Wolfgang Nolz
Ministerialrätin Mag. Gerlinde Bauer


Zu 21.:

Folgende Mitarbeiter/innen des Bundesministeriums für Finanzen (Beamte und Vertrags-
bedienstete - ausgenommen Sektionsleiter und Mitarbeiter/innen im Ministerbüro sowie im
Staatssekretariat) sind zum Stichtag 1. Februar 2002 mit der Ausübung einer entgeltlichen
Aufsichtsratsfunktion betraut:

ADir. RR Christine APPL

VB/SV Dr. Kurt BAYER

VB Romana BECK

ADir. RR Knut BEITL

MR Dr. Nikolaus DITFURTH

MRin Dr. Kathrin EBERL-SVOBODA

ADir. Ferry ELSHOLZ

Beamtin Mag. Corinna FEHR

MR Mag. Wolfgang FRITZ

Beamter Mag. Richard GAUSS

MR Dr. Rudolf GLÖCKEL

MR Mag. Heinz GRASER

MRätin Dr. Monika MUTTER

Beamter DI Herbert KASSER

OR Franz KLUG

MR DI Dr. Gerhard LINDEMANN

MR Dr. Hans LUKSCH

MRätin Mag. Silvia MACA

OR Dr. Michael MANHARD

MR Dr. Josef MANTLER

MR Dr. Anton MATZINGER

MR Dr. Alexander MAZURKIEWICZ

MR Mag. Heinz MOOSBAUER

Beamtin Mag. Gabriele OFFNER

MR Mag. Alfred PICHLER

MR Dr. Johannes RANFTL

MR Dr. Friedrich RESEL

MR Mag. Alois SCHNEEBAUER

ORätin Friederike SCHWARZEN DORFER

Beamter Mag. Martin SAILER


ADir. RR Friedrich SMETANA

MR Dr. Franz SPIESS

OR Dr. Friedrich STANZEL

ADir. Christine STICH

MR Dr. Wilfried TRABOLD

MR Mag. Christian TRATTNER

MR Dr. Robert TUMMELTSHAMMER

OR Dr. Ingobert WALTENBERGER

Beamtin Mag. Silvia ZENDRON

Zu 22.:

Einer detaillierten Beantwortung dieser Frage - d.h. eine Zuordnung der Einkünfte auf die zu
21. angeführten Beamten - steht die in Art. 20 Abs. 3 B-VG normierte Verpflichtung zur
Amtsverschwiegenheit entgegen, weil es sich um Tatsachen handelt, deren Geheimhaltung
im Interesse der betroffenen Personen als Parteien geboten ist und ein überwiegendes
“öffentliches Interesse" an der Bekanntgabe dieser Daten nicht vorliegt.

Anhaltspunkte über die AR - Vergütungen ergeben sich jedoch in anonymisierter Form aus
den Berichten des Rechnungshofes “über Erhebungen betreffend die durchschnittlichen
Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für die Personen bei Unternehmungen und
Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes" der auch dem Nationalrat
jeweils vom Rechnungshof übermittelt wird.

Weiters möchte ich folgenden Sachverhalt erläutern bzw. darlegen:

Liegt eine Nebentätigkeit gemäß § 37 (2) BOG vor, so haben Gesellschaften mit Beteiligung
des Bundes etwaige AR - Vergütungen nicht an die aktiven Beamten auszuzahlen sondern
diese an das Bundesministerium für Finanzen abzuführen. Das Bundesministerium für
Finanzen leistet eine sich an der jeweiligen AR - Vergütung orientierende Vergütung für
Nebentätigkeit gemäß § 25 (2) GG.

Die Abfuhr der AR - Vergütungen an das Bundesministerium für Finanzen erfolgt erst nach
Ablauf des Geschäftsjahres (nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch HV bzw.
GV) sowie Entlastung des Aufsichtsrates.

Zum Stichtag 1. Februar 2002 steht die Höhe der Nebentätigkeitsvergütungen für 2001 in
vielen Fällen noch nicht fest.


An Vertragsbedienstete mit AR - Funktionen erfolgt die Auszahlung der AR - Vergütungen
jeweils direkt durch die Gesellschaft.

Ohne eine Verletzung der Amtsverschwiegenheit zu begehen kann ich bekanntgeben, dass
die geringste Aufsichtsratvergütung, die ein unter 21. genannter Beamter im Jahr 2000 bzw.
2001 erhalten hat, bei rund € 436,00 (vor Steuern) und die höchste bei € 15.043,00 lag. Der
gewichtete Durchschnitt lag bei rund € 2.180,00 pro Jahr (vor Steuern).

Zu 23.:

70 Mitarbeiter/innen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen verrechneten
im Jahr 2001 mehr als 240 Überstunden. Für diesen Personenkreis sind insgesamt
24.041 Überstunden angefallen. Hier sind jedoch jene Mitarbeiter/innen nicht erfasst, deren
zeitliche Mehrleistungen nach anderen Vorschriften abzugelten sind (z.B. Fixgehalt, all-in-
Bezug, Verwendungszulagen, Funktionszulagen).

Im Jahr 1998 haben 100 Mitarbeiterinnen der Zentralleitung des Bundesministeriums für
Finanzen mehr als 240 Überstunden verrechnet. Für diesen Personenkreis sind insgesamt
33.719 Überstunden angefallen.

Zu 24.:

Derzeit sind die nachstehend angeführten Mitarbeiter/innen gemäß § 39a des
Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, allenfalls in Verbindung mit § 6b des Vertragsbedien-
stetengesetzes 1948, entsandt:

Beamtin Mag. Margit Mischkulnig zur Europäischen Kommission,
VB (v1) Mag. Thomas Micholitsch-Twinning Projekt
Beamter Mag. Helmut Schamp zur Europäischen Kommission

Für die Dauer der Entsendung gelangt der Inlandsbezug zur Anweisung. Die Höhe der Be-
züge, die diese Mitarbeiter/innen von der EU erhalten, sind dem BMF nicht bekannt.

Folgende Mitarbeiter/innen sind im Zusammenhang mit Tätigkeiten bei Institutionen der EU
gegen Entfall der Bezüge karenziert:

ADir. Ing. Günther WERNIG beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung
MRat Mag. Georg FISCHER bei der EU


MRat Dr. Edith KITZMANTEL bei der EU

Zu 25. und 26.:

3 Mitarbeiter/innen sind aufgrund von Überlassungsverträgen mit der Firma Flexwork im

Bundesministerium für Finanzen beschäftigt:

Die durchschnittlichen monatlichen Kosten liegen zwischen € 2.166,37 und € 11.625,16.

Zu 27.:

a)     Zentralleitung:

Seit meiner Beantwortung der Anfrage vom 16. Februar 2001, Nr. 1915/J, wurde in der
Zentralleitung keine Person in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen.

b)     nachgeordnete Dienststellen:

Zwischen dem 16. Februar 2001 und dem 1. Februar 2002 wurden insgesamt
81 Personen, davon 17 Frauen und 64 Männer in ein öffentlich-rechtliches Dienst-
verhältnis übernommen.
Diese Personen wurden ausschließlich aus dem Bereich der Zollwache pragmatisiert.

Zu dieser Frage möchte ich darauf hinweisen, dass mit Erlass vom 22. September 2000,
GZ. 161030/2-1/6/00, im Ressort sämtliche Pragmatisierungen gestoppt wurden, wenn nicht
bereits vorher nachweislich Maßnahmen zur Pragmatisierung eingeleitet worden waren.

Zu 28.:

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Umstand der Definitivstellung elektronisch nicht
erfasst wird und daher nur durch Rückschluss errechnet werden kann.

a)   Zentralleitung:

Es wurden die Dienstverhältnisse von 6 weiblichen und 5 männlichen Bediensteten
definitiv gestellt.

b)    nachgeordnete Dienststellen:

Seit der Beantwortung der Anfrage vom 16. Februar 2001, Nr. 1915/J, wurden im
nachgeordneten Bereich 90 Dienstverhältnisse (69 Frauen/21 Männer) definitiv gestellt.


Zu 29.:

a)    Zentralleitung:

Inklusive der karenzierten Bediensteten waren 579 Personen in einem öffentlich-
rechtlichen Dienstverhältnis, davon 195 weibliche und 384 männliche Bedienstete.

b)    nachgeordnete Dienststellen:

Zum Stichtag 1. Februar 2002 standen im nachgeordneten Bereich insgesamt
11.429 Personen (3.681 Frauen/7.748 Männer) in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis.

Zu 30.:

a)    Zentralleitung:

Einschließlich karenzierter Beamter sind 10 Bedienstete der Zentralleitung an
ausgegliederte Unternehmen dienstzugeteilt.

b)    nachgeordnete Dienststellen:

An das Amt der Münze Österreich sind 32 Beamte (9 Frauen/23 Männer), an die
österreichische Salinen AG 1 Beamter (1 Mann) und an das österreichische
Postsparkassenamt 425 Beamte (244 Frauen/181 Männer) zur Dienstleistung
zugewiesen. In Summe sind daher zum Stichtag 1. Februar 2002 458 Beamte
(253 Frauen/205 Männer) an ausgegliederte Unternehmen zur Dienstleistung
zugewiesen.

ad Infrastruktur des Ministeriums:

Zu 31. und 32.:

Meiner Beantwortung der Fragen 1 und 2 der Anfrage vom 4. Mai 2001, Nr. 2406/J, habe ich

nichts hinzuzufügen, da zwischenzeitig keinerlei Änderungen eingetreten sind.

Zu 33. und 34.:

Wie bereits unter der parlamentarischen Anfrage Nr. 2406/J vom 4. Mai 2001 dargestellt,
entsprachen die in meinem Büro vorhandenen repräsentativen, historischen Prunkmöbeln
nicht den ergonomischen Mindesterfordernissen die an moderne Büro- und Bildschirmar-
beitsplätze gestellt werden. Im Interesse der Bediensteten meines Büros, die in der Regel
weit über die normale Dienstzeit hinaus ihren Dienst versehen, wurde eine sanfte und dem
Denkmalschutz entsprechende zweckmäßige Umgestaltung der Büros in den Prunkräumen
durchgeführt.


Seit meiner damaligen Beantwortung wurden folgende zusätzliche Anschaffungen getätigt:

                                                           

4 Teppiche                                                                                                                                3.777,00

1 Drehsessel                                                                                                                             2.064,99

4Fauteil                                                                                                                                     3.566,00

UV-Tisch                                                                                                                                  1.217,00

1 Tischleuchte                                                                                                                            669,46

3 Besprechungstische                                                                                                                366,00

15 Besuchersessel                                                                                                                   1.514,00

1 Flip Chart                                                                                                                                148,11

3 Glastische                                                                                                                              2.235,00

3 Zeitschriftenständer                                                                                                               2.877,00
Sitzgruppe für Besucher___________                                                                      ___14.002.00

Summe                                                                                                                                     32.436.06

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die obige Aufstellung auch die Be-
schaffungen für Entree und Besucherwarteraum umfasst.

EDV-Ausstattung;

Zu diesem Themenbereich möchte ich darauf hinweisen, dass die gesamte
EDV-Ausstattung des Bundesministeriums für Finanzen (zentrale Systeme, Server und
EDV-Arbeitsplätze einschließlich Notebooks) mit Errichtung der Bundesrechenzentrum
GmbH (BRZ GmbH) besagter Gesellschaft übereignet wurde; das Bundesministerium für
Finanzen besitzt keine eigene EDV mehr, sondern nutzt die EDV-Ausstattung der Bundes-
rechenzentrum GmbH gegen Entgelt. Ebenso werden Beschaffungen der EDV-Ausstattung
einschließlich Zubehör durch die Gesellschaft vorgenommen.

Zu 35.:

Im Finanzressort ist die Vollausstattung mit Arbeitsplatzcomputern (APC) erreicht. Zur Ar-
beitsplatzausstattung der Ressortbediensteten gehören daher jeweils ein PC mit Druckmög-
lichkeit und die notwendige Software für die Büroautomation (z.B. Textverarbeitung, E-Mail,
Fachanwendungen für die Finanz- und Zollverwaltung).

Entsprechend diesem Ressortstandard sind auch die Mitarbeiter/innen des Ministerbüros mit
APC ausgestattet. Die APC werden für die Ausstattung der Ressortbediensteten nicht ge-


sondert beschafft, sondern dem Bundesministerium für Finanzen als Gesamtpaket gegen
ein monatliches Entgelt von der Bundesrechenzentrum GmbH zur Nutzung überlassen.

Die eingesetzten APC können entweder Neugeräte oder gebrauchte Geräte sein, die zum
Beispiel wegen Pensionierung oder Karenzierung an anderen Arbeitsplätzen im Ressort
nicht mehr benötigt werden.

Für die APC ist mit der Bundesrechenzentrum GmbH eine Nutzungsdauer von vier Jahren
vereinbart. Nach vier Jahren Nutzungsdauer werden jeweils die ältesten APC in einer
rollierenden Technologieablöse durch neue APC ersetzt.

Die ADV-Ausstattung für das Ministerbüro besteht aus folgenden Komponenten:

13 Stück APC

13 Stück 17" TFT-Bildschirme

1 Stück Scanner

16 Stück Drucker

10 Stück Notebook

I Stück PSION 5MX PRO
4 Stück PSION REVO PLUS

Die ADV-Ausstattung für das Büro des Staatssekretärs besteht aus folgenden Komponen-
ten:

II Stück APC

11 Stück 17" TFT-Bildschirme

11 Stück Drucker

3 Stück Notebook

2 Stück PALM Nie

Sonstige technische Ausstattung:

Seit der Beantwortung der Anfrage vom 4. Mai 2001, Nr. 2406/J, wurden folgende andere
technische Geräte zusätzlich für den Bereich meines Büros beschafft:

1 Aktenvernichter                                                      361,00


1 Digitalkamera

 

735,00

 

1 Kopiergeräte

 

968,00

 

1 Videorecorder

 

166,80

 

Zu 36.:

Die mit der BRZ GmbH getroffene Vereinbarung sieht für die Bezahlung von standardisierter
Hardware eine auf die durchschnittliche Verwendungsdauer bezogene Jahreszahlung vor,
für Sonderanschaffungen wird der entsprechende Anschaffungspreis in Rechnung gestellt.

pro APC

 

 

277,00

 

jährlich

 

pro Bildschirm

 

 

98,00

 

jährlich

 

pro Drucker

 

 

210,00

 

jährlich

 

pro Notebook

 

 

853,00

 

jährlich

 

pro Scanner

 

 

151,00

 

jährlich

 

pro PSION 5MX PRO

 

 

908,00

 

einmalig

 

pro PSION REVO PLUS

 

 

508,00

 

einmalig

 

pro PALM l llc

 

 

508,00

 

einmalig

 

Zu 37.:

Die HOST-Anwendungen des Bundesministeriums für Finanzen sind derzeit auf zwei IBM-

und fünf SIEMENS-HOST-Systemen, Serveranwendungen auf 151 UNIX- und

334 INTEL-Servern implementiert.

Zu 38.:

Mit Stichtag 1. Februar 2002 sind im Ressortbereich 10.715 Bildschirmarbeitsplätze (PC)
und 3.340 transportable Arbeitsplätze (Notebooks) eingerichtet; damit ist die Vollausstattung
im Ressort erreicht.

Zu 39.:

An Herstellern der EDV-Ausstattung scheinen auf (in % des Gesamtequipments):

PC-Systemeinheiten

 

SIEMENS

 

99,7%

 

PC-Bildschirme

 

IBM
SIEMENS
NOKIA

 

67,8%
31,0%
1,2%

 

Notebooks

 

ACER
IBM

 

50,4%
49,6%

 

Drucker

 

HP
CANON
MT, EPSON

 

71,9%
23,9%
4,2%

 


Als Lieferanten der Bundesrechenzentrum GmbH scheinen auf:

PC-Systemeinheiten

 

Fa. DATACONTACT GmbH

 

PC-Bildschirme

 

Fa. DATACONTACT GmbH

 

Notebooks

 

Fa. DEBIS GmbH, Fa. GLANZ

 

Drucker

 

Fa. DATACONTACT GmbH

 

Intelserver

 

Fa. DATACONTACT GmbH

 

Unixserver

 

Fa. SIEMENS GmbH, Fa. IBM GmbH

 

Zu 40.:

Das Nutzungsentgelt für die von der Bundesrechenzentrum GmbH bereitgestellte Hardware

beträgt:

Komponente

 

Nutzungsentgelt (EUR)

 

Anschaffungswert (EUR)

 

PC-Systemeinheit

 

18,5

 

688,50

 

PC-Bildschirm

 

5,5

 

235,45

 

PC-Drucker

 

17,57

 

749,11

 

Notebook (ACER)

 

48,33

 

2.059,83

 

Notebook (TP600E)

 

71,15

 

3.032,63

 

Notebookdrucker

 

3,59

 

137,78

 

Zu 41.:

Zum Einsatz kommen folgende Softwareprodukte (in % des Gesamtequipments):

Betriebssysteme PC

 

MS Windows NT 4.0

 

100%

 

Betriebssysteme Notebooks

 

MS Windows NT 4.0

 

100%

 

Anwendungssoftware

 

MS Office
3270 Emulation (PCS)

 

100%
100%

 

DB-System Unix Server

 

Oracle

 

100%

 

DB-System NT Server

 

Poet

 

geringe Stückzahlen

 

Zu 42.:

Die Kosten für die Betriebssysteme sind im Hardware-Anschaffungspreis enthalten.

Zu 43.:

Die Bundesrechenzentrum GmbH ist mit der Herstellung der Netzwerkeinbindung, der Be-
nutzerbetreuung und der Hardwarewartung beauftragt. Für die Wartung werden die auftrag-
nehmenden Firmen DEBIS GmbH und SIEMENS GmbH (mit Subunternehmer Firma IBM
GmbH) herangezogen.


An Jahreswartungskosten fallen an (in EUR):

PC-Systemeinheit (inkl. Bildschirm)

 

51,28

 

PC-Drucker

 

51,28

 

Notebook

 

69,07

 

Notebookdrucker

 

28,26

 

Zu 44.:

Für die Software auf Arbeitsplatzebene werden keine Wartungsverträge abgeschlossen. Der

Implementierungsaufwand und allfällige Wartungskosten für andere Software

(z.B. 3270-Emulationen) sind in den Kosten für die Netzwerkeinbindung enthalten.

Zu 45. und 46.:

In der IT-Sektion sind mit Stichtag 1. Jänner 2002 für die Betreuung der EDV

112 Planstellen eingerichtet. Der Gesamtjahrespersonalaufwand im Jahr 2001 betrug

€4,714.868,00.

Die Einstufungen sind tabellarisch aufgeführt:

Verwendungs-Entlohnungsgruppe

 

Anzahl

 

A1

 

7

 

A2

 

28

 

A3

 

5

 

VwGr A

 

7

 

VwGr B

 

1

 

VBv1

 

2

 

VBv2

 

3

 

VBv3

 

7

 

SV ADV Gruppe 2

 

26

 

SV Gruppe 3

 

19

 

SV Gruppe 5

 

6

 

Lehrlinge/Gewerbe

 

1

 

Summe

 

112

 

Zu 47.:

Im Bereich der IT-Sektion werden keine Personalkosten als Sachaufwand veranschlagt.

Zu 48. bis 50.:

Die Kosten für die Gestaltung und Betreuung der Homepage sind in den EDV-Kosten enthal-
ten.

An Betriebskosten sind ca. € 232.550 zu veranschlagen, für Projektaufwendungen ca.
€ 145.300.


Zu 51. und 52.:

Im Jahr 2001 gab es 56,66 Millionen Hits, 21,96 Millionen Seitenimpressionen und erfolgten
1,16 Millionen Anwendersitzungen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Eine Erhebung der Akzeptanz der Homepage ist bisher nicht erfolgt, doch bietet die Zahl der
Zugriffe ein deutliches Indiz für das Interesse und die Akzeptanz der Bürger/innen, zumal
gegenüber den Vorjahren die Zugriffszahl eine Steigerung auf ein Vielfaches erfahren hat.

Zu 53.:

Das Bundesministerium für Finanzen bietet den Bürger/innen folgende Internetdienstleistun-
gen an:

a)   FINANZONLINE: Zugang zu Finanzverfahren für berufliche Parteienvertreter (Wirt-
schaftstreuhänder, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare).

b)   Bereitstellung von speicherbaren Formularen über die ressorteigene Homepage und
über "www.help.gv.at".

c)   Ab 2003 den Zugang für Steuerpflichtige zur Vornahme der Arbeitnehmerveranlagung
über Internet.

Zu 54.:

Seit Betriebsbeginn von FINANZONLINE wurden 12.700 Teilnehmer registriert; im

Jahr 2001 wurden über das Internet 9,24 Mio. Transaktionen abgewickelt. Weiters wurden

13.788 elektronische Anbringen (e-mail) bearbeitet.

Zu 55.:

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde die Organisation und Entwicklung des
Informationsmediums
"www.help.gv.at" von 1997 bis zum 31. März 2000 vorgenommen (ab
diesem Zeitpunkt ist das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport zuständig).

Im Informationsmedium "www.help.gv.at" betreut das Bundesministerium für Finanzen die
Lebenssituation "Steuern", einschließlich zugehöriger Themenkreise wie Arbeitnehmerveran-
lagung (Gästebuch, Fragenbeantwortung und Informationen, Bereitstellung von Formularen
aus dem Ressort).


Zu 56.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist bemüht, zur weiteren Verbesserung einer informati-
ven und bürgernahen Verwaltung die bestehenden Informations- und Kommunikations-
dienstleistungen auszubauen.

Derzeit sind in Betrieb bzw. geplant:

Betrieb/Projekt

 

Inhalt

 

Kundenkreis

 

FINANZONLINE
(FÖN)

Status: in Betrieb

 

Elektronische Abfrage und Über-
mittlung personenbezogener Daten
zwischen Finanzverwaltung und
Parteienvertreter (Bürger) auf Basis
von WEB-Technik

 

Wirtschaftstreuhänder,
Steuerberater,
Rechtsanwälte, Notare,
Steuerpflichtige

 

FINANZONLINE
(FON2)

Status: Endphase

 

Weiterentwicklung von FINANZON-
LINE: Erweiterung der Teilnehmer
und der Funktionalität (Aktenein-
sicht, elektronisches Anbringen mit
"Andocken" an Anwendungsfinanz-
applikationen)

 

Wirtschaftstreuhänder,
Steuerberater,
Rechtsanwälte, Notare,
Steuerpflichtige

 

Selbstberechnung
und Abgabenerklä-
rung (SB-DÜ-FON)

Status: in Realisierung
(Einsatz ab
Jänner 2003)

 

Elektronische Übermittlung von Da-
ten zu Abgabenarten (Selbstberech-
nung und Abgabenerklärungen) im
Bereich der Gebühren und Kapital-
verkehrsteuern inkl. Anbindung an
cyberDOC und
"www.bezahlen.at"

 

Wirtschaftstreuhänder,
Steuerberater,
Rechtsanwälte, Notare,
Steuerpflichtige

 

FINANZONLINE-
INTERNET
(FONINTERNET)

Status: in Realisierung
(Einsatz ab
Jänner 2003)

 

Öffnung von FINANZONLINE für
jeden Bürger inkl. Erweiterung der
Funktionen für Unternehmer und
Bürger/innen

 

Alle Steuerpflichtigen

 

ZOLLONLINE

Status: in Entwicklung

 

Öffnung des Zuganges zu den
IT-Anwendungen der österreichi-
schen Zollverwaltung für die Zoll-
und Wirtschaftsbeteiligten (Online-
Abfragemöglichkeit über Kontodaten
des Zahlungsaufschubes, Übermitt-
lung und Ausdruck von Antwort- und
Ergebnisdaten

 

Zollpflichtige Unternehmen
und Unternehmen mit Außen-
handelsaktivitäten

 

Elektronische Steuer-
Erlass-
Dokumentation
(ESED)

Status: Probebetrieb

 

Dokumentation aller relevanten Er-
lässe im Abgabenwesen

 

Wirtschaftstreuhänder,
Steuerberater,
Rechtsanwälte, Notare,
Steuerpflichtige

 

Elektronische Zolldo-
kumentation (EZD)

Status: in Betrieb

 

Dokumentation aller relevanten Er-
lässe im Zollwesen

 

Zollpflichtige Unternehmen
und Unternehmen mit Außen-
handelsaktivitäten

 

New Computerised
Transit System
(NCTS)

Status: in Entwicklung

 

Online-Zugang für die Zollverwal-
tung und zollpflichtige Unternehmen.
Clearingstellenfunktion mit Up- und
Download-Möglichkeit für EDI-
Messaging

 

Zollpflichtige Unternehmen
(Spediteure und Konzerne,
welche als zugelassene Ver-
sender bzw. zugelassene
Empfänger bewilligt wurden)

 


Zu 57. bis 59.:

Derzeit wird im Auftrag des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport
(IKT-Board) ein ELAK-Projekt durchgeführt, das eine einheitliche ELAK-Lösung (gleiches
Produkt) und eine zentrale Betriebsführung (ein ELAK-Betreiber) für alle Ressorts zum Ziel
hat. Im Sinne einer Vereinheitlichung der bundesweiten IT-Strategie wirkt das Bundes-
ministerium für Finanzen an diesem Projekt auch aktiv mit. Aufgrund dieses Projektes gibt
es auch noch keine umfassende ELAK-lmplementierung im Finanzressort. Das dies-
bezügliche Vergabeverfahren ist im Laufen (Durchführung Bundesbeschaffung GmbH), der
Zuschlag soll im Sommer 2002 erfolgen. Der ELAK-Rollout wird im Jahr 2003 erfolgen,
indem bereits bestehende ELAK-Lösungen in einzelnen Ressorts allenfalls integriert bzw.
abgelöst und in den restlichen Ressorts die zugeschlagene neue ELAK-Lösung eingeführt
wird.

Im Finanzressort wird das derzeit bestehende Kanzleiinformationssystem (Zentralstelle und
Finanzlandesdirektionen) durch die neue ELAK-Lösung abgelöst.

Zu 60.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat bei der Errichtung der Bundesbeschaffung GmbH
weitgehende Unterstützungsleistungen erbracht und wird im Wege der Bundesrechen-
zentrum GmbH auch weitere Unterstützungen bei den ersten IT-Vergabeverfahren der
Bundesbeschaffung GmbH, soferne erforderlich, erbringen.

Bei den ressortübergreifenden Querschnittsanwendungen -

z.B. Bundeshaushaltsverrechung, Personalinformationssystem - war und ist das Bundes-
ministerium für Finanzen bemüht, als "Ausstattungsregulativ" auf eine Vereinheitlichung der
in diesen Verfahren einzusetzenden EDV-Ausstattung zu dringen, ebenso wurde bisher bei
den Beschaffungsaufträgen an die Bundesrechenzentrum GmbH der Vereinheitlichung der
EDV-Ausstattung höchste Priorität eingeräumt.

Im Bereich der Anwendungsentwicklung werden neue Anwendungen nach den Standards
des IKT-Boards entwickelt. Das Bundesministerium für Finanzen hat an deren Spezifikation
gemeinsam mit der operativen Unit mitgewirkt (Modelllösungen für den Einparteienantrag
"Strafregisterbescheinigung" und "Arbeitnehmerveranlagung" bzw. "Einkommensteuer-
erklärung").


Zu 61. und 62.:

Grundsätzlich sind weitere Einsparungen nur mehr möglich, wenn noch günstigere Beschaf-
fungskonditionen erzielt werden können. Dieser erfolgreiche Weg wurde im Ressortbereich
bereits durch die Auslagerung des gesamten IT-Beschaffungswesens in die Bundesrechen-
zentrum GmbH beschriften und wird durch die Errichtung der Bundesbeschaffung GmbH
noch dadurch optimiert, dass nunmehr die IT-Beschaffungsvorgänge der gesamten
Bundesverwaltung dort konzentriert werden.

Die Bundesbeschaffung GmbH hat gemäß dem Gesetzesauftrag bei den Bundesdienst-
stellen Bedarfserhebungen vorzunehmen, den Bedarf zu bündeln, Vergabeverfahren durch-
zuführen, wobei durch die bestehende Marktmacht maximale Konditionen erwartet werden
können. Durch ein von ihr einzurichtendes Einkaufsmarketing, das Marktbeobachtungen,
Lieferantenanalysen und die Entwicklung spezifischer Beschaffungsstrategien umfasst, ist
darüberhinaus eine rasche und effiziente Bedarfsdeckung der Bundesdienststellen gegeben.
Da überdies der Bundesbeschaffung GmbH auch die Implementierung von Normen, die Ent-
wicklung und Anwendung von Standards und die Modularisierung von Bedarfen obliegt, wird
in dieser Hinsicht ein weiterer Schritt in Richtung auf eine Vereinheitlichung der EDV-Aus-
stattung gesetzt.

Zu 63.:

Bei einer eventuellen Vereinheitlichung aller EDV-Systeme des Bundes können im Bereich
der IT-Sektion des Bundesministerium für Finanzen keine Planstellen eingespart werden, da
die IT-Anwendungen des Bundesministeriums für Finanzen durch die Bundesrechen-
zentrum GmbH durchgeführt und betreut werden und im organisatorischen Bereich kein
Einsparungspotential besteht.

Zu 64.:

Zusätzlich zu dem in der Beantwortung der Anfrage 2926/J vom 12. Oktober 2001 er-
wähnten Dienstkraftwagen wurden gemäß den Bestimmungen des Bundesfinanzgesetzes
und in Übereinstimmung mit dem Fahrzeugplan bzw. den Typenempfehlungsrichtlinien des
Bundesministeriums für Finanzen im Jahre 2000 zwei Hausdienstwagen der Marke
BMW 520 D angeschafft. Die Kosten beliefen sich auf € 59.492,08 (S 818.628,87).

Zu 65.:

Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen/Zentralstelle wurden seit 4. Februar 2000

keine zusätzlichen Büroräumlichkeiten angemietet.


ad Dienstreisen, internationale Veranstaltungen:

Zu 66. bis 70.:

An Kosten für die gefragten Dienstreisen sind für mich im Jahr 2001 € 41.479 und für Herrn
Staatssekretär Dr. Finz € 10.809 angefallen. Die Begleitung bestand in der Regel aus dem
zum jeweiligen Thema sachlich zuständigen Angehörigen meines Kabinetts bzw. dem
sachlich zuständigen Sektionschef. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in
vielen Fällen die Flugkosten von der EU refundiert wurden.

Die Reisen dienten ausschließlich der Vertretung der Republik Österreich und der
Verfolgung ihrer Ziele und Interessen, wobei die Teilnehmer nach den der Reise zu Grunde
liegenden Themen ausgesucht wurden.

Zu 71. und 72.:

Die entsprechenden Daten, hinsichtlich der Dienstreisen der Sektionsleiter meines Ressorts

lauten wie folgt:

Insgesamt fielen für die Sektionsleiter 331 Dienstreisetage mit Kosten in Höhe von
€138.777,83 an.

Zu 73. und 74.:

Hier beträgt die Gesamtsumme der Tage 236 und der Kosten € 141.688,31. Das Ziel dieser
Reisen war jeweils ident mit meinen Dienstreisen bzw. derjenigen des Herrn Staatssekretärs
(ECOFIN, OECD, Weltbank usw.).

Zu 75.:

Soweit die Dienstreisen für das Jahr 2002 schon abgerechnet sind, betrugen die Kosten

dafür €11.740.

Zu 76. bis 88.:

Wie schon bei der Beantwortung der Anfrage vom 4. April 2001, Nr. 2314/J erwähnt, ist der
weitläufige Begriff “Veranstaltungen" dahingehend zu interpretieren, dass darunter nur
seminar- bzw. konferenzartige Organisationsformen wie z.B. Seminare zu verstehen sind, zu
denen von mir oder Herrn Staatssekretär Dr. Finz eingeladen wurde und deren Durch-
führung von der Zentralstelle des Bundesministeriums für Finanzen erfolgte, wobei bloße
Abendempfänge bzw. Podiumsdiskussionen nicht dazu zählen.


Im Sinne dieser Auslegung hat es seitens meines Ressorts im gefragten Zeitraum weder
solche Veranstaltungen gegeben noch sind solche geplant.

Zu 89. und 91.:

Hier verweise ich grundsätzlich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 1857/J-BR vom

6. August 2001, die ich in Kopie beilege (siehe dort Fragen 1 und 4).

Zu 90.:

Auch hier verweise ich auf die Anfrage Nr. 1857/J-BR (siehe dort Frage 3).

Zu 92. und 93.:

Siehe meine Beantwortung der Fragen 21 und 22 der Anfrage 1857/J-BR.

Zu 94.:

Derzeit ist eine EU-weite Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz für Beratungs-
leistungen betreffend “Change-Management im Rahmen der Organisationsreform der
Finanzverwaltung" im Gange.

Zu 95.:

a) Beratungsleistungen für die gesamte Bundesverwaltung für die das Bundesministerium

für Finanzen die Kosten zentral übernommen hat:




 

Arthur Andersen
A.T. Kearny
Univ.Prof. Dr. Josef Zechner
Institut für Verwaltungs-
management Ges. m.b.H.

 

€     4.290.482,00
€     2.603.767,00
€        171.420,00

€ noch keine Zahlungen

 

Die Kostenaufteilung auf die einzelnen Ressorts ist der beiliegenden Anfragebeantwortung
der Anfrage Nr. 1857/J-BR vom 6. August 2001 zu entnehmen.

b) Beratungsleistungen nur für das Bundesministerium für Finanzen

•    mc Kinsey
•    Mummert & Partner

 

 

344.469,00
338.408,00

 

Die unter a.) und b.) genannten Beträge verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.


Zu 96.:

Da es sich aufgrund der Schwellenwertüberschreitungen um EU-weite Ausschreibungen
nach dem Bundesvergabegesetz handelte, wo derartige Eigungskriterien selbstverständlich
mit den Ausschreibungsunterlagen abzufragen sind (Referenzlisten, Präsentationen, etc.)
und jeweils selbstverständlich der Bestbieter den Zuschlag erhielt, konnten nur Anbieter mit
den entsprechenden Kenntnissen und Referenzen berücksichtigt werden. Eine detaillierte
öffentliche Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse ist aufgrund der Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes (Geschäftsgeheimnis, Amtsverschwiegenheit, Vertraulichkeits-
erklärungen etc.) nicht möglich.

Derartige Beschaffungsvorgänge unterliegen aber selbstverständlich der Nachprüfungs-
möglichkeit durch den Rechnungshof.

Zu 97.:

Hinsichtlich der Beratungsfirma Arthur Andersen Business Consulting GmbH wird auf die
Beantwortung der Frage 89 verwiesen. Weitere Aufträge an die genannte Firma wurden
durch das Bundesministerium für Finanzen nicht vergeben. An PriceWaterhouseCoopers,
Coopers & Lybrand Management Consulting GmbH wurden keine Aufträge vergeben.

Zu 98.:

Außerhalb der Strukturreform wurden mit folgenden Beratungsunternehmungen Werkver-
träge abgeschlossen:

H. Neumann International                             €         223.071,00

KPMG                                                           €         570.752,00

Egon Zehnder International                          €         9.420,00

Wentner Havranek                                        €         79.069,63

Univ.Prof. Dr. Zechner                                  €         171.420,00

Prof. Anold                                                    €         14.716,00

Mag. Rossbacher                                          €         1.744,00

Prof. Torggler                                                €         2.543,00

FGG                                                              €         467.000,00

Dorda, Brugger & Jordis                                €         80.609,72

Zu 99. und 100.:

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52

Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b


Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellations-
recht allerdings “nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptver-
sammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen,
nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümer-
vertretern bestellt wurden." (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).

Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen hat auch der Mehrheitsaktionär keine direkten
Einflussnahmemöglichkeiten auf die Tätigkeiten der Geschäftsführung bzw. kann er dem
Vorstand keine Weisungen erteilen. Die Frage hat hinsichtlich der Aktiengesellschaften nicht
die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern die Ge-
schäftsführung der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betrifft damit keinen Gegenstand
der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

Auf Tochtergesellschaften von Gesellschaften mit beschränkter Haftung besteht aufgrund
der gesetzlichen Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit, wenn der Bund bei der
Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die Muttergesellschaft an der Tochterge-
sellschaft mit mehr als 50% beteiligt ist.

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden keine derartigen Aufträge erteilt.

Im Übrigen verweise ich diesbezüglich auf meine ausführliche Beantwortung der Anfrage
vom 6. Juni 2001, Nr. 2523/J.

Zu 101:

Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen werden sämtliche Ausgaben für externe
Berater bzw. Beratungsunternehmungen, bei den VA-Posten 727*/*** bis 728*/*** ver-
anschlagt bzw. verrechnet. Konkret handelt es sich dabei um Ausgaben im Zusammenhang
mit ärztlichen Tätigkeiten, Reinigungstätigkeiten, Gutachtertätigkeiten, Öffentlichkeits-
arbeiten, Wartungsverträgen, Entsorgungsleistungen, Dolmetschkosten, der Personal-Card,
dem Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, Schulung und Weiterbildungsmaßnahmen.

Im Jahre 2000 wurden für alle diese Leistungen Zahlungen in der Höhe von
5,098 Millionen Büro und im Jahre 2001 11,739 Millionen Euro getätigt.

Im Bundesvoranschlag 2002 wurden Ausgaben in der Höhe von 4,072 Millionen Euro ver-
anschlagt.


Format_____________12.11.2001_____163.247.38         11.863.65
Gesamt                                                  4.490.800,23       326.359,18

Die angegebenen Kosten sind Netteogesamtkosten (zuzüglich 20% Umsatzsteuer) und
beinhalten sämtliche Rabatte und 5 % Werbeabgabe und wurden vom Bundesministerium
für Finanzen bezahlt.

b) Folgende Inseratenkampagnen wurden ausschließlich für das Bundesministerium für
Finanzen durchgeführt.

5 Inserate in der Kronen Zeitung mit dem Thema “Euro-ehrlich" erschienen am 5., 12., 19.,
und 26. November sowie 3. Dezember 2001. Gesamtkosten: € 91.567,80
(ATS 1.260.000,40).

3 Inserate im Magazin News zum Thema “Euro" in den Ausgaben 44/01 und 45/01 je
2 Seiten sowie 01/02 (3 Seiten). Gesamtkosten: € 96.486,84 (ATS 1.327.681,67)

1 Inserat in der Financial Times am 30.11.2001 betreffend Information über Österreich
(Regierung, Wirtschaftsdaten, Handelsergebnisse, Finanzmarkt, Osterweiterung,
Stabilitätspakt, Steuerpolitik).
Gesamtkosten: € 59.010,34 (ATS 812.000,00)

Zu 104.:

Wie ich schon in meiner Beantwortung der Frage 16. der Anfrage vom 19. Oktober 2000,
Nr. 1391/J, ausgeführt habe, stehen einer detaillierten Beantwortung dieser Frage sowohl
Datenschutzaspekte als auch eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Informationsnutzen und
Aufwand entgegen. Die Kosten aus dem Titel Repräsentationsaufwendungen für mich und
mein Büro betrugen für den gefragten Zeitraum insgesamt € 86.539,00.


Allein im Zeitraum 4. Februar 1999 bis 19. Oktober 1999 betrugen die Aufwendungen aus
dem Titel Repräsentation zum Vergleich € 203.323.

Zu 105.:

Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 66. bis 70 bzw. die dort angeführten

Beilagen.


ANFRAGE

der Bundesräte Reisenberger

und Genossinnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Reorganisation im Bundesministerium für Finanzen

Aus zahlreichen Anfragebeantwortungen und darauf bezughabenden Pressemeldungen läßt
sich entnehmen, dass in den letzten Monaten mehr als 100 Millionen Schilling an externe
Anbieter für Beratungsdienstleistungen durch den Bund bezahlt wurden. Größtenteils handelt
es sich hiebei um Berateraufträge, die sich im wesentlichen unter dem Titel “Verwaltungs -
reform" mit einer Strukturreorganisation der Ministerien beschäftigen.

Staatssekretär Dr. Finz gebt nun davon aus (Salzburger Nachrichten vom 20.7.2001), dass
nachdem alleine durch sein Ressort 111 Millionen Schilling für die angesprochenen
Leistungen ausgegeben wurden, es keine Pläne gebe, weitere Berater einzukaufen.

Unklar bleibt, inwieweit die bisher bezahlten Beratungen hinsichtlich einer Reorganisation
Ihres Ministeriums verwertet wurden bzw. überhaupt verwertet werden können.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

Anfrage:

1.      Von welchen externen Beratern wurden bzw. werden Modelle hinsichtlich einer
Strukturreform Ihres Ministeriums entwickelt?


2.      Wurden als Berater für Ihr Ministerium nur Kapitalgesellschaften tätig oder wurden
auch Einzelpersonen in Form eines Werk - oder Konsulentenvertrages mit diesen
Tätigkeiten beauftragt?
Wenn ja, um welche Personen handelt es sich?

3.      Worin besteht der exakte Inhalt der Beraterverträge mit den unter 1.) und 2.)
beauskunfteten Unternehmen?

4.     Von welcher Zentralstelle (Ministerium, BKA) wurden die unter 1.) und 2.)
beauskunfteten Beraterverträge abgeschlossen und von welcher Zentralstelle
(Ministerium, BKA) wurden bzw. werden diese Leistungen bezahlt?

5.      Aufgrund welcher Qualifikationen bzw. aufgrund welcher Ausschreibungsnormen
wurden die entsprechenden Beraterverträge, gereiht nach Auftragnehmer, vergeben?

6.      Welche Mitbieter, gereiht nach dem Abstand zum Bestbieter, wurden abgelehnt und
welche Gründe waren dafür maßgeblich?

7.        Welche andere öffentliche Institutionen in Österreich wurden durch die nunmehr für
Ihr Ministerium tätigen Consulting - Unternehmen bzw. Einzelpersonen bereits
erfolgreich beraten?

8.       Welche Vorschläge zur Reorganisation Ihres Ministeriums wurden bisher von den
damit befaßten Unternehmensberater an Sie herangetragen?

9.        Sollten entsprechende Vorschläge existent sein, handelt es sich hiebei um eine bloße
Istanalyse der bestehenden Organisationsstruktur mit entsprechenden
Veränderungsvorschlägen oder beinhalten diese Konzepte der Beratungsunternehmen
weitergehende Reformabsichten?
Wenn ja, welche?


10.     In welcher Form wurden bzw. werden Ergebnisse der Reorganisationsberatung bisher
umgesetzt?

11.     Inwieweit wurden bzw. werden Mitarbeiter Ihres Ressorts in die Erarbeitung von
Reformvorschlägen eingebunden?

12.      Welche Auswirkung hat eine (mögliche) Umsetzung der Beraterkonzepte auf die
Planpostenstruktur in Ihrem Ministerium?

13.     Ist Ihrerseits geplant, den Mitarbeiterstand 211 verringern?

14.     In welcher Form wurden bisher die Personal Vertreter in den Reformprozess
eingebunden?

15.      Sollte der Reformprozess in Form von Arbeitsgruppen (z.B. Steuerungsgruppe,

Lenkungsausschuss, etc.) durchgeführt werden, in welche Gruppen sind auch
Personalvertreter eingebunden?

16.      Wurde den externen Beratungsunternehmen in Ihrem Ministerium eine
Büroinfrastruktur zur Verfügung gestellt?

Wenn ja, in welchem Ausmaß (Quadratmeter) wurden entsprechende Büroflächen
zur Verfügung gestellt?

17.      Wie viele Reformmodelle wurden Ihnen bisher präsentiert?

18.      Wieviele Reformmodelle wurden bisher abgeändert?

19.      Welche Auswirkungen haben die bisher vorgeschlagenen Reformen auf die

Organisation der Zentralstelle?


20.    Wurden von den externen Beratern auch Überlegungen zu einer Änderung des
Dienst -, Besoldungs - und Pensionsrechtes angestellt?
Wenn ja, welche Neuregelungen sind vorgesehen?

21.    Worin liegen generell die Gründe für eine Organisationsreform in Ihrem
Ministerium?

22.    Wann ist ein entsprechender Abschluß dieses Reorganisationsprozesses geplant?

23.    Können Sie weitere Vertragsabschlüsse über Beratungsdienstleistungen betreffend
die Reorganisation Ihres Ressorts ausschließen?

24.    Wie hoch sind die bisher angelaufenen Kosten für externe Berater (Kapitalgesell -
Schäften und Einzelpersonen), die sich mit der Reorganisation Ihres Ressorts befasst
haben bzw. befassen, unabhängig von der auszahlenden Stelle?


1715/AB-BRBR
Eingelangt am: 5.10.2001
Bundesminister für Finanzen

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Harald Reisenberger und
Genossen, Nr. 1857/J - BR, vom 6. August 2001, betreffend Reorganisation im Bundes -
ministerium für Finanzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich erläuternd klarstellen, dass ich aufgrund der Formulierung der Ein -
leitung der Anfrage im Folgenden nur jene Projekte anführe, die sich auf die Strukturreform
des Bundesministeriums für Finanzen - Zentralstelle bzw. auf andere Zentralstellen beziehen.
Auf die Projekte der Reform der nachgeordneten Dienststellen (Finanz - bzw. Zollverwaltung)
gehe ich daher nicht weiter ein.

Weiters ist festzuhalten, dass als Zeitraum der Zeitraum zwischen meinen Amtsantritt
(4. Februar 2000) und dem Tag der Anfragestellung (6. August 2001) festgelegt wurde.

Die Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1.. 2. und 4.:

Nachstehende externe Berater entwickelten Modelle für eine Strukturreform der Zentralstelle.
In der Aufstellung sind auch Unternehmungen, die in der gesamten Bundesverwaltung tätig
gewesen sind, enthalten (siehe zu Frage 24.).


- Institut für Verwaltungsmangement GmbH

- Arthur Andersen Business Consulting GmbH

- A.T. Kearney GmbH

Als Einzelperson wurde in Form eines Werkvertrages Univ. Prof. Dr. Josef ZECHNER mit
einem Projekt beauftragt.

Die Beraterverträge wurden von meinem Ressort abgeschlossen und bezahlt. Die Verträge
mit Arthur Andersen Business Consulting GmbH und A.T. Kearney GmbH umfassen auch
Kosten, die für die Beratung anderer Ministerien entstanden sind.

Zu 3.:

Der Inhalt der Beraterverträge stellte sich wie folgt dar:

a) Institut für Verwaltungsmanagement GmbH:

Unterstützung bei der Konzeption und Einführung einer Kosten - und Leistungsrechnung
für die öffentliche Verwaltung.

b) Arthur Andersen Business Consulting GmbH:

Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Budgetrestrukturierung

c) A.T. Kearnev GmbH:

Neuorganisation und Konzentration des gesamten öffentlichen Beschaffungswesens des
Bundes für Lieferaufträge und Dienstleistungen inklusive IT - Leistungen (ausgenommen
militärische Güter und Bauleistungen).

d) Univ. Prof. Dr. Josef ZECHNER:

Reform der österreichischen Bankenaufsicht (Finanzmarktaufsicht).

Zu 5. und 6.:

Soferne es sich nicht um prioritäre Dienstleistungen im Sinne des Bundesvergabegesetzes
handelte, wurden jeweils EU - weite Ausschreibungen nach dem Bundes Vergabegesetz oder
bei Zutreffen der entsprechenden Wertgrenzen Vergabeverfahren nach den Bestimmungen
der ÖNORM A - 2050 durchgeführt.


Die jeweils in diesen Verfahren ermittelten Bestbieter erhielten den Zuschlag. Aufgrund der
datenschutzrechtlichen und der vergaberechtlichen Bestimmungen ist es mir nicht möglich
ohne deren Zustimmung die nicht zum Zuge gekommenen Bieter zu nennen.

Die Protokolle über die Ermittlung der Bestbieter (in den meisten Fällen erfolgte diese Er -
mittlung unter Beiziehung externer Fachleute kommissionell) liegen auf und unterliegen der
Einschaumöglichkeit durch den Rechnungshof.

Zu 7.:

Soferne dies meinem Ressort überhaupt bekannt ist, möchte ich daraufhinweisen, dass diese

Frage eine Angelegenheit betrifft, die nicht Gegenstand der Vollziehung ist und damit auch

nicht dem parlamentarischen Fragerecht gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Bundesrates

unterliegt.

Zu 8. bis 10. und 17. bis 19.:

a) Kosten - und Leistungsverrechnung für die öffentliche Verwaltung

Mit Ministerratsbeschluss vom 3. Oktober 2000 wurde von der Bundesregierung die Kosten -
rechnung als eine der ressortübergreifenden Maßnahmen benannt und im Zuge der be -
schleunigten Budgetkonsolidierung sowie der von der Bundesregierung forcierten Ver -
waltungsinnovation festgelegt. Die Federführung wurde dem Bundesministerium für Finanzen
übertragen. Im Sinne des Regierungsabkommens, das die Anwendung der Grundsätze des
betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens vorsieht, wird die Einführung der Kosten - und
Leistungsrechnung für die Zentralstellen der Bundesministerien nach einheitlichen Gesichts -
punkten in Angriff genommen.

Die Planung, Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit
des Verwaltungshandelns soll in Hinkunft vordringlich durch Leistungscontrolling verstärkt
unterstützt werden und unter anderem die Voraussetzungen für eine Globalbudgetierung ge -
schaffen werden. Eine Basis dazu bilden die aus der Kosten und Leistungsrechnung (KLR)
ermittelbaren Daten. Die Kosten - und Leistungsrechnung soll primär in jenen Bereichen, wo
entgeltliche Leistungen erbracht werden bzw. wo viele gleichartige Einrichtungen einander
gegenüber gestellt werden können, forciert werden.


Dabei bietet sich vor allem die Kosten - und Leistungsrechnung für die Zentralstellen an. In -
wieweit bundeseinheitliche Anforderungsprofile an die Kosten - und Leistungsrechnung be -
stehen, die einheitliche Klassifizierungen und Codierungen verlangen könnte, wird erarbeitet.

Weiters soll für diesen Bereich die Software SAP bei allen Bundesdienststellen eingeführt
werden. Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen.

b) Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Budgetrestrukturierung:

Der im Juli 2000 von der Bundesregierung beschlossene Stabilitätskurs hat einen gesamt -
staatlichen Budgetausgleich ab dem Jahr 2002 zum Ziel. Dazu bedarf es umfangreicher Neu -
Organisationen in der Verwaltung.

Das Projekt Arthur Andersen besteht im wesentlichen (neben ressortspezifischen Projekten)
aus 3 Querschnittsprojekten. Das sind:

1) New Public Management

a) Haushaltsrecht (Federführung Bundesministerium für Finanzen)

b) Dienstrecht (Federführung Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport)

2) Support (Federführung Bundeskanzleramt)

3) Informationstechnologie und Verwaltungsinnovation (Federführung Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport)

Da die gegenständliche Anfrage an alle Ressorts gestellt wurde beschränke ich mich bei den
folgenden Ausführungen auf jenes Querschnittsprojekt, bei welchem mein Ressort die Feder -
führung innehat (la.).

In Zusammenarbeit mit der Budgetsektion im Bundesministerium für Finanzen hat die Be -
raterfirma eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, die noch einer eingehenden Diskussion und
Prüfung bedürfen, da dazu eine Reihe von Rechtsvorschriften geändert werden müssen.

Diskussionspunkte sind insbesondere:

• Kameralistik versus kaufmännisches Rechnungswesen

• Verbindung von Input - und Outputorientierung der Verwaltung


• Globalbudget

• Ausweitung der bestehenden Flexibilisierungsklausel

• Ergänzung des Personal - und Budgetcontrollings durch ein Leistungscontrolling

• Verstärkung der budgetären Anreize bzw. Sanktionsmechanismen zur besseren Budget -
Steuerung und Verstärkung der budgetären Ergebnisverantwortung.

c) Reform des Beschaffungswesens des Bundes:

Mit Beschluss der Bundesregierung vom 3. Oktober 2000 wurde die Federführung für dieses
Projekt dem Bundesministerium für Finanzen übertragen.

Ziel der Reform ist die Neuorganisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes fiir
Lieferaufträge und Dienstleistungen nach zeitgemäßen “state of the art" Kriterien, wobei
militärische Güter und Bauleistungen ausgenommen sind. Durch die Nutzung der Nachfrage -
macht des Bundes können günstigere Einkaufskonditionen ausgehandelt und so Ein -
sparungen bei den Anschaffungskosten erzielt werden. Überdies soll durch die Entwicklung
zeitgemäßer Organisationsstrukturen im Beschaffungswesen des Bundes eine Reduktion des
Verwaltungsaufwandes (Prozesskostenreduktion) herbeigeführt werden.

Es kann davon ausgegangen werden, dass das jährliche Einsparungspotential bei den

Preisen für die erste Gruppe von zu beschaffenden Waren im Vollausbau rund 570 Mio. ATS

betragen wird. Beim Sach - und Personalaufwand des Bundes selbst sollten sich rund

100 Mio. ATS bei Umsetzung entsprechender Reformmaßnahmen in den Ressorts an jähr -

liehen Einsparungen ergeben. Die Bundesbeschaffungsgesellschaft hat ihre Tätigkeit bereits

aufgenommen.

d) Reform der österreichischen Bankenaufsicht (Finanzmarktaufsicht)

Bereits seit 1997 wurden grundsätzliche Überlegungen zur Gestaltung einer idealtypischen
Bankenaufsicht angestellt, dies aus grundsätzlichen strategischen Erwägungen ohne be -
sonderen Anlass, wobei auch externe Experten in die Beratungen einbezogen waren. Weiters
wurden zur Frage der Aufsichtsorganisation Gutachten renommierter nationaler und inter -
nationaler Experten eingeholt, wobei verschiedene Modelle evaluiert und die verfassungs -
rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht wurden. Als Ergebnis ist festzuhalten:


- Die operationelle Unabhängigkeit der Banken -, Versicherungs - und Wertpapier -
aufsichtsbehörden entspricht dem internationalen Standard und wird in den
maßgeblichen internationalen Aufsichtsgremien (Basler Ausschuss für Bankenaufsicht,
IOSCO für Börse - und Wertpapieraufsicht und IAIS für Versicherungsaufsicht) als
wesentliche Anforderung gesehen.

- Die Schaffung einer Allfinanzaufsicht führt zur größtmöglichen Synergiennutzung und
entspricht auf Seite der beaufsichtigten Unternehmen der Tendenz zu deren zu -
nehmender Verflechtung (“Allfinanzkonzerne"). Dieser Trend zeigt sich auch auf inter-
nationaler Ebene, es sind in jüngerer Zeit zunehmend Allfinanz - Aufsichtsbehörden ge -
schaffen worden (z.B. Vereinigtes Königreich), bzw. weiterhin im Entstehen begriffen
(z.B. Deutschland). Auch die EU - Beitrittskandidaten setzen zunehmend auf diese
Organisationsform.

Das Projekt ist insofern erledigt, als die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die “Er -
richtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde" mit BGBI.
I Nr.97/2001 bereits
geschaffen worden sind.

Die organisatorischen Maßnahmen im Bereich der derzeit im Bundesministerium für Finanzen
situierten Bankenaufsicht und Versicherungsaufsicht sind in Vorbereitung bzw. Umsetzung.

Zu 11.. 14. und 15.:

Mitarbeiter/innen meines Ressorts (Zentralstelle) wurden bzw. werden in diversen Arbeits -
gruppen in die Erarbeitung von Reformvorschlägen eingebunden. In diesem Zusammenhang
möchte ich erwähnen, dass an jeder Arbeitsgruppe grundsätzlich mindestens ein Vertreter der
betroffenen Sektionen teilnimmt.

Weiters ist zu erwähnen, dass die Mitarbeiter meines Ressorts in Informationsveranstaltungen
über den Fortgang der Projekte laufend informiert werden (beispielsweise zuletzt am
17.9.2001 - über das Projekt “Reorganisation BMF - Zentralleitung"). Sofern die Personalver -
tretung nicht ohnehin in den verschiednen Lenkungsausschüssen direkt vertreten ist, wird sie
selbstverständlich im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten in die Reformprozesse
eingebunden.


Zu 12.. 13. und 21.:

Einleitend zu dieser Frage möchte ich daraufhinweisen, dass diese Bundesregierung ange -
treten ist, das gesamtstaatliche jährliche Budgetdefizit mit dem Ziel einer ausgeglichenen
Budgetierung (“Nulldefizit") abzubauen.

Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Kosten der Verwaltung durch eine konsequente Aus -
gaben - und Aufgabenreform reduziert werden und dabei gleichzeitig Beiträge zur Stärkung
des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden und die Bürgernähe durch verbesserte
Servicequalität der Verwaltung erhöht wird. Dies bedeutet aber auch, dass Tätigkeiten und
Aufgaben laufend auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit zu hinterfragen sind und der
Staat sich auf seine Kernfunktionen beschränkt.

Die Bundesregierung hat sich daher auch das Ziel gesetzt, den Mitarbeiterstand in der öffent -
liehen Verwaltung bis zum Jahr 2003 um 11.000 Mitarbeiter zu senken (ohne ausgegliederte
Unternehmen). Die erwähnten Beraterprojekte dienen unter anderem zur Unterstützung dieser
Zielerreichung. Durch Hinterfragung aller Aufgaben auf ihre Notwendigkeit, Organi -
sationsänderungen, Nichtnachbesetzung des natürlichen Abganges von Mitarbeitern etc. wird
es in einem kontinuierlichen Prozess - kein/e Mitarbeiter/in wird gekündigt - zu einer
Verringerung der Zahl der Mitarbeiter/innen auch im Bundesministerium für Finanzen -
Zentralleitung kommen.

Da die Projekte teilweise noch nicht abgeschlossen, Vorschläge noch im Diskussionsstadium
und noch Gespräche mit der Personalvertretung zu führen sind, ersuche ich um Verständnis
dafür, dass ich zu diesen Fragen derzeit keine konkreten Antworten geben kann.

Zu 16.:

Den externen Beratungsunternehmungen wurde - soweit sie dies benötigten - die ent -
sprechende Büroinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Da die Anzahl der Mitarbeiter und Teams
dieser Unternehmen, die vor Ort ihre Tätigkeit durchführten, starken Schwankungen unterlag,
und dementsprechend die Größe der benötigten Büroinfrastruktur je nach Projektfortschritt
variierte, kann ich keine konkrete Quadratmeteranzahl nennen, wofür ich um Verständnis
ersuche. Im Wesentlichen handelte es sich aber um vorhandene Besprechungsräumlich -
keiten.


Zu 20.:

Zu dieser Frage verweise ich auf die parlamentarische Anfrage Nr. 1861/J - BR durch die Frau

Vizekanzler in.

Zu 22. und 23/

Wie ich bereits bei meiner Beantwortung der Fragen 12., 13. und 21. dargelegt habe, handelt

es ich bei diesem Prozess um einen dynamischen und keinen statischen.

Ich kann daher keinen Stichtag nennen, bis zu dem alle Maßnahmen abgeschlossen sind; die
Umsetzung der wichtigsten Projektvorschläge hat möglichst rasch zu erfolgen.

Aus heutiger Sicht sind keine weiteren derartigen Auftragsvergaben geplant; definitiv auszu -
schließen sind kleinere Vergaben auf diesem Sektor jedoch nicht.

Zu 24.:

Die bisher angelaufenen Kosten (Stichtag 6.8.2001) für externe Berater in meinem Ressort

betragen:

- Arthur Andersen Business Consulting GmbH: 47.657.400,- ATS
Dieser Betrag teilt sich auf Leistungen für die Ressorts wie folgt auf:

BKA             1,2 Mio ATS

BMLV          0,9 Mio ATS

BMI              1,7 Mio ATS

BMöLS        0,7 Mio ATS

BMWA         2,0 Mio ATS

BMLF           0,7 Mio ATS

BMVIT          2,3 Mio ATS

BMBWuK    1,5 Mio ATS

BmaA           1,2 Mio ATS

BMSG           1,9 Mio ATS

BMJ              2,0 Mio ATS

BMF              2,5 Mio ATS

Rest:                     Mehrwertsteuer und zugekaufte Beraterleistungen


- A.T. Kearney GmbH: 30.794.080,80 ATS

-  Univ. Prof. Dr. ZECHNER: 2.358.801,32 ATS

-  Institut für Verwaltungsmanagement GmbH: (bisher noch keine Zahlungen)