3406/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
Bundeskanzler
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap und Genossinnen haben am
13. Februar 2002 unter der Nr. 3394/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend möchte ich folgendes bemerken:
Die Anfrage umfaßt 105 Einzelfragen, die nahezu alle
wortgleich in dieser Gesetzge-
bungsperiode durch mehrere parlamentarische Anfragen bereits gestellt wurden.
Teilweise liegen diese Anfragen nur einige Monate zurück. Die Beantwortung
dieser
Anfrage bezieht sich daher nur auf jenen Zeitraum, der seit der Beantwortung
der
jeweils
letzten Anfrage zurückliegt.
Ohne
das Interpellationsrecht der Abgeordneten in Frage stellen zu wollen, muß
doch die Sinnhaftigkeit von Fragen in Zweifel gezogen werden, die identisch wenige
Monate zuvor bereits gestellt und beantwortet worden waren, zumal mit deren
Beantwortung ein enormer Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist. Zahlreiche
Mitarbeiter in allen Ressorts sind oft wochenlang mit der Ausarbeitung der
Antwortentwürfe
beschäftigt.
Anfragen
der vorliegenden Art beeinträchtigen daher auch die Zielsetzung, die
Kosten der Verwaltung zu minimieren, wozu die Bundesregierung von den
Oppositionsparteien auch immer wieder aufgefordert wird. Ob Sparappelle der
Opposition im Lichte dieser Vorgangsweise glaubwürdig erscheinen, sei
dahin
gestellt.
Zu den Fragen 1 und 2:
Büro HBK Dr. Schüssel
|
NAME
|
Rechtsgrundlage Status
|
Beginn
|
Ende
|
AI tf. Vertragspartner
|
|
PLASSNIK Ursula Dr.
|
BOG B
|
04.02.00
|
|
|
|
FALB Martin Mag.
|
BDG B
|
04.02.00
|
|
|
|
FRAUWALLNER Edith Dr.
|
BDG B
|
01.03.00
|
|
|
|
MANZ Hans Peter Dr.
|
BDG B
|
01.10.00
|
|
|
|
OBENAUS Gregor Dr.
|
BDG B
|
04.02.00
|
|
|
|
BEYRER Markus Mag.
|
AL AL
|
04.02.00
|
|
Wirtschaftskammer Ost.
|
|
PINGGERA Winfried Dr.
|
AL AL
|
01.04.00
|
|
Wirtschaftskammer NO
|
|
BÖCKLE Ralf
|
AL AL
|
01.03.00
|
|
Ökosoziales Forum
|
|
GLÜCK Heidemarie
|
AL AL
|
01.03.00
|
|
Österr. Raiffeisenverband
|
|
KRENKEL Florian Dr.
|
BDG B
|
04.02.00
|
31 .01 .01
|
|
|
LINHART Michael Dr.
|
BDG B
|
14.02.00
|
30.09.00
|
|
|
nowotny Verena
|
VBG VB
|
07.05.01
|
|
|
Büro StS Morak
NAME Rechtsgrundlage Status
|
Beginn
|
Ende
|
Allf. Vertragspartner
|
||
|
WOHNOUT Helmut Dr. BOG B
|
01 .03.00
|
|
|
||
|
STEINER Dietmar Mag. BOG B
|
21 .02.00
|
31.10.01
|
|
||
|
STOURZH Katharina Mag.
|
VBG
|
VB
|
01.03.00
|
|
|
|
GÜNBERGER Gerald
|
AL
|
AL
|
01 .03.00
|
|
ZHS-ZAS HandelsGes-m.b.H.
|
|
HOYOS Nathalie
|
VBG{1 .2.02)
|
VB
|
01.03.00
|
|
|
|
STRASSL Karl-Gerhard Dr.
|
VBG
|
VB
|
02.11.01
|
|
|
2 Mitarbeiter meines Kabinetts sowie 1 Mitarbeiter des
Herrn Staatssekretärs sind
mittlerweile anderwärts tätig; ihre Dienstzuteilung zum
Bundeskanzleramt wurde
aufgehoben; Kosten sind im Zusammenhang mit der Aufhebung dieser Dienstzu-
teilung nicht entstanden.
Die Namen der Mitarbeiter sowie die Dauer der Verwendung in
meinem Kabinett und
im Büro des Herrn Staatssekretärs sind der oben angeführten
Auflistung zu entneh-
men.
Generell halte ich fest, daß Ansprüchen von
Dienstnehmern in Zusammenhang mit
der Beendigung von Dienstverhältnissen, die auf Grund dienstrechtlicher,
besol-
dungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlichen
Verpflichtungen zu
Recht bestehen, nachgekommen werden
muß.
Zu Frage 3:
Der Gehaltsanspruch der Kabinettsmitglieder wird festgelegt
durch das Vertragsbe-
dienstetengesetz 1948, das Gehaltsgesetz 1956 oder durch eine vertragliche
Verein-
barung.
Zum
1. Februar 2002 waren in meinem Büro neben der erforderlichen Anzahl von
Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal
10 Mitar-
beiter als Fachreferenten beschäftigt; 4 Personen sind im Rahmen von
Arbeitsleih-
verträgen beschäftigt, 4 Personen gehören der Verwendungsgruppe
A1 (1 davon in
A1/8, 3 in A1/7) an und 1 Person wird nach dem Entlohnungsschema v (v1/5) ent-
lohnt 1 Person gehört
der Verwendungsgruppe A, DKI. VlIl an.
Die dafür aufgelaufenen Gesamtpersonalkosten für
die Referenten im Jahr 2001 in
meinem Kabinett belaufen sich auf rund 13,4 Mio S; dieser Betrag umfaßt
den Per-
sonalaufwand (rund 7,1 Mio S)
und auch die im Sachaufwand verbuchten Refundie-
rungen (rund 6,3 Mio S).
Im Büro des Herrn Staatssekretärs Morak sind zum
Stichtag 1. Februar 2002 neben
dem bereits oben erwähnten Hilfspersonal 5 Mitarbeiter als Fachreferenten
beschäf-
tigt; mit 1 Person wurde ein Sondervertrag abgeschlossen, 1 Mitarbeiter ist im
Rah-
men eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt, 1 Person gehört der
Verwendungsgrup-
pe A1 an, 2 Personen werden nach dem Entlohnungsschema v (v1/3) entlohnt.
Die dafür aufgelaufenen Gesamtpersonalkosten für
die Referenten im Jahr 2001 be-
laufen sich auf rund 4,9 Mio S; dieser Betrag umfaßt den Personalaufwand
(rund
2,9 Mio S) und auch die im Sachaufwand verbuchten Refundierungen (rund 2 Mio
S).
Zu den Fragen 4. 10 und 11:
Bei
jenen öffentlich Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete), die der
Funk-
tionsgruppe 7 bzw. 8 der Verwendungsgruppe A1 bzw. der Bewertungsgruppe v1/5
bzw. v1/6 angehören -
und somit ein Fixgehalt beziehen - gelten 13,65% ihres Ge-
haltes als Abgeltung für
zeitliche Mehrleistungen.
Bei den übrigen öffentlich Bediensteten wurden
die angeordneten und geleisteten
Überstunden im Rahmen einer Verwendungszulage bzw. pauschal abgegolten.
Bei jenen Mitarbeitern, die im Wege eines
Arbeitsleihverhältnisses beschäftigt sind,
wurden sogenannte “all in Verträge" abgeschlossen.
Zu Frage 5:
Es wurde lediglich ein Sondervertrag (im Staatssekretariat) abgeschlossen.
Das vereinbarte Sonderentgelt entspricht dem Gehaltsschema des Vertrags-
bedienstetengesetzes und übersteigt nicht die darin angeführten Gehälter.
Zu den Fragen 6 und 7:
Hinsichtlich der Mitarbeiter wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.
Ein Muster eines Leiharbeitsvertrages wird in der Beilage angeschlossen (Beilage A).
Die jeweiligen
Arbeitsleihverträge werden Im Einvernehmen mit dem Leiharbeitgeber
erarbeitet.
Die vorangegangenen
Arbeitsverhältnisse der Leiharbeitnehmer können im Hinblick
auf den Datenschutz nicht bekannt gegeben werden.
Zu Frage 8:
An
keine.
Zu Frage 9:
Einer
meiner Mitarbeiter übt zum Stichtag 1.2.2002 eine Führungsfunktion im
Präsi-
dium des Bundeskanzleramtes aus; er leitet die Personal- und
Organisationsabtei-
lung.
Zu Frage 12:
Meine Referenten erhielten im Jahr 2001 Belohnungen in der Gesamthöhe von
S 26.000,--.
Die Referenten des Herrn Staatssekretärs erhielten im
Jahr 2001 Belohnungen in der
Gesamthöhe
von S 9000,--.
Zu Frage 13:
Ein
Mitarbeiter meines Kabinetts übte im Jahr 2001 eine Nebentätigkeit
aus. Bis dato
wurde für die Ausübung dieser Nebentätigkeit im Jahr 2001 noch
keine Kostenrefun-
dierung
durchgeführt.
Im Büro des Herrn Staatssekretärs übte im
Jahr 2001 ein Mitarbeiter eine Nebentä-
tigkeit aus; für diese Nebentätigkeit sind im Jahr 2001 Kosten in der
Höhe von ca.
ATS 700,-angefallen.
Zu Frage 14:
1 Person wurde nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens gemäß dem
Ausschreibungsgesetz provisorisch mit der Leitung einer Sektion betraut.
Zu Frage 15:
Gemäß § 7 Abs.1 Ausschreibungsgesetz 1989 sind bei den für die Ausschreibung
zuständigen Stellen Begutachtungskommissionen einzurichten.
Für die Ausschreibung der Funktion des Leiters einer
Sektion war eine Begutach-
tungskommission im Einzelfall einzurichten; dieser gehörten zwei Vertreter
der Zen-
tralstelle, ein Vertreter der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes und
ein Vertreter
des zuständigen Zentralausschusses an.
Ständige Begutachtungskommissionen werden für
Ausschreibungen gemäß § 4
leg.cit.
eingerichtet.
Zu Frage 16:
Als in höchstem Maß geeignet.
Zu Frage 17:
Keine.
Zu Frage 18:
Auf der Basis des Gehaltsgesetzes.
Zu Frage 19:
Bisher wurde an diese Person keine Belohnung vergeben.
Zu Frage 20:
Keine.
Zu den Fragen 21 und 22:
9
Bedienstete der Zentralleitung nehmen eine diesbezügliche Nebentätigkeit
wahr;
die Höhe der Vergütung variiert (meist zwischen 700 bis 1500 ATS pro
Sitzung;
Staatskommissare erhalten eine monatliche Vergütung von ca. 2000 ATS).
Zu Frage 23:
Im Jahr 2001 haben 39 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr
als 240 Überstunden
verrechnet. In Summe wurden
diesen Mitarbeitern im Jahr 2001 ca. 17.000 Über-
stunden
abgegolten.
Zu Frage 24:
Zum Stichtag 1. Februar 2002
ist ein Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundeskanz-
leramtes gemäß § 39a des Beamten - Dienstrechtsgesetzes 1979 entsendet.
Zu Frage 25:
Zum Stichtag 1. Februar 2002 sind 4 Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen in
der Stabstelle/Regierungsinformation beschäftigt.
Eine Person wird von der Wirtschaftskammer Österreich,
eine Person von der Bun-
desrechenzentrum GmbH und zwei Personen von dem Bildungswerk der Industrie
verliehen.
Zu Frage 26.
Die durchschnittlichen monatlichen Kosten, resultierend aus diesen vier Lelharbeits-
verträgen, betragen in Summe € 23.848,85.
Zu den Fragen 27 und 28;
In der Zeit vom 1. April 2001 bis 1. Februar 2002 wurden in
meinem Bereich ins-
gesamt 3 Personen
pragmatisiert, und zwar:
|
weibliche Beamte männliche Beamte |
|
|
|
Zentralstelle
|
nachgeordnete
|
Zentralstelle
|
Nachgeordnete
|
|
|
|
|
|
|
2
|
0
|
1
|
0
|
Grundsätzlich besteht nach den dienstrechtlichen
Vorschriften kein Anspruch auf die
Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Die
seit 1. April 2001 prag-
matisierten Bediensteten wurden aufgrund ihres Antrages unter Einhaltung der
ge-
setzlichen Bestimmungen in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
übernommen.
Der Umstand der Definitivstellung wird elektronisch nicht erfasst. Die
Definitivstellung
ist eine an gesetzlich bestimmte Bedingungen geknüpfte Rechtsfolge, die
für
Ermessen keinen Spielraum läßt.
Zu den Fragen 29 und 30:
weibliche Beamte männliche Beamte
|
Zentralstelle
|
nachgeordnete
|
ausgegliederte
|
Zentralstelle
|
nachgeordnete
|
ausgegliederte
|
|
174
|
45
|
168
|
155
|
73
|
133
|
Zu den Fragen 31 bis 34:
Seit Mai 2001 wurden keine Umbauten bzw. Anschaffungen für Büromöbel in diesen
Bereichen durchgeführt.
Zu den Fragen 35 und 36.
|
€ 15.523.-- € 8.255.-- € 23.778,-- |
EDV - Ausstattung:
Reinvestition von 20 PCs (nur CPU) im April 2001
im Rahmen der Einführung des elektronischen Aktes
Reinvestition eines Servers für Dokumentenmanagement
im Mai 2000
Mobiltelefone samt
Zubehör €
3.690.-
Der Beitrag setzt auf der
ergangenen Anfrage vom 04. Mai 2002, Nr. 2403/J auf und
beantwortet den Zeitraum von 01. Mai 2001 bis dato.
Zu Frage 37:
Im Bundeskanzleramt steht für die Betreuung der
Office-Anwendungen und des
Elektronischen Aktes ein System auf Basis Windows2000 in Form eines Clusters
(28
Knoten) zur Verfügung. Für die Abdeckung der individuellen
Anwendungen sind NT-
Systeme (11 Knoten) und UNIX
- Systeme auf Basis von AIX (6 Server) im Einsatz.
Das zentrale Ausweichsystem
(ZAS) in St. Johann im Pongau basiert auf einem
HOST -
System.
Zu Frage 38:
Es werden im Bundeskanzleramt inklusive Unabhängigen Bundesasylsenat und
Österreichischen Staatsarchiv 1060 PC Arbeitsplätze genutzt und betreut.
Zu Frage 39:
HOST - System (ZAS) Firma IBM und Firma Comparex
Windows2000 - System Firma Compaq
NT - Systeme Firma ILS Consult GmbH sowie Firma ABV
RS/6000 - Systeme Firma ILS Consult GmbH sowie Firma IBM
Unix - System Alpha Firma Compaq
PC - Systeme Firma LCI Interconnect
Drucker - System Firma ACP Computer Handels GesmbH,
Memorex
Telex Communications AG,
Artaker Bürosysteme, Birg, Canon und
NESCOM.
Zu Frage 40:
Bei den Durchschnittskosten wurden die Kosten des PCs,
anteilige Kosten für die
Server der zentralen Dienste und anteilige Druckerkosten berücksichtig.
Unter dieser
Voraussetzung liegen die Anschaffungskosten pro Arbeitsplatz bei ca. €
2347,-.
Zu Frage 41:
Folgende zentralen Softwarekomponenten kommen zu Einsatz:
WindowsNT, Windows2000, AIX, True64Unix,
OS390, Linux, Office2000, Explorer,
Outlook, Exchange, SQL - Server, FabaSoft
Components.
Zu Frage 42:
Die Kosten für einen
Standardarbeitsplatz belaufen sich auf ca. € 836,- pro Arbeits-
platz.
Zu Frage 43:
Es bestehen Wartungsvereinbarungen
für die zentralen Hardwarekomponenten mit
der Firma IBM, der Firma Comparex, der Firma CSC Austria und der Firma Compaq.
Die Summe der Wartungskosten liegt für
das Jahr 2001 bei ca. € 596.000,--
Zu Frage 44:
Es bestehen Wartungsvereinbarungen für die zentralen Softwarekomponenten mit
der Firma IBM, der Firma Microsoft und der Firma CSC Austria und der Firma
Compaq.
Die Summe der Wartungskosten liegt für das Jahr 2001 bei ca. € 298.000,-.
Zu Frage 45:
54.
Mit
diesem Personal werden die Arbeitsplätze im Bundeskanzleramt, im
Unabhän-
gigen Bundesasylsenat, im
Österreichischem Staatsarchiv und im zentralen Aus-
weichsystem (ZAS) in St. Johann im Pongau betreut und die
Großapplikationen wie
das Rechtsinformationssystem des Bundes und die elektronische
Unterstützung des
Rechtserzeugungsprozesses betreut und betrieben.
Zu Frage 46:
Die EDV Betreuerinnen und Betreuer werden
gemäß dem ADV Schema in 7 Be-
dienstetengruppen eingereiht und sind diesen entsprechend zu entlohnen.
Die Kosten für das Jahr 2001 belaufen sich auf rd. 34,6 Mio S.
Zu Frage 47:
Die EDV - Hotline wird von Kollegen, die von einer Firma abgestellt wurden und
deren Kosten im weiteren den Sachaufwand belasten, betreut.
Die Kosten hiefür werden im Ansatz 1/10008/7288/100 gedeckt.
Zu Frage 48:
Ja.
Zu Frage 49:
Diese Aufgabe wird durch internes Personal abgedeckt.
Zu Frage 50:
Keine weiteren.
Zu Frage 51:
Rechtsinformationssystem
- Internet 23.704.957 Anfragen
Österreichbericht - Internet 1.011.824
Anfragen
BKA-Homepage -
Internet
4.120.936 Anfragen
Zu Frage 52:
Das Feedback wird über Mail entgegengenommen und bei
der Neugestaltung ge-
meinsam mit den Fachbereichen berücksichtigt. Für das
Rechtsinformationssystem
existieren Usergroups, die entsprechende Vorschläge für
Änderungen bzw. Anpas-
sungen erarbeiten. Eine konkrete Analyse ist nicht erfolgt.
Eine zusätzliche Befragung von Bürgerinnen und
Bürgern vor der Online - Stellung
wurde nicht durchgeführt, einer Reihe von Mitarbeitern des
Bundeskanzleramtes
wurde die Website in der Projektphase präsentiert.
Zu Frage 53:
Es
wird das gesamte Förderungsprogramm der Kunstsektion des Bundeskanzler-
amtes mit allen aktuellen Ausschreibungen zur Information und zusätzlich
das För-
derungsformular zum Herunterladen im Internet angeboten.
Neben dem Informationsangebot {Rechtsinformation,
Österreichbericht usw.) werden
Formulare elektronisch angeboten.
Zu Frage 54:
Wird nicht evident gehalten.
Zu Frage 55:
Das Bundeskanzleramt hat im Rahmen von
Förderungen und der Datenverarbei-
tungsregister - Meldung Beiträge geliefert.
Zu Frage 56:
Datenverarbeitungsregister
Meldung
Gesetzwerdungsprozess (e -
Recht)
Zu Frage 57:
Ja.
Zu Frage 58:
Für die ELAK-Software, die Schulung, Inbetriebnahme
und Datenmigration vom vor-
handenen KIS sind externe Kosten in der Höhe von ca. € 800.000.-
angefallen.
Zu Frage 59:
Die
Umstellung auf den elektronischen Akt wurde im Jänner 2001 begonnen und Im
Mai 2001 für die Zentralleitung abgeschlossen, Papierakte werden seitdem
nicht pro-
duziert.
Generell
möchte ich erwähnen, daß diese und andere im Rahmen der
Verwaltungs-
reform getroffenen Maßnahmen vor allem dazu dienen, um das
Bürgerservice und
die Kundenorientierung der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen.
Natürlich wird dabei
gleichzeitig darauf geachtet, daß die von der Bundesregierung
beschlossenen und
bereits bis 2003 festgelegten Ziele im Bereich der Aufnahme- und
Pragmatisierungs-
politik eingehalten werden. Das Bundeskanzleramt hat bis dato sämtliche
diesbezügliche Vorgaben erreicht!
Zu Frage 60:
Das Bundeskanzleramt arbeitet am Projekt “Einführung des Elektronischen Aktes" In
allen Bundesministerien federführend mit.
Im übrigen verweise ich
auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3402/J an die Frau
Vizekanzler.
Zu Frage 61:
Was die Frage der geschätzten Kosteneinsparungen bei
einer Vereinheitlichung der
EDV-Systeme und bei einem Übergang von einer Mehrprodukt- auf eine
Ein-Pro-
duktstrategie betrifft, so verweise ich auf die Beantwortung der Frage 61 der
par-
lamentarischen Anfrage Nr. 3402/J an die Frau Vizekanzler. Konkretere Aussagen
für mein Ressort sind derzeit nicht möglich.
Zu Frage 62:
Die
Beschaffungen am IT-Sektor werden dort, wo eine Vereinheitlichung möglich
ist be-
reits von der Bundesbeschaffungs-GmbH gebündelt und durchgeführt.
Weiters verweise
ich auf die Beantwortung des
Bundesministeriums für Finanzen (3397/J).
Zu Frage 63:
Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden.
Zu Frage 64:
Zwei.
Es handelt sich um einen Audi A8 2,8 quattro und einen
Mercedes Benz E200 CDI.
Die Nutzung dieser Fahrzeuge beruht auf den “Richtlinien zur
Benützung von Dienst-
kraftwagen des Bundes" GZ. 01 1103/1-H/1/00 des BM für Finanzen vom
12.Mai
2000.
Die Kosten für die beiden Autos beliefen sich in Summe
auf ca. S 900.000,-; die
ersetzten KFZ wurden um ca. S
100.000,- veräußert.
Zu Frage 65:
Es wurden keine zusätzlichen Kanzleiräumlichkeiten angemietet, es besteht derzeit
auch nicht die Absicht, dies zu tun.
Zu Frage 66 bis 69 und 105:
Siehe Beilage B.
Zu Frage 70:
Nach Notwendigkeit.
Zu Frage 71:
Im Jahr 2001 fielen in Summe 64 1/3 Reisetage im Sinne der RGV an.
Die bisher verrechneten Kosten dafür belaufen sich auf ca. S 225.000,- (exkl. der
Kosten für Charterflüge).
Zu Frage 72:
Es
handelte sich um Veranstaltungen, an welchen die Teilnahme des jeweiligen
Sektionsleiters zwecks sachgerechter und fachgerechter Erfüllung aller
Aufgaben,
die gemäß der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes der
jeweiligen Sektion
zugeordnet sind, erforderlich war.
Zu Frage 73:
Im Jahr 2001 fielen in meinem Kabinett 76 1/3 Reisetage im Sinne der RGV an.
Die bisher verrechneten Kosten dafür belaufen sich auf ca. ATS 300.000,- (exkl. der
Kosten für Charterflüge).
Im Büro des Herrn Staatssekretär
fielen im Jahr 2001 45 1/3 Reisetage im Sinne der
RGV an.
Die bisher verrechneten Kosten dafür
belaufen sich auf ca. ATS 225.000,- (exkl. der
Kosten
für Charterflüge).
Zu Frage 74:
Es handelte sich um Begleitdienste im Zusammenhang mit der Regierungstätigkeit
des Bundeskanzlers.
Zu Frage 75:
Im Jahre 2002 wurden bisher (Stand 18. März 2002) nachfolgende Besuchsreisen
von mir getätigt:
26.-28.1. Moskau offizieller Besuch
12.2 Madrid offizieller Besuch
20.2. Slowenien offizieller Besuch
11.3. Budapest Donaugipfel
14. -16.3. Barcelona Europäischer Rat
Als
Fixplanung für das 1. Halbjahr ist die Teilnahme am
EU-Lateinamerika-Gipfel
17./18. Mai 2002 in Madrid und die Teilnahme am Europäischen Rat am 21
./22. Juni
in Sevillia vorgesehen.
Ebenso ist die Teilnahme im 2. Halbjahr 2002 an den
Europäischen Räten in Däne-
mark
geplant.
Für das Jahr 2003 ist derzeit nur die Teilnahme an den
Europäischen Räten in Grie-
chenland und Italien vorgesehen.
Zu den Fragen 76. 77 und 78:
Veranstaltungen im Rahmen internationaler Kontakte - bildende Kunst:
• Biennale Venedig 2001
8Juni bis 4.November 2001 /
Einlader: Biennale Venedig / Italien
Zweck: Internationale Kunstausstellung,
Präsentation österr. Kunst
Teilnehmer: Gelatin, Granulär Synthesis
Kuratorin: Dr. Elisabeth Schweeger
Kosten:
ATS 5.247.000,-
• Biennale Kairo 2001
24.März bis 15. Mai 2001
/ Einlader: Biennale Kairo Ägypten
Zweck:
internationale Kunstausstellung, Präsentation österr. Kunst
Teilnehmer: Eva Wohlgemuth, Franz Vana, Christoph Hinterhuber
Kuratorin: Prof. Birgit Jürgenssen
Kosten:
ATS 415.000,-
• Triennale New Delhi
22. 01. - 21. 02. 2001/ Einlader: Triennale New Delhi Indien
Zweck: Internationale Kunstausstellung; Präsentation österr. Kunst
Teilnehmer: Christy Astuy
Kuratorin: Prof. Elisabeth von Samsonow
Kosten: ATS 497.000,-
•
Ausstellung “Design. now.Austria" in Istanbul
Türkei(Jänner 2001), Kyoto
Japan(11.Sept.bis
4.Okt.2001) und Nagoya
Japan(26.Oktober bis Ende November 2001) und
Toykio Japan (24. Jänner bis 15.April
2002)
Zweck: Präsentation
österreichischen Designs in konzentrierter Ausstellung in
Verbindung mit Symposien, Modepräsentationen, etc.
Teilnehmer diverse
Kosten:
ATS 2.712.372,-
•
Ausstellung “Austrian Contemporary Art, Architecture and Design" in
Shanghai
China
4.November bis 26.November 2001 / Einlader
Zweck: Präsentation der
österreichischen Kunst, Architektur und des Design
für die chinesische Öffentlichkeit
Teilnehmer: Raimund Abraham, COOP
Himmelblau, Delugan Meissl, Günther
Domenig, Hermann Eisenköck, Herfried Peyker, Massimiliano Fukas, Zaha M.
Hadid,
Henke/Schreieck, Ernst Hoffmann, Hans Hollein, Wilhelm Holzbauer,
Rüdiger Lainer, Heinz Neumann, Lintl & Lintl, NFOG, Ortner &
Ortner, Gustav
Peichl, Boris Podrecca, Rainer Pirker, Florian Haiden, Paolo Piva, Rudolf F.
Weber, Albert Wimmer, Heinz
Tesar, Walter Pichler, EOOS, Wendy & Jim,
Peter Kogler, Siegfried
Anzinger, Christian Ludwig Attersee, Erwin Bohatsch,
Adolf Frohner, Rainer Ganahl, Friedensreich Hundertwasser, Kurt
Kocherscheidt, Brigitte Kowanz, Elke Krystufek, Maria Lassnig, Hermann
Nitsch, Walter Obholzer, Lois Renner, Amulf Rainer, Gerwald Rockenschaub,
Eva Schlegel, Hubert Scheibl, Hubert Schmalix, Erwin Wurm, Valie Export,
Max Weiler, Franz West, Heimo Zobernig.
Kosten:
ATS 6.900.000,-.
Veranstaltete Ministertagungen im Bereich Kunst und Kultur
In Fortsetzung des im Jahre
2000 durchgeführten Ministerseminars “Interregionale
kulturelle Zusammenarbeit in Südosteuropa und im Mittelmeerraum", das
in Zusam-
menarbeit mit dem Europarat und dem Verein Kulturkontakt vom 30. November bis
2. Dezember 2000 in Wien stattfand, fand 2001 eine Ministertagung zum Thema
“Creative Europe - Kultur und Wirtschaft im 21. Jahrhundert" statt.
Die Ministertagung “Creative Europe - Kultur und
Wirtschaft im 21. Jahrhundert" fand
auf Einladung des Herrn
Staatssekretärs für Kunst und Medien vom 15. bis 18. No-
vember in Innsbruck statt.
Teilnehmer waren Minister,
Ministerstellvertreter und Experten aus Albanien, Bosnien
& Herzegovina, Bulgarien,
Kroatien, Zypern, Tschechien, Estland, Mazedonien, Ge-
orgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Moldau,
Polen,
Rumänien, Slowakei, Slowenien, Türkei, Serbien, Montenegro und dem
Kosovo,
sowie Vertreter der Wirtschaft und Experten
des Europarates.
Die Tagung des vergangenen Jahres in Innsbruck stellte
einen weiteren Schritt im
Prozeß des gegenseitigen Kennenlernens und Interessensaustausches dar.
Inns-
bruck war der Treffpunkt zwischen Wirtschaft und Kulturproponenten der Reform-
staaten einerseits und Experten aus Österreich und anderen EU Staaten anderer-
seits. Es wurde somit der Grundstein für künftige Kooperationen
gelegt.
Kosten der Tagung in Innsbruck: ATS 1,200.000.-.
Zu den Fragen 79 und 83:
Da ja diesbezüglich keine
Aufzeichnungen geführt werden, ist eine fundierte Beant-
wortung dieser Fragen nicht
möglich.
Zu den Fragen 80. 81. und 82:
bilaterale Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich:
• Ausstellung “impressit" in Mexico City Mexico
Februar 2001 / Einlader:
Museo del Estampa Mexico City
Zweck: Ausstellung im Rahmen
des Kulturabkommens mit Mexiko
Teilnehmer: Christine
Ljubanovic
Kosten: ATS 69.128,-
“Zeitgenössische
Kunst, Architektur und Design aus Österreich" im Shanghai Art
Museum in der Zeit vom 2. bis
28.November 2001
Kosten
: ATS. 6,900.000.-
Zwei Konzerte des
“Ensemble Wien" zur Ausstellung in Shanghai und Peking
Kosten
: ATS. 438.000.-
Ziel der Ausstellung, die auf Einladung Chinas zustande
gekommen ist, war es,
einen repräsentativen Querschnitt des zeitgenössischen
österreichischen Kunst-
schaffens in der prosperierenden chinesischen Weltmetropole Shanghai zu
zeigen. Die Ausstellung, die von Prof. Aren. Hans Hollein kuratiert worden war,
wurde durch Herrn Staatssekretär Franz Morak, den chinesischen Kulturminister
Sun Jiazheng und den Kulturstadtrat von Shanghai eröffnet. Mit rund 16.000
Be-
suchern kann die Ausstellung als voller Erfolg bewertet werden.
“Zeitgenössische
Tuschmalerei und Skulpturen aus China" im Stadtmuseum
St. Polten in derzeit vom
13.Juli bis I.September2001
Kosten:
ATS. 125.000.-.
Die Ausstellung Ist auf Wunsch des chinesischen
Kulturministeriums zustande
gekommen. Die Eröffnung erfolgte durch Herrn Staatssekretär Franz
Morak, den
chinesischen Botschafter und Frau Landeshauptmannstellvertreterin Liese
Prokop.
Zu den Fragen 84. 85 und 86:
Veranstaltungen der Euro initiative der Bundesregierung
Euro Infotage 2001
Im Frühling 2001 veranstaltete die Euro Initiative die
“Euro-lnfotage". Unter dem Mot-
to “Information, Diskussion, Beratung" wurde an jeweils zwei Tagen
in allen neun
Landeshauptstädten ein im Eurodesign gestaltetes Zelt mit
Beratungsständen errich-
tet und Informationen angeboten.
Termine
Die Euro Infotage fanden von 2. Mai - 29. Juni 2001,
jeweils 2 Tage, in allen Landes-
hauptstädten
statt.
Stadt Datum
Kärnten/Klagenfurt 02 .-03. Mai 2001
Oberösterreich/Linz 07.-08. Mai 2001
Vorartberg/Bregenz 16.-17. Mai 2001
Steiermark/Graz 21.-22. Mai 2001
Burgenland/Eisenstadt 30.-31. Mai 2001
Salzburg/Salzburg Stadt 06.-07. Juni 2001
Tirol/Innsbruck 11.-12. Juni 2001
Niederösterreich/St. Polten 19.-20. Juni 2001
Wien 28.-29. Juni 2001
Veranstalter
Die
Euro Infotage wurden von der Euro Initiative der Bundesregierung in Zusam-
menarbeit mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen
Parlament
sowie mit ihren Netzwerkpartnern (z.B. Oesterreichische Nationalbank etc.) ver-
anstaltet.
Teilnehmer
In jeder Landeshauptstadt wurde zur regionalen Bekanntmachung der Tour eine
Pressekonferenz unter Teilnahme von Vertretern der Europäischen Kommission, des
Europäischen Parlaments, der Länder sowie der Netzwerkpartner der Euro Initiative
der Bundesregierung abgehalten.
Insgesamt haben über 30.000 Personen aus alten Bevölkerungsgruppen (z.B.
Senioren, Schüler etc.) an den Euro Infotagen teilgenommen.
Euro Train 2001
Im Herbst tourte der Euro Train 2001, ein im Euro-Design
gestalteter rd. 200 Meter
langer Zug mit Informations- und Beratungsständen der Euro Initiative und
ihrer
Partner,
durch ganz Österreich.
Das Euro Train Abschlußfest fand am 14.12. am Wiener Westbahnhof statt.
Veranstalter
Der
Euro Train 2001 wurden von der Euro Initiative der Bundesregierung in Zusam-
menarbeit mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen
Parlament so-
wie mit ihren Netzwerkpartnern (z.B. Oesterreichische Nationalbank etc.)
veranstal-
tet.
Zweck
Das
Ziel der Euro Initiative in den letzten Monaten vor der Einführung des
Euro-Bar-
geldes tag vor allem darin, den Informationsstand der Bevölkerung weiter
zu heben,
Unsicherheiten und Ängste durch gezielte Wissensvermittlung zu beseitigen
und den
Bürgerinnen und
Bürgern den Umstieg auf die gemeinsame Währung so einfach und
unkompliziert wie möglich zu machen. Im Zentrum aller Aktivitäten
stand der direkte
Dialog mit den Österreicherinnen und Österreichern. In jeder Station
boten die Euro
Initiative und ihre Kooperations- bzw. Informationspartner die Gelegenheit zu
Exper-
teninformationen aus erster
Hand.
Teilnehmer
In jeder Landeshauptstadt wurde zur regionalen Bekanntmachung der Tour eine
Pressekonferenz unter Teilnahme von Vertretern der Europäischen Kommission, des
Europäischen Parlaments, der Länder sowie der Netzwerkpartner der Euro Initiative
der Bundesregierung abgehalten.
Insgesamt haben über 100.000 Personen aus allen Bevölkerungsgruppen die Euro
Train 2001 Tour inklusive Abschlußfest mit Verteilung der Euro-Startpakete besucht.
Pro Station haben sich durchschnittlich 1.500 Österreicherinnen und Österreicher
(Schulklassen, Seniorengruppen etc.) vom Euro Train Expertenteam beraten lassen.
Mobile Euro Infoeinheit
Die
“Mobile Euro-lnfo-Einheit" (ein mobiler Informationsstand) wurde von
der Euro
Initiative im Jahr 2001 bei Großveranstaltungen (z.B. Messen, Volksfeste
etc.) zum
Thema Euro eingesetzt.
Termine
Die Mobile Infoeinheit wurde von Anfang Mai bis Ende Dezember
2001 bei Veran-
staltungen in ganz
Österreich eingesetzt.
Datum Veranstaltung
09.05.01 Europatag in Salzburg
11.05.01 Europatag in Villach
12.05.01 Europatag in Dornbirn
20.05. - 21.05.01 Kommunalmesse in Schladming
27.05. - 29.05.01 NO Landwirtschaftsmesse in Wieselburg
12.06. -16.06.01 Ironman in Klagenfurt
11.08.01 Lichterfest in Gmunden
25.08. - 26.08.01 Kahlenberger Dorffest
02.09.01 Inform in Oberwart
03.09.01 Rieder Herbstmesse
20.09. - 21.09.01 Europark Salzburg
22.09.01 Europatag in Klagenfurt
06.10.01 EuroTag in der SCS
13.10.01 EuroTag in der SCS
16.10.01 Seniorentag Hofburg
31.10. -03.11.01 Sillpark Innsbruck
04.11.01 Neukirchen a.d. Vöckla
09.11.-10.11.01 Shopping Center Haid
15.11.01 Herbst Seniorenmesse
24.11.01 Seniorentag Hofburg
25.11.01 Seniorentag im Kongreßhaus Innsbruck
Veranstalter
Die Einsätze der mobilen Euro Infoeinheit wurden von der Euro Initiative gemeinsam
mit der Oesterreichischen Nationalbank durchgeführt.
Zweck
Die mobile Infoeinheit wurde mit dem Ziel eingesetzt,
möglichst vielen Österreicher-
innen und Österreichern in allen Bundesländern im Rahmen von
Großveranstaltun-
gen zielgruppengerechte Beratung und Informationsmaterial zur Euro-Bargeldein-
führung
anbieten zu können.
Teilnehmer
Je
nach Veranstaltungsort zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Besu-
chern aus allen Bevölkerungsgruppen.
Kosten des Ressorts pro Veranstaltungsreihe:
Gesamtkosten pro Veranstaltung (Durchschnitt)
Infotage € 237.543,74 € 26.393,75 (9 Bundesländer)
Infoeinheit € 46.501,98 € 2.113,82(22 Veranstaltungen)
EuroTrain €457.335,80 € 7.622,26 (60 Stationen)
Veranstaltungen der Österreich Plattform der Bundesregierung
5 Großveranstaltungen im Jahr 2001
Im 2. Halbjahr 2001 veranstaltete die Österreich
Plattform unter dem Motto “Chancen
und Risken der EU-Erweiterung" 5 Großveranstaltungen in
Grenzregionen zu den
Kandidatenländern
(Gmünd, Klagenfurt, Groß-St.Florian, Oberwart) und eine öster-
reichweite Veranstaltung in Salzburg.
Neben
einem Info-Zelt mit zahlreichem Informationsmaterial und Auskunft von
Fachleuten gab es am Speakers-Corner Diskussionen mit Politkern, Interes-
sensvertretem und Wirtschaftstreibenden. Hauptteil der Veranstaltungen war die
Publikumsdiskussion in einer nahegelegenen Veranstaltungshalle.
Termine
Ort Datum
Niederösterreich/ Gmünd 9. Juli 2001
Kärnten/Klagenfurt 7. Sept. 2001
Burgenland/Oberwart 21.Sept,2001
Steiermark/Groß-St.Florian 12. Okt. 2001
Salzburg/Salzburg Stadt 20. Nov. 2001
Veranstalter
Die Veranstalter dieser 5 Großveranstaltungen im Jahr
2001 waren die Österreich-
Plattform der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Europäischen
Kommis-
sion und dem Europäischen Parlament sowie mit ihren Netzwerkpartnern (z.B.
Wirt-
schaftskammer und Industriellenvereinigung).
Zweck
Der
Schwerpunkt der Aktivitäten der Österreich Plattform lag vor allem
darin, die
Bevölkerung auf das
Thema Erweiterung aufmerksam zu machen und unter dem
Motto “Chancen und Risken der EU-Erweiterung" Unsicherheiten und
Ängste durch
gezielte Information, Diskussion und Dialog zu beseitigen. Im Zentrum aller
Aktivi-
täten stand der direkte
Dialog von Politikern mit den Österreicherinnen und Öster-
reichern.
Teilnehmer
Am Speakers Corner nahmen neben
Vertretern der Europäischen Kommission, des
Europäischen Parlaments, Vertreter aller im NR-vertretenen Parteien
(abgesehen
von der Veranstaltung in Gmünd) Vertreter der Länder und jeweiligen
Gemeinden
sowie die Netzwerkpartner der Österreich Plattform
teil. Am Speakers Corner war
Laufpublikum zahlreich vertreten.
Bei der Publikumsdiskussion in der Halle nahmen
neben Vertretern der Bundesre-
gierung auch immer der jeweilige Landeshauptmann, Vertreter der im Nationalrat
vertretenen Parteien und Mitglieder des Europaparlaments teil. An Besuchern
wur-
den jeweils zwischen 200 und 500 Personen bei der Publikumsdiskussion
gezählt.
Kosten des Ressorts pro Veranstaltungsreihe
Gesamtkosten
Gmünd 83.378€
Klagenfurt 74.111€
Oberwart 77.500€
Groß-St.Florian 86.858€
Salzburg 87.693€
5 Großveranstaltungen gesamt 409.540€
EU-Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich:
•
Ausstellung “Connecting Worlds" in Washington, USA Kennedy Center
for the
Performing Arts
3. April bis Mitte Juni 2001 / Einlader:
Botschaften der EU-Mitgliedsstaaten in
den
USA.
Teilnehmer: Manfred
Erjautz, Alfred Haberpointner
Kuratorin: Christiane Holler
Zweck:
“Connecting Worlds" war die erste Ausstellung unter dem Banner der
EU, die in einer
konzertierten Aktion von allen EU-Botschaften in Washington
organisiert und durchgeführt wurde. Zwei Ziele wurden erreicht: - die
Promotion verschiedener europäischer Künstler und unterschiedlicher
künstlerischer Positionen, - das Image Europas als “Einheit der
Vielfalt".
Kosten: ATS 380.000,-.
Im Februar 2001 fanden in Krakau und im März 2001 in
Prag je eine Informations-
veranstaltung sowie eine
Podiumsdiskussion des “Cultural Contact Point Austria"
(BKA) und der Österreichischen Vertretungsbehörde im jeweiligen Land
statt. Staats-
sekretär Morak nahm neben der zuständigen Beamtin der Fachabteilung,
einer exter-
nen Expertin und einem Medienvertreter selbst daran teil.
Zweck der Veranstaltungen war es, die
Kunstakteure der Beitrittskandidaten Polen
und Tschechien umfassend über Kooperations- und
Fördermöglichkeiten im Rahmen
des
EU-Programms “Kultur 2000" zu informieren.
Außer Reisekosten
fielen keine weiteren Kosten an.
Zu Frage 87:
Da
die Durchführung dieser Veranstaltungen auf Grund eines mit einer Agentur
ab-
geschlossenen Rahmenvertrages dieser oblag, ergab sich kein zusätzlicher
Perso-
nalaulwand für das Ressort. Es ist die ureigenste Aufgabe von Bediensteten
der
Stabstelle/Regierungsinformation, derartige Veranstaltungen abzuwickeln. Ein
se-
parater Zeitaufwand kann daher schon deshalb nicht ausgewiesen werden, da diese
Tätigkeit zu den normalen Agenden zählt.
Zu Frage 88:
Im
Jänner 2002 wurde die schon im Jahre 2001 eingesetzte mobile Informations-
einheit noch einmal an stark frequentierten Standorten (Einkaufszentren)
österreich-
weit eingesetzt, um letzte offene Fragen und Anliegen der Bevölkerung
über den
“Euro im täglichen Leben" beantworten zu können (Umgang
mit dem neuen Bargeld,
Sicherheitsmerkmale
etc.).
Ab April 2002 sind weitere Aktivitäten der
Österreich-Plattform vorgesehen, die the-
men-, regional- und zielgruppenspezifisch ausgestaltet sein werden.
Detaillierte An-
gaben für das Jahr 2003 können zu diesem Zeitpunkt noch nicht gemacht
werden.
Geplante Veranstaltungen 2002-2003 im Kunst- und Kulturbereich :
Im Rahmen internationaler Kontakte:
• Biennale Sao Paulo Brasilien 2002 (März-Juni)
•
Biennale Venedig 2002 Italien- Internationale Architekturausstellung
(Sept.-
Nov.)
• Biennale Venedig Italien 2003 - Kunst
•
Ausstellung “Design.now.Austria" in Hongkong China(September
2002)
Biennale Kairo Ägypten
Zu den Fragen 89. 90. 91. 92. 93. 95 und 96:
Ausgehend
davon, daß unter “Strukturreform" eine Neuorganisation des
Bundes-
kanzleramtes zu verstehen ist, wurde von keinen externen Beratern Modelle ent-
wickelt.
Zu Frage 94:
Derzeit sind keine Vertragsabschlüsse
betreffend die Reorganisation des Bundes-
kanzleramtes
geplant.
Zu den Fragen 97. 99 und 100:
Seitens des Bundeskanzleramtes wurden keine Aufträge
an die genannten Bera-
terfirmen
erteilt.
Zur Frage, ob Unternehmungen, die durch das
Bundeskanzleramt beherrscht wer-
den, Verträge mit den genannten Beraterunternehmen abgeschlossen haben,
darf
ich darauf hinweisen, daß das Interpellationsrecht im Bezug auf
selbstständige juris-
tische Personen sich nur auf die Rechte des
Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Haupt-
Versammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der
Gesellschafterrechte
in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner
Or-
gane beschränkt ist, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der
juristischen Per-
son. Die gegenständliche Anfrage trifft ausschließlich Handlungen
von Unterneh-
mensorganen, sodaß zur Beantwortung der Anfrage die betreffenden
Unterneh-
mungen um Auskunft ersucht werden müßten. Das Einholen von
Stellungnahmen
der Unternehmen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die
ausschließlich
die Handlungen von Unternehmensorganen betreffen, liegt außerhalb meiner
politi-
schen Verantwortung und ist somit grundsätzlich nicht vom
Interpellationsrecht um-
faßt.
Zu den Fragen 98 und 101:
Für
das BKA-eigene Projekt “Kosten- und Leistungsrechnung im BKA" wurde
mit
Werkvertrag ein Beratungsunternehmen herangezogen. Der Vertragsgegenstand
war wie folgt definiert: Erbringung von Beratungsleistungen im Rahmen der
Einzel-
und der Kostenrechnung im Bundeskanzleramt unter Berücksichtigung der
Imple-
mentierung des Moduls CO ins SAP/R3.
Für die Beratungsleistungen wurde ein Bruttohonorar
von ATS 321.120,- vereinbart,
wovon ATS 128.448,-- auf das BKA und ATS 192.672,-- auf das Bundesministerium
für öffentliche Leistung und Sport (BMöLS) entfielen. Welcher
Auftragnehmer seiner-
zeit beauftragt worden ist, kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
bekannt
gegeben
werden.
Zu Frage 102:
Eingangs
möchte ich erwähnen, daß aufgrund der mit der Novelle zum
Bundesminis-
teriengesetz vorgenommenen Kompetenzverschiebungen folgende Organisations-
einheiten an andere Ressorts abgegeben wurden:
- Abgabe der Sektionen VI und VII an die Bundesministerien für Justiz, für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und für soziale
Sicherheit und Generationen
- Abgabe der Abteilung IV/A/8
an das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- Abgabe der Gruppe l/B,
der Abteilung 1/10 sowie der Agenden der IT-
Koordination an das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
- Abgabe der Abteilung l V/12
an das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten
- Abgabe der Abteilung IV/A/11
an das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit
- Abgabe der Abteilung
IV/A/2 an das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
- Abgabe des Referates
l/2/b an das Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen
Darüber hinaus wurde seit dem 4. Februar 2000 eine
Abteilung (Abt. I/4) aufgelas-
sen; 4 Abteilungen (Abt. H/3: Künstlerische Fotografie und internationale
Filmangele-
genheiten, österr. Filminstitut; Abt. H/4: Film- und Medienkunst; Abt.
II/5: Literatur und
Verlagswesen;
Abt. U/6: Kinder- und Jugendliteratur) wurden zu 2 Abteilungen zu-
sammengelegt; die Kompetenzen des Krisenmanagements wurden neu gefaßt.
2 Abteilungen (Abt. 11/4: Budget-, Rechts- und
Administrativangelegenheiten, Kunst-
legistik; Abt. IV/B/10:
Regierungspolitik), 1 Gruppe (Gruppe IV/B: Politische Koordi-
nation) sowie eine Stabstelle (Stabstelle zur Koordination der Allgemeinen
Regie-
rungspolitik) wurden neu geschaffen. Eine Stabstelle (Regierungsinformation)
wurde
aufgrund der Kompetenzverschiebungen vom Bundesministerium für Finanzen
über-
nommen.
Im Frühjahr 2001 wurde die Kommunikationsbehörde
Austria (KommAustria) ge-
schaffen.
Keiner der ehemaligen Mitarbeiter meines Kabinetts wurde im
Zuge dieser
Strukturänderungen in die Organisation des Bundeskanzleramtes integriert.
Hinsichtlich der Aufnahmepolitik 2000-2003
darf ich darauf verweisen, daß für jedes
Ressort Zielwerte vorgegeben wurden, die es einzuhalten gilt.
Für das Bundeskanzleramt bedeutet dies, daß als Ziel
für das Jahr 2001 918,20 ausgabenwirksame Vollbeschäftigtenäquivalente
für das Jahr 2002 894,56 ausgabenwirksame Vollbeschäftigtenäquivalente
für das Jahr 2003 871,84 ausgabenwirksame Vollbeschäftigtenäquivalente
vorgegeben wurden.
Dieses Ziel wurde erreicht. Zum Stichtag 31.12.2001 wies
das Bundeskanzleramt
890,32 ausgabenwirksame Vollbeschäftigtenäquivalente
aus.
Zu Frage 103:
Hinsichtlich
der Aufträge für Informationskampagnen und Inseratenschaltungen ver-
weise ich auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfragen 1174/J 2000 vom
14. Juli 2000 bzw. 1388/J 2000 vom 19. Oktober 2000, eingebracht von den Abge-
ordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossinnen sowie auf die
Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage 2332/J vom 5. April 2001, eingebracht von den
Abge-
ordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und GenossInnen.
Bis zum Stichtag 1. Februar 2002 wurden keine weiteren
Aufträge für Informations-
kampagnen und Inseratenschaltungen im Sinne der gegenständlichen Anfrage
er-
teilt.
Zu Frage 104:
Für
den Zeitraum vom 4. Februar 2000 bis zum 19. Oktober 2000 wird auf die Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1388/J XXI aus dem Jahr 2000 verwie-
sen. Vom 20. Oktober 2000 bis
zum 1. Februar 2002 sind ATS 9,739.120,87 für Re-
präsentationskosten im Bundeskanzleramt ausgegeben worden.
Von einer detaillierten Darstellung, insbesondere der
Kosten nach Einzelleistungen,
wird aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen.
Die einzelnen Aulwendungen wurden folgenden Kategorien zugeordnet:
|
A
|
Überreichung
von Ehrenzeichen, Orden u. dgl.
|
|
|
B
|
Empfänge
für Veranstaltungen, Schulklassen und sonstige Gruppen
|
|
|
C
|
Besuch hoher ausländischer Staatsorgane in Österreich
|
|
|
D
|
Durchführung von Veranstaltungen im Inland (z.B. Opernball, Reformdialog)
|
|
Die Kategorie A, B, C, D wurde
entsprechend der Beantwortung der Frage 16 der
parlamentarischen Anfrage 1388/J XXI gewählt.
|
Zeitraum
|
A
|
B
|
C
|
D
|
Gesamt
|
|
20.1 0.2000 bis
|
1,118.797,90
|
2,039.397,26
|
5.222.575,62
|
1,358.350,09
|
9,739.120,87
|
BEILAGE A
ENTWURF
Bundeskanzleramt
gz Wien, am ....... 2000
Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundeskanzleramt,
und die/der ................. schließen hiermit
nachstehenden
Vertrag
I. Der/Die stellt
den/die bei ihr beschäftigte/n
Arbeitnehmer/in , geb. , dem
Bundeskanzleramt zur Dienstleistung bei, und das
Bundeskanzleramt betraut diese/n Arbeitnehmer/in für die
Dauer der Beistellung mit der Wahrnehmung von Aufgaben
im
Kabinett des Herrn Bundeskanzlers.
Die
Beistellung des/der Arbeitnehmers/in an das
Bundeskanzleramt beginnt am und
endet mit
Ablauf der vorgesehenen Verwendung im Kabinett des Herrn
Bundeskanzlers.
Jeder
Vertragsteil ist berechtigt, das Beistellungsver-
hältnis ohne Angabe von Gründen schriftlich
unter
Einhaltung einer mindestens 6-wöchigen Frist mit
jedem
Monatsende durch Kündigung zu lösen.
II. Das
Bundeskanzleramt verpflichtet sich, der/dem
sämtliche unmittelbar aus dem Dienstverhältnis
mit dem/der
Arbeitnehmer/in während der Dauer der Beistellung
erwachsenen Kosten zuzüglich einer allenfalls
fälligen
Umsatzsteuer zu vergüten. Grundlage für den
Kostenvergütungsanspruch ist der im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Angestelltenvertrag mit
dem/der
Arbeitnehmer/in.
Der Ersatz der Reisekosten
für Dienstreisen richtet sich
nach den Bestimmungen des gültigen
Angestelltenvertrages.
Sollten diese nicht im Angestelltenvertrag geregelt sein,
richtet sich der Ersatz nach den Bestimmungen der
Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten.
Die/Die verpflichtet
sich, während der
Dauer des Beistellungsverhältnisses jede
beabsichtigte
Änderung des Angestelltenvertrages in bezug auf
Entgelt,
Urlaub, Vergütung im Krankheitsfall dem
Bundeskanzleramt 6
Wochen vor Durchführung dieser Maßnahmen
bekanntzugeben.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Äußerung
des
Bundeskanzleramtes, richtet sich der
Kostenvergütungsanspruch nach dem Inhalt des
geänderten
Angestelltenvertrages.
Darüberhinaus
wird der/die dem
Bundeskanzleramt
keine
weiteren Kosten und auch kein Honorar für die
Beistellung des/der Arbeitnehmers/in in
Rechnung stellen.
Die Refundierung wird zu Beginn eines jeden
Vierteljahres
(im nachhinein) beim Bundeskanzleramt unter Vorlage einer
detaillierten Abrechnung samt der erforderlichen Belege
angesprochen.
III. Die/Der verzichtet
auf die Dauer des
Beistellungsverhältnisses auf die Geltendmachung
ihres
Weisungsrechtes gegenüber dem/der Arbeitnehmer/in
zugunsten
des Weisungsrechtes seitens des Bundeskanzleramtes.
Das Bundeskanzleramt wird die im § 18 Angestelltengesetz,
BGBl.Nr.292/1921, normierte Fürsorgepflicht gegenüber dem
Arbeitnehmer auf Dauer ihrer Beistellung übernehmen und
insbesondere dafür Sorge tragen, alle
Einrichtungen
bezüglich der Arbeitsräume und
Gerätschaften herzustellen
und zu erhalten, die mit
Rücksicht auf die Beschaffenheit
der Dienstleistungen zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit des/der Arbeitnehmers/in erforderlich sind.
IV. Das
Bundeskanzleramt ist unbeschadet der unter Punkt I
vereinbarten Kündigungsmöglichkeit berechtigt,
das
Beistellungsverhältnis zu kündigen oder vorzeitig
aufzulösen, wenn ein Tatbestand eintritt, der das
Bundeskanzleramt aufgrund der Bestimmungen des
Angestelltengesetzes zur Kündigung oder vorzeitigen
Auflösung berechtigen würde.
Für das Bundeskanzleramt Für .................
Erklärung
des/der Arbeitnehmers/in zum vorliegenden Vertrag
Ich, ,
erkläre, daß der vorstehende Vertrag zwischen
dem Bundeskanzleramt und , den ich hiemit zur
Kenntnis nehme, mit meinem Wissen und meiner ausdrücklichen
Zustimmung abgeschlossen wurde.
Während
der Dauer des Beistellungsverhältnisses verpflichte ich
mich ausdrücklich, die mir übertragenen
Aufgaben unter
Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und
unparteiisch zu besorgen und Weisungen des Herrn
Bundeskanzlers
oder eines vom Herrn Bundeskanzler dazu bestimmten
Organs im
Einklang mit den Bestimmungen der Bundesverfassung zu
befolgen.
Weiters verpflichte ich mich,
über alle mir ausschließlich aus
meiner Tätigkeit im Bundeskanzleramt bekannt
gewordenen
Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse einer
Gebietskörperschaft oder der Parteien geboten ist, gegenüber
jedermann, dem über solche Tatsachen nicht eine
amtliche
Mitteilung zu machen ist, Stillschweigen zu bewahren und diese
Pflicht zur Amtsverschwiegenheit auch nach Beendigung des
Beistellungsverhältnisses zu beachten.
|
BEILAGE B |
|
Zu Fraqen 66. 67. 68 u. 69 |
|
Datum
|
Anlass/Zweck
|
ab Wien an Wien
|
Jahresbudget-
|
DELEGATION
|
|
|||
|
2001 22.2. 2.6. 14. -16.6. 21.9
|
Berlin
Stockholm -
Augsburg
Göteborg
Türkei
Brüssel
-Sondergipfel
Rom –
Jugoslawien
|
11.45-20.00 09.00-15.15 14.15-24.00
|
ATS 96,580- 81.117,-- 173.190,--
|
Politiker
|
Beamte und
|
Journalisten
|
Wirtschaft
|
|
|
HBK
|
3
|
-
|
--
|
|||||
|
HBK
|
4
|
—
|
—
|
|||||
|
HBK
|
21
|
14
|
-
|
|||||
|
HBK
|
4
|
-
|
—
|
|||||
|
HBK
|
24
|
22
|
--
|
|||||
|
HBK
|
8
|
9
|
20
|
|||||
|
HBK
|
6
|
5
|
--
|
|||||
|
HBK
|
6
|
1
|
-
|
|||||
|
HBK BM für Finanzen
|
12
|
4
|
19
|
|||||
|
Datum
|
Anlass/Zweck
|
ab Wien an Wien
|
Jahresbudget-
|
DELEGATION
|
|
|||
|
2001 19.10 31.10-2.11 8.-10.11. 23.11.
|
Bratislava
Gent-
Ägypten u.
Iran
Washington u. N.Y.
Brüssel New YORK
Triest
Brüssel -
Temelin-
Laeken
|
08.30-01.30 (20.10)
17.15-21.30
11.20-09.20
12.00 -Weiterflug
14.50-09.20
11.30-18.30 07.25-19.00
|
ATS
PKW
165.438,-- 1.147,085,- 79.000,-
|
Politiker
|
Beamte und
|
Journalisten
|
Wirtschaft
|
|
|
HBK
|
4
|
—
|
--
|
|||||
|
HBK
|
8
|
4
|
-
|
|||||
|
HBK
|
6
|
10
|
—
|
|||||
|
HBK
|
5
|
1
|
-
|
|||||
|
HBK
|
7
|
|
--
|
|||||
|
HBK
|
5
|
|
-
|
|||||
|
HBK
|
5
|
—
|
—
|
|||||
|
HBK
|
4
|
—
|
-
|
|||||
|
HBK
|
15
|
9
|
-
|
|||||
|
HBK
|
27
|
11
|
-
|
|||||