3408/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.04.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Kollegen vom 14. Februar 2002, Nr. 3418/J, betreffend Euro (doppelte
Preisauszeichnung,
Umtausch von Münzgeld
und Einführung von 1 bzw. 2 Euro-Banknoten), beehre ich mich
Folgendes
mitzuteilen:
Zu1.:
Das Bundesministerium für Finanzen tritt aus folgenden Gründen nicht für die Verlängerung
der verpflichtenden doppelten Währungsangabe ein:
- Es ist
äußerst zweifelhaft, ob bei der Euro-Umstellung eine
Verlängerung der
verpflichtenden doppelten Währungsangabe tatsächlich den
gewünschten positiven Effekt
für die Konsumenten bringen würde. Eine umfassende Studie von Prof.
Brettschneider
(FESSEL), Prof. Kirchler, Dr. Meier-Pesti (beide WU Wien) hat nämlich
gezeigt, dass im
Sinne einer reibungslosen Euro-Umstellung auch bei den Konsumenten die
Strategie
gewählt werden sollte,
die Doppelwährungsphase in einem angemessen «n kurzen
Rahmen zu halten, um nicht (auf Dauer) falsche Umrechnungsmuster zu etablieren.
Die
Konsumenten sollten sich möglichst rasch mit dem Euro vertraut machen, was
jedoch
durch eine zu lange Doppelwährungsphase konterkariert wird.
- Eine
umfassende, verpflichtende doppelte Währungsangabe hätte bei den
Unternehmen
nochmals für einen beträchtlichen Kostenauftrieb gesorgt, der
sicherlich zu einem großen
Teil auf die Preise überwälzt worden wäre und somit auch zu
Nachteilen für die
Konsumenten geführt
hätte.
- Das
Kostenargument wird noch dadurch verschärft, dass sich die Unternehmen
bereits seit
Monaten auf das Ende der verpflichtenden doppelten Währungsangabe per Ende
Februar
eingestellt
haben.
- Die
Unternehmensseite hat bei der völligen Umstellung auf den Euro einen
graduellen
Übergang zugesichert. Damit kann die Umstellung mit den
Betriebserfordernissen in
Einklang gebracht werden, was auf der Unternehmensseite Kosten spart und den
Konsumenten den Vorteil bringt, dass die Schillingwährungsangaben erst
allmählich
wegfallen.
Zu 2.:
Diese Angelegenheit fällt grundsätzlich in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit.
Nach den mir vorliegenden
Informationen hat die beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit angesiedelte Euro-Preiskommission an
die Unternehmer die Empfehlung ausge-
sprochen, die doppelte Währungsangabe in der nächsten Zeit
noch aufrecht zu erhalten.
Viele Unternehmen haben
bereits freiwillig entsprechende Schritte gesetzt, um das
Konsumentenvertrauen zu erhalten bzw. zu gewinnen.
Zu 3. und 4.:
Die Oesterreichische Nationalbank ist
derzeit genauso wie die anderen nationalen Zentral-
banken der teilnehmenden Mitgliedstaaten auf Grund der Leitlinien der
Europäischen
Zentralbank EZB/2000/6 vom 20. Juli 2000, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
(ABI.) L 55 vom 24. Februar 2001, idF EZB/2001/10 vom 25. Oktober 2001, ABI. L
304 vom
21. November 2001, verpflichtet, bis 31. März 2002 Banknoten anderer
teilnehmender
Mitgliedstaaten spesenfrei und zu den gemäß Art. 123 Abs. 4
EG-Vertrag unwiderruflich
festgelegten
Umrechnungskursen in Euro-Banknoten und Münzen umzuwechseln.
Eine für alle nationalen
Zentralbanken geltende Verpflichtung zum Umtausch von Münzen
anderer teilnehmender Mitgliedstaaten gibt es jedoch nicht, da sich die
Kompetenz der
Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 52 der Satzung des
Europäischen Systems der
Zentralbanken (ESZB-Satzung)
nur auf die Regelung des Umtausches von Banknoten
bezieht.
Da es in den einzelnen
Mitgliedstaaten unterschiedliche Präklusionsfristen für Münzen
gibt,
wäre nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen der
gänzliche oder auch nur
teilweise Umtausch von Fremdwährungsmünzen anderer teilnehmender
Mitgliedstaaten nur
dann sinnvoll, wenn er mit den anderen Mitgliedstaaten oder deren nationalen
Zentralbanken
abgestimmt ist und im gesamten Euroraum in gleicher Weise erfolgt. Dazu fehlt
es jedoch
an den EU-rechtlichen Grundlagen, deren Erlassung auf Grund der in vielen
Mitgliedstaaten
bereits abgeschlossenen Phase des Bargeldumtausches nicht mehr zielführend
ist.
Losgelöst von der
rechtlichen Situation spricht auch der unverhältnismäßig hohe
personelle,
administrative und investive Aufwand, der durch die Bearbeitung einer Vielzahl
von
ausländischen Münzsorten entstünde, gegen einen Umtausch von
Fremdwährungsmünzen.
Für diese Tätigkeit
müsste von der Oesterreichischen Nationalbank - für einen relativ
kurzen
Zeitraum - die Logistik zur
schaltermäßigen Entgegennahme, Echtheitsprüfung, Sortierung,
Zwischenlagerung und Repatriierung an elf verschiedene nationale Zentralbanken
geschaffen werden. Dem hohen manipulativen und koordinativen Aufwand
würden im
Durchschnitt sehr geringe Münzenvolumina und daher ein geringer Nutzen
für die einzelnen
Einreicher gegenüber stehen.
Bei wirtschaftlicher
Betrachtungsweise könnte ein derartiges Service nur gegen Einhebung
eines entsprechenden Unkostenbeitrages erfolgen, welcher in vielen Fällen
den Gegenwert
der eingereichten Münzen
übersteigen würde, so dass auch aus diesem Grund eine
Umwechslung von Fremdwährungsmünzen durch die Oesterreichische
Nationalbank nicht
zweckmäßig
erscheint.
Zu 5. bis 9.:
Zur Beantwortung dieser Fragen möchte
ich zunächst darauf hinweisen, dass nach Art. 106
Abs. 1 des EG-Vertrages die Genehmigung der Ausgabe von Euro-Banknoten in den
ausschließlichen Aufgaben- und Kompetenzbereich der Europäischen
Zentralbank fällt.
Auch im Hinblick auf die in Art. 108
EG-Vertrag normierte Unabhängigkeit und Weisungs-
freiheit der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken bei
Wahrnehmung
der ihnen durch den EG-Vertrag und die ESZB-Satzung übertragenen Aufgaben
ist mir in
dieser Angelegenheit eine
rechtliche Einflussnahme nicht möglich. Es ist und bleibt
ausschließlich Sache der Europäischen Zentralbank zu entscheiden, in
welchen
Stückelungen Euro-Banknoten ausgegeben werden.
Die Entscheidung
darüber, dass die erste Serie der Euro-Banknoten sieben Stückelungen
umfasst, und zwar mit Nennwerten zu 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, ist
im Übrigen
bereits im April 1995 im Rahmen des seinerzeitigen Europäischen
Währungsinstituts
gefallen. Da in der Mehrzahl der Euro-Staaten andere Zahlungs- und Barschafts-
gewohnheiten als in Österreich herrschen, wurde der 2-Euro-Münze der
Vorzug vor einer
2-Euro-Banknote
gegeben.
Im Vorfeld der
Bargeldeinführung hat bereits Finanzminister Edlinger die Einführung
einer
2-Euro-Banknote angeregt, was aber von EZB-Präsident Duisenberg abgelehnt
worden ist.
Begründet wurde dies damals neben den Bargeldgewohnheiten der meisten
Mitgliedstaaten
auch mit technischen Schwierigkeiten. So müsste eine 2-Euro-Banknote
entsprechend der
vorliegenden Seriengestaltung wesentlich kleiner sein als die 5-Euro-Banknote,
wodurch sie
vom Großteil der
Geldzählautomaten nicht mehr erfasst werden würde.
Natürlich kann der Wunsch nach
Einführung von Banknoten mit einem geringeren Nennwert
als 5 Euro wieder an die Europäische Zentralbank herangetragen werden.
Nach Meinung
der Oesterreichischen Nationalbank ist allerdings die Einführung eines
neuen Banknoten-
Nominales im Rahmen der jetzt zirkulierenden Banknotenserie völlig
unrealistisch.
Im Übrigen ist es nach Ansicht des
Bundesministeriums für Finanzen zum jetzigen Zeitpunkt
noch zu früh, in dieser Richtung initiativ zu werden, da zuerst der
Bevölkerung Zeit gegeben
werden sollte, sich an das
neue Bargeld und die Nennwerte der Münzen und Banknoten zu
gewöhnen. Außerdem
ist auch nicht auszuschließen, dass durch den Gewöhnungsprozess
eine steigende Akzeptanz der 1- und 2-Euro-Münze eintreten wird, wobei
sich das Problem
überdies durch ein
Abflachen der österreichischen Bargeldpräferenz zu Gunsten des
"Plastikgeldes"
entschärfen dürfte.
Weiters ist davon auszugehen,
dass die gewonnenen Erfahrungen mit der derzeit in Umlauf
befindlichen Euro-Banknotenserie, und damit auch die Einstellung der
Bevölkerung zur
Festlegung der Nennwerte, bei der Neukonzeption der nächsten
Banknotenserie von der
Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken entsprechend
berücksichtigt
werden.
Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen
sollte die Angelegenheit daher vorerst
lediglich im Auge behalten werden - wobei der Oesterreichischen Nationalbank
das Problem
durchaus bekannt ist - und eine weitere Anregung auf europäischer Ebene
zur Einführung
von Banknoten mit einem geringeren Nennwert nur dann erfolgen, wenn
signifikante
Erkenntnisse über die tatsächliche und andauernde Bedarfslage
vorliegen, wobei ich in
diesem Fall selbstverständlich in den entsprechenden Gremien darauf
hinweisen würde.
In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten,
dass mir eine entsprechende Veranlassung
im EZB-Rat nicht möglich ist, da sich der EZB-Rat nur aus den Mitgliedern
des Direktoriums
der Europäischen Zentralbank und den Präsidenten bzw. Gouverneuren
der nationalen
Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten zusammensetzt und andere
Personen
(z.B. Vertreter der nationalen Regierungen) nicht vertreten sind und auch nicht
in anderer
Form an den Sitzungen oder den Beschlussfassungen des EZB-Rates teilnehmen.