3408/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.04.2002

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Kollegen vom 14. Februar 2002, Nr. 3418/J, betreffend Euro (doppelte Preisauszeichnung,
Umtausch von Münzgeld und Einführung von 1 bzw. 2 Euro-Banknoten), beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu1.:

Das Bundesministerium für Finanzen tritt aus folgenden Gründen nicht für die Verlängerung

der verpflichtenden doppelten Währungsangabe ein:

- Es ist äußerst zweifelhaft, ob bei der Euro-Umstellung eine Verlängerung der
verpflichtenden doppelten Währungsangabe tatsächlich den gewünschten positiven Effekt
für die Konsumenten bringen würde. Eine umfassende Studie von Prof. Brettschneider
(FESSEL), Prof. Kirchler, Dr. Meier-Pesti (beide WU Wien) hat nämlich gezeigt, dass im
Sinne einer reibungslosen Euro-Umstellung auch bei den Konsumenten die Strategie
gewählt werden sollte, die Doppelwährungsphase in einem angemessen «n kurzen
Rahmen zu halten, um nicht (auf Dauer) falsche Umrechnungsmuster zu etablieren. Die
Konsumenten sollten sich möglichst rasch mit dem Euro vertraut machen, was jedoch
durch eine zu lange Doppelwährungsphase konterkariert wird.


- Eine umfassende, verpflichtende doppelte Währungsangabe hätte bei den Unternehmen
nochmals für einen beträchtlichen Kostenauftrieb gesorgt, der sicherlich zu einem großen
Teil auf die Preise überwälzt worden wäre und somit auch zu Nachteilen für die
Konsumenten geführt hätte.

- Das Kostenargument wird noch dadurch verschärft, dass sich die Unternehmen bereits seit
Monaten auf das Ende der verpflichtenden doppelten Währungsangabe per Ende Februar
eingestellt haben.

- Die Unternehmensseite hat bei der völligen Umstellung auf den Euro einen graduellen
Übergang zugesichert. Damit kann die Umstellung mit den Betriebserfordernissen in
Einklang gebracht werden, was auf der Unternehmensseite Kosten spart und den
Konsumenten den Vorteil bringt, dass die Schillingwährungsangaben erst allmählich
wegfallen.

Zu 2.:

Diese Angelegenheit fällt grundsätzlich in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Arbeit.

Nach den mir vorliegenden Informationen hat die beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit angesiedelte Euro-Preiskommission an die Unternehmer die Empfehlung ausge-
sprochen, die doppelte Währungsangabe in der nächsten Zeit noch aufrecht zu erhalten.
Viele Unternehmen haben bereits freiwillig entsprechende Schritte gesetzt, um das
Konsumentenvertrauen zu erhalten bzw. zu gewinnen.

Zu 3. und 4.:

Die Oesterreichische Nationalbank ist derzeit genauso wie die anderen nationalen Zentral-
banken der teilnehmenden Mitgliedstaaten auf Grund der Leitlinien der Europäischen
Zentralbank EZB/2000/6 vom 20. Juli 2000, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
(ABI.) L 55 vom 24. Februar 2001, idF EZB/2001/10 vom 25. Oktober 2001, ABI. L 304 vom
21. November 2001, verpflichtet, bis 31. März 2002 Banknoten anderer teilnehmender
Mitgliedstaaten spesenfrei und zu den gemäß Art. 123 Abs. 4 EG-Vertrag unwiderruflich
festgelegten Umrechnungskursen in Euro-Banknoten und Münzen umzuwechseln.

Eine für alle nationalen Zentralbanken geltende Verpflichtung zum Umtausch von Münzen
anderer teilnehmender Mitgliedstaaten gibt es jedoch nicht, da sich die Kompetenz der
Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 52 der Satzung des Europäischen Systems der


Zentralbanken (ESZB-Satzung) nur auf die Regelung des Umtausches von Banknoten
bezieht.

Da es in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Präklusionsfristen für Münzen gibt,
wäre nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen der gänzliche oder auch nur
teilweise Umtausch von Fremdwährungsmünzen anderer teilnehmender Mitgliedstaaten nur
dann sinnvoll, wenn er mit den anderen Mitgliedstaaten oder deren nationalen Zentralbanken
abgestimmt ist und im gesamten Euroraum in gleicher Weise erfolgt. Dazu fehlt es jedoch
an den EU-rechtlichen Grundlagen, deren Erlassung auf Grund der in vielen Mitgliedstaaten
bereits abgeschlossenen Phase des Bargeldumtausches nicht mehr zielführend ist.

Losgelöst von der rechtlichen Situation spricht auch der unverhältnismäßig hohe personelle,
administrative und investive Aufwand, der durch die Bearbeitung einer Vielzahl von
ausländischen Münzsorten entstünde, gegen einen Umtausch von Fremdwährungsmünzen.

Für diese Tätigkeit müsste von der Oesterreichischen Nationalbank - für einen relativ kurzen
Zeitraum - die Logistik zur schaltermäßigen Entgegennahme, Echtheitsprüfung, Sortierung,
Zwischenlagerung und Repatriierung an elf verschiedene nationale Zentralbanken
geschaffen werden. Dem hohen manipulativen und koordinativen Aufwand würden im
Durchschnitt sehr geringe Münzenvolumina und daher ein geringer Nutzen für die einzelnen
Einreicher gegenüber stehen.

Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise könnte ein derartiges Service nur gegen Einhebung
eines entsprechenden Unkostenbeitrages erfolgen, welcher in vielen Fällen den Gegenwert
der eingereichten Münzen übersteigen würde, so dass auch aus diesem Grund eine
Umwechslung von Fremdwährungsmünzen durch die Oesterreichische Nationalbank nicht
zweckmäßig erscheint.

Zu 5. bis 9.:

Zur Beantwortung dieser Fragen möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass nach Art. 106
Abs. 1 des EG-Vertrages die Genehmigung der Ausgabe von Euro-Banknoten in den
ausschließlichen Aufgaben- und Kompetenzbereich der Europäischen Zentralbank fällt.

Auch im Hinblick auf die in Art. 108 EG-Vertrag normierte Unabhängigkeit und Weisungs-
freiheit der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken bei Wahrnehmung
der ihnen durch den EG-Vertrag und die ESZB-Satzung übertragenen Aufgaben ist mir in


dieser Angelegenheit eine rechtliche Einflussnahme nicht möglich. Es ist und bleibt
ausschließlich Sache der Europäischen Zentralbank zu entscheiden, in welchen
Stückelungen Euro-Banknoten ausgegeben werden.

Die Entscheidung darüber, dass die erste Serie der Euro-Banknoten sieben Stückelungen
umfasst, und zwar mit Nennwerten zu 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, ist im Übrigen
bereits im April 1995 im Rahmen des seinerzeitigen Europäischen Währungsinstituts
gefallen. Da in der Mehrzahl der Euro-Staaten andere Zahlungs- und Barschafts-
gewohnheiten als in Österreich herrschen, wurde der 2-Euro-Münze der Vorzug vor einer
2-Euro-Banknote gegeben.

Im Vorfeld der Bargeldeinführung hat bereits Finanzminister Edlinger die Einführung einer
2-Euro-Banknote angeregt, was aber von EZB-Präsident Duisenberg abgelehnt worden ist.
Begründet wurde dies damals neben den Bargeldgewohnheiten der meisten Mitgliedstaaten
auch mit technischen Schwierigkeiten. So müsste eine 2-Euro-Banknote entsprechend der
vorliegenden Seriengestaltung wesentlich kleiner sein als die 5-Euro-Banknote, wodurch sie
vom Großteil der Geldzählautomaten nicht mehr erfasst werden würde.

Natürlich kann der Wunsch nach Einführung von Banknoten mit einem geringeren Nennwert
als 5 Euro wieder an die Europäische Zentralbank herangetragen werden. Nach Meinung
der Oesterreichischen Nationalbank ist allerdings die Einführung eines neuen Banknoten-
Nominales im Rahmen der jetzt zirkulierenden Banknotenserie völlig unrealistisch.

Im Übrigen ist es nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen zum jetzigen Zeitpunkt
noch zu früh, in dieser Richtung initiativ zu werden, da zuerst der Bevölkerung Zeit gegeben
werden sollte, sich an das neue Bargeld und die Nennwerte der Münzen und Banknoten zu
gewöhnen. Außerdem ist auch nicht auszuschließen, dass durch den Gewöhnungsprozess
eine steigende Akzeptanz der 1- und 2-Euro-Münze eintreten wird, wobei sich das Problem
überdies durch ein Abflachen der österreichischen Bargeldpräferenz zu Gunsten des
"Plastikgeldes" entschärfen dürfte.

Weiters ist davon auszugehen, dass die gewonnenen Erfahrungen mit der derzeit in Umlauf
befindlichen Euro-Banknotenserie, und damit auch die Einstellung der Bevölkerung zur
Festlegung der Nennwerte, bei der Neukonzeption der nächsten Banknotenserie von der
Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken entsprechend berücksichtigt

werden.


Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen sollte die Angelegenheit daher vorerst
lediglich im Auge behalten werden - wobei der Oesterreichischen Nationalbank das Problem
durchaus bekannt ist - und eine weitere Anregung auf europäischer Ebene zur Einführung
von Banknoten mit einem geringeren Nennwert nur dann erfolgen, wenn signifikante
Erkenntnisse über die tatsächliche und andauernde Bedarfslage vorliegen, wobei ich in
diesem Fall selbstverständlich in den entsprechenden Gremien darauf hinweisen würde.

In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass mir eine entsprechende Veranlassung
im EZB-Rat nicht möglich ist, da sich der EZB-Rat nur aus den Mitgliedern des Direktoriums
der Europäischen Zentralbank und den Präsidenten bzw. Gouverneuren der nationalen
Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten zusammensetzt und andere Personen
(z.B. Vertreter der nationalen Regierungen) nicht vertreten sind und auch nicht in anderer
Form an den Sitzungen oder den Beschlussfassungen des EZB-Rates teilnehmen.